Mediaportal AOK Baden-Württemberg http://example.com Mediaportal AOK Baden-Württemberg-RSS-Beschreibung de-de Mediaportal AOK Baden-Württemberg Wed, 07 Jun 2023 13:59:40 +0200 Wed, 07 Jun 2023 13:59:40 +0200 Mediaportal AOK Baden-Württemberg news-5707 Tue, 16 May 2023 09:05:27 +0200 Läuft im Ländle https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/laeuft-im-laendle.html Die AOK Baden-Württemberg organisiert dieses Jahr wieder 12 AOK-Firmenläufe im Südwesten. Nach coronabedingten Anpassungen in den letzten Jahren finden die AOK-Firmenläufe des badischen und württembergischen Leichtathletikverbandes mit Unterstützung der AOK Baden-Württemberg 2023 wieder ohne Einschränkungen statt. Der Auftakt der Laufevent-Serie „BW-Running“ findet am 16. Mai in Pforzheim statt. Es folgen elf weitere Termine mit insgesamt rund 16.000 Teilnehmern. „Gerade jetzt, wenn es in Richtung Sommer geht, ist es wichtig, wieder in Bewegung zu kommen“, sagt Jochen Michl, Sportwissenschaftler bei der AOK Baden-Württemberg. Unter dem Motto „Läuft im Ländle“ hat die AOK Baden-Württemberg für den Frühling eine Aktion ins Leben gerufen, bei der sowohl Bewegung im Allgemeinen als auch die Laufveranstaltungen beworben werden.

 

Die Geschichte der AOK-Firmenläufe war bis zur Coronapandemie eine wahre Erfolgsgeschichte. Seit dem ersten Event in Stuttgart im Jahr 2008 mit damals rund 2.500 Teilnehmern steigerten sich die Läuferzahlen kontinuierlich und erreichten im Jahr 2019 mit insgesamt 22.000 Teilnehmern einen Rekordstand. Die Pandemie und die begleitenden Maßnahmen führten zu einer dreijährigen Pause bzw. zu wenig erfolgreichen Alternativen wie zum Beispiel virtuellen Varianten. Umso erfreulicher sind die Aussichten auf dieses Jahr. „Bei den 12 AOK-Firmenläufen werden etwa 16.000 Teilnehmer erwartet“, sagt Jochen Michl, der betont, wie wichtig Sport und Bewegung für die Gesundheit ist. „Laufen hat viele positive Wirkungen auf Körper und Psyche. Laufen hält unter anderem jung, stärkt das Herz und die Lunge. Es hilft beim Abnehmen, macht glücklich, verbessert das allgemeine Wohlbefinden, erhöht die Lebenserwartung, macht klug, verbessert den Schlaf, stärkt das Selbstbewusstsein und Laufen verbindet.“

 

Es gibt also viele Gründe, sich regelmäßig zu bewegen, egal ob Laufen, Walken oder Nordic Walking. Aus diesem Grund hat die AOK Baden-Württemberg die aktuell laufende Kampagne „Läuft im Ländle“ ins Leben gerufen. Darin dreht sich alles rund um das Thema Bewegung. Neben Tipps, um mit dem Laufen zu beginnen, sind auch Mini-Workouts verfügbar, die nur mit wenig Zeitaufwand in den Alltag integriert werden können. „Sport und Bewegung sind essenziell für die langfristige Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit. Wir wollen möglichst viele Menschen dazu bringen, ihren Alltag aktiv zu gestalten und durch Bewegung die eigene Gesundheit zu fördern. Wir wollen die Menschen motivieren gemeinsam aktiv zu sein, denn Bewegung fördert nicht nur die Gesundheit, sondern stärkt auch den Teamgeist und macht Spaß!“, erklärt der Sportwissenschaftler Jochen Michl.

 

Wer nach dem nasskalten Winter wieder an die frische Luft möchte, um mit vielen anderen Menschen zusammen Sport zu machen, für den sind die 12 Laufevents der AOK Baden-Württemberg genau das richtige. Der Auftakt der diesjährigen Laufevent-Serie findet am 16. Mai in Pforzheim statt. Die weiteren Läufe: 22. Juni Reutlingen, 28. Juni Stuttgart, 12. Juli Göppingen, 19. Juli Schwäbisch Hall, 20. Juli Rastatt, 26. Juli Sulz am Neckar, 13. September Waiblingen, 19. September Mosbach, 21. September Feuerbach, 27. September Ludwigsburg und 28. September Balingen. Anmeldungen sind möglich unter: aok.de/bw/läuft

 

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news-5703 Mon, 15 May 2023 14:55:39 +0200 15 Jahre Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/15-jahre-hausarztvertrag-der-aok-baden-wuerttemberg.html Eine gesicherte Erfolgsbilanz: Chronisch Kranke werden besser und wirtschaftlicher versorgt und leben länger Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg weist für Patientinnen und Patienten klare Vorteile im Vergleich zur Regelversorgung (RV) auf. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Goethe-Universität Frankfurt (Main) und des Universitätsklinikums Heidelberg. Für die Jahre 2011 bis 2020 zeigen Hochrechnungen, dass bei 119.000 Diabetikern über 11.000 schwerwiegende Komplikationen vermieden werden konnten. So wurden unter anderem rund 350 Fälle neu aufgetretener Erblindungen und circa 2.250 Schlaganfälle vermieden. Die in der HZV von 5.400 Ärztinnen und Ärzten betreuten 1,78 Millionen AOK-Versicherten erhalten insgesamt eine nachweislich intensivere und besser koordinierte Versorgung. Im Jahr 2020 gab es allein zwei Millionen Hausarztkontakte mehr und 1,9 Millionen unkoordinierte Facharztkontakte ohne Überweisung weniger. Die bessere Versorgungsqualität wird seit Jahren bei geringeren Kosten erreicht. Im Rahmen der heute (15.05.) in Berlin vorgestellten Evaluationsergebnisse betonen die Vertragspartner, die HZV und die angeschlossenen Facharztverträge konsequent weiterzuentwickeln.

 

Die Vertragsunterschrift am 8. Mai 2008 zum bundesweit ersten HZV-Vertrag war die Blaupause für viele weitere Verträge. Und sie steht in der ambulanten Versorgung für den wettbewerblichen Aufbruch in eine Selektivvertragswelt ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Der Vollversorgungsvertrag der AOK Baden-Württemberg setzt bis heute qualitative Maßstäbe – nicht zuletzt auch deshalb, weil die HZV deutlich mehr Freiheitsgrade zur eigenverantwortlichen regionalen Versorgungsgestaltung ermöglicht. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland erklärt: „Unsere Hausarzt- und Facharztverträge waren, sind und bleiben die bessere Alternative zur KV-Regelversorgung und Call-Center-Medizin. Die Zauberformel lautet Steuerung der Patientenversorgung. Das geht nur mit Selektivverträgen auf Vollversorgungsbasis. Der HZV-Vertrag war auch von Anfang an ausbaufähig angelegt, sowohl für die hausärztliche Behandlung als auch zur besseren ambu-lanten Versorgung durch ein strukturierteres Zusammenspiel von Haus- und Fachärzten.”

 

Für viele Kassen sei der Kollektivvertrag aber immer noch zu bequem. Die gesetzliche HZV-Kassenpflicht, die vorschreibt eine HZV anzubieten, reiche nach den Erfahrungen der Vertrags-partner nicht aus. Damit bundesweit deutlich mehr Patienten von den nachgewiesenen Vorteilen profitieren können, fordern sie deshalb, dass Vollversorgungsverträge von der Bundespolitik durch Anschubfinanzierungen und Bonifizierungen explizit gefördert werden müssen.

 

Von den Vorteilen der HZV seien viele eingeschriebene Versicherte überzeugt, so der Vorstands-chef der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind: „Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit der Entwicklung der HZV. Bei unseren teilnehmenden Versicherten kommt sie gut an. Die koordinierte Versorgung durch den Hausarzt ist für 9 von 10 Versicherten der wichtigste Teil-nahmegrund.“ Regelmäßige Befragungen ergeben, dass rund 90 Prozent der Teilnehmenden die HZV weiterempfehlen und mehr als 90 Prozent sehr zufrieden mit dem Versorgungsangebot sind. „Dabei sind die jährlichen Kosten pro Patienten um rund 40 Euro niedriger als bei einem vergleich-baren Versicherten in der Regelversorgung”, so Bauernfeind weiter. Voraussetzung für erfolg-reiche Versorgungsstrukturen wie die HZV seien aber stabile Kassenfinanzen. Die könnten nur dann erreicht werden, wenn die Effizienzvorteile durch Selektivverträge dort verbleiben, wo sie erzielt werden.

 

„Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen profitieren von der HZV“, ordnet Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main die aktuellen Evaluationsergebnisse ein: „Wir sehen zum Beispiel bei Diabetikern signifikant weniger schwerwiegende Komplikationen und sogar eine längere Lebenserwartung.” Mitverantwortlich dafür sei sehr wahrscheinlich die um rund 20 Prozent höhere Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP), die in der HZV gezielt angereizt werde. Die Versorgung werde so strukturierter und kontinuierlicher, was bei chronischen Krankheiten besonders wichtig sei. Hinzu kommen sich gegenseitig verstärkende Steuerungsmaßnahmen, wie etwa die in der HZV etablierten Qualitätszirkel zur leitliniengerechten Pharmakotherapie oder die in der HZV gestärkte Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Lotsen durch die Versorgungslandschaft. „Bemerkenswert ist außerdem, dass sich die Qualitätsschere zwischen HZV und Regelversorgung von Jahr zu Jahr mehr zugunsten der HZV öffnet. Und dies gilt auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie“, ergänzt Gerlach. So wurden in der aktuellen Evaluation bei 422.000 älteren Versicherten (ab 65 Jahre) in der HZV-Gruppe im Vergleich zur RV beindruckende Ergebnisse erzielt: Die Hochrechnungen im ersten Pandemiejahr 2020 ergaben über 35.000 Influenza-Impfungen mehr, rund 6.500 weniger Verordnungen potenziell inadäquater Medikamente und circa 195 vermiedene Krankenhausaufenthalte wegen Hüftgelenksfrakturen.

 

Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Senior Professor und langjähriger Ärztlicher Direktor der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg betont: „HZV-Patienten erhalten nachweislich eine intensivere und besser koordinierte Versorgung bei dauerhaft höherer Versorgungskontinuität. HZV-Praxen mit einer Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) schneiden sogar noch besser ab.“ In der HZV wurde seit Beginn besonders darauf fokussiert, dass das ganze Team in die Versorgung einbezogen wird. Im HZV-Vertrag der AOK Baden-Württemberg wurde deshalb seit Beginn die Weiterqualifikation von MFA zur VERAH im Praxisteam gefördert und vergütet. Inzwischen entlasten mehr als 2.300 VERAH die Ärztinnen und Ärzte. Ein weiterer Punkt, der untersucht wurde, ist die Versorgung durch immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte. Zum Start der HZV im Jahr 2008 gab es im ambulanten Bereich rund 12.500 angestellte Ärztinnen und Ärzte, mittlerweile hat sich die Zahl vervierfacht. „Deshalb sind wir der Frage nachgegangen, ob und wie sich die Versorgungsqualität zwischen HZV-Praxen mit und ohne Angestellte unterscheidet”, so Szecsenyi. „Die Analyse wichtiger Indikatoren wie etwa vermeidbarer Krankenhausaufnahmen ergab, dass Patienten in HZV-Praxen mit angestellten Ärzten genauso gut versorgt werden wie in HZV-Praxen ohne.”

 

Für die Vertragspartner sind diese Ergebnisse von hoher Bedeutung, da sie zentrale strategische Entwicklungsstränge untermauern. Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, betont: „Die Hausarztpraxis muss der zentrale Ort der Versorgung bleiben. Mit dem HZV-Innovationsmotor setzen wir intensiv auf die Ausweitung von Delegation und die Entwicklung zur Hausarztpraxiszentrierten Versorgung.” Im Kernteam einer Teampraxis sollen dann neben Hausärzten, MFA und VERAH noch weitere akademisierte nicht ärztliche Gesundheitsfachberufe vertreten sein. Dazu zählen vor allem die akademisierte VERAH und Physician Assistants. Ab Juli fördern die Vertragspartner deren Ausbildung mit 300 Stipendien zu je 5.000 Euro und nach Abschluss auch die Bezahlung dieser Fachkräfte. Ein wichtiger und zeitgemäßer Schritt zur hausarztpraxiszentrierten Versorgung soll zudem durch die HZV-Einschrei-bung des Patienten in Praxen statt bei einzelnen Ärzten erfolgen. „Derart erweiterte HZV-Praxen sind leistungsstärker, flexibler und attraktiver für Mitarbeitende. Und sie können deutlich mehr Patienten betreuen. Das ist ein eminent wichtiger Beitrag, um auch zukünftig landesweit eine hochwertige Primärversorgung anbieten zu können”, so Buhlinger-Göpfarth.

 

Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung sind Maßnahmen in HZV-Praxen zur Bewältigung der vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit. Künftig häufiger auftretende Hitzeperioden stellen gerade für ältere und chronisch kranke Menschen ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese Gruppen machen über 60 Prozent der HZV-Teilnehmer aus. Die Vertragspartner setzen darauf, die Gesundheits- und Klimakompetenz von Risikogruppen durch die jeweils behandelnde Praxis strukturiert zu stärken. „Bei entsprechenden Angeboten, etwa in Form einer klimaresilienten Beratung oder der Schulung der Mitarbeitenden, erhalten HZV-Praxen ab diesem Jahr erstmals einen Honorarzuschlag“, betont Johannes Bauernfeind.

 

Rückblick: Die HZV-Pressekonferenz in Bild und Ton

 

 

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news-5692 Wed, 10 May 2023 14:20:44 +0200 Vertragspartner in Baden-Württemberg einigen sich auf Vergütung für Covid-Impfung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/vertragspartner-in-baden-wuerttemberg-einigen-sich-auf-verguetung-fuer-covid-impfung.html Gemeinsame Pressemitteilung von AOK Baden-Württemberg, KV Baden-Württemberg und vdek Baden-Württemberg Die Verbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben sich auf eine Vergütungsvereinbarung für die Covid-Impfungen und für weitere Impfungen verständigt. Erforderlich wurde diese Vereinbarung, nachdem die Covid-Impfung seit Anfang April keine Leistung des Bundes mehr ist, sondern in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde. Damit übernehmen auch die Krankenkassen künftig die Vergütung dieser Leistung. Es wurde ein Gesamtpaket abgeschlossen, welches neben einer Vergütung für die COVID-19-Impfungen auch eine rückwirkende Vergütungserhöhung der Schutzimpfungen gegen Influenza und Hepatitis B zum 1. April 2023 vorsieht, die 2024 noch einmal angehoben wird. In diesem Jahr können die Ärztinnen und Ärzte dabei für die Impfungen gegen Hepatitis und Influenza 9,50 Euro pro Impfung berechnen, für die Covid-Impfung durch den erhöhten Dokumentationsaufwand und den Mehraufwand bei der Impfstoffbestellung 15,50 Euro. Ab 2024 erhöhen sich Beträge jeweils um 0,50 Euro. Die Zuschläge werden so lange vergütet, wie es den Mehraufwand im Zusammenhang mit den COVID-19-Schutzimpfungen gibt.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kommentierte das Ergebnis: „Wir glauben, dass damit ein Ergebnis erzielt wurde, das für alle Beteiligten in der Gesamtschau zufriedenstellend ist. Für die Ärztinnen und Ärzte ist die erhöhte Vergütung für Grippe-Schutzimpfungen ein zusätzlicher Anreiz in einem für die Versorgung so wichtigen Bereich.“

Für den Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck, „zeigt die Einigung, dass sich die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen immer wieder be-währt. Die Politik erwartet von uns, dass wir unseren Aufgaben gerecht werden und mit unseren Partnern Lösungen finden. Das funktioniert in Baden-Württemberg sehr gut. Denn uns ist es gelungen, sehr pragmatisch ein Ergebnis in einer schwierigen Frage zu erzielen, ohne dass ein Schiedsverfahren eingeleitet werden musste.“

Der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, sieht es positiv an, dass die Einigung über die eigentliche Covid-Impfung hinausgeht. „Wir haben ein größeres Rad gedreht, als zwingend erforderlich gewesen wäre, indem wir uns auch über die Influenza- und die Hepatitis B-Impfung verständigt haben. Ich bin froh, dass wir daher die Verbesserung der Versorgung in einem größeren Rahmen in den Vordergrund gestellt haben und dieses Thema in ei-ner konstruktiven und vertrauensvollen Atmosphäre abhandeln konnten.“

Hinweis an die Redaktion:
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Kai Sonntag, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, KVBW. Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart, Kai Sonntag, Tel: 0711/ 7875-3419, E-Mail: pressereferat@kvbawue.de
Dr. Jörg Schweigard, AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung, Stabsstelle Presse & PR, Dr.Joerg.schweigard@bw.aok.de, Presselstraße 19 - 70191 Stuttgart, Tel. 0711 6525 - 23937
Frank Winkler, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg, frank.winkler@vdek.com, Christophstr. 7, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/ 2 39 54 - 19

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news-5640 Wed, 05 Apr 2023 13:14:29 +0200 Neues Vorstandsmitglied der AOK Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neues-vorstandsmitglied-der-aok-baden-wuerttemberg.html Verwaltungsrat wählt Gordana Marsic in die zukünftig dreiköpfige Führungsspitze der Südwest-AOK Gordana Marsic wird ab dem 1. Januar 2024 neues und zugleich drittes Vorstandsmitglied der AOK Baden-Württemberg. Der Verwaltungsrat der Südwestkasse hat nach intensivem Auswahlverfahren heute einstimmig die 40-jährige Managerin in das Spitzenamt gewählt. Marsic ist bereits seit 2002 für die AOK Baden-Württemberg tätig – davon 13 Jahre als Führungskraft. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Gordana Marsic eine hervorragend geeignete Persönlichkeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnten, die neben ihren fachlichen Qualitäten die AOK Baden-Württemberg von der Pike auf kennt“, betont Monika Lersmacher, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreterin. „Frau Marsic ist eine ausgewiesene Sozialversicherungsexpertin und dynamische Führungspersönlichkeit, die auch angesichts schwieriger politischer Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung neue und zukunftsweisende Impulse für die Südwest-AOK und das Gesundheitswesen im Land setzen wird,“ ergänzt Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter.

 

Die gebürtige Stuttgarterin Marsic war in der AOK-Bezirksdirektion Stuttgart-Böblingen in verschiedenen leitenden Funktionen tätig. Unter anderem verantwortete sie den Geschäftsbereich Versorgungsmanagement, dann den Geschäftsbereich Markt. Zuletzt wirkte sie als Stellvertretende Geschäftsführerin der Bezirksdirektion. 

 

Bis zum Antritt ihres Amtes als Vorstandsmitglied wird Marsic bereits ab 1. Mai 2023 herausgehobene Aufgaben in der Unternehmenszentrale übernehmen und unter anderem für den Bereich Personal und in unternehmensweiten Steuerungs- und Organisationsfragen verantwortlich zeichnen.

 

„Die AOK Baden-Württemberg ist Markt- und Meinungsführerin im Land und wird auch die anstehenden Transformationen im Gesundheitswesen wegweisend gestalten. Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe, in der ich mich für unsere über 4,6 Millionen Versicherten und die rund 10.400 Mitarbeitenden einsetzen werde. Danke für das Vertrauen, das mir durch die Übertragung dieser Aufgabe zuteilgeworden ist,“ so Gordana Marsic.

 

Hinweis für Redaktionen 

Der ehrenamtliche Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg ist das höchste Entscheidungsgremium des Unternehmens. Er besteht aus jeweils 15 Versicherten- und 15 Arbeitgebervertretern, die alle sechs Jahre bei der Sozialwahl gewählt werden. 

Mit der Erweiterung auf dann drei Mitglieder wird der Vorstand der AOK Baden-Württemberg ab 1. Januar 2024 aus dem Vorstandsvorsitzenden Johannes Bauernfeind, dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Alexander Stütz sowie Gordana Marsic als neuem Mitglied des Vorstands bestehen. 

 

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news-5611 Tue, 21 Mar 2023 09:50:53 +0100 Pflege für viele kein Thema https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/pflege-fuer-viele-kein-thema.html Bei der Mehrheit in Baden-Württemberg spielt Pflege keine Rolle Rund 335.000 Versicherte der AOK Baden-Württemberg sind pflegebedürftig, Tendenz steigend. Und trotzdem hat sich die Mehrheit (57 Prozent) der Menschen im Südwesten mit diesem Thema bisher weniger stark bzw. noch gar nicht auseinandergesetzt. Obwohl sich die Hälfte (53 Prozent) der Baden-Württemberger/innen die Pflege einer ihnen nahestehenden Person auf jeden Fall bzw. eher vorstellen kann, wird nur jede/r Vierte (27 Prozent) der Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen gepflegt. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg hervor. Die Südwestkasse will Pflegebedürftige und pflegende Angehörige unterstützen und informieren. „Pflege geht uns alle was an und der größte Pflegedienst in Baden-Württemberg ist die Familie. Wir sind für die Menschen bei allen Fragen zur eigenen Pflege und zur Pflege von Angehörigen da“, sagt Gabriele Ebel, Pflegeexpertin bei der AOK Baden-Württemberg.

 

In einer Gesellschaft, die immer älter wird - die Zahl der Menschen in Deutschland im Alter ab 67 Jahren stieg laut destatis bereits zwischen 1990 und 2018 um 54 Prozent – darf die eigene Pflege und die Pflege von Angehörigen kein Tabuthema sein. Trotzdem setzen sich noch immer viel zu wenige Menschen damit auseinander. Laut forsa-Befragung haben 40 Prozent – allen voran die Baden-Württemberger/innen unter 50 Jahren – ihre präferierte Betreuungsform im Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit bisher noch nicht mit nahestehenden Personen besprochen und haben dies in näherer Zukunft auch nicht vor. Etwa die Hälfte (53 Prozent) kann sich die Pflege einer ihnen nahestehenden Person auf jeden Fall bzw. eher vorstellen. „Solange sich jemand jung und gesund fühlt, sind die Gedanken an die eigene Pflegebedürftigkeit weit weg, dabei geht uns dieses Thema alle etwas an“, sagt Gabriele Ebel.

 

Auch die Vorstellung, eigene Angehörige pflegen zu müssen, ist oft negativ behaftet. „Die Pflege eines Angehörigen stellt einen körperlichen, psychischen und organisatorischen Kraftakt dar. Bei vielen pflegenden Angehörigen besteht die Gefahr, dass über einige Jahre hinweg das eigene Leben auf der Strecke bleibt. Sie haben weniger Zeit für ihre Partnerschaft, ihre Freunde und Hobbys. Einige müssen dafür im Beruf pausieren oder diesen gar aufgeben“, weiß die Pflegeexpertin. Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse der forsa-Befragung gestützt: Für die große Mehrheit derjenigen, die bereits mit Pflege im eigenen Umfeld konfrontiert waren (70 Prozent), ist bzw. war es eine Herausforderung, die Aufgaben rund um die Pflege und andere Verpflichtungen, z. B. im Rahmen der Familie oder dem Beruf, unter einen Hut zu bekommen. Knapp die Hälfte (49 Prozent) der Befragten mit Pflegeerfahrung gibt an, sich mit der Organisation der Pflege bzw. den Pflegetätigkeiten häufig überfordert gefühlt zu haben.

 

Umso wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig und umfassend mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen. Immerhin kennen zwei Drittel (69 Prozent) der Baden-Württemberger/innen die Möglichkeit einer Pflegeberatung. Rund einem Viertel (26 Prozent) war diese jedoch bislang nicht bekannt. Das will die AOK Baden-Württemberg ändern. „Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können jede Hilfe gebrauchen. Deshalb sind bei der AOK Baden-Württemberg mehr als 200 Pflegeberaterinnen und -berater im Einsatz. Sie sorgen bei Hausbesuchen, in persönlichen Gesprächen im KundenCenter, telefonisch oder im Rahmen der AOK-DigitalBeratung mit oder ohne Videoübertragung dafür, dass Pflegebedürftige und Pflegende optimal unterstützt werden. Darauf wollen wir aufmerksam machen“, sagt Elisabeth Reinhardt, Expertin für Pflegeberatung bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Im Rahmen der forsa-Befragung wurden insgesamt 1.008 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Baden-Württemberg befragt. Die Teilgruppe der Personen mit Pflegeerfahrungen im privaten Umfeld umfasst insgesamt 502 Fälle. Die Erhebung wurde vom 17. Oktober bis 9. November 2022 im Rahmen des repräsentativen Online-Panels forsa.omninet durchgeführt.

 

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news-5605 Fri, 17 Mar 2023 14:10:15 +0100 AOK-Chef Bauernfeind fordert nachhaltige Krankenhausreform https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-chef-bauernfeind-fordert-nachhaltige-krankenhausreform.html Pressestatement der AOK Baden-Württemberg zur Anhörung zur Krankenhausreform mit Kassen, Kammern und Vereinigungen durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Die AOK Baden-Württemberg begrüßt den heute stattgefundenen Dialog zur Krankenhausreform durch Gesundheitsminister Lucha. Baden-Württemberg, das im Jahr 2023 den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz innehat, kommt eine besondere Rolle im politischen Gestaltungsprozess der Reform durch Bund und Länder zu.

 

Es ist wichtig, die Chancen einer umfassenden Krankenhausreform mit allen beteiligten Akteuren zu diskutieren. Das gilt auch für die Risiken, die mit einem „Weiter so“ unausweichlich verbunden sind. Klar ist, die Veränderung der Kliniklandschaft findet auch in Baden-Württemberg längst statt. Daher gilt es, diese Veränderungen planvoll, das heißt bedarfs- und qualitätsorientiert zu gestalten, statt sie einer in Teilen nicht mehr zeitgemäßen Planung oder den Bedingungen „des Marktes“ zu überlassen.

 

Ebenso relevant ist es, dass die Versicherten in Baden-Württemberg nicht für ineffiziente Strukturen in anderen Bundesländern aufkommen müssen. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „In Nordrhein-Westfalen gibt es 25 Prozent mehr Krankenhaus-Fälle pro 100.000 Einwohner als in Baden-Württemberg, obwohl der Altersdurchschnitt nahezu gleich ist. Es mag in Nordrhein-Westfalen Regionen geben, in denen die Menschen häufiger krank sind. Aber ob der Bedarf an Behandlungen dort wirklich so viel höher ist, scheint doch fraglich.“

 

Mit einer strukturellen Krankenhausreform mit nachhaltigen Veränderungen können wir die Weichen für eine zukunftsfeste stationäre Versorgung stellen. Dieser Prozess bedarf eines Zielbildes und planerischer Leitplanken, die bundesweit verbindlich gelten. Selbstverständlich brauchen die Länder auch künftig Gestaltungsoptionen, um landes- und regionsspezifischen Gegebenheiten gerecht zu werden. Diese Optionen sollen die Krankenhausreform stützen und flankieren, aber keinesfalls in ihrer Substanz in Frage stellen.

 

Bauernfeind: „Es ist richtig, Details der Krankenhausplanung vor Ort zu entscheiden. Deswegen braucht es Öffnungsklauseln. Aber die Bedingungen müssen sehr klar geregelt sein. Es darf nicht passieren, dass einzelne Bundesländer nur Teile der Reform umsetzen. Denn dann funktioniert die ganze Reform nicht.“

 

 

Hinweis an die Redaktion:

Weitere Informationen zur Krankenhausreform sowie ein Impuls-Papier der AOK Baden-Württemberg finden Sie im Politik- und Mediaportal der AOK Baden-Württemberg.

 

 

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news-5604 Fri, 17 Mar 2023 10:54:41 +0100 Neues Experten-Netzwerk zur Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgreich gestartet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neues-experten-netzwerk-zur-digitalisierung-im-gesundheitswesen-erfolgreich-gestartet.html Barcamp der AOK Baden-Württemberg in Stuttgart mit bundesweiter Beteiligung Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Digitalwerk ein offenes Experten-Netzwerk initiiert, um die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung stärker voranzubringen und einen Austausch zwischen Expertinnen und Experten zu fördern. Zu einer ersten Auftaktveranstaltung im Impact Hub in Stuttgart kamen diese Woche rund 100 Teilnehmende aus ganz Deutschland zusammen, um in Form eines Barcamps gemeinsam Lösungsansätze für ein digital-optimiertes und patientenorientiertes Gesundheitssystem zu diskutieren.

 

Im Fokus des ersten Austausches standen Themen, die trotz ihrer hohen Relevanz für die Gestaltung des digitalen Wandelns im Gesundheitswesen, in der breiten Diskussion bislang eher am Rande thematisiert wurden. In kleinen Gruppen setzten sich die Expertinnen und Experten unter anderem mit ökonomischen Aspekten der Digitalisierung, dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen sowie den Implikationen einer offenen Datenhaltung auseinander.

 

„Es waren wichtige Themen, zum richtigen Zeitpunkt“, betont Michael Noll, Leiter des Fachbereichs Digitale Innovationen bei der AOK Baden-Württemberg. Denn kurz vor Beginn der Veranstaltung veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit seine Digitalstrategie für das Gesundheitswesen, deren Umsetzung und Gestaltung ausgiebig von den Teilnehmenden diskutiert wurde. „Bei offene Diskussionen, jenseits vom Sektorendenken, treten im Barcamp machtpolitische Themen in den Hintergrund. Das ermöglicht eine ehrliche, offene Begegnung und das Lösen von komplexen Fragestellungen“, erklärt Noll das Ziel der Veranstaltung. „Als AOK Baden-Württemberg nehmen wir aus dem Barcamp mit, dass wir in Sachen Digitalkompetenz einen wichtigen Aufklärungsauftrag sowohl bei den Versicherten aber auch im Gesundheitswesen haben.“

 

Für Bettina Lichtner, Unternehmensbereichsleiterin Unternehmensentwicklung bei der AOK Baden-Württemberg, ist es durch das Veranstaltungsformat gelungen, gemeinsam an relevanten Aspekten der Digitalisierung zu arbeiten und die diversen Einzelinteressen der verschiedenen Fachrichtungen und Berufsgruppen, zurückzustellen: „Wir haben eine wunderbare Mischung der unterschiedlichen Akteure innerhalb der Gesundheitsversorgung auf Augenhöhe zusammengebracht. So schaffen wir gemeinsame Perspektiven.“

 

Nach dem Barcamp sind weitere Formate in Planung, um den offenen und ehrlichen Austausch zu der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung weiter voranzubringen und innovative Lösungsansätze und ein gemeinsames Handeln der betreffenden Akteure zu fördern.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Das Digitalwerk – ein offenes Netzwerk – für und mit Expertinnen und Experten der digitalen Gesundheitsversorgung, soll für mehr Austausch zwischen all jenen sorgen, die aus Überzeugung an der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung arbeiten. Das Netzwerk ist offen für die interessierte Fachöffentlichkeit, Einzelexpertinnen und -experten ebenso wie Leistungserbringer, (IT-)Industrie, Politik oder Start-ups, Universitäten und Forschungseinrichtungen, wie auch für Patientenvertretungen, Ökonomen oder die Selbstverwaltung. Im Fokus steht der unabhängige und transparente Austausch, um Chancen und Risiken digitaler Entwicklungen v.a. im GKV-Umfeld zu identifizieren. Mehr Informationen: www.aok.de/pk/bw/digitalwerk/

 

Ein Barcamp ist der Gegenentwurf zu einer klassischen Konferenz und wird deshalb auch "Unkonferenz" genannt. Hier liegt der Fokus auf den informellen und aktiven Austausch. Die Themen und Gesprächskreise, Methoden und Ziele entstammen dem Teilnehmendenkreis selbst. Alle Anwesenden agieren dabei auf Augenhöhe, was einen intensiven Wissensaustausch möglich macht und Raum für Kreativität schafft.

 

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news-5593 Thu, 16 Mar 2023 09:25:31 +0100 Post-Covid-Erkrankungen: Wenige Betroffene aber lange Ausfallzeiten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/post-covid-erkrankungen-wenige-betroffene-aber-lange-ausfallzeiten.html WIdO verzeichnet im Südwesten im Jahr 2022 höchsten allgemeinen Krankenstand seit 2010 Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass seit Pandemiebeginn 32 Prozent aller durchgehend erwerbstätigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg mindestens einmal im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung in ihren Unternehmen ausgefallen sind. Bis Dezember 2022 waren knapp 1 Prozent der Beschäftigten von einer Post-Covid-Erkrankung betroffen. Beim allgemeinen Krankenstand verzeichnete das WIdO im vergangenen Jahr einen Höchstwert für Baden-Württemberg in den letzten 12 Jahren.

 

Etwa 455.000 der insgesamt 1,4 Millionen durchgehend erwerbstätigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg wurden zwischen März 2020 und Dezember 2022 im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung mindestens einmal arbeitsunfähig geschrieben. 10.922 Beschäftigte waren im Südwesten von einer Post-Covid-Erkrankung betroffen. Nach mehreren Auf- und Abwärtsbewegungen erreichten sowohl akute als auch Post-Covid-Erkrankungen im Frühjahr 2022 ihren vorläufigen Höhepunkt.

 

Zur Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Virus-Varianten wurden die AU-Daten von Beschäftigten mit einer AU-Meldung aufgrund einer akuten Covid-Erkrankung bundesweit sieben Monate lang nachbeobachtet. Dabei zeigte sich, dass zwischen September und Dezember 2021, als die sogenannte Delta-Variante dominierte, bei 2,5 Prozent (n = 5.477) der akut Erkrankten eine Post-Covid-Erkrankung folgte. Damit ist deren Anteil doppelt so hoch wie in der Zeit, in der die Omikron-Variante vorherrschte. Hier folge bei nur 1,1 Prozent (n = 9.171) aller von Akut-Covid-Betroffenen eine Post-Covid-Erkrankung. Auch die durchschnittliche Länge der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Post-Covid-Erkrankung ist in der Zeit, in der die Delta-Variante vorherrschte, mit durchschnittlich 43,2 Tagen deutlich höher als in dem Zeitraum, in dem die Omikron-Variante vorherrschend war (30,9 Tage). „Im bisherigen Verlauf der Pandemie sind nur vergleichsweise wenige Beschäftigte wegen Post-Covid krankgeschrieben worden. Diese relativ wenigen Betroffenen haben aber lange AU-Zeiten von durchschnittlich 30 Tagen. Es muss gelingen, diesen Beschäftigten wieder den Weg in den betrieblichen Alltag zu ebnen“, kommentiert Jana Linsky, Geschäftsbereichsleiterin Medizin bei der AOK Baden-Württemberg, diese Ergebnisse. „Eine gute Nachricht ist, dass sowohl die Zahl der Betroffenen als auch die Schwere der Erkrankung, die aus den Ausfalltagen abgeleitet werden kann, im Verlauf der Pandemie nachgelassen haben“, so Linsky.

 

Zahlreiche Begleiterkrankungen bei Post-Covid in Baden-Württemberg

Bei über 8 Prozent aller Post-Covid-Erkrankungen wurde bei den erwerbstätigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg auf der AU-Bescheinigung zusätzlich ein akuter Infekt der oberen Atemwege dokumentiert. Weitere, ebenfalls häufig dokumentierte Komorbiditäten sind vor allem Unwohlsein und Ermüdung (4,1 Prozent), Dyspnoe bzw. Kurzatmigkeit (2,7 Prozent), Husten (knapp 1,8 Prozent), Neurasthenie (1,6 Prozent) und Kopfschmerzen (1,4 Prozent).

 

Ältere Beschäftigte länger von Arbeitsausfall durch Covid betroffen

Die Analysen des WIdO zeigten zudem, dass die Arbeitsunfähigkeitsdauer von Beschäftigten im Südwesten, die von Covid-Erkrankungen betroffen sind, mit zunehmendem Alter deutlich ansteigt. Das gilt sowohl für Akut- als auch für Post-Covid-Erkrankungen. Während unter 30-jährige Beschäftigte im Mittel 7,27 Tage aufgrund einer akuten und 16,65 Tage aufgrund einer Post-Covid-Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben wurden, fielen Berufstätige ab 60 durchschnittlich 11,07 Tage bzw. 45,24 Tage aus. Über alle Beschäftigten hinweg waren in Baden-Württemberg bei akuten Covid-Erkrankungen durchschnittlich 9 Ausfalltage zu verzeichnen, bei Post-Covid-Erkrankungen durchschnittlich 30 Tage.

 

Kinderbetreuung und -erziehung mit am stärksten betroffen

Wie bereits frühere Auswertungen des WIdO zeigt auch die aktuelle Analyse, dass es im Südwesten in Berufen der Kinderbetreuung und -erziehung im bisherigen Verlauf der Pandemie die meisten akuten Covid-Erkrankungen gab (35.048 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte). Bei Post-Covid-Erkrankungen liegen sie mit 964 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte auf dem vierten Platz hinter den Beschäftigten in der Ergotherapie mit 1.294 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte, den Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1.072 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte und den Beschäftigten in der Altenpflege mit 975 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte. Besonders viele Arbeitsausfälle wegen akuter Covid-Diagnosen gab es im Südwesten zudem unter den Medizinischen Fachangestellten (32.511 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte), der pharmazeutisch-technischen Assistenz (31.848 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte) und unter Ergotherapeuten (31.458 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte). „Es fällt auf, dass die Berufsgruppen, die am stärksten von akuten Covid-Erkrankungen betroffen waren, in der Folge nicht unbedingt die meisten Post-Covid-Ausfälle zu verzeichnen hatten“, so Linsky. „Diese Auffälligkeit ist vermutlich durch Unterschiede zwischen den Berufsgruppen hinsichtlich Altersverteilung, Geschlechtsverteilung und Vorerkrankungen zu erklären.“

 

Höchster allgemeiner Krankenstand im Südwesten im Jahr 2022 seit 2010

Mit 6,4 Prozent hat der allgemeine Krankenstand im Jahr 2022 den höchsten Stand bei beschäftigten Versicherten bei der AOK Baden-Württemberg seit 2010 erreicht. Treiber dieser Entwicklung waren im Südwesten vor allem Atemwegserkrankungen: Während im Jahr 2021 23,1 Prozent aller versicherten Beschäftigten aufgrund von Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig waren, so hat sich diese Quote 2022 mit 45,7 Prozent nahezu verdoppelt.

 

Methodische Hinweise zu den bundesweiten Covid-Auswertungen:

 

Hohe Dunkelziffer bei akuten Covid-Erkrankungen

Nur bei knapp der Hälfte aller durchgängig versicherten Personen mit Post-Covid-Diagnose wurde vorab eine akute Covid-Diagnose dokumentiert (n = 38.723). Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass bei der anderen Hälfte keine akute Covid-Erkrankung vorlag. Vielmehr ist zu vermuten, dass falsch-negative Testergebnisse, symptomfreie bzw. nicht detektierte akute Covid-Erkrankungen, Akut-Covid-Erkrankungszeiten von bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit und unterschiedliche Dokumentationsgewohnheiten bei den Leistungserbringern zu den vorliegenden Zahlen geführt haben. Ebenfalls auffällig ist, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Personen, bei denen vor der Post-Covid-Erkrankung eine akute Covid-Erkrankung dokumentiert worden war, mit durchschnittlich sechs Wochen (37,2 Tage) erheblich länger waren als bei denen ohne vorab dokumentierte akute Covid-Erkrankung (21,4 Tage).

 

Langzeitfolgen von Covid nach wie vor schwer zu beziffern

Die Abbildung der langfristigen Folgen von Covid-bedingten Erkrankungen für die Arbeitsfähigkeit wird durch die Verteilung des Krankheitsgeschehens auf viele unterschiedliche Abrechnungsdiagnosen erschwert. So spricht man beispielsweise von „Long Covid“, wenn Beschwerden im Zusammenhang mit einer akuten Covid-Erkrankung länger als 28 Tage andauern, ohne dass dies als eigenständige Abrechnungsdiagnose dokumentiert wird. In den vom WIdO analysierten Daten betrifft dies 2 Prozent (n = 77.017) aller von akuten Covid-Erkrankungen Betroffenen. Eine andere Erschwernis ist die Beobachtung, dass eine akute Covid-Infektion unterschiedliche Folgeerkrankungen auslösen kann. So ist zum Beispiel das „Chronische Fatiguesyndrom/Myalgische Enzephalopathie“ mit 21.399 Betroffenen und durchschnittlich 32,4 beruflichen Fehltagen pro Erkrankungsfall zwischen März 2020 und Dezember 2022 in der Auswertung berücksichtigt worden. Hinzu kommen organspezifische Erkrankungen sowie unterschiedliche psychosomatische und psychiatrische Beschwerden, in denen sich Covid-Spätfolgen äußern können. Legt man des Weiteren die Falldefinition der WHO zugrunde, die unter dem Begriff „Post Covid Condition“ die Symptome Luftnot, Fatigue und kognitive Störungen als wesentlich für die Erkrankung nennt, erschwert das eine realistische Abbildung des Erkrankungsgeschehens auf Basis von Routinedaten abermals. In den Abrechnungsdaten, die dem WIdO vorliegen, kann es zudem zu einer Untererfassung sowohl von akuten Infektionen als auch von Post-Covid-Erkrankungen kommen, da akute Covid-Infektionen auch unspezifisch als Atemwegsinfekte können. Auch Post-Covid-Erkrankungen lassen sich über eine Vielzahl von Symptomen codieren – zum Beispiel Fatigue (G93, F43, F48), Dyspnoe (R06, J96, F45) oder kognitive Störungen (F06, F07).

 

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news-5590 Wed, 15 Mar 2023 10:37:44 +0100 Umfrage zur AOK-Familienstudie: Ernährung ist ein Wissensthema https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/umfrage-zur-aok-familienstudie-ernaehrung-ist-ein-wissensthema.html Der Süden der Republik tut sich etwas leichter mit der Nachhaltigkeit Die AOK-Gemeinschaft hat heute ihren wissenschaftlichen Bericht zur Familienstudie 2022 veröffentlicht. Beim Thema nachhaltige Ernährung machen die Ergebnisse vor allem auf Wissensdefizite aufmerksam, die zeigen, dass Aufklärungsarbeit dringend nötig ist. In den südlichen Bundesländern und in den Stadtstaaten ist das Bewusstsein für den Stellenwert nachhaltiger Ernährung offenbar stärker ausgeprägt als in den nördlichen und östlichen Ländern, aber Luft nach oben gibt es überall: Während bundesweit 32 Prozent der befragten Eltern nachhaltige Ernährung für bedeutend oder sehr bedeutend halten, sind es in Baden-Württemberg immerhin 35 Prozent.

 

Das in Berlin angesiedelte IGES Institut hat zur Familienstudie der AOK rund 8.500 Eltern befragt. Deutlich wurde, dass eine Mehrheit von 82 Prozent der Teilnehmenden in der Klimakrise eine große Bedrohung für die Zukunft ihrer Kinder sieht und 79 Prozent den Einfluss der Ernährung auf Klima und Umwelt als bedeutsam einschätzen. Rückschlüsse auf ihr Ernährungsverhalten zieht aber nur eine Minderheit. „Das Thema ist noch sehr stark abhängig vom persönlichen Hintergrund. Einige Eltern hängen es sehr hoch, andere können oder wollen ihren Kindern dazu nichts vermitteln“, sagt die Vorsorge- und Präventionsspezialistin Gabriele Weidner von der AOK Baden-Württemberg. „Es gibt Missverständnisse und Fehlinterpretationen. So kommt es vor, dass nachhaltige Ernährung mit fleischlosem Essen gleichgesetzt wird. Völligen Fleischverzicht halten viele für eine Form der Mangelernährung.“ Vielleicht zeigt deshalb die aktuelle Umfrage, dass bundesweit sogar 38 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass nachhaltige Ernährung ungesund sei. 

 

Immerhin gaben in Baden-Württemberg 42 Prozent der befragten Eltern an, dass ihre Kinder eine fleischreduzierte Ernährung erhielten, womit das Land nach Berlin mit 47 Prozent bundesweit an zweiter Stelle der Befürworter einer solchen Ernährung liegt. Für „sehr ausbaubedürftig“ hält Gabriele Weidner die Ernährungskompetenz der Bevölkerung dennoch. „Wir setzen uns für die Einführung eines Schulfaches ‚Gesundheit‘ ein, denn es darf nicht an den Eltern allein hängen bleiben, Kinder frühzeitig für den Stellenwert der Ernährung zu sensibilisieren.“ Wer schon beim Einkauf sehen könne, ob bestimmte Nahrungsmittel gesund sind oder eher mit Vorsicht genossen werden sollten, sei klar im Vorteil. Ist Ernährungskompetenz also vor allem ein Bildungsthema?

 

„Leider scheint das so zu sein“, vermutet Weidner auf Grundlage der IGES-Daten. Diesen zufolge haben der sozioökonomische Status der Befragten sowie der Bildungsgrad der Eltern großen Einfluss darauf, wie nachhaltig sich Familien ernähren. Während bundesweit für 39 Prozent der Befragten mit Hochschulreife nachhaltige Ernährung eine sehr hohe oder hohe Bedeutung hat, ist das für Befragte mit einem Haupt- oder Volksschulabschluss nur bei 23 Prozent der Fall. „Das unterstreicht unsere These, dass Wissensvermittlung viel zu einer besseren Ernährungskompetenz der Bevölkerung beitragen kann.“ Offenheit dafür sieht Weidner durchaus bei vielen Eltern gegeben, denn immerhin 87 Prozent der Erziehenden wünschen sich, dass ihre Kinder im Schulunterricht etwas über klima- und umweltfreundliche Ernährung lernen. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg zeigt in den ersten bis zehnten Klassen mit dem von der AOK unterstützten Programm „Science Kids“, dass sich Gesundheitsbildung durchaus in die regulären Unterrichtsfächer der Schulen integrieren lässt.

 

Die praktische Umsetzung einer nachhaltigen Ernährung ist nach Ansicht von Gabriele Weidner weniger schwierig, als viele vermuten mögen: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen gesund und klimafreundlich“, sagt sie. „Wer fünfmal täglich eine Handvoll Obst zu sich nimmt, Rohkost oder gegartes Gemüse isst, ernährt sich gesund. Und wenn diese Nahrungsmittel aus der eigenen Region stammen und zur Saison passen, hilft das uns allen auch noch dabei, CO2 einzusparen.“

 

AOK-Familienstudie: Ergebnisse Schwerpunkt Ernährung

 

 

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news-5589 Tue, 14 Mar 2023 14:56:32 +0100 Zumeldung zur angespannten Versorgung in den Kinder- und Jugendpsychiatrien https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zumeldung-zur-angespannten-versorgung-in-den-kinder-und-jugendpsychiatrien.html Statement von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zur Forderung von Minister Lucha und Chefärzten, die Befristung in der Kinder- und Jugend-Psychiatrie zu beenden

Heute fordert Gesundheitsminister Manne Lucha angesichts länger werdender Wartelisten bei den Kinder- und Jugendpsychiatrien im Land längerfristige Behandlungskapazitäten.


Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, äußert sich dazu:

„Wir haben 2021 unter dem Eindruck der Pandemie die Empfehlung des Kinder- und Jugendpsychiatrie-Gipfels in Baden-Württemberg, die Zahl der Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie für einen Zwei-Jahres-Zeitraum erheblich aufzustocken, ohne Vorbehalt mitgetragen. Es zeigt sich nun: Die seelische Belastung vieler Kinder und Jugendlichen durch den Stillstand in ihrem gewohnten Alltag während der Pandemie wirkt bis heute nach. Die Störungen und Brüche in den sozialen Beziehungen – gerade in Familien, die sozial belastet sind – enden nicht von heute auf morgen, wenn die Alltagsbeschränkungen entfallen.

Eine Entfristung der im vergangenen Jahr aufgebauten Kapazitäten kann daher vor Ort sinnvoll sein, auch um den Krankenhäusern und den Beschäftigten eine Planungsperspektive zu geben. Dies sollte jedoch für die betreffenden Standorte bedarfsorientiert beurteilt und im Landeskrankenhausausschuss beraten werden.

In der Gesamtbetrachtung ambulanter und stationärer Versorgungskapazitäten für psychisch belastete Kinder und Jugendliche verfügen wir im Südwesten im Vergleich der Bundesländer – aber auch im internationalen Maßstab – über ein gutes und dichtes Angebot. Es ist daher auf Dauer keine realistische Perspektive, diese Kapazitäten vorrangig im stationären Bereich weiter auszubauen. Stattdessen müssen die bestehenden Versorgungsangebote wirksamer miteinander verzahnt und die Behandlungsketten besser koordiniert werden, damit die besonders belasteten Kinder und Jugendlichen möglichst früh die passenden Therapieangebote erhalten.

Hinzu kommt: Zusätzliche Versorgungskapazitäten können kaum noch mit ausreichend qualifiziertem ärztlichen und pflegerischen Personal besetzt werden. Längst nicht alle der 2021/22 zusätzlich ausgewiesenen Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie konnten seither in Betrieb genommen werden. Auch im ambulanten Bereich gibt es freie Vertragsarztsitze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Umso wichtiger ist es, dass die Sektoren nicht in einen schädlichen Wettbewerb um Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal treten, sondern die Versorgungsressourcen konsequent sektorübergreifend geplant und eingesetzt werden.“

 

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news-5586 Tue, 14 Mar 2023 09:53:00 +0100 AOK Baden-Württemberg schließt Vertrag zur gezielten Diagnostik bei krebskranken Kindern https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-schliesst-vertrag-zur-gezielten-diagnostik-bei-krebskranken-kindern.html Kooperation mit INFORM-Konsortium gewährleistet fachlich hochwertige und schnelle Tumor-Analysen Die AOK Baden-Württemberg hat mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum und dem Universitätsklinikum Heidelberg einen Versorgungsvertrag zur gezielten Behandlung von krebskranken Kindern mit einem Rückfall oder einer Hochrisikoerkrankung abgeschlossen, für die keine etablierte Behandlung mehr zur Verfügung steht. Die Tumoren und die Keimbahn der betroffenen Kinder werden im Rahmen des INFORM-Projektes unter Koordination des Hopp-Kindertumorzentrums Heidelberg (KiTZ) umfangreich molekulargenetisch untersucht, um mögliche Behandlungsoptionen zu finden.

 

Jedes Jahr sind in Deutschland etwa 500 krebskranke Kinder von Rückfällen betroffen, für deren Behandlung keine etablierte Therapie mehr zur Verfügung steht. Die Heidelberger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Krebsforschungszentrums und der Universität Heidelberg sind in der Genomforschung und Präzisionsbehandlung von kindlichen Tumoren international führend. Da sich Tumore bei Kindern deutlich von denen bei Erwachsenen unterscheiden und sich die relativ wenigen Fälle auf sehr viele unterschiedliche Tumorarten verteilen, haben sich diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Studiengruppen der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) im INFORM-Konsortium zusammengeschlossen und arbeiten eng mit den Kinderonkologischen Zentren in Deutschland zusammen. Hierdurch wird die Expertise gebündelt; neue Therapieansätze können, wenn möglich, in Studien untersucht werden. Im Projekt wird zudem eine schnelle Analyse der Tumore sichergestellt. Dies ist besonders wichtig, weil Tumore bei Kindern oft schneller wachsen und aggressiver sind als bei Erwachsenen.

 

„Wir schließen diesen Versorgungsvertrag, um den betroffenen Kindern und ihren Eltern die beste verfügbare Diagnostik und Therapieempfehlung zugänglich zu machen“, betont Marina Steindor, Spezialistin medizinische Beratung bei der AOK Baden-Württemberg. „Es geht in diesen Fällen um Qualität und Schnelligkeit, die bei den INFORM-Analysen durch große wissenschaftliche Expertise und optimale Abläufe gewährleistet werden.“ So wird im Versorgungsvertrag unter anderem vereinbart, dass vom Eingang der Probe bis zum molekularen Tumorboard trotz der komplexen Auswertungen durchschnittlich nur 28 Tage vergehen. „Bislang wurde unsere molekulare Krebsdiagnostik allein durch Drittmittel, private Spenden und zeitweise auch durch Projektförderung des Bundeministeriums für Bildung und Forschung ermöglicht“, sagt Prof. Dr. Olaf Witt, Direktor des KiTZ. „Durch den neuen Vertrag können diese Aktivitäten jetzt verstetigt werden. So ermöglichen wir krebskranken Kindern, für die es keine etablierte Behandlung mehr gibt, eine Diagnostik und Therapieempfehlung auf dem neuesten Stand der Technik.“

 

Durch die gezielte Diagnostik können für Kinder, bei denen die Standardtherapien nicht mehr anschlagen, mögliche Behandlungsoptionen gefunden werden. Auf der anderen Seite können unnötige Therapien vermieden werden, für deren Wirksamkeit es keine Anhaltspunkte gibt und die oft zu unnötigen schweren Belastungen für die betroffenen Kinder führen. Zudem können genetische Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von bösartigen Tumoren identifiziert werden. Durch die Verbindung von Patientenversorgung und Forschung wird im INFORM-Projekt unter Federführung des Hopp-Kindertumorzentrums Heidelberg zudem die Basis für neue, zielgerichtete Behandlungen von Kindern mit Krebserkrankungen geschaffen.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Die Abkürzung INFORM steht für Individualized Treatment For Relapsed Malignancies in Childhood (Individualisierte Therapie für Rückfälle von bösartigen Tumoren bei Kindern). Aktuell sind 18 Studiengruppen und über 50 Rekrutierungszentren am INFORM-Register beteiligt. Seit 2016 wurde das Register auf weitere Länder ausgeweitet. Koordiniert wird INFORM von Wissenschaftlern des Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ), einer gemeinsamen Einrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), des Universitätsklinikums Heidelberg, der Universität Heidelberg sowie der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH).

 

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news-5583 Fri, 10 Mar 2023 09:34:10 +0100 Reformversuch der Pflegeversicherung belastet Beitragszahlende https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/reformversuch-der-pflegeversicherung-belastet-beitragszahlende.html AOK Baden-Württemberg bewertet Referentenentwurf des PUEG kritisch Der vorletzte Woche bekannt gewordene Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) hat inzwischen die Verbändeanhörung passiert und wird voraussichtlich am 29. März 2023 im Kabinett beschlossen.

 

Zu dem Entwurf konstatiert Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Die Anhebung der Pflegeleistungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Entlastung Pflegebedürftiger und der pflegenden Angehörigen. Wir müssen allerdings ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass auch bei der Pflegeversicherung die Hauptlast von den Beitragszahlenden getragen werden soll. Diese Entwicklung haben wir auch in der Krankenversicherung beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gesehen. In beiden Fällen ist der Griff in das Portemonnaie der Beitragszahlenden unausgewogen und zu kurz gedacht. Entgegen der Zusagen im Koalitionsvertrag fehlt im Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen durch den Bund. Dass sich die Koalition hier aus der Verantwortung stiehlt, führt dazu, dass die Pflegeversicherung, die sich ohnehin schon in finanzieller Schieflage befindet, auch weiterhin ohne sicheres Fundament bleibt.“ Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie etwa Ausbildungskosten und pandemiebedingte Zusatzkosten seien somit kaum noch zu stemmen, kritisiert der AOK-Chef weiter. „Was die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Juli 2023 angeht, bleiben die Arbeitgeber und genauso alle anderen Stellen, bei denen die Beiträge abgeführt werden müssen, sowie wir als Pflegekasse mit einem großen Fragezeichen zurück und stehen vor einer kaum lösbaren Herausforderung.“ Die genaue Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder sei derzeit nicht bekannt und in der Kürze der Zeit auch nicht ermittelbar. Infolgedessen sei die geplante Entlastung von Mitgliedern mit mehr als einem Kind erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt realisierbar. Der Entwurf bleibe zudem Ansätze für dringend notwenige strukturelle Änderungen zum Aufbrechen der Sektorengrenzen in der Pflege schuldig: „Die Leistungen müssen sich daran orientieren, wo die pflegebedürftigen Menschen leben wollen und wo sie Leistungen benötigen.“

 

Bauernfeind resümiert: „Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter. Es ist dringend erforderlich, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung endlich zukunftsfähig und nachhaltig geregelt wird.“

 

Der Referentenentwurf des PUEG sieht zum 1. Juli 2023 eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte vor, durch die die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden soll. Das Gesetz soll insbesondere die häusliche Pflege stärken. So sollen unter anderem das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge ab dem kommenden Jahr um fünf Prozent angehoben werden. Ein gemeinsamer Jahresbeitrag für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes sollen pflegende Angehörige entlasten. Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Eltern mit mehreren Kindern weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen sollen als kleinere Familien und Kinderlose, hat Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Demzufolge sollen Mitglieder mit mehreren Kindern einen je Kind um 0,15 Beitragssatzpunkte reduzierten Beitrag zahlen. Ab dem sechsten Kind bleibt der Abschlag in Höhe von 0,6 Beitragssatzpunkten gleich. Was der Gesetzentwurf nicht mitliefert, sind sinnvolle und nachhaltige Finanzierungsansätze für diese Maßnahmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf müssen sämtliche reformbedingte Mehrausgaben und das strukturelle Defizit durch die Beitragszahlenden finanziert werden.

 

 

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news-5573 Mon, 06 Mar 2023 10:24:00 +0100 Krankenhaus-Fallzahlen im Südwesten: Rückgang 2022 größer als in den vorherigen Pandemie-Jahren https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/krankenhaus-fallzahlen-im-suedwesten-rueckgang-2022-groesser-als-in-den-vorherigen-pandemie-jahren.html Corona sorgt für dringend gebotene stärkere Ambulantisierung Die Zahl der somatischen Krankenhaus-Fälle in Baden-Württemberg ist 2022 im Vergleich zum Jahr 2019 um 14 Prozent gesunken – und damit noch stärker als 2020 und 2021 (jeweils minus 13 Prozent). Bei den psychiatrischen Fällen war der Rückgang 2022 gegenüber 2019 mit 8 Prozent weniger stark ausgeprägt. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

 

„Corona hatte die Kliniken im Südwesten auch im dritten Jahr der Pandemie fest im Griff – aber aus anderen Gründen als in den ersten Infektionswellen der Jahre 2020 und 2021“, sagt Dr. med Ralph Bier, Mediziner bei der der AOK Baden-Württemberg. „Die Fallzahl-Rückgänge im vergangenen Jahr waren nicht mehr durch das Freihalten von Kapazitäten für schwer erkrankte Corona-Patienten bedingt, sondern wesentlich durch die enormen Personalausfälle infolge der Infektionswellen des Jahres 2022 durch die Omikron-Variante.“ Die größten Fallzahl-Rückgänge gegenüber dem Vergleichs-Zeitraum 2019 waren in der ersten Infektionswelle von Januar bis Mai 2022 zu verzeichnen (somatische Fälle minus 17 Prozent, psychiatrische Fälle minus 10 Prozent).

 

Weiter starke Einbrüche bei ambulant-sensitiven Diagnosen

 

Die Aufschlüsselung der Zahlen nach Behandlungsanlässen im stationären Bereich bis Oktober 2022 zeigt: Die stärksten Einbrüche gab es in Baden-Württemberg erneut bei den sogenannten ambulant-sensitiven Diagnosen, die sowohl im Krankenhaus als auch von entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzten adäquat behandelt werden können. So waren bei Bluthochdruck (minus 43 Prozent) sowie Rückenschmerzen (minus 37 Prozent) die größten Rückgänge gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 zu verzeichnen, gefolgt von der chronischen Lungenerkrankung COPD (minus 29 Prozent), Diabetes (minus 25 Prozent) und Herzinsuffizienz (minus 15 Prozent). „Schon in den ersten beiden Jahren der Pandemie gab es Rückgänge in vergleichbarer Größenordnung. Unter der Annahme, dass diese Patienten zu einem großen Teil dennoch ärztliche Hilfe in Anspruch genommen haben, wirkt sich Corona hier offenbar beschleunigend im Sinne der in Baden-Württemberg dringend gebotenen stärkeren Ambulantisierung aus. Bei einzelnen Diagnosen dürfte angesichts der großen und anhaltenden Einbrüche auch der Abbau von Überversorgung eine Rolle spielen“, sagt Dr. Bier.

 

Im Gegensatz zu den beiden Vorjahren haben sich die OP-Zahlen hierzulande bei den planbaren Hüftgelenks-Implantationen trotz der Omikron-Wellen normalisiert (1 Prozent). Erneut starke Einbrüche gab es dagegen bei den Mandel-Operationen (minus 37 Prozent). „Eine Ursache könnte sein, dass die Hygieneregeln während der Pandemie das Auftreten von Mandelentzündungen verringert haben. Doch die Rückgänge könnten auch auf einen Abbau von Überversorgung hindeuten“, so Bier. „Studien und Analysen zeigen nämlich, dass diese Eingriffe in der Vergangenheit häufig ohne leitliniengerechte Indikation durchgeführt wurden.“

 

Rückgang bei Darmkrebs-OPs noch größer als in den beiden Vorjahren

 

Bei den Brustkrebs-OPs gab es in Baden-Württemberg einen Rückgang von 7 Prozent gegenüber 2019. Noch ausgeprägter ist die Entwicklung der Darmkrebs-Operationen. Diese gingen gegenüber der Zeit vor der Pandemie um 15 Prozent zurück – und damit noch stärker als im ersten (minus 9 Prozent) und zweiten Pandemiejahr (minus 14 Prozent). „Das könnte mit dem reduzierten Umfang der Darmspiegelungen zu tun haben, die sich bereits in früheren Auswertungen des WIdO gezeigt haben“, erklärt Dr. Ralph Bier.

 

Auffällig ist auch der anhaltende Rückgang der Fallzahlen bei den Herzinfarkten und Schlaganfällen, der in den WIdO-Daten bis Oktober 2022 zu sehen ist: Die Herzinfarkt-Behandlungen im Südwesten sind gegenüber 2019 um 11 Prozent zurückgegangen, die Schlaganfall-Behandlungen um 7 Prozent. Damit gab es bei diesen Notfällen sogar noch stärkere Rückgänge als im ersten und zweiten Pandemie-Jahr. „Wir können uns das nicht hundertprozentig erklären. Die Daten deuten darauf hin, dass die Rückgänge bei den leichteren Infarkten und Schlaganfällen höher sind. Offenbar sind insbesondere Menschen mit milderen Symptomen weniger im Krankenhaus behandelt worden“, so Bier. Es gelte weiter der Appell, bei diesen Notfällen unbedingt und ohne Zögern den Rettungsdienst zu alarmieren.

 

Anteil der schweren Covid-19-Erkrankungen deutlich gesunken

 

Das WIdO hat in seiner Auswertung auch die Entwicklungen bei den stationär behandelten Patientinnen und Patienten betrachtet, die wegen Covid-19 im Krankenhaus waren. Im Zuge der Omikron-Wellen hat der Anteil der Patientinnen und Patienten, die nicht primär wegen Covid-19 im Krankenhaus waren, aber diese Diagnose dennoch aufwiesen, im Jahr 2022 in Baden-Württemberg deutlich zugenommen. Für einen konsistenten Vergleich über die Pandemiewellen hinweg wurde die Auswertung daher auf Patientinnen und Patienten beschränkt, bei denen Covid-19 der primäre Behandlungsanlass war. Der Vergleich der bisherigen Pandemiewellen zeigt, dass der Anteil der schweren Erkrankungen in den beiden Omikron-Wellen des Jahres 2022 deutlich gesunken ist. So sank der Anteil der beatmeten Patientinnen und Patienten in der sechsten Pandemiewelle von Juni bis September 2022 auf 6 Prozent. Zum Vergleich: In der vierten Welle Ende 2021 waren es noch 23 Prozent gewesen.

 

Sterblichkeit bei beatmeten Covid-19-Patienten unverändert hoch

 

Auch die Sterblichkeit lag im Südwesten in den beiden Omikron-Wellen mit 17 beziehungsweise 12 Prozent deutlich niedriger als noch in der vierten Pandemiewelle von Oktober bis Dezember 2021 mit 22 Prozent. In der dritten Pandemiewelle von März bis Mai 2021 hatte die Sterblichkeit schon einmal bei 16 Prozent gelegen. In dieser Phase der Pandemie dürfte jedoch vor allem das niedrige Durchschnittsalter der Patientinnen und Patienten von 61 Jahren dazu beigetragen haben. In den ersten beiden Pandemiewellen hatte es noch bei 68 beziehungsweise 69 Jahren gelegen, in der Omikron-Welle Anfang 2022 waren es dann 72 Jahre.

 

Allerdings bleibt die Sterblichkeit bei den beatmeten Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg unverändert hoch: Sie liegt in der sechsten Pandemiewelle bei 44 Prozent. Von den beatmeten Patienten sind 57 Prozent Männer. Auffallend ist die kontinuierlich abnehmende Beatmungsdauer. Lag diese in der ersten Pandemiewelle noch bei durchschnittlich 15 Tagen, so waren es in der sechsten Pandemiewelle Mitte 2022 nur noch 8 Tage. „Die Daten spiegeln wider, dass die Omikron-Variante des Virus glücklicherweise seltener zu schweren Krankheitsverläufen führt als die Vorgänger-Varianten des Coronavirus“, erläutert Dr. Bier die Ergebnisse.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Die Auswertung des WIdO zu den Krankenhaus-Fallzahlen basiert auf den Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten, die etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung abbilden. Basis für die Covid-19-Analysen waren die Daten von Patientinnen und Patienten, die wegen Covid-19 – also mit bestätigter Covid-19-Diagnose und für diese Erkrankung relevanter Hauptdiagnose im Krankenhaus waren. Ausgewertet wurden die Daten von rund 32.000 Patientinnen und Patienten, die vom 1. Februar 2020 bis zum 30. September 2022 in den baden-württembergischen Krankenhäusern aufgenommen worden sind.

 

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news-5546 Wed, 08 Feb 2023 10:15:46 +0100 Mandel-Operationen: Große Unterschiede zwischen Kliniken im Südwesten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mandel-operationen-grosse-unterschiede-zwischen-kliniken-im-suedwesten.html AOK-Gesundheitsnavigator erstmals auch mit Informationen zur Indikationsqualität Bei Mandeloperationen gibt es je nach Klinik große Unterschiede bei der Häufigkeit von Blutungen und weiteren Komplikationen, die nach dem Eingriff auftreten können. Darauf weist die AOK Baden-Württemberg anlässlich des Höhepunktes der Halsschmerz-Saison hin. Laut einer bundesweiten Auswertung auf Basis des Verfahrens zur „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) kommen Eingriffe wegen Nachblutungen innerhalb von 30 Tagen nach der Mandeloperation in der Gruppe der Kliniken, die bei der Auswertung am schlechtesten abschneiden, etwa drei Mal häufiger vor als in den Kliniken mit den besten Ergebnissen. Neben den Ergebnissen zur Behandlungsqualität bietet die AOK in ihrem Gesundheitsnavigator erstmals auch Daten zur Indikationsqualität an.

 

Die klinikbezogene Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der bundesweiten Abrechnungsdaten von behandelten AOK-Versicherten zeigt bei den erneuten Eingriffen zur Blutstillung wegen Nachblutungen binnen 30 Tagen nach der Operation ein Spektrum von bis zu 2,3 Prozent im Viertel der Kliniken mit den besten Ergebnissen und mindestens 6,8 Prozent im Viertel der am schlechtesten abschneidenden Krankenhäuser. Der Durchschnittswert für erneute OPs wegen Nachblutungen liegt bei 5,0 Prozent. Auch bei Störungen der Stimme, des Schluckens oder des Geschmacks innerhalb eines Jahres nach dem Eingriff gibt es deutliche Unterschiede: In den besten Kliniken waren keine solchen Komplikationen zu verzeichnen, im Viertel der schlechtesten lag die Rate der ärztlich dokumentierten Komplikationen innerhalb eines Jahres bei mindestens 2,3 Prozent. Beim Gesamtergebnis, das neben den spezifischen Komplikationen auch Ereignisse ohne direkten Bezug zum Operationsgebiet wie beispielsweise Thrombosen berücksichtigt, zeigt sich in Bezug auf die Komplikationsraten ein Spektrum von bis zu 3,7 Prozent in den besten und mindestens 9,7 Prozent in den schlechtesten Krankenhaus-Abteilungen.

 

Die Datenauswertung bezieht sich auf vollständige Entfernungen der Gaumenmandeln (Tonsillektomien), die aufgrund des Risikos von potenziell gefährlichen Nachblutungen stationär durchgeführt werden. Mit einbezogen wurden aber auch im Krankenhaus durchgeführte Teilentfernungen der Gaumenmandeln (Tonsillotomien) mit oder ohne Entfernung der Rachenmandel (Adenotomie).

 

„Die Entfernung der Gaumenmandeln ist eine der häufigsten Operationen im Kindes- und Jugendalter. Doch auch bei diesem Routine-Eingriff lohnt sich vor der Entscheidung für eine Klinik der Blick in den Gesundheitsnavigator der AOK“, betont Dr. med. Ralph Bier, Spezialist medizinische Beratung bei der AOK Baden-Württemberg. „Die Operation ist nicht so risikolos, wie Viele denken – gerade Blutungen nach einer Mandelentfernung sind ein relevantes Problem und sollten sofort als Notfall behandelt werden.“

 

In die QSR-Auswertung für den Gesundheitsnavigator sind die Ergebnisse von mehr als 47.000 AOK-Fällen aus 352 Kliniken eingeflossen, die in den Jahren 2018 bis 2020 mindestens 30 Mandeloperationen bei AOK-versicherten Kindern oder Erwachsenen durchgeführt haben. Die einzelnen Indikatoren werden im Navigator zu einer klinikbezogenen Gesamtbewertung zusammengefasst. Für die 41 Kliniken in Baden-Württemberg bedeutet das folgendes: Die 15 Prozent (bundesweit 20 Prozent) der Kliniken, die am schlechtesten abschneiden, erhalten einen „AOK-Lebensbaum“, die 59 Prozent (bundesweit 60 Prozent) durchschnittlich abschneidenden Kliniken zwei, die 27 Prozent (bundesweit 20 Prozent) besten Kliniken drei „AOK-Lebensbäume“.

 

Im Verfahren zur „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ des WIdO werden Unterschiede bezüglich Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen der Patientinnen und Patienten berücksichtigt, um einen fairen Vergleich zwischen den einzelnen Kliniken zu gewährleisten. Bei der Ausgestaltung der sogenannten Risikoadjustierung wird das WIdO von Expertinnen und Experten aus der klinischen Praxis beraten. Die Expertenpanels sorgen dafür, dass Einflüsse durch unterschiedlich kranke Patientengruppen oder unterschiedliche OP-Methoden berücksichtigt werden.

 

Laut ärztlichen Leitlinien ist die Operation zur Entfernung der Mandeln wegen einer Entzündung in der Regel erst angezeigt, wenn die Betroffenen zuvor mehrfach wegen bakterieller Mandelentzündungen behandelt worden sind. „Diese Vorgabe wird jedoch längst nicht immer eingehalten“, so Dr. Ralph Bier. „Daher zeigen wir im Gesundheitsnavigator erstmals den Anteil der Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Klinik an, bei denen die Entscheidung zur Operation den Leitlinien-Vorgaben entspricht.“ Für diese Auswertung zur Indikationsqualität werden auch die Abrechnungsdaten aus der ambulanten Versorgung herangezogen. Bei den AOK-Versicherten mit einer Mandeloperation wegen häufiger oder dauernder Entzündung wird in den anonymisierten Daten überprüft, ob sie im Jahr vor der OP in mindestens zwei Quartalen wegen Halsschmerzen in ärztlicher Behandlung waren.

 

„Auch bei den Ergebnissen zur Indikationsqualität sehen wir deutliche Unter-schiede zwischen den besten und den schlechtesten Kliniken“, kommentiert Dr. Ralph Bier die bundesweiten Ergebnisse. So lag der Anteil der Patientinnen und Patienten, bei denen im Jahr vor der OP nicht in mindestens zwei Quartalen eine Halsschmerz-Diagnose dokumentiert worden ist, im schlechtesten Viertel der Kliniken in Deutschland bei 26,4 Prozent oder höher. Im besten Viertel der Kliniken war der Anteil mit bis zu 14,4 Prozent nur etwa halb so hoch.

 

Im Verfahren zur „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ des WIdO werden Unterschiede bezüglich Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen der Patientinnen und Patienten berücksichtigt, um einen fairen Vergleich zwischen den einzelnen Kliniken zu garantieren. Informationen zur Behandlungsqualität aus dem QSR-Verfahren gibt es neben den Mandeloperationen aktuell zu zwölf weiteren Operationen und Behandlungen: Knieprothesenwechsel, Einsatz eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes bei Arthrose, Operation nach hüftgelenksnahen Oberschenkelbruch, Hüftprothesenwechsel, Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen, Blinddarmentfernung, Leistenbruch-OP, Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung und zur Prostataentfernung bei Prostatakrebs, therapeutische Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt sowie kathetergestützte Aortenklappen-Implantationen (TAVI). Die Ergebnisse der Auswertungen werden angezeigt, wenn Nutzerinnen und Nutzer des AOK-Gesundheitsnavigators nach Informationen zu einer der genannten Behandlungen suchen.

 

Zum AOK-Gesundheitsnavigator: www.aok.de/gesundheitsnavigator

 

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news-5533 Thu, 02 Feb 2023 10:24:51 +0100 Jedes zweite Kind zwischen vier und sechs Jahren verbringt zu viel Zeit vor Bildschirmen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/jedes-zweite-kind-zwischen-vier-und-sechs-jahren-verbringt-zu-viel-zeit-vor-bildschirmen.html AOK verlängert Kooperation mit Initiative „SCHAU HIN!“ Der tägliche Medienkonsum von Kindern im Alter zwischen vier und sechs Jahren sollte laut Expertenrat eine halbe Stunde nicht überschreiten. Tatsächlich verbringen aber 52 Prozent der Kinder in Baden-Württemberg in dieser Altersgruppe mehr als eine halbe Stunde unter der Woche vor TV, Laptop und anderen digitalen Geräten. Am Wochenende sind es sogar 76 Prozent. Das geht aus einer Elternbefragung im Rahmen der aktuellen AOK-Familienstudie hervor. „Ein zu hoher und falscher Medienkonsum kann sich nachteilig auf die Gesundheit von Kindern auswirken. Vor allem dann, wenn darunter dauerhaft die Bewegung leidet oder die Mädchen und Jungen unbeaufsichtigt nicht altersgerechte Inhalte konsumieren. Dies kann schon bei den Kleinsten Ängste auslösen“, mahnt Kristina Kober, Spezialistin Vorsorge & Prävention bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Medienkompetenz ist eng mit dem Thema Gesundheit verknüpft. Deshalb ist die AOK Baden-Württemberg bereits seit 2020 Partnerin der Initiative „SCHAU HIN!“ und hat die Kooperation bis Ende 2024 verlängert. „Medienkonsum beginnt heutzutage schon im Kleinkindalter. Gerade für die Kleinsten ist dies mit Risiken verbunden. Deshalb ist es wichtig, Eltern zu sensibilisieren und deren Medienkompetenz zu stärken. Genau diese wertvolle Arbeit leistet ‚Schau hin‘ seit vielen Jahren“, sagt Kober mit Blick auf die Fortführung der langjährigen Kooperation. „SCHAU HIN!“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF. Mit neuen TV-Spots, die ab Februar bundesweit zu sehen sind, sollen Familien auf das Angebot aufmerksam gemacht werden.

 

Laut der aktuellen AOK-Familienstudie begrenzen Erziehungsberechtigte in Baden-Württemberg die Bildschirmzeiten ihres Nachwuchses auch nicht mehr so stark wie vor vier Jahren noch. Gaben 2018 noch 87 Prozent der Eltern an, ihren Kindern (bis 14. Lebensjahr) in punkto Mediennutzung Grenzen zu setzen, waren es 2022 nur noch 73 Prozent. „Wir wollen Eltern dabei unterstützen, ihren Kindern so früh wie möglich beizubringen, sich in der digitalen Welt nicht zu verlieren.“ so Kober. Schon bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren werden wesentliche Grundlagen für die spätere Mediennutzung gelegt. Hierfür braucht es spezielle Fähigkeiten, beispielsweise selbst zu erkennen, wann es Zeit für eine Spiel- oder Filmpause ist.

 

Ab dem Frühjahr 2023 wird Medienkompetenz fester Bestandteil im AOK-Präventionsprogramm „JolinchenKids – fit und gesund in der Kita“, das die AOK Baden-Württemberg derzeit landesweit in über 500 Kindertagesstätten durchführt. „Unser Fokus lag bislang noch auf Ernährung, Bewegung und psychischem Wohlbefinden. Wir sehen aber gerade im Bereich der Medienkompetenz ein riesiges Gesundheitspotenzial und haben uns deshalb für die Erweiterung um diesen Baustein entschieden“, berichtet Kober.

 

Hinweise für die Redaktionen:

 

Alle Infos zur Partnerschaft der AOK mit „SCHAU HIN!“ finden Sie hier: www.schau-hin.info

 

Die Ergebnisse der AOK-Familienstudie 2022 stehen unter nachfolgendem Link: www.aok.de/pk/familienstudie/

 

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news-5524 Wed, 25 Jan 2023 09:35:25 +0100 Sprachtherapien bei Kindern in der Pandemie: Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/sprachtherapien-bei-kindern-in-der-pandemie-aufgeschoben-aber-nicht-aufgehoben.html Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht regionale Ergebnisse des Heilmittelberichts Während der ersten Phase der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 haben bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder zwischen fünf und sieben Jahren weniger sprachtherapeutische Unterstützung erhalten als vor Pandemie-Beginn: Während vor der ersten Pandemie-Welle pro Quartal durchschnittlich 5,2 Prozent der Kinder zwischen fünf und sieben Jahren sprachtherapeutisch behandelt wurden, waren es in der ersten Phase der COVID-19-Pandemie vom zweiten bis zum vierten Quartal 2020 nur 4,9 Prozent. Das zeigt der aktuelle Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

 

„Nach dem Ende der zweiten Pandemiewelle Anfang 2021 sind trotz fortbestehender Beschränkungen Arztpraxen und Therapeuten wieder häufiger aufgesucht und aufgeschobene Sprachtherapien nachgeholt worden. Angesichts der vielfach befürchteten Auswirkungen der Pandemie-Einschränkungen auf die Sprachentwicklung der Kinder ist dies ein positiver Befund“, kommentiert Michael Ott, Fachexperte Heilmittel bei der AOK Baden-Württemberg, die Ergebnisse des aktuellen Heilmittelberichts.

 

Eine Analyse der Therapien im Zeitverlauf ab dem ersten Quartal 2019 macht deutlich, dass zu Beginn der COVID-19-Pandemie im zweiten Quartal 2020 mit 4,9 Prozent ein sehr viel niedrigerer Wert bei den Sprachtherapien für Kinder von fünf bis sieben Jahren zu verzeichnen war, als ein Jahr zuvor beziehungsweise im 1. Quartal 2019 (6,3 Prozent). Von den 126.176 Kindern zwischen fünf bis sieben Jahren, die im zweiten Quartal 2020 bei der AOK Baden-Württemberg versichert waren, wurden insgesamt 6.133 Kinder sprachtherapeutisch unterstützt. Der Anteil stieg in den Folgequartalen langsam wieder an und erreichte im ersten Quartal 2021 den höchsten Wert von 6,3 Prozent (8.114 versicherte Kinder bei der AOK Baden-Württemberg).

 

Gleichzeitig war in dieser Altersgruppe, die am häufigsten Sprachtherapie verordnet bekommt, Anfang 2021 auch ein Höchstwert bei der Behandlungsintensität festzustellen. So erhielt jedes behandelte Kind im ersten Quartal 2021 durchschnittlich 10,9 Therapiesitzungen. Im Jahr zuvor waren es nur 9,9 Therapiesitzungen im Durchschnitt. „Dieser Anstieg deutet auf eine erhöhte Behandlungsbedürftigkeit nach dem ersten Lockdown hin. Es ist zu vermuten, dass dies auf die aufgeschobenen sprachtherapeutischen Behandlungen oder auf eine mangelnde Sprachpraxis bei den Kindern im ersten Lockdown zurückzuführen ist“, so Michael Ott. Nach dem Spitzenwert im ersten Quartal 2021 ist die Rate im weiteren Verlauf des Jahres wieder gesunken und hat mit 10,0 bzw. 10,2 Behandlungen je Kind im dritten und vierten Quartal 2021 das durchschnittliche Niveau der Vor-Pandemie-Zeit erreicht.

 

Auch die Häufigkeit der ärztlich dokumentierten Sprachentwicklungsstörungen hat sich in der Pandemie verändert. Vor der Pandemie waren pro Quartal durchschnittlich 15,7 Prozent aller bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Kinder zwischen fünf und sieben Jahren davon betroffen. In den ersten Pandemie-Monaten zwischen April und Dezember 2020 wurden Sprachentwicklungsstörungen bei nur 14,5 Prozent dieser Kinder diagnostiziert. „Es liegt die Vermutung nahe, dass Sprachentwicklungsstörungen bei den Kindern nicht erkannt und somit auch nicht behandelt werden konnten, da gerade zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 Lockdown-bedingt Arzttermine verschoben wurden“, so Michael Ott. Gleichzeitig deute die Entwicklung der diagnostizierten Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern im Jahr 2021 auf einen anfänglichen Nachholeffekt, ansonsten aber eher auf eine Normalisierung im Vergleich zu den Zeiten vor der COVID-19-Pandemie hin. „Offenbar hat die Sprachentwicklung von Kindern in der Pandemie-Zeit trotz der Einschränkungen keinen größeren Schaden genommen“, so Michael Ott. „Auch in der Zukunft wird es vor allem auf das bewährte Zusammenspiel von Eltern, Kindergärten, Ärzten und Sprachtherapeuten ankommen, um Kinder in ihrer Sprachentwicklung zu unterstützen.“

 

Sprachtherapien können Kinder unterstützen, falls im Rahmen ärztlicher Untersuchungen Sprachentwicklungsstörungen erkannt werden. Bei Kindern bis 14 Jahren sind Sprachentwicklungsstörungen (ICD-F80) der häufigste Anlass für eine Heilmittelbehandlung. Insgesamt wurde eine Sprachtherapie im Jahr 2021 für 26.089 Kinder abgerechnet, was einem Anteil von 43,9 Prozent aller Kinder mit Heilmitteltherapie entspricht. Zwei Drittel dieser Kinder (64,4 Prozent) waren zwischen fünf und sieben Jahre alt. Da mit etwa fünf Jahren die Sprachentwicklung weitestgehend abgeschlossen ist, wird bei der zu dieser Zeit anstehenden U9-Untersuchung besonders darauf geachtet, ob die Kinder alle sprachlichen Meilensteine gemeistert haben und fit für die Schule sind.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Für den Heilmittelbericht 2022/2023 hat das WIdO die rund 46,8 Millionen Heilmittelleistungen ausgewertet, die 2021 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wurden. Je 1.000 Versicherte wurden 640 Leistungen abgerechnet, was gegenüber 2020 einer Zunahme von 7,4 Prozent entspricht. Die Ausgaben der GKV für Heilmitteltherapien beliefen sich auf insgesamt 10,2 Milliarden Euro. Damit erhöhte sich der absolute Heilmittelumsatz gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Prozent. Heilmittel umfassen ergotherapeutische, sprachtherapeutische, podologische und physiotherapeutische Leistungen. Der Heilmittelbericht zeigt Trends in der Heilmittelversorgung der GKV und stellt die Versorgung der AOK-Versicherten alters-, geschlechts- und diagnosespezifisch dar.

 

Der Heilmittelbericht steht im Internet zum kostenfreien Download zur Verfügung: www.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/heilmittelbericht/2022/

 

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news-5510 Thu, 12 Jan 2023 08:28:45 +0100 AOK Baden-Württemberg erweitert das digitale Angebot im Bereich der Dermatologie https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-erweitert-das-digitale-angebot-im-bereich-der-dermatologie.html Zusammenarbeit mit OnlineDoctor Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin in einer hautärztlichen Praxis liegt in Deutschland bei 35 Tagen. Für die mehr als 4,5 Mio. Versicherten der Südwestkasse entfallen nun diese langen Wartezeiten und der Terminstress. Neben der AOK Baden-Württemberg bieten auch die AOK Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland ihren Versicherten jetzt die Möglichkeit einer digitalen fachärztlichen Diagnose bei Hauterkrankungen. Die vier Landes-AOKs arbeiten hierfür mit OnlineDoctor, dem führenden Teledermatologie Anbieter Europas, zusammen.

 

Über die Webseiten der AOK Baden-Württemberg und onlinedoctor.de (www.aok.de/pk/bw/onlinedoctor/ oder www.onlinedoctor.de/aokbw/) können Menschen mit einem Hautproblem digital eine Anfrage bei einer Dermatologin oder einem Dermatologen ihrer Wahl stellen, indem sie drei Fotos der betroffenen Hautstelle hochladen und mithilfe eines Chatassistenten Fragen zu den Symptomen beantworten. Innerhalb von maximal 48 Stunden erhalten die Betroffenen anschließend eine schriftliche Diagnose und eine konkrete Handlungsempfehlung. Fast 90 Prozent aller Anfragen können auf diesem Weg komplett digital bearbeitet und abgeschlossen werden. Für weiterführende medizinische Diagnostik, wie eine Biopsie oder eine dermatoskopische Untersuchung, kann die betroffene Person in der Regel die Praxis der ausgewählten Ärztin bzw. des Arztes aufsuchen. Einen Termin erhalten die Patientinnen und Patienten in diesen Fällen üblicherweise in wenigen Tagen.

 

Die Dermatologie arbeitet zum großen Teil mit Blickdiagnosen und eignet sich wie kaum ein anderes medizinisches Fachgebiet für die terminunabhängige Übermittlung von Bildern und schriftlichen Angaben zur Erkrankung. Neben diesen Vorteilen der Teledermatologie war bei der Entscheidung für einen teledermatologischen Anbieter besonders wichtig, dass die Anbindung an die Regelversorgung in der Praxis vor Ort weiterhin gegeben ist. Bei OnlineDoctor können die Versicherten aus einem großen Netzwerk aus bundesweit rund 330 niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten wählen und sich dort, wenn nötig anschließend persönlich vorstellen.

 

Der digitale Hautcheck ist für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg ab sofort unter www.aok.de/pk/bw/onlinedoctor/ oder www.onlinedoctor.de/aokbw/ verfügbar. Zur Nutzung müssen die betroffenen Personen lediglich ihren Namen, ihre Versichertennummer und einige Kontaktdaten angeben. In durchschnittlich sieben bis maximal 48 Stunden erhalten sie im Anschluss einen Link per E-Mail und einen Freischaltcode per SMS. Mit diesem können sie die Empfehlung der Hautärztin bzw. des Hautarztes aus dem per Zwei-Faktor-Authentifizierung gesicherten Portal herunterladen. Ebenfalls praktisch: Durch das PDF-Format können sich die Nutzerinnen und Nutzer die Diagnose und Handlungsempfehlung auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut ansehen. Sollte es einmal erforderlich sein, dass der für OnlineDoctor tätige Arzt oder die Ärztin sich die Hautveränderung persönlich anschaut, erhält der oder die Versicherte auf Wunsch einen Behandlungstermin in durchschnittlich 7 Tagen.

 

Dr. Philipp Wustrow, Co-founder von OnlineDoctor, erklärt: „Wir freuen uns sehr, dass die ersten vier AOKs mit an Bord sind und die Vorteile der Teledermatologie erkannt haben. Damit decken wir künftig einen großen Bereich Deutschlands mit unserem Service ab. Wir sind der einzige Anbieter, deren Lösung als Medizinprodukt gekennzeichnet ist und entsprechend hohe Sicherheitsstandards einhält. Dies überzeugt immer mehr Versicherer und bringt uns unserem Ziel, einen ‚Digital first Ansatz‘ in der Dermatologie zu etablieren, näher.“

 

Über OnlineDoctor

 

OnlineDoctor ist der führende Anbieter für Teledermatologie in Europa. Das Unternehmen wurde 2016 von dem Dermatologen Dr. Paul Scheidegger und den beiden Health-Business-Experten Dr. Tobias Wolf und Dr. Philipp S. F. Wustrow in der Schweiz gegründet. In Deutschland operiert das Unternehmen als exklusiver Partner des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD). Aktuell arbeitet OnlineDoctor mit rund 650 Hautärztinnen und Hautärzten im DACH-Raum zusammen. Darüber hinaus nutzen über 300 Apotheken, sowie Spitäler in der Schweiz die Pro-App von OnlineDoctor zur Beratung bei Hautproblemen. Wer ein Hautleiden feststellt, kann innerhalb von maximal 48 Stunden eine Diagnose und Therapieempfehlung von einer Hautärztin oder einem Hautarzt seiner Wahl erhalten. 100.000 Menschen haben den Service bereits genutzt. Nur in etwa 15 Prozent der Fälle ist die persönliche Vorstellung in einer Praxis nach einer Konsultation via OnlineDoctor notwendig. In Deutschland unterhält OnlineDoctor Kooperationen mit über 50 Krankenkassen. Aktuell ist das Unternehmen in der Schweiz, Deutschland und Österreich tätig und beschäftigt 45 Mitarbeitende.

 

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news-5490 Wed, 28 Dec 2022 08:09:21 +0100 Ab 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/ab-2023-wird-die-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-elektronisch.html Aus der AU wird (endgültig) die eAU Ab 01. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend. Bereits seit 2021 übermitteln Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen. Auch Krankenhäuser liefern bereits im Rahmen des eAU-Verfahrens die stationären Aufenthaltszeiten an die Krankenkassen. Seit Anfang 2022 können schließlich auch Arbeitgeber an dem Verfahren teilnehmen, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden anzufordern. Was bisher freiwillig geschieht ist nach einem zwischenzeitlichen Aufschub verpflichtend: Ab dem 1. Januar 2023 ist die flächendeckende Einführung vorgeschrieben. 

 

Wie funktioniert die eAU und was bedeutet die Verpflichtung für Arbeitgeber?

Wenn der Arzt eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse. Damit müssen die Erkrankten/Arbeitsunfähigen keine AU-Bescheinigung mehr bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Arbeitgeber wiederum sind ab 1. Januar 2023 verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitszeiten ihrer erkrankten Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkassen abzurufen beziehungsweise anzufordern. Die Krankenkassen stellen die Arbeitsunfähigkeitsdaten über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Die Personalverantwortlichen auf Arbeitgeberseite sollten mindestens einmal wöchentlich die Daten abrufen beziehungsweise den Arbeitsschritt im Organisationsablauf entsprechend automatisieren.

 

Und wenn die Technik versagt oder noch nicht installiert ist?

Über die entsprechenden technischen Voraussetzungen für das Verfahren verfügen noch nicht alle Arztpraxen. Deshalb nutzen einige Praxen weiterhin die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wenn die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt ist, wird der Arzt/die Ärztin die Betroffenen informieren. Sie erhalten dann auch in diesem seltenen Fall einen Papierbeleg, um diesen bei ihrer Krankenversicherung einzureichen. Die Krankmeldung kann dann auch auf digitalem Weg bei der AOK Baden-Württemberg eingereicht werden: entweder über die Webseite bw.meine.aok.de oder über die „Meine AOK“-App. So wird die zeitliche Verzögerung und der Verlust von Unterlagen auf dem Postweg vermieden und es entstehen keine Portogebühren.

 

Was bedeutet die eAU für Arbeitnehmer/Versicherte?

Erkrankte bzw. arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ab 01. Januar 2023 in der Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen (Ausfertigung für die Versicherten). Sie haben dann nach wie vor die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Auf Wunsch erhalten sie allerdings immer noch einen Papierausdruck der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber von ihrer Arztpraxis. 

Wichtig: Das neue Verfahren der eAU gilt unter anderem nicht für Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen, für privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und für Fälle, in denen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine (Zahn-) Arztpraxis im In- oder Ausland erfolgt, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.“

 

3 Fragen an Marco Baumann, Experte und Themenmanager für Entgeltersatzleistungen bei der AOK Baden-Württemberg

 

Was verbirgt sich hinter der Melde-, Vorlage- und Nachweispflicht für Arbeitnehmende?

„Meldepflicht bedeutet, dass sich der Arbeitnehmende – wie bisher auch – unverzüglich bei seiner Führungskraft arbeitsunfähig meldet unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Mit der eAU und dem Arbeitgeberverfahren entfällt ab dem 01.01.2023 die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeit seitens der Arbeitnehmenden – die sogenannte Vorlagepflicht. Zuvor war diese in der Regel nach drei AU-Tagen vorzulegen. 

Bei der Nachweispflicht ist spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmenden die AU durch einen Arzt oder eine Ärztin zu attestieren.“

 

Was für Möglichkeiten bleiben, wenn die elektronische Übermittlung oder Abfrage der AU technisch nicht möglich ist? Insbesondere welche arbeitsrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

„Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden datenschutzgesichert an die Krankenkassen über die Arztpraxen gemeldet. Daraufhin haben die Arbeitgeber die Möglichkeit diese per Datenträgeraustausch bei den Krankenkassen abzufragen. Sollte in Einzelfällen eine maschinelle Übermittlung nicht stattgefunden haben, können sich Arbeitnehmende von ihrem Arzt in diesen Fällen eine Papierausfertigung ausstellen lassen und diese wie bisher ihrer Krankenkasse bzw. ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Nachweispflicht vorlegen.“

 

Die ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit bleibt als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel vorerst erhalten. In welchen Fällen kann das eine wichtige Rolle spielen?

„In Ausnahmefällen, bei denen eine Übermittlung aus unterschiedlichsten Gründen elektronisch nicht erfolgte, kann eine Vorlage der Papierbescheinigung als Ersatzverfahren zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen, z.B. Krankengeld gegenüber der Krankenkasse oder zur Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber in Bezug auf die Entgeltfortzahlung notwendig sein.“

 

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news-5485 Wed, 21 Dec 2022 09:23:41 +0100 Bauernfeind: „Versorgungssicherheit hat Vorrang“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/bauernfeind-versorgungssicherheit-hat-vorrang.html AOK Baden-Württemberg fordert stärkere Verpflichtung pharmazeutischer Hersteller Die AOK Baden-Württemberg begrüßt zwar die Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Maßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten einzuführen und die Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU stärken zu wollen. Doch die vorgestellten Eckpunkte zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln greifen zu kurz, bemängelt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die Arzneimittelausschreibungen der AOK-Gemeinschaft: „Lieferengpässe sind für die Versorgung der Patientinnen und Patienten ein großes Problem und müssen unter allen Umständen vermieden werden. Es hilft jedoch nicht, nur an der Preisschraube zu drehen. Das führt höchstens zu einer weiteren Belastung der Beitragszahlenden, ohne die Versorgungssituation zu verbessern.“ Die Südwestkasse fordere daher effektive Maßnahmen – auch von den pharmazeutischen Herstellern – um Engpässe in Zukunft zu vermeiden.

 

Ähnlich wie beim gerade verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stünden Einzelmaßnahmen mit kurzfristiger und lediglich partikularer Wirkung im Vordergrund, kritisiert Bauernfeind: „Mit den vorgestellten Eckpunkten liegt uns ein weiterer Flickenteppich aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Es ist kein Gesamtkonzept zu erkennen und leider kein nachhaltiger Effekt auf die Versorgungssituation zu erwarten. Zudem wird die Frage der Finanzierung vollständig außer Acht gelassen“, kritisiert Bauernfeind.

 

„Die AOK hat in der Vergangenheit gezeigt, wie die Arzneimittelausschreibungen zur Stärkung der Versorgung genutzt werden können“, betont der Kassen-Chef. Abrechnungsdaten der GKV für das Jahr 2021 zeigen, dass die dokumentierten Lieferausfälle bei der Versorgung mit Rabattverträgen bei nur 1,2 Prozent lagen, während im patentfreien „Nichtvertragsmarkt“ die Ausfälle mit 4 Prozent mehr als dreimal so hoch waren. „Es ist daher zumindest positiv, dass der Bundesgesundheitsminister die verpflichtende und versorgungsnahe Lagerhaltung von Vertragsarzneimitteln nun endlich vorschreiben möchte“, betont Bauernfeind. „Die AOK nutzt eine solche verpflichtende Lagerhalterung bereits seit mehreren Jahren und hat hier gute Erfahrungen gemacht, um kurzfristige Engpässe aufzufangen.“ Ebenfalls positiv bewertet Bauernfeind die zusätzlichen Informationsrechte des BfArM gegenüber pharmazeutischen Unternehmen: „Wir müssen endlich Transparenz entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen, um Lieferschwierigkeiten rechtzeitig zu identifizieren. Die Blockadehaltung der pharmazeutischen Industrie für ein verpflichtendes Frühwarnsystem muss jetzt enden.“

 

Handlungsbedarf sieht Bauernfeind bei der Diversifizierung der Lieferkette: „Die AOK hat mit dem Ziel in Richtung mehr Versorgungssicherheit in der Vergangenheit versucht, über die Arzneimittelausschreibungen Hersteller zu bonifizieren, die in der EU oder in der Freihandelszone der EU produzieren“. Dieses Standort-Kriterium wurde jedoch nach einer Klage pharmazeutischer Hersteller vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gestoppt. „Die AOK Baden-Württemberg will schon lange weg vom erzwungenen Vertragsabschluss mit dem günstigsten Anbieter. Daher sind Maßnahmen in dieser Richtung grundsätzlich zu begrüßen. Zu überarbeiten ist vor allem das europäische Vergaberecht, das uns in der Vergangenheit ausgebremst hat. Als Verhandlungsführerin bei den Arzneimittelausschreibungen für die AOK-Gemeinschaft stehen wir sehr gerne für Beratungen und einen offenen Dialog zur Verfügung. Es kommt jetzt ganz wesentlich auf die Ausgestaltung an. Die pharmazeutischen Unternehmen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, für eine sichere und sogleich nachhaltige Produktion zu sorgen und sich ihrer Verantwortung zu stellen. Das Versteckspielen hinter dem seit Jahrzehnten gebetsmühlenartig vorgebrachten Preis-Argument muss aufhören, denn dieses geht zulasten der Patientinnen und Patienten, ohne diesen einen realen Versorgungsnutzen zu eröffnen.“

 

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news-5481 Tue, 20 Dec 2022 15:11:00 +0100 Feinstaub und Temperatur verstärken das Grippe-Risiko https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/feinstaub-und-temperatur-verstaerken-das-grippe-risiko.html Studie zeigt flächendeckend Effekt von Umwelteinflüssen auf Gesundheit In einer einzigartigen Zusammenarbeit erforschen die AOK Baden-Württemberg und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) die Zusammenhänge zwischen Umweltstressoren und Erkrankungen und kombinieren hierfür Erdbeobachtungsdaten mit Gesundheitsdaten der Krankenkasse. Eine erste Studie aus der Forschungskooperation zum Zusammenhang von Umwelteinflüssen auf die Grippeinzidenz wurde nun im wissenschaftlichen Fachjournal Environmental Health veröffentlicht. „Zum ersten Mal können wir die enge Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit in unterschiedlichen Regionen aufzeigen. Die besondere Datengrundlage liefert wichtige Erkenntnisse und erlaubt uns perspektivisch eine individuellere Gesundheitsversorgung, Vorsorge und Prävention für die Menschen im Land“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

In der Studie zu Grippe-Erkrankungen wählt das Forschungsteam einen neuartigen Ansatz, bei dem Daten aus moderner Erdbeobachtung im städtischen und ländlichen Gebiet mit anonymisierten Krankenversicherungsdaten kombiniert werden. „Durch die unterschiedlichen Daten, die das DLR und die AOK Baden-Württemberg einbringen, können wir flächendeckend regionalisierte Auswertungen durchführen, um Zusammenhänge zu identifizieren“, betont Prof. Dr. Jörn Rittweger, Leiter der Abteilung Muskel- und Knochenstoffwechsel im DLR-Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin. „Der aggregierte Datensatz und die statistische Modellierung bieten großes Potential. Sie ermöglichen uns eine postleitzahlgenaue Analyse von gesundheitlichen Auswirkungen der Umweltfaktoren.“ Ein besonderer Fokus der gemeinsamen Forschung liegt auf der Wirkung der untersuchten Umweltstressoren auf vulnerable Bevölkerungsgruppen.

Signifikanter Effekt von Feinstaub und Temperatur auf Grippe-Inzidenz


In der Untersuchung zeigen sich deutliche saisonale Schwankungen bei der Grippe-Neuerkrankungsrate. Von den 513.404 im Untersuchungszeitraum von 2010 bis 2018 identifizierten Influenzafällen traten über 54 % in den Monaten Januar bis März auf. Solche vierteljährlichen Schwankungen bei der Grippe-Inzidenz sind auch für Feinstaub und Temperatur sichtbar. Die statistische Modellierung bestätigt einen signifikanten Effekt von Feinstaub und Temperatur auf die Grippeerkrankung der Versicherten. Gemäß den Hochrechnungen der Studie ist das Risiko an Grippe zu erkranken in Regionen mit der höchsten beobachtetenq Feinstaubbelastung in etwa doppelt so hoch wie in Regionen mit den niedrigsten Feinstaubwerten. Noch größer als beim Feinstaub ist der Einfluss der Temperatur auf die Inzidenz. So ergibt sich nach den statistischen Berechnungen ein etwa 8-fach größeres Risiko zur Infizierung bei den niedrigsten beobachteten Temperaturen.

„Unsere Studie zeigt, dass das Risiko in Regionen am höchsten ist, in denen es besonders kalt und in denen die Feinstaubkonzentration besonders hoch ist“, fasst Bauerfeind die Ergebnisse zusammen. „Feinstaub entsteht insbesondere durch Industrieprozesse, Verkehr und Haushaltsheizungen. Um das gesundheitliche Risiko von Luftschadstoffen zu minimieren, ist es ratsam, durch regelmäßige körperliche Betätigung, wie Radfahren oder Gehen, die Lunge sowie das Herz- und Kreislaufsystem zu aktivieren und gesund zu halten. Gleichzeitig hilft eine bewusste Ernährung und die Aufnahme von Antioxidantien, etwa durch einen erhöhten Obst- und Gemüsekonsum. Gerade der vulnerablen Bevölkerungsgruppe legen wir eine Grippe- und Pneumokokkenschutzimpfung nahe, um das Erkrankungsrisiko merklich zu reduzieren.“

Die AOK Baden-Württemberg möchte die Erkenntnisse aktiv nutzen, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern, betont Bauernfeind: „Für uns als Gesundheitskasse ist es überaus relevant, die Auswirkung von Umwelt- und Klimaeinflüssen auf die Gesundheit im Detail zu kennen, um unseren Versicherten den bestmöglichen Schutz und Prävention bieten zu können.“ Die Ergebnisse sollen zudem in bestehende Versorgungsformen der Krankenkasse, wie im Hausarzt- und Facharztprogramm, implementiert und ausgestaltet werden.

Erstmalig Berücksichtigung ländlicher Bevölkerungsgruppen

„Die Untersuchung belegt, dass die Kombination von Erdbeobachtung und Krankenversicherungsdaten ein leistungsfähiges Konzept für Studien zur öffentlichen Gesundheit ist. Die angewandte Methodik und das statistische Modell liefern eine hohe Zuverlässigkeit und Validität der Ergebnisse“, so Rittweger. So stehen die Erkenntnisse der Forschungspartner im Einklang mit früheren Studien aus Metropol-Regionen, erweitern diese jedoch erstmalig flächendeckend mit Daten für den städtischen und ländlichen Raum. Perspektivisch sieht die AOK Baden-Württemberg dadurch Möglichkeiten, regionalspezifische Leistungen und Angebote für Prävention und Vorsorge der Versicherten abzuleiten. Besonders vulnerable Gruppen können somit vor Auswirkungen von Umwelt- und Klimaeinflüssen besser geschützt werden. Langfristig könnten dadurch auch die Kosten des Gesundheitssystems nachhaltig sinken. „Die AOK Baden-Württemberg nimmt mit dieser Studie und Forschungskooperation ihre Rolle als Gestalterin für ein resilientes Gesundheitswesen ernst und nutzt ihre wissenschaftliche Vernetzung, um das Gesundheitssystem aktiv mitzugestalten,“ unterstreicht Bauernfeind.

Influenza ist das erste untersuchte Krankheitsbild bei der langfristigen Zusammenarbeit von AOK Baden-Württemberg und DLR. Weitere Studien für andere Krankheitsbilder, beispielsweise Atemwegs-, Kreislauf-, Haut- und Stoffwechselerkrankungen, sollen folgen.


Hinweise für die Redaktionen:
Die AOK Baden-Württemberg sieht sich als Gesundheitskasse in der Verantwortung zum Erhalt von Gesundheit und Wohlergehen der Menschen beizutragen. Dabei setzt die Südwestkasse auf eine nachhaltige Ausrichtung unter gleichwertiger Betrachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und entwickelt Maßnahmen, um auf sich verändernde Werte in der Gesellschaft und Rahmenbedingungen in der Umwelt reagieren zu können sowie Entscheidungen auch im Hinblick auf zukünftige Generationen zu treffen. Die AOK Baden-Württemberg verfolgt als elementaren Aspekt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu sein. Das Marktforschungsinstitut DFSI und das Wirtschaftsmagazin EURO haben die AOK Baden-Württemberg als „Deutsch-lands nachhaltigste Krankenkasse“ ausgezeichnet (Ausgabe 08/2022).

Mehr zur Nachhaltigkeit bei der AOK Baden-Württemberg: www.aok.de/bw/nachhaltigkeit

Die Veröffentlichung im wissenschaftlichen Fachmagazin Environmental Health finden Sie hier. Einzelprojekte aus der Forschungspartnerschaft zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem DLR werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.

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news-5478 Fri, 16 Dec 2022 16:54:16 +0100 Nachhaltige politische Strukturreformen gefordert https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/nachhaltige-politische-strukturreformen-gefordert.html Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg verabschiedet Haushalt für 2023 Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Freitag (16.12.2022) den Haushaltsplan für 2023 beschlossen. Insgesamt kalkuliert die Südwestkasse im kommenden Jahr mit Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung von rund 21 Milliarden Euro. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird auf 1,6 Prozent angepasst und entspricht damit dem bundesweit durchschnittlichen Beitragssatz. „Wir haben auch in diesem Jahr, trotz eines schwierigen finanziellen Umfelds für die gesetzliche Krankenversicherung, einen soliden und zukunftsgerichteten Haushalt verabschiedet. Dadurch halten wir das Versorgungsangebot auf einem sehr hohen Niveau. Uns ist es wichtig, in eine ganzheitliche Gesundheitsberatung, Prävention und Versorgung zu investieren. Gerade unsere Zusatzleistungen, wie das Haus- und Facharztprogramm, bieten unseren Versicherten das bestmögliche gesundheitliche Angebot und Unterstützung im Krankheitsfall“, betont Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter. „Im kommenden Jahr müssen allerdings von der Bundesregierung endlich notwendige Reformen und Entscheidungen getroffen werden, um die Belastung für die Beitragszahlenden, also Versicherte und ihre Arbeitgeber, spürbar zu reduzieren.“

 

Das jüngst im Bundestag verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hält Dick für unzureichend: „In diesem Jahr wäre eine große Chance gewesen, die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Seit einigen Jahren geht die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben als Folge einer teuren und verfehlten Gesetzgebung immer weiter auseinander, wodurch das Gesamtdefizit steigt.“ Für 2023 liege der zu erwartende Fehlbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei knapp 17 Milliarden Euro, welcher durch die beschlossenen Maßnahmen allenfalls kurzfristig aufgefangen werden könne. Nachhaltige und langfristige Lösungen bleibe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach allerdings schuldig, unterstreicht Dick. „Es wird insgesamt schwieriger, eine vorausschauende und solide Haushaltpolitik zu planen. Der erneute Rückgriff auf die Beitragsrücklagen ist unverhältnismäßig und verschärft die finanzielle Situation der Krankenkassen. Es ist daher entscheidend, dass die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Pläne für eine nachhaltige Finanzierung auch tragfähig sind.“

 

 „Bei den jetzt getroffenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen sehen wir eine überdurchschnittliche Belastung der Beitragszahlenden. Wir hätten uns ein klares Bekenntnis zur Beitragsstabilität aus Berlin gewünscht. Hier muss die Ampel-Koalition im kommenden Jahr dringend liefern und die GKV mit einer umfassenden Strukturreform nachhaltig entlasten“, ergänzt Monika Lersmacher, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreterin. Deutlich benachteiligt sehe sich die AOK Baden-Württemberg bei der sogenannten Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich: „Der Gesundheitsfonds wurde eigentlich errichtet, um die Kosten und Lasten innerhalb der GKV fair zu verteilen und eine Risikoselektion bei den Versicherten auszuschließen. Die vor zwei Jahren eingeführte Regionalkomponente führt jedoch dazu, dass dicht besiedelte Metropolregionen deutlich mehr Zuweisungen erhalten – zulasten städtischer und ländlicher Kreise sowie zulasten von Regionen, die, wie Baden-Württemberg, eine vergleichsweise effiziente Versorgungsstruktur aufweisen.“ Die AOK Baden-Württemberg bekomme dadurch jährlich rund 370 Millionen Euro weniger Zuweisungen. „In der aktuellen Diskussion um Beitragssatzerhöhungen sehen wir dieses Ungleichgewicht deutlich zu Tage treten. Kassen, mit Schwerpunkt in Metropolregionen wie Hamburg und dem Ruhrgebiet und einem niedrigen Altersdurchschnitt der Versicherten, profitieren von höheren Zuweisungen für alle Versicherte, und das völlig unabhängig von der tatsächlichen Krankheitslast. Daher stehen diese Kassen weniger im Zugzwang, ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen“, so Lersmacher. Die Südwestkasse fordere daher, bereits bekannte methodische und konzeptionelle Mängel in der Ausgestaltung der Regionalkomponente zu beseitigen und Wechselwirkungen mit dem Versorgungsgeschehen zu untersuchen. „Nur wenn erfolgreiches Wirtschaften nicht bestraft wird, stärkt der Risikostrukturausgleich auch einen zukunftsgerichteten und nachhaltigen Versorgungswettbewerb zwischen den Kassen“, fasst Lersmacher zusammen.

 

Bauernfeind: Belastungen der Beitragszahlenden durch Reformen reduzieren

 

Reformbedarf sieht auch Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, vor allem in der Krankenhausplanung und -struktur: „Größere Krankenhäuser mit vielen verschiedenen Fachgebieten sind leistungsfähiger, können mehr Qualität in der Patientenversorgung bieten und arbeiten wirtschaftlicher als eine Vielzahl kleinerer Krankenhäuser. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die knappen Personalressourcen bei Ärzten und Pflegekräften.“ Im Krankenhausbereich sieht der Kassenchef daher ein großes Effizienzpotential zur Entlastung der Beitragszahlenden bei gleichzeitiger Verbesserung der Gesundheitsversorgung. „Die vor wenigen Tagen vorgestellten Empfehlungen für eine umfassende Krankenhausstrukturreform gehen grundsätzlich in die richtige Richtung und lassen auf eine Krankenhausreform mit einer qualitätsorientierten Neuordnung der Krankenhausstruktur hoffen. Hier kommt es jetzt ganz entscheidend auf die Ausgestaltung und Umsetzung an. Es ist wichtig, dass die Patientinnen und Patienten eine angemessene und qualitativ hochwertige Versorgung bekommen, ohne dass die Belastung für die Beitragszahlenden weiter steigt“, betont Bauernfeind.

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news-5466 Wed, 07 Dec 2022 11:39:14 +0100 Fast 5.000 Kinder waren 2021 wegen Verbrennungen in ärztlicher Behandlung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/fast-5000-kinder-waren-2021-wegen-verbrennungen-in-aerztlicher-behandlung.html Tag des brandverletzen Kindes am 07. Dezember „Spiel nicht mit dem Feuer“ oder „Finger weg vom Herd“ – Sätze, die jedes Kind von seinen Eltern schon gehört hat. Anlässlich des „Tages des brandverletzen Kindes“ am 7. Dezember hat die AOK Baden-Württemberg ausgewertet, wie häufig Kinder und Jugendliche mit Brandverletzungen in ärztlicher Behandlung waren. 2021 waren 4.858 Versicherte unter 18 Jahren auf Grund einer Verbrennung bei einem Arzt in ambulanter oder stationärer Behandlung. Jungen oder junge Männer (2.507) haben sich dabei etwas häufiger verbrannt oder verbrüht als Mädchen oder junge Frauen (2.351). Kinder im Alter von 1-4 Jahren waren am häufigsten betroffen (1.525). Insgesamt ging die Zahl der zu Behandelnden zwischen 2017 und 2021 jedoch zurück: Die mittlere jährliche Veränderung lag bei minus 9,4 Prozent. Die höchste Zahl der Betroffenen innerhalb der vergangenen fünf Jahre gab es mit 6.105 im Jahr 2017.

 

Auch wenn die LED-Technik Kerzen in vielen Weihnachtsgestecken, Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen abgelöst hat, ist der umso vorsichtigere Umgang mit offenem Feuer geboten. Andere Gefahrenquellen wie Herde, Öfen oder Wasserkocher sind in jedem Haushalt zu finden. Grundsätzlich ist die Neugier bei kleinen Kindern sehr ausgeprägt. Alles Mögliche, z. B. flackernde oder leuchtende Kerzen, muss entdeckt, erkundet und ausprobiert werden. „Vor dem Hintergrund des fehlenden bzw. noch nicht voll ausgebildeten Gefahrenbewusstseins, einer unsicheren Umgebung oder mangelnder Aufsicht kommt es häufig zu Verletzungen oder eben Verbrennungen im Alltag“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Der Unfallprävention komme deshalb eine besondere Bedeutung zu. Experten gehen davon aus, dass viele Unfälle durch situationsangepasstes Verhalten und Prävention weitgehend vermeidbar wären.

 

Zu unterscheiden sind einmal Vergiftungen durch das Einatmen von Kohlenmonoxid mit Kopfschmerzen, Übelkeit und mehr (Notrufnummer bei Vergiftungen 004919240) sowie Verbrennungen der Haut. Flammen sollten direkt mit Wasser bekämpft oder mit einem Brandtuch erstickt werden. Wenn Kleidung brennt, sofort in die horizontale Lage bringen, um das Aufsteigen von Flammen und die Einatmung zu mindern. Grundsätzlich ist es sehr wichtig, die Kontaktzeit mit der Hitzequelle so kurz wie möglich zu halten und die Haut als Erste-Hilfe-Maßnahme mit lauwarmem Wasser sofort für 10 bis 20 Minuten abzuspülen. Jedoch gilt es auch vor Unterkühlung zu schützen. Eine oberflächliche Verbrennung kann ambulant beim Haus- und Kinderarzt versorgt werden. Bei Kindern ist jedoch bei einer Verbrennung von 5 Prozent der Körperoberfläche oder mehr eine Versorgung im Krankenhaus (Notruf 112) notwendig, je nach Bedarf mit Schmerzkontrolle und Flüssigkeitsersatz. Sind bei einem Kind von den Verbrennungen 10 Prozent oder mehr der Körperoberfläche betroffen, ist die Behandlung in einer auf Verbrennungen spezialisierten Einrichtung sinnvoll. 

 

Der Gesundheitstag ist von Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e. V. im Jahr 2010 initiiert worden und hat sich mittlerweile als bundesweiter Aktionstag am 7. Dezember etabliert. Im Mittelpunkt der Aktion steht die Unfallprävention von Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen im Kindesalter. Weitere Infos unter www.paulinchen.de.

 

Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin gibt es in Baden-Württemberg vier Verbrennungszentren in Mannheim, Stuttgart (2x) und Tübingen. Weitere Infos unter www.verbrennungsmedizin.de.

 

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news-5436 Wed, 23 Nov 2022 14:52:48 +0100 AOK und Krebsverband Baden-Württemberg starten „Tag der Krebsvorsorge“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-und-krebsverband-baden-wuerttemberg-starten-tag-der-krebsvorsorge.html Erneut starke Rückgänge bei Inanspruchnahme von Krebs-Früherkennung um bis zu 20 Prozent Bei mehreren Krebs-Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich Versicherte gab es in Baden-Württemberg im zweiten Pandemiejahr 2021 erneut starke Rückgänge, die sich auch in der Omikron-Welle im 1. Quartal 2022 fortgesetzt haben. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), in der die Teilnahmezahlen der gesetzlich Versicherten mit dem Vor-Pandemie-Zeitraum verglichen werden. Die AOK Baden-Württemberg setzt vor dem Hintergrund der jüngsten Einbrüche ihre Kampagne zur Krebs-Früherkennung fort und erklärt den 28. November gemeinsam mit dem Krebsverband Baden-Württemberg zum jährlichen „Tag der Krebsvorsorge“. An diesem Tag startet die Gesundheitskasse auf ihrer Homepage einen „Vorsorg-O-Mat“ und schaltet eine Hotline zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Früherkennung frei. Mit seinem Flyer „Nutze die Chance, lass Dich checken“ informiert der Krebsverband Baden-Württemberg zu den Untersuchungen zur Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung.

 

„Der neue jährliche Gesundheitstag soll die Aufmerksamkeit für das Thema steigern und motivieren, sich mit dem Thema Krebs-Früherkennung auseinanderzusetzen“, sagt Ulrika Gebhardt, Geschäftsführerin des Krebsverbandes Baden-Württemberg. „In der Pandemie versäumte Untersuchungen sollten nachgeholt werden. Dazu wollen wir mit dem Tag der Krebsvorsorge gemeinsam einen Anstoß geben“, so PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Die stärksten Rückgänge gab es im Südwesten im vergangenen Jahr – wie schon im ersten Pandemie-Jahr 2020 – erneut bei der Inanspruchnahme der Hautkrebs-Früherkennung (minus 9 Prozent gegenüber 2019). Im 1. Quartal 2022, das durch die Omikron-Welle geprägt war, war der Einbruch mit minus 19,3 Prozent gegenüber dem Vergleichs-Zeitraum 2019 sogar noch größer. Die Zahl der Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs lag im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg 6,5 Prozent unter dem Wert von 2019, im 1. Quartal 2022 gab es ein noch größeres Minus von 11,5 Prozent. Weniger ausgeprägt waren die Rückgänge hierzulande bei der Prostatakrebs-Früherkennung (minus 4,6 Prozent im Gesamtjahr 2021 und minus 6,2 Prozent im 1. Quartal 2022). Beim Mammographie-Screening hat sich die Situation in Baden-Württemberg nach starken Einbrüchen in der ersten Phase der Pandemie weitgehend normalisiert.

 

Bei den Koloskopien zur Früherkennung von Darmkrebs ist gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 sogar ein Plus von 9,4 Prozent im Jahr 2021 und von 16,8 Prozent im 1. Quartal 2022 festzustellen. „Hier machen sich die Ausweitung des Kreises der anspruchsberechtigten Versicherten und das Einladungswesen bemerkbar“, so PD Dr. Sabine Knapstein. Wenn neben dem Anstieg bei den Früherkennungs-Koloskopien die Rückgänge bei diagnostischen Darmspiegelungen in die Betrachtung einbezogen werden, zeigt sich in den Zahlen der Südwestkasse bei den Koloskopien im Jahr 2021 insgesamt dennoch ein Rückgang von 1,6 Prozent gegenüber 2019. Im Jahr davor war bereits ein Rückgang von 4 Prozent zu verzeichnen gewesen.

 

Zudem gebe es bei der regelmäßigen Inanspruchnahme der Früherkennung insgesamt noch „Luft nach oben“, betont PD Dr. Sabine Knapstein. So wurden laut einer Langzeit-Auswertung des WIdO in den letzten zehn Jahren beispielsweise nur etwa die Hälfte der anspruchsberechtigten Baden-Württemberger, die im vergangenen Jahr 65 Jahre alt waren, von der Darmkrebs-Früherkennung erreicht. Beim Hautkrebs-Screening nahmen 16 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen zwischen 45 und 70 Jahren im betrachteten Zehn-Jahres-Zeitraum die Früherkennung mindestens vier Mal in Anspruch. Besser sieht es in Baden-Württemberg bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs aus: 85 Prozent der Frauen zwischen 29 und 40 haben den Empfehlungen entsprechend in mindestens drei von zehn Jahren daran teilgenommen. Auch beim Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs, das in Deutschland schon seit 2009 flächendeckend umgesetzt wird, sind recht hohe Teilnahmequoten zu verzeichnen: Nur ein Viertel der anspruchsberechtigen Frauen nahm im betrachteten Zeitraum nicht teil.

 

Eine bevölkerungsrepräsentative Forsa-Befragung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes aus dem Oktober 2022 zeigt eine hohe Akzeptanz für die Krebsvorsorge: 94 Prozent der rund 1.500 Befragten gaben an, dass sie die Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung sinnvoll finden. Allerdings erklärten die Hälfte der Befragten, dass sie das Ausmachen von Terminen zur Gesundheitsvorsorge zumindest ab und zu aufschieben würden. Ein Viertel der Menschen (26 Prozent) gaben an, dass sie wegen anderer Aufgaben keine Zeit und Energie für die Krebsfrüherkennung hätten. 19 Prozent erklärten, schon einmal eine Untersuchung zur Früherkennung über den empfohlenen Kontrolltermin hinausgezögert zu haben, obwohl rückblickend genug Zeit dafür zur Verfügung gestanden hätte. „Das wichtige Thema Krebsvorsorge sollte man nicht vor sich herschieben“, kommentiert Gebhardt vom Krebsverband Baden-Württemberg die Ergebnisse. „Wir möchten die Menschen mit unseren Informationen und gemeinsamen Aktionen zum Tag der Krebsversorge dazu bringen, sich mit diesem oftmals unangenehmen und mitunter auch schambesetzten Thema zu beschäftigen.“

 

Der Krebsverband Baden-Württemberg informiert auf seinen Social Mediakanälen (Instagram: krebsverband.bw, Facebook: Krebsverband Baden-Württemberg) zum „Tag der Krebsvorsorge“ über alle wichtigen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die AOK Baden-Württemberg startet zum „Tag der Krebsvorsorge“ eine Reihe von Informationsangeboten: Ein neuer „Vorsorg-O-Mat“ beantwortet den Nutzerinnen und Nutzern nach Eingabe individueller Informationen wie Alter und Geschlecht die Frage, welche Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen anstehen und was die jeweilige Untersuchung genau beinhaltet. Das neue Online-Angebot ist für alle Interessierten unabhängig von der Krankenversicherung nutzbar. Zudem schaltet die AOK Baden-Württemberg für ihre Versicherten eine Vorsorge-Hotline: Unter der kostenfreien Nummer 0800 1 265 265 beantworten speziell geschulte Expertinnen und Experten des medizinischen Info-Telefons Clarimedis vom 28. November bis zum 2. Dezember alle Fragen rund um die Themen Krebs-Früherkennung und Vorsorge. Darüber hinaus sind im Internetauftritt der AOK Baden-Württemberg neue Informationsfilme zum Ablauf und Nutzen der einzelnen Früherkennungsuntersuchungen abrufbar, die auch über die Social-Media-Kanäle der Gesundheitskasse verbreitet werden.

 

Die langfristigen Folgen der Rückgänge bei den Früherkennungs-Untersuchungen sind noch unklar. Anlass zur Besorgnis geben insbesondere die Einbrüche bei der Diagnostik von Darmkrebs. Sie könnten perspektivisch zu mehr fortgeschrittenen Krebsfällen führen, weil Tumore später als bisher erkannt werden. Eine Auswertung von Abrechnungsdaten der AOK Baden-Württemberg aus den Kliniken zeigt bei den Darmkrebs-Operationen von Januar bis August 2022 ein Minus von 17 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019. Damit gab es zuletzt wieder starke Rückgänge wie bereits in den ersten beiden Pandemiejahren, während sich die Situation bei den Brustkrebs-OPs weitgehend normalisiert hat. Die Einbrüche in der Pandemie betreffen überwiegend Operationen von Darmkrebs in frühen Stadien, bei denen keine anschließende Chemotherapie notwendig war. Dies könnte mit den Rückgängen bei den durchgeführten Darmspiegelungen in Zusammenhang stehen.

 

Informationen zum Tag der Krebsvorsorge: www.aok.de/tagderkrebsvorsorge

 

Der „Vorsorg-O-Mat“ bekommt eine eigene Domain www.aok.de/vorsorgomat und wird voraussichtlich ab dem 24. November online sein.

Der Krebsverband Baden-Württemberg gehört zur Deutschen Krebsgesellschaft und ist bereits seit 1973 aktiv. Seine Hauptaufgabe sieht der Verband in der Prävention sowie in der Information und Beratung von Betroffenen. Mithilfe der vom Krebsverband intensiv betriebenen Vernetzung aller an einer Krebsbehandlung beteiligten Akteure wie onkologische Tumorzentren, niedergelassene Onkologen, Psychologen, Rehazentren oder auch Selbsthilfegruppen wird den Patienten eine optimale Versorgung ermöglicht.

Weitere Informationen: www.krebsverband-bw.de; Instagram: krebsverband.bw; Facebook: Krebsverband Baden-Württemberg

 

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news-5408 Mon, 31 Oct 2022 09:00:00 +0100 Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche finden zurück ins Leben https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/psychisch-erkrankte-kinder-und-jugendliche-finden-zurueck-ins-leben.html Modellvorhaben TIBAS zielt auf beschleunigte Rückkehr zu Familie, Freunden, Schule und Verein Mädchen mit Essstörungen, Jungen mit Depressionen, Kinder und Jugendliche mit sozialen Phobien sind in einer unruhigen Welt keine Seltenheit. Die jungen Menschen brauchen intensive und oft langjährige therapeutische und ärztliche Unterstützung. Vor fünf Jahren, am 1. Oktober 2017, starteten die AOK Baden-Württemberg, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und das Universitätsklinikum Tübingen das bundesweit einmalige Modellvorhaben TIBAS. Das Akronym steht für die Therapeutische Intensivbehandlung im ambulanten Setting, die auf eine optimierte Versorgung von schwer psychisch gestörten Kindern und Jugendlichen abzielt und mit der die stationäre Behandlungsdauer für die Betroffenen verkürzt werden kann. Heike Baehrens MdB – gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag – und Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbands informierten sich vor Ort und ließen sich das innovative Projekt von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Professor Dr. Tobias Renner, Ärztlicher Direktor der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter am Universitätsklinikum Tübingen erläutern.

 

Im Jahr 2021 wurden rund 2.600 bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder und Jugendliche stationär in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik behandelt. Jeder und jede Dritte verbrachte dabei mehr als sechs Wochen im Krankenhaus. „Für Heranwachsende mit schweren psychischen Störungen ist es von zentraler Bedeutung, zeitnah in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden. Dabei ist der Übergang aus dem stationären Aufenthalt in die soziale Lebenswelt eine hochsensible Phase. Hier setzt das Modell an und ermöglicht eine therapeutisch intensiv begleitete Rückkehr in den Alltag“, erklärt Johannes Bauernfeind. Das kann Professor Dr. Tobias Renner bestätigen: „Diese ambulante Intensivbehandlung ermöglicht mit einem umfassenden therapeutischen Ansatz betroffenen Kindern und Jugendlichen schneller eine Rückkehr in ihre Lebensbezüge mit Familie, Freunden, Schule und Verein. Mit TIBAS ist etwas völlig Neues entwickelt worden, das es in der Form noch nicht gibt.“

 

Die Kinder und Jugendlichen erhalten umfängliche einzel- und gruppentherapeutische sowie tagesstrukturierende Angebote am Klinikum, bewegen sich aber auch in ihrem häuslichen Umfeld. Ein persönlicher Betreuer als Bezugs- und Vertrauensperson (Case Manager) begleitet die Betroffenen zudem über die gesamte Behandlungsdauer, ist in alle Behandlungsschritte eingebunden und steht auch nach der Klinikentlassung mit Rat und Tat zur Verfügung. „Die Behandlungsintensität passen wir gezielt auf die Patientenbedürfnisse an. Damit erreichen wir eine nachhaltige Stabilisierung, können aber auch bei wiederkehrenden Krisen schnell mit allen Versorgungsangeboten reagieren. So können in vielen Fällen erneut stationäre Einweisungen vermieden werden“, erläutert Renner. Sobald es möglich ist, werden die Patientinnen und Patienten in die bewährte Behandlung durch die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche übergeben. Insgesamt werden derzeit pro Jahr über 190 Kinder in der TIBAS mit dem Case Management behandelt. Mehr als 90 Familien sind seit Beginn des Projekts ergänzend durch den Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg unterstützt worden. Der Soziale Dienst agiert dabei Hand in Hand mit den Case Managern und begleitet bei Bedarf die betroffenen Familien, um das gesamte Familiensystem zu stabilisieren. Sozialpädagoginnen und -pädagogen des Sozialen Dienstes unterstützen bei Belastungen und Erkrankungen der Eltern durch eine individuelle Versorgungsplanung. Dabei werden konkrete Unterstützungs- und Entlastungsangebote (Psychotherapie, Beratungsstellen, Reha, berufliche und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten etc.) aufgezeigt, geplant und vermittelt. 

 

„Das Projekt der AOK Baden-Württemberg und weiteren Partnern in Zusammenarbeit mit dem Uniklinikum Tübingen zeigt beeindruckend, wie auf regionaler Ebene Gesundheits- und Versorgungsangebote verantwortungsvoll und mit neuen Ideen umgesetzt werden. Die psychisch erkrankten jungen Menschen brauchen mehr als eine stationäre medizinisch-therapeutische Behandlung. Hier fungieren die Case Manager als Brückenbauer für die Rückkehr in die reale Lebenswelt“, sagt Dr. Carola Reimann. Und auch Heike Baehrens MdB, kann TIBAS nur Positives abgewinnen: „Die Berichte und Beispiele aus der Praxis, die uns heute vorgestellt wurden, sind oft sehr traurig und hinter jedem Fall steckt das persönliche Schicksal eines jungen Menschen. Solche Angebote wie TIBAS sind in der Versorgung sehr wertvoll, denn sie eröffnen den jungen Menschen neue Lebensperspektiven. Ich bin den Initiatoren und Projektpartnern dankbar, dass sie diese Wege gehen.“

 

Trotz aller Erfolge des Modells gibt es für Johannes Bauernfeind zukünftig trotzdem weitere Herausforderungen in diesem Bereich. „Nicht nur die globalen Krisen verunsichern gerade die jungen Menschen mehr und mehr. Sollten sie einmal aus der Bahn geworfen werden, kommt die AOK Baden-Württemberg mit solchen Projekten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nach. Aber wir müssen künftig schauen, wie solche Projekte weiterhin refinanzierbar bleiben. Die Versorgung vulnerabler Gruppen ist enorm wichtig, leider schnürt uns die Gesundheitspolitik finanziell und durch immer mehr Regulierung zunehmend die Luft ab.“ Priorität müsse eine strukturelle und nachhaltige Reform des Gesundheitswesens haben in der regionale Gestaltungsspielräumen existieren sowie die dauerhafte Stabilität der Kassenfinanzen gesichert werde.

 

TIBAS ist eines der bundesweit beispielhaften Projekte der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund.“ Die Initiative fördert innovative Ansätze in der regionalen Versorgung und beschäftigt sich vor allem mit benachteiligten und besonders gefährdeten (vulnerablen) Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen. Das Modellvorhaben in Tübingen hat eine Laufzeit von acht Jahren und wird wissenschaftlich evaluiert.

 

Weitere Informationen zur Kampagne und anderen regionalen Projekten unter Stadt. Land. Gesund | Engagement | AOK Bundesverband.

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news-5345 Mon, 10 Oct 2022 15:21:36 +0200 AOK startet Long-COVID-Coach https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-startet-long-covid-coach.html Neues Internetangebot soll Betroffene und Angehörige beim Umgang mit der Erkrankung unterstützen Mit einem neuen „Long-COVID-Coach“ unterstützt die AOK Menschen, die von Long-COVID oder Post-COVID betroffen sind. Das Angebot ist für alle Interessierten unter www.aok.de/long-covid kostenfrei verfügbar und soll Patientinnen und Patienten, aber auch deren Angehörigen mit derzeit insgesamt 26 Erklär- und Übungsvideos beim Umgang mit der Erkrankung helfen. Die Informationen im Long-COVID-Coach sind in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Universitätsklinikums Heidelberg und der Rehaklinik Königstuhl in Heidelberg entwickelt worden.

 

Das neue Online-Angebot fasst das aktuelle Wissen über die Erkrankung zusammen und informiert zunächst über die typischen Symptome von „Long-COVID“ und „Post-COVID“. Zum besseren Umgang mit den drei wichtigsten Symptomen Luftnot, kognitive Störungen und Fatigue (ausgeprägter Energiemangel) gibt es Übungsvideos, die das Selbstmanagement der Patientinnen und Patienten unterstützen sollen. Darüber hinaus informiert der Long-COVID-Coach darüber, wo Betroffene Hilfe und eine bestmögliche Versorgung ihrer Erkrankung erhalten. Zudem wird thematisiert, wie Ärztinnen und Ärzte aktuell daran arbeiten, das Wissen über die Erkrankung zu verbessern und die Therapie der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln. Die Informationen werden auf Basis der klinischen Erfahrung der beteiligten Expertinnen und Experten für medizinische Laien verständlich dargestellt.

 

Übungen zum besseren Umgang mit Luftnot und Fatigue

 

„Das Online-Angebot kann und soll die individuelle ärztliche Diagnostik und Therapie nicht ersetzen. Den Betroffenen, die oft einen sehr großen Leidensdruck verspüren, soll Wissen über ihre Erkrankung vermittelt und insbesondere mit den Übungen zu Luftnot und Fatigue ganz konkrete Hilfe zur Selbsthilfe angeboten werden“, erklärt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die oftmals mit Long-COVID verbundene Luftnot beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten, sondern kann im fortgeschrittenen Stadium auch große Ängste auslösen. Die Übungen des Long-COVID-Coaches vermitteln, wie plötzlich auftretende Panik bei Luftnot kontrolliert werden kann und wie Betroffene ihre Atemmuskulatur trainieren können. Die Fatigue-Übungen sollen helfen, Strategien zum Umgang mit geminderten Energiereserven zu entwickeln. Bei Patientinnen und Patienten mit Long-COVID ist die Leistungsfähigkeit durch den Mangel an Energie vielfach stark eingeschränkt. Nach Anstrengungen kann es bei einigen Betroffenen zu einer langanhaltenden Verschlechterung des Befindens kommen. Das neue Internetangebot zeigt unter anderem, wie sich Patientinnen und Patienten mithilfe eines Symptom-Tagebuchs und mit gezieltem Aktivitäts- und Energiemanagement (Pacing) vor Überlastung schützen können.

 

Oftmals lange Fehlzeiten bei Beschäftigen mit Long-COVID

 

Long-COVID ist ein Sammelbegriff, hinter dem sich viele verschiedene Arten von Beschwerden und unterschiedliche Schweregrade verbergen. Eine aktuelle Auswertung von Arbeitsunfähigkeits-Daten durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat gezeigt, dass die Folgeerkrankung nur relativ wenige vorab mit dem Coronavirus infizierte Beschäftigte betrifft, die dann aber oftmals lange Fehlzeiten haben. Seit Pandemiebeginn ist jeder Vierte in Baden-Württemberg durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen. In der Folge waren 2,9 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID bzw. Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht 0,75 Prozent aller erwerbstätigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Während eine akute COVID-19-Infektion mit durchschnittlich neun krankheitsbedingten beruflichen Ausfalltagen verbunden war, sind es bei Beschäftigten mit einer anschließenden Long-COVID oder Post-COVID-Symptomatik sechseinhalb Wochen.

 

Der Long-COVID-Coach ist als lernendes System konzipiert und soll kontinuierlich an den aktuellen Wissensstand angepasst werden.

 

Im Zentrum der optimalen Behandlung sollten zunächst die hausärztliche Behandlung und das Selbstmanagement stehen. Bei bestimmten Beschwerden ist die Überweisung zu Fachärzten für Lungen- und Herzerkrankungen notwendig. Besonders Patientinnen und Patienten mit schwerem Verlauf oder unsicherer Diagnose werden von ihrem behandelnden Arzt an sogenannte „Post-COVID-Spezialambulanzen“ überwiesen, die sich insbesondere an den Universitätskliniken gebildet haben. Diese Ambulanzen leisten auch einen wichtigen Beitrag zur weiteren Erforschung der Erkrankung. Ambulante oder stationäre Rehabilitation können den Genesungsprozess besonders schwer erkrankter Patientinnen und Patienten mit Atemtherapie, Bewegungstherapie oder neuropsychologischem Training unterstützen.

 

Selbsthilfe als wichtige Ergänzung von Therapiemöglichkeiten

 

Nicht nur der neue Long-COVID-Coach kann eine weitere nützliche Hilfe sein. In Baden-Württemberg gibt es zu Long-Covid eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen. Die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) hat auf ihrer Homepage eine Übersicht mit bestehenden Selbsthilfegruppen veröffentlicht: www.nakos.de/aktuelles/corona. Des Weiteren gibt es in Baden-Württemberg auch den Landesverband der Interessenvertretung Post-Covid-Erkrankter e.V. – Verein zur Unterstützung Post-Covid-Erkrankter (www.leben-mit-covid.de).

 

Zum neuen Long-COVID-Coach:  www.aok.de/long-covid

 

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news-5383 Mon, 10 Oct 2022 07:52:20 +0200 Schlaflos im Südwesten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/schlaflos-im-suedwesten.html Laut einer Forsa-Befragung der AOK Baden-Württemberg leidet fast die Hälfte der Menschen im Land unter Schlafproblemen In Baden-Württemberg leben rund 11 Millionen Menschen, nahezu jeder zweite (42 Prozent) von ihnen kann abends mindestens ab und zu nicht einschlafen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Frauen haben häufiger Schlafprobleme (50 Prozent) als Männer (34 Prozent). Rund ein Drittel der Befragten schätzt ihre allgemeine Schlafqualität sogar als eher schlecht (27 %) bzw. sehr schlecht (2 Prozent) ein. Mit einer Kampagne (www.aok.de/bw/gesunderschlaf) macht die AOK Baden-Württemberg auf die gesundheitliche Bedeutung eines erholsamen Schlafes aufmerksam.

 

Bei der Forsa-Umfrage gaben zwei Drittel (67 Prozent) der Menschen in Baden-Württemberger an, dass sie mindestens ab und zu nachts mehrmals wach werden. Bei 38 Prozent kommt es mindestens ab und zu vor, dass sie nachts wach werden und dann nur schwer wieder einschlafen können. Laut aktuellen Daten der AOK Baden-Württemberg befanden sich im Jahr 2021 insgesamt 229.397 Versicherte der Südwestkasse aufgrund von Schlafstörungen in Behandlung. Die Behandlungsprävalenz stieg von 2017 bis 2021 jährlich um 4,7 Prozent an. „Schlafstörungen zu haben bedeutet, keinen erholsamen Schlaf zu finden und sich deshalb tagsüber müde und abgeschlagen zu fühlen. Das kann zum Beispiel daran liegen, dass man sehr lange braucht, um einzuschlafen, nachts unruhig schläft und oft aufwacht, nachts aufwacht und lange wach liegt oder morgens viel zu früh aufwacht und nicht wieder einschlafen kann“, sagt Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Welche Auswirkungen Schlafprobleme auf den Alltag der Betroffenen im Südwesten hat, zeigen die Ergebnisse der Forsa-Befragung ebenfalls: 59 Prozent der Betroffenen von Einschlaf- oder Durchschlafproblemen sind erschöpft und weniger leistungsfähig, wenn diese auftreten und rund ein Drittel (35 Prozent) ist in diesem Fall tagsüber unkonzentriert. Von einer erhöhten Reizbarkeit und Ungeduld berichten 31 Prozent der Baden-Württemberger mit Einschlaf- und Durchschlafproblemen. Rund jeder Fünfte (21 Prozent) der Betroffenen fühlt sich mental schlecht bzw. hat depressive Stimmungen, wenn die Schlafprobleme auftreten oder beklagt Kopfschmerzen (19 Prozent). „Betroffene machen sich meist viele Sorgen rund um die Schlafstörungen und fühlen sich im Alltag beeinträchtigt. Ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt kann klären, ob es eine medizinische Ursache dafür gibt und welche Behandlungsmöglichkeiten denkbar sind“, rät Dr. Isaksson.

 

Äußere Einflüsse sorgen im Südwesten teilweise auch für schlaflose Nächte. Etwas mehr als ein Drittel (36 Prozent) hatte schon einmal das Gefühl, dass sich globale Ereignisse, wie z. B. die Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine, auf ihre Schlafqualität auswirken. Dass sich der Krieg in der Ukraine auf die eigene Schlafqualität ausgewirkt hat, berichten dabei die meisten Befragten: 73 Prozent derjenigen, die ihre Schlafqualität durch globale Ereignisse beeinflusst erachten, nennen den Ukraine-Krieg, gefolgt von der Corona-Pandemie mit 70 Prozent. Deutlich weniger Befragte geben an, dass Wirtschaft-, Finanz bzw. Energiekrisen (41 Prozent) und Naturkatastrophen in Folge der globalen Erderwärmung bzw. des Klimawandels (38 Prozent) ihre Schlafqualität beeinflussten. Vergleichsweise selten wird angegeben, dass der Taiwan-Konflikt (7 Prozent) oder ein anderes globales Ereignis (5 Prozent) der eigenen Einschätzung nach in der Vergangenheit Auswirkungen auf die eigene Schlafqualität hatten. „Schlafmangel beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität. Er kann auch riskant sein, weil er zum Beispiel Unfälle wahrscheinlicher macht. Weiterhin erhöhen chronische Schlafstörungen längerfristig das Risiko für Herzinfarkte und Bluthochdruck sowie für das spätere Auftreten von depressiven Episoden. Für Menschen, die regelmäßig schlecht schlafen, ist es daher wichtig, den Ursachen auf den Grund zu gehen“, sagt Dr. Isaksson.

 

Mit einer aktuellen Kampagne (www.aok.de/bw/gesunderschlaf) möchte die AOK Baden-Württemberg aufklären, was Schlaf fördert oder erschwert und wann Schlafstörungen behandlungsbedürftig sind. Dabei geht es einerseits möglichst individuell um Schlafbedürfnisse und andererseits um eine positive Perspektive auf das Thema Schlaf. „Die AOK-Versicherten und andere Menschen im Südwesten sollen wissen, dass die AOK Baden-Württemberg ein kompetenter Ansprechpartner für guten Schlaf ist, Orientierung bei diesem Thema gibt und fachliche Nähe vermittelt“, sagt Kristina Kober, Präventionsexpertin bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.002 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren in Baden-Württemberg befragt. Die Erhebung wurde vom 5. bis 14. September 2022 im Rahmen des repräsentativen Online-Panels forsa.omninet durchgeführt. Die ermittelten Ergebnisse können lediglich mit den bei allen Stichprobenerhebungen möglichen Fehlertoleranzen (im vorliegenden Fall +/- 3 Prozentpunkte) auf die Grundgesamtheit übertragen werden.

 

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news-5368 Tue, 27 Sep 2022 09:49:22 +0200 Koronare Herzkrankheit in Baden-Württemberg seltener als im bundesweiten Durchschnitt https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/koronare-herzkrankheit-in-baden-wuerttemberg-seltener-als-im-bundesweiten-durchschnitt.html Gesundheitsatlas Koronare Herzkrankheit veröffentlicht In Baden-Württemberg sind weniger Menschen von der koronaren Herzkrankheit (KHK) betroffen als im bundesweiten Durchschnitt: Mit einer Krankheitshäufigkeit von 7,1 Prozent in der Bevölkerung ab 30 Jahren liegt der Südwesten um mehr als ein Prozentpunkt unter dem bundesweiten Durchschnittswert von 8,3 Prozent. Das zeigt der aktuelle „Gesundheitsatlas Koronare Herzkrankheit“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), den die AOK Baden-Württemberg im Vorfeld des Weltherztages am 29. September veröffentlicht hat. Im Vergleich der Bundesländer liegt Baden-Württemberg damit gemeinsam mit Bremen auf Rang zwei hinter Hamburg. In der Hansestadt an der Elbe ist bei 6,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner KHK festgestellt worden.

 

Der Gesundheitsatlas stellt die regionalen Unterschiede in Baden-Württemberg bis auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte dar. Der niedrigste Anteil an Patientinnen und Patienten mit einer KHK findet sich mit 5,8 Prozent in der Uni-Stadt Heidelberg. Im nicht weit entfernten Neckar-Odenwald-Kreis ist dagegen der höchste Prävalenzwert zu finden: Dort ist bei 9,2 Prozent der Menschen eine Koronare Herzkrankheit diagnostiziert worden.

 


537.000 Menschen in Baden-Württemberg an einer KHK erkrankt

 

Insgesamt waren im ganzen Land im Auswertungsjahr 2020 mehr als eine halbe Millionen Menschen über 30 Jahren an einer KHK erkrankt. Die Krankheitshäufigkeit steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Die höchsten Werte werden in Baden-Württemberg bei Männern in der Altersgruppe ab 85 bis 89 Jahren erreicht: Hier sind mehr als ein Drittel (35,8 Prozent) von KHK betroffen. Bei den Frauen sind knapp ein Viertel (24,4 Prozent) in der Altersgruppe ab 90 Jahren betroffen. Die KHK-Häufigkeit in Baden-Württemberg liegt sowohl bei Männern als auch bei Frauen und in allen Altersgruppen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

 

„Dass Männer häufiger an KHK erkranken, ist neben biologischen Faktoren auch durch ein anderes Risikoverhalten wie zum Beispiel den höheren Raucheranteil zu erklären“, so Privatdozentin Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Rauchen sei ein wichtiger Risikofaktor für die Entstehung einer KHK, und in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten war der Raucheranteil unter den Männern stets deutlich höher als unter den Frauen. Der Zusammenhang zwischen KHK und Rauchen spiegelt sich auch in der regionalen Auswertung des Gesundheitsatlas wider: In Regionen mit besonders vielen Raucherinnen und Rauchern liegt der Anteil der KHK-Patientinnen und -Patienten bei 9,3 Prozent, in Regionen mit wenigen Rauchenden dagegen bei nur 7,4 Prozent. Dieser Unterschied bleibt auch bestehen, wenn in einem „fairen“, also entsprechend standardisierten, Vergleich unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstrukturen berücksichtigt werden. Analysen des Gesundheitsatlas bestätigen zudem, dass materiell und sozial benachteiligte Menschen häufiger von einer KHK betroffen sind als Menschen mit einem hohen sozialen Status.

 

Strukturierte Behandlung für eine bessere Kontrolle der Erkrankung

 

Die AOK Baden-Württemberg engagiert sich seit Jahren für eine bessere und strukturierte medizinische Versorgung ihrer Versicherten mit koronarer Herzkrankheit. So existiert bereits seit mehr als zwölf Jahren der Facharztvertrag Kardiologie, in den sich Versicherte und Fachärzte freiwillig einschreiben können. Der Vertrag hat eine optimale Versorgung von chronischen Herzerkrankungen wie KHK im Blick. Er setzt dabei auf regelmäßige vorausschauende Kontrolluntersuchungen für eine frühzeitige und bedarfsgerechte Anpassung der Therapie bei ersten Anzeichen einer sich verschlechternden Herzgesundheit. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Haus- und Facharzt – in dem Fall der Kardiologe/die Kardiologin – eng zusammenarbeiten und sich gut abstimmen. Eine Evaluation des Facharztvertrages Kardiologie aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, dass es signifikant höhere Überlebensraten für Versicherte mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) und KHK gibt. Die Hochrechnung aus der Evaluation weist 343 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit KHK aus. Außerdem treten deutlich weniger Krankenhauseinweisungen auf. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen die Unterschiede auf die verbindliche Versorgungssteuerung, eine intensivere Patientenbetreuung und höhere Qualitätsanforderungen für die beteiligten Fachärzte zurück. Im Jahr 2020 waren rund 120.000 AOK-Versicherte mit einer KHK-Diagnosen in das AOK-FacharztProgramm eingeschrieben. Mehr als 200 Kardiologinnen und Kardiologen nahmen auf Arztseite daran teil.

 

Auch das Disease-Management-Programm (DMP) „AOK-Curaplan“ für KHK-Patienten ist ein fester Bestandteil der Versorgung. Ziel des DMP ist es, bei den eingeschriebenen Patientinnen und Patienten durch regelmäßige ärztliche Behandlungen und die Vereinbarung individueller Therapieziele das Herzinfarkt-Risiko und die Sterblichkeit zu senken und die Lebensqualität zu erhalten. Krankheitsbedingte Beschwerden aufgrund von Angina pectoris-Anfällen wie Engegefühl in der Brust oder Luftnot sollen so weit wie möglich reduziert werden. Um das zu erreichen, stehe auch ein herzgesunder Lebensstil mit vermehrter Bewegung und gesunder Ernährung im Fokus des AOK-Behandlungsprogramms. Dazu gehörten auch Beratungsangebote und Hilfen zum Rauchverzicht.

 

Innovatives Verfahren ermöglicht Aussagen auf lokaler Ebene

 

Für den Gesundheitsatlas ist ein Hochrechnungsverfahren zum Einsatz gekommen, das für diesen Zweck vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) in Zusammenarbeit mit der Universität Trier entwickelt worden ist. Es erlaubt auf Basis der Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten zuverlässige Aussagen zu Krankheitshäufigkeiten in der gesamten Wohnbevölkerung Deutschlands bis auf die lokale Ebene. Unterschiede zwischen den AOK-Versicherten und der Gesamtbevölkerung in Bezug auf Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit werden dabei durch ein innovatives statistisches Verfahren herausgerechnet. Ziel der Analysen des Gesundheitsatlas ist es, den Akteuren vor Ort fundierte Informationen über das Krankheitsgeschehen in ihrer Region bereitzustellen. In die Analyse einbezogen wurden Personen ab 30 Jahren mit einer ärztlich dokumentierten KHK-Diagnose oder einem für die KHK spezifischen Eingriff an den Herzkranzgefäßen.

Der „Gesundheitsatlas Koronare Herzkrankheit“ steht auf der Website des WIdO unter www.gesundheitsatlas-deutschland.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.

 

 

 

Koronare Herzkrankheit: Was ist das?

Die koronare Herzkrankheit ist eine chronisch verlaufende Erkrankung, bei der atherosklerotische Ablagerungen zu einer Verengung in den Herzkranzgefäßen („Koronargefäßen“) mit der Folge eines verringerten Blutflusses führen. Daraus resultiert ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und -angebot im Herzmuskel. Der dadurch entstehende Sauerstoffmangel im Herzmuskel zeigt sich klinisch in einem chronischen oder akuten Koronarsyndrom. Im akuten Zustand spüren Patientinnen und Patienten dies als Angina-pectoris-Anfall oder schlimmstenfalls als Herzinfarkt. Patientinnen und Patienten empfinden dabei ein Gefühl von Enge oder Druck in der Brust, Luftnot und Schmerzen hinter dem Brustbein, die in den Unterkiefer oder linken Arm ausstrahlen können, oder auch den sogenannten Vernichtungsschmerz. Daneben kommen unspezifische Zeichen wie Schweißausbrüche und Übelkeit vor. Bei Patienten mit Diabetes mellitus, Niereninsuffizienz, Frauen oder älteren Menschen können die Leitsymptome deutlich geringer ausfallen oder sogar fehlen („stummer Infarkt“). Im Zweifelsfall sollte immer von einem Notfall ausgegangen und medizinische Hilfe gerufen werden. 

Die Krankheit kann das Herz langfristig schädigen, sodass eine Herzschwäche (Herzinsuffizienz), Herzrhythmusstörungen oder ein plötzlicher Herztod die Folge sein können. Die Sterblichkeit bei koronarer Herzkrankheit ist erhöht. Zudem ist die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vermindert.

 

Risikofaktoren und Primärprävention

Neben einer genetischen Veranlagung, einem höheren Alter und dem männlichen Geschlecht gibt es verschiedene weitere Risikofaktoren, die die Entwicklung einer koronaren Herzkrankheit begünstigen. Dazu zählen Rauchen, Bluthochdruck (Hypertonie), Blutzuckerkrankheit (Diabetes mellitus), starkes Übergewicht (Adipositas), Fettstoffwechselstörungen (Dyslipidämien) und Lebensstilfaktoren (Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung). Die Prävention des Tabakrauchens kann daher zur Vermeidung zukünftiger KHK-Erkrankungen beitragen. Außerdem kann mit einer gesunden Ernährung und ausreichender körperlicher Aktivität das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen deutlich gesenkt werden. Diese Maßnahmen können zudem bei einer bereits bestehenden Herzerkrankung den weiteren Verlauf der Erkrankung positiv beeinflussen.

 

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news-5336 Thu, 15 Sep 2022 09:31:42 +0200 AU wegen Long-COVID oder Post-COVID: Wenige Betroffene aber lange Ausfallzeiten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/au-wegen-long-covid-oder-post-covid-wenige-betroffene-aber-lange-ausfallzeiten.html Erkrankte Beschäftigte fehlen im Durchschnitt sechseinhalb Wochen an ihrem Arbeitsplatz Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass seit Pandemiebeginn jeder Vierte in Baden-Württemberg durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen ist. In der Folge waren 2,9 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID bzw. Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht 0,75 Prozent aller erwerbstätigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Während eine akute COVID-19-Infektion mit durchschnittlich 9 krankheitsbedingten beruflichen Ausfalltagen verbunden war, sind es bei Beschäftigten mit einer anschließenden Long-COVID oder Post-COVID-Symptomatik sechseinhalb Wochen. Detaillierte Auswertungen zeigen bundesweit große Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Virusvarianten. So waren in der jüngsten, seit Frühjahr 2022 durch die Omikron-Variante geprägten Krankheitswelle, nur 2,1 Prozent der Beschäftigten wegen Long-COVID oder Post-COVID krankgeschrieben, während es beim Vorherrschen der Delta-Variante noch 6,3 Prozent waren. „Damit gibt es aktuell zwar ein geringeres Risiko für eine mögliche anschließende Long- bzw. Post-COVID-Symptomatik. Die erkrankten Beschäftigten waren aber auch in der Omikron-Welle noch schwer beeinträchtigt und fehlten durchschnittlich mehr als 5 Wochen am Arbeitsplatz. Da aktuell nur wenig über die COVID-bedingten Langzeitfolgen bekannt ist, sollte weiterhin gelten, sich und andere bestmöglich vor einer COVID-19-Infektion zu schützen,“ so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

In den zurückliegenden 29 Monaten (1.März 2020 bis 31. Juli 2022) haben insgesamt 377.567 durchgängig bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Beschäftigte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Infektion in ihren Unternehmen gefehlt. Damit war seit Beginn der COVID-19-Pandemie mehr als jeder Vierte Beschäftigte (25,6 Prozent) betroffen. Pro Erkrankungsfall gab es im Durchschnitt 9 krankheitsbedingte Ausfalltage. 2,9 Prozent der Betroffenen waren laut der Diagnosen ihrer Arbeitsunfähigkeitsmeldung im weiteren Verlauf von Long-COVID oder Post-COVID betroffen. Dies waren seit Pandemiebeginn etwa 11.000 bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung in ihren Betrieben durchschnittlich 45,7 Tage fehlten.

 

Über den gesamten Pandemiezeitraum hinweg zeigte sich in der WIdO-Auswertung eine höhere Betroffenheit unter älteren und unter weiblichen bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Erwerbstätigen. So war der Anteil der über 60-jährigen, die nach einer akuten COVID-Erkrankung längerfristig arbeitsunfähig waren, mehr als vier Mal so hoch wie der Anteil bei den unter 29-jährigen (1,3 Prozent versus 0,3 Prozent). Zudem waren ältere Erwerbstätige deutlich länger erkrankt als jüngere (53,8 Tage je Fall versus 33,5 Tage je Fall). Die Auswertung zeigt zudem, dass Frauen häufiger von Long-COVID oder Post-COVID betroffen waren als Männer (0,7 Prozent versus 0,9 Prozent). Dieser Unterschied zeigte sich trotz des jüngeren Altersdurchschnitts bei den weiblichen Erkrankten (49,3 Jahre versus 50,5 Jahre). Laut der Analyse des WIdO waren in Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in Berufen der Kinderbetreuung und Kindererziehung die meisten Beschäftigten von Long- oder Post-COVID betroffen. „Dieses Ergebnis lässt sich zum einen mit dem Anteil akuter COVID-19-Infektionen in diesen Berufsgruppen erklären, der in Berufen mit vielen Kontakten zu anderen Menschen sehr viel höher war. Zum anderen spielen die Alters- und Geschlechtsstruktur sowie die Verteilung der Risiken für Vor- und Folgeerkrankungen in den einzelnen Beschäftigungsgruppen hierbei eine zentrale Rolle“, sagt Johannes Bauernfeind.

 

Allgemeiner Krankenstand im Jahr 2022 besonders stark gestiegen

 

Insgesamt ist der Krankenstand in Baden-Württemberg zwischen Januar und Juli 2022 mit 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sehr stark gestiegen (Krankenstand Januar bis Juli 2021: 4,8 Prozent). Bei den Ursachen der Krankschreibungen zeigen sich im Südwesten deutliche Unterschiede zu den Vorjahren: Zwischen Januar und Juli 2022 ist die AU-Quote aufgrund von Atemwegserkrankungen auf 34 Prozent angestiegen und hat sich somit im Vergleichszeitraum des Vorjahres (11,4 Prozent) verdreifacht. Die Falldauer stieg dabei um 0,2 Tage auf 7,4 Tage je Krankheitsfall. Bei den Muskel-Skelett-Erkrankungen ist derweil ein Anstieg der AU-Quote (Januar bis Juli 2020: 13,3 Prozent versus Januar bis Juli 2022: 14,5 Prozent) bei einem zeitgleichen Rückgang der Falldauer (Januar bis Juli 2020: 16,8 versus Januar bis Juli 2022: 14,9) zu beobachten. Bei psychischen Erkrankungen ist ebenfalls ein Anstieg der AU-Quote um 0,2 Prozentpunkte von 2020 zu 2022 zu sehen, wobei die Falldauer sehr hoch und relativ konstant bei 27,1 Tagen je Fall liegt.

 

Höhepunkt der Krankmeldungen wegen akuter COVID-19-Erkrankungen im März 2022

 

Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von COVID-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten aller bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Beschäftigten wider. Nach mehreren Auf- und Abwärtsbewegungen seit Beginn der Pandemie erreichte die COVID-19-Pandemie ihren vorläufigen Höhepunkt im März 2022 mit 5.311 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte.

 

Berufe in der Kinderbetreuung und Kindererziehung besonders von Infektionen betroffen

 

Vor allem Beschäftigte in den Branchen Erziehung und Gesundheitswesen waren von Erkrankungen im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Infektion betroffen. Betrachtet man alle erwerbstätigen 2,5 Millionen Personen, die im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis Juli 2022 mindestens einen Tag bei der AOK Baden-Württemberg versichert waren, so waren Berufe der Kinderbetreuung und Kindererziehung mit 31.734 Erkrankten je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg am häufigsten betroffen, gefolgt von medizinischen Fachangestellten mit 28.203 Erkrankten je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg. In Berufen der Ergotherapie (26.034 Erkrankte je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg) und in Berufen der pharmazeutisch-technischen Assistenz (25.841 Erkrankte je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg) wurden ebenfalls viele Krankschreibungen im Zusammenhang mit akuten COVID-19-Infektionen verzeichnet. Die niedrigsten COVID-19-bedingten Fehlzeiten wiesen Berufe in der Landwirtschaft (2.864 Erkrankte je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg) und im Hochbau (6.774 Erkrankte je 100.000 Mitglieder der AOK Baden-Württemberg) auf. „Es ist zu befürchten, dass eine weitere COVID-19-Welle bis Ende 2022 wiederum mit einer flächendeckenden Betroffenheit in einer Vielzahl von Berufsgruppen verbunden sein könnte und dies auch Auswirkungen auf die COVID-19-bedingten Fehlzeiten bei Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur hat.", so Bauernfeind.

 

Hinweise zur Auswertung der Krankschreibungen aufgrund von Long-COVID oder Post-COVID

Die WIdO-Analyse berücksichtigt nur Personen, bei denen vor einer dokumentierten Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomatik eine AU-Meldung im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Infektion in der ärztlichen Vorgeschichte dokumentiert war. Bundesweit wurde bei 29 Prozent aller von Long- bzw. Post-COVID-19-betroffenen Beschäftigten jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung in Folge einer COVID-19-Infektion dokumentiert, ohne dass zuvor eine Krankmeldung im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Infektion verzeichnet war. Dies war bei knapp 28.000 Personen der Fall. In dieser Beschäftigtengruppe war die Dauer pro AU-Fall zudem deutlich geringer als bei denjenigen mit dokumentierter akuter COVID-19-Infektion in der Vorgeschichte. Erklärungen für diese „Lücke“ könnten falsch-negative Testergebnisse, symptomfreie bzw. nicht-detektierte Akut-Erkrankungen, Akut-Erkrankungszeiten bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, unterschiedliche Dokumentationsgewohnheiten bei Leistungserbringern sowie das uneinheitliche, verhältnismäßig weit und eher unscharf definierte Erkrankungsbild von Long- bzw. Post-COVID sein.

 

Die Bezeichnung Long-COVID umfasst aktuell ein breites Spektrum körperlicher und psychischer Beeinträchtigungen in der Folge einer akuten COVID-19-Infektion. Ein einheitliches Krankheitsbild lässt sich bis dato nicht eingrenzen. Beeinträchtigungen, die über vier Wochen bis maximal zwölf Wochen nach einer Infektion andauern, werden nach aktueller Definition der Weltgesundheitsorganisation als Long-COVID bezeichnet. Länger anhaltende Beeinträchtigungen werden als Post-COVID definiert. Um beide Folgen einer akuten COVID-19-Infektion abzubilden, beinhaltet die vorliegende Auswertung des WIdO gemäß den obenstehenden Definitionen sowohl das Long- als auch das Post-COVID-Syndrom. Ausgewertet wurden die entsprechenden Diagnosecodes, die ab Ende 2020 sukzessive eingeführt und damit auch in den arbeitsunfähigkeitsauslösenden Diagnosen dokumentiert wurden sowie AU-Fälle mit dokumentierter Akut-COVID-19-Diagnose, die länger als 28 Tage andauerten. Kardiale, neurologische, psychische oder weitere Folgeerkrankungen nach einer COVID-19-Erkrankung, die nicht als Long- oder Post-COVID klassifiziert wurden, blieben unberücksichtigt.

 

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news-5325 Thu, 08 Sep 2022 09:01:39 +0200 Fallzahl-Rückgänge durch Omikron https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/fallzahl-rueckgaenge-durch-omikron.html AOK-Chef Johannes Bauernfeind fordert Abbau von Über- und Fehlversorgung In der Omikron-Welle sind die Fallzahlen in den südwestdeutschen Krankenhäusern wieder ähnlich stark zurückgegangen wie in den vorangegangenen Infektionswellen. Nach einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) war bei den somatischen Krankenhausfällen in Baden-Württemberg im Zeitraum von Januar bis Mai 2022 insgesamt ein Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019 festzustellen.

 

„Die Fallzahl-Rückgänge in der jüngsten Pandemiewelle haben zwar ein vergleichbares Ausmaß wie die Wellen davor, aber andere Gründe“, kommentiert Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die Ergebnisse. „Sie dürften in erster Linie auf Personalausfälle infolge der zahlreichen Omikron-Infektionen zurückzuführen sein, während zu Beginn der Pandemie gezielte Absagen geplanter Operationen zur Aufrechterhaltung der stationären Versorgung erfolgten.“

 

Der Blick auf die einzelnen Leistungsbereiche zeigt von Januar bis Mai 2022 erneut vergleichbare Fallzahlrückgänge bei Notfällen, Krebsoperationen, planbaren OPs und sogenannten ambulant-sensitiven Behandlungen wie in den letzten drei Pandemiewellen. So gab es in der Omikron-Welle im Vergleich zum Zeitraum Januar bis Mai 2019 11 Prozent weniger Herzinfarkt-Behandlungen und 11 Prozent weniger Schlaganfall-Behandlungen in den Krankenhäusern Baden-Württembergs. Bei den Krebs-Operationen zeigt sich ein ähnliches Bild: Brustkrebs-OPs haben von Januar bis Mai 2022 um minus 10 Prozent abgenommen, Darmkrebs-Operationen um minus 17 Prozent.

 

Bei planbaren Eingriffen, die zu Beginn der Pandemie 2020 noch stark zurückgefahren worden waren, um die Kliniken zu entlasten, gab es zuletzt nur noch moderate Rückgänge. So war bei der Implantation von Hüftprothesen nur noch ein Minus von 4 Prozent zu verzeichnen. Weiterhin sehr hoch sind die Rückgänge dagegen bei den Mandelentfernungen (minus 44 Prozent).

 

Die starken Einbrüche bei den sogenannten ambulant-sensitiven Diagnosen, die nach Einschätzung von Expertinnen und Experten sehr häufig ebenso gut im ambulanten Bereich behandelt werden könnten, setzten sich in der jüngsten Pandemiewelle im Südwesten fort: Minus 39 Prozent bei der Behandlung der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung COPD, minus 40 Prozent bei Rückenschmerzen, minus 41 Prozent bei Bluthochdruck-Behandlungen und minus 24 Prozent bei den Behandlungen von Diabetes. „Hier kann man wohl nicht mehr von einem vorübergehenden Pandemieeffekt sprechen. Diese Patientinnen und Patienten, die in der Vergangenheit häufiger im Krankenhaus behandelt wurden, kommen mit diesen Erkrankungen nicht mehr so schnell dorthin zurück“, sagt Johannes Bauernfeind. Diese Entwicklung müsse in die Überlegungen zur Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland einbezogen werden. „Die Regierungskommission ist gefordert, den Abbau von Über- und Fehlversorgung, der sich zumindest in Teilen hinter diesen Zahlen verbergen dürfte, in ihre Überlegungen einzubeziehen.“

 

Die Analyse des WIdO macht einige Besonderheiten der Omikron-Welle in Baden-Württemberg gegenüber den Infektionswellen der Jahre 2020 und 2021 sichtbar: „Mit der Omikron-Welle sank der Anteil der Patienten, die wegen Co-vid-19 stationär behandelt werden mussten. Gleichzeitig stieg der Anteil derer, bei denen Covid-19 nicht der primäre Behandlungsanlass für den Krankenhausaufenthalt war“, erklärt Johannes Bauernfeind. „Daher haben wir in unsere aktuellen Analysen nur noch jene Patientinnen und Patienten einbezogen, bei denen zusätzlich zur Covid-19-Diagnose eine weitere, für diese Erkrankung relevante Hauptdiagnose wie beispielsweise eine Viruspneumonie oder eine akute Infektion der Atemwege kodiert wurde.“ Die entsprechende Auswertung zeigt, dass sich der Anteil der hospitalisierten Erkrankten ab 18 Jahren, die auf Beatmung angewiesen waren, im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Infektionswellen halbiert hat (von 23 auf 12 Prozent). Keine positive Entwicklung gab es allerdings bei der Sterblichkeit der besonders schwer erkrankten Patientinnen und Patienten mit Beatmung: Sie lag auch in der Omikron-Welle weiterhin bei 50 Prozent.

 

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news-5248 Wed, 27 Jul 2022 16:20:54 +0200 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz löst keine strukturellen Probleme https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gkv-finanzstabilisierungsgesetz-loest-keine-strukturellen-probleme.html Bauernfeind: Lauterbach sitzt Reformen trotz Kritik weiter aus Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, hat das heute vorgestellte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) scharf kritisiert. Nach wie vor bleibe der Minister strukturelle Reformen schuldig und biete nur kurzfristige Scheinlösungen für die bestehenden Finanzierungsprobleme. Besonders ärgert sich der Kassenchef über die Aussage von Lauterbach auf der Pressekonferenz, dass die Versicherten kaum belastet würden.

 

„Dass die Versicherten nach der Aussage von Minister Lauterbach angeblich nur moderat belastet werden, ist der bewusste Versuch, die echten Belastungen zu verschleiern. Zum einen bedeutet die Erhöhung des Beitragssatzes um wenige Punkte bereits für viele - auch die Arbeitgeber - eine deutliche Belastung in Zeiten von steigenden Gas- und Strompreisen sowie zunehmender Inflation. Zum anderen setzen sich die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung aus den Zahlungen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber zusammen. Ein Rückgriff auf die Reserven der Krankenkassen, bei gleichzeitig ausbleibenden strukturellen Reformen im Gesundheitssystem, gefährdet die langfristige Stabilität der GKV massiv und belastet damit zwangsläufig in den folgenden Jahren die Beitragszahlenden. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber werden nicht nur durch die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,3 Punkte belastet, sondern durch zusätzliche direkte und indirekte Folgekosten dieses Gesetzesentwurfes, die sich, wenn nicht schon im Jahr 2023 spätestens ab 2024, in höhere Beiträge niederschlagen werden. Die Aussage vom Minister ist Augenwischerei und entbehrt jeder Grundlage. 

 

Es ist notwendig, dass der Minister auf die berechtigte Kritik im Gesundheitswesen auf den vorgestellten Gesetzesvorschlag hört und notwendige Anpassungen zügig vollzieht. Denn ansonsten werden die Beitragszahlenden – und damit neben den Arbeitgebern auch die Versicherten – zu Unrecht im großen Maße belastet“, betont Bauernfeind.

 

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news-5233 Mon, 25 Jul 2022 08:18:59 +0200 Zeitersparnis dank Meine AOK-App und DigitalBeratung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zeitersparnis-dank-meine-aok-app-und-digitalberatung.html Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten in Zukunft noch mehr digitalen Service Knapp die Hälfte (46,2 Prozent) der Menschen in Baden-Württemberg denkt, dass die Digitalisierung von Serviceleistungen ihrer Krankenkasse Ihnen Zeit sparen könnte. Nahezu jeder Zweite (40,1 Prozent) im Südwesten ist zudem überzeugt, dass die digitalen Services ihrer Krankenkasse ihnen einen Mehrwert bieten könnte. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey unter 1.001 Menschen in Baden-Württemberg Anfang Juni im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Hintergrund der Befragung ist eine Kampagne zum Start der digitalen Serviceleistungen Meine AOK & DigitalBeratung unter dem Motto „Mehr Zeit für anderes“.

 

Mit der DigitalBeratung und dem Online-KundenCenter „Meine AOK“ will die AOK Baden-Württemberg ab sofort bisher langwierige bürokratische Verfahren deutlich verkürzen und vereinfachen. Damit verspricht sich die größte Krankenkasse im Südwesten gleich mehrere Vorteile für ihre Versicherten. „Durch diese Zeit- und Aufwandsersparnis können die Menschen ihren Tag für andere Dinge nutzen als für Fahrten ins KundenCenter oder die Pflege der Aktenablage“, erläutert Robert Veic, Projektleiter Meine AOK-App.

 

Dass es im Bereich der digitalen Serviceleistungen von Krankenkassen eine große Nachfrage gibt, bestätigt die Civey-Befragung: Mehr als ein Drittel der Befragten (37,4 Prozent) würde laut Umfrage ein digitales Beratungsangebot ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Immerhin jeder Vierte (25,7 Prozent) nutzt bereits eine Krankenkassen-App, um den Überblick über Anträge, Quittungen und Serviceleistungen zu behalten. „Das bestärkt uns in unserem Vorhaben, unser digitales Angebot weiter auszubauen, um unseren Versicherten beispielsweise Unterstützung bei der Antragstellung zu bieten“, sagt Julia Wagner, Projektleiterin AOK-DigitalBeratung. Darüber hinaus gehe es um Zeitersparnis, mehr Flexibilität, ortsunabhängige Beratung, Kosteneinsparung, mehr Diskretion und mehr räumliche Distanz bei für Kunden unangenehmen Beratungsthemen. „Und mit Blick in die Zukunft ist es unser Ziel, digitaler Vorreiter im Gesundheitswesen zu werden“, so Julia Wagner.

 

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news-5232 Fri, 22 Jul 2022 09:55:10 +0200 Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg kritisiert Finanzierungsgesetz https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verwaltungsrat-der-aok-baden-wuerttemberg-kritisiert-finanzierungsgesetz.html Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich deutlich gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen. Die Pläne von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) würden die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung massiv gefährden und die Beitragszahlenden einseitig stark belasten. Zudem sei keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige und sozialgerechte Finanzierung erkennbar, bemängelt das Gremium in seiner heutigen Sitzung in Karlsruhe.

 

„Der vorgestellte Entwurf zielt in die völlig falsche Richtung und sieht eine überproportionale Belastung von Versicherten und deren Arbeitgeber vor. Während die Beitragszahlenden die finanzielle Hauptlast des Gesetzespakets tragen sollen, bleiben dringend benötigte strukturelle Reformen vollständig außen vor. Damit wird die langfristige finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung schon auf kurzer Strecke aufs Spiel gesetzt“, kritisiert Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates auf Arbeitgeberseite. Mit dem Gesetz soll die Finanzierungslücke bei der GKV, die im kommenden Jahr auf rund 17 Milliarden Euro geschätzt wird, geschlossen werden. Vorgesehen ist unter anderem, den Zusatzbeitrag anzuheben, Rücklagen aus dem Gesundheitsfonds sowie der Krankenkassen auf das absolute Minimum herabzusetzen und der GKV ein Darlehen des Bundes zur Verfügung zu stellen. 

 

„Die vom Minister dargestellten Maßnahmen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein und helfen nicht, eine solide und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Durch die teure und verfehlte Gesetzgebung der letzten Legislatur stehen die Kassen vor enormen Herausforderungen, die weder sie noch die Beitragszahlenden herbeigeführt haben. Im Schatten steigender Inflation, höherer Gas- und Strompreise sowie teurerer Lebensmittelpreise die finanzielle Belastung hauptsächlich auf die Versicherten und die Arbeitgeber abzuwälzen, ist schlicht zynisch und sozial ungerecht“, ergänzt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates auf Versichertenseite. Mit der vorgesehenen kurzfristigen Finanzspritze würden die drängenden strukturellen Probleme in keiner Weise angegangen und weitere Beitragserhöhungen und damit Belastungen in den Folgejahren notwendig werden.

 

Deutliche Kritik übt der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg vor allem am Abbau der ohnehin schon stark belasteten Finanzreserven bei den Krankenkassen und der Entnahme von Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. „Mit dem Eingriff in die Finanzreserven der Krankenkassen wird die Finanzautonomie der sozialen Selbstverwaltung in völlig verfehlter Art und Weise massiv missachtet und ausgehöhlt“, unterstreicht Dick. „Damit wird den Krankenkassen der Gestaltungsspielraum für nachhaltige Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung genommen. Auch eine vorausschauende und solide Haushaltsführung ist für die gesetzlichen Krankenkassen unter diesen Umständen nicht möglich.“ Das Gesetz unterlaufe Anstrengungen der GKV nachhaltig und vorausschauend zu wirtschaften und im Sinne ihrer Versicherten zu investieren. Die AOK Baden-Württemberg erwarte eine finanzielle Belastung im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Hinzu komme die Belastung der Beitragszahlenden durch die geplante Anhebung des Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozent.

 

„Das Solidarsystem der GKV ist durch diesen Gesetzesentwurf massiv in Gefahr“, warnt Lersmacher, „die Reduzierung der Finanzreserven hat enorme negative Folgen für die finanzielle Stabilität der Kassen und mit dem Bundesdarlehen wird zusätzlich eine Verschuldung der GKV forciert. Das kann nicht im Interesse der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik sein. Die seit Jahrzehnten bewährte Sozialpartnerschaft steht vor einer ungewissen Zukunft.“

 

Anstatt die GKV-Mitglieder und ihre Arbeitgeber für die ausgabenintensive Gesetzgebung der vergangenen Jahre zur Kasse zu bitten, erneuert der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg seine Forderung nach nachhaltigen Strukturreformen. Vorschläge wurden von den Ampel-Parteien selbst im Koalitionsvertrag aufgenommen: eine Anhebung der Beitragszahlungen der Bundesagentur für Versicherte, die ALG-II beziehen sowie eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses für Leistungen, die Krankenkassen für die Allgemeinheit erbringen. Gleichzeitig fordert das Gremium, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7 Prozent abzusenken. Diese Maßnahmen hätten langfristige, stabilisierende Auswirkungen auf die finanzielle Situation der GKV und würden den sozialen Frieden in Deutschland sicherstellen, der in hohem Maße von einem funktionierenden Gesundheitswesen und damit auch von der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen abhänge.

 

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news-5225 Mon, 18 Jul 2022 14:22:45 +0200 Bessere Versorgungsqualität im Krankenhaus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/bessere-versorgungsqualitaet-im-krankenhaus.html Gesucht: Die besten Kliniken für Hüft- und Knie-Endoprothetik Für eine bessere Versorgungsqualität bei der Knie-Endoprothetik hat die AOK Baden-Württemberg einen neuen Vertrag ausgeschrieben. Ziel des Qualitätsvertrags nach § 110 a SGB V ist es, die Qualität der Eingriffe zu steigern und mit den besten Kliniken Standards in der Versorgung zu setzen. Die Grundlage bildet ein umfassendes Behandlungskonzept, das die AOK Baden-Württemberg unter Einbeziehung externer Fachexperten entwickelt hat.

 

Der Qualitätsvertrag ist im Rahmen eines Open-House-Verfahrens auf www.dtvp.de ausgeschrieben. Die Bewerbung der Kliniken kann bis zum 31.10.2024 erfolgen. Vorbild ist der Qualitätsvertrag zur Optimierung der Hüft-Endoprothetikversorgung, der seit 2020 mit drei Kliniken im Land besteht und für den die Ausschreibung nun ebenfalls verlängert wurde. Kliniken haben die Möglichkeit, sich unabhängig für beide Verträge zu bewerben.

 

Durch die Verzahnung mit dem Facharztvertrag Orthopädie sowie dem Programm AOK proReha nach Hüft- oder Knie-Endoprothetik soll mit den beiden Qualitätsverträgen die sektorenübergreifende Versorgungskette geschlossen werden. Dies ist für die AOK-Baden-Württemberg die konsequente Fortschreibung ihrer Bestrebungen nach mehr Versorgungsqualität und sektorenübergreifender Versorgung für ihre Versicherten. Diese können so eine spürbar verbesserte orthopädische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau erwarten.

 

 

 

Hinweise für die Redaktionen:

 

Folgende Voraussetzungen sind von den Interessenten vor Abschluss eines Qualitätsvertrages gemäß § 110a SGB V im Leistungsbereich der endoprothetischen Gelenkversorgung, Teilbereich Knie, zu erfüllen:

 

  • Sitz des Krankenhauses in Baden-Württemberg
  • Zertifizierung als Endoprothetik-Zentrum 
  • Mindestfallzahl von 100 Fällen im Bereich der elektiven Knie-Endoprothesen-Erstimplantation sowie 25 Fällen bei Wechseloperationen von Knie-Endoprothesen pro Jahr
  • Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZ
  • Mindestanforderung beim Indikator „Implantation einer Kniegelenks-Endoprothese bei Gonarthrose (KNIETEP)“ im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR)
  • Stationäre, gesetzliche Qualitätssicherung: Keine qualitativen Auffälligkeiten im Rahmen des strukturierten Dialogs bei den Qualitätsindikatoren der Knie-Endoprothesenversorgung
  • Vorhaltung von Schulungskonzepten/Weiterbildungen
  • Präoperative Patientenschulung
  • Delirreduzierende Ausstattung
  • Spezifische Anforderungen an die Implantatauswahl A.
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news-5220 Mon, 11 Jul 2022 09:03:12 +0200 36 Prozent der Pflegeeinrichtungen im Südwesten zahlen schon auf Tarifniveau, 37 Prozent ziehen nach https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/36-prozent-der-pflegeeinrichtungen-im-suedwesten-zahlen-schon-auf-tarifniveau-37-prozent-ziehen-nach.html Erste Rückmeldungen zur Umsetzung der Tariftreue-Regelungen liegen vor 36 Prozent der knapp 4.000 Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits heute nach Tarif. Weitere 37 Prozent werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ab dem 1. September 2022 nachziehen und ihre Beschäftigten ebenfalls in Tarifhöhe bzw. in Höhe von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Das ist das Ergebnis der Meldungen, die alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zum 30. April 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen abgeben mussten.

 

„Damit ist die Bezahlung mindestens auf Tarifniveau in knapp 75 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg aktuell in der Umsetzung oder bereits vollzogen“, sagt Jürgen Graf, Unternehmensbereichsleiter Versorgung bei der AOK Baden-Württemberg. „Klärungsbedarf gibt es noch mit den Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.“ Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen.

 

Versorgungsverträge nur noch bei Bezahlung in Tarifhöhe

 

Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Landesverbände der Pflegekassen ab 1. September Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeinrichtungen schließen dürfen, die mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Etwa ein Viertel (27 Prozent) der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg haben den Pflegekassen bis zum 30. April 2022 noch keine Rückmeldung gegeben, wie sie die Vorgaben zur tariflichen Bezahlung in der Pflege ab September umsetzen wollen. Diese Einrichtungen werden derzeit von den Landesverbänden der Pflegekassen angeschrieben und aufgefordert, die ausstehende Mitteilung als Voraussetzung für die Anpassung ihres Versorgungsvertrages nachzureichen. „Auch nach dem 30. April sind noch zahlreiche Korrekturen und Nachmeldungen von Pflegeeinrichtungen eingetroffen. Allein im Mai und Juni waren es 247 allein in Baden-Württemberg, die jetzt geprüft werden. Weitere werden bis September noch folgen“, so Graf.

 

Im GVWG ist vorgesehen, dass die Pflegeeinrichtungen mit der Rückmeldung zur künftigen Bezahlung ihres Personals auch automatisch einen Antrag auf Anpassung ihres Versorgungsvertrags stellen. Einige Einrichtungen, von denen noch keine Rückmeldung vorliegt, haben Widerspruch gegen diese automatische Anpassung des Versorgungsvertrags beim jeweiligen Landesverband der Pflegekasse eingelegt. „Laut Gesetz müssen auch diese Einrichtungen rechtzeitig vor dem 1. September einen individuellen Antrag auf Anpassung des Versorgungsvertrags stellen. Für die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen sind die gesetzlichen Regelungen zur Tariftreue mit einem erheblichen Aufwand verbunden“, sagt Jürgen Graf. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Umsetzung bis zum 1. September gelingt.“

 

Knapp zwei Drittel wollen regional übliches Entgeltniveau zahlen

 

Die bis Ende April erfolgen Rückmeldungen der knapp 1.500 Pflegeeinrichtungen im Südwesten, die aktuell noch nicht an einen Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, machen auch transparent, welche der beiden gesetzlich vorgegebenen Optionen zur tariflichen Bezahlung diese Einrichtungen künftig nutzen wollen: Knapp zwei Drittel (60 Prozent) dieser Einrichtungen gaben an, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig auf Basis des regional üblichen tariflichen Entlohnungsniveaus bezahlen zu wollen. Dabei handelt es sich um tarifliche Durchschnittswerte von Stundenlöhnen von Vollzeitbeschäftigten für die verschiedenen Beschäftigtengruppen, die bereits im Februar 2022 auf Basis einer bundesweiten Abfrage bei den bereits an Tarif oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundene Einrichtungen veröffentlicht wurden. Der Rest (38 Prozent) der heute nicht tarifgebundenen Einrichtungen will sich demnach bei der Bezahlung in Zukunft an einem bereits bestehenden konkreten Tarifvertrag oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung in ihrer Region orientieren.

 

Südwestkasse warnt vor höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige

 

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Tariftreue-Regelungen sind noch unklar. „Fest steht aber, dass höhere Löhne auch zu höheren Kosten führen werden. Es besteht die Gefahr, dass sie in Form höherer Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden“ warnt Jürgen Graf. „Angesichts der dramatischen Finanzlage der Pflegeversicherung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, sind dringend nachhaltige Finanzierungslösungen notwendig.“

 

Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg zur Bezahlung in Tarifhöhe (Stichtag: 30. April 2022):

 

Gesamtzahl der Pflegeeinrichtungen (ambulant, stationär, teilstationär): 3.935

 

Einrichtungen, die laut Eigenangabe bereits an einen Tarifvertrag oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind: 1.433 (36%)

 

Einrichtungen, die laut Eigenangabe bisher nicht an einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind. Davon:

 

  • Einrichtungen, die laut Rückmeldung künftig auf Basis des regional üblichen tariflichen Entgeltniveaus bezahlen wollen: 878 (60%)
  • Einrichtungen, die laut Rückmeldung künftig in Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung bezahlen wollen: 554 (38%)
  • Einrichtungen, aus deren Rückmeldung nicht erkennbar war, welchen Weg sie künftig gehen wollen: 24 (1,65%)

 

Einrichtungen, die zum 30. April 2022 noch keine Meldung zur Tarifbindung abgegeben haben: 1.046 (27%)

 

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news-5215 Tue, 05 Jul 2022 09:43:39 +0200 AOK Baden-Württemberg als „Deutschlands nachhaltigste Krankenkasse“ ausgezeichnet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-als-deutschlands-nachhaltigste-krankenkasse-ausgezeichnet.html Bauernfeind: Umwelt- und Gesundheitsschutz gemeinsam denken Die AOK Baden-Württemberg konnte in einem bundesweiten Krankenkassen-Vergleich des Magazins Euro und des Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI) zum Thema Nachhaltigkeit überzeugen und gewann in der Gesamtwertung den ersten Platz. In dem Ranking erzielte die Südwestkasse in jeder Einzelkategorie die Bewertung „sehr gut“ und konnte sich dadurch von den anderen gesetzlichen Krankenkassen absetzen. „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung als Deutschlands nachhaltigste Krankenkasse und sehen sie als Bestätigung für unseren ganzheitlichen Ansatz“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Umwelt und Gesundheitsschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden. Schon heute können wir die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen auf die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg feststellen. Als Krankenkasse nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Versicherten wahr und intensivieren schon seit Jahren unsere Bemühungen im Klima- und Umweltschutz.“

 

Im Ranking wurde zum einen die Nachhaltigkeit des Unternehmens abgefragt und zum anderen die Nachhaltigkeit der Leistungen. Im Bereich „Nachhaltigste Unternehmenskultur“ wurden soziale, umweltbezogene, ökonomische und sonstige Kriterien abgefragt. Die AOK Baden-Württemberg konnte in jeder Kategorie punkten und erreichte mit einem Gesamtwert von 96 Prozent den ersten Platz. „Die Erhebung des DFSI zeigt sehr gut, dass Nachhaltigkeit im Dreiklang von sozialem, ökonomischem und ökologischem Engagement zu verstehen ist. Wir brauchen Projekte im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit, aber gleichzeitig stehen wir auch als Arbeitgeber und bei der Ausgaben- und Anlagengestaltung in der Verantwortung als nachhaltiger Akteur aufzutreten“, betont Bauernfeind. Die AOK Baden-Württemberg konnte in diesem Bereich unter anderem durch Kooperationen mit Partnern und Verbänden, der transparenten Darstellung ihrer CO2-Bilanz, einem flexiblen Arbeitszeitmodell und einer klaren Vision und Zielsetzung im Bereich Nachhaltigkeit gut abschneiden.

 

Auch im zweiten erhobenen Bereich „Nachhaltigstes GKV-Leistungsangebot“ konnte die AOK Baden-Württemberg überdurchschnittlich gute Wertungen erzielen – vor allem in den Kategorien „Transparenz“ und „Vorsorge“. „Prävention ist uns ein sehr wichtiges Anliegen und besonders im Kontext Nachhaltigkeit relevant. Wir müssen in der Bevölkerung frühzeitig ein Bewusstsein für die Zusammenhänge von Gesundheit und Umwelteinflüssen herstellen und für nachhaltige Verhaltensweisen sensibilisieren“, unterstreicht Bauernfeind. Mit der NachhaltICHkeitsarena unterstützt die Kasse beispielsweise Kinder und Jugendliche dabei, ein gesundes und aktives Leben zu führen und ihren Alltag nachhaltiger zu gestalten.

 

„Beim Klima- und Umweltschutz brauchen wir ein gemeinsames Verständnis und Handeln von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss sektorenübergreifend gedacht werden“, so Bauernfeind. Die AOK Baden-Württemberg als größte Krankenkasse im Land trage ebenfalls eine maßgebliche Verantwortung und setzt sich mit einem zertifizierten betrieblichen Umweltprogramm dafür ein, den eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Seit Beginn der Erhebung 2019 konnten so die Treibhausgasemissionen, auch aufgrund der Corona-Pandemie, um über 34 Prozent reduziert werden. Als erste gesetzliche Krankenkasse im Land verpflichtete sich die AOK Baden-Württemberg 2020 mit dem Eintritt ins Klimabündnis des Landes Baden-Württemberg zum Ziel der Vereinten Nationen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen, beizutragen. Bis zum Jahr 2030 will die AOK Baden-Württemberg klimaneutral wirtschaften.

 

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news-5209 Wed, 29 Jun 2022 12:55:58 +0200 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gkv-finanzstabilisierungsgesetzt-bleibt-hinter-den-erwartungen-zurueck.html Bauernfeind: Der große Wurf bei den GKV-Finanzen ist ausgeblieben Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg Johannes Bauernfeind hält die gestern von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unzureichend: „Die Maßnahmen erfüllen nur punktuell unsere Erwartungen, einzelne Punkte gehen an der Problemstellung vorbei. Wiederholt soll auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen und der Beitrag für die Versicherten und deren Arbeitgeber spürbar erhöht werden, während nachhaltige Reformen ausbleiben. Dadurch können jedoch nur kurzfristig Lücken in der Finanzierung gestopft werden.“

 

Positiv bewertet Bauernfeind, dass keine Leistungskürzungen vorgenommen werden sollen. Gleichzeitig wird die umsatzstarke Pharmaindustrie mit einem einmaligen Solidaritätszuschlag in die Verantwortung genommen. „Im Arzneimittelbereich wäre jedoch zudem eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel für eine langfristige Stabilisierung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen zielführend gewesen“, betont Bauernfeind. Mit Blick auf die angekündigten effizienzverbessernden Maßnahmen kommt es auf die weitere Ausgestaltung an. Bauernfeind erwartet, dass die Bundesregierung hier demnächst konkrete Vorschläge unterbreitet.

 

Mit mehr als 6 Milliarden Euro müssen die Kassen, neben den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, den Löwenanteil des Finanzstabilisierungsgesetzes stemmen. Bereits 2021 wurden die Rücklagen der Krankenkassen durch einen Eingriff in die Finanzautonomie empfindlich geschmälert. Mit dem erneuten Rückgriff auf die Rücklagen werde den Kassen der dringend notwendige Spielraum für Investitionen in eine innovative und ganzheitliche Versorgung genommen. „Insgesamt bleibt das Paket hinter den im Koalitionsvertrag festgelegten Entlastungen zurück und bringt zusätzliche Instabilität in die gesetzliche Krankenversicherung. Weder zahlt der Staat angemessene Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II noch ist ein dynamischer Bundeszuschuss zur GKV festgeschrieben“, sagt Bauernfeind, „eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Finanzierung sieht anders aus“.

 

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news-5204 Tue, 28 Jun 2022 12:33:57 +0200 Märchenerzählen für demenzerkrankte Menschen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/maerchenerzaehlen-fuer-demenzerkrankte-menschen.html Projektverlängerung und Start in 50 weiteren Baden-Württembergischen Pflegeeinrichtungen  Die Präventionsmaßnahme „Es war einmal… Märchen und Demenz“ wird um ein weiteres Jahr verlängert und findet insgesamt zum dritten Mal statt. Die Maßnahme ist ein Kooperationsprojekt von Märchenland e. V. aus Berlin und der AOK Baden-Württemberg. Zu den landesweit bereits 65 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen kommen nun weitere 50 hinzu. Auch hier können sich die demenzerkrankten Bewohnerinnen und Bewohner seit Mitte Juni auf regelmäßige Märchenstunden freuen. Auf diese Weise sollen die Lebensqualität und die kognitiven Fähigkeiten der pflegenden Personen verbessert werden.

 

Dazu erklärt Andreas Kaiserauer, Geschäftsbereichsleiter Vorsorge und Prävention bei der AOK Baden-Württemberg: „Nach zwei erfolgreichen Durchgängen in Baden-Württemberg, freuen wir uns, die präventive Wirkung des Märchenerzählens weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern erlebbar zu machen. Mit den Erkenntnissen der beiden vorangegangenen Projekte nutzen wir die Vorteile der analogen und digitalen Welt und verschmelzen diese zu einem zeitgemäßen, innovativen Angebot. Wir sind stolz darauf, dass die AOK Baden-Württemberg mit der Präventionsmaßnahme MÄRCHEN UND DEMENZ auch in diesem Jahr Pflegebedürftigen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stationärer Pflegeeinrichtungen märchenhafte Stunden bescheren kann.“

 

Projektziel erreicht – weitere Einrichtungen sollen profitieren

Das Ziel der Maßnahme, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, soziale Interaktionen anzuregen und den Pflegealltag der Beschäftigten zu entlasten, wurde im vergangenen Jahr trotz Corona vollumfänglich erreicht. Die Evaluation des Projekts hat gezeigt, dass die kognitiven Fähigkeiten gesteigert und die Bewohnerinnen und Bewohner aktiver wurden. Deutlich seltener kam es zu herausforderndem Verhalten gegenüber dem Pflegepersonal. Die als festes Modul in der Maßnahme enthaltene Fortbildung für das Personal wurde sehr gut angenommen. In den vergangenen zwei Jahren haben sich mehr als 230 Pflegekräfte in 65 Einrichtungen innerhalb des Projekts Märchen und Demenz fortgebildet.

 

Märchenerzählen weckt Erinnerungen

In der hybrid angelegten Präventionsmaßnahme übernehmen professionelle Demenzerzähler vier regelmäßig stattfindende Märchenstunden in der jeweiligen Einrichtung. Neben den analogen Erzählstunden kommen digitale Märchenstunden und thematisch abgestimmte Arbeitsmaterialien zum Einsatz. Die digitalen Märchenstunden umfassen eine Serie von acht Folgen, die jeweils 45 Minuten lang sind. Die virtuellen Märchenstunden beginnen und enden jeweils mit der gleichen Musik und gleichen Ritualen, sodass das Langzeitgedächtnis aktiviert wird. Auf beide Weisen werden die Erzählungen der Brüder Grimm für die Teilnehmenden erlebbar gemacht. 

Die den Einrichtungen zur Verfügung stehenden „MÄRCHENLAND-Boxen“ bieten mit zusätzlichen Materialien weitere Möglichkeiten, durch Ratespiele oder Theaterspielen an die Märchenstunden anzuknüpfen. In Multiplikatorenschulungen haben die Beschäftigten außerdem die Gelegenheit, Fähigkeiten zum Vorlesen sowie zum freien und aktiven Märchenerzählen zu entwickeln, um sie später selbst anzuwenden. 

 

Stärkung der Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen

Das Projekt beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Märchenland GmbH. Die Maßnahme dient zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (§ 5 SGB XI in Baden-Württemberg).

 

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news-5155 Tue, 07 Jun 2022 09:12:17 +0200 Forsa: Fast jeder Zweite freut sich aufs Älterwerden https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/forsa-fast-jeder-zweite-freut-sich-aufs-aelterwerden.html Die AOK Baden-Württemberg schafft Aufmerksamkeit für das Thema „gesund älter werden“ Knapp die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg blickt eher optimistisch (39 %) bzw. sogar sehr optimistisch (8 %) in Bezug auf ihr Älterwerden in die Zukunft. Eine überwiegende Mehrheit von 70 Prozent hält es für sehr bzw. eher wahrscheinlich, dass sie im hohen Alter, also ca. ab 70 Jahren, noch über eine gute Fitness und Gesundheit verfügen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts forsa unter 1.002 Baden-Württembergern zwischen 30 und 55 Jahren, die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg vom 28. April bis 4. Mai 2022 durchgeführt wurde.

 

„Die ersten Bausteine für ein gesundes Alter werden in jungen Jahren gelegt. Ein gesunder Lebensstil kann helfen, auch im Alter noch geistig und körperlich gesund zu bleiben“, sagt Eva Ortlieb, Spezialistin Vorsorge und Prävention bei der AOK Baden-Württemberg. Dabei möchte die Gesundheitskasse mit der Kampagne „gesund älter werden“ (www.aok.de/bw/gesundaltern) unterstützen. „Durch eine aktive und positive Herangehensweise an dieses Thema möchten wir den Menschen die Sorgen vor dem Älterwerden nehmen.“

 

Während fast die Hälfte der Befragten angeben, optimistisch aufs Älterwerden zu blicken, ist knapp jeder Fünfte im Hinblick auf das Älterwerden eher pessimistisch (17 %) bzw. sehr pessimistisch (2 %) eingestellt. Gut ein Viertel der Befragten (26 %) nimmt an, dass es eher bzw. sehr unwahrscheinlich ist, dass sie im hohen Alter noch über eine gute Fitness und Gesundheit verfügen. Dabei ist fast allen (92 %) besonders wichtig, dass sie körperlich gesund bleiben. „Umso wichtiger ist es, bereits in jungen Jahren auf eine ausgewogene Ernährung zu achten, ausreichend in Bewegung zu bleiben und achtsam mit sich umzugehen. Idealerweise sollte der Alkoholkonsum niedrig gehalten und nicht geraucht werden. Die Gefahr, an schweren Krankheiten zu erkranken, wird somit verringert und es steigt die Wahrscheinlichkeit, auch im hohen Alter noch fit und gesund zu sein“, sagt Eva Ortlieb.

 

Diese Experten-Aussagen werden durch aktuelle Zahlen der AOK Baden-Württemberg bestätigt. Demnach haben beispielsweise Menschen mit ärztlich festgestelltem Alkoholproblem nach sieben Jahren ca. 9-mal häufiger Krebs in Mund und Rachen als Personen ohne diesen Risikofaktor. Für Raucher besteht unter anderem ein 3-mal höheres Risiko, nach sieben Jahren eine arterielle Embolie oder Thrombose zu bekommen und auch für Menschen mit einer durch den Arzt festgestellten Adipositas besteht neben einem 3-mal höherem Risiko, an Diabetes mellitus zu erkranken, eine Vielzahl von Krankheiten, die sie laut Daten der Südwestkasse eher bekommen als Menschen, die keinen der genannten Risikofaktoren haben. „Es lohnt sich, mit dem Rauchen aufzuhören, den Alkoholkonsum zu reduzieren oder etwas gegen überflüssiges Gewicht zu tun, dafür ist es nie zu spät“, so der Apell von Eva Ortlieb.

 

Doch nicht nur die gesundheitliche und geistige Fitness im Alter ist für die Befragten wichtig, eine überwiegende Mehrheit der Befragten hält es laut forsa zudem für besonders wichtig, dass sie finanziell vorgesorgt und eine sichere Rente haben (80 Prozent), dass sie psychisch fit bleiben (79 Prozent) und dass sie an einem Ort leben, an dem sie sich wohlfühlen (77 Prozent). Eine erfüllte Partnerschaft ist 56 Prozent besonders wichtig, Zeit für Freizeitaktivitäten und Hobbies 54 Prozent. Für etwas weniger als die Hälfte (47 Prozent) ist es besonders wichtig, dass sie Reisen und Urlaub machen können.

 

Neben der noch bis Ende Juni laufenden Kampagne „gesund älter werden“ (www.aok.de/bw/gesundaltern) hat die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Uni Heidelberg ein Positionspapier zum Thema Altern verfasst. Darin wird das Thema in einer Lebenslaufperspektive differenziert bedacht, die eigene Einstellung hinterfragt und über Ressourcen und Verletzlichkeiten gesprochen. So wird Altern individuell und gesellschaftlich gestaltbar.

 

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news-5139 Mon, 23 May 2022 08:59:25 +0200 Pandemie belastet junge Menschen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/pandemie-belastet-junge-menschen.html Die vergangenen zwei Jahre setzten Kindern und Jugendlichen körperlich wie seelisch zu Die Corona-Pandemie hat Spuren hinterlassen in der gesundheitlichen Verfassung der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Sowohl psychische als auch physische Pandemieauswirkungen konnte das von der AOK Baden-Württemberg mit einer Umfrage unter 500 Personen beauftragte Meinungsforschungsunternehmen Civey nun für den Befragungszeitraum April 2022 nachweisen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Eltern von Kindern und Jugendlichen (3 bis 17 Jahre) aus Baden-Württemberg.

 

In der Erhebung des Berliner Unternehmens geben mit 43,9 Prozent fast die Hälfte der befragten Versicherten an, dass ihre Familie stark bzw. eher stark durch die Corona-Pandemie belastet ist. Jeder vierte Befragte (25,4 Prozent) berichtet, dass sich seit Beginn der Pandemie Antriebslosigkeit bei seinem Kind entwickelt hat. Gut jeder Fünfte (21,1 Prozent) stellt seit Ausbruch des Virus bei seinem Kind Traurigkeit fest, bei 15,3 Prozent der im Haushalt der Befragten lebenden Kindern entwickelten sich Schlafstörungen und 14,7 Prozent berichten von depressiven Phasen bei ihren Kindern aufgrund der Corona-Pandemie. 44,6% der Befragten berichten aber auch, dass sich keine psychischen Beschwerden bei ihren Kindern entwickelt haben.

 

Daneben beobachten die Eltern im Südwesten die Entwicklung von Ängsten (13,3 Prozent) und Zukunftsängsten (11,6 Prozent) bei ihren Schutzbefohlenen. „Die Ergebnisse spiegeln die Wahrnehmung der Eltern wider, die in erster Linie Belastungsauswirkungen der Kinder sind. Die meisten Kinder und Jugendlichen werden aller Voraussicht nach Belastungen und Defizite, die durch die Pandemie verursacht wurden, aufgrund der Plastizität des menschlichen Gehirns und der Resilienz des Organismus überwinden können. Manche Kinder und Jugendliche werden hingegen kurz-, mittel- und wahrscheinlich auch langfristig von Belastungen und erlittenen Defiziten begleitet werden. Die Pandemie wirkt hier oft als Verstärker bereits zuvor bestehender Ungleichheiten und Entwicklungsrisiken“, sagt Jana Linsky, Geschäftsbereichsleiterin Medizin bei der AOK Baden-Württemberg. Die Beeinträchtigungen seien von vielen Faktoren abhängig: Vom sozialen und familiären Umfeld der Kinder, von den Aktivitäten und sozialen Kontakten bis hin zu Mediennutzung. Phasen mit Niedergeschlagenheit oder Verzweiflung und Angst gehörten zum Leben dazu und gingen üblicherweise nach einer Weile wieder vorüber. „Halten Belastungen länger an, auch nachdem die belastenden Faktoren und Einschränkungen weggefallen sind, ist ein einfühlsames Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen ratsam. Auch eine Rücksprache mit dem Kinder -und Jugendarzt sollte erfolgen, um vorübergehende Belastungssituationen von sich entwickelnden Erkrankungen abzugrenzen. Jugendliche und auch ihre Eltern können sich zudem an Sorgentelefone, Familien-, Kinder- und Jugendberatungsstellen wenden. In vielen Schulen stehen Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen oder Vertrauenslehrer als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung“, so Linsky.

 

Gerade im Bereich der sozialen Kontakte, der Freizeitaktivitäten sowie der Mediennutzung hat die Pandemie mit ihren Einschränkungen für die Gesellschaft Spuren im Leben der Kinder und Jugendlichen hinterlassen. Wie aus der Umfrage ersichtlich wird macht mit 48,7 Prozent fast die Hälfte der Jüngsten im Südwesten eindeutig weniger bzw. eher weniger Sport als vor der Pandemie. Fast jedes vierte Kind (24,7 Prozent) hat nach Meinung der befragten Eltern an Gewicht zugenommen und bei 57,4 Prozent hat sich die Art der sozialen Kontakte, die das Kind pflegt, verändert. Besonders stark beeinflusst durch die Pandemie wurde der Schulalltag (59,5 Prozent), das Treffen mit Freunden (50,1 Prozent) und der Freizeitsport, beispielsweise im Fußballverein (50,8 Prozent). In hohem Maße (66,6 Prozent) ist bei den Kindern und Jugendlichen die Mediennutzung während der Pandemie gestiegen.

 

Trotz der teils alarmierenden Ergebnisse zieht die Medizin-Expertin der AOK Baden-Württemberg auch positive Schlüsse: „Viele Kinder sind selbstständiger geworden, haben sich im Bereich der Digitalisierung weiterentwickelt und konnten insgesamt mehr Familienzeit genießen“, sagt Jana Linsky. 10,3% der Befragten geben an, dass ihre Kinder seit der Corona-Pandemie eher mehr Sport treiben als vorher. Und immerhin 38,7% fühlen sich durch die Corona-Pandemie nur schwach belastet. „Eine differenzierte Betrachtung ist nötig und die Stärkung der kritischen Wahrnehmung. Informationen zum Unterschied zwischen Belastungen und Erkrankung sowie zu Beratungs- und Hilfsangeboten helfen den Betroffenen. Die Stärkung der Informations- und Gesundheitskompetenz ist wichtig, denn man kann nur adäquat reagieren, wenn man weiß, was nicht stimmt, die Kompetenz hat, das richtig einzuordnen und sich dann die nötige Hilfe zu holt“, sagt Jana Linsky.

 

Hinweise für die Redaktionen:

Für die Kitas in Baden-Württemberg und die Schulen gibt es eine Vielzahl von Angeboten der AOK Baden-Württemberg wie beispielsweise JolinchenKids – fit und gesund in der Kita, KITA aktiv, ScienceKids und die NachhaltICHkeitsarena. Die Grund- und Weiterführenden Schulen mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt erhöhen mit diesem Programm den Bewegungsanteil in der Schule auf min. 200 Minuten Sport pro Woche.

 

  • ScienceKids – vor Corona haben rund 1.000 Schulen aktiv die Science-Kids-Materialien im Einsatz gehabt. Die Evaluationen während der Pilotphasen zu den einzelnen Themen belegen die Wirksamkeit und zeigen bei den Schülerinnen und Schülern positive Veränderungen in ihrem Gesundheitsverhalten.
  • NachhaltICHkeitsarena läuft seit Mai 2022.
  • GSB und WSB Schulen - rund 1.000 GSB Schulen und 100 WSB Schulen. Die überwiegende Anzahl der Schulen ist bei dem Programm geblieben und setzt es in jedem Schuljahr um.
  • JOKI wurde bundesweit evaluiert. Aktuell sind ca. 400 aktive Kindergärten in Baden-Württemberg in der Betreuung, das sind ca. 25.000 Kinder.

 

Die AOK Baden-Württemberg ist mit Präventionsfachkräften für die Institutionen in den Regionen vor Ort und unterstützt diese dabei, ihre Lebenswelt gesünder zu gestalten. Von der individuellen Beratung über die Projekt- und Prozessbegleitung - an den Bedarfen der Lebenswelt und deren Kinder orientiert - und mit eigenen Maßnahmen unterstützt die AOK Baden-Württemberg Träger der Lebenswelten auf ihrem Weg, diese gesünder zu gestalten.

 

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news-5108 Wed, 11 May 2022 12:08:51 +0200 AOK-Haus- und Facharztverträge im Südwesten wachsen auch 2021 auf hohem Niveau – über 8.500 Ärztinnen und Ärzte beteiligt https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-haus-und-facharztvertraege-im-suedwesten-wachsen-auch-2021-auf-hohem-niveau-ueber-8500-aerztinne.html An der Versorgung in den Haus- und Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg haben im Jahr 2021 8.509 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen. Das entspricht einem Plus gegenüber 2020 von insgesamt 2,7 Prozent – davon entfallen 5.396 auf Haus- und Kinderärzte sowie 3.113 auf Fachärzte und Psychotherapeuten. An der Versorgung in den Haus- und Facharztverträgen der AOK Baden-Württemberg haben im Jahr 2021 8.509 Ärztinnen und Ärzte teilgenommen. Das entspricht einem Plus gegenüber 2020 von insgesamt 2,7 Prozent – davon entfallen 5.396 auf Haus- und Kinderärzte sowie 3.113 auf Fachärzte und Psychotherapeuten. Sie versorgen mittlerweile 1,76 Millionen HZV-Versicherte der AOK Baden-Württemberg (plus 2,1 Prozent). Die Versichertenzahl im gemeinsamen FacharztProgramm von AOK und Bosch BKK wächst um 5,2 Prozent auf 814.000. Analog steigtauch das Honorar für die erbrachten Leistungen. Es liegt Ende 2021 bei 708 Millionen Euro und damit 4,4 Prozent über dem Jahr 2020. 537 Millionen Euro (plus 3,9 Prozent) entfallen auf den HZV-Vertrag und 171 Millionen Euro (plus 6,2 Prozent) auf die Fachärzte und Psychotherapeuten. Die Vertragspartner sind mit dieser Entwicklung zufrieden und setzen weiter auf die bessere und wirtschaftlichere Versorgung in den Selektivverträgen. 2021 startete mit dem Facharztvertrag Pneumologie bereits der neunte Facharztvertrag.

 

Auf der Entwicklungsperspektive liegt allerdings weiterhin ein Schatten – bedingt durch die allgemeine Finanzentwicklung und durch Umverteilungen in der GKV. So muss die AOK Baden-Württemberg allein durch die Regionalkomponente einen Abfluss von rund 260 Millionen Euro in andere Bundesländer verkraften. Geld, das durch effiziente Strukturen erwirtschaftet wurde und das die AOK lieber weiter in Innovationen und Versorgungsverbesserungen im Land investieren würde.

 

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, kommentiert: „Mit den Haus- und Facharztverträgen zeigen wir in Baden-Württemberg seit 14 Jahren, dass auf diesem Weg eine qualitativ bessere und wirtschaftlichere ambulante Versorgung möglich ist. Deshalb möchten wir diesen Erfolgsweg auch in Zukunft fortsetzen. Zentraler Erfolgsfaktor ist, dass dieser auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen beruht, da nur dies Kreativität und Innovationen wirklich befördert.“ Ein aktuelles Beispiel für die schnelle Adaptionsfähigkeit der Selektivverträge ist die Aufnahme einer Beratungspauschale für Patientinnen und Patienten mit Long- und Post-Covid nach Überweisung eines HZV-Hausarztes. Im April startete die neue Leistung in den Fachbereichen Kardiologie, Neurologie und Pneumologie.

 

„Aufgabe der Politik sollte es daher sein, mit stabilen Rahmenbedingungen Anreize zu erhalten und zu verstärken, um das Potenzial von Vollversorgungsverträgen für teilnehmende Versicherte weiter zu erschließen. Dazu gehört auch, dass Effizienzgewinne durch erfolgreiches Agieren nicht abgeschöpft werden, wie dies mit der Regionalkomponente der Fall ist.“ Daneben sieht Bauernfeind den Bund in der Verantwortung, grundsätzlich eine stabile Finanzierung der GKV sicherzustellen, ohne das Gesundheitssystem über einen ausufernden Bundeszuschuss dauerhaft von der Kassenlage des Bundes abhängig zu machen.

 

Die Zahl der an der HZV teilnehmenden Hausärzte und Pädiater ist 2021 aufgrund der Zunahme von über 100 angestellter Ärztinnen und Ärzte auf hohem Niveau gestiegen. Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, sagt dazu: „Nicht zuletzt aufgrund des steigenden Versorgungsdrucks wird die Praxis der Zukunft mehr und mehr zur arbeitsteiligen Teampraxis. Mittlerweile arbeiten bereits über 1.400 angestellte Ärztinnen und Ärzte in unseren HZV-Praxen. Daneben steigt auch die Anzahl der VERAH, die eine zunehmend große Entlastung der bislang häufig ärztlichen Funktionen darstellen. Zukünftig wird nach Plänen des Hausärzteverbandes und seines Fortbildungsinstitutes auch die akademisierte VERAH ein wichtiger Baustein der HZV-Weiterentwicklung in Richtung Hausarztpraxiszentrierter Versorgung sein.“

 

Zur Entwicklung der Selektivverträge kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Die Wachstumsraten der teilnehmenden Versicherten und Ärztinnen und Ärzte in den zwei Pandemiejahren sind zufriedenstellend, und wir sehen nach wie vor Entwicklungspotenzial im Haus- und Facharztprogramm – auch außerhalb Baden-Württembergs. Die Politik sollte deshalb nicht die Kassenpflicht der HZV in Frage stellen, sondern endlich dafür sorgen, dass die Krankenkassen über das Bürokratiemonster Innovationsfonds hinaus insbesondere finanzielle Anreize bekommen, die ärztliche Versorgung durch Selektivverträge zu verbessern und die freiberufliche ambulante ärztliche Versorgung zu fördern und adäquat zu vergüten. Zudem sind die Haus- und Facharztverträge das einzige Instrument einer sinnvollen Patientensteuerung, das wir bundesweit haben.”

 

Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin bei der Bosch BKK, ergänzt: „Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zunehmend mit bundesweiten Regelungen in die Versorgung eingegriffen. Das ist kontraproduktiv, denn nur durch die Selektivverträge haben wir die notwendigen regionalen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Verträge verschaffen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten Zeit für eine intensivere Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Durch umfassende Beratung wird deren Gesundheitskompetenz nachhaltig gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert.“ Einig sind sich die Vertragspartner im Südwesten darin, dass die Lösungen für die allseits diskutierten Probleme im Gesundheitswesen nur unter konsequenter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu lösen sind – das bedeutet ganz überwiegend auf regionaler Ebene durch die dort unmittelbare Verantwortung tragenden Akteure.

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news-5063 Tue, 05 Apr 2022 10:48:24 +0200 Weiterer Rückgang der Fallzahlen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/weiterer-rueckgang-der-fallzahlen.html Fallzahlenentwicklung während der Pandemie könnte einen Strukturwandel befördern Im vergangenen Jahr haben sich die Fallzahlen in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg etwa auf dem Niveau des ersten „Pandemie-Jahres“ 2020 eingependelt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung zum Erscheinen des diesjährigen Krankenhaus-Reportes des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Abrechnungsdaten der stationär behandelten AOK-Versicherten. Danach war 2021 bei den somatischen Fällen ein Rückgang von 13 Prozent gegenüber 2019 festzustellen, nachdem bereits 2020 die Fallzahlen um 13 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 abgesunken waren. Mit Blick auf planbare Operationen und ambulant-sensitive Indikationen könnten diese Erfahrungen einen notwendigen Strukturwandel vorantreiben.

 

„Hauptverantwortlich für die aktuelle Entwicklung sind die in der Omikron-Welle hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung. Die Folge sind auch Personalengpässe in den Krankenhäusern aufgrund von Erkrankungen, aber auch aufgrund der Quarantäne-Regelungen. Dies führt wiederum zu Absagen von planbaren Behandlungen und Operationen“, sagt Dr. Ralph Bier, Krankenhausexperte bei der AOK Baden-Württemberg. Nach wie vor Anlass zur Sorge geben nach Einschätzung von Dr. Bier die Entwicklungen im Bereich der Notfallversorgung: Beim Herzinfarkt waren 2021 insgesamt 10 Prozent weniger Krankenhaus-Behandlungen in Baden-Württemberg festzustellen als 2019 (2020: minus 9 Prozent). Die Zahl der Schlaganfall-Behandlungen lag 2021 im Südwesten um 6 Prozent niedriger als im Vergleichsjahr 2019 (2020: minus 5 Prozent). „Wir gehen davon aus, dass in den Kliniken vor allem die schwereren Fälle angekommen sind“, so Dr. Ralph Bier. Bei diesen schweren Fällen sei auch eine höhere 30-Tage-Sterblichkeit im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie festzustellen. „Die Verschiebung hin zu einem höheren Anteil schwererer Fälle mit höherer Sterblichkeit ist ein Hinweis darauf, dass Patientinnen und Patienten mit milderen Symptomen vielfach nicht oder nur verzögert den Rettungsdienst alarmiert haben“, so Bier.

 

Bei den Brustkrebs-OPs in Baden-Württemberg gab es 2021 mit plus 1 Prozent sogar einen leichten Anstieg gegenüber 2019 (2020: minus 7 Prozent), während bei den Darmkrebs-Operationen der Rückgang mit minus 15 Prozent stärker ausgeprägt war als im ersten Pandemie-Jahr (2020: minus 9 Prozent). Außerdem wurden bundesweit in den Krankenhäusern pandemiebedingt weniger Darmspiegelungen durchgeführt (minus 15 Prozent im Jahr 2020, minus 18 Prozent im ersten Halbjahr 2021). Da bei vielen Darmkrebs -Operation auch eine stationäre Darmspiegelung durchgeführt wird, ist dieser parallele Abfall erklärlich. „Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass fehlende Diagnostik und spätere Behandlung zu mehr schweren Krebserkrankungen, höheren Tumorstadien bei der Erstdiagnostik und einer Erhöhung der Sterblichkeit führen“, so Bier. In den Krebsregistern seien diese Effekte bisher allerdings noch nicht sichtbar; die Daten müsse man weiter im Blick behalten.

 

Bei den planbaren Operationen wie der Implantation künstlicher Hüftgelenke (2021: minus 7 Prozent, 2020: minus 7 Prozent) oder der Entfernung der Gebärmutter bei gutartigen Erkrankungen (2021: minus 20 Prozent, 2020: minus 18 Prozent) bewegen sich die Rückgänge im Südwesten ungefähr auf dem gleichen Niveau wie im ersten Pandemie-Jahr. Sie haben sich aber in der vierten Pandemiewelle Ende 2021 deutlich abgeschwächt. Auffällig ist der anhaltende Einbruch bei den Mandelentfernungen (2020: minus 35 Prozent, 2021: minus 48 Prozent) in Baden-Württemberg. „Bei diesen Operationen handelt es sich um Eingriffe, die etwa mit Blick auf OP-Häufigkeiten im internationalen Vergleich zu häufig und teilweise ohne leitliniengerechte Indikationsstellung durchgeführt werden. Es scheint so, dass die Pandemie zu einem Abbau von Überversorgung bei diesen Eingriffen geführt hat. Eine vollständige Rückkehr zum Fallzahl-Niveau vor der Pandemie ist vor diesem Hintergrund sicher nicht erstrebenswert“, sagt Dr. Ralph Bier. Dies gelte erst recht für die sogenannten „ambulant-sensitiven“ Krankenhausfälle, die nach Einschätzung des Experten häufig auch ohne Qualitätsverlust ambulant versorgt werden könnten. Hier gab es in Baden-Württemberg 2020 und 2021 durchgängig starke Fallzahl-Rückgänge, die auch in den Sommermonaten zwischen den Pandemiewellen anhielten. Sie reichten 2021 von minus 13 Prozent bei Herzinsuffizienz-Behandlungen bis zu minus 34 Prozent bei der Behandlung der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung COPD.

 

Dass ein Teil ambulant-sensitiver Krankenhauseinweisungen bei vorausschauender ambulanter Versorgung vermeidbar ist, hat sich in Baden-Württemberg auch schon in den Evaluationen von Haus- und FacharztProgramm, gerade auch im Fachgebiet der Kardiologie gezeigt. Diese Evaluationen zeigten einen Rückgang bei den stationären Therapien, gleichzeitig aber auch erste Hinweise auf ein längeres Überleben bei Teilnehmern des Haus- und FacharztProgramms mit kardiovaskulären Erkrankungen im Vergleich zur Regelversorgung. „Es liegt auf der Hand, dass die Erkenntnisse zur Fallzahlentwicklung während der Pandemie helfen können, einen dauerhaften Strukturwandel zu befördern. Jedenfalls sollten sie im Rahmen der aktuell anstehenden Krankenhaus-Reform aufgegriffen werden“, fordert Bier.

 

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news-4937 Mon, 07 Feb 2022 09:12:55 +0100 Tarifgebundene Pflegeeinrichtungen im Land zahlen weit über Pflegemindestlohn https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/tarifgebundene-pflegeeinrichtungen-im-land-zahlen-weit-ueber-pflegemindestlohn.html AOK Baden-Württemberg veröffentlicht Informationen zum regionalen Entgeltniveau – Tarifverträge in der Altenpflege ab September 2022 gesetzlich verpflichtend Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege im Südwesten. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die nach Tarif bezahlen. Daher mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, in den letzten Monaten Informationen und Daten zu den Tarifverträgen und zur Entlohnung melden. Die Ergebnisse hat die AOK heute (07. Februar) in ihrem Gesundheitspartner-Portal unter aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht veröffentlicht.

 

Aktuell sind in Baden-Württemberg insgesamt 22 Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechts-Regelungen zur Bezahlung erfasst worden, die nun veröffentlicht werden: Von den rund 4.000 Pflegeeinrichtungen im Südwesten haben bisher 1.446 stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste zurückgemeldet und zahlen demnach auf Basis dieser Verträge und Vereinbarungen Tariflöhne. Rein auf die gemeldeten Daten bezogen, sind dies mehr als ein Drittel aller Einrichtungen im Land. „Die Rückmeldungen der Einrichtungen zeigen, dass die Situation in Baden-Württemberg besser als im Bundesdurchschnitt ist“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Deutschlandweit bezahlen laut der gemeldeten und erfassten Datensätze der Pflegekassen deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen tarifgebunden. 

 

Auf der Grundlage der Erhebung der Pflegekassen kann ein regional übliches Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen in Baden-Württemberg berechnet werden. Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn ohne Zuschläge liegt demnach bei 20,55 Euro. Für verschiedene Beschäftigtengruppen kann dieser Wert auch differenziert dargestellt werden: So beträgt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn für Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung 23,24 Euro, für Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 19,11 Euro und für Hilfspersonal ohne mindestens einjährige Ausbildung rund 17 Euro. „Damit befinden sich die Löhne der tarifgebundenen Einrichtungen deutlich über dem Pflegemindestlohn von durchschnittlich 12,55 Euro brutto pro Stunde“, so Bauernfeind. Im bundesweiten Vergleich liegen die Löhne in den Einrichtungen der Altenpflege im Südwesten, die bereits Tarifverträge anwenden, im oberen Drittel. Pflegetypische Zulagen und Sonderzahlungen sind in der Erhebung separat erfasst worden. „Die Stundensätze sind eher als Rechengröße zu sehen, aber die erhobenen Daten sind ein erster Schritt zur flächendeckenden Einführung tariflicher Bezahlung in der Altenpflege“, betont Bauernfeind.

 

Die Erhebung der Pflegekassen basiert auf einer Neuregelung aus der vergangenen Legislaturperiode, die im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom Bundestag verabschiedet worden war. Erklärtes Ziel dieser Reform ist eine bessere Bezahlung der Altenpflege, die den Beruf attraktiver machen soll. Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. „Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können künftig nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen“, sagt Bauernfeind. 

 

Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegekassen nun in einem ersten Schritt eine Übersicht der aktuell angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Land veröffentlichen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dürfen dabei laut Gesetz nur Verträge und Vereinbarungen mit einer Entlohnung berücksichtigt werden, die das regional übliche Entgeltniveau nicht um mehr als zehn Prozent übersteigt. Alle Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, können sich die online veröffentlichte Übersicht der Tarifverträge und Vereinbarungen anschauen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass diese Einrichtungen nun verpflichtet sind, ihren Pflegekräften ab September ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen. Dazu können sie sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren oder sich einer der veröffentlichten tariflichen Regelungen anschließen. Die nötigen Informationen finden die Einrichtungen im Gesundheitspartner-Portal der AOK.

 

Die Daten zur Entlohnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Einrichtungen der Altenpflege seit Oktober 2021 digital übermittelt. Dies erfolgte bundesweit einheitlich über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) – eine gemeinsame Einrichtung der Pflegekassen, über die auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen gemeldet werden. Alle Ergebnisse der Erhebung und weitere Informationen sind abrufbar unter aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht.

 

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news-4903 Thu, 20 Jan 2022 16:55:53 +0100 Covid-19-bedingte Fehlzeiten erreichten im November 2021 vorläufigen Höchststand https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/covid-19-bedingte-fehlzeiten-erreichten-im-november-2021-vorlaeufigen-hoechststand.html Bauernfeind: Impfung erfolgversprechendster Weg aus der Corona-Pandemie Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis November 2021 von den 2,4 Millionen bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Erwerbstätigen über 130.000 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose erhielten. Damit sind in den ersten 21 Monaten seit Beginn der Pandemie 5,5 Prozent der AOK-Mitglieder im Südwesten im Zusammenhang mit Covid-19 krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz ausgefallen. Die besondere Dynamik des Covid-19-Geschehens in der vierten Welle wird im November 2021 deutlich: Knapp 20 Prozent aller bisher von Covid-19 betroffenen AOK-Mitglieder (25.956 Beschäftigte) haben eine Arbeitsunfähigkeit allein in diesem Monat erhalten. „Wir können davon ausgehen, dass die Fehlzeiten aufgrund einer Corona-Erkrankung durch die aktuelle Verbreitung der Omikron-Variante noch einmal deutlich zunehmen. Das stellt uns vor eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, gerade im Bereich der kritischen Infrastruktur“, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Vor allem Beschäftigte in den Branchen Altenpflege und Erziehung waren von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen: So gab es im bisherigen Verlauf der Pandemie in Baden-Württemberg 9.051 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in der Altenpflege und 8.168 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in den Berufen der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege. Aber auch Berufe der Arzt- und Praxishilfe (7.785 je 100.000 AOK-Mitglieder), in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (7.438 je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie in der „nicht-ärztlichen Therapie und Heilkunde“, zu denen beispielsweise Physio- oder Ergotherapeuten gehören (6.705 je 100.000 AOK-Mitglieder), hatten auffallend hohe Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19. Die niedrigsten Covid-19-bedingten Fehlzeiten wiesen dagegen die Berufe in der Landwirtschaft (1.000 je 100.000 AOK-Mitglieder), der Gastronomie (2.293 je 100.000 AOK-Mitglieder) und der Hotellerie (2.906 je 100.000 AOK-Mitglieder) auf.

 

Bei 66 Prozent der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis der Infektion auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (ICD-10 GM: U07.1!). Bei den übrigen Fällen ist SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen worden, sondern aufgrund eines klinischen Kriteriums (zum Beispiel typische Symptome für Covid-19) und eines epidemiologischen Kriteriums (zum Beispiel enger Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) als Verdachtsfall dokumentiert (ICD-10 GM: U07.2!). Im Durchschnitt waren in Baden-Württemberg 5.519 je 100.000 AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 mindestens einmal im gesamten Pandemiezeitraum krankgeschrieben.

 

Die isolierte Betrachtung des Monats November 2021 im Südwesten macht eine Verschiebung bei den betroffenen Berufsgruppen deutlich: Auf den vorderen Rängen finden sich nun nicht nur die Berufe der Erziehung und der Altenpflege, sondern auch Beschäftigte aus den Berufen der Kunststoff- und Kautschukherstellung bzw. -verarbeitung (1.845 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder), der Metallverarbeitung (1.812 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder), der Maschinenbau- und Betriebstechnik (1.662 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie aus Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (1.608 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder). Auch Berufe der Lagerwirtschaft, Post und Zustellung sowie im Güterumschlag sind mit 1.337 Erkrankten je 100.000 AOK-Mitglieder relativ stark betroffen. „Wir sehen durch die aktuelle Omikron-Welle einen flächendeckenden Anstieg der Fehlzeiten“, fasst Bauernfeind zusammen.

 

Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten in Baden-Württemberg wider. Im April 2020 gab es mit 428 Erkrankten je 100.000 AOK-Mitglieder einen ersten Höhepunkt der Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose (ICD U07.1). Im Dezember 2020 erreichte die Anzahl der Erkrankten – nach einem deutlichen Rückgang im Sommer 2020 – den Spitzenwert in der zweiten Welle mit 485 je 100.000 AOK-Mitglieder. In der dritten Pandemiewelle lag der Spitzenwert im April 2021 im Südwesten mit 474 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Covid-19-Pandemie im November 2021 (989 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte). Um sich selbst bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten, sei es wichtig, sich impfen zu lassen, betont der Kassenchef: „Die Impfung ist der erfolgversprechendste Weg aus der Corona-Pandemie. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere und übernimmt damit gesellschaftliche Verantwortung. Zudem wirkt die Impfung behandlungsintensiven Krankenhausaufenthalten als Folge einer Infektion entgegen. Impfungen sind somit aus gesellschaftlicher Sicht und im Interesse der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich niemand mehr entziehen darf.“

 

 

 

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news-4859 Fri, 17 Dec 2021 09:36:41 +0100 Bauernfeind: „Gesetzesflut der alten Regierung und Pandemie haben gesamte GKV finanziell extrem belastet“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/bauernfeind-gesetzesflut-der-alten-regierung-und-pandemie-haben-gesamte-gkv-finanziell-extrem-bela.html AOK Baden-Württemberg erhöht 2022 Zusatzbeitragssatz moderat um 0,2 Prozent „Die teuren Reformgesetze der vergangenen Legislaturperiode und die Corona-Pandemie waren eine herausfordernde Kombination für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite. „Das Jahr 2021 geht deshalb auch für die AOK Baden-Württemberg mit einer äußerst angespannten Situation zu Ende. Wir werden uns weiterhin auf Qualität und Stabilität in der Versorgung unserer Versicherten konzentrieren, müssen dafür aber das Beitragssatzniveau für 2022 moderat anheben.“ In seiner Sitzung vom 17. Dezember hat der Verwaltungsrat den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz der Südwestkasse um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent hochgesetzt. Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind kommentiert dazu: „Die Gesetzesflut der vergangenen Legislaturperiode hat die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung mit massiven Mehrausgaben belastet, ohne dass daraus bessere Versorgungsangebote für die Versicherten erwachsen wären. Nur zwei Beispiele: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz bedeutete für uns das vierte Jahr in Folge Zusatzkosten in Höhe von 100 Millionen Euro, und mit einem nahezu dreistelligen Millionenbetrag machte sich das Pflegepersonalstärkungsgesetz bemerkbar. Hinzu kommt die Corona-Pandemie: Allein für die stationäre Behandlung von Corona-Erkrankten haben wir bis zum Juni 2021 bereits 445 Millionen Euro ausgegeben. Was uns die starke vierte Welle im zweiten Halbjahr 2021 bislang gekostet hat, ist dabei noch gar nicht erfasst.“

 

Trotzdem gehe die AOK Baden-Württemberg mit dem Zusatzbeitragssatz für 2022 nicht über den vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Durchschnittswert hinaus. „Wir brauchen aber entlastende Rahmenbedingungen, um unseren Zusatzbeitragssatz langfristig wieder stabilisieren zu können. Auf dem Feld der Gesundheitspolitik gibt es viele Bereiche, in denen die neue Bundesregierung strukturelle Veränderungen angehen sollte“, so Bauernfeind.

 

Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitragssatz zusammen, den jede Krankenkasse individuell beschließt, um damit auf ihre aktuelle finanzielle Situation zu reagieren. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jedes Jahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Für 2022 beträgt dieser 1,3 Prozent. An einer Anpassung des Zusatzbeitragssatzes der AOK Baden-Württemberg auf diesen Durchschnittswert führt in diesem Jahr kein Weg vorbei, führt Monika Lersmacher aus. Sie macht nicht zuletzt das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und Pflege (GPVG) verantwortlich für diese Situation: „Die alte Bundesregierung hat das GPVG zum Januar 2021 in Kraft gesetzt. Mit ihm hat sie die Finanzreserven der Krankenkassen einmalig abgeschmolzen, was einen massiven Einschnitt auch in unsere Finanzautonomie bedeutete. Allein die AOK Baden-Württemberg wurde dadurch mit mehr als 600 Millionen Euro belastet.“

 

„Unsere Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister richten sich zunächst vor allem auf die Überwindung der Pandemie“, kommentiert der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Arbeitgeberseite, Peer-Michael Dick, die Ernennung von Karl Lauterbach zum Gesundheitsminister. „Karl Lauterbach bringt die wissenschaftliche Expertise in die neue Verantwortung mit, die wir jetzt brauchen. Die Überwindung der Pandemie allein wird die kritische Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auflösen. Der neue Gesundheitsminister wird seine langjährige gesundheitspolitische Erfahrung auch jenseits der Maßnahmen gegen Covid-19 einsetzen können, um das Gesundheitswesen langfristig wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.“ AOK-Chef Bauernfeind ergänzt: „Wir erwarten, dass die Gesundheitspolitik mit der neuen Bundesregierung solider gestaltet und damit für alle wieder zuverlässiger wird. Wir freuen uns auf den Austausch mit Prof. Karl Lauterbach, der hoffentlich zügig die notwendigen strukturellen Verbesserungen auf Themenfeldern wie Krankenhausfinanzierung, Arzneimittelausgaben und Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung angehen wird, die uns für die Zukunft wieder eine Stabilisierung unseres Beitragssatzes ermöglichen.“

 

Johannes Bauernfeind erklärt zudem, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die AOK Baden-Württemberg weiterhin verantwortungsvoll für ihre Versicherten wirtschaften werde. Die Versicherten könnten dabei ihrerseits mit dazu beitragen, die kostenintensiven Behandlungen von Corona-Infektionen niedrig zu halten und damit vermeidbare Kostensteigerungen zu verhindern: „Wer sich gegen Covid-19 impfen lässt, schützt sich selbst und seine Mitmenschen und wirkt außerdem behandlungsintensiven Krankenhausaufenthalten als Folge einer Infektion entgegen. Impfungen sind gesellschaftlich und im Interesse der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich niemand mehr entziehen darf.“

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news-4784 Fri, 26 Nov 2021 19:11:13 +0100 AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-fordert-erweiterte-ausschreibungskriterien-fuer-rabattvertraege.html Bauernfeind: „Die Koalition ist auf dem richtigen Weg, doch wir möchten mit unseren Möglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln steigern dürfen“ „Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen: „Die Politik sollte darauf hinwirken, dass wir mit unseren Möglichkeiten die Verfügbarkeit von Arzneimitteln steigern dürfen. Robuste Lieferketten müssen ein mögliches Ausschreibungskriterium werden. Dafür muss sich die künftige Bundesregierung europapolitisch starkmachen“, so Bauernfeind weiter.

 

Die Koalition komme den gesetzlichen Krankenkassen auch über die Vorhaben entgegen, das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) weiterzuentwickeln und die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise zu stärken. Bauernfeind begrüßte zudem die Absicht zur Geltung des verhandelten Erstattungspreises künftig schon ab dem siebten Monat nach Markteintritt. Die unverändert hohe Bedeutung der Rabattverträge des generischen Marktes tangiere das jedoch nicht, unterstreicht AOK-Chef Bauernfeind. „Die Koalitionäre haben sich mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz eine effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten auf ihre Aufgabenliste geschrieben. Die Bedeutung der Bevorratung betonen wir seit langer Zeit.“ Im Zuge der Corona-Krise hat die AOK-Gemeinschaft die Bevorratungspflicht ihrer Vertragspartner noch einmal verschärft. Als Absicherung gegen Produktions- und Lieferausfälle müssen die Hersteller inzwischen dauerhafte Arzneimittelreserven für drei Monate anlegen. Erst im letzten Vertragsquartal darf diese Reserve aufgebraucht werden.

 

Johannes Bauernfeind: „Die Rabattverträge sind ein Garant für Versorgungssicherheit. Lieferschwierigkeiten gibt es in erster Linie als Folge von Problemen in den Produktionsstätten, aber auch wegen intransparenter Lieferketten. Die AOK setzt sich daher für ein vollwertiges Frühwarnsystem mit verpflichtenden Meldungen über Lieferengpässe ein. In diesem Kontext unterstützen wir auch die Initiative des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das mit KI-Ansätzen ein erweitertes Lieferengpassmanagement anstrebt. Wir hatten das BfArM ja schon vor Jahren als Trustcenter gegen Lieferengpässe ins Gespräch gebracht.“

 

 

 

Positionspapier der AOK zur Stärkung der Liefersicherheit

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news-4783 Fri, 26 Nov 2021 17:18:45 +0100 Reform der Pflegeversicherung überfällig https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/reform-der-pflegeversicherung-ueberfaellig.html Bauernfeind: „Pflege zukunftsfest weiterentwickeln“ Die AOK Baden-Württemberg sieht im vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP deutliches Potential, um die Pflege „zukunftsfest weiterzuentwickeln“. Die Koalitionäre haben sich vorgenommen, die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte deutlich zu verbessern und die Attraktivität des Berufsfelds zu erhöhen. Außerdem wollen sie Pflegebedürftige und deren Angehörige entlasten und die Pflege insgesamt stabil finanzieren. „Die Ampel-Parteien sprechen viele wichtige Punkte in ihrem Koalitionspapier an, und das Thema Pflege erhält zu Recht einen großen Raum“, fasst Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg zusammen. Die Weiterentwicklung und Reformierung der Pflegeversicherung sei dringend notwendig und gehe grundsätzlich in die richtige Richtung.

 

Die Koalitionäre streben eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an. „Der Bund übernimmt bei der Finanzierung der Pflege endlich deutlich stärkere Verantwortung. Sehr positiv und ordnungspolitisch richtig ist, dass versicherungsfremde Leistungen, wie etwa die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten, aus Steuermitteln finanziert werden sollen und die Pflegeversicherung damit entlastet wird“, betont Bauernfeind. Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen plant die neue Regierung eine Begrenzung beim Eigenanteil, die über eine moderate Beitragserhöhung sowie die Kostenübernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden soll. „Beim Eigenanteil für die Pflege in vollstationären Einrichtungen ist eine dringende Umsetzung erforderlich und nachvollziehbar, um pflegebedürftige Menschen vor einer wirtschaftlichen Überforderung zu bewahren. Doch auch die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die in einem ambulanten Setting gepflegt werden, darf nicht vergessen werden.“ So sei die Dynamisierung des Pflegegeldes der richtige Weg – auch wenn er nicht nachvollziehen könne, weshalb dies bei den Sachleistungen nicht ähnlich geregelt wird. „Ohne Dynamisierung der Pflege-Sachleistungen werden die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile bei häuslicher Pflege weiter steigen“, stellt Bauernfeind klar. „Daher sind wir interessiert, wie die Idee einer Ergänzung der sozialen Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierten Vollversicherung, welche die Koalition mit einer Expertenkommission bis 2023 prüfen möchte, in der konkreten Umsetzung ausgestaltet werden soll“.

 

Positiv bewertet die Krankenkasse auch die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich, den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege und vor allem der solitären Kurzzeitpflege sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Pflege vor Ort. „Besonders zu begrüßen ist die Ergänzung der Pflegeversicherung um innovative quartiernahe Wohnformen. Damit werden die von der AOK Baden-Württemberg unterstützten und lange geforderten Modelle aus ambulanter und stationärer Pflege endlich im Sozialgesetzbuch verankert und das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung entsprechend erweitert“, so Bauernfeind. „Unverständlich ist jedoch, weshalb dann in der Konsequenz auf eine echte Strukturreform zur Aufhebung der starren Trennung des ambulanten und stationären Bereichs und der Flexibilisierung des Leistungsrechts verzichtet wird“.

 

Das Thema Digitalisierung in der Pflege wird ebenfalls im Koalitionsvertrag aufgegriffen. In Ausbildungen der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterbildungen steht die Vermittlung digitaler Kompetenzen zukünftig mehr im Vordergrund. In der Digitalisierung im Gesundheitswesen sieht Bauernfeind das Land Baden-Württemberg bereits auf einem sehr guten Weg: „Die AOK Baden-Württemberg hat schon vor Jahren mit relevanten Partnern, besonders im Umfeld der Haus- und Facharztverträge, die Digitalisierung vorangebracht. Wir sind hier als Bundesland exzellent aufgestellt und sollten jetzt die Chancen der Digitalisierung auch bei der Pflege verstärkt nutzen“. Die Digitalisierung könne beispielsweise eine Entlastung der Pflegekräfte bei der Dokumentation darstellen.

 

 

 

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news-4729 Mon, 18 Oct 2021 10:50:15 +0200 Großer Handlungsbedarf im Gesundheitssystem https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/grosser-handlungsbedarf-im-gesundheitssystem.html AOK-Chef Bauernfeind sieht politische Forderungen durch Bevölkerungsbefragung bestätigt Im jüngsten Bundestagswahlkampf war die Gesundheitspolitik noch kein zentraler Gegenstand - doch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger besteht großer Handlungsbedarf. Das geht aus einer aktuellen Online-Befragung hervor, die das Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der AOK unter rund 10.000 Bundesbürgern ab 18 Jahren durchgeführt hat. „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass angesichts der großen Herausforderungen für Gesundheit und Pflege – sei es der demografische Wandel, die Digitalisierung, die schwierige Finanzlage oder der Klimawandel – die Politik jetzt handeln und die richtigen Rahmen setzen muss“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Die bundesweite Befragung liefert auch Erkenntnisse für die Haltung der Menschen in den Bundesländern. Demnach fordern rund 54 Prozent der Befragten im Südwesten eine bessere personelle Ausstattung des Gesundheitswesens. Für 41,8 Prozent der Befragten ist die hohe Qualität der Versorgung am wichtigsten. 36,7 Prozent nennen als vorrangige Themen eine gerechte Finanzierung und stabile Beiträge. Etwa ein Drittel der Teilnehmer wünscht sich Verbesserungen bei der Versorgung durch Praxen und Krankenhäuser. Gut 30 Prozent verweisen auf deutlichen Handlungsbedarf bei der Digitalisierung und 22,1 Prozent wünschen sich eine generell bessere finanzielle Ausstattung des Gesundheitswesens. Knapp 20 Prozent bezeichnen einen schnellen Zugang zur Versorgung als besonders wichtig

 

„Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zeichnen ein klares Bild, in welche Richtung die aus den Koalitionsgesprächen hervorgehende neue Regierung die Weichen für das Gesundheits- und Pflegesystem der kommenden Jahre stellen muss. Oberste Priorität hat die Gestaltung eines verlässlichen, nachhaltigen und wettbewerbsorientierten Finanzierungsmodells für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland“, sagt Johannes Bauernfeind. Außerdem müsse die neue Bundesregierung den gesetzlichen Krankenkassen die nötige Beinfreiheit geben, um als Marktteilnehmer eigenständig Verantwortung für ihre Versicherten und für sich als Unternehmen zu tragen.

 

„Der bisher beschlossene zusätzliche Bundeszuschuss zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist nicht ausreichend. Damit der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2022 stabil gehalten werden kann und es keine empfindlichen Beitragssatzerhöhungen auf breiter Front gibt, sind nach derzeitigen Schätzungen weitere sieben Milliarden Euro nötig“, sagt Bauernfeind und sieht diese Forderungen durch die aktuelle Befragung bestätigt: 86 Prozent der Befragten bejahen die Frage, ob die Politik dafür sorgen müsse, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabil zu halten.

 

Offenbar erlebt die Bevölkerung in Baden-Württemberg auch Probleme bei der Zusammenarbeit zwischen der ambulanten und stationären Versorgung als Problem. Gefragt nach den größten Hindernissen für ein besseres Gesundheitssystem wird die mangelnde Koordination der Akteure an zweiter Stelle genannt (42,5 Prozent) – hinter zu wenig qualifiziertem Personal (48,7 Prozent), aber noch vor fehlenden finanziellen Mitteln (40,4 Prozent), fehlender Transparenz der Behandlungsqualität (34 Prozent) oder zu wenig Zugang zu Spitzenmedizin und Forschung (19,1 Prozent).

 

Die weiterführende Frage, wie die Abstimmung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Pflege-/Reha-Anbietern aus ihrer Sicht funktioniere, beantworten weit über die Hälfte der Befragten mit „schlecht bis eher schlecht“ (52,4 Prozent). 28,1 Prozent zeigten sich unentschieden, nur 19,5 Prozent bezeichneten die Zusammenarbeit als gut. Als Gründe für schlechte Abstimmung zwischen den beiden Sektoren werden fehlende digitaler Vernetzung (55,6 Prozent), zu wenig fachlicher Austausch (49,1 Prozent), finanzieller Interessen (46,4 Prozent), zu wenig Zeit (45,2 Prozent) und räumliche Trennung (15 Prozent) genannt.

 

Große Zustimmung erzielt die Aussage „Der Wettbewerb der Krankenkassen muss auf gute Versorgung ausgerichtet werden statt auf einen günstigen Preis“. 81,6 Prozent stimmen dem „eindeutig bis eher“ zu. Nur 12,1 Prozent sind bei diesem Thema unentschieden, 6,3 Prozent lehnen die Aussage „eindeutig oder eher“ ab. Bei der Frage „Was wäre Ihnen bei der Auswahl eines Krankenhauses wichtiger: Dass es auf die für Sie wichtige OP spezialisiert ist, oder, dass das Krankenhaus in der Nähe ist?“ votieren 76,3 Prozent „eindeutig“ oder „eher“ für die Spezialisierung, nur 15,3 Prozent „eindeutig“ oder „eher“ für Nähe.

 

„Für die neue Bundesregierung heißt es nun die stetig steigenden Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und Effizienzpotentiale ohne Gefährdung der Versorgungsqualität anzuheben – zum Beispiel durch eine Reform der Krankenhausstrukturen. Für eine bestmögliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung muss der eingeschlagene Weg mit festgelegten Mindestmengen und klaren Strukturvorgaben fortgesetzt und der qualitätsorientierte Umbau der Krankenhauslandschaft weiter vorangetrieben werden“, sagt Johannes Bauernfeind.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Die AOK Baden-Württemberg veranstaltet am 19. Oktober 2021 die digitale politische Veranstaltung „#AgendaGesundheit Forum“, in der die Bundestagswahl 2021 und die aktuell anstehenden Koalitionsgespräche thematisiert werden. Unter anderem nehmen an einem Expertentalk der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Bernd Raffelhüschen, der Experte für Versorgungsstrukturen Dr. Bernhard Straub, AOK-Chef Johannes Bauernfeind sowie der Mediziner Dr. Robin Maitra teil.

 

Bitte melden Sie sich zur Veranstaltung mit einer kurzen E-Mail an presse@bw.aok.de mit Angabe von Redaktion/Medium an. Alternativ können Sie sich auch gerne unter diesem Link anmelden. Auf dieser Seite finden Sie auch das gesamte Programm sowie die Übersicht der Talkgäste.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an presse@bw.aok.de

 

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news-4696 Thu, 30 Sep 2021 16:29:20 +0200 AOK Baden-Württemberg erhält eine millionste elektronische Krankmeldung in der HZV https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-erhaelt-eine-millionste-elektronische-krankmeldung-in-der-hzv.html Vorteile der digitalen Übertragung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind in der HZV Alltag Versicherte, die in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg eingeschrieben sind, kennen sie schon seit Juli 2019: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ende September wurde die eAU nun bereits zu einem millionsten Mal in der Selektivversorgung von AOK, MEDI und Hausärzteverband in Baden-Württemberg genutzt und von einer an der elektronischen Arztvernetzung teilnehmenden Praxis an die Südwestkasse übermittelt. 

 

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, und Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, sind einer Meinung: „Wir beweisen seit mehr als zwei Jahren mit der eAU in der HZV, dass wir ein sicheres, schnelles und datenschutzkonformes System haben, das einfach funktioniert. Von der ab 1. Oktober gesetzlich eingeführten eAU erwarten wir das nicht – das zeigen uns Rückmeldungen aus den Praxen.“

 

Mit dem Start in der Regelversorgung soll die digitale Übermittlung für alle gesetzlich Versicherten per Knopfdruck möglich werden. Mit einem Klick soll die ausstellende Arztpraxis den früheren „gelben Schein“ direkt und digital an die Krankenkasse senden – womit Übertragungsfehler, verspätete Krankengeldzahlungen und überflüssige Bürokratie bei allen Beteiligten beseitigt werden sollen. Nachdem die Digitalisierung des AU-Scheins bereits zum 1. Januar 2021 in der Regelversorgung vorgesehen war, tritt sie nun mit Verspätung zum 1. Oktober in Kraft. Sie kann jedoch nur bedingt ihre Wirkung entfalten, da die dafür notwendige Technik noch nicht bei allen Arztpraxen verfügbar ist, weshalb Praxen bis zum 31. Dezember 2021 noch die AU in Papierform ausstellen können. Auf diese Übergangsregelung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

 

Die Vorteile der digitalen Übertragung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegen auf der Hand und sind in der HZV Alltag – die eAU macht die Arbeitsschritte für behandelnde Ärztinnen und Ärzte einfacher, reduziert Übertragungsfehler und spart Versicherten Zeit und Porto. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg sagt: „Die eAU in der HZV ist ein herausragendes Beispiel für funktionierende, regionale Versorgungsgestaltung im Gesundheitswesen. Vor allem hinsichtlich Effizienz, Schnelligkeit und Bürokratieabbau. Ich bin sehr gespannt, wann die eAU in der Regelversorgung das von sich behaupten kann.“

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news-4673 Thu, 23 Sep 2021 07:50:42 +0200 Civey: Bürger sehen Finanzlage der Krankenkassen kritisch https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/civey-buerger-sehen-finanzlage-der-krankenkassen-kritisch.html Jeder zweite Baden-Württemberger ist besorgt um die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherungen Für das System der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) tut sich für das Jahr 2022 eine Finanzierungslücke von über 17 Milliarden Euro auf. Diese finanzielle Schieflage sorgt für Unruhe bei den Menschen im Südwesten. Jeder Zweite (49,3 Prozent) macht sich Sorgen um die finanzielle Stabilität der GKV. Das ergab eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Civey-Umfrage. „Die Menschen erkennen das politisch verursachte Dilemma. Lamentieren ist jedoch fehl am Platze. Der Ruf nach ‚Vater Staat‘ und immer höheren Steuerzuschüssen sind keine nachhaltige Lösung, sondern nimmt vielmehr den Kassen ihre so dringend benötigte Autonomie“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl am 26. September fordert der AOK-Chef: „Die gesetzlichen Krankenkassen müssen vom Gesetzgeber die nötige Beinfreiheit erhalten, um als Gestalter von Versorgung eigenständig Verantwortung für ihre Versicherten und für sich als Unternehmen zu tragen.“ Dass hier ein großer Nachholbedarf besteht, zeigt auch die Civey-Umfrage, an der zwischen dem 2. und 13. Juli 2021 1.000 Menschen ab 18 Jahren aus Baden-Württemberg teilgenommen haben. 69 Prozent der Befragten nehmen keinen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wahr. Knapp 60 Prozent (59,4 Prozent) wünschen sich von Ihrer Krankenkasse mehr Spielräume in der Auswahl von Angeboten (z.B. Präventionsangebote) und jeder Dritte (34,5 Prozent) wünscht sich, dass Krankenkassen mehr Mitspracherecht in der Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens erhalten. „Es fehlt bis heute ein verlässliches, nachhaltiges und wettbewerbsorientiertes Finanzierungsmodell für die GKV. Für Kassen muss es sich lohnen, in den Wettbewerbsfeldern Versorgung, Leistung und Preis an guten Strukturen für mehr Qualität zu arbeiten“, so Bauernfeind.

 

Das größte Defizit im deutschen Gesundheitssystem sehen die Menschen in Baden-Württemberg laut Civey im Bereich der Pflege. 71 Prozent der Befragten bemängeln, dass es zu wenige Pflegekräfte gibt und 62 Prozent fordern von der künftigen Bundesregierung, dass mehr Geld in die Pflege investiert wird. Johannes Bauernfeind: „Das gesamtgesellschaftliche Solidarsystem Pflege muss nachhaltig auf stabile Füße gestellt werden. Hierfür ist eine weitere Reform der grundlegenden Rahmenbedingungen in Versorgungsstrukturen und Finanzierung unumgänglich.“ Es könne jedoch nicht sein, dass Kranken- und Pflegeversicherungen dauerhaft am finanziellen Tropf aus Berlin hängen. Dessen ungeachtet sei ein Bundeszuschuss für die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung dringend erforderlich. „Der kürzlich beschlossene Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro im Jahr kann hier nur ein Anfang sein, um die soziale Pflegeversicherung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie etwa der Finanzierung der Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige zu entlasten.“

 

Auch im Bereich der Arzneimittelversorgung fordern die Menschen in Baden-Württemberg von der kommenden Bundesregierung Verbesserungen. Jeder vierte Teilnehmer der Civey-Umfrage erwartet die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. „Hierfür braucht es einen gesetzlichen Rahmen für stabile Lieferketten sowie hohe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards. Die Politik muss die Preisgestaltung von neuen Medikamenten reformieren und dafür sorgen, dass die Preise rückwirkend ab Markteintritt gelten müssen“, so Johannes Bauernfeind.

 

Im Rahmen einer Neugestaltung der deutschen Gesundheitspolitik darf die Digitalisierung nicht vernachlässigt werden. Die große Mehrheit der Bürger im Südwesten (66,5 Prozent) ist der Meinung, dass das Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden muss. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg sagt dazu: „Die schwerfällige Telematikinfrastruktur muss ersetzt werden durch eine auf Web-Standards basierende Vernetzung. Außerdem brauchen die gesetzlichen Krankenkassen auch bei digitalen Lösungen mehr Spielraum für deren Ausgestaltung.“ Seiner Meinung nach müsse das E-Rezept Teil der elektronischen Patientenakte werden, um alle medizinischen Informationen an einem Ort zu bündeln.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Die AOK Baden-Württemberg veranstaltet am 19. Oktober 2021 die digitale politische Veranstaltung „#AgendaGesundheit Forum“, in der die Bundestagswahl 2021 und die aktuell stattfindenden Koalitionsgespräche thematisiert werden. Unter anderem nehmen an einem Expertentalk der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Bernd Raffelhüschen, der Experte für Versorgungsstrukturen Dr. Bernhard Straub, AOK-Chef Johannes Bauernfeind sowie der Mediziner Dr. Robin Maitra teil.

 

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news-4666 Wed, 22 Sep 2021 11:55:39 +0200 Mehr als 6,5 Millionen Euro für die Selbsthilfe https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-als-65-millionen-euro-fuer-die-selbsthilfe.html Gesetzliche Krankenkassen fördern gemeinschaftlich landesweite Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und regionale Selbsthilfegruppen Im Jahr 2021 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg pauschal insgesamt mehr als 6,5 Millionen Euro für die landesweite und regionale Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.

 

Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern sie verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck. So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt über 63 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen die stolze Summe von rund 2,2 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln. 

 

Ebenso erhalten 23 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg bewilligt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt knapp 1,7 Millionen Euro. 

 

Den regionalen Selbsthilfegruppen stehen in diesem Jahr knapp 2,5 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.

 

Seit April 2018 unterstützt die Landeskontaktstelle in der Selbsthilfe „SEKiS Baden-Württemberg“ landesweit alle Selbsthilfekontaktstellen. Die Stelle wurde mithilfe der Förderung der gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet. Die SEKiS erhält aus der GKV-Gemeinschaftsförderung insgesamt 130.000 Euro sowie zusätzlich dieses Jahr erstmals einen Zuschuss aus Landesmitteln des Sozialministeriums. Ziele der SEKiS sind in erster Linie die Weiterentwicklung von Selbsthilfeangeboten, weitergehende Kooperationen und Vernetzung.

 

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.

 

In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

 

GKV-Gemeinschaftsförderung BW – verfügbare Pauschalfördermittel 2021:

 

Förderbetrag Landesorganisationen: 2.403.178,05 € 

 

Förderbetrag Kontaktstellen: 1.685.942,47 €

 

Förderbetrag Regionen gesamt: 2.498.939,23 €

 

Fördersumme landesweit - insgesamt: 6.588.059,75 €

 

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news-4664 Tue, 21 Sep 2021 09:04:53 +0200 Mehr Lebenszeit und eine höhere Lebensqualität https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-lebenszeit-und-eine-hoehere-lebensqualitaet.html Die AOK Baden-Württemberg tritt dem nationalen Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs (nNGM) bei Um die Versorgung im Bereich der personalisierten Tumormedizin weiter zu verbessern, tritt die AOK Baden-Württemberg zum 1. Oktober 2021 dem nationalen Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs (nNGM) bei. Ziel ist ein Mehr an Lebenszeit und eine höhere Lebensqualität für Patientinnen und Patienten mit nicht-operablem kleinzelligem Lungenkrebs, deren Tumor spezifische genetische Veränderungen aufweist: „Damit setzen wir den Weg fort, den wir 2020 mit der Vereinbarung mit den Zentren für Personalisierte Medizin in Baden-Württemberg begonnen haben, um unsere Versicherten möglichst schnell und unbürokratisch auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens versorgen zu können“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Diagnostik und Therapie bei Lungenkrebs haben in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht. Ein Grund dafür ist die Erkenntnis, dass die Art des Tumors (kleinzellig oder nicht-kleinzellig) sowie das Vorliegen bestimmter Veränderungen (Mutationen) im Erbgut der Krebszelle für die Wahl der Therapie entscheidend ist. Dazu muss der Tumor molekulargenetisch analysiert werden, was nur in wenigen hochspezialisierten Universitätskliniken qualitätsgesichert möglich ist. Diese sogenannten Treiber-Mutationen können das Krebswachstum beeinflussen. Neuartige Medikamente werden eingesetzt, die stärker zielgerichtet auf die Gene, Genprodukte oder Stoffwechselwege einwirken als die konventionelle Chemotherapie, und diese können damit bei Ansprechen auf die Therapie das Tumorwachstum hemmen. „Etwa 30 von 100 Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkrebs können bereits heute in der Regelversorgung in einem frühen Krankheitsstadium mit solchen Präparaten behandelt werden, einige im Rahmen von Studien“, erläutert Johannes Bauernfeind. Unabhängige wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass ein Teil der Patient*innen, deren Tumor mit diesen zielgerichteten Therapien behandelt werden kann, im Mittel ein bis zwei Jahre Lebenszeit gewinnen, in Ausnahmefällen sogar länger. „Um unseren Versicherten flächendeckend den Zugang zu diesen Therapien zu ermöglichen, setzen wir bei diesem Krankheitsbild auf die enge Vernetzung universitärer Spitzenzentren mit den behandelnden Kliniken und niedergelassenen Ärzten“, begründet der AOK-Chef den Beitritt zum nationalen Netzwerk Genomische Medizin Lungenkrebs (nNGM).

 

Denn für eine optimale zielgerichtete Therapie ist es notwendig, die verschiedenen sehr spezifischen Mutationen präzise zu bestimmen. Die sinnvolle Kombination unterschiedlicher Bausteine der Behandlung, die einerseits das Fortschreiten der Erkrankung aufhält und andererseits eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen erzielt, erfordert Erfahrung und einen schnellen Zugang zu neuen Forschungsergebnissen. Die Vernetzung mit den behandelnden Kliniken und ambulant tätigen Onkologen stellt zudem sicher, dass die Betroffenen wohnortnah versorgt und somit von ihren Familien und Freunden während der Behandlung unterstützt werden können.

 

Weil im Rahmen des nationalen genomischen Netzwerks Lungenkrebs Behandlungsdaten erfasst und zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet werden, kann auch die Wirksamkeit der jeweiligen Behandlungsschemata bei verschiedenen Patienten-Subgruppen untersucht werden. Damit lässt sich wertvolles Wissen für die personalisierte Therapie bei Lungenkrebs gewinnen, das dazu beiträgt, die Behandlungsmöglichkeiten noch zielgerichteter auszurichten. Dies geschieht unter Einhaltung der speziellen datenschutzrechtlichen Regelungen für Gendiagnostik und nach vorheriger Aufklärung und Einwilligung jedes/jeder Teilnehmers*in.

 

Schon seit Beginn des Jahres 2020 besteht in Baden-Württemberg als bislang einzigem Bundesland eine landeskrankenhausplanerische Fachkonzeption „Zentren für Personalisierte Medizin“ (ZPM) an den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm. Dort werden im Rahmen des Molekularen Tumorboards, dem Ärzte, Molekularbiologen, Humangenetiker und Bioinformatiker angehören, patientenindividuelle Behandlungsempfehlungen erstellt. Deren Basis bilden die Ergebnisse einer standardisierten qualitätsgesicherten molekulargenetischen Diagnostik. Diese Versorgung ist nicht auf Patienten mit Lungenkrebs beschränkt, sondern umfasst zu einem fortgeschrittenerem Behandlungszeitpunkt das gesamte Spektrum der Tumorerkrankungen, für die zielgerichtete Therapien zur Verfügung stehen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über die Wirksamkeit verschiedener Behandlungsformen werden systematisch dokumentiert und zur Weiterentwicklung der Versorgung genutzt.

 

Lungenkrebs gehört zu den häufigsten Krebsarten in Deutschland. Laut Deutscher Krebsgesellschaft wird die Diagnose jährlich bei mehr als 50.000 Menschen gestellt. Bei bis zu 80 von 100 Fällen handelt es sich um nicht-kleinzelligen Lungenkrebs. Häufig wird der Tumor erst entdeckt, wenn die Krankheit bereits fortgeschritten ist. Je nach Krankheitsstadium, Tumoreigenschaften und weiteren patientenindividuellen Faktoren stehen verschiedene Therapien zur Verfügung. Dazu zählen Operation, Bestrahlung, Chemotherapie, Immuntherapien, eine Behandlung mit Antikörpern oder molekular zielgerichteten Medikamenten. Ein wesentlicher Risikofaktor für die Entstehung von Lungenkrebs ist das Rauchen.

 

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news-4626 Wed, 01 Sep 2021 15:33:39 +0200 Apotheker dürfen in drei Modellregionen impfen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/apotheker-duerfen-in-drei-modellregionen-impfen.html AOK Baden-Württemberg und Apothekerverband erleichtern Zugang zu Grippeschutz In wenigen Tagen startet die diesjährige Saison zur Grippeschutzimpfung. Erstmals in Baden-Württemberg bieten auch Apotheken Influenza-Impfungen an. Möglich wird das im Rahmen eines Modellprojekts, für das der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und die AOK Baden-Württemberg eine vertragliche Grundlage geschaffen haben. Potentiell können rund 360 Apotheken an diesem Projekt teilnehmen.

 

Die rechtliche Grundlage für das Projekt wurde durch das Masernschutzgesetz geschaffen, das zum März 2020 in Kraft getreten ist. Innerhalb der Modellregionen können alle Apotheken teilnehmen, die Mitglied des LAV sind. Nicht-Mitglieder des Verbands können über die AOK Baden-Württemberg dem Modellversuch beitreten.

 

Drei Modellregionen

Für das Modellprojekt wurden drei baden-württembergische Regionen ausgewählt: Gegen Grippe impfen beteiligte Apotheken im Raum Mannheim, in der Region Ostwürttemberg und im Raum Esslingen/Göppingen. Die Auswahl dieser Regionen war nicht zufällig, wie AOK-Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind erläutert: "Wir haben uns angeschaut, wie gut Grippeschutzimpfungen bislang angenommen werden, und dabei sowohl ländliche als auch städtische Regionen in die Betrachtung einbezogen. Das Modellprojekt soll zeigen, ob die Bevölkerung dieses Angebot in der Apotheke annimmt und gegebenenfalls ähnlich gut akzeptiert, wie die in den vergangenen Monaten dort angebotenen Antigen-Schnelltests, sodass die Inanspruchnahme der Grippeschutzimpfungen in den Modellregionen steigt.“ LAV-Präsidentin Tatjana Zambo schließt sich diesem Gedanken an: „Dieser weitere, niedrigschwellige Zugang zur Grippeimpfung in öffentlichen Apotheken macht es den Menschen leichter, sich gegen Influenza impfen zu lassen.“

 

Nur für AOK-Versicherte

Das Impfangebot in den teilnehmenden Apotheken richtet sich an alle volljährigen Versicherten der AOK Baden-Württemberg, die auch die Kosten für die Impfung übernimmt. Die Versicherten müssen ihren Wohnsitz nicht in den Modellregionen haben. Versicherte anderer Krankenkassen und Privatversicherte können das Angebot im Rahmen des Modellprojektes nicht in Anspruch nehmen. Wer sich in der Apotheke impfen lassen möchte, sollte zum vereinbarten Termin seinen Impfausweis mitbringen.

 

Intensive Vorbereitung

Die jetzt mit der Grippeimpfung startenden Apothekerinnen und Apotheker haben sich in den Sommermonaten in ärztlich geleiteten Impfseminaren intensiv vorbereitet. Die Inhalte der durch die Landesapothekerkammer angebotenen Schulungen wurden dabei mit dem Robert Koch Institut (RKI) und dem Paul Ehrlich Institut (PEI) abgestimmt. LAV-Präsidentin Zambo erläutert: „Zum Start des Projektes werden noch nicht alle Apotheken in den Modellregionen diese Leistung anbieten können. Die wichtigen und notwendigen Schulungen konnten Corona-bedingt erst sehr spät starten. So konnte die hohe Nachfrage nach dieser Qualifizierung noch nicht in allen Fällen abgedeckt werden.“ Welche Apotheke am Modellprojekt teilnimmt und die Grippeschutzimpfung anbietet, kann im Internet auf der Seite www.apotheker.de/grippeimpfung recherchiert werden.

 

Wissenschaftliche Evaluation

Das Modellprojekt, das auf einen Zeitraum von drei Jahren hin ausgelegt ist, sieht auch eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation vor. Dazu wird jede in einer Apotheke verabreichte Impfung anonymisiert dokumentiert.

 

 

Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V.

Frank Eickmann
Telefon: 0711 22334-77
Telefax: 0711 22334-5177
E-Mail: presse@apotheker.de

www.apotheker.de

 

 

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news-4624 Wed, 01 Sep 2021 09:23:00 +0200 Gegen den Trend: AOK Baden-Württemberg verkündet stabile Ausbildungszahlen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gegen-den-trend-aok-baden-wuerttemberg-verkuendet-stabile-ausbildungszahlen-1.html Auszubildende zeigen starkes Interesse an Berufen im Gesundheitswesen Bei der AOK Baden-Württemberg beginnen in diesem Jahr 223 junge Menschen eine Ausbildung und starten ihre berufliche Karriere in der Stuttgarter Hauptverwaltung der Südwestkasse oder in einer der 14 Bezirksdirektionen zwischen Bodensee und Taubertal. Seit vielen Jahren legt die AOK Baden-Württemberg stabile Ausbildungszahlen vor: 2019 begannen 238 junge Menschen bei der Südwestkasse eine Ausbildung, 2020 waren es 220 und in diesem Jahr wurden 223 Ausbildungsverträge geschlossen. Die Südwestkasse stemmt sich damit gegen einen rückläufigen Trend. Denn die IHK Region Stuttgart (IHK) vermeldete 2019 für Baden-Württemberg 40.525 neue Ausbildungsverträge für die Bereiche Industrie, Handel und Dienstleistungen. Für 2020 waren es 34.250 Verträge (Stichtag jeweils 30. August) – ein Minus von 15,5 Prozent. Und 2021 wurden laut IHK 32.356 neue Ausbildungsverhältnisse in diesen Bereichen geschlossen (5,5 Prozent weniger als im Vorjahr, Stichtag 27.08.2021).

„Auf die 223 Ausbildungsplätze der AOK Baden-Württemberg haben sich zum diesjährigen Berufsstart rund 6.500 junge Menschen beworben“, sagt Udo Mickert, Geschäftsbereichsleiter Bildung bei der AOK Baden-Württemberg. „196 Auszubildende starten diese Jahr eine Ausbildung zum/r Sozialversicherungsfachangestellten, vier eine Ausbildung zum/r Kaufmann/frau für Büromanagement und 23 junge Menschen studieren an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.“ Die stabile Nachfrage bestätigt, dass eine Berufsausbildung im Gesundheitswesen und bei der größten gesetzlichen Krankenkasse im Südwesten eine attraktive Option für Schulabgänger ist. Doch die Corona-Pandemie hat die Prozesse beim Recruiting und bei den Auswahlverfahren stark verändert und die AOK Baden-Württemberg vor neue Herausforderungen gestellt. So fanden seit 2020 Messen und Azubi-Eltern-Tage virtuell statt, die Auswahlverfahren werden per Videokonferenzen und per App durchgeführt und in der betrieblichen theoretischen Ausbildung setzt man statt auf Präsenzveranstaltungen auf Live-Streaming – bis zu 1.000 Stunden pro Monat werden aus bis zu 12 Senderäumen live gestreamt um den Auszubildenden so das erforderliche Fachwissen zu vermitteln. Die Erwartungen der Bewerber an den Ausbildungsbetrieb haben sich in den letzten Jahren, auch durch die Pandemie geändert. „Wir stellen in unseren Auswahlgesprächen fest, dass junge Menschen verstärkt auf den gesellschaftlichen Nutzen Ihrer Berufs- und Arbeitgeberwahl Wert legen“, sagt Udo Mickert. „Was sich nicht geändert hat: Die Versicherten und deren fachmännische Beratung stehen bei uns im Mittelpunkt – ob im persönlichen Gespräch vor Ort, telefonisch oder auf unseren Online-Kanälen. Die persönliche Beratung ist für viele Bewerber ein interessanter Aspekt und ist nach wie vor ein wichtiges Argument für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bei der AOK Baden-Württemberg.“ Auch 2022 bleibt die Zahl der Ausbildungsplätze bei der AOK Baden-Württemberg stabil. Das Unternehmen hat für das nächste Jahr bereits 220 neue Ausbildungsplätze beschlossen. Bewerbungen sind unter www.aok.de/Karrierestart möglich.

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news-4608 Mon, 30 Aug 2021 08:26:34 +0200 Forsa: Jeder Dritte hat chronische Schmerzen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/forsa-jeder-dritte-hat-chronische-schmerzen.html Die AOK Baden-Württemberg schafft Angebote für Menschen mit chronischen Schmerzerkrankungen Gut jeder Dritte in Baden-Württemberg hat chronische Schmerzen. 11 Prozent leiden so gut wie immer darunter, ein Viertel beklagt häufig wiederkehrende chronische Schmerzen. Das ist das Ergebnis einer von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Forsa-Befragung unter 1.510 Menschen im Südwesten im Zeitraum vom 28. Juni bis 5. Juli 2021. 45 Prozent derjenigen, die laut Befragung an chronischen Schmerzen leiden, fühlen sich dadurch im Alltag stark bzw. sehr stark beeinträchtigt. „Die AOK Baden-Württemberg möchte mit einer Kampagne einen Beitrag leisten, um den Umgang mit dem Thema chronische Schmerzen positiv und nachhaltig zu beeinflussen. Chronische Schmerzen beeinträchtigen den Alltag, aber wir lassen die Menschen mit ihren Beschwerden nicht allein“, sagt Dr. Gudula Kirtschig, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg.

 

„Chronische Schmerzen können für die Patientinnen und Patienten sehr belastend sein und zu dem Gefühl führen, der Familie oder den Anforderungen im Beruf nicht mehr gerecht zu werden“, erklärt die AOK-Ärztin. Nahezu jeder zweite Befragte, der an chronischen Schmerzen leidet, fühlt sich dadurch im Alltag stark bis sehr stark beeinträchtigt. „Chronische Schmerzen behindern oft auch Freizeitaktivitäten wie Freunde zu treffen oder Hobbys nachzugehen. Menschen mit chronischen Schmerzen fühlen sich von ihren Schmerzen zeitweise überwältigt und ziehen sich zurück“, so Dr. Gudula Kirtschig. Laut Forsa sagen 63 Prozent derjenigen, die selbst unter chronischen Schmerzen leiden, dass sie negative Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung spüren. 57 Prozent nehmen negative Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden wahr, 53 Prozent auf den Schlaf und 51 Prozent auf die generelle Gesundheit.

 

Eine Möglichkeit, mit chronischen Schmerzen leben zu können, ist ein gesunder Lebensstil mit ausgewogener Ernährung und ausreichend Bewegung. Die Hälfte der Befragten (53 %), die selbst an chronischen Schmerzen leidet, gibt an, sich als Maßnahme gegen die Schmerzen viel zu bewegen oder spezielle Übungen zu machen; 38 Prozent ernähren sich möglichst gesund. Dr. Kirtschig: „Bei chronischen Schmerzen empfiehlt es sich, körperlich aktiv zu bleiben und sich regelmäßig zu bewegen. Durch Bewegung werden körpereigene Stoffe freigesetzt, die eine schmerzlindernde Wirkung haben. Außerdem regt Bewegung die Durchblutung und den Stoffwechsel an und sorgt dafür, dass Knochen und Knorpel ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden.“

 

Im Jahr 2020 befanden sich 319.395 Versicherte der AOK Baden-Württemberg (7 %) aufgrund von chronischen Schmerzen in Behandlung. Die Tendenz ist stark ansteigend, wie die durchschnittliche Veränderung von 10 Prozent in den Jahren von 2016 bis 2020 zeigt. Auch deshalb möchte die AOK Baden-Württemberg mit einer Kampagne aok.de/bw/leib-und-seele Menschen zwischen 18 und 45 Jahren dafür sensibilisieren, sich mit dem Thema Schmerzen auseinanderzusetzen. Im Fokus der Kampagne steht der neue Gesundheitspodcast der AOK „Leib & Seele“ sowie weitere Informationen zu den Themen Prävention vor Schmerzen und Umgang mit bestehenden Schmerzen.

 

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news-4488 Wed, 30 Jun 2021 14:32:27 +0200 Freunde machen stark https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/freunde-machen-stark.html AOK-Kampagne mit Drachenkind Jolinchen – unterstützt von der Gattin des Bundespräsidenten und UNICEF-Schirmherrin Elke Büdenbender Kein Treffen in größeren Gruppen, kein Sport im Verein, Lernen allein daheim vor dem Bildschirm – die Corona-Pandemie ist für Kinder eine große Herausforderung und Belastung. Sie müssen auf vieles verzichten und vermissen ihre Freundinnen und Freunde. „Doch Freundschaften sind wichtig, für die Entwicklung von sozialen und kognitiven Kompetenzen, das Selbstwertgefühl und das Selbstbild von Kindern“, sagt Sabine Drexler von der AOK Baden-Württemberg. Wie aber funktioniert Freundschaft in Corona-Zeiten? Das möchte Jolinchen, das grüne Drachenkind der AOK, gern wissen. Welche Wege suchen Kinder, um ihre Freundschaften zu pflegen? Unter dem Motto „Freunde machen stark“ können Kinder daher bis zum 20. August 2021 in Bildern und besonders in Geschichten berichten, wie sie durch die Pandemie mit Kontaktbeschränkungen und Homeschooling kommen.

 

„Freundschaften entstehen bei Kindern oft durch gemeinsame Vorlieben und Interessen, aber auch durch räumliche und zeitliche Nähe“, so Drexler weiter. Aber gemeinsame Aktivitäten sind in der Pandemie nur eingeschränkt möglich. Deshalb ist Jolinchen gespannt darauf zu erfahren, welche Wege Kinder und Jugendliche gefunden haben, um ihre Freunde zu sehen. Haben sie ihre Freude gesehen – nur draußen im Freien oder per Video-Chat? Was haben sie am meisten vermisst? Und was haben sie sich einfallen lassen, um im Austausch mit den Freunden zu bleiben? Die AOK-Kampagne soll Kindern und auch Eltern Anregungen geben und die Möglichkeit, von anderen zu lernen.

 

Unterstützt wird „Freunde machen stark“ von der Stiftung Lesen sowie der LegaKids Stiftung. Denn gerade mit dem Aufruf Erlebnisse aufzuschreiben, möchte die AOK mit ihren Kooperationspartnern auch einen Beitrag zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz leisten. Denn diese Fähigkeiten beeinträchtigt die Pandemie ebenso. Auch die mündliche Ausdrucksfähigkeit lässt selbst nach Aussage der Kinder nach. „Schulschließungen und Distanzunterricht belasten Kinder, die sich mit dem Lesen und Schreiben ohnehin schwertun, in besonders hohem Maß. Sie werden in ihrer Entwicklung zurückgeworfen und können Defizite kaum noch aufholen. Was das auch für die psychische und physische Gesundheit der Kinder und für ihre Familien bedeutet, lässt sich kaum ermessen“, so Dr. Britta Büchner von der LegaKids Stiftung.

 

„Daher ist uns jedes Bild und jede Geschichte wichtig“, sagt Drexler. „Wir haben schon viele Ideen, wie wir Kindern mit Tipps, Rätseln, Geschichten und Mitmachaktionen zum Thema Freundschaft ein bisschen helfen und Spaß bereiten können, greifen gern aber auch weitere Einfälle auf.“ Auf der Internetseite jolinchen.de wird es bis zum UNICEF-Weltkindertag im September Angebote geben und auch bundesweit wieder vor Ort, sobald es Corona-bedingt möglich ist.

 

Zum Weltkindertag am 20. September 2021 sind zudem Überraschungen geplant. Eine Dokumentation und ein Elternratgeber zum Thema Freundschaft werden aus den Einsendungen gestaltet. Aus einem Motiv wird außerdem eine exklusive Freundschaftsgeschichte für den bundesweiten Vorlesetag im November entwickelt. Das Kind, von dem das Motiv stammt, gewinnt exklusiv für seine Schule, Kita, Bibliothek oder seinen Verein eine Vorlesenacht mitsamt der Jolinchen-Freundschaftsgeschichte. Diese wird dann „spektakulär“ vom Kinderbuchautor und Lese-Weltrekordler Stefan Gemmel vorgetragen. Weitere 100 Einsendungen werden mit einem Jolinchen-Freundebuch belohnt.

 

Weitere Informationen unter:

www.jolinchen.de

Einsendungen der Bilder an:

AOK-Kindermagazin

Jolinchen

Burchhardstr.11

20067 Hamburg

 

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news-4478 Thu, 24 Jun 2021 09:21:27 +0200 „Wir sind Weltmeister im Datenschutz, aber nicht im Datenaustausch“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wir-sind-weltmeister-im-datenschutz-aber-nicht-im-datenaustausch.html Allgemeinarzt Dr. Udo Schmid führt ein hausärztliches Zentrum in Östringen im Landkreis Karlsruhe. Er sieht in der elektronischen Patientenakte (ePA) ein nützliches Instrument für Patienten und medizinische Einrichtungen.

Welche Herausforderungen sehen Sie persönlich durch die Einführung der ePA für Ihre Praxis?

Dr. Schmid: „Technisch gesehen habe ich keine Angst vor der Einführung der ePA. Das Problem ist eher, wie auch hier in Östringen, einen guten und schnellen Internetanschluss zu bekommen. Die Glasfaser ist leider noch nicht der Standard. Aber auch der Faktor Mensch spielt eine große Rolle. Ich muss die Skeptiker, also jene Patienten und Kollegen, die nicht technikaffin sind oder Bedenken beim Datenschutz haben, überzeugen. Und das kostet viel Zeit. Die Patienten sind diejenigen, die für die Freigabe der ePA-Inhalte verantwortlich sind. Wollen sie nicht, bekommen wir die Daten nicht digital verwaltet. Da sehe ich schon auch uns Ärzte in der Pflicht.“

 

Könnte die ePA positive Auswirkungen auf eine reduzierte Bürokratie im Praxisalltag haben?

Dr. Schmid: „Die Gleichung weniger Papier und mehr digitale Struktur führt in meinen Augen zu Arbeitserleichterungen, d.h. auch weniger Bürokratie. Aber, das muss man auch sagen, digitale Anwendungen werden auch von manchen Patienten ausgenutzt. Wir bieten in unserer Praxis die Möglichkeit an, mit uns per E-Mail oder per Voicemail (Anmerk.: eine Sprachnachricht wird automatisch verschriftlicht, so dass per E-Mail geantwortet werden kann) zu kommunizieren. Es kommt vor, dass Patienten dann vier oder fünf digitale Nachrichten hinterlassen. Was ich sagen will, bei der Digitalisierung dürfen wir den Blick auf das Wesentliche nicht verlieren und nicht in eine „digitale Bürokratie“ verfallen.“

 

Welche Chancen und Vorteile oder konkreten Erleichterungen durch die ePA sehen Sie allgemein? Und welche beispielweise für Ihre Angestellten in der Praxis?

Dr. Schmid: „Ganz klar mehr Behandlungssicherheit und Zeitersparnis. Das Besorgen und Hinterherrennen von fehlenden Facharzt- oder Krankenhaus-Befunden kostet unsere Angestellten enorm viel Zeit. Der Datenaustausch bei komplexen Krankheitsfällen ist sehr wichtig. Es wird immer mehr untersucht, was unter anderem dem medizinischen Fortschritt geschuldet ist. Und dieses Mehr an Daten und Wissen gebündelt vorliegen zu haben, ist ein Riesenvorteil. Ich bin davon überzeugt, dass mindestens 80 Prozent meiner Patientinnen und Patienten zum Beispiel den Medikationsplan freigeben würden.“

 

Wie beurteilen Sie die Rolle der Patienten bei der ePA?

Dr. Schmid: „Die Patienten entscheiden, was sie wem freigeben. Das ist wichtig, weil es sich um ur-private Daten handelt. Die Patienten sollte aber auch wissen, dass die freigegebenen Inhalte der ePA Leben retten können. Denken Sie an den eben schon angesprochenen Medikationsplan. Wenn ich hier als Arzt Transparenz zu Medikamentenunverträglichkeiten und möglichen Wechselwirkungen habe, ist mir schon enorm viel geholfen.“

 

Rechnen Sie mit vielen Anfragen seitens der Patienten? Lässt sich das quantifizieren?

Dr. Schmid: „Die ePA muss einfach funktionieren. Patienten und Ärzte müssen sie gut bedienen und schnell befüllen können. Ich glaube, dass chronisch oder schwer Erkrankte die ePA schnell freigeben.“

 

Wie wird sich Ihr Wissen über den Zustand der Patienten verändern?

Dr. Schmid: „Ich bin sehr gespannt, ob „Problempatienten“, also jene, die öfter zu verschiedenen Ärzten gehen und dadurch auch wieder mehr Informationen angelegt werden, einfacher zu behandeln sein werden. Ich hoffe es natürlich. Ich erwarte mir insgesamt eine Qualitätsverbesserung und mehr Sicherheit bei der Behandlung durch mehr Wissen. Von sehr großem Vorteil wäre auch, wenn weniger Doppeluntersuchungen stattfinden.“

 

Wie wird sich der Informationsaustausch mit anderen niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und Kliniken verändern?

Dr. Schmid: „Es wäre phantastisch, wenn der Befund meiner Kolleginnen und Kollegen da ist, wenn der Patient vor mir sitzt und alles viel schneller einsehbar ist. Das muss das Ziel sein. Es kann doch nicht sein, dass beispielweise ein Radiologe immer noch faxt oder Bilder eintütet, um sie zur Post zu tragen.“

 

Für welche Behandlungsfälle sehen Sie einen großen Nutzen durch den Einsatz der ePA?

Dr. Schmid: „Bei schweren Fällen, d.h. bei Patienten, die chronisch oder mehrfach und komplex erkrankt sind und bei den oben erwähnten schwierigen Patienten, die Ärztehopping betreiben. Viele Untersuchungen bedeuten auch immer gleich viele Daten, die transportiert werden müssen. Wir müssen aber vom physischen Datentransport wegkommen.“

 

Wie sehen Ihre Kolleginnen und Kollegen die Einführung der ePA?

Dr. Schmid: „Mein Eindruck ist, dass einige Kolleginnen und Kollegen keine Arbeitserleichterung durch die ePA sehen. Sie fürchten „digitalen Stress“, wie beispielsweise die Meldung von Coronaimpfungen und anschließend die extrem zeitaufwändige Abrechnung der Impfung in Einzelscheinen der Patienten. Warum kann nicht mit der Meldung der Impfungen gleichzeitig die Abrechnung erledigt sein – ich denke es ist nicht zu viel verlangt in Zeiten massiver Überlastung von Kolleginnen und Kollegen? Hier müssen wir generell in Deutschland pragmatischer denken – effizienter Pragmatismus sollte hier über „deutscher“ Gründlichkeit stehen. Aber gerade während der Pandemie haben – so hoffe ich zumindest – auch die größten Skeptiker gemerkt, dass wir einen möglichst einfachen digitalen Datenaustausch benötigen.“

 

Welche technischen Vorkehrungen müssen in Ihrer Praxis getroffen werden?

Dr. Schmid: „A und O ist ein schneller Internetanschluss für einen schnellen Datenaustausch. Kein Hirngespinst ist die Haftungsfrage. Wer haftet, wenn mein Praxissystem geknackt wurde? Wir haben bei uns in der Praxis einen Netzwerkadministrator angestellt, der uns bei technischen Fragen und Sicherheitsfragen zur Seite steht. Er war während der Pandemie zeitweise der wichtigste Angestellte in unserem Team.“

 

Was würden Sie sich im Zusammenhang mit der ePA zukünftig wünschen?

Dr. Schmid: „Wir müssen die Balance zwischen Perfektionismus und Pragmatismus finden. Natürlich ist es wichtig, dass alle datenschutzrechtlichen und technischen Fragen geklärt sein müssen. Wir sind Weltmeister im Datenschutz, aber nicht im Datenaustausch. Zwischen diesen beiden Polen gilt es den Mittelweg zu finden. Ohne digitale Technik wird es nicht mehr gehen.

Auf meinem Wunschzettel steht noch die Haftungsfrage, die schon angesprochen wurde. Hätten wir beispielsweise eine Art „staatseigene Server“ in einem Rechenzentrum, für die das Land oder der Bund bei der Datensicherheit haftet, dann hätten wir zum einen größere und damit professionellere Einheiten, zum anderen würde das viele Kolleginnen und Kollegen bei dieser wichtigen Haftungsfrage entlasten.“

 

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news-4449 Tue, 08 Jun 2021 10:42:42 +0200 Erderwärmung stresst vor allem Ältere und Vorerkrankte https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/erderwaermung-stresst-vor-allem-aeltere-und-vorerkrankte.html Johannes Bauernfeind: „Alle müssen den Umgang mit einer klimatisch veränderten Umwelt neu lernen“ „Im Gesundheitswesen sind die Folgen des Klimawandels längst angekommen, denn er ist keine abstrakte Größe“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Eine für den aktuellen Versorgungs-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) durchgeführte Mercator-Untersuchung identifiziert vor allem ältere und vorerkrankte Personen als vulnerable Bevölkerungsgruppe, der zunehmende Extremtemperaturen im Zuge der voranschreitenden Erderwärmung schwer zu schaffen machen. „Wer nur die Ursachenkette von globaler Erwärmung, schmelzenden Polkappen und dem steigenden Meeresspiegel vor Augen hat, übersieht leicht, wie direkt sich der Klimawandel im Leben der Menschen bemerkbar macht.“ Leider halte bislang die Lernkurve für den Umgang mit der höheren Temperatur noch nicht Schritt mit den globalen Entwicklungen, so Bauernfeind weiter. „Neben den Anstrengungen im Klimaschutz müssen wir alle den Umgang mit einer klimatisch veränderten Umwelt neu lernen. Eine Auswertung von uns zeigte schon im Jahr 2019, dass sich seinerzeit mehr als doppelt so viele unserer Versicherten mit Sonnenstich oder hitzebedingtem Kreislaufkollaps in ärztliche Behandlung begeben mussten als noch fünf Jahre zuvor.“

 

Die Zahlen der aktuellen WIdO-Untersuchung belegen nun, dass auch in Baden-Württemberg hitzebedingte Krankenhauseinweisungen weiter zunehmen werden. Im Jahr 2018 gab es im Land 490 hitzebedingte Krankenhauseinweisungen je Million AOK-Versicherte über 65 Jahre. Baden-Württemberg lag damit um 0,5 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Regional können sich die Werte deutlich unterscheiden. Je Million AOK-Versicherter über 65 Jahre lag die Zahl hitzebedingter Krankenhauseinweisungen beispielsweise im Stadtkreis Freiburg im Jahr 2018 etwa 5,4 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt von 488. Im Stadtkreis Stuttgart betrug der entsprechende Wert 2018 etwa 6,8 Prozent. Die jeweiligen Werte berücksichtigen dabei chronische Vorerkrankungen, die medizinische Infrastruktur vor Ort und sozioökonomische Wohnorteigenschaften.

 

Würde sich die Entwicklung unverändert fortsetzen, könnten hitzebedingte Krankenhauseinweisungen der über 65-jährigen AOK-Versicherten in Baden-Württemberg im Jahr 2050 schlimmstenfalls 1,5 Mal so oft stattfinden wie in den Jahren 2009 bis 2018. Bis zum Jahr 2100 könnte der Wert sogar auf das 5,9-fache steigen. Das wäre jedoch ein Negativ-Szenario, das voraussetzt, dass die globale Gesellschaft weiterhin vorrangig auf fossile Brennstoffe setzt, keine Maßnahmen zur Reduktion der CO₂-Emissionen ergreift und die Temperaturen bis 2100 um 4,7 bis 5,1 Grad Celsius ansteigen. „Genau das müssen wir verhindern“, sagt Vorstands-Chef Bauernfeind. „Als größte Krankenkasse im Land tragen wir eine Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen, weshalb wir bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein wollen. Vor allem möchten wir die Menschen für die sich verändernden klimatischen Bedingungen sensibilisieren und sie beispielsweise durch spezielle Präventionsangebote fit machen für die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit. Durch mehr Achtsamkeit für die eigene Person sollte die Gesellschaft auch zu mehr Verantwortung für die Umwelt finden“, führt Bauernfeind weiter aus.

 

Eine ebenfalls vom WIdO durchgeführte bundesweite Onlinebefragung unter mehr als 3000 Interviewten zeigt allerdings, dass das Schutzverhalten der Versicherten in vielen Bereichen noch verbesserungsfähig ist. Hinterfragt wurden Einstellungen zum Klima- und Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung. Gerade ältere Menschen und Angehörige vulnerabler Gruppen zeigten Einstellungen, die auf ein noch geringes Problembewusstsein hindeuten: Weniger als die Hälfte der Befragten (46 Prozent) gab an, „oft“ oder „immer“ ein wirksames Sonnenschutzmittel zu verwenden, und nur 32 Prozent der Interviewten schützen sich an heißen Tagen mit geeigneter hautbedeckender Kleidung. Längst nicht alle Menschen meiden an heißen Tagen körperliche Belastungen und Sport. Viele der von Pollenallergien betroffenen Menschen setzten die von Medizinern empfohlenen Verhaltensweisen bei erhöhtem Pollenflug nicht umfänglich um. Deutlich wurde aber auch, dass Personen mit gutem Informationsstand und höher ausgeprägter Risikoeinschätzung ein besseres Schutzverhalten zeigen als Personen mit geringerem Informationsstand.

 

„Wenn wir etwas ändern möchten, müssen wir buchstäblich alle mitnehmen“, betont AOK-Chef Johannes Bauernfeind. „Nur: Es geht schon lange nicht mehr ums Möchten. Wir brauchen in allen Teilen der Gesellschaft schon jetzt einen veränderten Umgang mit dem Klimawandel. Im Gesundheitswesen unterstützen wir unsere Versicherten dabei, wo immer es möglich ist. Die Verantwortung für das eigene Tun tragen wir aber alle gemeinsam. Jede und jeder von uns.“

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news-4440 Mon, 31 May 2021 13:06:47 +0200 Studie: Baden-Württemberger gehen wegen Corona seltener zur Krebs-Früherkennung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/studie-baden-wuerttemberger-gehen-wegen-corona-seltener-zur-krebs-frueherkennung.html AOK Baden-Württemberg startet Aufklärungs- und Motivationskampagne, um für das Thema Krebs zu sensibilisieren Krebs ist eine Krankheit, die annähernd jeden Menschen betrifft – sei es als Patient oder als Angehöriger. Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge erkrankt in Deutschland fast jeder Zweite im Laufe seines Lebens an Krebs: Pro Jahr werden in Deutschland rund 490.000 Neuerkrankungen diagnostiziert. Die Corona-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass im Bewusstsein der Menschen die Erkrankung in jüngster Zeit in den Hintergrund gerückt ist, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg zeigt. So hätten insgesamt 20 Prozent der Befragten seit Beginn der Pandemie eine oder mehrere geplante Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung nicht wahrnehmen können oder wollen. 

 

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat die Krankenkasse nun unter dem Motto „Fühl mal“ eine Aufklärungs- und Motivations-Kampagne gestartet, um die Menschen in Baden-Württemberg dafür zu sensibilisieren, sich mit dem wichtigen Thema Krebsfrüherkennung auseinanderzusetzen. „Mit einem gesunden Lebensstil lässt sich das Risiko einer Erkrankung bei einigen Krebsarten senken. Mit regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen und dem eigenen Abtasten von Brust, Hoden oder Haut steigen die Chancen, Veränderungen, die auf Krebs hinweisen, frühzeitig zu entdecken, sie medizinisch abklären und im Krankheitsfall behandeln zu lassen“, sagt AOK-Ärztin Dr. Leslie Trautrims-Michelitsch.

 

Das Gesundheitsverhalten der Baden-Württemberger und damit auch die Minimierung der Krebs-Risikofaktoren, ist laut Umfrage zwar allgemein hoch. So verzichtet beispielsweise die große Mehrheit (81 Prozent) auf Tabakkonsum, jeweils rund drei Viertel der Befragten geben an, sich gesund zu ernähren. Zwei Drittel trinken wenig oder gar keinen Alkohol (67 Prozent), 55 Prozent treiben regelmäßig Sport. Eine große Mehrheit hat mindestens einmal eine für ihr Alter und Geschlecht empfohlene Früherkennungsuntersuchung wahrgenommen. Frauen gehen dabei regelmäßiger zu den Untersuchungen. Männer hingegen scheinen laut Umfrage eher „Vorsorge-Muffel“ zu sein. Bei ihnen liegt die letzte Untersuchung deutlich häufiger als bei Frauen mindestens zwei Jahre zurück. Allerdings setzt bei Männern die Krebsfrüherkennung deutlich später ein. Frauen haben zum Beispiel bereits ab einem Alter von 20 Jahren Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen. Gründe, nicht oder unregelmäßig zu einer Untersuchung zu gehen, sind bei nahezu der Hälfte, keine Beschwerden zu haben. Bei Frauen ist auch die Angst vor einem Arztbesuch ein wichtiges Kriterium. 

 

„Die grundsätzliche Offenheit der Befragten für das Thema sehen wir als sehr positiv – aber gleichzeitig bereitet uns insbesondere die Corona-Thematik Sorge“, so Dr. Trautrims-Michelitsch. Vor allem die Angst vor einer Ansteckung in der Arztpraxis habe acht Prozent der Befragten davon abgehalten, eine geplante Früherkennungsuntersuchung wahrzunehmen. sechs Prozent gaben an, wegen der Pandemie viele andere Sorgen gehabt zu haben und fünf Prozent haben coronabedingt keinen Termin bekommen oder er wurde abgesagt. Diesem Bild entsprechen auch starke Fallzahlrückgänge bei den Krebsoperationen, beispielsweise seien Darmkrebs-OPs in der zweiten Pandemiewelle laut WIdO-Analyse (Wissenschaftliches Institut der AOK) um 20 Prozent zurückgegangen. Das Institut geht hier von einem ursächlichen Zusammenhang zu einer deutlich reduzierten ambulanten Diagnostik aus. 

 

Weitere für die AOK bedenkliche Aspekte: Lediglich zwölf Prozent der Befragten schätzen das Risiko, an Krebs zu erkranken, richtig ein – mit einer Größenordnung von 40 bis 50 Prozent. 68 Prozent haben wenig oder gar keine Sorge vor einer möglichen Erkrankung. 

 

Das Ziel der AOK Baden-Württemberg: „Das Bewusstsein für die Angebote der Krebsfrüherkennung zu wecken und dazu ermutigen, sich zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken dieser Maßnahmen beraten zu lassen“, betont Dr. Trautrims-Michelitsch. „Bei einigen häufigen Krebsarten wie zum Beispiel Brustkrebs hängt das Überleben auch vom Zeitpunkt der Entdeckung der Erkrankung ab. Je früher in diesen Fällen der Krebs erkannt und eine qualifizierte Behandlung eingeleitet wird, desto aussichtsreicher ist die Behandlung.“ 

 

Die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Kosten für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlenen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, oft auch als „Krebsvorsorge“ bezeichnet und bietet ihren Versicherten auch besondere Leistungen darüber hinaus an, wie zum Beispiel ein Hautkrebs-Screening bereits ab 20 statt ab 35 Jahren per gesetzlicher Regelung. 

 

Die Website www.aok.de/bw/fühlmal bietet ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot, unter anderem mit Abtastanleitungen, einer Übersicht der Krebsfrüherkennungsleistungen oder der Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostenfreien Online-Expertenvortrag zum Thema „Rauchfrei werden“.

 

Für die AOK-Studie hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Zeitraum vom 5. bis 15. Mai 2021 etwa 1.000 Personen im Alter von 16 bis 70 Jahren in Baden-Württemberg online befragt.

 

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news-4347 Thu, 29 Apr 2021 09:28:38 +0200 Baden-Württemberg: Meilenstein in der Behandlung krebskranker Menschen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberg-meilenstein-in-der-behandlung-krebskranker-menschen.html Krankenkassen und Universitätskliniken: Rahmenvertrag über die Vergütung der personalisierten Medizin Die Krankenkassen und ihre Verbände des Landes haben sich mit den Universitätskliniken Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg über die vertraglichen Rahmenbedingungen zu den Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) und deren Vergütung geeinigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte die Vergütung der im Rahmen der ZPM-Behandlung stattfindenden umfangreichen Molekularen Diagnostik und deren Bewertung im interdisziplinären Molekularen Tumorboard, die letztlich zur Therapieempfehlung führen, sichergestellt werden. Vertragsstart ist rückwirkend der 01.01.2020, um bereits Fälle aus dem vergangenen Jahr abrechenbar zu machen.

 

Krebs ist eine genetische Erkrankung und durch neue Medikamente, die zielgerichtet auf die Gene, Genprodukte oder Stoffwechselwege einwirken, können neue Therapien erprobt werden. Darüber hinaus kommen Immuntherapien und Antikörper zum Einsatz. Jeder Krebs hat sein eigenes genetisches Profil. Die ZPMs ermöglichen nicht nur eine qualitätsgesicherte und strukturierte Versorgung austherapierter Krebspatienten, sondern generieren weiterhin dringend benötigte Evidenz im Bereich der Personalisierten Medizin. Die Zentren für Personalisierte Medizin stellen eine höchst innovative Versorgungsform dar: Therapieempfehlungen werden mithilfe einer standardisierten und qualitätsgesicherten Molekularen Diagnostik im interdisziplinären Molekularen Tumorboard von Experten patientenindividuell erstellt und die daraus gewonnene Evidenz wird systematisch dokumentiert und weiterverwertet.

 

„Mit dem Rahmenvertrag für die Zentren für Personalisierte Medizin schaffen wir im Verbund mit den anderen gesetzlichen Krankenkassen im Land sowie mit den Universitätskliniken Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg eine bundesweit einmalige Struktur und machen das Land zum Vorreiter für Diagnose und Therapie der Zukunft“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Mit den geschlossenen Verträgen können sehr neue diagnostische und therapeutische Verfahren allen gesetzlich Versicherten gleichberechtigt in Baden-Württemberg angeboten werden“, so Bauernfeind.

 

"Das molekulare Tumorboard setzt sich aus einem Expertengremium aus Ärzten, Molekularbiologen, Humangenetikern und Bioinformatikern zusammen, das spezifische Therapien stets unter Berücksichtigung des vorliegenden genetischen Tumorprofils bespricht. Die Prinzipien der personalisierten Medizin gelten inzwischen auch bei anderen Krankheitsbildern, beispielsweise bei immunologisch bedingten Erkrankungen wie Rheuma oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen“, ergänzt Prof. Dr. Nisar Malek vom Universitätsklinikum Tübingen und Sprecher der ZPMs. Darüber hinaus betont er: „Der Zugang zu den ZPMs ist nicht nur den Patientinnen und Patienten der Uniklinka vorbehalten, selbstverständlich können andere Krankenhäuser ihre Patienten bei uns vorstellen.“

 

„Eine über die Zentren für Personalisierte Medizin geregelte Versorgungssituation spiegelt die Leistungsfähigkeit und Innovationsbereitschaft des Gesundheitssystems in Baden-Württemberg wider. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in welchem ein solches Projekt etabliert und in hohem Maße finanziell gefördert wird. Somit haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen hier einen gewissen Versorgungsvorsprung vor anderen Bundesländern“, betont Biggi Bender für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg.

 

Wenn die gewonnenen Erkenntnisse Versorgungsverbesserungen für die Versicherten belegen, können in einer zweiten Ausbauphase für solche Behandlungsoptionen schrittweise Partnerstandorte auch an weiteren, onkologisch leistungsstarken Krankenhäusern aufgebaut werden.

 

Pressekontakte:

 

AOK Baden-Württemberg Peter Frost presse@bw.aok.de Telefon: 0711 2593-229

 

Verband der Ersatzkassen (vdek) Frank Winkler frank.winkler@vdek.com Telefon: 0711 23954-19

 

BKK Landesverband Süd Carlos Philipp C.Philipp@bkk-sued.de Telefon: 07154 1316-520

 

IKK classic Bettina Uhrmann Bettina.Uhrmann@ikk-classic.de Telefon: 07161 9777-40014

 

KNAPPSCHAFT Regionaldirektion München Gisbert Frühauf Telefon: 089 38175-405

 

SVLFG Martina Opfermann-Kersten kommunikation@svlfg.de Telefon: 0561 785-16183

 

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news-4257 Thu, 18 Mar 2021 09:38:13 +0100 Neuer Facharztvertrag Pneumologie im Südwesten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neuer-facharztvertrag-pneumologie-im-suedwesten.html Patientenorientierte Beratung bei chronischen Atemwegserkrankungen Das gemeinsame FacharztProgramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK mit rund 800.000 Versicherten wird um das Fachgebiet Pneumologie erweitert. Ein Hauptziel ist es, für den ambulanten Bereich eine umfangreiche patientenorientierte Informations- und Beratungsstruktur zu schaffen, um die Gesundheitskompetenz lungenkranker Patienten wirksam zu stärken und dadurch die Versorgung zu verbessern. Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten werden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Neue Wege gehen die Vertragspartner auch mit der Festlegung von Qualitätsindikatoren, um Versorgungseffekte transparenter zu machen. Vorgesehener Start für die flächendeckende Versorgung ist der 1. Juli 2021. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg und der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg (BdP).

 

Lungenerkrankungen stellen in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar. Im Jahr 2020 gab es bei der AOK Baden-Württemberg rund 170.000 Versicherte mit COPD und 240.000 mit Asthma bronchiale, jeweils mit jährlichen Zuwachsraten zwischen fünf und sechs Prozent. In Verbindung gebracht wird dieser Anstieg mit dem westlichen Lebensstil, insbesondere Tabakkonsum, aber auch Fehlernährung und Bewegungsmangel in weiten Teilen der Gesellschaft in Kombination mit Umweltveränderungen und Urbanisierung. Die Versorgung im Rahmen des neuen Facharztvertrags umfasst daher eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und Behandlung mit einer ausführlichen Beratung. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Rauchstopp und Tabakentwöhnung. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg hebt dazu hervor: „Rauchen ist die wichtigste Ursache für die Entstehung von COPD und für zunehmende Luftnot, verbunden mit hohem Leidensdruck für die betroffenen Menschen. Der Rauchstopp ist die wichtigste Maßnahme, um zu helfen und anspruchsvoll in der Beratung. Daher unterstützen wir den Aufwand hierzu durch eine strukturierte dreistufige fachärztliche Beratung und Motivation, die besonders honoriert wird.”

 

Ein weiteres Augenmerk legen die Vertragspartner auf häufige pulmologische Komorbiditäten, wie etwa COPD und Schlafapnoe. Dr. Frank J. Heimann, erster Vorsitzender des BdP in Baden-Württemberg kommentiert: „Im Gegensatz zum einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) setzt der Vertrag besonders auf Beratung und individuelle Versorgung statt einseitig auf Technik, was für viele Pneumologen die Lösung eines bis dato oftmals frustrierenden Problems darstellt. Speziell unsere Patienten mit Komorbiditäten benötigen häufig eine intensivere Betreuung. Der Vertrag trägt dieser Anforderung in besonderer Weise Rechnung und bietet zudem die nötige Abrechnungsflexibiliät, sodass eine qualifizierte bedarfsorientierte Versorgung jetzt tatsächlich möglich ist.“

 

In den pneumologischen Praxen kommen seit fast 20 Jahren hochqualifizierte pneumologische Assistentinnen zum Einsatz, um dem zunehmenden Beratungs- und Schulungsbedarf gerecht zu werden. Erfreulich sei deshalb auch, dass der Vertrag ein Zusatzhonorar für die Ausbildung der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®) beinhaltet. Liegen beim Patienten wegen bestehender oder drohender Atemwegs- oder Lungenkrebserkrankungen familiäre, berufliche und/oder soziale Belastungen vor, können in Absprache mit dem Patienten unterstützend der Soziale Dienst der AOK beziehungsweise die Patientenbegleiter der Bosch BKK eingeschaltet werden.

 

Zur Gewährleistung einer abgestuften und koordinierten Versorgung setzen die Vertragspartner auf die bewährte Strategie der engen vertraglichen Verknüpfung mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), das heißt einer aktiven Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten. Dazu zählen unter anderem eine schnelle Terminvergabe, bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen, und die qualitätsgesicherte Harmonisierung der Arzneimitteltherapie. Europaweite Erhebungen belegen etwa, dass 57 von 100 Asthma-Patienten keine optimale Asthmakontrolle aufweisen. Die vereinbarten Beratungsleistungen fördern auch unter Berücksichtigung strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) eine engmaschige Kontrolle des Patienten. Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, betont abschließend: „Mit dem neuen Vertrag setzen wir gerade in dieser schwierigen Zeit gemeinsam ein deutliches Signal, dass wir unsere nachweislich bessere Versorgung auf Basis von Vollversorgungsverträgen weiter ausbauen. Wie in allen Verträgen gibt es eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen, was den teilnehmenden Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit gibt.“

 

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news-4237 Mon, 08 Mar 2021 11:40:31 +0100 Baden-Württemberg: Erhöhter Landesbasisfallwert bringt den Kliniken zusätzliche Mittel https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberg-erhoehter-landesbasisfallwert-bringt-den-kliniken-zusaetzliche-mittel.html Die Krankenkassen stellen somatischen Krankenhäusern in Baden-Württemberg in diesem Jahr rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung Die Krankenkassen des Landes haben sich mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zum 1. März 2021 auf eine Anhebung des Landesbasisfallwerts um 2,1 Prozent auf 3.750,41 Euro geeinigt. Bislang einmalig: Um die ersten beiden Monate des Jahres vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Insgesamt stellen gesetzliche und private Krankenversicherung den Kliniken so rund 10 Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Den Partnern der Selbstverwaltung im Land ist es damit trotz der besonders schwierigen Pandemiebedingungen gelungen, ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

 

„Seit Frühjahr 2020 stellt die Corona-Pandemie das Gesundheitswesen vor immer neue Herausforderungen. Es ist beruhigend, dass die Krankenhäuser im Land auch in dieser schwierigen Situation ein verlässlicher Partner sind und einen exzellenten Job machen“, stellt Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind von der AOK Baden-Württemberg fest. „Vor diesem Hintergrund haben die Verhandlungspartner einen für alle Beteiligten auskömmlichen Kompromiss in herausfordernden Zeiten gefunden.“

 

Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Krankenkassen sichern durch diese Einigung die Liquidität der Krankenhäuser im Land, damit sie auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben bei der Versorgung der Krankenhauspatientinnen und -patienten nachkommen können.“

 

„Die Krankenhäuser geben den Menschen im Land gerade in der Pandemie Sicherheit, weil sie alles dafür tun, die medizinische Versorgung bestmöglich sicherzustellen“, stellt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, heraus. „Damit das gelingen kann, müssen die Kliniken Ihrerseits wirtschaftlich abgesichert sein. Mit der vorliegenden Vereinbarung leisten Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft im Rahmen ihrer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag dazu“, so Piepenburg.

 

 

Zusatzinformationen für die Redaktionen

 

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der jahresdurchschnittliche Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird um 2,1 Prozent von 3.672,40 Euro auf 3.750,41 Euro erhöht. Um die ersten beiden Monate vor Umsetzung der Erhöhung zu kompensieren und die Liquidität der Krankenhäuser zu unterstützen, zahlen die Krankenkassen ab 01.03.2021 bis 31.12.2021 einen Betrag in Höhe von 3.763,00 Euro. Auf dem LBFW beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankenhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2020.

 

Über den Landesbasisfallwert stellen die Kassen den Kliniken 2021 über 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Kosten für Pflegepersonal, die die Krankenkassen den Kliniken seit dem Jahr 2020 vollständig erstatten. Hierfür werden mindestens weitere 1,9 Milliarden Euro pro Jahr zur Zahlung kommen. Über weitere Entgelte und Zuschläge werden 0,9 Milliarden Euro erlöst. Insgesamt liegt die Vergütung für die somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg bei fast 10 Milliarden Euro.

 

 

Pressekontakte:

 

AOK Baden-Württemberg
Peter Frost
presse@bw.aok.de
Telefon: 0711 2593-229

 

Verband der Ersatzkassen (vdek)
Frank Winkler
frank.winkler@vdek.com
Telefon: 0711 23954-19

 

BKK Landesverband Süd
Carlos Philipp
C.Philipp@bkk-sued.de
Telefon: 07154 1316-520

 

IKK classic
Bettina Uhrmann
Bettina.Uhrmann@ikk-classic.de
Telefon: 07161 9777-40014

 

KNAPPSCHAFT
Regionaldirektion München
Gisbert Frühauf
Telefon: 089 38175-405

 

SVLFG
Martina Opfermann-Kersten
kommunikation@svlfg.de
Telefon: 0561 785-16183

 

BWKG
Annette Baumer
baumer@bwkg.de
Telefon: 0711 25777-45

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news-4234 Fri, 05 Mar 2021 10:09:01 +0100 Mehr Zeit für die Pflege in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-zeit-fuer-die-pflege-in-baden-wuerttemberg.html Position des Bündnisses „Sozialpartnerschaft in der Altenhilfe neu denken“ zur Landtagswahl 2021 Das Bündnis „Sozialpartnerschaft in der Altenhilfe neu denken“ wurde von allen  relevanten Akteuren, die in Baden-Württemberg für die Gestaltung der Pflege Verantwortung tragen, im Jahr 2017 gegründet. Das Ziel: Mehr Zeit für die Pflege durch optimale Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.  Alle Bündnispartner*innen sind überzeugt, dass dies nur gemeinsam gelingt: 

 

Mehr Zeit für die Pflege heißt: Pflegende entlasten!  

Um die Pflegenden zu entlasten, braucht  es eine angemessene sowie bedarfs- und bedürfnisorientierte Personalausstattung, auch um pflegedürftigen Menschen gerecht zu werden und die Versorgung sicherzustellen. Das Bündnis setzt sich auch dafür ein, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten und die Pflegeberufereform praxistauglich umzusetzen. 

 

Mehr Zeit für die Pflege heißt: Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen! 

Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen leben zu Hause. Sie werden von ihren Angehörigen gepflegt. Das Bündnis setzt sich dafür ein, die Kurzzeitpflege auszubauen, Beratung zu erweitern und ein Landespflegegeld zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege einzuführen.

 

Mehr Zeit für die Pflege heißt: Digitalisierung fördern!

Konsequente Digitalisierung schafft Zeit Pflegende und so auch für die pflegebedürftige Menschen. Das Bündnis setzt sich daher dafür ein, die technische Infrastruktur auszubauen und dabei vor allem die Schnittstellen z. B. zu Apotheken, niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Heimaufsicht, Medizinischer Dienste etc. landeseinheitlich zu gestalten.

 

Mehr Zeit für die Pflege heißt: Sozialräume stärken! 

Pflege wird dort nachgefragt und benötigt, wo die Menschen wohnen. Dafür werden flexible, vernetzte und lokale Lösungen benötigt. Das Bündnis setzt sich daher dafür ein, die Kommunalen Pflegekonferenzen mit Budgets und Gestaltungskompetenzen auszustatten. 

 


Hier finden Sie die Positionierung des Bündnisses in voller Länge: caritasverband.sharefile.eu/d-sd055c2856fd74a81bf961e3b7c35a879 

 

 

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news-4197 Mon, 22 Feb 2021 15:35:25 +0100 Wie die ambulante Versorgung zukunftssicher wird https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wie-die-ambulante-versorgung-zukunftssicher-wird.html Positionen der HZV-Vertragspartner zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März Neun von zehn Patienten werden ambulant behandelt – auch und gerade in der Corona-Pandemie. Damit dieses Fundament der medizinischen Versorgung auch zukünftig gut funktioniert, zeigen die Vertragspartner des AOK-Haus- und Facharzt-programms Handlungsbedarf in vier Bereichen auf. An erster Stelle steht die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen. In allen großen Arztgruppen liegt der Anteil der über 60-Jährigen mittlerweile deutlich über 20 Prozent, angeführt von den Hausärzten mit 37 Prozent. Und die Lücke zwischen den aus Altersgründen ausscheidenden Medizinern und dem ärztlichen Nachwuchs wird immer größer. Hinzu kommen Mentalitätswandel, die es zu berücksichtigen gilt: Junge Ärztinnen und Ärzte präferieren zunehmend eine Festanstellung auf Teilzeitbasis, und sie bevorzugen primär die größeren Städte. Neben der Stärkung der Allgemeinmedizin an den Universitäten müssen deshalb alle Beteiligten ihre Anstrengungen deutlich erhöhen und gerade für die kritischen Regionen passende Nachfolgelösungen erarbeiten. Unter anderem gelingt das durch Förderprogramme des Landes zur Stärkung des Hausarztberufs und die verstärkte Einführung neuer Organisationsformen wie etwa Primärversorgungszentren.

 

Die Vorteile einer freiwilligen hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit einer verbindlichen Einschreibung gegenüber der Regelversorgung sind gerade in der Corona-Pandemie offensichtlich. Ein fester Hausarzt vor Ort als Ansprech- und Vertrauenspartner der Patienten übernimmt die Koordination als Fundament einer hochwertigen ambulanten Versorgung. „Die Haus- und Facharztverträge der AOK-Baden-Württemberg sind und bleiben deshalb ein wichtiger Baustein zur Lösung des Nachwuchsproblems“, so Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, „da sie die Arbeitsbedingungen und die Wirtschaftlichkeit der Praxen deutlich verbessern“. Sowohl die HZV als auch die daran gekoppelten Facharztverträge fördern zeitgemäße Praxen mit Teamstrukturen und Teilzeit-Arbeitsplätzen. Konzepte, wie die speziell qualifizierten VERAH® (Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis) und EFA® (Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis) führen zu einer dauerhaften Entlastung der Ärzte und verbessern die Versorgungsqualität. Eine Praxis mit einem hohen Anteil von Patienten im Haus- bzw. Facharztprogramm ist daher ein entscheidendes Plus für eine erfolgreiche Praxisnachfolge.

 

Die Corona-Krise wirkt auch als Katalysator der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das belegt die deutliche Zunahme von Telefonkontakten und Videosprechstunden und ihre Akzeptanz bei Ärzten und Versicherten. Die Vertragspartner erweitern deshalb die bewährten „analogen“ Struk-turen in den Selektivverträgen bereits seit Mitte 2019 systematisch um die elektronische Arztvernetzung (eAV). Rund 2.200 Praxen nehmen bereits daran teil und können E-Arztbriefe und Medikamenteninformationen strukturiert digital untereinander austauschen. Dieser Transfer sollte zukünftig auch mit Praxen der Regelversorgung und Kliniken möglich sein und die elektronische Patientenakte einbeziehen. „Mit Unterstützung der Landesregierung muss deshalb sichergestellt werden, dass die erfolgreich implementierten elektronischen Vernetzungsstrukturen und ihre Mehrwerte einfach in die Telematikinfrastruktur überführt werden können, wenn diese technisch weiterentwickelt und funktionsfähig etabliert ist“, so Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland.

 

Im Oktober 2020 schloss die AOK Baden-Württemberg mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm ihren landesweit ersten Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V, um einen besonders hohen Standard bei Hüftimplantationen zu etablieren. Dabei werden Patienten auch vor und nach der Operation gut versorgt – vorzugsweise auf Basis der bestehenden gut ausgebauten Strukturen im Haus- und Facharztprogramm. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg betont: „Die Möglichkeiten, Qualitätsverträge mit Krankenhäusern abzuschließen, sind derzeit noch sehr eingeschränkt, weil die Reglementierung sehr hoch ist, etwa für den geforderten Evaluationsaufwand der Kliniken. Seitens der Landesregierung bedarf es auch in diesem Bereich vermehrter Unterstützung, um mehr Gestaltungsfreiheiten zu erwirken und dadurch die sektorübergreifende Versorgung zu fördern.“

 

Bundesweit nehmen derzeit 5,9 Millionen Versicherte an der HZV teil, davon allein rund ein Drittel bei der AOK Baden-Württemberg. Ein Hauptgrund für die nach wie vor eher schleppende Entwicklung im übrigen Bundesgebiet liegt darin, dass viele Versicherte das HZV-Angebot ihrer Krankenkasse gar nicht kennen, weil diese nicht von den nachgewiesenen Vorteilen überzeugt sind und deshalb die Umsetzung häufig bremsen. Die Vertragspartner sehen auch hier nach wie vor Handlungsbedarf. Einerseits müsse das Recht der Versicherten auf ein Angebot einer HZV durch den Fortbestand der Kassenpflicht zum Angebot von Hausarztverträgen dauerhaft gesichert bleiben. Andererseits sollte die Politik auf Bundesebene qualitätsorientierte haus- und fachärztliche Vollversorgungsverträge explizit fördern, sodass deutlich mehr Patienten von den nachgewiesenen Vorteilen profitieren können.

 

Positionspapier als PDF

 

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news-4164 Fri, 29 Jan 2021 12:03:47 +0100 Krankenkassen und Sozialministerium beschließen Regelung für Fahrten in Impfzentren https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/krankenkassen-und-sozialministerium-beschliessen-regelung-fuer-fahrten-in-impfzentren.html Menschen mit eingeschränkter Mobilität profitieren

Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration einigen sich auf Regelungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbstständig zu einem der Impfzentren gelangen können. Demnach kann jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, auch für den Weg zum Impfzentrum die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt nutzen. In diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.

Sozialminister Manne Lucha begrüßt die Einigung: „Ich bin sehr froh, dass wir den Menschen mit eingeschränkter Mobilität nun eine unbürokratische Möglichkeit eröffnen, die Impfzentren im Land zu erreichen. Dies ist umso wichtiger, weil in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen soll und die Impfzentren im Land dann wesentlich stärker ausgelastet sein werden.“

Seitens der Krankenkassen betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen seit Beginn der Pandemie gern und mit großem Engagement dafür, einen bestmöglichen Schutz für exponierte und vulnerable Gruppen zu ermöglichen und gleichzeitig die Weiterverbreitung des Virus möglichst effektiv zu verhindern. Dazu zählt auch, dass diese Gruppen möglichst ohne große Hindernisse die Impfzentren erreichen.“

Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, betont für die B 52-Verbändekooperation im Land: „Mit dieser Einigung zeigen die verantwortlichen Institutionen erneut, dass angesichts der Pandemie schnelle und unbürokratische Wege möglich sind. Wir alle wollen, dass die Pandemie möglichst schnell zu Ende ist, die Impfung ist dabei ein sehr wichtiger Baustein. Deshalb muss auch garantiert sein, dass ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ihren Impftermin wahrnehmen können.“

 

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news-4134 Wed, 13 Jan 2021 11:38:39 +0100 455 Millionen Euro für mehr Fachkräfte in Kliniken und in der Pflege https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/455-millionen-euro-fuer-mehr-fachkraefte-in-kliniken-und-in-der-pflege.html Löwenanteil von über 180 Millionen Euro schultert die AOK Baden-Württemberg Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Baden-Württemberg steuern 2021 rund 455 Millionen Euro zur Ausbildung in Krankenhäusern und in der Pflege bei – das ist ein Plus von über 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allein 40 Prozent der Summe stellt die AOK Baden-Württemberg bereit. „Nicht zuletzt die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt, wie dringend wir als Gesellschaft auf gut ausgebildetes Gesundheitsfachpersonal angewiesen sind“, so Nadia Mussa, Leiterin des Fachbereichs Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg. Ausbildung in diesem Bereich sei deshalb auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Mussa weiter. „Als größte Krankenkasse im Land nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst, unseren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zu leisten.“

Erstmals profitieren vom Ausbildungsfonds auch mindestens 130 Studierende im neuen Studiengang nach dem Hebammengesetz. Die Ausbildung zur Hebamme erfolgt anders als bislang ausschließlich im Studium. Dabei übernehmen die Krankenkassen die Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung. Um die Zahl der Hebammen in den Kliniken zu erhöhen, erhalten Krankenhäuser bis 2023 für zusätzliche Hebammen zudem eine finanzielle Förderung von den Krankenkassen. In der examinierten Krankenpflege wird seit 2020 jede Mitarbeiterin beziehungsweise jeder Mitarbeiter zu 100 Prozent von den Krankenkassen finanziert. 

Die Investition für Ausbildung im Südwesten setzt sich aus dem Ausbildungsfonds gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (232 Millionen Euro) und dem Ausbildungsfonds nach Pflegeberufegesetz (223 Millionen Euro) zusammen. Die AOK Baden-Württemberg trägt mit über 180 Millionen Euro den Löwenanteil der budgetierten Ausbildungskosten.

 

Hinweis an die Redaktionen:
Der Ausbildungsfonds nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz wird von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) verwaltet und von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg per Zuschlag je Krankenhausfall finanziert. Seit 2020 wird die neue generalistische Ausbildung in der Pflege über den Ausbildungsfonds nach Pflegeberufegesetz finanziert, der von der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) verwaltet wird. Die Finanzierung erfolgt in etwa zu 57 Prozent durch die Krankenkassen, zu 30 Prozent durch das Land, zu 9 Prozent per Eigenbeteiligungen in Pflegeeinrichtungen und zu 4 Prozent durch Mittel der Pflegeversicherung.

 

 

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news-4131 Tue, 12 Jan 2021 13:11:20 +0100 Schutzmasken für 1,65 Millionen Versicherte https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/schutzmasken-fuer-165-millionen-versicherte.html AOK Baden-Württemberg startet Gutschein-Versand Die AOK Baden-Württemberg versendet ab heute (12. Januar) die fälschungssicheren Gutscheine für Schutzmasken wie z.B. FFP2-Masken an ihre Versicherten, die diese Masken gemäß Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erhalten sollen. Die Anlieferung der ersten Tranche der Gutscheine bei der AOK Baden-Württemberg erfolgte heute durch die Spedition des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Südwestkasse beginnt umgehend mit der Bearbeitung der Aussendung und versendet diese an die Corona-Risikopatienten unter ihren Versicherten. Von den über 4,5 Millionen Versicherten der AOK Baden-Württemberg gehören rund 1,65 Millionen zum definierten Personenkreis, der Anspruch auf die Schutzmasken hat.

 

Personen der folgenden Risikogruppen erhalten laut Verordnung des Bundesministeriums Corona-Schutzmasken: Personen ab 75 Jahren, 70-jährige und jüngere mit Vorerkrankungen und Personen ab 60 Jahren. In dieser Reihenfolge werden die Gutscheine von der Bundesdruckerei in drei Tranchen an die AOK Baden-Württemberg geliefert und von dort mit Anschreiben versehen an die Risikogruppen bis Mitte Februar gesendet. Betroffene Versicherte erhalten zwei Gutscheine für jeweils sechs Schutzmasken, die dann einzeln bis zum 28. Februar beziehungsweise zwischen dem 16. Februar und dem 15. April bei Apotheken eingelöst werden können. Die Eigenbeteiligung pro Gutschein beträgt zwei Euro.

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news-4118 Wed, 23 Dec 2020 10:10:21 +0100 Studie: Kinder in Baden-Württemberg zu viel vor Handy, Fernseher und PC https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/studie-kinder-in-baden-wuerttemberg-zu-viel-vor-handy-fernseher-und-pc.html AOK Baden-Württemberg warnt vor Augenschäden und Entwicklungsproblemen Gut jedes zweite Kind in Baden-Württemberg (51 Prozent) schaut an einem durchschnittlichen Tag mindestens eine Stunde auf einen Fernsehbildschirm, Monitor oder auf ein Smartphone-Display. Am Wochenende ist es sogar noch mehr. Jeder Dritte (34 Prozent) gibt an, dass sein Kind mehrmals pro Woche fragt, ob es länger fernsehen oder Computer, Laptop, Tablet beziehungsweise Smartphone nutzen darf. An erster Stelle der von Kindern hierzulande genutzten Geräte steht der Fernseher (78 Prozent). Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts forsa unter 507 Eltern von Kindern zwischen 1 und 18 Jahren, die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg im November 2020 durchgeführt wurde.

 

„Heranwachsende verbringen inzwischen ebenso viel Zeit vor dem Bildschirm wie in der Schule“, sagt Dr. Hans-Peter Zipp, Kinder- und Jugendarzt bei der AOK Baden-Württemberg und bezieht sich dabei auf die 40 Prozent der 15 bis 18-Jährigen, die laut Forsa-Studie täglich 3 Stunden oder länger vor dem Bildschirm sitzen. Viele und vor allem ältere Kinder verbringen hierzulande sehr viel Zeit vor einem Bildschirm. Die deutliche Mehrheit der in Baden-Württemberg befragten Eltern (67 Prozent) gibt an, dass ihr Kind an einem durchschnittlichen Samstag bzw. Sonntag mindestens eine Stunde auf einen Bildschirm schaut – darunter 27 Prozent, die schätzen, dass es sogar mindestens drei Stunden sind, was vor allem Jungen betrifft.

 

Knapp die Hälfte der befragten Eltern (44 Prozent) bemerken laut Forsa-Befragung bei ihrem Kind mindestens eine der folgenden Beschwerden oder Verhaltensweisen: Konzentrationsprobleme (14 Prozent), ungesunde Ernährung oder unregelmäßiges Essen (13 Prozent), Schlafprobleme (11 Prozent) und Kurzsichtigkeit (10 Prozent). Für den AOK-Experten Dr. Zipp ist diese Rückmeldung Anlass zur Besorgnis, „da häufige Mediennutzung vor allem im Kindesalter die allgemeine Entwicklung gefährden kann.“ 

 

Um die Kinder und Jugendlichen vom Bildschirm fernzuhalten und beispielsweise einer Kurzsichtigkeit vorzubeugen, hat Dr. Hans-Peter Zipp einen einfachen Tipp: „Täglich etwa zwei Stunden raus an die frische Luft. Das senkt das Risiko, dass eine Kurzsichtigkeit entsteht oder sich stark ausprägt.“ Wie wichtig dieser Ratschlag für den Nachwuchs in Baden-Württemberg ist, verdeutlicht ein Blick auf die Umfrageergebnisse der Forsa-Studie: Gut jeder fünfte Befragte (22 Prozent) sagt, dass sein Kind in der Freizeit keinen Sport treibt – dies trifft erwartungsgemäß vor allem auf Kinder von ein bis drei Jahren zu, aber auch rund ein Viertel der 15-bis 18-Jährigen treibt laut ihrer Eltern privat keinen Sport.

 

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news-4101 Wed, 16 Dec 2020 18:35:54 +0100 Corona-Abwehr: Ausgabe von FFP2-Masken hat begonnen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-abwehr-ausgabe-von-ffp2-masken-hat-begonnen.html AOK Baden-Württemberg verschickt Gutscheine an ihre Versicherten Seit dem 15. Dezember geben Apotheken bundesweit FFP2-Masken an bezugsberechtigte Personen aus. Für die ersten drei Masken genügt dafür bis 6. Januar 2021 die Vorlage eines Personalausweises in der Apotheke. Nach dem 6. Januar 2021 regeln fälschungssichere Gutscheine („Vouchers“), wer an zwei Terminen jeweils sechs weitere Masken erhalten darf. Die AOK Baden-Württemberg schreibt ihre betroffenen Versicherten persönlich an.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht ab 15. Dezember 2020 in seiner „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ die Ausgabe von bis zu 15 FFP2-Masken pro Person an Angehörige von Risikogruppen vor. Die Ausgabe der ersten drei Masken erfolgt in den Apotheken an Personen, die mit ihrem Personalausweis belegen können, dass sie älter als 60 Jahre sind oder glaubwürdig machen können, dass sie einer der nicht altersbedingten Risikogruppen angehören. Letzteres ist der Fall, wenn bei ihnen folgende Risikofaktoren diagnostiziert sind:

 

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz ab Stadium 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • Stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21 (Down-Syndrom)
  • Risikoschwangerschaft

 

Nach dem 6. Januar 2021 können Versicherte innerhalb zweier sich überlappender Zeiträume jeweils eine Sechserpackung mit weiteren FFP2-Masken abholen: Erstmals im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar, und danach im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. April. Zur Abholung beider Tranchen müssen Versicherte dann jeweils einen der beiden Gutscheine vorlegen, die ihnen per Post zugehen werden, wenn sie einer der Risikogruppen angehören. Bei jeder Abholung fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro an.

 

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news-4099 Tue, 15 Dec 2020 14:22:50 +0100 AOK Baden-Württemberg berät verstärkt telefonisch und online https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-beraet-verstaerkt-telefonisch-und-online.html Südwestkasse reduziert persönliche Kontakte aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen Bei der AOK Baden-Württemberg rückt die Beratung der Versicherten via Telefon und Internet noch stärker in den Mittelpunkt, nachdem der harte Lockdown ab morgen (16. Dezember) bundesweit umgesetzt wird. Die Information von Versicherten und Firmenkunden erfolgt verstärkt telefonisch oder online. Für Anliegen, die zwingend eine persönliche Beratung in einem der rund 220 KundenCenter der Südwestkasse erfordern, können die Versicherten telefonisch einen Termin vor Ort vereinbaren.

 

Die Maßnahmen der AOK Baden-Württemberg dienen dem Schutz von Versicherten sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und sollen helfen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Am Telefon, über das Online-KundenCenter „Meine AOK“ sowie weitere Online-Kanäle können Versicherte wie auch Firmenkunden weiter mit ihrer AOK Baden-Württemberg in Verbindung bleiben. Alle Kanäle für die Beratung via Telefon und Internet finden die Kunden auf www.aok.de/bw. Die Präsenzkurse in den AOK-Gesundheitszentren können weiterhin nicht stattfinden – mindestens bis 31. Januar.

 

 

 

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news-4098 Tue, 15 Dec 2020 09:46:52 +0100 Corona und Vorgaben aus Berlin: Zusatzbeitragssatz muss um 0,2 Prozentpunkte steigen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-und-vorgaben-aus-berlin-zusatzbeitragssatz-muss-um-02-prozentpunkte-steigen.html Verwaltungsrat sieht Finanzautonomie der Kassen in Gefahr Die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die jüngsten politischen Eingriffe wie das geplante Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) schlagen im kommenden Jahr 2021 erstmals voll auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch. „Um ihren Haushalt zu stabilisieren und die hohen Kosten der Gesetzgebung zu verkraften, muss auch die AOK Baden-Württemberg erstmals seit fünf Jahren ihren Zusatzbeitrag anheben, um die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land auf gewohnt hohem Niveau zu sichern“, so Peer-Michael Dick, Alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, im Anschluss an die heutige (15.12.2020) Sitzung des Gremiums. Der Zusatzbeitrag der größten Kasse im Südwesten steigt demnach ab dem 01.01.2021 um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. „Die wiederholte Missachtung der Finanzautonomie der Krankenkassen durch die Politik lässt immer weniger Spielraum für eine verantwortungsvolle und weitsichtige Finanzplanung“, so Dick weiter. Einzig der guten Arbeit der vergangenen Jahre sei es zu verdanken, dass der Anstieg bei der AOK Baden-Württemberg insgesamt moderat ausfällt. Dazu auch Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Eine Erhöhung des Beitragssatzes ist diesmal aufgrund der unkalkulierbaren Faktoren nicht zu vermeiden, doch wir liegen weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.“

 

Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. „Die AOK Baden-Württemberg legt seit Jahren Wert auf eine stabile Entwicklung ihres Beitragssatzes“, betont auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg. Drei Jahre in Folge war der individuelle Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben, ehe er für 2019 leicht abgesenkt wurde und 2020 das Vorjahresniveau von 0,9 Prozent beibehielt.

 

Für Dick und Lersmacher ist es keineswegs selbstverständlich, dass der Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg über Jahre hinweg sehr stabil geblieben sei. „Seit 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Vielzahl von Gesetzgebungen initiiert. Ich erinnere nur an das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz und an das ‘Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung‘ (GKV-FKG). Hinzu kamen sehr dynamische Preissteigerungen in den Krankenhäusern und zuletzt auch noch die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.“

 

Der Vorstandsvorsitzende Johannes Bauernfeind warnt zudem: „Allein im kommenden Jahr wird aufgrund politischer Entscheidungen rund eine Milliarde Euro mehr als bislang schon aus den Beiträgen baden-württembergischer Arbeitgeber und Versicherter sowie aus Rücklagen der Krankenkassen im Land in andere Regionen der Republik verteilt. Das baden-württembergische Gesundheitswesen subventioniert damit diejenigen Teile Deutschlands, die ihre Strukturen nicht so optimal gestaltet haben wie wir.“ Sollte dieses Vorgehen Schule machen, sei jede weitblickende Finanzplanung der Krankenkassen in Gefahr: „Wenn wir Rücklagen, die eigentlich für Investitionen in eine qualitativ hochwertige Versorgung gedacht sind, zu einem sehr großen Teil an den Gesundheitsfonds abführen müssen, ist auf lange Sicht fraglich, wie lange wir drastischeren Beitragssatzerhöhungen noch erfolgreich entgegensteuern können.“

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news-4070 Wed, 02 Dec 2020 13:46:42 +0100 Immer mehr Betrug im Gesundheitswesen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/immer-mehr-betrug-im-gesundheitswesen.html Südwestkasse fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaften Der aktuelle Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten der AOK Baden-Württemberg zeigt: Im Gesundheitswesen nehmen Betrug und Korruption zu. So stieg die Zahl der Hinweise auf betrügerisches Handeln innerhalb von zwei Jahren um acht Prozent (2016/2017: 707 auf 2018/2019: 766), innerhalb der vergangenen zehn Jahre verdreifachte sie sich sogar. „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen kosten die Versicherten bares Geld“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Allein für 2018/2019 gehe man von einem finanziellen Schaden für die Versichertengemeinschaft von über 40 Millionen Euro aus. „Schlimmer noch: Fehlverhalten gefährdet die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen, insbesondere wenn Leistungen durch nicht oder unzureichend qualifizierte Personen erbracht werden“, so Bauernfeind.

 

Leider sei davon auszugehen, dass nur ein Teil der Delikte entdeckt werde, das Dunkelfeld aber deutlich größer sei. Nachteilig bei der Strafverfolgung seien die eingeschränkten personellen Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden, insbesondere den Staatsanwaltschaften. Verfahren können häufig nicht fristgerecht verfolgt werden und müssten daher oft eingestellt werden. „Daher sollten aus unserer Sicht Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie sie in anderen Bundesländern schon existieren, für die Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen eingerichtet werden“, sagt Bauernfeind. Bereits 2016 habe die Gesundheitsministerkonferenz an die Adresse der Justiz die Schaffung solcher Schwerpunktstellen empfohlen.

 

Die Fälle reichen von Abrechnungsbetrug, also nicht erbrachten Leistungen, bis hin zu Zulassungsbetrug, zum Beispiel durch Urkundenfälschung. Mehr als ein Drittel der bearbeiteten Fälle (36,5 Prozent) bezieht sich auf den Leistungsbereich Arznei- und Verbandmittel, ein Großteil hiervon auf Arzneimittelmissbrauchsfälle in Verbindung mit dem sogenannten Ärztehopping. „Seit Jahren wird von den Krankenkassen beobachtet, dass eine steigende Zahl von Versicherten problemlos Rezepte für Betäubungsmittel, beispielsweise starke Schmerzmittel wie Fentanyl oder Oxycodon, erlangt, wenn eine Vielzahl von Arztpraxen in kurzen Abständen konsultiert wird“, sagt Thilo Stenzel, der bei der AOK Baden-Württemberg die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen leitet. Die Ärzte hätten zum Zeitpunkt der Verordnung bislang keine Möglichkeit zu prüfen, wie sich die bisherige Verordnungshistorie darstellt, sofern sie den Versicherten zum ersten Mal oder nur in großen Abständen sehen. Um solche Fälle beurteilen zu können, sei Transparenz für die verordnenden Ärzte dringend notwendig. „Rezepterschleichung durch Ärztehopping in Verbindung mit Arzneimittelmissbrauch bilden oft zwei Seiten einer Medaille, die zu hohen Finanzschäden der Krankenkassen, aber auch zu Gefahren für Leib und Leben der Versicherten führen können. Sofern mit den erlangten Wirkstoffen auch noch Handel getrieben wird, kann dies zudem zur Gefährdung Dritter führen“, sagt Stenzel. Umso wichtiger sei es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Mehrfachverschreibungen den Riegel vorschiebe. „Die Erfahrungen mit Drogenersatzstoffen wie Methadon müssten auf die einschlägigen Betäubungsmittel ausgeweitet werden – allerdings digital in Echtzeit, wenn der Patient noch in der Praxis ist, und nicht auf Papier per Post.“ Analog zum Substitutionsregister, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt ist, sei auch ein Betäubungsmittel-Register notwendig, das durch die Daten der abgebenden Apotheken gespeist wird und den verordnenden Ärzten digital und on demand in ihrer Praxis zur Verfügung stünde. „Die Verbindung von Telematik, Prävention und ärztlicher Entscheidungshoheit auf Grundlage vollständigerer Informationen als bisher wäre ein sinnvoller Beitrag, um erst gar nicht in die Nähe von US-amerikanischen Verhältnissen mit Opioid-Notstand und einer Vielzahl von Toten zu geraten“, ist Stenzel überzeugt. „Denn wenn diese Fälle bei uns in der Fehlverhaltensstelle landen ist es im Grunde zu spät“, so Stenzel weiter, „und wir können nur noch reagieren.“

 

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news-4059 Wed, 25 Nov 2020 20:46:19 +0100 Arzneimittelhersteller bremsen Antibiotika-Ausschreibung der AOK aus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelhersteller-bremsen-antibiotika-ausschreibung-der-aok-aus.html Johannes Bauernfeind ist von Reaktionen aus der Pharmaindustrie enttäuscht „Wenn es nur nach den öffentlichen Bekenntnissen geht, sind sich derzeit alle Akteure des Arzneimittelmarkts einig, dass internationale Abhängigkeiten der Lieferketten reduziert werden sollten, um künftige Lieferengpässe – besonders bei lebenswichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika – auszuschließen“, konstatiert Johannes Bauernfeind, „doch wenn es konkret wird, sieht das leider ganz anders aus.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge zeigt sich enttäuscht von Reaktionen pharmazeutischer Unternehmen, die derzeit mit rechtlichen Schritten gegen eine von der AOK Mitte September veröffentlichte Sonderausschreibung für Antibiotikawirkstoffe vorgehen. Die Ausschreibung berücksichtigt auch besonderes Engagement für Liefersicherheit und Umweltschutz. Zwar gebe es auch eine ganze Reihe von Bietern, die grundsätzlich als künftige Vertragspartner der Sondertranche in Frage kämen, erklärt Bauernfeind, „doch wir dürfen erst dann Zuschläge erteilen, wenn die Nachprüfungsanträge vom Tisch sind, mit denen momentan Unternehmen gegen unsere Ausschreibungskriterien vorgehen. Das Aberwitzige daran: Es sind genau jene Kriterien, für die sich insbesondere die Arzneimittellobby seit Jahren stark macht!“

 

Die AOK-Gemeinschaft hatte im September unter der Bezeichnung „Z1“ fünf Antibiotikawirkstoffe gesondert ausgeschrieben. Mit sogenannten Nachprüfanträgen sind inzwischen vier pharmazeutische Unternehmen gegen das Ausschreibungsdesign der Sondertranche vorgegangen, was bis zum Entscheid durch die Vergabekammer Bonn der AOK die Möglichkeit nimmt, Zuschläge zu vergeben. „Im Design der Ausschreibung haben wir die Zuschlagskriterien so erweitert, dass robustere Lieferketten und Umweltschutzaspekte zum Tragen kommen, und nicht einfach nur der günstigste Anbieter das Rennen macht. Zudem schreiben wir im Mehrpartnermodell aus.“ Die AOK habe damit alle Vorschläge aufgegriffen, die Vertreter der Politik und diverser Interessenverbände der Pharmahersteller regelmäßig propagierten, um die Abhängigkeit von fernöstlichen Herstellungsorten zu reduzieren, wo sich insbesondere die Wirkstoffproduktion konzentriere.

 

Die aktuelle Situation nennt AOK-Chef Bauernfeind zumindest befremdlich: „Wir als Krankenkasse müssen uns jetzt gerichtlich gegen die Pharmaindustrie für deren Forderungen verkämpfen. Wir setzen uns also für die Durchsetzung von Kriterien ein, die die Industrie uns jahrelang abverlangt hat. Nur mit dem Unterschied, dass die Industrie jetzt von uns fordert, diese Kriterien wieder zurückzunehmen.“ Für die AOK sei das ein klares Zeichen dafür, worum es den Herstellern wirklich gehe: Um die Beibehaltung des Status quo. „Die Hersteller ziehen es schon seit den 1970er- und 1980er-Jahren vor, in Fernost zu produzieren, und sie tun es wegen für sie weniger strenger Umweltschutzauflagen, möglicher Kosteneinsparungen und weniger restriktiver Auflagen des Arbeitsschutzes bis heute.“

 

In ihrer Sonderausschreibung bevorzugt die AOK unter anderem Unternehmen, die an ihren jeweiligen Standorten verantwortungsvoll mit Fabrikationsabwässern umgehen. „Damit möchten wir Einfluss nehmen auf die Produktionsbedingungen von Antibiotika“, sagt Johannes Bauernfeind. Umweltschutzverbände und Vertreter hatten in der Vergangenheit wiederholt auf die Verunreinigung von Gewässern an den fernöstlichen Standorten einiger Antibiotikahersteller hingewiesen. Bauernfeind warnt: „Wenn der nachlässige Umgang mit Produktionsrückständen dazu führt, dass sich multiresistente Keime durch Industrieabwässer ausbreiten können, steht die Wirksamkeit von Antibiotika auf dem Spiel. Wer das riskiert, beschwört Gefahren herauf, deren Auswirkungen extrem sein können!“

 

Falls sich robustere Lieferketten und umweltfreundliche Produktionsbedingungen vertragsrechtlich nicht durchsetzen ließen, so Baden-Württembergs AOK-Chef abschließend, sei die Politik gefordert, Maßnahmen für mehr Verlässlichkeit in der Arzneimittelproduktion in die Wege zu leiten. Vorerst werde sich die AOK gegebenenfalls auch noch in zweiter Instanz für ihr nachhaltigeres Ausschreibungsdesign einsetzen. Bauernfeind: „Wir haben ein durchdachtes Konzept vorgelegt, an dem sich andere Kassen, die Vertreter der Politik sowie verantwortungsbewusste pharmazeutische Unternehmen orientieren können. Ich bin mir sicher, dass es sich mittelfristig behaupten wird.“

 

 

Der AOK-Bundesverband diskutiert am 26.11.2020 das Thema „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln – eine gesamteuropäische Herausforderung“ in einer Online-Veranstaltung im Rahmen der europäischen Ratspräsidentschaft:

 

AOK im Dialog


 

 

 

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news-4022 Wed, 11 Nov 2020 09:40:33 +0100 AOK-RückenKonzept reduziert Schmerzen und Kosten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-rueckenkonzept-reduziert-schmerzen-und-kosten.html Das Programm der AOK Baden-Württemberg führt zu sieben Arbeitsunfähigkeitstagen weniger pro Jahr Das AOK-RückenKonzept ist nachweislich effektiv bei Rückenschmerzen und schmerzbedingten Funktionseinschränkungen, senkt die Krankheitskosten und führt im Durchschnitt zu sieben Arbeitsunfähigkeitstagen weniger pro Jahr. Bei den Teilnehmern des Trainings verbessern sich alle Schmerz- und Funktionsparameter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Evaluation der Präventionsmaßnahme, die neben anderen Ergebnissen im Qualitätsbericht Prävention 2020 der AOK Baden-Württemberg aufgeführt wird. „Das AOK-RückenKonzept ist deshalb ein gutes Beispiel für gelungene Prävention. Analysen des AOK-RückenKonzepts zeigen, dass das spezifische Training der wirbelsäulenstabilisierenden Muskulatur und der mit 36 Trainingseinheiten hohe Trainingsumfang über ein halbes Jahr die Erfolgsfaktoren sind“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Rückenschmerz ist eine Volkskrankheit - allein in Baden-Württemberg leiden über 700.000 AOK-Versicherte unter chronischen, unspezifischen Rückenschmerzen. „Neben der ärztlichen Behandlung und Physiotherapie können auch Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise das AOK-RückenKonzept gegen Rückenschmerzen helfen“, sagt Jutta Ommer-Hohl. Eine Evaluation zeigt nun erstmals, in welchem Maße das wissenschaftlich fundierte Trainingsprogramm Schmerzen, Krankheitskosten und bei Arbeitnehmern Krankheitstage reduziert: Die Rückenschmerzen der Teilnehmer verringern sich im Durchschnitt um 38 Prozent und der Anteil derjenigen mit mittleren bis starken Funktionseinschränkungen halbiert sich. Das Programm erweist sich außerdem als kostensparend bei Menschen mit chronischen Rückenschmerzen mit einer hohen schmerzbedingten Funktionseinschränkung und sorgt so für Einsparungen von 4.543 Euro innerhalb von zwei Jahren. Für Arbeitnehmende führt eine Teilnahme am AOK-RückenKonzept zudem durchschnittlich zu sieben Arbeitsunfähigkeitstagen weniger pro Jahr.

 

Das Trainingsprogramm beginnt mit einem Eingangstest. Anhand einer ausführlichen Anamnese und standardisierter Übungen erstellen AOK-Sportfachkräfte ein computerermitteltes Kraft- und Beweglichkeitsprofil der Wirbelsäule. Auf dieser Basis folgt ein passgenauer Trainingsplan für jeden Teilnehmenden. „Neben einem gerätegestützten Programm zeigen wir unseren Versicherten Übungen zur Mobilisation und Kräftigung, die sie zu Hause machen können. Darüber hinaus erlernen sie ergonomische Verhaltensweisen sowie Arbeits- und Hebetechniken, die ein Fortschreiten der Rückenprobleme eindämmen oder verhindern sollen“, sagt AOK-Sportwissenschaftler Michael Clement. Ein Abschlusstest dokumentiert, was das Training bewirkt hat. Jährlich nehmen landesweit etwa 30.000 Versicherte der AOK in einem der 46 Rückenstudios am Programm teil. Das Training erfolgt in modernen Rückenstudios mit computergestützten Geräten. Es umfasst 36 Einheiten à 60 Minuten. Trainiert wird über einen Zeitraum von 24 Wochen.

 

Hinweis an die Redaktionen:

In die Kosten-Effektivitäts-Analyse flossen Daten von 1.829 Personen ein, die sich an 39 Standorten zwischen 1. Oktober 2007 und 31. März 2008 ins Programm einschrieben. Die Kontrollgruppe bestand aus 495 Personen. Die erste Datenerhebung erfolgte während des ersten halben Jahres nach Trainingsbeginn. Weitere folgten nach sechs, zwölf und 18 Monaten. Das Evaluationsergebnis zum AOK-RückenKonzept sowie weitere Evaluationen verschiedener Präventionsmaßnahmen werden im Qualitätsbericht Prävention der AOK Baden-Württemberg aufgeführt.

 

Der Präventionsbericht kann unter "Anhänge" runtergeladen werden.

 

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news-3997 Mon, 09 Nov 2020 09:08:37 +0100 Gesundheitsatlas Asthma: Baden-Württemberger haben seltener chronisch-entzündliche Atemwegserkrankungen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesundheitsatlas-asthma-baden-wuerttemberger-haben-seltener-chronisch-entzuendliche-atemwegserkrankun.html Großstädter und ältere Frauen besonders oft betroffen Die baden-württembergische Bevölkerung leidet seltener an Asthma bronchiale als die Einwohner der meisten anderen Bundesländer. Nur die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind noch seltener betroffen. Laut dem aktuellen Gesundheitsatlas Asthma des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegt die Asthmahäufigkeit im bundesweiten Durchschnitt bei 4,2 Prozent, in Baden-Württemberg bei lediglich 3,7 Prozent. Zu den Risikofaktoren, die Asthma verursachen können, zählen allergische Erkrankungen, eine genetische Veranlagung, Luftverschmutzung sowie eingeatmete lungenschädigende Stoffe wie Tabakrauch.

 

In ganz Baden-Württemberg waren 2018 410.000 Menschen an Asthma erkrankt. Tendenziell sind Großstädter dabei häufiger betroffen als die Menschen im ländlichen Raum. Möglicherweise lässt sich dies durch die Luftqualität erklären. Zugleich sind aber auch Alter und Geschlecht wichtige Einflussfaktoren. So sind bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre zunächst Jungen deutlich häufiger von Asthma betroffen als Mädchen. Mit zunehmendem Alter tritt die Krankheit dagegen häufiger bei Frauen als bei Männern auf. Am häufigsten sind im Südwesten sogar Frauen in der Altersgruppe 70 bis 79 Jahre betroffen (6,3 Prozent). Gründe für die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind vermutlich anatomischer Natur. Bei Jungen sind die Bronchien häufig enger als bei Mädchen. Im Erwachsenenalter sind die Bronchiendurchmesser dann bei Männern größer als bei Frauen. Weitere Gründe für die Alters- und Geschlechtsunterschiede könnten aber auch hormonelle Einflüsse sein.

 

Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten ab 500.000 Einwohnern hat Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart den niedrigsten Anteil an Asthmapatienten (3,7 Prozent) und liegt damit hinter vergleichbar großen Städten wie Düsseldorf (4,4 Prozent) oder Leipzig (4,5 Prozent). Auch bei den sieben untersuchten (kreisfreien) Großstädten unter 500.000 Einwohnern befinden sich alle Städte im Südwesten – bis auf Pforzheim – unter dem bundesweiten Schnitt von 4,2 Prozent. Pforzheim liegt mit 4,4 Prozent leicht darüber. In absteigender Reihenfolge folgen Heilbronn (3,8 Prozent), Mannheim (3,7), Ulm (3,6), Karlsruhe (3,5), Freiburg (3,3) und Heidelberg (2,9).

 

Selbst nach einer Diagnose von Asthma bronchiale haben die Patientinnen und Patienten gute Möglichkeiten, den Krankheitsverlauf durch die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP) positiv zu beeinflussen. Entscheidend ist – neben der Motivation für einen gesunden Lebensstil – eine strukturierte Therapie. Das Behandlungsprogramm Curaplan Asthma bronchiale, das auch die AOK Baden-Württemberg anbietet, gewährleistet eine intensive Behandlung, regelmäßige Kontrolluntersuchungen und eine differenzierte individualisierte Therapieplanung. Hinsichtlich Corona weisen erste Studienergebnisse darauf hin, dass bei einem gut kontrollierten Asthma nicht von einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ausgegangen werden kann.

 

Viele Präventionsmaßnahmen dienen sowohl als Primärprävention der Vorbeugung als auch in der Sekundärprävention dazu, ein bereits bestehendes Asthma positiv zu beeinflussen. „Der Fokus sollte auf dem Rauchverzicht liegen, aber auch falsche Ernährung und infolgedessen Übergewicht kann ein Asthma befördern“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung bei der AOK Baden-Württemberg. Außerdem sollten Asthmapatienten nicht auf sportliche Aktivitäten verzichten betont Ommer-Hohl, denn dies stärke Fitness und Belastbarkeit.

 

Hinweise an die Redaktionen: Für den Gesundheitsatlas wurde ein neuartiges Hochrechnungsverfahren verwendet, das für diesen Zweck vom Wissenschaftlichen Institut der AOK in Zusammenarbeit mit der Universität Trier entwickelt worden ist. Es erlaubt auf Basis der Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten zuverlässige Aussagen zu Krankheitshäufigkeiten in der Gesamtbevölkerung bis auf die lokale Ebene. Unterschiede zwischen den AOK-Versicherten und der Gesamtbevölkerung in Bezug auf Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit werden dabei durch ein innovatives statistisches Verfahren herausgerechnet. Erklärtes Ziel dieser Analysen ist es, den Akteuren vor Ort fundierte Informationen über das Krankheitsgeschehen in ihrer Region bereitzustellen. In die Analyse einbezogen wurden Patienten mit einer ärztlich dokumentierten Asthma-Diagnose oder einer Teilnahme am DMP Asthma, die zudem ein Asthma-spezifisches Medikament erhielten. Der Gesundheitsatlas für Baden-Württemberg bietet neben einem Vergleich der tatsächlichen Krankheitshäufigkeit auch eine Modellrechnung, die einen „fairen“ Vergleich zwischen den Regionen ermöglicht: Hierbei werden die Unterschiede herausgerechnet, die durch die unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Kommunen des Landes entstehen. Insgesamt bleiben die regionalen Unterschiede bei der Krankheitshäufigkeit im fairen Vergleich bestehen, die Ergebnisse unterscheiden sich kaum.

 

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news-3974 Fri, 30 Oct 2020 13:05:01 +0100 AOK Baden-Württemberg berät ab 2. November nach telefonischer Terminvereinbarung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-beraet-ab-2-november-nach-telefonischer-terminvereinbarung.html „Wir sind verstärkt online und telefonisch für unsere Kunden da“ Nach den von der Bundesregierung sowie den Ländern beschlossenen Einschränkungen aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen passt auch die AOK Baden-Württemberg ihre Kundenberatung den neuen Herausforderungen an. Für die Versicherten der Südwestkasse sind Beratungsgespräche in den Kundencentern aller 14 Bezirksdirektionen vom 2. November bis voraussichtlich 30. November nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. „Unsere wichtigste Aufgabe als größte gesetzliche Krankenversicherung in Baden-Württemberg ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Versicherten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen sowie unseren Teil zur Eindämmung des Virus beizutragen. Darum haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorsitzender des Vorstands der AOK Baden-Württemberg. „Wir sind zusätzlich verstärkt telefonisch und auf den Online-Kanälen für unsere Kundinnen und Kunden da und stehen ihnen auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten bei allen Gesundheitsfragen zur Seite.“

Die Kundenberaterinnen und -berater der AOK Baden-Württemberg bieten ihren Versicherten und Firmenkunden nach einer telefonischen Terminvereinbarung weiterhin Beratung in allen Bezirksdirektionen vor Ort. Zusätzlich beraten die Expertinnen und Experten am Telefon, über das Online-KundenCenter „Meine AOK“, per App und weitere Online-Kanäle. Das Kurs- und Seminarangebot in den AOK-Gesundheitszentren wird bis Ende November zum Schutz der Kunden und Mitarbeitenden der AOK Baden-Württemberg ebenfalls ausgesetzt. Das AOK-Rückenkonzept wird für aktuell stattfindende Maßnahmen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften fortgesetzt, da hier die medizinische Notwendigkeit durch die ärztliche Empfehlung gegeben ist.

Die Kontaktdaten und Kanäle, mit denen die Versicherten weiterhin mit der AOK Baden-Württemberg in Verbindung bleiben können, sind auf der Website www.aok.de/bw/corona-erreichbarkeit hinterlegt.

 

 

 

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news-3956 Wed, 14 Oct 2020 11:00:48 +0200 Forsa: Fast jede fünfte Frau hat Angst vor dem Altern https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/forsa-fast-jede-fuenfte-frau-hat-angst-vor-dem-altern.html Die AOK Baden-Württemberg schafft Angebote und Denkanstöße für Frauen ab dem mittleren Alter Fast jede fünfte Frau (18 Prozent) in Baden-Württemberg blickt pessimistisch aufs eigene Altern. Am häufigsten (67 Prozent) bereitet ihnen Sorge, im Alter möglicherweise pflegebedürftig zu werden. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts forsa unter 1.007 Baden-Württembergern zwischen 18 und 70 Jahren, die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg im Oktober 2020 durchgeführt wurde. „Altern und auch das Alter sind gestaltbar“, sagt Ramona Auer, Verantwortliche für Rehabilitations- und Pflegeforschung bei der AOK Baden-Württemberg. Das möchte die Gesundheitskasse mit der Kampagne „Ich bin jetzt!“ zeigen. „Wir möchten insbesondere Frauen einladen, ‚Alter‘ und ‚Altern‘ differenziert und im Rahmen einer Lebenslaufperspektive zu betrachten.“

 

Frauen, so Auer weiter, kriegten heutzutage von der Gesellschaft noch immer viel früher als Männer den Stempel ‚alt‘ aufgedrückt. Die meisten der von forsa Befragten bezeichnen Frauen ab 50 Jahren (26 Prozent) oder 60 Jahren (31 Prozent) als „alt“, wohingegen Männer für den Großteil der Befragten erst ab 60 (38 Prozent) bzw. 70 Jahren (30 Prozent) als „alt“ gelten. „Wir möchten Frauen zeigen, dass jede Lebensphase es Wert ist, im Moment gelebt zu werden und frau auch aus Krisen gestärkt hervorgehen kann“, so Auer.

 

Laut forsa-Befragung sorgen sich die Frauen beim Gedanken ans Altern vor allem um Pflegebedürftigkeit (67 Prozent), gefolgt vom Verlust von Familienmitgliedern oder Freunden (64 Prozent) und gesundheitlichen Problemen im Alter (58 Prozent). „Die AOK Baden-Württemberg hat sich mit ihrer Kampagne ‚Ich bin jetzt!‘ zum Ziel gesetzt, den Frauen im Südwesten Impulse für einen veränderten Umgang mit dem eigenen Altern zu geben und möchte ihnen Mut für einen optimistischen Blick in die Zukunft machen. Denn unser Altern können wir selbst beeinflussen, indem wir uns gesund ernähren, uns regelmäßig bewegen und unsere sozialen Kontakte pflegen – auch bis ins hohe Alter hinein“, sagt Auer.

 

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg steigt der Bevölkerungsanteil der 65-Jährigen und Älteren hierzulande bis zum Jahr 2060 auf 30 Prozent an. Zudem zeigen Zahlen der AOK Baden-Württemberg, dass sowohl Anzahl als auch Anteil der Pflegebedürftigen seit 2015 um fünf Prozent angestiegen sind. „Die Pflege älterer Menschen ist schon heute eines der wichtigsten Themen unserer Gesellschaft. Dazu kommt, dass die Menschen in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren im Durchschnitt immer älter werden. Wir müssen uns also Gedanken machen, wie wir die Menschen in Baden-Württemberg bestmöglich beim Älterwerden unterstützen können“, so Auer.

 

Auf www.aok.de/bw/ich-bin-jetzt geben Frauen unterschiedlichen Alters seit dieser Woche Einblicke in ihre Lebensgeschichten und somit Denkanstöße, dem Alter positiv zu begegnen. Als Mutmacherinnen sprechen sie unter anderem über das Tanzen als Lebenselixier, Einsamkeit und Sex im Alter sowie vermeintliche Tabuthemen wie aufkommende Krankheiten, Pflegebedürftigkeit und Selbstzweifel.

 

Die Ergebnisse der Forsa-Befragung stehen zum Download bereit unter "Anhänge".

 

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news-3947 Tue, 13 Oct 2020 10:14:25 +0200 Durchhalten wird belohnt https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/durchhalten-wird-belohnt.html Die Hyposensibilisierung hilft bei einer Allergie nach drei Jahren Behandlung Bei nahezu jedem fünften Versicherten der AOK Baden-Württemberg (rund 17 Prozent) diagnostizierte der Arzt im vergangenen Jahr eine Allergie. Am häufigsten: Heuschnupfen sowie Milben- und Insektengiftallergien. Die größten Aussichten, die Beschwerden zu lindern, bietet die spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung). Die aber hält nicht einmal jeder Zweite konsequent durch, wie aktuelle Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen.  Dabei gilt: „Eine Besserung der Beschwerden ist bereits im ersten Jahr der Therapie möglich. Dennoch ist es wichtig, dass die Patienten die Therapie bis zum Schluss durchhalten. Nur dann kann die Therapie optimal wirken“, so Dr. Katja Noack, Apothekerin der AOK Baden-Württemberg.

 

Im Laufe des Lebens erkranken mehr als 30 Prozent der Erwachsenen und 20 Prozent der Kinder in Deutschland an mindestens einer allergischen Erkrankung. Dabei reagiert das körpereigene Abwehrsystem auf eigentlich unschädliche Substanzen wie Blütenpollen oder Tierhaare. „Allergische Erkrankungen sind mit hohen Einbußen an Lebensqualität verbunden. Zunächst sollte immer das auslösende Allergen ermittelt und versucht werden, dieses zu meiden. Patienten mit Heuschnupfen können leichtere Symptome auch oft mit Nasensprays oder Augentropfen behandeln. Reicht das nicht aus, kann eine allergenspezifische Hyposensibilisierung erwogen werden, um das Ausmaß der Allergie zu verringern und eine klinische Verschlechterung zu verhindern“, so Noack. Die Wirksamkeit sei für die meisten Allergene gut untersucht und werde von der AOK Baden-Württemberg bezahlt, sofern eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliege. Bei einer Hyposensibilisierung wird das Allergen rund drei Jahre lang regelmäßig niedrigdosiert dem Körper zugeführt – durch eine Injektion, in Tablettenform oder als Tropfen.

 

Aus Sicht der AOK-Expertin kommt es bei der spezifischen Immuntherapie vor allem auch darauf an, dass die Betroffenen von Anfang an aufgeklärt sind über bestehende Therapiemöglichkeiten, eventuelle Nebenwirkungen und die jeweiligen Auswirkungen auf den Alltag. Beispielsweise muss sichergestellt sein, dass man über drei Jahre hinweg regelmäßig zum betreuenden Arzt gehen kann. Gerade Patienten in der beruflichen Orientierungsphase stellt das vor besondere Herausforderungen.

 

Doch wer sich bis zum Ende an den Behandlungsplan des Arztes hält, hat gute Erfolgschancen und die Aussicht auf Heilung oder zumindest eine Erleichterung der Symptome. „In der Regel lindert eine Hyposensibilisierung die Symptome, reduziert den Medikamentenverbrauch, vermindert das Risiko für andere Folgeerkrankungen und steigert damit die Lebensqualität der Betroffenen“, sagt Noack.

 

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news-3913 Wed, 07 Oct 2020 13:35:17 +0200 Klimabündnis: AOK Baden-Württemberg verpflichtet sich 1,5-Grad-Ziel https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/klimabuendnis-aok-baden-wuerttemberg-verpflichtet-sich-15-grad-ziel.html Bauernfeind: „Weniger Hitzetode bei Erreichen der Klimaziele“ Als deutschlandweit erste gesetzliche Krankenkasse schließt sich die AOK Baden-Württemberg verbindlich dem Ziel der Vereinten Nationen an, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. „Mit den Temperaturen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der übernächste unsichtbare Feind nicht mehr Corona oder Influenza heißt, sondern Hitze“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, anlässlich des heutigen (07.10.2020) Beitritts seines Unternehmens zum Klimabündnis des Landes Baden-Württemberg. Als größte Krankenkasse im Land sehe man sich in der Verantwortung, die mit dem Klimawandel verbundene gesundheitliche Herausforderung aktiv anzunehmen.

 

Um ihren Beitrag zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels zu leisten, plant die AOK Baden-Württemberg, ihre Treibhausgasemissionen mit Hilfe von wissenschaftlich basierten Klimazielen bis 2030 um fast 40 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. „Parallel arbeiten wir intensiv daran, die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger für den Umgang mit steigenden Temperaturen fit zu machen“, so Bauernfeind weiter. Wer etwa in einem der Ernährungskurse der AOK Baden-Württemberg ausgewogene Essgewohnheiten erlerne und beibehalte, stärke damit auch die Hitze-Resilienz des eigenen Körpers. Dass es höchste Zeit sei zu handeln, verdeutliche ein Blick in die Statistik. Denn: „Was oft zu wenig im Bewusstsein ist: Auch in Baden-Württemberg gibt es schon jetzt Jahr für Jahr Todesfälle, die auf sommerliche Hitze zurückführen sind“, so Bauernfeind abschließend. Ziel müsse es sein, diese Zahl mit Blick auf die Zukunft zu reduzieren oder mindestens einen weiteren Anstieg zu verhindern.

 


Hinweis an die Redaktionen:

Die AOK Baden-Württemberg verfolgt bereits seit 2013 ein dokumentiertes und nach ISO 14001-zertifiziertes Umweltmanagementsystem. Das Umweltprogramm greenAOK wird kontinuierlich weiterentwickelt, um Umweltbelastungen zu reduzieren und die unternehmenseigene Umweltleistung weiter zu verbessern. In ihrer Umweltstrategie 2030 hat sich die AOK Baden-Württemberg zudem das Ziel gesetzt, bis spätestens 2030 klimaneutral zu wirtschaften. Dazu stellt sie sicher, dass bei allen Unternehmensentscheidungen und Beschaffungen neben wirtschaftlichen auch soziale und umweltrelevante Faktoren berücksichtigt werden.

 

 

 

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news-3909 Mon, 05 Oct 2020 10:32:00 +0200 Für erfolgreiche OPs und Patientensicherheit: Qualitätsvertrag für Hüftendoprothetik mit RKU geschlossen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/fuer-erfolgreiche-ops-und-patientensicherheit-qualitaetsvertrag-fuer-hueftendoprothetik-mit-rku-geschlo.html Nahtlose Betreuung vom Orthopäden bis zur Reha Die AOK Baden-Württemberg schließt mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) ihren ersten Qualitätsvertrag. Versicherte der größten Kasse im Südwesten profitieren dann dort von besonders hohen Standards bei Hüftimplantationen. Ab dem 01.04.2021 sollen die ersten Patientinnen und Patienten nach dem neuen Konzept behandelt werden, das die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit führenden Operateuren aus der ganzen Republik entwickelt hat. „Auch wenn die Corona-Pandemie derzeit die volle Aufmerksamkeit besitzt, dürfen die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen im Land nicht ruhen“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Ziel des Vertrages sei es, so Bauernfeind weiter, die Qualität der Eingriffe zu steigern und mit den besten Kliniken Standards für die hochwertige Regelversorgung von morgen zu setzen. „Wer eine neue Hüfte braucht, wird dann idealerweise in Verbindung mit unserem Facharztvertrag Orthopädie und unserem spezialisierten Rehabilitationskonzept AOK proReha von Anfang bis Ende nahtlos betreut – und das mit höchster Qualität.“ Dies suche in Baden-Württemberg und darüber hinaus seines Gleichen.

 

„Für den Erfolg einer Hüft-OP spielen die Erfahrung der Operateure und die standardisierten Abläufe in den behandelnden Kliniken eine entscheidende Rolle“, so Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Ulm am RKU. Dies bestätigten auch Zahlen des WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK): Demnach haben Patienten, die in Kliniken mit weniger als 45 Hüftimplantationen im Jahr behandelt werden, ein um über 30 Prozent erhöhtes Risiko für Komplikationen als jene, die in Kliniken mit mehr als 200 Fällen operiert werden. „Insofern ist der geschlossene Vertrag ein wichtiger Schritt hin zu höherer Behandlungsqualität und mehr Sicherheit für alle Patienten und weg von der leider immer noch weit verbreiteten Gelegenheitschirurgie bei Hüftoperationen“, so Reichel.

 

Ebenso entscheidend wie die Operation selbst sei für ihren Erfolg auch, was rundherum geschehe, so Bauernfeind. „Ganz wichtig ist es uns, dass die Patientinnen und Patienten auch vor und nach der Operation gut versorgt werden.“ Fast 60 Prozent der Hüftendoprothetik-Patienten seien über 70 Jahre alt. „Um deren Sicherheit zu erhöhen, schreibt unser Qualitätsvertrag deshalb unter anderem gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit Operationen und dem Einsatz von Narkosemitteln verpflichtend vor – eine sogenannte Delir-Prävention.“

 

 

 

 

Weiterführende Informationen für die Redaktionen:

Folgende Voraussetzungen sind von den Interessenten vor Abschluss eines Qualitätsvertrages gem. § 110a SGB V im Leistungsbereich der endoprothetischen Gelenkversorgung, Teilbereich Hüft-Endoprothetik zu erfüllen:

 

 

  • Sitz des Krankenhauses in Baden-Württemberg
  • Zertifizierung als Endoprothetik-Zentrum der Maximalversorgung (EPZmax)
  • Mindestfallzahl von 200 Fällen im Bereich der elektiven Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation sowie 25 Fällen bei Wechseloperationen von Hüft-Endoprothesen pro Jahr.
  • Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZmax
  • Mindestanforderung beim Indikator „Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese bei Coxarthrose (EHTEP)“ im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR)
  • Stationäre, gesetzliche Qualitätssicherung: Keine qualitativen Auffälligkeiten im Rahmen des strukturierten Dialogs bei den Qualitätsindikatoren der Hüft-Endoprothesenversorgung
  • Vorhaltung von Schulungskonzepten/Weiterbildungen
  • Präoperative Patientenschulung
  • Delirreduzierende Ausstattung
  • Spezifische Anforderungen an die Implantatauswahl

 

 

 

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news-3907 Fri, 02 Oct 2020 07:37:15 +0200 Mehr Zeit für Familie und Freunde https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-zeit-fuer-familie-und-freunde.html Forsa-Befragung zum Alltag in Baden-Württemberg während der Pandemie Das Corona-Virus stellt die meisten Menschen in Baden-Württemberg bisher und weiterhin vor große Herausforderungen. Aber neben den erwartbaren negativen Auswirkungen wie der Angst vor Ansteckung, Kontaktbeschränkungen oder die Schließung von Kultureinrichtungen und Fitnessstudios arrangieren sich die Bürgerinnen und Bürger mit manchen Pandemiefolgen und gehen zum Großteil verantwortungsvoll mit der besonderen Situation um. Das zeigt eine Online-Umfrage des Instituts „forsa“ unter 505 Internetnutzern ab dem Alter von 18 Jahren in Baden-Württemberg, die im Auftrag der AOK Baden-Württemberg im August 2020 durchgeführt wurde.

 

Insgesamt geben 62 Prozent der Befragten an, dass sie manche Auswirkungen der Corona-Situation positiv nutzen können. 42 Prozent mussten weniger Termine wahrnehmen. 32 Prozent hatten mehr Zeit für ihre Familie und 26 Prozent mehr Zeit für ihre Hobbies. Über weniger eigenen Konsum freuten sich in Baden-Württemberg 30 Prozent der Internetnutzer ab 18 Jahre. Andererseits lagen die Schließung von Schulen, Universitäten und der Kinderbetreuung bei Befragten mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt an zweiter und dritter Stelle bei der Frage nach den Corona-bedingten Einschränkungen, die am meisten zu schaffen machten.

 

In Baden-Württemberg mussten sich Internetnutzer mit Kindern unter 18 Jahre zwar während des Corona-bedingten Lockdowns überdurchschnittlich stark einschränken, können der Corona-Zeit aber auch überdurchschnittlich häufig etwas Positives abgewinnen: Ihnen stand in den letzten Wochen vor allem mehr Zeit zur Verfügung. „Auch wenn die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen eine große Herausforderung für die ganze Gesellschaft ist, zeigen die Umfrageergebnisse, dass es viele Menschen begrüßen, wenn sie mehr Zeit für die Familie und weniger Stress im Alltag haben. Aus diesen Erkenntnissen kann man für die Zukunft etwas lernen,“ so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Gleichzeitig – auch das zeigt die AOK-Umfrage – hatten viele Menschen im Südwesten mit negativen Erfahrungen zu kämpfen. In Baden-Württemberg hatte die Mehrheit der Internetnutzer ab 18 Jahre (55 Prozent) in den letzten Wochen zumindest hin und wieder Angst, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren: 12 Prozent begleitete diese Angst fast ständig und weitere 43 Prozent überkam dieses Angstgefühl (situationsbedingt) in Abständen. Während der Zeit des Lockdowns musste sich die deutliche Mehrheit der Internetnutzer ab 18 Jahre in Baden-Württemberg (62 Prozent) im Alltag stark oder sogar sehr stark einschränken. 76 Prozent der Befragten litten darunter, während der Corona-Pandemie nur wenige Angehörige und Freunde treffen zu können. Mit deutlichem Abstand folgen die Schließungen von Restaurants, Gaststätten und Bars (43 Prozent), von Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Museen, Theater, Kinos und Clubs (36 Prozent) sowie von Sportanlagen, Fitnessstudios und Sportvereinen (33 Prozent).

 

Noch immer haben in Baden-Württemberg nahezu alle Internetnutzer ab 18 Jahre (93 Prozent) das Gefühl, dass ihr Alltag durch die Corona-Situation eingeschränkt ist: Allerdings hat aktuell „nur noch“ knapp jeder dritte Internetnutzer ab 18 Jahre in Baden-Württemberg (31 Prozent) den Eindruck, dass er sich stark einschränken muss. Die deutliche Mehrheit (62 Prozent) muss ihren Alltag zurzeit nicht so stark einschränken und 7 Prozent haben sogar das Gefühl, dass ihr Alltag wieder wie vor der Corona-Pandemie ist.

 

Auch wenn das Gesundheitssystem in Baden-Württemberg dank früher Maßnahmen und klugen Entscheidungen gut auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie vorbereitet war, hatte ihre Dauer Auswirkungen auf das Verhalten der Patientinnen und Patienten. In Baden-Württemberg haben 16 Prozent der Internetnutzer ab 18 Jahre seit März dieses Jahres aufgrund der Corona-Pandemie von sich aus einen eigentlich geplanten Arztbesuch verschoben oder abgesagt. Fast ebenso viele (19 Prozent) haben aufgrund der Corona-Pandemie bei einer leichten Verletzung oder Krankheit auf einen spontanen Arztbesuch verzichtet. Gut jeder Zehnte (12 Prozent) hat einen Termin beim Arzt vereinbaren wollen, aber aufgrund der Corona-Pandemie keinen Termin bekommen. 4 Prozent der Befragten haben von sich aus eine geplante Operation bzw. einen geplanten Krankenhausaufenthalt verschoben. Hierbei appelliert Vorstandschef Johannes Bauernfeind, nicht die Fehler des Frühjahres zu wiederholen und trotz aktuell steigender Corona-Fallzahlen bei akuten Erkrankungen oder starken Schmerzen zum Arzt zu gehen oder bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen die Notaufnahme aufzusuchen. „Zwar sind Kitas, Schulen und andere Einrichtungen fast wieder im Regelbetrieb, weshalb auch die Gefahr einer Ansteckung wieder steigt. Aber die Menschen können sich auf den hohen Standard beim Infektionsschutz verlassen - Krankenhäuser sowie Arztpraxen sind sehr gut auf den Schutz ihrer Patientinnen und Patienten eingestellt.“

 

Den meisten Menschen im Südwesten ist offensichtlich bewusst, dass Mund-Nasenschutz und Abstandsregeln noch längere Zeit wichtig sein werden: In Baden-Württemberg wollen 90 Prozent der Internetnutzer ab 18 Jahre in den kommenden Wochen und Monaten an die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften halten und 88 Prozent wollen im öffentlichen Raum auf mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen gehen, sofern dies möglich ist. Fast ebenso viele (84 Prozent) haben sich vorgenommen, größere Veranstaltungen zu meiden. Im Vergleich dazu sind die Baden-Württemberger beim Händewaschen etwas nachlässiger, aber auch hier bekundet die deutliche Mehrheit (72 Prozent), sich auch in den nächsten Wochen und Monaten häufiger als vor Corona die Hände waschen zu wollen.

 

Obwohl die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie als besonders belastend empfunden wurden, möchte rund jeder zweite Internetnutzer in Baden-Württemberg (53 Prozent) seine Kontakte weiterhin einschränken. 16 Prozent der Befragten in Baden-Württemberg haben vor, in den kommenden Wochen und Monaten überwiegend von zu Hause zu arbeiten. Auch Johannes Bauernfeind rechnet in den kommenden Wochen und Monaten mit einer weiteren Zunahme der Infektionszahlen. „Wir haben trotz steigender Infektionszahlen heute ein viel besseres Wissen über das Virus und seine Folgen und wie wir dagegen arbeiten können. Eine großflächige Ausbreitung können wir bisher verhindern. Risiken stecken heute insbesondere im falschen Verhalten bei Familienfeiern oder größeren Veranstaltungen. Unerlässlich ist deshalb, dort wie überall sonst auch Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten“, so Bauernfeind.

 

Die Ergebnisse der Forsa-Befragung stehen unter "Anhänge" zum Download bereit.

 

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news-3847 Wed, 30 Sep 2020 10:05:16 +0200 Verwaltungsrat warnt vor Destabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verwaltungsrat-warnt-vor-destabilisierung-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html Verlässliche Finanzplanung nicht mehr möglich Die Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten bei der AOK Baden-Württemberg kritisieren das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur sogenannten „Sozialgarantie 2021“ scharf. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler Wahlgeschenke finanzieren müssten, so der Verwaltungsrat der größten Krankenkasse im Südwesten anlässlich seiner gestrigen (29.09.2020) turnusmäßigen Sitzung. Dazu Peer-Michael Dick, Alternierender Vorsitzender des Gremiums: „Die in jüngster Zeit wiederholten politischen Eingriffe in die Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen lassen allmählich ein Klima der Unsicherheit entstehen, in dem verantwortungsvolle und weitsichtige Finanzplanung und Investitionen in Versorgung nicht mehr möglich sind.“

 

Das von der Bundesregierung jetzt geschnürte Maßnahmenpaket erfülle zwar kurzfristig seine Funktion als Beitragsbremse, so Dick, verlagere jedoch das Problem der nun vermeintlich geschlossenen Finanzierungslücke zeitlich nur nach hinten. Wenn die Sozialgarantie in diesem Jahr nicht ordnungspolitisch sauber über einen ausreichenden Steuerzuschuss finanziert werde, sei vorprogrammiert, dass die Krankenkassenbeiträge ab Mitte 2021 geradezu explodierten.

 

Dazu auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg: „Den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die nahende Bundestagswahl die politisch gemachte finanzielle Not der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Corona-Pandemie zu verschleiern, ist inakzeptabel. Die Bundesregierung nimmt hier billigend in Kauf, die Gesundheit des gesamten Systems in unverantwortlicher Weise aufs Spiel zu setzen.“ Die im Maßnahmenpaket vorgesehene Aushöhlung der Kassenrücklagen drohe in Verbindung mit dem geplanten verschärften Verbot zur Anhebung des Zusatzbeitrags selbst solide Krankenkassen zu destabilisieren, so Lersmacher weiter. Weniger solide Kassen könnten einem Dominoeffekt gleich das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung in eine bedrohliche Schieflage bringen, da in diesem Fall die Beitragszahlerinnen und -zahler aller Kassen dafür finanziell geradestehen müsste.

 

Dick abschließend: „Die Entscheidungen über Finanzen, Rücklagen und Beitragssätze gehören in die Hände der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Die Selbstverwaltung beweist seit Jahren, dass sie selbstständig für große Qualität und Stabilität im System sorgt. Und das wird sie auch in Zukunft tun, wenn man sie lässt.“ Statt immer neue Löcher durch immer neue Einnahmequellen im Nachhinein stopfen zu müssen, solle die Politik lieber schon im Vorfeld ihrem Drang widerstehen, das System mit immer neuen Gesetzen und damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben zu belasten. „Den fokussierten Blick auf Qualität und Stabilität, den wir als Verwaltungsrat in unserer Arbeit pflegen, würde ich mir häufiger auch vom Gesetzgeber wünschen.“

 

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news-3832 Wed, 23 Sep 2020 15:39:17 +0200 Kritik an Berliner Maßnahmen zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/kritik-an-berliner-massnahmen-zur-stabilisierung-der-zusatzbeitraege.html Bauernfeind: Mehr als eine Milliarde Euro droht aus der Gesundheitsversorgung Baden-Württembergs abzufließen „Mich ärgert insbesondere, dass mit dem heutigen Tag derjenige als der Dumme dasteht, der sich zu Qualität und Stabilität, zu gutem und erfolgreichem Wirtschaften bekennt“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum heute (23.09.2020) vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmenpaket zur sogenannten Sozialgarantie 2021. Der Wettbewerbsgedanke der gesetzlichen Krankenversicherung werde damit ad absurdum geführt.

 

Ziel des Maßnahmenpakets ist es, ein 16,6 Milliarden schweres Loch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stopfen und die Sozialversicherungsbeiträge vorerst nicht über 40 Prozent steigen zu lassen. Im Prinzip ein guter Gedanke, so Bauernfeind. Nur: „Wenn die Bundesregierung eine Sozialgarantie verspricht, soll sie sie doch bitte ordnungspolitisch sauber durch einen Bundeszuschuss finanzieren.“ Stattdessen, so Bauernfeind, verbrenne man somit nun großzügig die Rücklagen derer, die über Jahre hinweg ein effektives Gesundheitssystem unterstützt hätten: solide wirtschaftende Krankenkassen und ihre Beitragszahler, die stets vorausschauend Rücklagen gebildet hätten. „Nach den Plänen der Bundesregierung sollen unsere Mitglieder und Arbeitgeber allein über 600 Millionen Euro abliefern“, so Bauernfeind weiter. „Das Ganze mit der Corona-Pandemie zu begründen, wie es die Bundesregierung tut, ist schlichtweg falsch. Mehr als zwei Drittel der bestehenden Finanzlücke geht auf das Konto der Vor-Corona-Gesetzgebung. Abgesehen davon tragen Krankenkassen im Rahmen ihrer Finanzautonomie seit Jahren dazu bei, dass es stabile Beitragssätze gibt und werden dies auch in Zukunft tun.“ Gepaart mit der geplanten so genannten Regionalkomponente im Krankenkassen-Finanzausgleich drohe nun allein 2021 mehr als eine Milliarde Euro aus dem baden-württembergischen Gesundheitswesen abzufließen.

 

Statt sich an den Ersparnissen der Beitragszahler zu bedienen, hätte er sich von der Bundesregierung gewünscht, seit Langem im System bestehende Potenziale zu heben, so Bauernfeind. Als Beispiel nennt er den Arzneimittelsektor: „Allein mit kostensenkenden Einschnitten bei patentgeschützten Medikamenten, zum Beispiel durch die wirksame Umsetzung bereits vorhandener Gesetze und mehr Freiheiten im  Versorgungswettbewerb ließen sich relevante finanzielle Entlastungen für die Beitragszahler erzielen. Und das im Gegensatz zum jetzt verabschiedeten Maßnahmenpaket nicht als einmaliges Strohfeuer, sondern als dauerhafte Einsparung, die gut in die gesundheitliche Versorgung der Menschen investiert werden könnte.“ Stattdessen brüskiere man mit dem geplanten Mittelabfluss alle diejenigen in Baden-Württemberg, die Hand in Hand daran arbeiten, das Gesundheitswesen im Interesse der Menschen immer weiter zu modernisieren und zu verbessern. Diese nun abzukassieren, dürfe nicht Inhalt einer verantwortungsvollen Politik sein. Vielmehr sollte die Gestaltung stabiler Beitragssätze wie bisher in der funktionierenden Autonomie der Krankenkassen verbleiben.

 

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news-3826 Thu, 17 Sep 2020 16:00:00 +0200 Spatenstich zum AOK-Wald mit Minister Untersteller https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/spatenstich-zum-aok-wald-mit-minister-untersteller.html Klimaschutz ist auch Gesundheitsschutz Am heutigen Freitag (18.09.2020) setzten Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller und Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, im Rahmen der diesjährigen Nachhaltigkeitstage des Landes den Spatenstich für den rund 10.000 Quadratmeter großen AOK-Wald. Dazu Minister Untersteller: „Klimaschutz und Gesundheit hängen eng zusammen. Wälder binden CO2 und produzieren Sauerstoff – und sie erfüllen eine wichtige Funktion als Ort der Ruhe und Erholung. Die Idee, dass die AOK als Gesundheitskasse einen kleinen Wald pflanzen will, unterstütze ich deshalb gern. Die AOK setzt damit und mit ihrer ganzen Klima-Challenge ein Zeichen für Nachhaltigkeit.“ Und ergänzend AOK-Vorstandschef Bauernfeind: „Wir sehen bereits heute, dass der Klimawandel negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger hat.“ Auswertungen der größten Krankenkasse in Baden-Württemberg zeigten, dass sich 2019 mehr als doppelt so viele ihrer Versicherten mit Sonnenstich oder hitzebedingtem Kreislaufkollaps in ärztliche Behandlung begeben mussten als noch fünf Jahre zuvor.

 

„Als größte Krankenkasse im Land nehmen wir die Verantwortung sehr ernst, die Menschen für die sich verändernden klimatischen Bedingungen beispielsweise durch spezielle Präventionsangebote fit zu machen und über die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit zu sensibilisieren“, so Bauernfeind weiter. Und auch als Unternehmen und großer Arbeitgeber in Baden-Württemberg wolle man seinen Beitrag leisten. „Unser Ziel ist es, die AOK Baden-Württemberg bis 2030 klimaneutral zu machen." Der AOK-Wald sei – neben vielen anderen Projekten und Ansätzen – ein Baustein des Umweltprogramms greenAOK, das die AOK BW seit 2013 ambitioniert vorantreibt.

 

Möglich wurde der heute eingeweihte AOK-Wald durch das Engagement der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger, die im Rahmen der AOK Klima-Challenge durch kleine Alltagsaufgaben ihren CO2-Fußabdruck in den vergangenen Monaten gemeinsam um mehr als 177 Tonnen reduziert hatten. Insgesamt 5.000 Bäume legen den Grundstein für den AOK-Wald, die gemeinsam mit dem landeseigenen Forstbetrieb ForstBW gepflanzt werden.

 

 

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news-3821 Wed, 16 Sep 2020 09:17:59 +0200 Übergreifende Vereinbarung für geriatrische Schwerpunkte und Zentren in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/uebergreifende-vereinbarung-fuer-geriatrische-schwerpunkte-und-zentren-in-baden-wuerttemberg.html Sicherung einer modernen, qualitätsorientierten und sektoren-übergreifenden geriatrischen Versorgung Den geriatrischen Schwerpunkten und Zentren in Baden-Württemberg droht die Finanzierungsgrundlage wegzubrechen. Grund sind bundesweite Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, die aktuell das in Baden-Württemberg vorhandene Geriatriekonzept des Landes nicht berücksichtigen. Deshalb ist eine übergreifende Vereinbarung von allen an der geriatrischen Versorgung Beteiligten aufgesetzt worden. Ziel sei es, die sektorenübergreifenden Leistungen in der geriatrischen Versorgung zu fördern. „Wir wollen die geriatrische Versorgung in Baden-Württemberg, die im bundesweiten Vergleich bereits auf einem besonders hohen Niveau ist, erhalten. Gleichzeitig nutzen wir den Zeitpunkt, um bei der Qualität und Wirksamkeit der Versorgung weitere Verbesserungen zu erlangen“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen im Land.

 

Laut einer vom Ministerium für Soziales und Integration und der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Studie leben im Land rund 800.000 potenziell geriatrische Patienten, bis 2035 wird ihre Zahl auf über 1,14 Millionen steigen. Deren Versorgung gilt es, nachhaltig sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von präventiven, kurativen, rehabilitativen, pflegerischen und palliativen Leistungen und beratenden Angeboten zu gestalten. Fortbildungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sollen erhalten und weiter verbessert werden. Beispielsweise sollen in den geriatrischen Zentren Schulungskonzepte ausgearbeitet werden. Die zu schulenden Beteiligten wie beispielsweise ambulant oder stationär tätiges Pflegepersonal, Therapeuten oder auch niedergelassene Ärzte können somit auf strukturierte Informationen nach dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand zurückgreifen. Dazu erklärt Prof. Dr. Jürgen Bauer, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrie Baden-Württemberg: „Mit Hilfe dieses umfassenden, regelmäßig aktualisierten Schulungskonzeptes wird es uns gelingen, die Qualität der medizinischen Versorgung geriatrischer Patienten in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und spürbar zu verbessern. Wir erwarten, dass wir mit unserer Arbeit auch für andere Regionen Deutschlands beispielhaft sein werden.“ Durch die umfassend abgestimmte Vorgehensweise solle den älteren Menschen ein langes und möglichst selbstständiges Leben ermöglicht werden. Krankenhäuser, die als Geriatrische Schwerpunkte oder Geriatrische Zentren ausgewiesen sind, sollen weiterhin Förderungen für die vorgenannten Leistungen von den Krankenkassen erhalten. Hinsichtlich Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit wird die geriatrische Versorgung einer unabhängigen und fundierten Evaluation unterzogen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Das Geriatriekonzept 2014 baut auf dem in Baden-Württemberg 1989 erstmals aufgelegten und 2001 überarbeiteten Geriatriekonzept des Landes auf. Das Konzept beschreibt die Grundlagen und Handlungsfelder der geriatrischen Versorgung.

 

Projektbeteiligte sind neben der AOK Baden-Württemberg, der BKK Landesverband Süd, Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrie Baden-Württemberg, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen Landesvertretung Baden-Württemberg. Die AOK Baden-Württemberg hat die operative Steuerung dieses anspruchsvollen Vorhabens übernommen.

 

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news-3814 Mon, 14 Sep 2020 09:59:30 +0200 Arzneimittelproduktion: AOK will Abhängigkeit von nur wenigen internationalen Produktionsstandorten verringern und schreibt fünf Antibiotika-Wirkstoffe gesondert aus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelproduktion-aok-will-abhaengigkeit-von-nur-wenigen-internationalen-produktionsstandorten.html Bauernfeind: „Wir setzen Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz“ „Die Wirkstoffherstellung für Arzneimittel konzentriert sich weltweit auf wenige Produktionsstätten“, erläutert Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge. „Problematische Produktionsbedingungen innerhalb der sich ergebenden langen Versorgungsketten können hierzulande Lieferengpässe verursachen. Wir möchten darauf hinwirken, dass pharmazeutische Unternehmen so arbeiten, dass sich in Europa etablierte Arbeits- und Umweltschutzstandards gegen weniger strenge Vorgaben behaupten können.“ Insbesondere die Herstellung antibiotischer Wirkstoffe müsse unter strengeren Auflagen für den Umweltschutz stattfinden. Wenn sich multiresistente Keime über Industrieabwässer ausbreiten könnten, sei die Wirksamkeit von Antibiotika gefährdet. „Die AOK setzt nun mit einer gesonderten Ausschreibung für antibiotische Wirkstoffe neue Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz.“ Ab 14. September 2020 werden mit „AOK Z1“ fünf Antibiotika-Wirkstoffe ausgeschrieben.

 

Bauernfeind: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes!“ Schon in den kürzlich veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen der Rabattvertragstranche XXIV hatte sich die AOK-Gemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht gesichert, falls Vertragspartner oder Drittunternehmen gegen am Produktionsstandort geltende Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen verstoßen. Für die fünf antibiotischen Wirkstoffe, die die AOK-Gemeinschaft gesondert im Drei-Partner-Modell ausschreibt, erweitert sie ihre Zuschlagskriterien um Merkmale, die in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen können. Das kann gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, weil nicht automatisch der günstigste Bieter den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der flexibel agieren kann. Am besten gelingt das Unternehmen, die ohnehin bereits in Standort- und Umweltkriterien investiert haben. Bieter schöpfen diesen Bonus vor allem dann voll aus, wenn die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards ausgerichtet ist.*) Ebenfalls positiv gewichtet wird die Einhaltung von am Produktionsstandort geltenden Vorgaben zu Grenzwerten für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser. Als Knock-out-Kriterium gelten Bündelpackungen, die wegen ihres unnötig hohen Kunststoffverbrauchs als umweltbelastend eingestuft werden.

 

Durch die Weiterentwicklung ihrer Ausschreibungskriterien passe die AOK-Gemeinschaft das wirksamste Steuerungsinstrument des generischen Arzneimittelmarkts aktuellen Gegebenheiten an, führt Johannes Bauernfeind weiter aus. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass das deutsche Rabattvertragssystem die Arzneimittelversorgung resistenter gegen Lieferengpässe mache als das auf nicht geregelten Märkten möglich sei. „Die AOK unterstützt das auch im Kontext der deutschen EU-Ratspräsidentschaft derzeit rege diskutierte Ziel, die Versorgungssicherheit bei wichtigen Arzneimitteln zu stärken. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass sich dieses Ziel nur in einem europäischen Rahmen sinnvoll gestalten lässt und ergreifen alle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich uns dabei bieten.“

 

*) EU-Mitgliedstaaten, Unterzeichnerstaaten des General Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WHO), Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat

 

 Informationen für die Fachpresse zur Sondertranche „AOK Z1“

  

  • Vertragslaufzeit: 01.06.2021 bis 31.05.2023
  • Ausgeschriebene Wirkstoffe: Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin, Roxithromycin
  • Umsatzvolumen: 63 Millionen Euro pro Jahr
  • Zuschnitt der Ausschreibung: 5 Fachlose im Drei-Partner-Modell
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news-3813 Fri, 11 Sep 2020 10:55:51 +0200 Wissenschaftliche Studie: Fettsteuer gegen Übergewicht? https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wissenschaftliche-studie-fettsteuer-gegen-uebergewicht.html Internationales Forscherteam legt Ergebnisse vor Eine Steuer auf besonders fetthaltige Lebensmittel könnte sich positiv auf die Ernährungsweise der Menschen auswirken. Zu diesem Schluss kommt eine heute (11.09.2020) in der Cochrane Database of Systematic Reviews veröffentlichte Studie eines internationalen Forscherteams unter Beteiligung der AOK Baden-Württemberg, der Universität Bremen und des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie. Demnach habe eine Fettsteuer in Dänemark den Absatz von Sahne um fast 6 Prozent reduziert, Hackfleisch sei um 4 Prozent weniger nachgefragt gewesen. „Insgesamt konnten wir beobachten, dass die Dänen 42 Gramm weniger Fett pro Woche und Kopf zu sich genommen haben als vor der Einführung der Fettsteuer“, so Dr. Manuela Bombana, Wissenschaftlerin bei der AOK Baden-Württemberg und Mit-Autorin der Studie.

 

Angesichts einer wachsenden Zahl übergewichtiger Menschen in Deutschland sei eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten dringend notwendig. „Hierzulande bringt über die Hälfte der Erwachsenen zu viel Gewicht auf die Waage – Tendenz steigend“, so Bombana. Wenn man zugleich wisse, dass Übergewicht einer der Risikofaktoren für Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Beschwerden sei, könne man ermessen, wie groß der Handlungsdruck sei. Weitere empirische Forschung sei jedenfalls notwendig. „Unsere aktuelle Studie kann nur erste Anhaltspunkte über die tatsächliche Wirksamkeit einer Fettsteuer geben“, so Bombana weiter. Parallel gelte es, andere bereits bestehende Möglichkeiten wie Gesundheitskurse, Bewegungsangebote oder Ernährungsberatung voll auszuschöpfen, um dem Trend zum Übergewicht entgegenzuwirken.

 

Der Leiter der Studie Dr. Stefan K. Lhachimi, Universität Bremen, betont, dass es sich bei der dänischen Fettsteuer um eine verlorene Chance handelt: „Es ist tragisch, dass die dänische Regierung bzw. andere verantwortliche Institutionen es versäumt haben, diese Maßnahme sinnvoll auf die Gesundheitswirkungen hin zu evaluieren.“ Denn eine Steuer auf gesättigte Fettsäuren wie in Dänemark könne ein guter Ansatz sein, um sogenannte Junk-Foods teurer und damit unattraktiver zu machen. „Jeder hat ein Bauchgefühl dafür, was Junk-Food ist,“ so Lhachimi weiter, „jedoch ist es schwer, hier eine lebensmittelrechtlich eindeutige Definition zu finden.“ Eine Steuer auf ungesättigte Fettsäuren würde automatische viele Produkte aus der Gruppe der Junk-Foods treffen.

 

 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Die Studie wurde finanziert von dem UK Medical Research Council, Scottish Government Chief Scientist Office, und dem Cochrane Review Support Programme 2019. Die Studie ist kostenfrei zugänglich unter www.cochranelibrary.com.

 

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news-3788 Fri, 21 Aug 2020 08:58:08 +0200 Pflegestützpunkte im Land sind ein Erfolgsmodell https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/pflegestuetzpunkte-im-land-sind-ein-erfolgsmodell.html Vor 10 Jahren wurden bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs Pflegestützpunkte eingerichtet Ein Schlaganfall, ein Verkehrsunfall oder altersbedingte Einschränkungen – häufig sind es diese, oft unvorhersehbare Ereignisse, durch die Menschen, jüngere ebenso wie ältere, pflegebedürftig werden. Was dann? Wie kann die Versorgung organisiert werden? Wer kümmert sich? Woher bekommt man finanzielle Unterstützung?

 

Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung bei diesen oder ähnlichen Fragen bekommen und unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben, wurden bei den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs vor 10 Jahren Pflegestützpunkte eingerichtet. Mittlerweile sind in allen 44 Stadt- und Landkreisen Pflegeexperten mit der Beratung von Pflegebedürftigen betraut. Die Zahl der Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten ist von knapp 90 im Jahr 2018 innerhalb von zwei Jahren auf 145 Vollzeitkräfte angewachsen. In den Pflegestützpunkten erhalten Menschen aller Altersgruppen wohnortnah, neutral und kostenlos Rat zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Bandbreite reicht von einer einfachen Auskunft bis hin zu ausführlicher Beratung und Begleitung bei komplexen Problemlagen.

 

Die Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen und den Land- und Stadtkreisen getragen. Mit dem Rahmenvertrag zur Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte, der vor zwei Jahren zwischen den kommunalen Landesverbänden und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen geschlossen wurde, wurde die Basis für einen weiteren Ausbau dieser Beratungsstruktur in Baden-Württemberg gelegt. Mit dieser bundesweit einzigartigen flächendeckenden Ausbaustruktur neutraler Beratungsstellen wurde ein wichtiger Schritt im Sinne der betroffenen Menschen getan.

 

Hintergrundinformation:

Grundsätzliche Informationen und einen Einblick über die Tätigkeiten im Jahr 2019 erhalten Sie über den aktuellen Bericht der Geschäftsstelle Pflegestützpunkte. Der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Baden-Württemberg ist Teil des Berichtes. (Anhang).

 

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg

Tel.: 0711-2593-229

E-Mail: presse@bw.aok.de

 

Verband der Ersatzkassen (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg

für die B 52-Verbändekooperation

Tel.: 0711-23954-19

E-Mail: frank.winkler@vdek.com

 

Pressestelle des Landkreistags

Teil.: 0711- 22462-28

E-Mail: presse@landkreistag-bw.de

 

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news-3752 Wed, 22 Jul 2020 09:35:26 +0200 Corona: Gesetzliche Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte fordern gerechte Lastenverteilung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-gesetzliche-krankenkassen-aerzte-und-zahnaerzte-fordern-gerechte-lastenverteilung.html Private Krankenversicherer müssen ihren Anteil beitragen Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in Baden-Württemberg fordern eine stärkere Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an den Lasten der Corona-Pandemie. Insbesondere kritisieren sie, dass den weitaus größten Teil der Gesundheitskosten bislang allein die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber stemmen müssten.

 

„Alle Akteure im Gesundheitswesen strengen sich in allerhöchstem Maße an, Versorgung jetzt zu leisten und die bestehende gute Struktur für die Zukunft zu sichern“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Besonderer Dank gilt den Ärztinnen und Ärzten, den Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie den Pflegerinnen und Pflegern, die auch unter diesen besonderen Bedingungen einen tollen Job machen.“ Umso bedauerlicher sei es, so Bauernfeind weiter, dass die privaten Krankenversicherer ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bisher nur teilweise gerecht würden. Als Beispiel führt er die ausgeweiteten Corona-Tests bei asymptomatischen Patienten an, deren Finanzierung selbst für Privatversicherte allein aus dem GKV-Gesundheitsfonds käme.

 

Dr. Norbert Metke, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), ergänzt: „Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit uns gemeinsam schnell und unkompliziert wirksame Maßnahmen ergriffen, um die ambulante Versorgung im Land auch während der Corona-Hochphase und für die Zeit danach sicherzustellen. Nicht zu tolerieren ist, dass bei sinkenden Ausgaben der PKV und gleichbleibenden, von der wirtschaftlichen Situation unabhängigen Einnahmen die PKV sich an den Corona-Folgekosten nur rudimentär beteiligt.“

 

Biggi Bender, Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), äußert sich für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Die Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an welcher sich alle Akteure im Gesundheitswesen finanziell beteiligen müssen. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass sich die PKV an der Schutzausrüstung, etwa Mund-Nasen-Schutz, FFP-Masken, Schutzbrillen oder Schutzkittel, unzulänglich beteiligt hat.“ Zu der B 52-Verbändekooperation gehören der BKK-Landesverband Süd, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT und der vdek.

 

Dr. Ute Maier, Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: „Die ablehnende Haltung der PKV, sich finanziell an einem Schutzschirm für die Zahnärztinnen und Zahnärzte oder an der Ausstattung der Schwerpunktpraxen für Covid-19-Erkrankte mit Schutzausrüstung zu beteiligen, ist mehr als enttäuschend. Wir erwarten hier mehr Engagement.“

 

 

 

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg

Tel.: 0711-2593-229

E-Mail: presse@bw.aok.de

 

Verband der Ersatzkassen (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg

für die B 52-Verbändekooperation

Tel.: 0711-23954-19

E-Mail: frank.winkler@vdek.com

 

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Tel.: 0711-7875-3419

E-Mail: kai.sonntag@bvbawue.de

 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Tel.: 0711-7877-218

E-Mail: florian.wahl@kzvbw.de

 

 

 

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news-3750 Mon, 20 Jul 2020 10:59:33 +0200 AOK-Verwaltungsrat: Erstmals über 4,52 Millionen Versicherte https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-verwaltungsrat-erstmals-ueber-452-millionen-versicherte.html Drohender Finanzausgleich der Kassen geht zu Lasten der gesundheitlichen Versorgung im Land Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg verabschiedete in seiner turnusmäßigen Sitzung die Jahresrechnung 2019, die mit einem leichten Plus von 15 Millionen Euro abgeschlossen wurde. Erfreut zeigte sich das oberste Gremium der Südwestkasse auch angesichts der Tatsache, dass sich die positive Versichertenentwicklung im Jahr 2020 mit einem neuen Höchststand fortsetze. So sei die Versichertenzahl seit Januar mit jetzt mehr als 4,52 Millionen auf Rekordhöhe. Mit Sorge betrachtete der Verwaltungsrat hingegen, dass der Fortgang der Pandemie offen und deren Auswirkungen noch nicht verlässlich zu beziffern seien. Dies, die bereits vor Ausbruch der Pandemie beschlossenen Gesetze und geplanten Änderungen im Finanzausgleich der Kassen seien in Kombination sehr belastend für die Finanzen.

 

Direkte Auswirkungen könne ein Entwurf des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Finanzausgleich der Krankenkassen haben. Eine Umsetzung hätte zur Folge, dass dem hervorragend aufgestellten Gesundheitssystem in Baden-Württemberg künftig im Vergleich zu heute jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag fehlen würde. „Im Sinne unserer Versicherten ist das völlig unverständlich und entschieden abzulehnen. Die sehr hohe Qualität der Versorgung darf nicht beschnitten werden“, sagte Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates am Rande der Sitzung. Die Mittel der Krankenkassen aus Regionen mit effizienter und qualitativ sehr guter Versorgung in weniger effiziente umzuleiten, bedeute für die Versicherten Nachteile insbesondere im ländlichen Raum.

 

Das Gesundheitssystem im Land sei bestens aufgestellt und die Versorgung sehr gut strukturiert. „Es ist eine aberwitzige Verschwendung von Beitragsgeldern der versicherten Mitglieder und ihrer Arbeitgeber im Land, wenn jetzt Mittel in dreistelliger Millionenhöhe hier nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Lersmacher weiter.

 

Für Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, hat dieses Vorhaben im Zusammenwirken mit den Folgen der Pandemie Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten: „Corona und die jüngere Gesetzgebung sehen wir mit großer Sorge. Sie gefährden die gewollte Deckelung der Sozialabgaben bei 40 Prozent.“

 

Dass die AOK Baden-Württemberg trotz dieser Unwägbarkeiten einen Zuwachs an Versicherten und ein Plus in der Jahresrechnung habe, „bestätigt unseren an Stabilität und Qualität orientierten Kurs“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Südwest-Kasse steht auch künftig verlässlich für hohe Versorgungsqualität und werde sich dem Wettbewerb um gute Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen weiterhin stellen.“

 

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news-3749 Mon, 20 Jul 2020 10:41:05 +0200 Arzneimittelrabattverträge: AOK sanktioniert Umweltsünden und stärkt Liefersicherheit https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelrabattvertraege-aok-sanktioniert-umweltsuenden-und-staerkt-liefersicherheit.html Rabatt-Ausschreibung für 119 Wirkstoffe gestartet „Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie sehr die Arzneimittelversorgung in Europa von den weltweiten, krisenanfälligen Produktions- und Lieferketten der global aufgestellten Pharmaindustrie abhängig ist“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge der Gesundheitskasse. Die AOK begrüße daher das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersicherheit wichtiger Medikamente in der EU zu stärken. Um das zu erreichen, brauche es Anreize, an denen die Arzneimittelhersteller nicht vorbei könnten, so Bauernfeind anlässlich der heute (20.07.2020) gestarteten Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Sie umfasst 120 Fachlose mit insgesamt 119 Wirkstoffen.

 

„Ab sofort werden wir die Arzneimittelhersteller mit unseren Rabattverträgen verpflichten, als Absicherung gegen Produktions- oder Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen. Erst im letzten Vertragsquartal darf dieser Lagerbestand aufgebraucht werden.“ Zudem werde die AOK ihren Beitrag leisten, die auf Kosten der Menschen und der Umwelt entstehenden Angebotsvorteile in der Lieferkette durch klare Haftungsregelungen abzubauen. Wolle ein Unternehmen einen Rabattvertrag mit der AOK schließen, müsse es zukünftig sicherstellen, dass weder seine eigene Produktion noch die seiner Zulieferer die Gesundheit der Beschäftigten oder die Umwelt gefährdeten. „Kurz gesagt: Wer nicht liefert oder die vor Ort geltenden Arbeitsschutz- oder Umweltstandards nicht einhält, riskiert, den laufenden Vertrag unmittelbar zu verlieren und seine Chancen mit Blick auf künftige Ausschreibungen aufs Spiel zu setzen“, so Bauernfeind.

 

„Arzneimittelrabattverträge sind ein starkes und in dieser Form derzeit einzigartiges Steuerungsinstrument.“ Mit den veränderten Vorrats-, Produktions- und Umweltauflagen im Rahmen der aktuellen AOK-Ausschreibung, so Bauernfeind, entwickle man die Verträge gezielt weiter in Richtung Versorgungssicherheit. Eine Ausschreibung zu fünf antibiotischen Wirkstoffen sei für diesen sehr spezifischen Markt bereits in Vorbereitung, so Bauernfeind weiter. In dieser Ausschreibung sollen die Versorgungssicherheit sowie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zusätzlich gestärkt werden. „Wir setzen zudem auf eine EU-weite Initiative während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, mit der die Pharmaunternehmen in die Pflicht genommen werden. Es muss dort im Interesse der Versicherten darum gehen, die marktnahe Produktion durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen umweltgerecht zu fördern.“

 


Die Ausschreibung AOK XXIV im Überblick:

 

  • 119 Wirkstoffe in 120 Fachlosen;
  • 22 Wirkstoffe werden im Drei-Partner-Modell vergeben;
  • Vertragslaufzeit: 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2023;
  • AOK-Umsatzvolumen: rund 2,0 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis);
  • Ende der Angebotsfrist: 22. September 2020

 

 

 

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news-3743 Tue, 14 Jul 2020 08:08:27 +0200 Neue Leistung im Facharztvertrag Kardiologie https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neue-leistung-im-facharztvertrag-kardiologie.html Kardio-MRT jetzt als hochwertige ambulante Diagnoseleistung Die ambulante kardiologische Behandlung in Baden-Württemberg wird im Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg um eine qualitativ hochwertige Diagnoseleistung ergänzt: Die Vertragspartner, zu denen auf Arztseite MEDI Baden-Württemberg, der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und der Bundesverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI) zählen, nehmen seit 1. Juli 2020 die Magnetresonanttomografie (MRT) des Herzens in den Facharztvertrag auf. Niedergelassene Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese jetzt erstmals in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen.

 

Eine MRT wird veranlasst, wenn nach nichtinvasiven apparativen Untersuchungen wie einer Blutdruckmessung, dem Ruhe-, Belastungs- oder Langzeit-EKG und anderer bildgebender Diagnostik wie dem Herzultraschall krankhafte Veränderungen des Herzens noch genauer zu beurteilen sind.

 

PD Dr. Ralph Bosch, 1. Regionalvorsitzender des BNK Baden-Württemberg und MEDI-Sprecher betont: „Im Facharztvertrag Kardiologie werden Innovationen schnell und evidenzbasiert in die ambulante Versorgung gebracht. Die Einführung der ambulanten Kardio-MRT bedeutet einen weiteren innovativen Schritt. Das in der stationären Versorgung etablierte Verfahren eignet sich dann, wenn nach der obligatorischen Echokardiografie weitergehende Abklärungen notwendig werden. Die Untersuchung dauert rund 45 Minuten und wird bei Bedarf von einem entsprechend qualilfizierten Kardiologen direkt bei einem Radiologen vor Ort duchgeführt.“

 

Die Voraussetzungen für die Durchführung entsprechen den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Die Leistung wird der erforderlichen Qualifikation und dem Aufwand entsprechend adäquat vergütet.

 

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sagt dazu: „Bislang mussten Patienten immer eine Klinik aufsuchen, wenn die Indikationsstellung eine Kardio-MRT erforderlich machte, weil ambulant entsprechende Abrechnungsmodalitäten fehlten. Zum Nutzen der Versicherten kann dies jetzt beim Facharzt geschehen, der den Patienten gut kennt und dem alle Befunde vorliegen.“

 

Seit dem Versorgungsstart 2010 sind verschiedene Verfahren und Behandlungsmethoden in den Facharztvertrag Kardiologie integriert worden, die sonst der ambulanten Versorgung nicht oder nur teilweise zugänglich sind. So wurde bereits 2012 bundesweit erstmalig die ambulante Implantation eines Ereignisrekorders vertraglich vereinbart. Damit kann etwa bei einem unklaren Schlaganfall Vorhofflimmern diagnostiziert werden – die häufigste Ursache des Schlaganfalls. Seit 2013 werden außerdem die Materialkosten für die Druckdrahtmessung bei einer diagnostischen Herzkatheteruntersuchung übernommen. Das erlaubt den Nachweis, ob die Minderdurchblutung des Herzmuskels tatsächlich so gravierend ist, dass ein Stent eingesetzt werden muss. Seit 2016 können auch Ereignisrekorder der neuesten Generation verwendet werden, die für den Patienten noch komfortabler sind. 2017 wurde außerdem die ambulante Implantation von Defibrillatoren in den Leistungskatalog aufgenommen. Damit können schnelle Rhythmusstörungen der Herzkammer oder Kammerflimmern, die in über 80 Prozent der Fälle die Ursache für einen plötzlichen Herztod sind, durch eine Elektrostimulation- oder Schockabgabe beendet werden.

 

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news-3718 Tue, 30 Jun 2020 11:24:02 +0200 Zehn Jahre AOK-Facharztverträge in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zehn-jahre-aok-facharztvertraege-in-baden-wuerttemberg.html Wissenschaft bestätigt: Patienten umfassend besser versorgt Am 1. Juli 2010 begann in Baden-Württemberg die Versorgung im ersten AOK-Facharztvertrag für den Bereich Kardiologie. Mittlerweile nehmen über 2.800 Fachärzte und Psychotherapeuten aus 12 Fachgebieten an insgesamt sieben Verträgen teil. Seit 2013 bietet die AOK Baden-Württemberg ihr FacharztProgramm gemeinsam mit der Bosch BKK an. Zusammen mit dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) verkörpern die Selektivverträge eine einmalige strukturierte Vollversorgung außerhalb des KV-Systems. Zeitgemäße Arbeitsbedingungen ohne Budgetierung ärztlicher Honorare und mehr Beratungszeit ermöglichen den Ärzten eine umfassend und nachweislich bessere Versorgung der Versicherten. Wissenschaftliche Evaluationen wiesen etwa nach, dass Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz oder koronarer Herzkrankheit sogar länger leben als in der Regelversorgung. Aktuell haben sich freiwillig über 750 Tausend Versicherte im Facharzt- und 1,7 Millionen Versicherte im HausarztProgramm eingeschrieben. Für die Vertragspartner waren die Verträge nie als Versuchslabor konzipiert. Der Gesetzesrahmen wurde vielmehr dazu genutzt, die ambulante Versorgung freiwillig und auf wettbewerblicher Basis umfassend neu zu gestalten, was angesichts der Zunahme multimorbider und chronisch kranker Patienten immer wichtiger wird.

 

Zusammen mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg schloss die AOK Baden-Württemberg deshalb bereits 2008 den bundesweit ersten HZV-Vertrag auf Vollversorgungsbasis. Ein fundamentaler Unterschied der Selektivverträge liegt in der strukturierten und verbindlichen Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten. Der Hausarzt fungiert als Koordinator mit direktem Draht zum behandelnden Facharzt, sodass dort insbesondere diejenigen Patienten zeitnah versorgt werden, die nach seiner Einschätzung fachärztliche Kompetenz benötigen. Inhaltlich liegt der Fokus auf der Identifizierung von Schwerpunktdiagnosen und darauf abgestimmter evidenzbasierter Versorgungspfade basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

 

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg kommentiert: „Durch die noch auf der Zielgeraden erreichten Änderungen im Faire Kassenwettbewerbs-Gesetz können wir auch künftig für die Menschen eine nachhaltige qualitätsgesicherte Versorgung gestalten, die auf den Empfehlungen des Sachverständigenrats Gesundheit zu zukunftsfähigen Strukturen aufbaut. Getragen von mittlerweile über 8.000 eng kooperierenden Ärzten und Psychotherapeuten ist das Haus- und Facharztprogramm eine echte Erfolgsgeschichte im deutschen Gesundheitswesen, die wir gemeinsam fortsetzen werden.” Im Herbst folgt bereits der nächste Vertrag für das Fachgebiet Pneumologie.

 

Budgetierung ärztlicher Honorare, fehlendes Vertrauen in die Reformfähigkeit des kollektivvertraglichen Systems und mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten waren und sind wichtige Motive für die Teilnahme an den Facharztverträgen. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland betont: „Seit über zwölf Jahren verbessern passgenaue Strukturen vor Ort die Arbeitsbedingungen der Praxisteams und die ambulante Patientenversorgung gleichermaßen. Wir setzen deshalb in Baden-Württemberg in punkto Selektivverträge weiter auf das bewährte Vollversorgungssystem. Und mit dem SpiFA als starken Kooperationspartner wollen wir den Facharztverträgen zukünftig auch bundesweit mehr Schlagkraft verleihen.“ Eine wichtige Rolle spielt auch die Tätigkeit der derzeit rund 500 Entlastungsassistentinnen in der Facharztpraxis (EFA®). Sie wird seit 2014 gefördert und ermöglicht eine intensivere und verbesserte Betreuung der Patienten und entlastet so die Fachärzte bei wichtigen Routinearbeiten.

 

Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin bei der Bosch BKK ergänzt: „Die Verträge verschaffen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten Zeit für eine intensive Versorgung und eine ausführliche Information und Beratung ihrer Patienten. So können vor allem chronische Krankheitsbilder besser beleuchtet werden: Gibt es beispielsweise Einflussfaktoren aus dem sozialen Umfeld, wie etwa Stress oder Belastungen, so kann der Patient ganzheitlich und individuell behandelt werden.” Dabei können im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit etwa auch Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der AOK oder der Patientenbegleitung der Bosch BKK zum Einsatz kommen, die den Betroffenen vertrauensvoll mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

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news-3713 Thu, 18 Jun 2020 13:25:40 +0200 Darmkrebsfrüherkennung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/darmkrebsfrueherkennung.html Versicherte nutzen Test dreimal häufiger bei erleichtertem Zugang Gesetzlich krankenversicherte Männer und Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen kostenlosen immunologischen Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung. Bislang nutzen nur Wenige dieses Angebot. Jetzt zeigt eine Studie, die Wissenschaftler vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg durchgeführt haben: Die Versicherten nehmen das Angebot dreimal so oft an, wenn sie den Test per Post erhalten und zurückschicken können.

 

Darmkrebs zählt weltweit zu den häufigsten Krebserkrankungen. Allein in Deutschland erkranken jährlich knapp 60.000 Männer und Frauen an Krebs des Dickdarms oder des Enddarms – rund 25.000 Erkrankte versterben an ihrem Krebsleiden. Dabei ließen sich viele dieser Darmkrebserkrankungen verhindern oder zumindest frühzeitig erkennen und behandeln, wenn mehr Menschen die Früherkennungsangebote nutzen würden. Ein wichtiger Bestandteil des Früherkennungsangebots ist der immunologische Test, mit dem Stuhlproben auf nicht sichtbare Blutspuren untersucht werden. Diese können auf Darmpolypen, also Vorstufen von Darmkrebs, oder auf eine bereits bestehende Darmkrebserkrankung hinweisen. Gesetzlich Krankenversicherte haben im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlichen Anspruch auf den Test, und ab einem Alter von 55 jedes zweite Jahr. Ist das Ergebnis eines Stuhltests auffällig, wird der Befund durch eine Darmspiegelung abgeklärt. Alternativ können Männer ab 50 und Frauen ab 55 Jahren auch eine Vorsorge-Darmspiegelung ohne vorherigen Stuhltest durchführen.

 

„Bislang haben in Deutschland pro Jahr allerdings nur rund zehn Prozent der Teilnahmeberechtigten den Stuhltest genutzt“, sagt Hermann Brenner vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). „Das sind viel zu wenige und Deutschland hinkt hier im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich hinterher.“ Ein großer Unterschied zu den Ländern mit höherer Teilnehmerquote am Stuhltest: In Deutschland ist die Durchführung umständlich. „Man muss den Test in der Arztpraxis besorgen, zu Hause durchführen, wieder in der Praxis abgeben und schließlich bei einem erneuten Arzttermin das Ergebnis abfragen“, so Brenner. „Das sind zu viele Hürden, um eine breite Nutzung des Angebots zu erreichen.“

 

Mit der Studie wurde deshalb untersucht, ob sich durch ein niedrigschwelliges Bereitstellen des Tests die Nutzungsrate erhöhen lässt. Dazu wurden 17.532 Versicherte im Alter von 50 bis 54 Jahren nach dem Zufallsprinzip in drei Gruppen eingeteilt.

 

Eingeladen wurden ausschließlich Personen, die in den Jahren zuvor keine Darmspiegelung beansprucht hatten, nicht an Krebs erkrankt waren und am AOK-HausarztProgramm teilnahmen. Alle drei Gruppen erhielten ein Einladungsschreiben zur Darmkrebsfrüherkennung. Die Teilnehmer in den beiden Interventionsgruppen erhielten mit dem Einladungsschreiben entweder mehrere leicht durchführbare Bestelloptionen (per Internet, E-Mail, Fax oder Post) für den Test bzw. unmittelbar den Test ohne vorherige Bestellung, den sie dann kostenfrei per Post zurücksenden konnten. Personen der Kontrollgruppe erhielten lediglich das Einladungsschreiben.

 

Das deutliche Ergebnis: In der Gruppe, die nur das Einladungsschreiben erhalten hatte, lag die Teilnahmerate wie bisher bei zehn Prozent. In der Gruppe, die mit dem Einladungsschreiben auch gleich den Test erhielt, lag die Teilnahmerate innerhalb eines Jahres bei fast 30 Prozent. Bei den Studienteilnehmern, die mit dem Schreiben mehrere Bestelloptionen erhalten hatten, war der Effekt annähernd gleich groß. Ein Erinnerungsschreiben steigerte die Teilnahmerate zusätzlich: Bei Frauen in den Interventionsgruppen (beigefügter Test oder Bestelloption) erhöhte sich die Teilnahme dadurch auf fast 40 Prozent. Bei Männern lag die Teilnehmerrate in allen drei Gruppen fast 10 Prozentpunkte niedriger.

 

Zwei Drittel der Studienteilnehmer, die einen auffälligen Testbefund hatten, ließen diesen anschließend durch eine Koloskopie abklären. Bei über 40 Prozent dieser Teilnehmer spürten Ärzte frühe Darmkrebsvorstufen auf, bei über 20 Prozent entdeckten sie sogar fortgeschrittene Veränderungen – die im Zuge der Darmspiegelung gleich entfernt werden konnten. „Das unterstreicht den hohen Stellenwert, den der immunologische Stuhltest für die Früherkennung von Darmkrebs hat“, sagt Brenner und betont: „Natürlich ist es unerlässlich, einen positiven Test dann auch auf jeden Fall mit einer Darmspiegelung abzuklären.“

 

Für Brenner ist diese Erkenntnis ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Wir haben gezeigt, dass mit dem erleichterten Zugang die Nutzung der Darmkrebsfrüherkennung in der Altersgruppe von 50-54 Jahren erheblich verbessert werden kann“, sagt der DKFZ-Forscher.

 

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, ergänzt: „Effektive Früherkennung ist bei Darmkrebs unverzichtbar, deshalb versenden wir in unserem Haus- und FacharztProgramm gemeinsam mit den Arztpartnern schon seit knapp zehn Jahren ein Einladungsschreiben zur Vorsorgekoloskopie. Die Studienergebnisse legen nahe, dass wir dieses Angebot zukünftig um einen erleichterten Zugang zu den Stuhltests erweitern.“

 

Laura Fiona Gruner, Michael Hoffmeister, Leopold Ludwig, Stefan Meny, Hermann Brenner: Effekte verschiedener Einladungsmodelle auf die Inanspruchnahme immunologischer Tests auf Blut im Stuhl: Ergebnisse einer randomisierten kontrollierten Studie. Deutsches Ärzteblatt, Heft 25/2020; 19. Juni 2020 (Foto: "AOK-Mediendienst")

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news-3689 Tue, 02 Jun 2020 08:39:54 +0200 Anspruchsvolle Aufgaben in herausfordernder Zeit https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/anspruchsvolle-aufgaben-in-herausfordernder-zeit.html Alexander Stütz startet als neuer Vize-Chef der AOK Baden-Württemberg „Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft vor anspruchsvolle Aufgaben“, sagt der neue Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Alexander Stütz, „doch gerade im Gesundheitswesen erweist sich diese Krise auch als ein Beschleuniger der Digitalisierung,“ ist der 49-jährige Diplom-Kaufmann überzeugt. Vorstandschef Johannes Bauernfeind schätzt seinen neuen Vorstandskollegen aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Kenntnisse als Top-Manager, der mit seinen operationalen und strategischen Fähigkeiten neue und zukunftsweisende Impulse für die Südwest-AOK und das Gesundheitswesen im Land insbesondere in der Digitalisierung setzen wird. „Ich freue mich, dass wir mit Alexander Stütz auch einen Experten zur elektronischen Patientenakte an Bord holen. Die AOK Baden-Württemberg verfolgt bei der Digitalisierung ehrgeizige Ziele. Ich glaube, wir haben jetzt die Chance Sektorengrenzen aufzulösen und die Vernetzung im Gesundheitssystem voranzutreiben.“ Alexander Stütz ist ehemaliger Bereichsvorstand der Barmer und startet sein Engagement für die AOK Baden-Württemberg seit Juni 2020.

 

Zu den Schwerpunkten des neuen Vizechefs der Südwest-AOK werden unter anderem die IT-Steuerung, Personal und Personal-Entwicklung, Kundenmanagement sowie Marketing und Vertrieb gehören. „Ich freue mich auf die richtige Mischung aus Kundenorientierung und gesundheitspolitischer Profilierung, für die die AOK Baden-Württemberg bekannt ist. Gern werde ich meine Erfahrungen in die strategische Ausrichtung des südwestdeutschen Marktführers der gesetzlichen Krankenversicherung einbringen“, so Stütz.

 

„Wir hätten dem neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Alexander Stütz einen Einstieg zu einer einfacheren Zeit gegönnt“, sagt Vorstandsvorsitzender Johannes Bauernfeind, „doch die Ausnahmesituation der Corona-Krise bietet auch die Chance, Neues aufzubauen und in vielen Bereichen unser bisheriges Tun zu hinterfragen.“ Das sieht auch Bauernfeinds neuer Co-Vorstand so: „2020 ist das schwierigste Jahr, das die gesetzliche Krankenversicherung bisher jemals zu managen hatte. Wir werden damit umzugehen wissen, müssen aber flexibel und stets im Interesse unserer Versicherten agieren.“ Alexander Stütz ist bereits Ende April 2020 einstimmig vom Verwaltungsrat gewählt worden.

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news-3685 Thu, 28 May 2020 11:41:46 +0200 Selektivverträge der AOK Baden-Württemberg wachsen weiter https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/selektivvertraege-der-aok-baden-wuerttemberg-wachsen-weiter.html 2019 fast zehn Prozent Wachstum bei teilnehmenden Versicherten Im Haus- und FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg steigen die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auch 2019 auf hohem Niveau weiter an. Das Gesamthonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Verträgen liegt mit 636 Millionen Euro gut sieben Prozent über dem Vorjahreswert. Davon entfallen 492 Millionen Euro (plus 6 Prozent) auf den HZV-Vertrag mit knapp 1,7 Millionen Versicherten (plus 4 Prozent). Im gemeinsamen FacharztProgramm von AOK und Bosch BKK liegt das Honorar bei 144 Millionen Euro (plus 12,5 Prozent). Die Zahl der teilnehmenden Versicherten stieg auf 718 Tausend (plus 9,6 Prozent). Inzwischen nehmen inklusive angestellter Ärzte 5.150 Haus- und Kinderärzte sowie rund 2.800 Fachärzte und Psychotherapeuten an der Versorgung teil. Die Vertragspartner sind mit der Entwicklung sehr zufrieden und entwickeln die Selektivvertragslandschaft auch 2020 kontinuierlich weiter. Am 1. April startete für das Fachgebiet Nephrologie ein neuer Facharztvertrag, dem im Herbst ein weiterer für die Pneumologie folgen wird.

 

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, stellt fest: „Durch die im vergangenen Jahr noch auf der Zielgeraden erreichten Änderungen im Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz besteht nun Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge, sodass wir auch in den nächsten Jahren den Wachstumskurs gemeinsam mit den Ärztepartnern fortsetzen werden. Dabei sehen wir die Coronakrise auch als Herausforderung und Antrieb für die weitere Digitalisierung und wollen speziell die 2019 erfolgreich gestartete elektronische Arztvernetzung systematisch ausbauen. In digitalen Unterstützungsprozessen liegen gerade in den Selektivverträgen aufgrund der regionalen Gestaltungsfreiheiten große Chancen und Potentiale zur Verbesserung der Versorgung.“

 

Von der intensiven und koordinierteren Versorgung in den Selektivverträgen profitieren vor allem chronisch kranke Menschen. Seit Beginn im Jahr 2008 zeigen die Vertragspartner, dass die HZV im Zusammenspiel mit den eng vernetzten Facharztverträgen eine nachweislich bessere Versorgung erzielt. Für die HZV ist belegt, dass sich die „Qualitätsschere“ sogar von Jahr zu Jahr noch weiter zugunsten der HZV öffnet. Und im Herbst 2019 Jahres zeigte eine wissenschaftliche Evaluation des Facharztvertrags Kardiologie für Herzpatienten bereits für einen Zeitraum von zwei Jahren signifikante Vorteile bei gewonnenen Lebensjahren.

 

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland kommentiert. „In den letzten Jahren kamen jeweils rund 60 bis 70 Tausend neue Versicherte im FacharztProgramm hinzu. Im Mai 2020 ist die Marke von 750 Tausend überschritten worden. Das bestätigt uns auf unserem Erfolgsweg und motiviert uns alle auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Patientenaufkommen in vielen Praxen coronabedingt deutlich niedriger liegt.“ Im April wurden deshalb für die Haus- und Facharztverträge bereits umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, insbesondere die Öffnung zahlreicher ärztlicher Leistung für Fernbehandlung per Video oder Telefon. Zusätzlich haben sich die Vertragspartner über die Inhalte zu einem Corona-Rettungsschirm äquivalent zur Regelversorgung verständigt.

 

„Trotz landesweit rückläufiger Hausarztzahlen bleibt die Zahl der an der HZV teilnehmenden Ärzte auch 2019 stabil auf hohem Niveau“, betont Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. „Eine gut etablierte HZV-Praxis in Baden-Württemberg ist durch die einfache, auf wenigen Pauschalen beruhende Abrechnung in der Coronakrise vergleichsweise gut gerüstet. Und sie ist schon jetzt und in Zukunft erst recht ein entscheidender Vorteil bei der Regelung der Praxisnachfolge”, so Dietsche.

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news-3676 Wed, 20 May 2020 10:00:00 +0200 AOK Baden-Württemberg öffnet schrittweise ihre Standorte im Land https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-oeffnet-schrittweise-ihre-standorte-im-land.html AOK-KundenCenter bieten wieder persönliche Beratung vor Ort Die AOK Baden-Württemberg bietet seit heute (20.05.2020) wieder persönliche Gespräche für ihre Versicherten in AOK-KundenCentern an. Die Beratungstermine werden im Vorfeld mit den Kundinnen und Kunden telefonisch vereinbart und in den einzelnen AOK-KundenCentern aller 14 Bezirksdirektionen durchgeführt.

„Seit wir wegen des Corona-Virus im März unsere Standorte vorsorglich zum Schutz unserer Versicherten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Publikumsverkehr geschlossen haben, waren wir verstärkt telefonisch und auf den Online-Kanälen für unsere Kunden da“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Am Telefon, über das Online-KundenCenter ‚Meine AOK‘, per App und andere Online-Kanäle waren wir für Versicherte und Firmenkunden immer da und haben auch in dieser außergewöhnlichen Situation sehr gut beraten. Jetzt freuen wir uns darauf, wieder sukzessive den Publikumsverkehr in unseren Standorten zu ermöglichen und für unsere Kunden vor Ort persönlich da sein zu können.“

Die persönlichen Beratungsgespräche in den Standorten können telefonisch mit den Kundenberaterinnen und -beratern der AOK Baden-Württemberg vereinbart werden. Versicherte finden unter aok.de/bw Informationen zu den geöffneten AOK-KundenCentern und die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung. Zum Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden der AOK Baden-Württemberg in Zeiten des Corona-Virus wird auf die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern geachtet, zum Beispiel mit Hinweisen durch Bodenmarkierungen. Zusätzlichen Infektionsschutz im Beratungsgespräch bieten transparente Plexiglasscheiben. Die Versicherten werden in Anlehnung an die Verordnung der Landesregierung gebeten, ihren Mund-Nasen-Schutz zum Termin mitzubringen.

Das Ziel, aktiv die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und somit die Gesundheit der Versicherten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, hat bei der AOK Baden-Württemberg nach wie vor höchste Priorität und ist Taktgeber für die stufenweise Öffnung der Standorte der Südwestkasse. In einem ersten Schritt werden persönliche Beratungstermine nach telefonischer Terminvereinbarung in ausgewählten Standorten aller 14 Bezirksdirektionen angeboten. Die Öffnung weiterer AOK-KundenCenter sowie der Betrieb der AOK-Gesundheitszentren und AOK-RückenStudios werden schrittweise folgen. So reagiert die AOK Baden-Württemberg auch weiterhin flexibel auf regionale Gegebenheiten und sich verändernde Rahmenbedingungen.

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news-3674 Mon, 18 May 2020 09:46:32 +0200 Corona-Pandemie: Entlastung für Pflegegeldempfänger https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-pandemie-entlastung-fuer-pflegegeldempfaenger.html Pflicht zu Beratungsgesprächen entfällt – Onlinekurse bieten Unterstützung Um das Risiko einer Corona-Infektion zu reduzieren, sind die für die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld verpflichtenden regelmäßigen Beratungsgespräche aktuell ausgesetzt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.09.2020. Allein bei der AOK Baden-Württemberg profitieren rund 150.000 Versicherte.

 

„In der aktuellen Situation steht das Vermeiden einer Ansteckung mit dem Corona-Virus an erster Stelle. Deshalb gilt es, insbesondere pflegebedürftige und hochaltrige Menschen zu schützen, da sie häufig durch multiple Vorerkrankungen besonders gefährdet sind“, so Britta March, die bei der AOK Baden-Württemberg den Bereich Pflege und Beratung in der Pflege verantwortet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche vorübergehend auszusetzen, sei deshalb eine richtige und unverzichtbare Maßnahme. Dennoch werde die AOK Baden-Württemberg auch in der aktuellen Situation niemanden, der einen konkreten Beratungsbedarf habe, allein lassen, so March weiter. „Sollten beispielsweise die häusliche Pflege nicht mehr sichergestellt werden können oder andere Fragen rund um das Thema Pflege drängen, stehen unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater jederzeit telefonisch zur Verfügung.“ Zusätzlich biete die AOK Baden-Württemberg kostenfreie Online-Kurse für pflegende Angehörige rund um die häusliche Pflege, auch zu speziellen pflegerischen Themen wie Alzheimer und Demenz, Wohnformen im Alter oder die rechtliche Vorsorge, an: online-pflegekurse.bw.aok.de.

 

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news-3655 Wed, 06 May 2020 12:58:41 +0200 „Das Wartezimmer wandert ins Wohnzimmer“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/das-wartezimmer-wandert-ins-wohnzimmer.html Beirat Digitalisierung der AOK Baden-Württemberg spricht über Zukunftsszenarien der Versorgung Die AOK Baden-Württemberg nimmt die Zeit nach der Coronakrise in den Blick. Im Beirat Digitalisierung thematisierten aktuell Fachleute aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft unter der Moderation von Professor Dr. Matthias P. Schönermark strategische Fragen zur digitalen Transformation für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft. Unter den Experten herrschte Einigkeit, dass die Corona-Krise viele Chancen für eine beschleunigte Digitalisierung böte, um Sektorengrenzen aufzulösen und die Vernetzung im Gesundheitssystem voranzutreiben. „Wir haben neue Wege und Möglichkeiten durchdacht, die zuvor eher skeptisch gesehen wurden. Wir wollen diese Krise aktiv als Antrieb für die Digitalisierung im Gesundheitswesen nutzen und hinterfragen vor diesem Hintergrund in vielen Bereichen unser bisheriges Tun“, fasst Johannes Bauernfeind, Vorstandvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die Erkenntnisse der Experten zusammen.

 

Vertreter der ambulanten und stationären Versorgung im Gremium hoben hervor, dass die AOK Baden-Württemberg mit ihren Vertragspartnern der Haus- und Facharztverträge – MEDI und Hausärzteverband in Baden-Württemberg – strukturelle Grundlagen gelegt und schnell und zielführend den in der Corona-Krise dringend benötigten digitalen Austausch untereinander und mit den Patienten vorangetrieben habe. Zu den umfangreichen Sofortmaßnahmen der selektivvertraglichen ambulanten Versorgung während der Coronakrise werden beispielsweise seit 01.03.2020 Leistungen vergütet, die als Fernbehandlung per Video oder Telefon erbracht werden können. Die elektronische Vernetzung der Haus- und Fachärzte, die an den Selektivverträgen der AOK Baden-Württemberg teilnehmen, ist bereits seit Sommer 2019 etabliert. Innovationen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der elektronische Arztbrief verbessern jetzt in besonderem Maße die Versorgung der teilnehmenden Versicherten und entlasten die Ärzte organisatorisch.

 

In der Coronakrise sei „das Wartezimmer ins Wohnzimmer gewandert. Angehörige bekommen digitalen Zugang zu ihren stationär liegenden Familienmitgliedern“, sagt Beiratsmitglied Professor Dr. Jörg Martin, Medizinischer Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding. „Ich glaube, dass kurzfristig gefundene Lösungen durch die Digitalisierung wegen ihres hohen Nutzens nicht wieder zurückgenommen werden können“, so Martin weiter. Außerdem zeigten Ergebnisse aus der Marktforschung, dass 70 Prozent der Patienten eher eine Videokonferenz mit dem Arzt vorziehen, als zwei Monate auf einen Arzttermin zu warten. Insgesamt werde das Gesundheitssystem derzeit auf den Prüfstand gestellt und die Digitalisierung erhalte einen starken Schub. Hemmnisse und Bedenken spielen angesichts der wichtigen Einsatzmöglichkeiten keine Rolle mehr.

 

Harry Gatterer, Geschäftsführer des Frankfurter Zukunftsinstituts, sieht die Digitalisierung bereits weit fortgeschritten: „Sie ist jetzt Gegenwart und keine Zukunftsmusik mehr. Wie schnell Unternehmen damit umzugehen lernen, bestimmt ihre weitere Zukunft. Das ist weniger eine Frage der Technik, als der Fähigkeit zur Selbstorganisation. Jeder Player auch im Gesundheitswesen muss seine Rolle intensiv überdenken und sich neu aufstellen.“ Dabei dürfe die Technik aber nur Mittel zum Zweck sein. Der wichtigste Grundsatz dabei laute, alle Menschen im Blick zu haben. Jene, die weniger digitalen Zugang haben, dürften nicht als „Entwicklungsverlierer“ abgehängt werden, betont Johannes Bauernfeind.



Informationen für Redaktionen


Zusammensetzung des Beirats Digitalisierung:

•    Prof. Dr. Ing.-Prof. e. h. Wilhelm Bauer, geschäftsführender Leiter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

•    Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender MEDI

•    Harry Gatterer, Geschäftsführer Zukunftsinstitut

•    Prof. Dr. Christoph Igel, Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) der Bundeswehr

•    Dr. rer. pol. Ilona Köster-Steinebach, Geschäftsführerin Aktionsbündnis Patientensicherheit

•    Prof. Dr. Jörg Martin, Medizinischer Geschäftsführer Regionale Kliniken Holding RKH

•    Dr. Alexander Schachinger, Geschäftsführer EPatient RSD

•    Frank Stratmann, digitaler Berater und Blogger

•    Roland Hamm, Versichertenvertreter

•    Götz Anselm Maier, Arbeitgebervertreter

 

 

 

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news-3654 Wed, 06 May 2020 09:39:05 +0200 Neue Software für Covid-19-Patienten im Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neue-software-fuer-covid-19-patienten-im-hausarztvertrag-der-aok-baden-wuerttemberg.html CovidCare unterstützt Praxen bei der strukturierten Versorgung von Risikopatienten Seit 30. April steht HZV-Praxen mit CovidCare eine Software zur Verfügung, die die Versorgung von Covid-19-Patienten verbessert und Hausärzte entlastet. Im Fokus sind Patienten, die zu einer vom RKI definierten Risikogruppe gehören. Entwickelt wurde CovidCare von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg. CovidCare dockt an das hausarztpraxisbasierte Case Management für chronisch kranke Patienten (PraCMan) an. Dessen Herzstück, die CareCockpit-Software, ermöglicht ein strukturiertes Monitoring, welches telefonisch durchgeführt werden kann, und eine einfache und einheitliche Dokumentation vorhält. CovidCare ermögliche so eine gezieltere und sichere Patientenbetreuung und trage dazu bei, Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu erkennen, so die Vertragspartner.

 

„Die softwaregestützte Verlaufskontrolle mit Terminübersicht und Visualisierung auf einer Zeitachse sind sehr sinnvoll und benutzerfreundlich“, so Dr. Thomas Heyer, Vertreter des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Es ermögliche eine bessere Wahrnehmung und Einschätzung des Krankheitsverlaufes und ein frühestmögliches Erkennen einer Verschlechterung. „Ich kann den Einsatz von CovidCare allen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen – auch denjenigen, die bislang noch keine Erfahrungen mit der PraCMan-Software gemacht haben“, so Heyer weiter.

 

CovidCare besteht aus den drei Elementen Patientenanlage, Assessment und Telefonmonitoring. Die strukturierte Versorgung erfolgt unter Einbeziehung einer qualifizierten Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH). Profitieren können von dem neuem Versorgungsmodul Versicherte im AOK HausarztProgramm, auch Patienten in Pflegeheimen können teilnehmen. Die Praxen können pro Krankheitsfall 40 Euro zusätzlich abrechnen. Teilnahmevoraussetzung ist die Durchführung einer 30-bis 60-minütigen Online-Schulung für die VERAH. Für die Hausärzte wird ebenfalls eine 15-bis 30-minütige Online-Schulung angeboten. „Wir haben uns gemeinsam mit den ärztlichen Vertragspartnern für CovidCare entschieden, weil es die Versorgung von Patienten mit Coronainfektionen strukturierter und sicherer macht und gleichzeitig den Hausarzt entlastet. Mit PraCMan verfügen wir bereits seit 2014 über ein etabliertes Versorgungsprogramm, über das derzeit rund 20.000 Versicherte in über 700 Hausarztpraxen versorgt werden“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont: ”Die Hausärzte sind essentiell für die Versorgung von Coronapatienten. Da es in vielen Praxen immer noch an ausreichender Schutzausrüstung mangelt, hilft CovidCare die ambulante Versorgung zu sichern und bietet gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz für Ärzte und Praxispersonal.“

 

Das CovidCare-Modul soll kontinuierlich weiterentwickelt und für wissenschaftliche Fragestellungen zur besseren Bewältigung der Coronapandemie genutzt werden. Teilnehmende Praxen können dazu für Patienten, die ihr Einverständnis schriftlich erklärt haben, pseudonymisierte klinische Daten verschlüsselt über einen sicheren unidirektionalen Weg an die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universität Heidelberg weiterleiten.

 

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news-3634 Tue, 28 Apr 2020 18:19:08 +0200 Vorstand der Südwest-AOK jetzt komplett https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/vorstand-der-suedwest-aok-jetzt-komplett.html Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg wählt Alexander Stütz zum neuen Vorstandsvize „Der Verwaltungsrat hat heute nach einem intensiven Auswahlverfahren Alexander Stütz einstimmig zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der AOK Baden-Württemberg gewählt. Damit ist der 2-köpfige Vorstand komplett“, so der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick, am Dienstag (28.04.2020) unmittelbar nach der Sondersitzung des höchsten Gremiums der mit über 4,5 Millionen Versicherten größten Kranken- und Pflegekasse im Land.

Laut Dick bekomme das Unternehmen mit Alexander Stütz eine hervorragend geeignete Persönlichkeit, die aufgrund ihres einschlägigen Knowhows in der gesetzlichen Krankenversicherung auch „neue und zukunftsweisende Impulse für die Südwest-AOK und das Gesundheitswesen im Land setzen wird.“

Alexander Stütz ist seit 2010 als Bereichsvorstand bei der zweitgrößten gesetzlichen Krankenversicherung, der Barmer, tätig, so Dick weiter. Davor hat der 49-jährige Diplom-Kaufmann über viele Jahre in weiteren herausgehobenen Führungspositionen bei der Krankenkasse gearbeitet.

Damit bringe Stütz die operationalen und strategischen Fähigkeiten mit, „die in dieser Position bei einer der fünf größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und im hart umkämpften Krankenversicherungsmarkt gefordert sind.“ Alexander Stütz werde seine Arbeit möglichst bereits Anfang Juni 2020 bei der AOK Baden-Württemberg aufnehmen.

Nach Dicks Worten habe der Verwaltungsrat mit seiner Personalentscheidung die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die AOK Baden-Württemberg mit dem komplettierten Vorstandsduo an der Spitze nun ihren Vorreiter- und Gestaltungsanspruch in besonderem Maße erfüllt: „Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Land wird künftig noch erkennbarer die Handschrift der AOK Baden-Württemberg zum Wohle ihrer Versicherten und Beitragszahler tragen.“

 

 

 

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news-3563 Tue, 14 Apr 2020 09:37:38 +0200 Corona-Krise: Umfangreiche Sofortmaßnahmen in AOK-Haus- und Facharztverträgen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-krise-umfangreiche-sofortmassnahmen-in-aok-haus-und-facharztvertraegen.html Ärztliche Leistungen als Fernbehandlung mittels Video und Telefon Die AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit ihren Vertragspartnern der Haus- und Facharztverträge – MEDI und Hausärzteverband in Baden-Württemberg – umfangreiche Sofortmaßnahmen beschlossen, um die selektivvertragliche ambulante Versorgung während der Coronakrise zu sichern. Dabei werden in den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung und in den angeschlossenen Facharztverträgen seit dem 01.03.2020 Leistungen vergütet, die als Fernbehandlung per Video oder Telefon erbracht werden können. Das Maßnahmenpaket passe die Patientenversorgung bestmöglich an die Ausnahmesituation an und garantiere die Existenzsicherung der Praxen betonten die Vertragspartner. Die Vereinbarungen gelten bis 30.06.2020.

 

Besonders geeignet für die Telefon- oder Videosprechstunde sind ärztliche Gespräche etwa zur Krankheitsanamnese und zum Therapieverlauf oder die Beratung des Patienten – soweit unmittelbare körperliche Untersuchungen und Therapiemaßnahmen nicht erforderlich sind. „Unser Anspruch muss sein, dass wir die Versorgung aufrechterhalten und gleichzeitig Ärzte, Praxispersonal und Patienten bestmöglich vor Infektionen schützen. Daher setzen wir konsequent auf die Fernbehandlung an Stelle vermeidbarer Praxisbesuche; genau diesen Ansatz haben wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern schnell und pragmatisch vereinbart“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Vereinbarungen gelten bis 30.06.2020.

 

Die Einschreibung von Versicherten in das Haus- und Facharztprogramm ist derzeit ebenfalls ohne persönliches Erscheinen in der Praxis möglich. Das erforderliche ärztliche Aufklärungsgespräch erfolgt per Telefon und die notwendige Unterschrift des Versicherten auf dem Postweg.

 

Analog zu den aktuellen Sonderbestimmungen in der Regelversorgung gelten für die Haus- und Facharztverträge der AOK Baden-Württemberg, dass Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal 14 Tage auch nach telefonischer Konsultation ausgestellt werden kann. Außerdem kann der nötige Bedarf an Schutzausrüstung von den Praxen als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.

 

„Wir haben hier gemeinsam für schnelle und flexible Regelungen gesorgt, die den Vertragsteilnehmerinnen und -teilnehmern in diesen schwierigen Zeiten ein großes Stück Sicherheit geben“, freut sich Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. Und Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, betont: „Die Abschlagszahlungen für die Hausarztpraxen, die auf Basis der Anzahl der HZV-Versicherten erfolgt, werden in vertraglich zugesicherter Höhe vorgenommen. Darüber hinaus hat uns insbesondere auch die AOK Baden-Württemberg zugesichert, dass für die HZV Härtefallregelungen, äquivalent zur gesetzlich getroffenen Existenzsicherung, verhandelt werden.“

 

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news-3566 Thu, 09 Apr 2020 10:48:12 +0200 Neue wissenschaftliche Studie weist auf Wirksamkeit einer Zuckersteuer hin https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neue-wissenschaftliche-studie-weist-auf-wirksamkeit-einer-zuckersteuer-hin.html Die AOK Baden-Württemberg warnt vor übermäßigem Zuckerkonsum Die Besteuerung von Lebensmitteln mit zugesetztem Zucker kann eine Konsumreduktion bewirken. Eine heute (09.04.2020) veröffentlichte Studie in der Cochrane Database of Systematic Reviews, an der die AOK Baden-Württemberg, die Universität Bremen, das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie und ein internationales Forscherteam gearbeitet haben, liefert mit Daten aus Ungarn erste Hinweise, dass eine Steuer auf extra gesüßte Lebensmittel den durchschnittlichen Konsum dieser Güter um 4 Prozent reduziert. „Auch Norwegen kann beim Thema Zuckersteuer als Pionier betrachtet werden, da hier Zucker und Lebensmittel mit zugesetztem Zucker wie beispielsweise Schokolade besteuert werden“, sagt Dr. Manuela Pfinder, Wissenschaftlerin der AOK Baden-Württemberg, die in dem Review die Federführung hatte.

 

Eine erhöhte Zuckeraufnahme kann ebenso wie ein hoher Fettkonsum, vor allem in Kombination mit Bewegungsmangel, zu Übergewicht führen. Dies ist ein Risikofaktor für ernst zu nehmende Erkrankungen wie Diabetes, Herzinfarkt oder Schlaganfall. In Deutschland konsumieren die Menschen laut Statista im Durchschnitt rund 35 Kilogramm Zucker pro Jahr. Der Tagesverbrauch eines Erwachsenen liegt bei ca. 95 Gramm Zucker pro Person. Dieser Konsum wird in den Ostertagen voraussichtlich noch weiter ansteigen. Allein 2018 kauften die Deutschen laut einer Studie des Marktforschers Nielsen etwa 30 Millionen Kilogramm Ostereier und Schokohasen und ließen sich das rund 394 Millionen Euro kosten. Und auch während der Corona-Krise greifen die Menschen in Deutschland vermehrt zu Süßigkeiten, da sie die meiste Zeit des Tages zu Hause verbringen. Laut Internationalem Süßwarenhandelsverband verzeichneten die Verkäufe von Süßwaren in den vergangenen Wochen ein zweistelliges Plus.

 

Wie hoch der Konsum zuckerhaltiger Lebensmittel schon in normalen Zeiten ist, zeigt eine Forsa-Befragung der Südwestkasse aus dem Jahr 2017: 89 Prozent der Befragten isst demnach mindestens einmal wöchentlich Süßigkeiten, Süßspeisen oder süßes Gebäck; fast die Hälfte (46 Prozent) sogar vier- bis sechsmal pro Woche oder täglich. Die Zahlen machen deutlich, dass ein freiwilliger Verzicht auf stark zuckerhaltige Lebensmittel schwerfällt.

 

Das heute publizierte Cochrane Review zur Wirksamkeit einer Zuckersteuer und einer Steuer auf Lebensmittel mit zugesetztem Zucker legt die dringliche Notwendigkeit fundierter Untersuchungen in diesem Bereich dar. Zudem zeigt sie, dass eine Steuer in Ungarn auf Lebensmittel mit zugesetztem Zucker den durchschnittlichen Konsum dieser Güter um 4 Prozent reduziert hat. Ähnliche Steuern, die bereits auf Bermuda, Dominica, St. Vincent und den Grenadinen sowie in Indien, Norwegen und der Navajo Nation Reservation eingeführt wurden, sollten untersucht werden, um das Vertrauen in die vorliegenden Ergebnisse zu erhöhen.

 

Dr. Manuela Pfinder: „Unsere vorläufigen Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass die Besteuerung von Lebensmitteln mit zugesetztem Zucker eine Konsumreduktion zu bewirken vermag. Es ist höchste Zeit, das weltweit zunehmende gesamtgesellschaftliche Gesundheitsproblem von Übergewicht und Adipositas anzugehen. Dazu besteht definitiv eine dringliche Notwendigkeit politischer Maßnahmen, um den Zuckerkonsum nachhaltig zu reduzieren.“ Die Besteuerung von Zucker und Lebensmitteln mit zugesetztem Zucker sei eine von vielen möglichen Optionen, um das Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu verbessern und Übergewicht präventiv zu begegnen. „Präventive Handlungen umfassen sowohl politische Maßnahmen als auch Interventionen, die dringlich notwendig sind, um die epidemische Zunahme von Übergewicht und Adipositas sowie deren gesundheitsschädlichen Wirkungen wie von der WHO ausgeführt, unter Kontrolle zu bekommen“, so Pfinder.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Die Studie wurde finanziert von dem UK Medical Research Council, Scottish Government Chief Scientist Office, und dem Cochrane Review Support Programme 2019. Die Studie ist kostenfrei zugänglich unter www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD012333.pub2/full/de.

 

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news-3470 Mon, 23 Mar 2020 08:55:49 +0100 Corona-Virus: Virtueller Krisenstab der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eingerichtet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-virus-virtueller-krisenstab-der-gesetzlichen-krankenkassen-gkv-eingerichtet.html Enge Abstimmung der GKV-Spitzen in Baden-Württemberg im Umgang mit dem Corona-Virus zur Sicherstellung der Versorgung / Appell an Versicherte Angesichts der Coronavirus-Pandemie haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg einen gemeinsamen virtuellen Krisenstab eingerichtet, um jederzeit schnell handlungsfähig zu sein und mit situationsgerechten Maßnahmen reagieren zu können. Das beschlossen die Spitzen von AOK Baden-Württemberg und der anderen Krankenkassen (Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und IKK classic) in einer Telefonkonferenz. Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen und gemeinsamen Handlungsfähigkeit in der ambulanten, stationären und pflegerischen Versorgung.

 

Die gute Versorgung der Betroffenen, insbesondere älterer und vorerkrankter Patienten, und die Arbeitsfähigkeit der Vertragspartner stehen jetzt im Mittelpunkt des gemeinsamen Handelns. In der aktuellen sehr dynamischen und kritischen Situation kann niemand die genauen Auswirkungen prognostizieren. Deshalb sind sich die Spitzen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände einig, dass zusätzlich anfallende Honorare, entstandene Kosten und entgangene Erlöse in der Krankenhaus-, ärztlichen sowie pflegerischen Versorgung solidarisch ausgeglichen und die notwendige Liquidität bereitgestellt werden muss. Die GKV-Spitzen werden sich nun situativ, aber in jedem Fall wöchentlich, in einem virtuellen Krisenstab zusammenfinden und sich über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der „Corona-Krise“ austauschen und über daraus resultierender Handlungsnotwendigkeiten entscheiden. Analog befinden sich die Fachebenen der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg im kontinuierlichen Austausch. Schnelle unbürokratische Lösungen sind nun das Gebot der Stunde.

 

Zudem appelliert der baden-württembergische GKV-Krisenstab an die Bevölkerung: Die Situation ist ernst. Die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten ihren Beitrag dazu, wo immer es nötig und möglich ist. Jeder einzelne Versicherte kann zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Infektionsrisikos und Verlangsamung der Ausbreitung leisten. Dabei gilt es, einfache Regeln einzuhalten, die Menschenleben retten können: Möglichst zwei Meter Abstand halten, kein Handschlag und keine Berührungen, gründlich und regelmäßig Hände waschen und am besten soziale Kontakte vermeiden, vor allem zu Älteren und Vorerkrankten, weil diese besonders gefährdet sind.

 

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news-3471 Fri, 20 Mar 2020 15:43:50 +0100 Corona-Pandemie: Patientensicherheit steht in Arzneimittelversorgung an erster Stelle https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/corona-pandemie-patientensicherheit-steht-in-arzneimittelversorgung-an-erster-stelle.html Bauernfeind wertschätzt Apotheken: „AOK Baden-Württemberg vertraut in die Leistungsfähigkeit der Experten“ Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Öffentlichkeit in diesen Tagen vor ungewohnte Herausforderungen. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, unterstreicht die besondere Bedeutung der Apotheken in der jetzigen Situation: „Jede Apotheke wird bei vorausschauender Bevorratung auch und gerade jetzt ein verlässlicher Partner für die Bevölkerung sein. Wir vertrauen der Leistungsfähigkeit der Experten aus den Apotheken, denen wir für ihr Engagement danken. In Baden-Württemberg wollen wir Vereinfachungen umsetzen. In Kombination mit der normalen Bevorratung können die Apotheken dadurch flexibler auf die neuen Gegebenheiten reagieren.“ Mindestens einen Wochenbedarf im Voraus, so der AOK-Chef weiter, halte jede Apotheke vor, und zwei- bis dreimal täglich werden sie zudem neu beliefert.

 

Sollte es in Ausnahmesituationen vorkommen, dass der Wochenbedarf eines bestimmten Präparats in sehr kurzer Zeit abgegeben ist, bedeute das für betroffene Patienten dennoch kein Versorgungsproblem, unterstreicht Bauernfeind. Um einem Patienten auch im unerwarteten Fall des Falles einen zweiten Weg in die Apotheke zu ersparen, dürfe der Apotheker ihm ein alternatives Präparat abgeben, so der AOK-Chef mit Bezug auf die Corona-Pandemie. „Wenn der Wochenvorrat verbraucht ist, ohne dass Nachschub eintrifft, sind insbesondere für Rabattvertragsarzneimittel klare Austauschregeln definiert.“

 

Aktuell leisten die Rabattverträge einen wichtigen Beitrag, um die Versorgung der Apotheken und somit der Versicherten auch weiterhin zu gewährleisten. Denn in Apotheken sind primär rabattierte Arzneimittel vorrätig. „Kein Patient soll aber öfter als nötig in die Apotheke müssen.“ Bauernfeind weiter: „Zweitkontakte zu vermeiden, ist wichtig, um die Infektionsgeschwindigkeit der Pandemie zu drosseln.“ Mit dem LAV Baden-Württemberg habe sich die Südwest-AOK deshalb auf ein Maßnahmenbündel geeinigt, das diesem Umstand Rechnung trage. „Mit diesem Paket setzen wir nicht etwa Rabattverträge außer Kraft. Wir vereinfachen aber die Anwendung bereits bestehender Regelungen.“

 

AOK-Chef Bauernfeind abschließend: „Ich bin mir sicher, dass die Apotheker trotz der Belastungsprobe durch die Corona-Krise für unsere Versicherten und für die gesamte Bevölkerung ein Partner bleiben werden, auf den Verlass ist.“

 

 

Für Fachredaktionen: Die Vereinbarungen zwischen AOK und LAV Baden-Württemberg im Detail

 

  • Ist der Vorrat an einem bestimmten Arzneimittel erschöpft – gleich ob rabattiert oder nicht und unabhängig von seiner Preisgruppe – so ist die Apotheke frei in der Auswahl einer Alternative. Bestehen mehrere verfügbare Alternativen, gibt sie die günstigste und bevorzugt eine rabattierte ab.
  • Kann die verordnete Packungsgröße aufgrund einer Nichtverfügbarkeit nur durch die Abgabe mehrerer kleiner Packungen erreicht werden, so gibt die Apotheke diese ab, der Patient zahlt nur die Zuzahlung der verordneten Packung.
  • Es gelten die üblichen Dokumentationsregelungen. Die Kennzeichnung der Nichtverfügbarkeit erfolgt wie vertraglich vorgesehen mit dem Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 oder 6. Das gleiche gilt für nichtverfügbare Importarzneimittel. Hier wird das Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 3 oder 4 aufgedruckt.
  • Um Ressourcen in der Apotheke auf die Versorgung der Patienten zu fokussieren, werden Retax-Fristen wie auch die Einspruchsfristen um 6 Monate verlängert.

 

Ferner bietet die AOK Baden-Württemberg dem LAV an, zeitlich befristet die den Apotheken entstehenden Aufwände für die Erbringung von Botendiensten zu übernehmen. Hierfür wird pro beliefertem Patienten eine Vergütung von 2 Euro gewährt.

 

 

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news-3453 Fri, 13 Mar 2020 17:10:46 +0100 AOK Baden-Württemberg konzentriert Kundenkontakte auf Telefon und Internet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-konzentriert-kundenkontakte-auf-telefon-und-internet.html Gesundheit geht vor: Südwestkasse schließt vorsorglich alle KundenCenter Nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) neue Regionen zum COVID-19-Risikogebiet erklärt hat und sich die Risikolage weiter verschärft hat, reagiert nun auch die AOK Baden-Württemberg. Die größte Krankenkasse im Südwesten schließt ab sofort alle KundenCenter für den Publikumsverkehr und betreut die Versicherten verstärkt telefonisch. Hier hat die Krankenkasse ihre Kapazitäten aufgrund der außergewöhnlichen Situation aufgestockt. Die KundenCenter bleiben für den Publikumsverkehr vorerst bis zum 31.03.2020 geschlossen. Ziel sei es, so die AOK Baden-Württemberg, aktiv dabei zu unterstützen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die Kontaktdaten, mit denen die Versicherten weiterhin mit Ihrer AOK Baden-Württemberg in Verbindung bleiben können, sind auf der Website www.aok.de/bw/ hinterlegt.

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news-3452 Fri, 13 Mar 2020 08:41:12 +0100 GESUNDNAH-FESTE werden wegen Corona-Pandemie verschoben https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesundnah-feste-werden-wegen-corona-pandemie-verschoben.html Gesundheit der Bevölkerung hat für die AOK Baden-Württemberg oberste Priorität Die AOK Baden-Württemberg verschiebt aufgrund der Corona-Pandemie die landesweite Gesundheitsförderungskampagne „Entdecke das WIR in DIR“. Damit setzt die größte Krankenkasse im Land den Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg (MSI), wonach Veranstaltungen im Südwesten mit mehr als 1.000 Menschen abgesagt werden müssen, um. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt Veranstaltungen mit über 1.000 Personen abzusagen.

 

„Die Gesundheit der Menschen ist das Wichtigste, weshalb wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die AOK Baden-Württemberg plante im Verbund mit Kommunen und Vereinen die Kampagne „Entdecke das WIR in DIR“ mit GESUNDNAH-Festen in landesweit 14 Städten sowie weiterführenden Angeboten. Die Kampagne wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

 

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news-3437 Tue, 03 Mar 2020 09:04:49 +0100 Studien belegen: Einsamkeit macht krank https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/studien-belegen-einsamkeit-macht-krank.html AOK Baden-Württemberg fördert mit einer landesweiten Kampagne die Gesundheitskompetenz der Menschen In den vergangenen fünf Jahren fühlten sich 44 Prozent der 18- bis 69-jährigen Baden-Württemberger zumindest manchmal einsam. Unter den Alleinlebenden sind es sogar 61 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg. Wer hingegen in einer Partnerschaft lebt oder regelmäßig etwas mit anderen unternimmt, fühlt sich laut Umfrage weniger einsam. „Einsamkeit ist eine prägende Realität unserer Gesellschaft“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Bislang finden laut Bauernfeind Einsamkeit und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu wenig Beachtung. „Als erste Krankenkasse in Deutschland überhaupt setzt die AOK Baden-Württemberg der Einsamkeit ein strukturiertes Programm entgegen: "Entdecke das WIR in DIR." Die landesweite Kampagne stärkt die gesundheitsförderlichen Strukturen in den Kommunen, indem an 14 Aktionstagen in den AOK-Bezirksdirektionen die Menschen in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden.

 

Als erste Krankenkasse in Deutschland überhaupt setzt die AOK Baden-Württemberg im Verbund mit Kommunen und Vereinen der Einsamkeit ein strukturiertes Programm entgegen: Die landesweite Gesundheitsförderungskampagne „Entdecke das WIR in DIR“. Ab Mitte April 2020 können sich Gleichgesinnte finden, um gemeinsam aktiv zu sein und sich gegenseitig nachhaltig zu einem gesunden Lebensstil zu motivieren. Den Anfang machen 14 Gesundnah-Feste im ganzen Land, bei denen sich Singles, Familien, Paare und Freunde über konkrete Vor-Ort-Angebote aus Sport, Bewegung, Ernährung und Entspannung informieren können. Zu rund 400 Gesundnah Erlebnissen können sich die Menschen in Baden-Württemberg anschließend digital anmelden. Die Angebote sind kostenlos und richten sich an alle Menschen unabhängig von ihrer Versicherungszugehörigkeit. „Gemeinsam mit anderen ist es zum Beispiel einfacher, regelmäßige Bewegung in den Alltag zu integrieren, eine gesunde Ernährungsweise durchzuhalten oder neue Gewohnheiten zu etablieren,“ so Bauernfeind. Die AOK Baden-Württemberg gehe mit der Kampagne neue Wege in der kommunalen Gesundheitsförderung und Prävention, indem sie zivilgesellschaftliche Akteure und Kommunen vor Ort involviere, um gemeinsam im starken Netzwerk auf gesunde Verhältnisse hinzuwirken.

 

Bislang finden Einsamkeit und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu wenig Beachtung. „Im Interesse eines möglichst langen und gesunden Lebens gilt es, den aktuellen Trend zur Vereinsamung und ihrer negativen gesundheitlichen Folgen zu durchbrechen“, sagt Johannes Bauernfeind. Laut forsa-Umfrage schützt Gemeinsamkeit vor Einsamkeit: Befragte, die mit einem Partner zusammen leben und Befragte, die mindestens einmal pro Woche etwas mit anderen zusammen unternehmen, fühlten sich demnach nicht so oft einsam wie Singles und Befragte, die seltener etwas mit anderen zusammen unternehmen. „Individuelle Eigenschaften aber auch äußere Faktoren, wie eine enge emotionale Bezugsperson oder auch ein unterstützendes soziales Umfeld außerhalb der Familie, sind wichtige protektive Faktoren, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen“, so Bauernfeind.

 

Aktuell leben laut Bevölkerungsstrukturdaten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Baden-Württemberg mehr als 2 Millionen Menschen ganz allein – das ist fast jeder Fünfte. Von den rund 300.000 Haushalten, die seit 2009 in Baden-Württemberg neu gegründet wurden, sind laut GfK mehr als 200.000 Single-Haushalte. „Einsamkeit erhöht nachweislich das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod“, sagt Johannes Bauernfeind. Laut eines Schreibens der Bundesregierung (Drucksache 19/10456) sei Einsamkeit in Bezug auf die Gesamtmortalität so schädlich wie Rauchen oder Adipositas. „Experten haben herausgefunden, dass insbesondere soziale Isolation das Auftreten und den Verlauf chronischer Krankheiten ungünstig beeinflusst und mit erhöhter Sterblichkeit assoziiert ist“, so Bauernfeind.

 

Laut forsa-Umfrage überwiegt in Baden-Württemberg der Wunsch, Neues zusammen mit anderen auszuprobieren: 68 Prozent der befragten 18- bis 69-Jährigen würden z. B. eine neue Sportart oder ein neues Hobby eher zusammen mit anderen ausprobieren. 40 Prozent der Befragten wären grundsätzlich daran interessiert, gemeinsam mit anderen zu wandern. Einer Lauf- oder Walkinggruppe würden sich 32 Prozent anschließen wollen. Gut jeder Dritte (35 Prozent) hat generell Interesse, sich einer Kochgruppe anzuschließen, die auf gesundheitsbewusste Ernährung achtet. Eine Yogagruppe würde bei knapp jedem Dritten (30 Prozent) auf Interesse stoßen. „Das Projekt ‚Entdecke das WIR in DIR‘ will die Menschen in Baden-Württemberg im Sinne der kommunalen Gesundheitsförderung für gesundheitsförderliches Verhalten sensibilisieren und Impulse zur entsprechenden Verhaltensänderung geben“, sagt Bauernfeind. Ziel sei es, Impulse für die Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen zu geben.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Im Auftrag der AOK Baden-Württemberg hat das Meinungsforschungsinstitut forsa vom 7. bis 25. Januar 2020 insgesamt 2005 Online-Interviews durchgeführt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Internetnutzer im Alter von 18 bis 69 Jahren in Baden-Württemberg.


Termine der GESUNDNAH-Feste:

 

  • Samstag, 18.04.: Crailsheim
  • Sonntag, 19.04.: Rastatt
  • Sonntag, 26.04.: Wiesloch
  • Sonntag, 26.04.: Eislingen
  • Samstag, 02.05.: Überlingen
  • Sonntag, 10.05.: Heidenheim
  • Sonntag, 10.05.: Albstadt
  • Samstag, 16.05.: Konstanz
  • Sonntag, 17.05.: Sindelfingen
  • Freitag, 22.05.: Emmendingen
  • Donnerstag-Samstag, 21.-23.05.: Ludwigsburg
  • Sonntag, 24.05.: Villingen-Schwenningen
  • Freitag, 29.05.: Biberach
  • Samstag, 30.05.: Freudenstadt

 

URLs zu GESUNDNAH-Festen und GESUNDNAH Erlebnissen:

aok.de/bw/gesundnah-fest (ab dem 18. März 2020 online)

aok.de/bw/gesundnah-erlebnis (ab dem 18. März 2020 online)

 

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news-3436 Mon, 02 Mar 2020 09:50:22 +0100 Pflegekräfte schützen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/pflegekraefte-schuetzen.html Bundesweit einzigartige Kooperation will Arbeitsbelastung reduzieren Deutschlandweit wird in der Pflege der Mangel an Fachkräften beklagt. In Baden-Württemberg hat sich deshalb ein bislang bundesweit einzigartiges Bündnis gegründet. Landesregierung, Diakonie, Berufsgenossenschaft und AOK in Baden-Württemberg wollen die Gesundheit der Mitarbeitenden stärken. Ihre Leistungsfähigkeit soll zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen und deren Angehörigen erhalten werden. Heute (2. März) haben die Partner auf einer Landespressekonferenz ihr Modellprojekt GeNUSs vorgestellt.

 

„Gesundes und sicheres Arbeiten wird immer wichtiger, besonders im Lichte des Fachkräftemangels. Wir möchten kleine und mittelständische Unternehmen in der Sozialwirtschaft dabei unterstützen, die Gesundheit ihrer Beschäftigten stärker in den Blick zu nehmen. So können die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nachhaltig verbessert und attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden“, so Katrin Schütz, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, im Rahmen der heutigen Landespressekonferenz in Stuttgart.

 

Deshalb fördert das Wirtschaftsministerium das Projekt „GeNUSs – Gesundheits-Netzwerk für Unternehmen der Sozialwirtschaft“. Die Initiative des Kompetenznetzes Gesundheit, bestehend aus der AOK Baden-Württemberg, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Diakonie Baden-Württemberg, richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der Sozialwirtschaft im Land. Ihr Ziel ist es, die teilnehmenden Pflegedienste und -einrichtungen mit zentralen Beratungsstellen dabei zu unterstützen, ein passgenaues betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einzuführen und umzusetzen. Zudem ermöglicht das Projekt, dass sich die beteiligten KMU auch untereinander vernetzen und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement austauschen können.

 

„Pflegerinnen und Pfleger sind viel länger oder häufiger krank als der Durchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Jüngste Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigten, dass ihr Krankenstand fast 40 Prozent über dem Durchschnitt läge. „Solange wir es nicht alle gemeinsam hinkriegen, die aus diesen Zahlen herauszulesende übergroße Belastung der Pflegekräfte in unserem Land zu verringern, werden wir die aktuellen und kommenden Probleme in der Betreuung unserer Pflegebedürftigen nicht lösen können“, so Bauernfeind weiter. „Die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, das individuell auf den einzelnen Betrieb und seine Beschäftigen ausgerichtet ist, ist deshalb ein ganz wichtiger Baustein für die Zukunftssicherheit der Pflege.“

 

Schon heute fehlten den Unternehmen der Sozialwirtschaft in Baden-Württemberg rund 30.000 Fachkräfte, so André Peters, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werks der Evangelischen Landeskirche in Baden. „Durch unsere vielen tausend sozialwirtschaftlichen Dienstleistungen in Baden-Württemberg wissen wir aus direkter Erfahrung, wo den Betrieben der Schuh drückt“, so Peters weiter. Großer Fachkräftemangel, Mehrbelastungen für die Beschäftigten und als Konsequenz hohe Krankenstände seien weit verbreitet. Angesichts der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen, die Schätzungen zufolge 2030 an die 500.000er-Marke heranreichen dürfte, werde sich dieser Missstand eher noch verschärfen. „Mit Geld allein sind die vielen notwendigen Fachkräfte nicht für den Pflegeberuf zu begeistern“, so Peters weiter. „Schon seit einigen Jahren qualifiziert die Diakonie deshalb Mitarbeitende in der Sozialwirtschaft zum Thema gesundes Arbeiten. Im starken Schulterschluss der GeNUSs-Partner können wir nochmals einen ganz neuen Impuls in die Breite geben.“

 

„BGM ist ein unterstützender Prozess, der dazu beiträgt, die Gesundheit der Beschäftigten und das Gesundheitsbewusstsein im Betrieb zu erhalten und zu fördern“, so Erhard Weiß, Präventionsleiter der BGW in Karlsruhe. Mit den Kooperationspartnern AOK und Diakonie Baden-Württemberg verfolge die BGW ein gemeinsames Ziel: durch nachhaltige Maßnahmen gesundes Arbeiten in gesunden Organisationen zu fördern. „Wir bringen hierbei mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz in besonderer Weise mit ein und ermöglichen, gesetzlich verpflichtende Inhalte des Arbeitsschutzmanagements gleich zu integrieren“, so Weiß weiter. So könne die BGW unter anderem auch ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und die Verbandsstrukturen nutzen, um ihre Themen flächendeckend zu platzieren.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projekts beläuft sich auf rund 540.000 Euro, die zur Hälfte von den Projektträgern und zur anderen Hälfte vom Wirtschaftsministerium aus dem Europäischen Sozialfonds bestritten wird. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.gesund-aber-sicher.de/genuss. Unternehmen können sich noch bis zu 31. März 2020 bewerben.

 

 

 

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news-3433 Fri, 28 Feb 2020 14:47:35 +0100 Coronavirus in Baden-Württemberg: AOK-Hotline informiert Versicherte https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/coronavirus-in-baden-wuerttemberg-aok-hotline-informiert-versicherte.html AOK rät zu besonderem Augenmerk auf Hygiene Nach ersten bestätigten Corona-Infektionen in Baden-Württemberg sind in weiteren Bundesländern Corona-Fälle nachgewiesen worden. Experten warnen vor einer Panik und betonen, dass das Gesundheitssystem in Deutschland für den Epidemie-Fall gut gerüstet ist. Gleichzeitig gehen die Virologen davon aus, dass sich das neuartige Virus in Deutschland weiter ausbreiten wird. „Wichtig ist, die Verbreitung des Corona-Virus‘ einzudämmen und die Ansteckungsketten zu unterbrechen“, so Dr. Leslie Trautrims-Michelitsch, Leiterin Behandlungsmanagement der AOK Baden-Württemberg. „Schon regelmäßiges, intensives Händewaschen und -desinfizieren können das Risiko einer Ansteckung deutlich minimieren.“ Darüber hinaus rät sie, nicht mit den Händen das Gesicht zu berühren sowie in die Armbeuge zu husten und zu niesen. Versicherte der AOK Baden-Württemberg können sich bei Fragen zum Coronavirus auch am AOK-MedTelefon unter 0800 1050501 kostenfrei informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit mehrere Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Die meisten von ihnen haben sich auf einer Italienreise oder beim Kontakt mit Reiseheimkehrern aus Italien angesteckt. Allen Patienten geht es derzeit den Umständen entsprechend gut. „Experten gehen davon aus, dass eine Corona-Infektion für 80 Prozent der Betroffenen glimpflich verläuft“, sagt Trautrims-Michelitsch. Betroffene würden nicht mehr spüren als erkältungstypische Symptome. Jedoch könne das Virus in Einzelfällen einen schwereren Verlauf nehmen und zu starken Lungenentzündungen führen. Wer Symptome wie trockenen Husten, Halsschmerzen, Muskelschmerzen und Fieber bei sich feststelle, solle sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben, davor aber den Arzt telefonisch kontaktieren damit weitere Ansteckungen in der Arztpraxis vermieden werden können. Die Inkubationszeit beträgt nach bisherigen Erkenntnissen längstens 14 Tage.

Die Behandlung Erkrankter erfolgt symptomatisch. Dabei können die Patienten mit fiebersenkenden Mitteln und, wo nötig, mit Antibiotika unterstützt werden. In schwereren Fällen wird künstlich beatmet oder das Blut mit Sauerstoff angereichert. Für die meisten jungen Menschen oder Menschen im mittleren Alter ist das Virus nicht lebensgefährlich, wenn sie grundsätzlich gesund sind. Gefährlich ist das Virus laut Experten für ältere Menschen und  Personen mit Vorerkrankungen. An einem Impfstoff wird derzeit unter anderem in Baden-Württemberg mit Hochdruck geforscht. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland vom Robert-Koch Institut aktuell (28.02.2020) als gering bis mäßig eingeschätzt.

 

 

 

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news-3427 Thu, 13 Feb 2020 15:50:40 +0100 Vertragspartner im Südwesten begrüßen Last-minute-Änderungen im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/vertragspartner-im-suedwesten-begruessen-last-minute-aenderungen-im-faire-kassenwettbewerb-gesetz-fkg.html AOK-Haus-und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind mit wichtigen Änderungen im FKG gesichert Aus Sicht der Vertragspartner der AOK-Haus-und Facharztverträge in Baden-Württemberg sind mit wichtigen Änderungen im FKG, die der Bundestag in der heutigen abschließenden Lesung gegenüber dem Kabinettsentwurf beschlossen hat, die Weichen an entscheidenden Stellen noch richtig gestellt worden. Laut Einschätzung der Vertragspartner sind diese grundlegend für eine erfolgreiche Fortsetzung der 2008 gestarteten Selektiverträge. Am AOK-Hausarztprogramm nehmen mittlerweile rund 1,7 Millionen Versicherte teil, am gemeinsamen Facharztprogramm mit der Bosch BKK rund 730.000.

 

Bis zuletzt hatten die Vertragspartner nichts unversucht gelassen, um die Fortsetzung der Selektivverträge zu gewährleisten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, kommentiert den Gesetzesbeschluss: „Das FKG war ein Damoklesschwert für alle Selektivverträge. Speziell durch das Verbot, in den Facharztverträgen auf konkrete Behandlungsdiagnosen Bezug zu nehmen, um daran Leistung und Vergütung bedarfsgerecht auszurichten. Wir haben immer betont, dass es nur so möglich ist, der zunehmenden Zahl von Patienten mit hoher Morbidität und chronischen Erkrankungen eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung anzubieten. Wir hoffen, dass dieses Thema durch die ersatzlose Streichung jetzt endgültig vom Tisch ist.“

 

Der Kabinettsentwurf sah außerdem vor, Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten. Diese Regelung wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg begrüßt diesen Sinneswandel mit Nachdruck: „Diese Regelung hätte eine Entwertung der hausärztlichen Versorgung dargestellt und gerade die Krankenkassen bestraft, die auf eine bessere Versorgungssteuerung durch die HZV setzen. Durch die Änderung wird nicht zuletzt auch verhindert, dass Versicherte bewusst zum Facharzt geschickt werden und damit die dringend erforderliche Koordinierungsfunktion des Hausarztes ausgehebelt wird.“

 

2020, im Jahr des zehnjährigen Bestehens der Facharztverträge, wollen die Vertragspartner ihren Erfolgsweg gemeinsam und entschlossen fortsetzen. Dazu sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Durch die beiden Streichungen in letzter Minute besteht jetzt Planungssicherheit für bestehende und neue Verträge. Am 1. April startet im Fachbereich Nephrologie der nächste Facharztvertrag, Pneumologie und HNO sollen bis Jahresende folgen. Ärgerlich bleibt allerdings, dass mit der nun beschlossenen Regionalkomponente im Finanzausgleich der Krankenkassen die wirtschaftlich positiven Effekte aus Baden-Württemberg abgezogen und in Subventionen ungesteuerter Überversorgung und Ineffizienzen anderer Bundesländer umgeleitet werden.“

 

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news-3424 Tue, 11 Feb 2020 09:12:09 +0100 Kassen zahlen den Kliniken 2020 über 9 Milliarden Euro https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/kassen-zahlen-den-kliniken-2020-ueber-9-milliarden-euro.html Bauernfeind: „Im Interesse der Patienten gut angelegtes Geld“ Seit dem 01.02.2020 erhalten die Kliniken im Land für die Behandlung von Patientinnen und Patienten 3,77 Prozent mehr als letztes Jahr – wieder ein Plus deutlich oberhalb der Inflationsrate. Darauf einigten sich die gesetzlichen Krankenkassen mit der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) in ihren Verhandlungen zum Landesbasisfallwert. Zudem erstatten die Krankenkassen ab diesem Jahr jeder Klinik 100 Prozent der Personalkosten für Pflegerinnen und Pfleger in der direkten Patientenversorgung. Bislang galten dafür kalkulierte Durchschnittswerte. „Wer in Baden-Württemberg ins Krankenhaus kommt, ist bestens versorgt“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Dies sei das gemeinsame Verdienst der Krankenkassen und der Kliniken. „Auch in diesem Jahr nehmen die Krankenkassen im Land wieder viel Geld in die Hand, damit die Krankenhäuser finanziell gut ausgestattet sind.“ Insgesamt flössen an die Kliniken mehr als 9 Milliarden Euro, von denen die AOK Baden-Württemberg mit rund 45 Prozent den Löwenanteil stemme.

 

„Wir haben aufgrund der jahrelangen Erfahrung einer guten Zusammenarbeit vor Ort volles Vertrauen in unsere Krankenhaus-Partner, dass sie die finanziellen Mittel wie in den Vorjahren richtig einsetzen, um die Menschen im Land in der gewohnt hohen Qualität zu behandeln“, so Bauernfeind weiter. Dazu seien neben einer zeitgemäßen medizinischen Ausstattung und exzellenten Ärztinnen und Ärzten eben auch ausreichend gute und motivierte Pflegerinnen und Pfleger entscheidend. Die Garantie der 100-Prozent-Finanzierung der Pflegegehälter verschaffe den Kliniken die notwendigen finanziellen Spielräume, geeignetes Personal zu halten und zu gewinnen. Dies sei auch eine Anerkennung der exzellenten Arbeit und des großen Einsatzes, die die Pflegerinnen und Pfleger Tag für Tag am Bett leisteten. „Natürlich sind das zusätzliche Kosten, die uns und unseren Versicherten entstehen“, so Bauernfeind. „Doch die halten wir im Interesse der Patientinnen und Patienten für sehr gut angelegt.“ Nicht passieren dürfe allerdings, dass es auf der Suche nach dringend benötigtem Pflegepersonal zu einem Überbietungs- und Abwerbewettbewerb unter den Kliniken und einer damit verbundenen hausgemachten Lohnkostenexplosion komme. „Denn“, so Bauernfeind weiter, „der würde dann allein auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen, ohne dass sie bei steigenden Kosten eine Gegenleistung beispielsweise in Form höherer Versorgungsqualität durch insgesamt mehr Pflegepersonal bekämen.“ Anzeichen dafür gäbe es bislang zum Glück nicht.

 


Zusatzinformation für die Redaktionen:

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der zahlbare Landesbasisfallwert wird zum 01.02.2020 um 3,77 Prozent von 3.539,12 Euro auf 3.672,40 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die Fallpauschalen, die mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser bilden. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2019. Ab dem Jahr 2020 werden die tarifvertraglich bedingten Bruttopersonalkosten für Pflege- und Pflegehilfspersonal am Bett aus der DRG-Vergütung ausgegliedert und im sog. Pflegebudget krankenhausindividuell bezahlt.

 

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news-3418 Thu, 06 Feb 2020 14:47:58 +0100 AOK Baden-Württemberg offen für europäische Maßnahmen gegen global verursachte Lieferengpässe https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-offen-fuer-europaeische-massnahmen-gegen-global-verursachte-lieferengpaesse.html Mechanik der Rabattverträge wirkt Engpässen entgegen „Das Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln löst man nicht, indem man pauschal die Arzneimittelrabattverträge kritisiert“, stellt der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, am heutigen Donnerstag (06.02.2020) in Stuttgart klar. Lösungsansätze müssten zwingend die globalen Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung berücksichtigen. Bislang kann allein die Mechanik der Rabattverträge zur Verhinderung von Lieferengpässen beitragen. Sie machten die Versorgung planungssicherer, stellten Transparenz her und verfügten über wirksame Sanktionierungsinstrumente. „Die Politik sollte jetzt genau prüfen, welches Instrumentarium eine sichere Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln befördert und welches nicht“, so Bauernfeind weiter. Sinnvoll sei bei den globalen Lieferschwierigkeiten eine gemeinsame europäische Strategie, die mehr Markttransparenz und eine Mindestbevorratungspflicht für wichtige Arzneimittel im Blick habe. Die AOK Baden-Württemberg als bundesweite Verhandlungsführerin aller AOKs ist gerne bereit, diejenigen Ansätze zu bewerten, die die Versorgung faktisch verbessern.

 

Der AOK-Vorstandschef appelliert an eine Versachlichung in der Diskussion, denn Lieferengpässe seien nicht mit Versorgungsengpässen gleichzusetzen. Wirkliche Versorgungsprobleme beträfen vor allem Arzneimittel für Krankenhäuser oder patentgeschützte Arzneimittel, für die es keine adäquate Alternative gebe. Anders bei den sogenannten Generika (Arzneimittel, bei denen der Patentschutz ausgelaufen ist). Dort gebe es in Deutschland keine Versorgungsprobleme, sondern, weltweit gesehen, sehr unterschiedliche Ausprägungen von Lieferengpässen: „Versorgungskritische Engpässe treten immer dort auf, wo es, anders als im deutschen Generikamarkt, keine vertraglichen Lieferverpflichtungen gibt.“ Solche Lieferengpässe seien beispielweise in den USA etwa doppelt so häufig wie in Deutschland. Auch in europäischen Staaten ohne vertraglichen Lieferrahmen seien die Auswirkungen weltweiter Arzneimittelengpässe gravierender zu spüren als hierzulande. So listet die Schweiz aktuell 568 nicht lieferbare Produkte bei 287 betroffenen Wirkstoffen, in Rumänien fehlten aktuell sogar 695 Präparate. Deutschland verzeichnet derzeit 257 nicht lieferbare Arzneimittel, wovon vor allem Kliniken betroffen seien, weil es sich dort häufig um spezialisierte Arzneimittel mit komplexem Produktionsprozess handle.

 

Gründe für Lieferprobleme liegen laut Bauernfeind vor allem in der Rohstoffknappheit oder in Produktionsausfällen und eben nicht an den Arzneimittel-Rabattverträgen der Krankenkassen. Selbstverständlich sei die AOK Baden-Württemberg offen, alle zusätzlichen Verbesserungen, die über das funktionierende Instrumentarium der Rabattverträge hinausgehen, auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Der bereits erfolgte Vorschlag eines Mehrpartnermodells sei jedoch nach eigener Bewertung nicht zielführend: „Er wirkt nicht, da auch mehrere vertraglich gebunden Hersteller letztlich auf denselben Wirkstoffproduzenten zurückgreifen, und er ist sogar kontraproduktiv, da die Planungssicherheit für die Unternehmen bei diesem Modell zurückgeht“, so der AOK-Vorstandschef.

 

Kurzfristig müssten sich abzeichnende Engpässe sofort und verpflichtend an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden. Davon profitieren auch die Patienten, weil sie viel früher als heute alternative Therapieempfehlungen erhalten können“, so Bauernfeind weiter. Die AOK Baden-Württemberg unterstütze deshalb ausdrücklich das aktuelle gesetzliche Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Spahn zur Stärkung der BfArM-Kompetenzen. Darüberhinausgehende künftige Lösungsansätze müssten zwingend die globalen Abhängigkeiten in der Arzneimittelversorgung berücksichtigen.

 

 

 

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news-3411 Fri, 31 Jan 2020 10:06:08 +0100 Bessere Versorgung chronisch Nierenkranker in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/bessere-versorgung-chronisch-nierenkranker-in-baden-wuerttemberg.html Neuer AOK-Facharztvertrag befördert intensive Beratung und Begleitung der Patienten Das AOK-FacharztProgramm in Baden-Württemberg wird nach den abgeschlossenen Vertragsverhandlungen ab dem 1. April 2020 um das Fachgebiet Nephrologie erweitert. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Regelversorgung ist die umfassende Beratung und Unterstützung der Patienten durch den Facharzt, um in frühen Stadien ein Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und in allen Phasen des Krankheitsprozesses Komplikationen zu vermindern. Der Arzt nehme sich hierfür mehr Zeit für Beratung und Begleitung der Betroffenen, die dadurch intensiver und besser als in der Regelversorgung versorgt seien, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zudem profitierten bei fortgeschrittener Erkrankung die Patienten von einer wissenschaftlich fundierten unabhängigen Aufklärung zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Nierenersatzbehandlung. Grundsätzlich biete der Facharztvertrag einen schnellen Zugang zu moderner, qualitätsgesicherter Diagnostik und Therapie. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg. Teilnehmen können die rund 250 Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie, sofern sie die vertraglichen Qualitätskriterien erfüllen und die erforderlichen Vertragsschulungen absolviert haben. Versorgungsbeginn ist der 1. April 2020.

 

Betroffene spüren eine chronische Erkrankung der Nieren oft erst, wenn es durch Folgeerkrankungen zu Beschwerden kommt oder die Nieren bereits versagen. Zu den häufigsten Ursachen für eine chronische Niereninsuffizienz bei Erwachsenen gehören Diabetes und Bluthochdruck. Ein erhöhtes Risiko besteht zudem unter anderem für Raucher, bei dauerhafter Einnahme bestimmter Medikamente (insbesondere mancher Schmerzmittel), und bei genetischer Veranlagung. Derzeit müssen sich knapp 5.600 Versicherte der AOK Baden-Württemberg mit fortgeschrittener chronischer Nierenerkrankung einem lebenserhaltenden Blutreinigungsverfahren (Dialyse) unterziehen, das von den Patienten oft als belastend empfunden wird. Der neue Facharztvertrag setzt daher einen Schwerpunkt auf die Prävention und Verzögerung des Fortschreitens der Krankheit, damit die Dialyse verhindert oder ihr Beginn zumindest verzögert werden kann. Dazu zählt, die Gesundheitskompetenz der Patienten zu fördern, also das Wissen darüber, wie die Nieren funktionieren, welche Faktoren das Risiko für eine chronische Nierenerkrankung und deren Fortschreiten erhöhen und wie der Lebensstil verändert werden kann, um die Nieren vor einem weiteren Funktionsverlust bestmöglich zu schützen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere Rauchstopp, regelmäßige Bewegung, Abbau von Übergewicht und eine sichere Arzneimitteltherapie.

 

Dabei setzen die Vertragspartner weiter auf die erfolgreiche Strategie einer engen Verknüpfung von haus- und fachärztlicher Versorgung. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont: „Gerade durch die strukturierte Verknüpfung mit dem Hausarztvertrag gibt es beste Voraussetzungen dafür, dass Nephrologen bei Patienten mit erhöhtem Risiko zukünftig früher hinzugezogen werden und dass einige Patienten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Nierenersatztherapie benötigen. Mit dem neuen Vertrag setzen wir außerdem gemeinsam mit dem VNP und der AOK Baden-Württemberg ein klares Signal, dass wir unsere alternative Regelversorgung auf Basis von Vollversorgungsverträgen weiter ausbauen wollen.“

 

Um die Patienten vor allem über die einzelnen Dialyseverfahren ausführlich, unabhängig und mit Blick auf die individuelle Lebenssituation des Patienten zu beraten, kann der Nephrologe im Vertrag mehr Zeit aufwenden. Das bildet die Grundlage für die gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Auswahl der optimalen Dialysemethode. Dialyse-Patientinnen und Patienten werden nach einer Nierentransplantation ebenfalls ausführlich und angepasst an die individuelle Gesundheitssituation beraten und motiviert, weil dies dazu beitragen kann, die Komplikationsraten zu senken. Wichtig sind zum Beispiel bestimmte individuelle Diät- und Trinkvorgaben oder das Wissen über die Notwendigkeit von Bewegung und Sport.

 

Zur Vertragsphilosophie erklärt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Der Leitgedanke des Vertrages ist es, eine umfassende evidenzbasierte und biopsychosoziale Versorgung von Patientinnen und Patienten in allen Phasen der Krankheit sicherzustellen. Die mit den Vertragspartnern vereinbarte Vergütung fördert gezielt die intensive Begleitung und Beratung der Betroffenen. Denn nur informierte Patientinnen und Patienten können gemeinsam mit ihrem Arzt die bestmögliche Therapieentscheidung treffen.“

 

Dr. med. Dieter Baumann, erster Vorsitzender des VNP kommentiert: „Wir sind mit diesem Vertrag sehr zufrieden. Der hohe Beratungs- und Betreuungsaufwand wird damit für Patienten in allen Krankheitsphasen sehr gut abgebildet. Damit können wir die bereits gute Versorgung noch weiter verbessern – nicht zuletzt auch durch die Förderung von Heimdialyseverfahren. In Verbindung mit dem bundesweit vorbildlichen Dialysesachkostenvertrag der AOK Baden-Württemberg bin ich überzeugt, dass der Großteil der Nephrologen im Lande den neuen Vertrag sehr begrüßen und daran teilnehmen wird.“

 

Der Facharztvertrag Nephrologie ergänzt mit Wirkung zum 1. April 2020 den bereits seit 2002 existierenden eigenen Dialysesachkostenvertrag der AOK Baden-Württemberg, der vorwiegend nicht-ärztliche Leistungen umfasst. Mit dem Facharztvertrag wird das Versorgungsspektrum für nierenkranke Patienten und Nierentransplantierte erweitert. Der weiterhin geltende Dialyse-Sachkostenvertrag hebt sich in mehrfacher Hinsicht vom Versorgungsniveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und steht damit von Beginn an für eine deutlich höhere Versorgungsqualität. So werden unter anderem für multimorbide Patienten höhere Dialysesachkostenpauschalen übernommen, um dem vermehrten Pflegeaufwand im Dialysezentrum gerecht zu werden.

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news-3403 Tue, 21 Jan 2020 09:06:03 +0100 Krankenstand im Südwesten auf konstantem Niveau https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/krankenstand-im-suedwesten-auf-konstantem-niveau.html Die bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Berufstätigen fehlten in 2019 durchschnittlich 18,7 Tage Der Krankenstand im Südwesten ist nach aktuellen Zahlen der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zu den beiden zurückliegenden Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau. Die AOK Baden-Württemberg verzeichnete 2019 im Schnitt pro Mitglied 18,7 Fehltage. Das sind 0,1 Tage mehr als 2018 und 0,4 Tage mehr als 2017. Der Krankenstand ist mit 5,1 Prozent im Vergleich zu 2018 unverändert. Während es bei den Atemwegserkrankungen einen Rückgang (minus 1,4 Prozent) der Fehltage gibt, lässt sich bei den Muskel- und Skeletterkrankungen (plus 0,4 Prozent) sowie bei den psychischen Erkrankungen (plus 0,5 Prozent) ein leichter Anstieg beobachten.

 

Wie die aktuellen Zahlen zeigen, sind bei Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg insgesamt 3,49 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 37,25 Millionen Fehltage registriert worden. Die Erwerbspersonen in Baden-Württemberg waren 2019 durchschnittlich (1,8-mal) genauso oft krankgeschrieben als im Vorjahr. Für die krankheitsbedingten Fehltage sind nach wie vor besonders Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (22,4 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (12,9 Prozent), psychische Störungen (11,8 Prozent) sowie Verletzungen (10,4 Prozent) verantwortlich.

 

Während die Zahlen für Verletzungen nahezu unverändert geblieben sind, belegt die aktuelle Auswertung bei den Atemwegserkrankungen einen Rückgang. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage, die auf psychische Störungen zurückzuführen sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich leicht angestiegen.

 

„Die kontinuierliche Steigerung an psychischen Erkrankungen bei Arbeitnehmern ist auch darauf zurück zu führen, dass sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren massiv verändert hat. Beschleunigung, Informationsflut, Zunahme der Kopfarbeit, Arbeitsverdichtung – all das spielt ebenso wie beispielsweise die ständige Erreichbarkeit im Privaten eine Rolle“, erklärt Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung bei der AOK Baden-Württemberg. Hinzu komme die wachsende Bereitschaft Betroffener, ihre Probleme offen beim Arzt anzusprechen. „Auch die Ärzte selbst zeigen eine höhere Sensibilisierung für psychische Erkrankungen“, sagt Ommer-Hohl. „Bei Beschäftigten, die früher mit rein körperlichen Diagnosen krankgeschrieben waren, wird heute öfter eine psychische Erkrankung diagnostiziert.“

 

„Die gesundheitliche Vorsorge am Arbeitsplatz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Arbeitnehmer werden immer älter. Und durch den sich abzeichnenden Fachkräftemangel ist es für Unternehmen immer wichtiger, die Mitarbeiter möglichst lange gesund zu erhalten“, sagt die Gesundheitsexpertin. Die AOK Baden-Württemberg bietet den Firmen, die sich hier engagieren wollen, spezielle Instrumente der Krankenstands-Analyse. Mit deren Hilfe kann die AOK mögliche Krankheits- und Belastungsschwerpunkte ermitteln. Sie gibt damit den Unternehmen nach der Auswertung eine Grundlage, entsprechende Maßnahmen für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu entwickeln.

 

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news-3400 Thu, 16 Jan 2020 11:15:31 +0100 Arbeitsbedingungen in der Pflege: Radikales Umdenken gefordert https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arbeitsbedingungen-in-der-pflege-radikales-umdenken-gefordert.html Bauernfeind: „Geld ist nicht alles“ Laut aktuellem Care Klima-Index des Deutschen Pflegerats bewerten 56 Prozent der befragten Pflegekräfte ihre Arbeitsbedingungen als schlecht – und das, obwohl bereits jeder vierte (24 Prozent) nach eigenen Angaben übertarifliche Zusatzleistungen erhält. „Dies zeigt erneut: Geld ist eine wichtige Anerkennung der in der Pflege geleisteten Arbeit, aber es ist eben nicht alles“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, der hier ein radikales Umdenken fordert. „Wenn wir wollen, dass die Menschen auch morgen noch gute Pflege erfahren, muss es gelingen, das Alltagserleben in den Pflegeeinrichtungen insgesamt für alle spürbar zu verbessern. Das Pflegeheim muss ein neues Zuhause werden, in dem Wohlbefinden garantiert ist.“ Dieser Anspruch werde in der aktuellen Diskussion bislang viel zu wenig beachtet. „Wie riesig der Bedarf ist, zeigt die große Nachfrage unseres gerade gestarteten Konzepts ‚Prävention in der Pflege‘ (PiP),“ so Bauernfeind weiter. Schon jetzt nähmen über 65 Pflegeeinrichtungen im ganzen Land an dem neuartigen Programm teil, das die AOK Baden-Württemberg mit der Wissenschaft entwickelt hat.

 

Ziel von PiP ist es, in Pflegeeinrichtungen eine echte Gesundheitskultur zu verankern, die im Ergebnis das Wohlbefinden von Bewohnern und Personal dauerhaft verbessert. Dazu bildet die AOK Baden-Württemberg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen zu Gesundheitsmanagerinnen und -managern weiter, die in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld passende Organisationsstrukturen und Angebote schaffen. Die AOK Baden-Württemberg unterstützt damit einen Organisationsentwicklungsprozess, der den Teams in den Pflegeeinrichtungen dauerhaft ermöglichen wird, konkrete Prävention systematisch und nachhaltig sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner zu etablieren. Dabei werden die Gesundheitsmanager zunächst über zwei Jahre von Experten der AOK Baden-Württemberg dauerhaft begleitet. „Die genaue Analyse und Planung, die Einbeziehung der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte in die konkrete Entwicklung von Maßnahmen und die systematische Integration in die Prozesse der Pflegeeinrichtung bereiten den Boden für die Pflege der Zukunft“, so Bauernfeind.

 


Information für die Redaktionen:

Mit 27,7 krankheitsbedingten Fehltagen im Jahr 2018 sind Pflegekräfte deutlich stärker belastet als andere Berufsgruppen (Durchschnitt: 19,9 AU-Tage), so der aktuelle Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Allein sechs dieser Fehltage lagen psychische Erkrankungen zugrunde.

 

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news-3399 Wed, 15 Jan 2020 12:17:01 +0100 Neuer Vorstandschef Bauernfeind lobt Spahns Gesetzentwurf zur Notfallversorgung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neuer-vorstandschef-bauernfeind-lobt-spahns-gesetzentwurf-zur-notfallversorgung.html Überfüllung von Krankenhaus-Notaufnahmen beenden  

Der neue Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, lobt Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, für seinen Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: „Dass er den dringenden Handlungsbedarf nicht nur erkennt, sondern nicht lange fackelt und gleich mit den richtigen Vorschlägen kommt, sehe ich sehr positiv. Das kommt den Patientinnen und Patienten zugute, wenn die Verantwortlichkeiten neu geregelt werden und die unnötige Überbeanspruchung von Notfallambulanzen der Krankenhäuser und von Rettungsdiensten beendet wird.“

 

Unter anderem sieht der Referentenentwurf sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie ein Gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) vor. Laut Bauernfeind würden damit Kliniken, niedergelassene Ärzte und der Rettungsdienst so miteinander verzahnt, dass ein Netzwerk entsteht. Die notwendigen Informationen kämen dann nicht mehr über Umwege an die richtige Stelle, sondern direkt.

 

Dass die Patientinnen und Patienten vom vorliegenden Gesetzentwurf profitierten sei nach Bauernfeinds Worten das A und O. So ziele die neue Struktur darauf ab, dass die Patienten bei der Entscheidung „Krankenwagen oder Krankenhaus?“ einen kompetenten Ansprechpartner haben und nicht mehr allein gelassen werden. Heute gehen die Patienten verständlicherweise auf Nummer Sicher und wählen meistens die Kliniknotaufnahme.

 

Mit der Vernetzung hat das ein Ende, denn künftig sollen die dafür ausgebildeten Expertinnen und Experten gleich von Beginn an über die notwendige Versorgung entscheiden. Bauernfeind: „Ein solches verlässliches Lotsensystem durch eine Zusammenlegung des Notrufs käme besonders verunsicherten oder unschlüssigen Patienten zugute. Mehr Orientierung im Notfall, verringerte Wartezeiten und last but not least Entlastung des Personals im Rettungsdienst und in den stationären Notfallambulanzen sind weitere wesentliche Folgen."

 

 

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news-3377 Tue, 07 Jan 2020 14:37:45 +0100 Neuer Vorstandsvorsitzender legt erste Eckpunkte seiner Agenda vor https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neuer-vorstandsvorsitzender-legt-erste-eckpunkte-seiner-agenda-vor.html Bauernfeind: „Künstliche Intelligenz wird Gesundheitswesen auf ganz neue Stufe bringen“ Am heutigen Dienstag (07.01.2020) stellte Johannes Bauernfeind, seit Jahresbeginn Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die ersten Eckpunkte seiner Agenda vor. „Neben der Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung im ländlichen Raum ist die alternde Gesellschaft in einer sich rasant digitalisierenden Welt die Meta-Herausforderung an das Gesundheitswesen im kommenden Jahrzehnt“, so der neue Chef der größten Krankenkasse im Südwesten. „Unser Anspruch als AOK Baden-Württemberg ist es, diesen Wandel maßgeblich und aktiv zu gestalten.“ Dabei stehe bei allen Überlegungen die qualitativ beste Gesundheitsversorgung der Versicherten im Fokus.

 

„Niemals zuvor standen der Menschheit so viele Informationen zur Verfügung wie heute. Und niemals zuvor konnten sie so rasch miteinander ausgetauscht werden wie heute“, so Bauernfeind. „Wir werden diese Chance sukzessive und zum Wohl unserer Versicherten nutzen – sowohl um unseren Service als auch und vor allem die Gesundheitsversorgung der Menschen im Land weiter zu verbessern.“ Bereits seit dem vergangenen Jahr seien die 7.500 Ärztinnen und Ärzte im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg und ihrer Ärztepartner digital untereinander vernetzt und könnten, wann immer notwendig, bestimmte Patientendaten sicher und in Echtzeit austauschen, wovon die 1,7 Millionen Versicherten im Haus- und Facharztprogramm nachhaltig profitierten. Hier werde man weiter mit Hochdruck vorangehen. Und auch das Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) werde man bestellen. „Die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz werden das Gesundheitswesen qualitativ auf eine ganz neue Stufe bringen“, so Bauernfeind. „Erste Tests in unserem Haus zur weiteren Verbesserung von Service und gesundheitlicher Versorgung laufen bereits. Und in den kommenden Monaten und Jahren werden wir Projekt um Projekt an den Start bringen, die uns auch bei der KI zum Gestalter und Vorreiter im Land machen werden.“

 

Bauernfeind unterstrich, dass Digitalisierung dabei kein Selbstzweck sei. „Unser übergeordnetes Ziel ist es immer, dass die Menschen möglichst lange möglichst gesund und in hoher individueller Lebensqualität leben können“, so Bauernfeind. „Der weiteren Verzahnung von ärztlicher Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Pflege wird deshalb weiterhin eines unserer Hauptaugenmerke gelten.“ Zudem werde man die Begleitung älterer Menschen und ihrer Angehörigen in Pflegefragen weiter intensivieren. „Beispielsweise wird die AOK Baden-Württemberg allein in diesem und im kommenden Jahr zu den bestehenden rund 600 Kolleginnen und Kollegen den Pflegebereich mit mehr als 60 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausbauen, die in ganz Baden-Württemberg bei den Ratsuchenden und ihren Familien im Sinne unseres GESUNDNAH-Versprechens vor Ort sein werden.“

 

Im Zusammenhang der alternden Gesellschaft wird sich die AOK Baden-Württemberg auch stärker einem weiteren Thema widmen: dem Umgang mit den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels. „Insbesondere älteren Menschen werden die absehbar zunehmenden Hitzeperioden bei uns in Baden-Württemberg zu schaffen machen.“ Hier werde die AOK Baden-Württemberg beispielsweise durch Beratung und Gesundheitsvorsorge ihren Teil dazu beitragen, für die gesundheitlichen Risiken und mögliche Lösungen zu sensibilisieren. Im Rahmen des Umweltprogramms greenAOK würden zudem zahlreiche strategische Umweltprojekte angegangen.

 

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news-3367 Thu, 19 Dec 2019 12:59:38 +0100 Entlassmanagement zu Ende gedacht https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/entlassmanagement-zu-ende-gedacht.html Hermann: „Wer ein Krankenhaus verlässt, möchte nicht nur eine Telefonnummer in der Hand haben!“ „Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht“ – so kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die geltenden Regelungen zum sogenannten Entlassmanagement, die seit Oktober 2017 verbindlich gelten. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit Krankenhäuser und auch Reha-Kliniken, dazu verpflichtet, nach der Entlassung bei Bedarf für eine lückenlose Weiterbehandlung und Weiterversorgung ihrer Patienten zu sorgen. Die Krankenkassen sollen dabei unterstützen. „Mehr als allenfalls eine Telefonhotline ist dabei bei den meisten Kassen aber nicht herausgekommen. Wer ein Krankenhaus verlässt, möchte als Unterstützung aber nicht nur eine Telefonnummer in der Hand halten“, resümiert Hermann, „deshalb gehen wir anders vor. Zurecht erwarten die Menschen tatkräftige Unterstützung von uns.“ Die AOK Baden-Württemberg hat deshalb ein neues Entlassmanagement für ihre Versicherten eingerichtet, das den Betroffenen umfassend helfend zur Seite steht.

 

„Wir wissen aus einer repräsentativen Umfrage, dass sich 87 Prozent der Menschen Unterstützung durch ihre Krankenkasse wünschen, wenn sie bei Klinikentlassung Folgebehandlungen brauchen“, erläutert Hermann. Weiterhin wisse die AOK, dass jeder Vierte der Teilnehmenden in den letzten zehn Jahren selbst einmal in stationärer Behandlung im Krankenhaus war und danach weiterführende Behandlungen erhielt, wie ambulante Versorgung, stationäre und ambulante Reha oder Pflege.“

 

Die AOK Baden-Württemberg wolle patientenorientiertes Entlassmanagement überall dort anbieten, wo es gebraucht wird, so Hermann weiter: „Auch hier richten wir uns an den jeweils konkreten Notwendigkeiten aus, weil es als ein Stück regionaler Versorgungssteuerung zeigt, dass Gestaltung vor Ort die bessere Option ist. Wir haben deshalb in jeder unserer 14 Bezirksdirektionen in Baden-Württemberg einen besonders qualifizierten Ansprechpartner für Entlassmanagement eingerichtet.“ Diese Ansprechpartner beraten nicht nur, sie stellen zudem zuverlässig Kontakte zu Vertragsärzten, Reha-Einrichtungen, ambulanten Pflegeberatern oder stationären Pflegediensten her. Zudem helfen sie bei der unbürokratischen Prüfung von Anträgen und informieren über Versorgungsmöglichkeiten vor Ort.

 

In der ersten Jahreshälfte 2019 hat das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg in einer bisher unveröffentlichten Umfrage 505 Probanden interviewt. Es ging darin um deren Erwartungshaltung zu einem nahtlosen Übergang zwischen Krankenhausaufenthalt und eventuell erforderlichen Anschlussbehandlungen.

 

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news-3364 Wed, 18 Dec 2019 16:19:46 +0100 Schiedsamt bremst Bundesversicherungsamt aus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/schiedsamt-bremst-bundesversicherungsamt-aus.html Regionale Vertragshoheit für ärztliche Vergütungsverträge gestärkt Am Dienstag (17.12.2019) hat das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung Baden-Württembergs die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und den Krankenkassenverbänden und Ersatzkassen im Lande geschlossene Vergütungsvereinbarung für 2020 bestätigt. Das BVA hatte gegen das Votum der Aufsicht durch das Sozial- und Integrationsministerium Baden-Württemberg versucht, die regionale Übereinkunft zu torpedieren. „Und ist zurecht gescheitert, weil es nicht bereit ist, sich auf die sogenannte Rechtsaufsicht zu beschränken und inakzeptabel meint, als Bundesbehörde bis ins Detail die Patientenversorgung in Baden-Württemberg ausgestalten zu können“, so Norbert Metke, Vorstandvorsitzender der KVBW, unmittelbar nach der Schiedsverhandlung.

 

Streitpunkte waren vor allem, laut Metke, die sogenannten förderungswürdigen ärztliche Leistungen, wie beispielsweise Drogensubstitution oder Pflegeheimbesuche und die Versorgung Krebserkrankter, die in den Augen des BVA nicht ausreichend begründet seien. „Das bürokratische BVA-Spiel am grünen Tisch ist nun hoffentlich zu Ende und damit auch deren übergriffige Einmischungsversuche in die regionale Versorgungsgestaltung. Das können wir einfach besser, weil wir danach schauen, wo Patientinnen und Patienten besondere Bedarfe haben und nicht blind an Paragraphen kleben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg nach dem Schiedsverfahren.

 

KVBW und AOK Baden-Württemberg sehen in der Entscheidung des Landesschiedsamts auch ein deutliches Zeichen der Stärkung der regionalen Versorgung aber auch der Aufsichtspraxis durch das zuständige Landesministerium.

 

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news-3363 Wed, 18 Dec 2019 13:54:22 +0100 Evaluation zum AOK-Hausarztvertrag in BW: Vorteile zur Regelversorgung von Jahr zu Jahr größer https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/evaluation-zum-aok-hausarztvertrag-in-baden-wuerttemberg-vorteile-zur-regelversorgung-von-jahr-zu-ja.html Vertragspartner sehen Fortsetzung der Haus- und Facharztverträge gefährdet und fordern Änderungen am Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) Analysen von Routinedaten belegen, dass die Versorgungsvorteile für die aktuell 1,7 Millionen HZV-Versicherten stetig größer werden. Wissenschaftler der Universitäten Heidelberg und Frankfurt/Main weisen nach, dass sich die „Qualitätsschere“ kontinuierlich zugunsten der HZV weiter öffnet. So bleiben etwa Diabetikern während sieben Beobachtungsjahren (2011-2017) rund 4.850 schwerwiegende Komplikationen wie Herzinfarkte, Erblindungen oder Schlaganfälle erspart – mit signifikant besserer Entwicklung von Jahr zu Jahr. Bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) traten allein 2017 in der HZV-Gruppe 2.674 Krankenhausaufenthalte weniger auf als bei Vergleichspatienten in der Regelversorgung, und damit 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Wissenschaftler führen die Vorteile auf die intensivere und besser koordinierte Versorgung durch den Hausarzt zurück. Bei 96 Prozent der HZV-Versicherten finden die Hausarztkontakte bei „ihrem“ Hausarzt statt, bei Nicht‐HZV‐Versicherten nur in 84 Prozent der Fälle. Laut den Vertragspartnern zeige die Evaluation erneut, dass der politische Wille zur Umsetzung der HZV erfolgreich gelingt, wenn Ärzte und Krankenkasse gemeinsam passgenaue Versorgungsstrukturen vor Ort entwickeln und umsetzen. Die Fortsetzung dieser bundesweiten Erfolgsgeschichte und vieler Selektivverträge sei jedoch durch das FKG akut gefährdet.

 

Dazu kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Seit Jahren ist bewiesen, dass vor allem chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten, die im Besonderen auf eine koordinierte und sektorenübergreifende Behandlung angewiesen sind, in der Alternativen Regelversorgung deutlich besser versorgt werden. Und zwar bei niedrigeren Gesamtausgaben. Das alles steht jetzt mit dem FKG auf der Kippe. Minister Spahn will mit seinem Gesetz vermeintliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, um angeblich den Kassenwettbewerb zu befördern.“ De facto würde aber das genaue Gegenteil geschehen. Der Kabinettsentwurf des FKG beschneide die Krankenkassen in ihren Möglichkeiten, patientengerechte Verträge zu vereinbaren. Es bestehe daher in der parlamentarischen Beratung des FKG dringender Änderungsbedarf. Hermann: „Das betrifft insbesondere das Verbot, in unseren Versorgungsverträgen auf konkrete Behandlungsdiagnosen Bezug zu nehmen, um daran Leistung und Vergütung auszurichten. Dieses Verbot ist anachronistisch und muss weg. Bleibt es dabei, können wir mit unseren Verträgen weder Versorgung weiterhin bedarfsgerecht steuern noch aufwandsgerecht vergüten.“

 

Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-UniversitätFrankfurt/Main, führt zu den Ergebnissen der Evaluation aus: „Es zeigen sich über sieben Jahre statistisch signifikante Unterschiede hinsichtlich des Auftretens typischer Diabetes-Komplikationen. Hochgerechnet konnten in der HZV-Gruppe mit 119.000 Versicherten rund 4.850 schwerwiegende Komplikationen wie Dialysepflicht, Erblindung, Amputation, Herzinfarkt und Schlaganfall vermieden werden. Die Zahlen nehmen in der Tendenz im Zeitverlauf überproportional zu. Bei älteren Patienten über 65 Jahren wurden 2017 bei den 395.000 HZV-Versicherten in rund 7.000 Fällen weniger potenziell inadäquate Medikation verordnet, und es gab 393 vermiedene Einweisungen mit Hüftfrakturen, das sind fast doppelt so viele wie im Vorjahr.“

Für HZV-Versicherte, die gleichzeitig auch am AOK-FacharztProgamm teilnehmen, zeigte sich zudem vor kurzem in einer vom GBA-Innovationsfonds geförderten Evaluation, dass Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und KHK bereits nach einem Zeitraum von zwei Jahren eine signifikant höhere Überlebensrate aufweisen. Die eindeutigen Vorteile der HZV und die optimierte ambulante Versorgung durch die mit der HZV eng verknüpften Facharztverträge ergäben sich laut Gerlach aus dem konkreten Zusammenspiel vertraglicher Steuerungsinstrumente – unter anderem zur Optimierung der Arzneimitteltherapie. So müssen die Hausärzte etwa regelmäßig an strukturierten Qualitätszirkeln zur rationalen Pharmakotherapie teilnehmen.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass die angestrebte Lotsenfunktion des Hausarztes in der HZV-Gruppe gelingt. Die häufigeren Kontakte (rund 2,2 Kontakte mehr pro Jahr) sprechen für eine erhöhte Betreuungsintensität durch den Hausarzt. Die deutlich bessere Koordination der Versorgung belegt die deutlich geringere Anzahl unkoordinierter Facharztkontakte ohne Überweisung. Sie liegt pro Jahr um rund 1,34 Millionen niedriger als in der Regelversorgung. Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, komm. ärztlicher Direktor der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg: „Wir können nicht nur bei der Versorgungsintensität und -koordination deutliche Unterschiede zu Gunsten der HZV‐Versicherten beobachten, sondern auch in der Versorgungskontinuität. Die Hausarztbindung liegt in der HZV-Gruppe bei 96 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent in der Regelversorgung. Aus vielen Studien ist bekannt, dass eine stabile Hausarztbindung einhergeht mit höherer Patientenzufriedenheit, weniger Krankenhauseinweisungen, geringerer Mortalität und auch einer effizienteren Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen.“ Durch die letztjährige HZV-Evaluation sei darüber hinaus für den AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg explizit belegt, dass die Vorteile gegenüber der Regelversorgung auch in puncto Versorgungsgerechtigkeit gegeben sind: Es gibt keinerlei Versorgungsunterschiede hinsichtlich Wohnort, Geschlecht und sozioökonomischem Status innerhalb der HZV-Gruppe. Das bedeutet nicht zuletzt: Die HZV wirkt auch auf dem Land.

 

Diese für die HZV belegte bessere Versorgungssteuerung und -koordination könne aber nicht in die Regelversorgung übertragen werden wie Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg betont: „Geradezu grotesk ist der kürzlich verbreitete Vorschlag, die HZV über einen Hausarzttarif sozusagen als HZV-Light-Version in die Regelversorgung einführen zu wollen mit der Begründung, es sei unethisch, den Patienten die HZV vorzuenthalten. Die HZV ist ja vor über elf Jahren gerade bewusst als wettbewerbliche Antwort auf die festgefahrenen Strukturen des KV-Systems entstanden. Die Politik sollte stattdessen eher alle Kassen mit Nachdruck an deren HZV-Umsetzungspflicht erinnern, damit bundesweit noch deutlich mehr Patienten davon profitieren können.“

 

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, ergänzt: „Das, was die unabhängigen Wissenschaftler in mehreren Evaluationen immer wieder eindrucksvoll bestätigen, ist tagtäglich in tausenden Praxen gelebte Realität. Gerade unsere Patienten mit hoher Morbidität und chronischen Erkrankungen erhalten eine über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung, was ja eines der Hauptziele des Gesetzgebers ist. Das ist nur mit Selektivverträgen auf Vollversorgungsbasis möglich. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass viele bundesweit agierenden Kassen lieber auf die bequemere Regelversorgung und einfach umzusetzende Add-on-Selektivverträge setzen. Und in deren Reihen sitzen jetzt wieder die gleichen Berater des Gesundheitsministers wie beim TSVG, um auf diese Weise unsere erfolgreichen Haus- und Fach-arztverträge in Baden-Württemberg zu eliminieren.“

 

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news-3362 Tue, 17 Dec 2019 11:41:35 +0100 Erstmals über 4,5 Millionen Versicherte: Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg bestätigt Wachstum https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/erstmals-ueber-45-millionen-versicherte-verwaltungsrat-der-aok-baden-wuerttemberg-bestaetigt-wachstum.html Beitragssatz der Südwestkasse auch 2020 stabil bei 15,5 Prozent „Die AOK Baden-Württemberg wächst auch in diesem Jahr weiter und versichert zum Stichtag 1. Dezember 2019 mit über 4,502 Millionen Versicherten mehr Menschen im Südwesten als jemals zuvor“, sagt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite, am Mittwoch (17.12.2019). Damit vertrauen in Baden-Württemberg inzwischen nochmals (netto) 74 Tausend Versicherte (plus 1,67 Prozent) mehr als im Januar 2019 dem Unternehmen. Für Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, ist solides Wirtschaften, das auf Stabilität und Qualität ausgerichtet ist, der Grund für den andauernden erfolgreichen Wachstumskurs. Dadurch könne auch der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent und der Beitragssatz von 15,5 Prozent beibehalten werden. „Die AOK Baden-Württemberg investiert auch in Zukunft jeden erwirtschafteten Euro in die Versorgung weiter und verbessert Strukturen für ihre Versicherten“, so der Vorstandschef.

 

„Nachdem der Beitragssatz drei Jahre stabil gehalten und zum laufenden Jahr abgesenkt wurde, können wir dieses Niveau 2020 für unserer Beitragszahler halten, obwohl die Gesetzesflut der Großen Koalition eine massive zusätzliche Belastung für die AOK Baden-Württemberg bedeutet“, so Lersmacher. „Damit bleibt die AOK Baden-Württemberg ein verlässlicher Partner für Arbeitgeber und Versicherte gleichermaßen.“ Der Beitragssatz für Versicherte setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen, der bei der AOK Baden-Württemberg für 2020 stabil bei 0,9 Prozent bleibt und damit deutlich unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegebenen rechnerischen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent liegt.

 

Laut Hermann steht die AOK Baden-Württemberg trotz zusätzlicher Belastungen durch neue Gesetze wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz oder das Pflegepersonalstärkungsgesetz auf stabilem Fundament. Äußerst kritisch sieht der Chef der größten Kasse in Baden-Württemberg die Vorstöße der Bundespolitik zur weiteren Einschränkung regionaler Gestaltungsspielräume durch das sogenannte Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz. Zentralismus und bundesweite Einheitsvorgaben seien eine Gefahr für das solide Wirtschaften von erfolgreich regional aufgestellten Kassen. „Denn bestmögliche Versorgung wird vor Ort konzipiert und mit lokalen Partnern umgesetzt“, bekräftigt Hermann. „Insbesondere bei der Alternativen Regelversorgung mit Haus- und Facharztverträgen. Hier werden die Menschen, wie mehrfach wissenschaftlich bewiesen, besser versorgt und das bei niedrigerer Belastung für alle.“

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news-3359 Tue, 17 Dec 2019 10:42:23 +0100 Rückenschmerzen im Südwesten sind weit verbreitet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/rueckenschmerzen-im-suedwesten-sind-weit-verbreitet.html Mehr als jeder sechste Baden-Württemberger leidet unter chronischen Rückenschmerzen Mehr als jeder sechste AOK-Versicherte in Baden-Württemberg ist wegen chronischer, unspezifischer Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung. Laut aktuellem Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) war mehr als ein Viertel (25,7 Prozent) von diesen 705.055 Rückenschmerzpatienten deswegen in den letzten fünf Jahren dauerhaft beim Arzt, Frauen häufiger als Männer. „Die Zahlen zeigen, dass der Rückenschmerz zu Recht als Volkskrankheit bezeichnet wird. Neben der Behandlung durch Arzt und Physiotherapie können Präventionsmaßnahmen gegen Bewegungsmangel und einseitige Belastungen, aber auch gegen Übergewicht helfen“, so Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Chronische, unspezifische Rückenschmerzen betreffen vor allem Frauen: 2017 waren knapp 415.000 der 705.055 AOK-Patienten im Südwesten weiblich. Insgesamt leiden somit rund 20 Prozent aller bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Frauen und 15 Prozent der Männer unter chronischen, unspezifischen Rückenschmerzen. Die Rate steigt mit zunehmendem Lebensalter kontinuierlich an und ist in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt bei beiden Geschlechtern am höchsten. Die Behandlung zieht sich teilweise über mehrere Jahre hinweg: Von den Rückenschmerzpatienten des Jahres 2017 waren 65,1 Prozent auch 2016 in Behandlung und 25,7 Prozent dauerhaft seit 2013.

 

Während Schmerzmittel beiden Geschlechtern relativ gleich verordnet werden (Frauen 76,9 Prozent, Männer 75,5 Prozent), zeigen sich bei der Inanspruchnahme von physiotherapeutischen Angeboten klare Geschlechterunterschiede: Bei den Frauen nutzt rund ein Drittel der Patientinnen (34,8 Prozent) eine Physiotherapie, bei den Männern nur ein Viertel (25,3 Prozent). Außerdem bekommen Frauen die meisten Verordnungen zwischen 50 und 54 Jahren (37,9 Prozent). Bei den Männern ist der höchste Wert erst bei den 75- bis 79-Jährigen erreicht (27,9 Prozent). „Auch wenn Frauen und Männer Physiotherapie sehr unterschiedlich nutzen, sind chronische, unspezifische Rückenschmerzen bei beiden Geschlechtern der häufigste Grund für Krankengymnastik und Co.“, so Ommer-Hohl.

 

Mit dem AOK-RückenKonzept hilft die AOK Baden-Württemberg ihren Versicherten, Rückenprobleme in den Griff zu bekommen. Das AOK-RückenKonzept ist ein wissenschaftlich evaluiertes Rückenprogramm zur Verbesserung des Funktionszustandes der Wirbelsäule. „Neben einem gerätegestützten Trainingsprogramm in einem Rückenstudio erlernen Teilnehmer darin auch Übungen zur Mobilisation und Kräftigung, die sie zuhause machen können. Darüber hinaus lernen sie ergonomische Verhaltensweisen kennen, die ein Fortschreiten der Rückenprobleme eindämmen oder verhindern sollen“, sagt Ommer-Hohl. 2018 haben landesweit 33.064 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem der 46 AOK-Rückenstudios auf ärztliche Empfehlung hin etwas für ihre Gesundheit getan. „Mit diesem bundesweit einzigartigen Präventionsangebot bieten wir unseren Versicherten einen deutlichen Mehrwert für ihre Gesundheit und zeigen gleichzeitig, dass sich mit qualitativ hochwertigem Engagement in der Prävention Ausgaben positiv beeinflussen lassen“, so Ommer-Hohl.

 

Mit dem orthopädischen FacharztProgramm in Baden-Württemberg, das es seit 2014 gibt, setzen die AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg und die Berufsverbände BVOU und BNCEs bei Patienten mit gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen, die den Bewegungsapparat betreffen, auf eine ganzheitliche Versorgung, die dem aktuellen medizinischen Wissensstand entspricht. Bei Patienten mit unspezifischem Rückenschmerz bedeutet dies, dass sie umfassend über die Funktionsweise des Bewegungsapparats, mögliche Ursachen für Schmerzen und vorhandene Risikofaktoren für chronische Rückenschmerzen aufgeklärt sowie zu einer rückengesunden Änderung ihres Lebensstils motiviert werden. Dabei erhalten die Patienten auch Informationen zu Nachsorge, Schulungen wie zum Beispiel AOKsports und Rückenschule sowie zu Gesundheitsangeboten der AOK zu den Themen Sport, Ernährung und Entspannung. Untersuchungen zeigen, dass solche frühzeitigen Informations- und Beratungsangebote dazu beitragen können, eine Chronifizierung mit erheblich verminderter Lebensqualität zu vermeiden.

 

Der Fokus des Vertrags liegt auf patientenorientierten Beratungs- und Behandlungsstrategien, die die Struktur und Qualität in der Versorgung fördern. Auswertungen im Rahmen der Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt am Main und das Universitätsklinikum Heidelberg für das Jahr 2016 zeigen, dass Patientinnen und Patienten mit unspezifischem Rückenschmerz, die am Facharztprogramm teilnehmen, fast ausnahmslos von ihren Hausärzten gezielt zum Orthopäden überwiesen wurden. Bei einem Drittel der Patientinnen und Patienten fanden Beratungsgespräche durch den Orthopäden statt. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmer des Facharztvertrags seltener in den ersten sechs Wochen nach der Diagnose eine gemäß Leitlinie überflüssige Bildgebung, mussten seltener krankgeschrieben werden (-8,5 % zur Vergleichsgruppe) und benötigten seltener aufgrund ihrer orthopädischen Erkrankung eine Krankenhausbehandlung als Patienten in der Regelversorgung (-3,25 %; 1.000 vermiedene Fälle allein in 2016).

 

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news-3357 Mon, 16 Dec 2019 13:57:32 +0100 Wissenschaftsprojekt untersucht den „kleinen Unterschied“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wissenschaftsprojekt-untersucht-den-kleinen-unterschied.html Forschungskooperation zur geschlechterspezifischen Versorgung Frauen haben andere Erkrankungen, Symptome und Krankheitsverläufe als Männer. Der vermeintlich „kleine Unterschied“ hat medizinisch betrachtet oft gravierende Folgen. „Trotz dieses Wissens sind die Unterschiede zwischen Frauen und Männern mit Blick auf eine bedarfsgerechte Versorgung nicht ausreichend erforscht, geschweige denn werden sie in der Praxis konsequent berücksichtigt. Mit dem Projekt ‚Frauengesundheit und Präventionsmedizin‘ wollen wir mit unseren Partnern die geschlechterspezifische Versorgungsforschung vorantreiben“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Partner der AOK Baden-Württemberg sind das Forschungsinstitut für Frauengesundheit des Universitätsklinikums Tübingen in Kooperation mit der Universitätsfrauenklinik Heidelberg und das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen.

 

„Ziel ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich Präventionsmedizin mit Fokus Frauengesundheit in verschiedenen Lebensphasen zu verbessern und in die Patientenversorgung zu integrieren“, erläutert Prof. Diethelm Wallwiener, Ärztlicher Direktor der Universitäts-Frauenklinik Tübingen. Die Forschungskooperation ist zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird die Themen Frauengesundheit und Präventionsmedizin im Hinblick auf verschiedene Erkrankungen und Lebensphasen wissenschaftlich betrachten. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung identifizieren. „Wir brauchen Erkenntnisse, welche medizinischen und organisatorischen Faktoren der Versorgung sich prognostisch günstig, welche sich ungünstig auf die betrachteten Erkrankungen auswirken. Ausgehend davon gilt es, sinnvolle Konzepte zu entwickeln, um Prävention, Behandlung und Rehabilitation für Frauen und Männer bedarfsgerecht zu gestalten“, führt Prof. Stefanie Joos, Ärztliche Direktorin des Instituts für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen aus.

 

Das Krankheitsspektrum verschiebt sich seit Jahrzehnten von lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten und potenziell tödlichen Erkrankungen, wie Herzinfarkt und Schlaganfall, hin zu chronischen, degenerativen Erkrankungen sowie psychischen Störungen. Damit gewinnt eine ganzheitliche Versorgung an Bedeutung, die verstärkt auch die nicht-medikamentöse Beratung, Therapie und Prävention einbezieht. Um detaillierte Erkenntnisse zur Versorgung von Patientinnen und Patienten zu erhalten und daraus konkrete versorgungsverbessernde Maßnahmen ableiten zu können, analysieren die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anonymisierte Abrechnungsdaten von Versicherten der AOK Baden-Württemberg. „Auch wenn Routinedaten nicht mit Ergebnissen aus empirischer Forschung gleichgesetzt werden können, tragen sorgfältig aufbereitete Auswertungen wesentlich dazu bei, langfristige Verläufe und Zusammenhänge sichtbar zu machen“, erklärt Privatdozentin Dr. Stephanie Wallwiener, Leiterin des Projektteams an der Universitätsfrauenklinik Heidelberg und stellvertretende Leiterin der Sektion Geburtshilfe und Pränataldiagnostik an der Universitätsfrauenklinik Heidelberg. Ziel ist es, die Ergebnisse in die Ausbildung von Medizinstudierenden, die Fort- und Weiterbildung von Haus- und Fachärzten, aber auch in geschlechterspezifisch gestaltete Programme zu Gesundheitsförderung und Patienteninformationen einfließen zu lassen.

 

In einem ersten Projektabschnitt steht das Thema „chronische Nierenkrankheit“ im Fokus. Damit wird ein langsam fortschreitender Verlust der Nierenfunktion bezeichnet, der im Endstadium eine Nierenersatztherapie (z.B. Dialysebehandlung) erforderlich macht. Die Erkrankungsursachen sind vielfältig und reichen von Bluthochdruck über Diabetes mellitus bin hin zu spezifischen Nierenerkrankungen. Wichtig ist, die Erkrankung früh zu erkennen und ihrem Fortschreiten entgegenzuwirken. Gelingen kann dies insbesondere durch eine konsequente Therapie eines bestehenden Bluthochdrucks oder Diabetes, häufig verknüpft mit einer Veränderung des Lebensstils. Untersucht wird in diesem Zusammenhang, ob bestimmte Erkrankungen in der Schwangerschaft besonders häufig zu einer Einschränkung der Nierenfunktion in späteren Lebensjahren führen, aber auch, ob und gegebenenfalls wie sich der Bedarf von Frauen und Männern hinsichtlich Diagnostik, Beratung und Therapie unterscheidet. Die AOK Baden-Württemberg erhofft sich aus dieser Untersuchung Erkenntnisse darüber, wie Patientinnen und Patienten mit Nierenschwäche zukünftig noch besser behandelt werden können. Davon profitieren am Ende alle gleichermaßen – Frauen und Männer.

 

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news-3355 Thu, 12 Dec 2019 16:42:47 +0100 Verwaltungsrat besetzt Position des Vorstandsvizes der AOK Baden-Württemberg neu https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verwaltungsrat-besetzt-position-des-vorstandsvizes-der-aok-baden-wuerttemberg-neu.html „Die Stellvertreterposition im Vorstand der AOK Baden-Württemberg wird neu besetzt“, so die alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Monika Lersmacher und Peer-Michael Dick, am Donnerstag (12.12.2019) in Stuttgart. Die Wiederbesetzung der Position wurde notwendig, weil der bisherige Vorstandsvize, Siegmar Nesch, einen neuen beruflichen Weg einschlagen wolle und sein Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zum Jahresende beendet werde.

 

„Ich blicke auf eine sehr erfolgreiche Zeit bei der AOK Baden-Württemberg zurück. Nach acht Jahren Vorstandsverantwortung ist es nun an der Zeit, ein neues berufliches Kapitel aufzuschlagen“, so Nesch, dessen Verantwortungsbereiche Vertrieb und Kundenmanagement, Finanzen, IT und Infrastruktur, Personalmanagement, Gesundheitsförderung und Risikostrukturausgleich umfassten. Die AOK Baden-Württemberg hat ihren Marktanteil in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und ist hervorragend positioniert. „Wir bedauern die Entscheidung von Herrn Nesch, wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg“, so die Vorsitzenden des Verwaltungsrats.

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news-3354 Tue, 10 Dec 2019 09:59:21 +0100 Elektronische Arztvernetzung: 90% der PVS-Anbieter sind dabei https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/elektronische-arztvernetzung-90-der-pvs-anbieter-sind-dabei-vertragspartner-erwarten-fuer-2020-ve.html Vertragspartner erwarten für 2020 Verfünffachung der Teilnehmerzahl Die Vertragspartner der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung der Elektronischen Arztvernetzung (EAV). Fünf Monate nach dem offiziellen Startschuss nehmen bereits rund 400 Haus- und Fachärzte an der EAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwareanbieter die Umsetzung der EAV anbieten. Durch den bevorstehenden Einstieg der beiden Marktführer im Bereich Praxisverwaltungssoftware (PVS) und weiterer Hersteller wird die Softwareverfügbarkeit schon ab dem 2. Quartal 2020 bei rund 90 Prozent liegen. Bis Jahresende soll daher die Anzahl der teilnehmenden Praxen auf mindestens 2.000 ansteigen. Neben den bereits existierenden Anwendungen elektronischer Arztbrief (eArztbrief) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt im Frühjahr 2020 mit der elektronischen Medikationsinformation (HAUSKOMET) die nächste Anwendung zum Einsatz. Darüber hinaus ist in Arbeit, die EAV durch einen eEinweisungsbrief und einen eEntlassbrief auch mit dem Krankenhaussektor zu verknüpfen. Zudem sollen über die EAV Telekonsile zwischen Hausärzten und Dermatologen etabliert werden, die eine schnellere Diagnosestellung und Therapie ermöglichen.

 

„Die Alternative Regelversorgung ist eine Erfolgsstory mit bundesweiter Vorbildfunktion in der ambulanten Versorgung: Es geht um bessere Qualität und bessere Strukturen“, so der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Mit der EAV haben wir innerhalb kürzester Zeit auf freiwilliger Basis eine einmalige digitale Arztvernetzung aufgesetzt. Möglich war das, weil wir gemeinsam mit den ärztlichen Partnern die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten in den Selektivverträgen seit über elf Jahren konsequent nutzen“.

 

Die eAU wird in den teilnehmenden Praxen sehr schnell Routine und wurde in den ersten fünf Monaten schon über 32.000 mal verschickt. Die Resonanz von Praxen und Patienten auf den schnellen und einfachen Versand ist überaus positiv. Mittlerweile liegen auch die ersten Erfahrungen zum eArztbrief vor. Teilnehmer loben die Vereinheitlichung und Vereinfachung der transportierten Inhalte durch den strukturierten Versand, denn wichtige Inhalte wie Medikations- oder Labordaten werden durch das PVS automatisch befüllt. Als dritte Anwendung ermöglicht HAUSKOMET den komfortablen elektronischen Austausch von Medikationsinformationen zwischen den behandelnden Ärzten.

 

Die zentrale Ablage sorgt für Transparenz und verbessert den Verordnungsprozess, indem etwa Doppelverordnungen ausgeschlossen werden. Bei Bedarf können die Informationen genutzt werden, um den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) schnell und einfach zu aktualisieren und dem Patienten auszuhändigen. Als weitere Besonderheit soll das Tool zukünftig um eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Hinblick auf ausgewählte relevante Arzneimittelrisiken erweitert werden. „Für uns Ärzte und unsere Patienten ist die EAV ein riesiger Fortschritt in punkto einfacherer und sicherer Versorgung. Und wir erhalten dafür eine angemessene Vergütung, die auf realistischen Annahmen zur Nutzung im Praxisalltag basiert“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

 

Gerade an der Schnittstelle von Krankenhaus und ambulantem Sektor gibt es Versorgungsbrüche durch Informationsdefizite und Medienverluste. Aufbauend auf den etablierten Haus- und Facharztverträgen wollen die Vertragspartner auch in diesem Bereich durch eine strukturierte Verzahnung Abhilfe schaffen und neue Maßstäbe setzen. Als wesentliche Elemente sind ein elektronischer Einweisungs- und ein Entlassbrief vorgesehen. In der Digitalisierung von Unterstützungsprozessen liegen gerade in den Selektivverträgen aufgrund der regionalen Gestaltungsfreiheiten große Chancen und Potentiale zur Verbesserung der Versorgung. Ab Herbst 2020 wird über die EAV die telemedizinische Anwendung TeleDerm flächendeckend ausgerollt. Dabei handelt es sich um die Fortführung eines ursprünglich vom Innovationsfonds im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg geförderten Projektes zur Durchführung dermatologischer Telekonsile. Bei unklaren Hautveränderungen fordert der Hausarzt über eine sichere Datenleitung die fachärztliche Expertise von einem Dermatologen an. Binnen maximal zwei Tagen erhält er die Diagnose vom Facharzt. Solche innovativen Angebote stärkten die Hausarzt-Patient-Beziehung und tragen zukünftig wesentlich dazu bei, dass bei räumlicher Ausdünnung von Versorgungsstrukturen die Patienten weiterhin adäquat betreut werden könnten, so die Vertragspartner.

 

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen auf die vielfach bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Die Daten werden über einen zentralen Server in den Hochsicherheits-Rechenzentren der Managementgesellschaften von HÄVG und MEDIVERBUND versendet. Mit Blick auf das gerade verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Wir wollen und müssen den digitalen Wandel selbst gestalten und zwar ohne faule Kompromisse bei Datenschutz und Sicherheit. Dabei wird der Austausch behandlungsrelevanter Informationen optional von den Ärzten selbst und nicht durch den Patienten koordiniert. Minister Spahn verfolgt mit seiner Gesetzgebung leider das Gegenteil. Eine zentrale Speicherung von Patientendaten und eine Zwangsdigitalisierung der Praxen sind der falsche Weg.“

 

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news-3351 Thu, 05 Dec 2019 09:33:54 +0100 Arzneimittelrabattverträge https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelrabattvertraege-4.html Fakten gegen Desinformationen Arzneimittelrabattverträge leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten und sind nicht die Ursache für Lieferengpässe, wie von Seiten einiger Pharmaverbände und der Apothekerschaft immer wieder behauptet wird. In einem gemeinsamen Pressegespräch benennen die AOK Baden-Württemberg, der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) Fakten zu Lieferengpässen und Rabattverträgen.

 

„Der wahre Grund für die Desinformationskampagnen von Pharmalobby und Apotheken liegt im Erfolg unserer Rabattverträge. Sowohl wirtschaftlich als auch für die Versorgung der Patienten“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. „Leider gehen Teile der Politik der Pharma-Inszenierung auf den Leim. So konzentrieren sich Lösungsansätze meistens auf Rabattverträge und gehen an den wahren Ursachen von Lieferengpässen komplett vorbei. Schlimmer noch, sie packen die wirklich drängenden Lieferengpässe im Krankenhaus nicht mal an, denn hier gibt es keine Rabattverträge.“ Lieferengpässen wirkungsvoll begegnen Zu den Ursachen für Lieferengpässe gehören zum Beispiel technische Probleme im Produktionsablauf und Rohstoffengpässe, aber auch intransparente Lieferketten. „Um die Versorgung zu sichern, brauchen wir vor allem Transparenz und verpflichtende Meldungen über Lieferengpässe. Und zwar auf allen Ebenen, vom Hersteller über den Großhandel bis zur Apotheke. Diese Forderung stellt die AOK schon seit Jahren. Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium diese Lösung anpackt“, so Litsch. „Außerdem ist es richtig, dass die Aufsichtsbehörden die Vorratshaltung von Arzneimitteln auf allen Distributionsstufen regelmäßig prüfen sollen und hierzu mehr Kompetenzen erhalten.“

 

Pharmafirmen wollen Profite maximieren

 

Völlig fehl gehen aus Sicht der AOK jedoch Pläne, verpflichtende Mehrfachvergaben bei den Rabattverträgen einzuführen. „Nicht Liefersicherheit, sondern Profitstreben ist der Anlass für Pharmafirmen, wenn sie exklusive Rabattverträge abschaffen wollen“ hält Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chef-Verhandler der AOK-Rabattverträge, fest. „Was soll sich verbessern, wenn drei Unternehmen den Zuschlag erhalten, deren Produkte alle aus derselben Fabrik kommen?“ Denn Lohnherstellung (Herstellung im Auftrag eines anderen Unternehmens) ist bei europäischen Generikaanbietern die Regel, wie Auswertungen der Ausschreibungsunterlagen durch die AOK Baden-Württemberg zeigen. Unter 193 in Europa tätigen Herstellern finden sich nur 11 meist kleinere, die tatsächlich für sich selbst produzieren. Von den Arzneimitteln zu 230 generischen Wirkstoffen werden 93 Prozent in der EU ausschließlich über Lohnhersteller produziert. Die meisten pharmazeutischen Unternehmer in Deutschland haben also noch nie ein Arzneimittel selbst hergestellt. Die Analysen zeigen auch, dass der überwiegende Teil der Generikaproduktion in Deutschland stattfindet. 59 Hersteller und Lohnhersteller, die Vertragspartner der AOK sind, haben ihren Sitz in Deutschland. Das sei mehr als in jedem anderen Land, so Hermann. „Deshalb sind Forderungen nach einer verstärkten Arzneimittelproduktion ‚Made in Europe‘ nur Nebelkerzen und darüber hinaus kaum mit dem Europarecht vereinbar, weil es Länder diskriminiert, mit denen Freihandelsabkommen bestehen.“ Ohnehin sei der Einfluss der deutschen Rabattverträge auf die unternehmerischen Entscheidungen global agierender Pharmahersteller gering. „Deutschland hat einen Anteil von vier Prozent am globalen patentfreien Markt. Davon lassen sich profitorientierte Konzerne wohl kaum beeinflussen. Die lassen ihre Arzneimittelwirkstoffe so wie alle anderen Branchen produzieren. Und zwar so, dass die Gewinnmarge möglichst groß ist. Das funktioniert genauso wie bei Autos oder Kameras.“

 

Exklusive Rabattverträge – Gut für Patienten und Hersteller

 

Wer exklusive Rabattverträge abschaffen möchte, würde darüber hinaus auf klare Vorteile für Patienten und Pharmahersteller verzichten, wie Analyseergebnisse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) belegen. 2018 haben 82,7 Prozent der Patienten, die ihren rabattierten Wirkstoff von einem exklusiven Rabattpartner über einen längeren Zeitraum einnehmen, ihr Medikament dauerhaft von demselben Hersteller erhalten. Bei den Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen, bei denen sich mehrere Rabattpartner die Versorgung teilen, erhielten nur 69,1 Prozent der Arzneimittelpatienten das Arzneimittel immer vom selben Hersteller. „Rabattverträge mit Exklusivpartnern tragen dazu bei, unnötige Medikamentenwechsel zu vermeiden. Das fördert die Therapietreue der Patienten und den Erfolg der Therapie“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO. Darüber hinaus können Pharmafirmen mit Exklusivverträgen ihre Absatzmengen und damit ihre wirtschaftlichen Grundlagen besser planen. Denn bei Mehrfachvergaben verteilt sich der Markt nicht einfach gleichmäßig auf die zwei oder drei Vertragspartner. Nach den Analysen des WIdO entfallen bei den Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen, die von drei Rabattpartnern beliefert werden, im Schnitt 60,2 Prozent der Verordnungen auf den verordnungsstärksten Partner, 27,6 Prozent auf den zweiten und 12,2 Prozent auf den verordnungsschwächsten Partner. Bei einzelnen Wirkstoffen übernimmt der verordnungsstärkste Rabattpartner sogar 93,0 Prozent der Verordnungen, während für andere Rabattpartner nur 0,2 Prozent der Versorgung übrigbleiben. Helmut Schröder: „Die Ausschreibung im Mehrpartnermodus erschwert die Kalkulation der Anbieter deutlich. Diese Unsicherheit müssen sie einpreisen, was zu höheren Preisen für die gesetzliche Krankenversicherung führt. Letztlich können Mehrfachvergaben sogar Lieferengpässen Vorschub leisten, wenn in den Apotheken einzelne der möglichen Rabattpartner bevorzugt werden und diese die Verordnungsmengen nicht eingeplant haben.“ Hohe Versorgungssicherheit bei patentfreien Arzneimitteln Mit ihren Desinformationskampagnen haben es Pharmafirmen und Apotheker geschafft, der Politik einen Handlungsdruck vorzugaukeln, der sich nüchtern betrachtet leicht widerlegen lässt. Aktuelle WIdO-Analysen belegen, wie gut die Versorgungssicherheit für die Arzneimittelpatienten ist. Anfang September 2019 waren 99,3 Prozent der Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet wurden, lieferbar. Nur 461 Arzneimittel waren laut offiziellen Meldungen, die auf freiwilligen Meldungen der Pharmaindustrie basieren, vorübergehend nicht verfügbar. Unter den 9.000 Arzneimitteln, für die es einen AOK-Rabattvertrag gibt, lag der Anteil der lieferbaren Präparate demnach sogar bei 99,7 Prozent. Schröder unterstützt die Forderung, dass Hersteller Lieferschwierigkeiten verpflichtend melden müssen, wenn keine ausreichende Versorgungssicherheit im Folgemonat gewährleistet werden kann. „Es ist nicht einzusehen, dass wir heute den Weg unserer Paketsendungen online mitverfolgen können, dies aber bei der ungleich wichtigeren Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht gelingen soll.“ Martin Litsch betont in diesem Zusammenhang: „Selbst dieser marginale Anteil von Lieferengpässen bedeutet noch keinen Versorgungsengpass. Denn in der ambulanten Versorgung stehen normalerweise immer genügend Arzneimittel anderer Hersteller zur Verfügung.“ Und Christopher Hermann ergänzt: „Auch höhere Preise würden die Versorgungssicherheit nicht verbessern. Andernfalls müsste die Arzneimittelversorgung in den USA am besten sein, denn dort sind Medikamente weltweit am teuersten. Erstaunlicherweise haben die USA doppelt so viele Lieferengpässe wie Deutschland.“ Vor dem Hintergrund dieser Fakten fordert die AOK die Politik auf, den Kampagnen von Pharmaverbänden und Apothekern nicht einfach hinterherzulaufen und erfolgreiche Wettbewerbsinstrumente zu streichen. Der Handlungsspielraum der Krankenkassen sei schon an anderen Stellen deutlich beschnitten worden. In Zukunft müsse es wieder mehr Wettbewerb um die beste Versorgung geben dürfen, so die Vertreter der AOK.

 

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news-3307 Tue, 26 Nov 2019 15:23:41 +0100 Gesundheitsversorgung: Baden-Württemberg droht Kahlschlag aus Berlin https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesundheitsversorgung-baden-wuerttemberg-droht-kahlschlag-aus-berlin.html Hermann wirbt für mehr regionale Gestaltungsspielräume  

Manne Lucha, Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, und Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, äußerten sich anlässlich der gestrigen Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ (25.11.2019) in Stuttgart kritisch zu Zentralisierungstendenzen in den aktuellen Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministers. Lucha: „Baden-Württemberg hat die Chancen und das große Potenzial einer klugen sektorenübergreifenden Vernetzung frühzeitig erkannt und nimmt damit eine bundesweite Spitzenposition bei der Gestaltung einer modernen und zukunftsweisenden medizinischen Versorgung ein. Das Land verfügt durchweg über gute und effiziente Versorgungsstrukturen – ambulant vor stationär, eine vorausschauende Krankenhausplanung und wegweisende Strukturen in der Gesundheitsprävention. Durch eine bundesweite Vereinheitlichung würden den Ländern innovative Steuerungsmöglichkeiten im Bereich Kranken- und vor allem auch Pflegeversicherung entzogen.“ Dazu auch Hermann: „Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb erfolgreiche regionale Versorgungsstrukturen zugunsten von Zentralismus und bundesweitem Einheitsbrei zerschlagen werden sollen.“ Damit schade man vor allem chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten, die besonders auf koordinierte und sektorenübergreifende Behandlung angewiesen seien.

 

Als Beispiel führte Hermann das Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg und ihrer Partner Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg an. Mit seiner Hilfe habe man die Diabetiker im Programm in nur sechs Jahren vor rund 4.000 schweren Komplikationen wie Amputationen oder Schlaganfällen bewahren können, so Hermann. „Wenn das sogenannte Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz so kommt, wie es vom Bundeskabinett beschlossen wurde, würde diese für die Menschen große Errungenschaft vor dem Aus stehen.“ Statt regionale und wissenschaftlich erwiesenermaßen wirksame Alternativen zur Regelversorgung auf diese Art und Weise in Frage zu stellen, solle der Bundesgesundheitsminister mehr Mut zeigen – und zwar im Interesse der Versicherten. „Unsere Partner und die AOK Baden-Württemberg sind so nah dran an den Besonderheiten und Bedürfnissen vor Ort, dass wir nicht weniger, sondern mehr regionalen Spielräume brauchen, die Gesundheitsversorgung im Südwesten noch besser aufzustellen.“ Aus jahrelanger Erfahrung wisse er, dass es viel Arbeit mache, mit allen wichtigen Akteuren gemeinsam die bestmögliche Versorgung für die Menschen im Land nach vorne zu bringen, so Hermann weiter. „Wir stehen bereit, diese Mühen auch in Zukunft und auch gern in noch ausgeprägterer Form auf uns zu nehmen, weil es gelingt, bessere Ergebnisse im Interesse von Patientinnen und Patienten zu erreichen. Man muss uns aber gemeinsam machen lassen!“

 

 

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news-3169 Mon, 04 Nov 2019 10:34:29 +0100 Gesundheitsatlas Diabetes: Baden-Württemberger seltener „zuckerkrank“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesundheitsatlas-diabetes-baden-wuerttemberger-seltener-zuckerkrank.html Soziales Umfeld beeinflusst Erkrankungsrisiko Wer in Baden-Württemberg lebt, hat bessere Chancen, von dem meist erst im Alter auftretenden Diabetes mellitus Typ 2 verschont zu bleiben. Laut dem aktuellen Gesundheitsatlas Diabetes des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) schneidet unter den Flächenländern nur Schleswig-Holstein besser ab. In Baden-Württemberg leben 7,9 Prozent der Menschen mit der Diagnose Diabetes 2, bundesweit aber 8,6 Prozent. „Das Ergebnis bestärkt uns in unserem Weg, präventive Maßnahmen mit starken Partnern vor Ort passgenau auf die regionalen Bedürfnisse auszurichten“, so Dr. Christopher Hermann. „Es zeigt sich wieder einmal, dass sich Gesundheitsversorgung regional abspielt und dort besonders gut gelingt, wo sie auch vor Ort selbst organisiert wird.“

Doch auch in Baden-Württemberg gibt es Licht und Schatten. So kommt die Studie zum Schluss, dass es Zusammenhänge zwischen Diabetes-2-Erkrankungen und den sozioökonomischen Merkmalen einer Region oder der lokalen Häufigkeit von Übergewicht gibt. Auch können die Forscher ein gewisses Stadt-Land-Gefälle nachweisen. „Der Gesundheitsatlas lässt den Schluss zu, dass das soziale Umfeld entscheidenden Einfluss auf den Lebensstil und die damit einhergehenden Ess- und Bewegungsgewohnheiten hat und so auch das Diabetes-2-Risiko mit bestimmt“, so Hermann. „Je besser es uns also gelingt, beispielsweise durch Präventionsmaßnahmen Vorbilder für Kinder, Nachbarn oder Arbeitskollegen zu schaffen, desto eher werden wir als Gesellschaft den Diabetes 2 besiegen können.“

Selbst nach einer Diagnose von Typ-2-Diabetes haben die Patientinnen und Patienten gute Möglichkeiten, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. „Entscheidend ist – neben der Motivation für einen gesunden Lebensstil – eine strukturierte Therapie, bei der die Patientinnen und Patienten und alle beteiligten Ärzte Hand in Hand arbeiten.“ Beleg dafür sei das Haus- und Facharztprogramm, das die AOK Baden-Württemberg seit 2009 mit ihren Partnern MEDI und Hausärzteverband Baden-Württemberg kontinuierlich entwickelt. „Unabhängige Wissenschaftler fanden heraus, dass Diabetiker, die an unserem Haus- und Facharztprogramm teilnehmen, im Zeitraum von sechs Jahren vor rund 4.000 schweren Komplikationen wie Amputationen oder Schlaganfällen bewahrt werden konnten.“

 

Hinweise an die Redaktionen:

Für den Gesundheitsatlas wurde erstmals ein neues Hochrechnungsverfahren verwendet, das vom WIdO in Zusammenarbeit mit der Universität Trier entwickelt wurde. Es erlaubt, auf Basis der Abrechnungsdaten der AOK-Versicherten zuverlässige Aussagen zu Krankheitshäufigkeiten in der Gesamtbevölkerung bis auf die lokale Ebene zu treffen. Unterschiede zwischen den AOK-Versicherten und der Gesamtbevölkerung in Bezug auf Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit werden dabei durch ein innovatives statistisches Verfahren herausgerechnet.

 

 

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news-3161 Thu, 24 Oct 2019 15:12:31 +0200 Ärztliche Zweitmeinung im Land hilft Versicherten bei Entscheidungsfindung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aerztliche-zweitmeinung-im-land-hilft-versicherten-bei-entscheidungsfindung.html Hohe Nachfrage vor allem bei Orthopädie und Onkologie Die AOK Baden-Württemberg war vor zehn Jahren die erste gesetzliche Krankenkasse überhaupt, die eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei lebensverändernden Krankheiten angeboten hat. Insgesamt rund 11.000 Anfragen gingen bisher an die hochrangigen medizinischen Spezialisten in Baden-Württemberg. Für Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der größten Krankenkasse im Südwesten, ist Regionalität in der Gesundheitsversorgung auch hier das Gebot der Stunde: „Die enge Zusammenarbeit mit den medizinischen Experten im Land ermöglicht es uns, innovative Lösungen zu finden, die oftmals weit über die gesetzliche Leistung hinaus gehen und die erst den Bedürfnissen der Einzelnen gerade bei schwierigen gesundheitlichen Fragestellungen gerecht werden.“

 

Am häufigsten war 2018, wie auch in den Vorjahren, die Zweitmeinung in den Fachgebieten Orthopädie und Onkologie gefragt – in insgesamt über zwei Dritteln der Fälle. In der Orthopädie fielen mehr als die Hälfte der Zweitmeinungen abweichend von der Erstmeinung aus. In der Onkologie konnten die Zweitmeinungsexpertinnen und -experten hingegen knapp 80 Prozent der empfohlenen Therapien bestätigen.

 

„Die AOK Baden-Württemberg koordiniert den Dialog zwischen den Versicherten, den behandelnden Ärzten und den Zweitmeinungsexperten und klärt in einem Erstgespräch mit den Versicherten offene Fragen zur Diagnose oder der empfohlenen Behandlungsmethode. Bei Bedarf vermitteln wir dann einen Termin bei einem der medizinischen Zweitmeinungsexperten im Land. Unser Ziel ist es, unsere Versicherten im souveränen und sachkundigen Umgang mit ihrer Erkrankung zu unterstützen“, so Dr. med. Leslie Trautrims-Michelitsch, Leiterin des Bereichs Behandlungsmanagement der AOK Baden-Württemberg.

 

Die Beweggründe für den Wunsch nach einer Zweitmeinung sind laut den Experten sehr individuell. Sie betreffen etwa Ängste, wenn eine lebensbedrohende Erkrankung diagnostiziert wird. „In diesem Fall stehen wir bereit. Unsere Versicherten können sich jederzeit an ein AOK-KundenCenter in ihrer Nähe oder das AOK-MedTelefon wenden. Von da an begleiten wir sie von der Diagnose bis zur Entscheidung der für sie am besten geeigneten Therapie und versichern ihnen damit einen hilfreichen Kompass an die Hand zu geben,“ unterstreicht Trautrims-Michelitsch.

 

Dazu AOK-Chef Hermann: „Dieses individuelle Angebot konnte nur durch unsere nachhaltige regionale Gestaltungskompetenz in den letzten zehn Jahren erfolgreich etabliert werden. Wer vor Ort ist, versteht die Menschen und ihre Bedürfnisse und kann täglich Qualität, Struktur und Vernetzung in ihrem Interesse verbessern.“

 

Hinweise an die Redaktionen:

 

Informationen zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung:

 

Seit dem 01.07.2009 bietet die AOK-Baden-Württemberg als erste gesetzliche Krankenkasse die Einholung einer Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung an. Das umfangreiche Angebot umfasst heute acht Fachgebiete und wird kontinuierlich erweitert. 

 

Die wichtigsten Fakten:

 

• Die Möglichkeit, bei lebensverändernden Diagnosen die ärztliche Zweitmeinung ausgewiesener regionaler Spezialisten einzuholen

• Ein umfangreicheres Angebot im Vergleich zur gesetzlichen Zweitmeinung (diese kann aktuell nach § 27b SGB V für Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) beansprucht werden)

• Kontakt und weitere Informationen zur Ärztlichen Zweitmeinung rund um die Uhr über das AOK-MedTelefon unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 1050501, über die AOK-KundenCenter oder unter aok.de/bw/zweitmeinung

 

Die Ärztliche Zweitmeinung bietet folgende Unterstützung:

 

• Koordination des Zweitmeinungsverfahrens durch ein Ärzteteam der AOK Baden-Württemberg 

• Im Bedarfsfall Terminvermittlung bei einem Spezialisten innerhalb von acht Tagen

• Qualifizierte Beurteilung des Erstbefundes sowie persönliche Beratung durch einen Spezialisten, die eine Erläuterung des Erstbefundes sowie der Behandlungsmöglichkeiten beinhaltet

 

In folgenden Fachgebieten wird die Ärztliche Zweitmeinung angeboten:

 

• Orthopädie einschließlich Kinderorthopädie

• Neurochirurgie

• Allgemein- und Viszeralchirurgie

• Onkologie

• Urologie

• Kardiologie

• Herzchirurgie

• Gynäkologie und Geburtshilfe

 

Die wichtigsten Fakten der Statistik 2018 zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung:

 

• Zwei Drittel der Anfragen umfassen orthopädische und onkologische Fragestellungen.

• Die häufigsten Anfragen sind der Orthopädie zuzuordnen (54%). Hier waren 52 Prozent der Zweitmeinungen abweichend von der Erstmeinung.

• Krankheiten der Wirbelsäule machen mit 16 Prozent den zweithäufigsten Anteil der aufgetretenen Krankheitsbilder bei den Anfragen für eine Zweitmeinung aus.

• In der Wirbelsäulenchirurgie wurde in 57 Prozent der Fälle anstelle eines operativen Eingriffs zu einer konservativen Behandlung geraten.

• 23 Prozent der Nachfragen bezogen sich 2018 auf die Onkologie. 79 Prozent der empfohlenen Therapien wurden hier bestätigt.

 

Weitere Fakten zur Statistik 2018 zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung stehen unter "Anhänge" zum Download bereit.

 

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news-3154 Thu, 24 Oct 2019 14:37:41 +0200 Befragung bestätigt Handlungsbedarf: Versicherte wünschen sich mehr Transparenz und bessere Informationen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/befragung-bestaetigt-handlungsbedarf-versicherte-wuenschen-sich-mehr-transparenz-und-bessere-informat.html AOK fordert weitere Stärkung der Patientenrechte Das Patientenrechtegesetz, das seit 2013 Ansprüche der Patientinnen und Patienten regelt, war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – wenn auch mit Schwächen, wie eine aktuelle Um-frage zeigt. So weist eine von der AOK Baden-Württemberg beauftragte Befragung durch YouGov nach, dass sich Versicherte oft nicht richtig informiert fühlen und auch bei der Beweislastverteilung, Verfahrensdauer sowie obligatorischer Haftpflichtversicherung noch Nachbesserungsbedarf besteht. „Nachdem die weitere Stärkung der Patientenrechte im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene vor zwei Jahren vereinbart wurde, ist es nun Zeit, dieses wichtige Vorhaben anzugehen “, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender bei der AOK Baden-Württemberg. „Wir bringen unsere langjährige Erfahrung gerne in einen Gesetzgebungsprozess ein, um die nachhaltige Stärkung der Patientenrechte zu erreichen.“

In der Umfrage von YouGov gaben 31 Prozent der Befragten in AOK Baden-Württemberg an, ihren behandelnden Arzt schon um Einsicht in die Behandlungsunterlagen gebeten zu haben. Dabei wurde in 13 Prozent der Anfragen dieser Einblick verweigert. Die Mehrheit der Befragten ist der Meinung, dass die Nichtgewährung dieses Einsichtsrechtes rechtliche Konsequenzen haben sollte. Zwei Drittel sprachen sich dafür aus, dass Ärzte bereits beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler ihre Patienten informieren müssen und befürworten eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Ärzte für den Fall von Behandlungsfehlern. Die Gründe dafür, dass Patienten Ansprüche wegen eines möglichen Behandlungsfehlers nicht weiterverfolgen, sind laut YouGov-Umfrage vielfältig: So gaben die Befragten mögliche Kosten eines Gerichtsverfahrens (71 Prozent), mangelnde Kenntnis ihrer Rechte (63 Prozent), die Verfahrensdauer (47 Prozent) und die psychische Belastung als wesentliche Gründe an.

Um die Schwächen im bestehenden Patientenrechtegesetz zu beseitigen, hat die AOK-Gemeinschaft ein Positionspapier entwickelt, das zu einer nachhaltigen Stärkung der Patientenrechte bei Behand-lungs- und Pflegefehlern sowie bei Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel führen soll. Nach Ansicht der AOK-Experten muss die Politik hier endlich – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Patientenrechte auf die politische Agenda setzen und mit entsprechenden Regelungen nacharbeiten.

Einen wichtigen Ansatz sieht die AOK Baden-Württemberg darin, die Beweisführung bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern im Sinne der Versicherten zu erleichtern, indem das Beweismaß abgesenkt wird: Für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sollte zukünftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (mehr als 50 Prozent) für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Fehler und Schaden genügen. Bisher ist hierfür eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich. Auch Sanktionen bei der Verweigerung von Einsicht in die Patientenakte und der Nichterfüllung von Mitteilungspflichten bei drittverursachten Gesundheitsschäden sollten festgelegt werden. Informationspflichten über vermutete Behandlungs- oder Pflegefehler auch ohne aktive Nachfrage von Patienten, Beweiserleichterungen bei Arzneimittelschädigungen oder höhere Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständigengutachten sind für die AOK Baden-Württemberg weitere wichtige Ansätze, die es zu prüfen gilt, um die Rechte von Patienten zu stärken. „Eine Nachbesserung der Patientenrechte ist insbesondere mit Blick auf eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Medizin-produktehersteller dringend erforderlich“, ergänzt AOK-Chef Hermann. „Hier hat es die Große Koalition bisher sträflich versäumt, den eingeräumten nationalen Gestaltungsspielraum auch zugunsten der Menschen zu nutzen. Das Medizinprodukteanpassungsgesetz-EU bietet die Chance, hier schnell nachzusteuern.“

Hinweis an die Redaktionen:

Die Online-Umfrage von YouGov im Auftrag des AOK Bundesver-band wurde im August 2019 durchgeführt. Dabei wurden 2031 Personen im Bundesgebiet (265 aus Baden-Württemberg) befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

AOK-Positionspapier fordert Stärkung der Patientenrechte (Dokument s.u. in „Anhänge")

Einsicht in die Patientenakte 

Patientenrechte  beim Arztbesuch

Behandlungsfehler – so hilft die AOK Baden-Württemberg

 

 

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news-3162 Wed, 23 Oct 2019 10:44:12 +0200 Geriatrie: Qualität in der Versorgungskette nahtlos herstellen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/geriatrie-qualitaet-in-der-versorgungskette-nahtlos-herstellen.html Sonderverträge mit ausgewählten Kliniken und Rehaeinrichtungen angestrebt Laut einer aktuellen Analyse des Ministeriums für Soziales und Integration (MSI) und der AOK Baden-Württemberg leben im Land rund 800.000 potentiell geriatrische Patienten, bis 2035 wird ihre Zahl auf über 1,14 Millionen steigen. Die AOK Baden-Württemberg strebt an, die gesundheitliche Versorgung dieser älteren Menschen weiter zu verbessern. Dazu stellt sie in Aussicht, spezielle Verträge mit Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen und anderen an der geriatrischen Versorgung Beteiligten zu schließen, die sich durch eine besonders hohe Kompetenz auszeichnen. „Die geriatrische Versorgung in Baden-Württemberg ist im bundesweiten Vergleich auf einem besonders hohen Niveau“, so Dr. Christopher Hermann beim Landesgeriatrietag am heutigen Mittwoch (23.10.2019) in Mannheim. Angesichts der demografischen Entwicklung dürfe man sich darauf aber nicht ausruhen. „Im Interesse der älteren Patientinnen und Patienten brauchen wir ein strukturiertes Behandlungsmanagement mit klaren und anspruchsvollen Qualitätskriterien.“ Dazu müsse man die Scheuklappen endlich ablegen und an den Sektorengrenzen die notwendigen Übergänge schaffen. Die größte Kasse im Südwesten sei bereit, die gesetzlichen Möglichkeiten auch in dieser Hinsicht voll auszuschöpfen.

 

„Um die Qualität weiter zu steigern, sollten das Wissen und die Kompetenzen stärker an ausgewählten Standorten gebündelt werden“, so Hermann. Unter anderem sollten ausgewählte Kliniken die übrigen Leistungserbringer im Land dann regelmäßig schulen und beraten. „Im Ergebnis entsteht eine nahtlose, qualitativ hochwertige Versorgung vom Haus- oder Facharzt über die Kliniken bis hinein in den Rehabereich.“ Im erfolgreichen Programm AOK-proReha Geriatrie habe man hervorragende Erfahrungen gemacht, die Versorgung durch besondere Verträge mit den Einrichtungen auf einem sehr hohen Niveau zu etablieren. Diese sollen bis Ende 2020 auf alle geriatrischen Rehaeinrichtungen im Land ausgeweitet werden.

 


Hinweise für die Redaktionen:

Das Geriatriekonzept 2014 baut auf dem in Baden-Württemberg 1989 erstmals aufgelegten und 2001 überarbeiteten Geriatriekonzept des Landes auf. Das neu entwickelte Konzept beschreibt die Grundlagen und Handlungsfelder der geriatrischen Versorgung. Zentrales Ziel ist es, älteren Menschen ein langes und möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen. Es sieht unter anderem vor, dass Krankenhäuser, die als Geriatrische Schwerpunkte oder Geriatrische Zentren ausgewiesen sind, finanzielle Zuschläge von den Krankenkassen erhalten.

 

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news-3159 Tue, 22 Oct 2019 11:47:47 +0200 Rehabilitation statt Pflegeheim https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/rehabilitation-statt-pflegeheim.html Modellprojekt schließt Versorgungslücke Pro Jahr sollen zukünftig bis zu 5.000 Menschen vor Pflegebedürftigkeit oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands bewahrt werden, indem sie nach einem Klinikaufenthalt während der Kurzzeitpflege fit für den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik gemacht werden. Dies ist das Ziel eines neuen Modellprojekts für Rehabilitative Kurzzeitpflege (REKUP) in den Regionen Heidelberg, Karlsruhe, Ulm und Donaueschingen der AOK Baden-Württemberg und ihrer Partner der Universitäten Duisburg-Essen, Heidelberg, Ulm, dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.  „Mit dieser neuen sektorenübergreifenden Versorgungsform wird eine für die Betroffenen fatale Lücke geschlossen. Bislang landet rund ein Drittel der pflegebedürftigen Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt direkt in der Langzeitpflege, weil sie nicht fit genug für eine Reha sind“, so Andreas Schmöller, Fachbereichsleiter Rehabilitation und Pflege bei der AOK Baden-Württemberg. Gerade einmal jeder Zwanzigste dagegen trete eine Rehabilitationsmaßnahme an. „Für die Betroffenen, die durch fehlende Reha nicht mehr nach Hause zurückkehren, ist das verschenkte Lebensqualität“, so Schmöller.

 

Für die Durchführung und Finanzierung der Leistungen von rehabilitativer Kurzzeitpflege und der damit verbundenen Kombination von Rehabilitation und Pflege, gibt es jedoch bisher keine leistungsrechtliche Grundlage durch die jeweiligen Sozialversicherungsträger. Hier wäre eine entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch nötig. Dafür soll das Modellprojekt REKUP und dessen Evaluation in den nächsten drei Jahren die Grundlage schaffen. Aktuell werden Pflegeleistungen hauptsächlich in Pflegeeinrichtungen erbracht und rehabilitative Leistungen kommen nur bei rehabilitationsfähigen Patientinnen und Patienten in Rehabilitationseinrichtungen in Frage. „Für die Zielgruppe bedarf es einer Zusammenführung beider Leistungsbereiche und genau das erreicht die AOK Baden-Württemberg und ihre Partner mit REKUP“, erklärt Prof. Jürgen Wasem, Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen. Die AOK Baden-Württemberg beweist damit wieder den Wert der Versorgungsgestaltung vor Ort in Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren: Regionale Gestaltungsbereitschaft und -kompetenz sind zwingend, um Qualität, Struktur und Vernetzung im Interesse der Versicherten zu verbessern“, betont Schmöller.

 

Kurzzeitpflege wird meistens für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder in Krisensituationen in Anspruch genommen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. „Da in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen die Infrastruktur und das Fachpersonal für rehabilitative Therapien fehlen, bietet sich die Durchführung einer rehabilitativen Kurzzeitpflege in Rehabilitationseinrichtungen, die bereits über multiprofessionelle Teams mit pflegerischen und therapeutischen Kompetenzen verfügen, an“, erklärt Prof. Gert Krischak vom Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm.

 

Die Gruppe der Über-80-Jährigen unter den Älteren wächst am stärksten. Laut statistischem Bundesamt sind es in Deutschland bis 2060 rund 9 Millionen – mehr als jeder Zehnte in Deutschland. Mit ihnen steigt demnach die Zahl der Pflegebedürftigen: im Jahr 2018 waren es bundesweit 3.414.378 Pflegebedürftige und in Baden-Württemberg 398.612 Menschen. „Umso wichtiger ist es, dass diese Menschen durch den Ausbau einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie durch Prävention und Rehabilitation in jeder Lebensphase möglichst gesund und körperlich leistungsfähig durchs Leben gehen, um dann auch noch im hohen Alter so selbstständig wie möglich sein zu können“, betont Prof. Jürgen Bauer, Inhaber des Lehrstuhls für Geriatrie an der Universität Heidelberg und Ärztlicher Direktor am Agaplesion Bethanien Krankenhaus Heidelberg. In den Modellregionen Heidelberg, Karlsruhe, Ulm und Donaueschingen kommen jährlich bis zu 5000 Versicherte der AOK für REKUP in Frage.

 

Aber auch jüngere Menschen kann Pflegebedürftigkeit jederzeit Treffen: knapp 65 Prozent aller traumatologischen Patienten sind nach schweren Unfällen noch jünger als 60. „Essentiell für die weitere Lebensgestaltung ist, dass hier so früh wie möglich Rehabilitationsmaßnahmen stattfinden“, so Andreas Schwarz, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

 

 

Hintergrundinformationen für die Redaktionen zum Projekt REKUP und zum Thema rehabilitative Kurzzeitpflege stehen am Ende der Seite im Download-Bereich. Außerdem finden Sie dort ein Audio-Feature über das Projekt REKUP.

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news-3148 Wed, 09 Oct 2019 13:45:53 +0200 Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz gefährdet gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/faire-kassenwettbewerb-gesetz-gefaehrdet-gesundheitliche-versorgung-in-baden-wuerttemberg.html Hoher Mittelabfluss aus Baden-Württemberg droht Die AOK Baden-Württemberg als größte Krankenkasse im Südwesten wendet sich entschieden gegen den Entwurf des sogenannten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG), welches heute (09.10.2019) das Bundeskabinett beschloss. „Mit der sogenannten Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich gefährdet der Bundesgesundheitsminister massiv die bundesweite Spitzenposition der gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, heute in Stuttgart. Die Regionalkomponente droht der deutschlandweit beispielhaften Gesundheitsversorgung im Land den Boden zu entziehen. „Die Leidtragenden wären schnell die Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg.“

 

Anders als ihr Name suggeriert, würde die Regionalkomponente insbesondere Geld aus ländlichen Regionen auch aus Baden-Württemberg in Ballungsräume transferieren, obwohl es dort bereits heute eine Überversorgung und überdurchschnittlich hohe Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Dazu AOK-Chef Hermann: „Diese sogenannte Regionalkomponente ist eine Sackgasse – sie ist ein Förderprogramm für ineffiziente Versorgungsstrukturen und müsste eher das Etikett ‚Metropolenzuschlag‘ tragen.“

 

Die Versorgungsstrukturen, die wie in Baden-Württemberg konsequent an Effizienz und Patientenorientierung ausgerichtet seien, würden dagegen für ihre vorbildliche Struktur abgestraft. In der Folge würde die viel zu oft verkrustete Überversorgung in großen Städten zementiert und stattdessen Investitionsneigungen in benachteiligten Regionen zur Sicherstellung einer adäquaten Versorgung nachhaltig zurückgehen. Ein solcher Rückzug aus der Fläche lässt sich heute bei den bundesweit uniform tätigen Krankenkassen seit längerem beobachten.

 

„Wenn der Bundesgesundheitsminister seinen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse darin sieht, die gesundheitliche Versorgungsqualität deutschlandweit zu nivellieren, leistet dieser Gesetzentwurf fraglos seinen Teil dazu“, so Hermann weiter. „Kommt das Gesetz, steht zu befürchten, dass die Versicherten und die Unternehmen in Baden-Württemberg ineffiziente Versorgungsstrukturen in anderen Teilen der Republik mit rund 500 Millionen Euro jährlich subventionieren müssen. Das ist Geld, das für die Gesundheitsversorgung hierzulande dann fehlt.“

 

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news-3141 Wed, 02 Oct 2019 13:30:00 +0200 Hermann: „Pharmalobby lullt Union ein“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/hermann-pharmalobby-lullt-union-ein.html AOK Baden-Württemberg erteilt Absage an Unions-Vorschläge für neugeregelte Rabattvertragsausschreibungen „Die Politik darf sich nicht von der Pharmaindustrie auf eine falsche Fährte locken lassen“, bewertet Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und AOK-weiter Verhandlungsführer, einen dieser Tage bekannt gewordenen Entwurf eines Positionspapiers der Bundestagsfraktion der Unionsparteien. Deren Aussagen zu veränderten Ausschreibungsmodalitäten für Arzneimittelrabattverträge weist Hermann entschieden zurück. Die Pharmalobby lulle die Politik immer wieder mit dem Märchen ein, dass deutsche Rabattverträge Arzneimittelengpässe auslösten. „Auf diesen Unfug fällt das Entwurfspapier der Unionsparteien leider in weiten Strecken rein.“

Der deutsche Arzneimittelmarkt hat am globalen patentfreien Arzneimittelmarkt einen Anteil von gerade vier Prozent. Von diesen vier Prozent wird wiederum nur ein Teil durch Arzneimittelrabattverträge gesteuert. Hermann weiter: „Selbst eine große Krankenkasse wie die AOK Baden-Württemberg beeinflusst letztlich weniger als ein Zwanzigstel dieser vier Prozent. Und dieser Bereich soll jetzt verantwortlich sein, für Engpässe, die im Weltmaßstab auftreten, nur damit die Hersteller sich weiterhin aus der Pflicht stehlen können?“

Gänzlich inakzeptabel ist für den AOK-Chef der Vorschlag, innerhalb einzelner Gebietslose alle Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einheitlich und gemeinsam ausschreiben zu lassen. „So bildet man Kassenkartelle auf der einen Seite und Pharmamonopole auf der anderen. Eine wettbewerbsfeindlichere Konstellation ist schwerlich vorstellbar. Hier wird nicht Versorgungssicherheit  gestärkt, im Gegenteil, sie gerät vollends unter die Räder“, warnt Hermann. Jährlich sparen die Rabattverträge der Solidargemeinschaft Ausgaben in Höhe von vier Milliarden Euro, die an anderer Stelle für die gesundheitliche Versorgung der Menschen investiert werden können. „Diese Gelder dürfen zukünftig nicht wieder breit an Pharmahersteller rübergereicht werden, weil dirigistischer Zentralismus den Wettbewerb plattmacht“, so Hermann weiter. 

Eine Abfuhr erteilt der AOK-Chef nicht zuletzt auch der Forderung, Rabattverträge dürften – wenn überhaupt – nur noch im Mehrpartnermodell ausgeschrieben werden: „Mit exklusiven Ausschreibungen haben wir vor zehn Jahren einen fairen Wettbewerb auf einem Markt erzwungen, auf dem zuvor nur Oligopole der Großkonzerne die Preise diktiert haben. Wer das einzige funktionierende Steuerungsinstrument des generischen Arzneimittelmarkts seiner Wirkmechanismen beraubt, handelt gegen das Interesse der GKV-Versicherten.“

Einige gut gemeinte Anknüpfungspunkte an Positionen der AOK Baden-Württemberg kann Vorstandschef Hermann in dem Entwurfspapier der AG Gesundheit von CDU und CSU immerhin entdecken: Die AOK setze sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Engpässe verbindlich dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden müssen.

Ebenso verfolge die AOK Baden-Württemberg seit langem die Idee, eine Arzneimittelreserve aufzubauen, wofür für pharmazeutische Unternehmen eine Vorratshaltung verbindlich gemacht werden müsse, wie es sie für Apotheken und Großhandel längst gibt.

 

Video-Statement Dr. Christopher Hermann

 

Hinweis für Redaktionen

Ein Positionspapier AOK Baden-Württemberg zu den Unions-Vorschlägen finden Sie in der Anlage dieser Pressemitteilung.

 

 

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news-3139 Wed, 02 Oct 2019 11:57:51 +0200 Deutlich weniger Todesfälle für Herzpatienten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/deutlich-weniger-todesfaelle-fuer-herzpatienten.html Evaluation zum AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg Eine vom GBA-Innovationsfonds geförderte Evaluation des Facharztvertrages Kardiologie der AOK Baden-Württemberg zeigt in ihren aktuellen Ergebnissen bereits für einen Zeitraum von zwei Jahren signifikant höhere Überlebensraten für Versicherte mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) und koronarer Herzkrankheit (KHK). Die Hochrechnung weist 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit HI und 343 bei Versicherten mit KHK aus. Außerdem treten deutlich weniger Krankenhauseinweisungen auf und leitlinienempfohlene Medikamente wie Cholesterin- und Blutdrucksenker werden häufiger verordnet. Diese Vorteile im Haus- und FacharztProgramm gehen zudem mit niedrigeren Gesamtkosten einher. Die Wissenschaftler führen die Unterschiede auf die verbindliche Versorgungssteuerung, eine intensivere Patientenbetreuung und höhere Qualitätsanforderungen für die beteiligten Ärzte zurück. Die Vertragspartner sehen sich auf ihrem vor über 10 Jahren gestarteten Weg einer qualitätsorientierten ambulanten Vollversorgung mit maßgeschneiderten regionalen Strukturen einmal mehr bestätigt. Akute Gefahr für dessen Fortsetzung sehen sie dagegen im sogenannten FKG. Denn der Referentenentwurf des Gesetzes sieht ein Verbot vor, vertragliche Leistungen und deren Vergütung an bestimmte Diagnosen zu binden – die wesentliche Voraussetzung, um auf konkrete Patientenbeschwerden zugeschnittene Versorgungskonzepte erfolgreich anzubieten. „Damit stehen die Alternative Regelversorgung und andere Selektivverträge am Abgrund“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

„Der Überlebensvorteil zugunsten der Patienten im Haus- und FacharztProgramm kommt nicht unerwartet, beeindruckend ist die Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung“, so Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main. „In den bisherigen Evaluationen zum AOK-Hausarztvertrag konnten wir schon feststellen, dass sich die Qualitätsschere von Jahr zu Jahr zugunsten der HZV öffnet und nach fünf Jahren sahen wir einen Trend zu einer Verringerung der Sterblichkeit für alle Teilnehmer.“ Die Vorteile ergäben sich wahrscheinlich aus dem Zusammenspiel vertraglicher Steuerungsinstrumente – unter anderem zur Optimierung der Arzneimitteltherapie, in Bezug auf die Steuerung von Arztkontakten und der Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen sowie höherer Qualitätsanforderungen an die beteiligten Haus- und Fachärzte. „Herzpatienten mit einem höheren Sterberisiko profitieren von den Überlebensvorteilen erwartungsgemäß deutlich stärker und bereits nach wesentlich kürzerer Zeit“, so Gerlach.

 

Das Haus- und FacharztProgramm setzt systematisch an bekannten Versorgungsdefiziten wie etwa der isolierten Versorgung eines schwer herzinsuffizienten Patienten durch den Hausarzt oder in einer kardiologischen Praxis mit nicht ausreichender technischer Ausstattung an. Teilnehmende Kardiologen müssen deshalb als Qualitätsnachweis unter anderem pro Quartal 150 Ultraschalluntersuchungen, davon mindestens 100 Echokardiographien, nachweisen. Vertraglich sind indikationsspezifische Versorgungsziele festgelegt und daraus abgeleitete Diagnose- und Therapiepfade anhand der aktuellen Leitlinienempfehlungen. Neben einer obligatorischen kardiologischen Abklärung der Diagnose werden auch die Kontrollintervalle beim Kardiologen festgelegt. Patienten mit Herzinsuffizienz können so, je nach Schwere der Erkrankung, deutlich häufiger gesehen werden. „In der Regelversorgung haben Ärzte mit vielen schweren Fällen dagegen oft ein betriebswirtschaftliches Problem“, so Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. „Die Folge sind oft unnötige und teure Krankenhauseinweisungen, die durch eine bessere ambulante Versorgung und Vergütung vermeidbar gewesen wären. Im Kardiologievertrag ist die Vergütung dagegen morbiditätsorientiert angepasst, das heißt für schwere Fälle gibt es eine entsprechend bessere Honorierung. Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird auch jeder Behandlungsfall bezahlt und nicht bei Überschreitung eines Budgets einfach gestrichen“, führt Baumgärtner aus.

 

Ein wichtiges Vertragsziel ist es, den Patienten potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen zu ersparen. Die Diagnose Herzinsuffizienz ist bundesweit der häufigste Grund für einen stationären Krankenhausaufenthalt, Tendenz steigend. Die Evaluation zeigt, dass schon innerhalb von nur zwei Jahren bei HI-Patienten 1068 und bei KHK-Patienten 1128 Klinikeinweisungen vermieden wurden. Die Vertragsstrukturen unterstützen explizit die notwendige Lotsen- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes, um speziell chronisch Kranke und multimorbide Menschen nicht stationär, sondern primär ambulant vor Ort zu behandeln. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, betont: „Meine Patienten wissen, dass sie eine Überweisung zum Facharzt brauchen, damit sich die Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt und dadurch die medizinische Versorgung verbessern.“ Laut Evaluation liegt die Überweisungsquote im Facharztvertrag Kardiologie bei nahezu 100 Prozent, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei lediglich zwei Dritteln. Der Hausarzt ist in der HZV außerdem zu vollständigen Begleitbriefen verpflichtet, der Kardiologe zu einem zeitnahen ausführlichen Facharztbrief. „Wichtig ist auch das softwaregestützte Medikamenten­Management als zentrale Schnittstelle zwischen Haus- und Facharzt, das zur Harmonisierung der Verordnungen führt”, so Dietsche weiter. Alle Hausärzte nehmen zudem vier Mal pro Jahr an Qualitätszirkeln zur leitliniengerechten Arzneimitteltherapie teil, was wahrscheinlich ebenfalls maßgeblich zu der in der Studie festgestellten besseren medikamentösen Versorgung beiträgt.

 

Für Dr. Christopher Hermann beweisen die Ergebnisse, dass die Weichen von den Partnern bereits vor Jahren richtig gestellt wurden. Das nun Erreichte sei aber durch das sogenannte FKG massiv bedroht. „Die aktuelle Evaluation zur Alternativen Regelversorgung in Baden-Württemberg zeigt eindrucksvoll, dass eine bessere ambulante Versorgungssteuerung, basierend auf passgenauen regionalen Strukturen, nachhaltig zu eindeutigen Qualitätsvorteilen bei geringeren Kosten führt. Geradezu grotesk mutet daher an, dass stationäre Leistungen seit vielen Jahren zur Optimierung der Versorgungssteuerung nahezu ausschließlich nach Behandlungsdiagnosen vergütet werden, während in der ambulanten Versorgung dieser Zusammenhang zukünftig verboten werden soll.“ Würde die Regelung so Gesetz, wird der mit viel Mühen zum Laufen gebrachte sinnvolle Wettbewerb um eine bessere ambulante Versorgung der Menschen abgewürgt. Derzeit nehmen mehr als 5.000 Haus- und Kinderärzte und 2.500 Fachärzte (davon 219 Kardiologen) und Psychotherapeuten an den Verträgen der AOK Baden-Württemberg teil. Sie verantworten gemeinsam die Versorgung von mehr als 1,65 Millionen HZV-Versicherten und mehr als 700.000 Versicherten im gemeinsamen FacharztProgramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK.

 

Hinweise an die Redaktionen:

Beteiligt an dem Versorgungsforschungsprojekt, dessen Schlussbericht zum 30. September vorgelegt wurde, waren Wissenschaftler der Universitäten Frankfurt/Main, Jena und Heidelberg sowie das Göttinger aQua-Institut. Zur Berechnung der Mortalität und weiterer versorgungsrelevanter Indikatoren werteten die Frankfurter Wissenschaftler routinemäßig erhobene Patientendaten für die Jahre 2015 und 2016 aus. Verglichen wurden Versicherte, die sowohl im Rahmen des AOK-Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und dem darauf aufbauenden Facharztvertrag für Kardiologie behandelt wurden, mit Versicherten aus Praxen, die nicht an den Selektivverträgen teilnahmen. In der HI-Analyse waren 13.404 Versicherte in der Selektivvertrags- und 8.776 in der Kontrollgruppe der Regelversorgung. In der KHK-Auswertung betrug das Verhältnis 19.537 zu 16.696 Versicherten. Bei den Hochrechnungen schließen sich die Kohorten nicht aus.

 

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news-3126 Tue, 24 Sep 2019 10:08:05 +0200 Arzneimittelausgaben sind 2018 auf 41,2 Milliarden Euro gewachsen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelausgaben-sind-2018-auf-412-milliarden-euro-gewachsen.html Kostensteigerungen gehen vor allem auf patentgeschützte Medikamente zurück Die jährlich wachsenden Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben neue Rekorde erreicht. Zu diesem Schluss kommt der heute erscheinende Arzneiverordnungsreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO). Betrugen die Ausgaben der GKV im Jahr 2017 bundesweit noch rund 40 Milliarden Euro, wuchsen sie im Folgejahr um eine weitere Milliarde auf 41,2 Milliarden Euro. „Die Hauptursache dafür sind teure patentgeschützte Arzneimittel“, sagt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann: „Seit 2011 hat sich der Umsatz mit den teuren Präparaten bei der AOK Baden-Württemberg verdoppelt, und ‚teuer‘ nennen wir ein Arzneimittel erst, wenn die einzelne Packung mehr als 500 Euro kostet!“

Allein von 2017 auf 2018 stieg bei der AOK Baden-Württemberg der Umsatz der hochpreisigen Arzneimittel um 5,3 Prozent. Was das heißt, erläutert AOK-Chef Hermann, indem er den Kostenaufwand der hochpreisigen Arzneimittel in Relation zum übrigen Arzneimittelmarkt setzt: „Weniger als ein Prozent aller verordneten Arzneimittel machen über 38 Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben aus. Das ist ein Unding! Auf dem Markt der generischen Arzneimittel können wir über unsere Rabattverträge steuernd eingreifen und erzielen seit Jahren Einsparungen, die die Solidargemeinschaft der Versicherten entscheidend entlasten. Wie lange die Gemeinschaft aber noch in der Lage sein wird, die Mondpreise des patentgeschützten Marktes zu tragen, weiß niemand.“

Besonders problematisch: Anders als in den meisten europäischen Staaten wird in Deutschland nicht bereits beim Marktzugang über die Erstattungsfähigkeit und den Preis entschieden. In den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt eines neu zugelassenen Arzneimittels können die Hersteller dafür jeden Preis verlangen, der ihnen zusagt. „Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diesen Preis vollständig erstatten, egal wie hoch er ist und welchen tatsächlichen Nutzen das Medikament stiftet“, verdeutlicht Hermann. Erst nachdem das erste Jahr auf dem Markt vorüber ist, wird für das neue Arzneimittel der dann verbindliche GKV-Erstattungspreis - abhängig vom Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Therapie - festgelegt. Hermann: „Bis dahin dürfen uns die Pharmahersteller melken, so viel sie wollen. Damit die Therapie mit Arzneimitteln auch in Zukunft bezahlbar bleibt, muss das Verfahren der Nutzenbewertung und Preisfindung weiterentwickelt werden.“

 

Arzneiverordnungsreport 2019

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news-3124 Mon, 23 Sep 2019 11:40:00 +0200 AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-bezirksdirektion-ostwuerttemberg.html Bühler und Svoboda wechseln im Unternehmen Die bisherige Geschäftsführung der AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg übernimmt ab Oktober 2019 neue Aufgaben- und Verantwortungsbereiche:

Josef Bühler, seit 2012 erfolgreicher Geschäftsführer der AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg, wechselt zum 01.10.2019 zur Hauptverwaltung der AOK Baden-Württemberg nach Stuttgart. Er übernimmt die unternehmensweite Querschnittsaufgabe des Koordinators und Leiters für Sicherung und Weiterentwicklung der landesweiten ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung. Bühler: „Solche Gelegenheiten kommen nicht oft. Damit kann ich zukünftig in der Schaltstelle der AOK Baden-Württemberg sowohl die landesweite Fortentwicklung der Strukturen der ambulanten Arzt-Versorgung als auch die Strategien für Planung und Umsetzung entscheidend mit vorantreiben. Davon kann auch unsere Region Ostwürttemberg profitieren. Gerade vor dem Hintergrund der hochsensiblen Problematik Landarztmangel hat die Aufgabe einen einmaligen Reiz.“

Einer neuen Aufgabe in weitaus größeren Strukturen als bisher stellt sich auch Michael Svoboda, bisher stellvertretender Geschäftsführer der AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg. Er wechselt in eine der größten Bezirksdirektionen der AOK Baden-Württemberg nach Esslingen und übernimmt ab 01.10.2019 die Leitung des zentralen Geschäftsbereichs Versorgungsmanagement in der AOK-Bezirksdirektion Neckar-Fils. Für Svoboda ist der Sprung von der kleinsten zu einer doppelt so großen Bezirksdirektion innerhalb des Unternehmens der wesentliche Faktor: „In den Landkreisen Esslingen und Göppingen spielen das Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg mit den unternehmensweit höchsten Teilnahmerzahlen auf Arzt- wie Versichertenseite eine ganz besondere Rolle. Hier anzusetzen, den Vorsprung zu halten und weiter auszubauen, ist eine ganz besondere Herausforderung, der ich mich nur zu gerne stelle“.

Der Vorstand der AOK Baden-Württemberg begrüßt die Entwicklung ausdrücklich: „Ich freue mich sehr, wenn an Schlüsselfunktionen des Unternehmens jahrelang bewährte Führungskräfte noch komplexere, neue Verantwortung für den weiteren Erfolg der AOK Baden-Württemberg übernehmen. Wir hätten uns zwar einen entspannteren Zeitpunkt gewünscht, aber die Kollegen nehmen die Gelegenheit beim Schopf. Damit gehen wir jetzt um“, so der Vorstandschef der Südwest-AOK, Dr. Christopher Hermann.

Zur Wiederbesetzung der Geschäftsführung der AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg sei deshalb klar, dass die Übergangszeit so kurz wie möglich gehalten werde und bereits zum 1. November 2019 erfolgen soll. Bis dahin sei der versierte ehemalige Geschäftsführer der AOK-Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald, Stefan Strobel, beauftragt worden, die AOK-Geschäfte in Ostwürttemberg zu leiten. Strobel hatte seine Geschäftsführerposition in Mannheim erst Anfang des Jahres altershalber abgegeben.

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news-3121 Fri, 20 Sep 2019 11:40:12 +0200 Bundesratsdebatte über Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) am Freitag https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/bundesratsdebatte-ueber-digitale-versorgung-gesetz-dvg-am-freitag.html AOK-Südwest-Chef Hermann: „Versuch, die Quadratur des Kreises zu schaffen“ Am heutigen Freitag (20.09.) berät der Bundesrat über den Gesetzesentwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Dieser sieht unter anderem eine Kompetenzverschiebung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Innovationsausschuss vor. Dazu Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Wieder einmal versucht das Bundesgesundheitsministerium, funktionierende Mechanismen der Selbstverwaltung durch Gesetzesänderungen zu unterlaufen.“ Am Beispiel des Innovationsfonds werde erneut deutlich, dass die Große Koalition den Realitätsbezug verloren habe, wenn es um die Übertragung von ,Laborbedingungen‘ auf das ‚Echtleben‘ gehe. „Das ist nicht weniger als ein erneuter Versuch, die Quadratur des Kreises zu schaffen“, so Hermann.

 

Der Innovationsausschuss soll gemäß Kabinettsfassung des DVG innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der projektbezogenen Ergebnisberichte Empfehlungen aussprechen, ob die neue Versorgungsform oder einzelne Ansätze daraus in die Regelversorgung zu überführen sind. Wird die Zuständigkeit beim G-BA gesehen, müssen innerhalb von zwölf Monaten Vorgaben zur Aufnahme in die Regelversorgung beschlossen werden.

 

Durch die geplante Regelung würden neue Parallelwege eröffnet, die eine Vorabentscheidung unter größtem Zeitdruck durch ein Gremium vorsehen, in dem neben der Selbstverwaltung auch die Administration von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sitzen. „Der G-BA wäre nur noch Erfüllungsgehilfe und könnte lediglich noch über das Wie zur Aufnahme in die Regelversorgung entscheiden“, kritisiert Hermann.

 

Als wesentlichen Schwachpunkt des Gesetzentwurfs sieht die AOK Baden-Württemberg auch, dass die Fortführung erfolgreich durchgeführter Innovationsfondsvorhaben innerhalb der Selektivverträge im Gesetzesentwurf keine Rolle spiele. Hier böte sich für viele Ansätze das größte Potential, da Selektivverträge regionale Steuerungs- und Gestaltungsspielräume ermöglichten, die in der Regelversorgung nicht vorgesehen seien, so Hermann weiter. „Gerade unter Laborbedingungen evaluierte Vorhaben, die ein hohes freiwilliges Engagement aller Beteiligten zur Grundlage haben, brauchen in der breiteren Implementierung Willen und Wollen überzeugter Partner zur klaren Steuerung – ansonsten sind Evaluationsergebnisse überhaupt nicht übertragbar.“

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news-3119 Thu, 19 Sep 2019 08:38:04 +0200 Gefahren abwenden durch Vorsorgeuntersuchungen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gefahren-abwenden-durch-vorsorgeuntersuchungen.html Mit zunehmendem Alter der Kinder werden die regelmäßigen Gesundheits-Checks vernachlässigt Anlässlich des Weltkindertages am 20. September hat die AOK Baden-Württemberg die Zahlen der Vorsorgeuntersuchungen ihrer Versicherten im Kindes- und Jugendalter analysiert. Auffallend ist der Trend, dass Eltern mit steigendem Alter ihrer Kinder immer seltener diese Gesundheits-Checks in Anspruch nehmen. Während noch 100 Prozent der 2017 bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Babys zur U4 gebracht wurden, gingen nur noch 80 Prozent der Kinder im Alter von vier Jahren mit ihren Eltern zur U8. Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (aktuell U1 bis U9 sowie J1) sind ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung. In den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Deshalb ist es wichtig, dass bei den „U“-Untersuchungen der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden.

 

Vorsorgeuntersuchungen begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, die gerade in den ersten Lebensjahren rasant verläuft. Deshalb wurde gerade für diese Lebensphase ein dichtes Netz an Vorsorgeuntersuchungen geknüpft. Die Zahlen der AOK Baden-Württemberg zeigen allerdings, dass die Bereitschaft der Eltern, mit ihren Kindern zu den regelmäßigen Gesundheits-Checks zu gehen, mit steigendem Alter des Nachwuchses abnimmt. 2017 sind alle bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Babys mit ihren Eltern (100 Prozent) zur U4 (3.-4. Lebensmonat) gegangen und immerhin noch 98 Prozent zur U5 (6.-7. Lebensmonat). Demgegenüber nahmen die U9 (mit etwa fünf Jahren), die letzte von insgesamt zehn Vorsorgeuntersuchungen, nur noch 88 Prozent der Kinder in Anspruch. Die restlichen 12 Prozent der Mädchen und Jungen im Vorschulalter verpassten somit auch die umfangsreichste Voruntersuchung bis zu diesem Alter. Die Untersuchung für Versicherte im Teenageralter (J1) zwischen 13 und 14 Jahren wird von weniger als der Hälfte wahrgenommen (43 Prozent).

 

Wie wichtig die Inanspruchnahme der Gesundheits-Checks ist, erklärt Dr. Hans-Peter Zipp, Arzt bei der AOK Baden-Württemberg: „Kinder und Jugendliche haben aktuell gesetzlichen Anspruch auf die U1 bis U9 bis zum 6. Lebensjahr sowie die J1. Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Maßnahmen sollten mögliche Gefahren für die Gesundheit der Kinder dadurch abwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können.“

 

Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen bietet die AOK-Baden-Württemberg ihren Versicherten bei einer Teilnahme am AOK-HausarztProgramm zusätzlich die Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen U10 (von 7 bis 8 Jahren), U11 (von 9 bis 10 Jahren) sowie J2 (von 16 bis 17 Jahren) an.

 

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news-3111 Tue, 17 Sep 2019 11:30:03 +0200 Gesundheitliche Risiken durch digitales Arbeiten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesundheitliche-risiken-durch-digitales-arbeiten.html Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten in der modernen Arbeitswelt Immer erreichbar, hochflexibel und ständig mobil – infolge der Digitalisierung droht die bisherige, bei den meisten Erwerbstätigen vorherrschende Trennung von Arbeit und Privatleben verlorenzugehen. Und das hat laut Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) Folgen für die Gesundheit. Die aktuelle Untersuchung beleuchtet, den Einfluss der Digitalisierung auf die Arbeitswelt und die Auswirkungen flexiblen Arbeitens – eine der Folgen der Digitalisierung – auf die Gesundheit der Beschäftigten. Laut Befragung ist die digitale Ausstattung heute auch in Baden-Württemberg in der Arbeitswelt sehr weit verbreitet. Der Einsatz von Computern (50 Prozent), E-Mails (56 Prozent) oder Internet (50 Prozent) erlaubt das Arbeiten im Homeoffice. Diese digitalen Werkzeuge ermöglichen in zahlreichen Berufen eine zunehmende Flexibilisierung: Arbeitszeit und Arbeitsort, in der bzw. an dem die Arbeitsleistung erbracht wird, lösen sich von starren Vorgaben.

 

Die Chancen, aber auch die Herausforderungen, der digitalen Arbeitswelt und der immer besseren Möglichkeiten, auch von zu Hause oder unterwegs arbeiten zu können, sind groß. So waren laut Fehlzeiten-Report 2019 Beschäftigte, die häufig im Homeoffice arbeiten, in den letzten zwölf Monaten häufiger in ihrem seelischen Wohlbefinden beeinträchtigt: 67 Prozent der Tele-Arbeitenden berichten über Erschöpfung aber nur 45 Prozent der Inhouse-Arbeitenden; unter Nervosität und Reizbarkeit litten 53 Prozent gegenüber 43 Prozent, unter Niedergeschlagenheit 38 Prozent gegenüber 28 Prozent. Höher ist bei den Tele-Arbeitenden auch der Anteil derjenigen, die über Konzentrationsprobleme (45 Prozent gegenüber 31 Prozent) oder Lustlosigkeit (59 Prozent gegenüber 42 Prozent) berichten. Unterschiede ergeben sich schließlich auch bei Kopfschmerzen. So berichten 42 Prozent der Tele-Arbeitenden über Kopfschmerzen gegenüber 35 Prozent bei den Inhouse-Arbeitenden.

 

„Der diesjährige Fehlzeiten-Report macht überdies deutlich, dass psychische Belastungen wie Arbeitsverdichtung und -intensivierung, Zeitdruck oder Multitasking kontinuierlich zunehmen. Hinzu kommen Entgrenzungsprobleme und Phänomene der interessierten Selbstgefährdung, Technostress, verursacht durch intensive mobile Nutzung von Kommunikationsmedien, Informationsüberflutung und ständige Unterbrechungen“, sagt Andreas Kaiserauer, Referatsleiter Gesundheitsförderung in Lebenswelten bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Trotz dieser höheren psychischen Belastungen haben Beschäftigte im Homeoffice geringere Fehlzeiten (6,4 Tage) als Beschäftigte, die ausschließlich im Betrieb arbeiten (9 Tage). Die beiden Beschäftigtengruppen berichten in etwa gleich häufig, entgegen dem ärztlichen Rat in den letzten 12 Monaten zur Arbeit gegangen zu sein (Tele-Arbeitende: 19 Prozent; Inhouse-Arbeitende: 20 Prozent). „Es ist davon auszugehen, dass sich Beschäftigte im Homeoffice ihre Arbeitszeit so einteilen, dass sie ihre Ressourcen passgerecht einsetzen: Unter Umständen arbeiten sie deshalb im Krankheitsfalle weniger und holen die verlorene Arbeitszeit dann nach. Dies ist bei Beschäftigten mit festen Arbeits- und Anwesenheitszeiten im Betrieb natürlich nicht möglich“, sagt Andreas Kaiserauer.

 

Die Ergebnisse des Fehlzeiten-Reports zeichnen insgesamt das Bild von einer zunehmenden Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, die durch die neuen Informations- und Kommunikationsmedien ermöglicht wird. „Maßvolle Arbeitsmengen, individuelle Einflussmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen und ein gesundheitsbewusster Umgang mit digitalen Tools sind grundlegende Voraussetzungen für eine gesundheitsförderliche Gestaltung der digitalen Arbeitswelt“, sagt der AOK-Experte. Arbeitsstrukturen, die durch die Digitalisierung im Wandel seien, sollten von Anfang an so gestaltet werden, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten fördern und nicht schädigen. „Beschäftigte müssen befähigt und ermächtigt werden, sich verantwortungsbewusst und gesundheitsgerecht in den digitalen Welten zu bewegen“, so Andreas Kaiserauer weiter.

 

Die AOK Baden-Württemberg unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zeitalter der Digitalisierung mit am konkreten Bedarf abgestimmten Präventionsprogrammen im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung. Beispielsweise sind hier die Themen gesundheitsgerechte Führung, Achtsamkeit und Stressbewältigung oder auch Pausengestaltung zu nennen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für die Studie hat das WIdO im Frühjahr diesen Jahres 503 Beschäftigte in Baden-Württemberg zwischen 16 und 65 Jahren befragt.

 

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news-3105 Tue, 10 Sep 2019 15:47:20 +0200 Gassen-Vorschlag greift zu kurz https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gassen-vorschlag-greift-zu-kurz.html Bessere Versorgungsstrukturen statt neue Kassentarife Die Vertragspartner der Selektivverträge in Baden-Württemberg halten von dem Vorschlag des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, nichts. Seine Vorstellung, einen günstigeren Kassentarif für Versicherte einzuführen, die sich an einen koordinierenden Arzt binden, greife zu kurz. Zusammen mit der koordinierenden Arztfunktion müssten laut Vertragspartner zwingend besser vernetzte Versorgungsstrukturen einhergehen. Sie zusammen führten zu mehr Qualität und zu sinnvoller Häufigkeit von Arztkontakten. In Baden-Württemberg ist dies bereits seit 11 Jahren Realität, von der die 1,65 Millionen freiwilligen Teilnehmer an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg und ihrer ärztlichen Partner und die rund 700.000 Teilnehmer am Facharzt-programm profitierten.

 

Die Vertragspartner betonen, dass in mittlerweile vier Evaluationen überzeugend belegt sei, dass die angestrebte Lotsenfunktion des Hausarztes in der HZV Realität sei und zu einer umfassend besseren Versorgung mit Überlebensvorteilen speziell für chronisch Kranke führe. Von wissenschaftlicher Seite sei wiederholt bestätigt worden, dass es allein für das Jahr 2016 rund 1,2 Millionen unkoordinierte Facharztkontakte weniger gab. Aktuelle Zahlen aus dem AOK-Facharztvertrag Kardiologie zeigen zudem, dass die Überweisungsquote in diesem Facharztvertrag bei nahezu 100 Prozent liegt, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei lediglich zwei Dritteln. „In der freiwilligen Alternativen Regelversorgung in Baden-Württemberg kommen Versorgungssteuerung und Versorgungsqualität idealerweise zusammen. Das ist der zielführende Weg zu besserer Patienten- und Ärztezufriedenheit“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

„Die HZV in Baden-Württemberg und bundesweit ist und bleibt ein Ergebnis fehlender Lösungsstrategien der tradierten ärztlichen Selbstverwaltung für die damaligen und aktuellen Probleme der hausärztlichen Versorgung, das wir gemeinsam gegen viele Widerstände erreicht haben“, so Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg. Zusätzlich entfalten weitere Steuerungsinstrumente ihre Wirkung: Etwa eine einfache Abrechnung mit deutlich höheren Fallwerten durch eine leistungsgerechte Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Budgetierung und mit verbindlichen Fortbildungsstrukturen. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, ergänzt: „Wir gestalten unsere regionale Versorgung seit Jahren deutlich besser und koordinierter, weil wir sie selbst in die Hand genommen haben. Deswegen liegen unsere Vorschläge für eine Förderung der Facharztverträge per gesetzlicher Vorgaben beim Bundesministerium für Gesundheit, um die Patientenströme besser zu lenken. Um die gemeinsame Patientenversorgung auf Basis besserer Koordination, Kommunikation und Kooperation weiter voranzubringen sind wir als Erste landesweit mit der elektronischen Vernetzung der Praxen gestartet.“

 

Derzeit nehmen 5.000 Haus- und Kinderärzte und 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an der Alternativen Regelversorgung von AOK Baden-Württemberg, MEDI und Hausärzteverband Baden-Württemberg teil.

 

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news-3065 Fri, 02 Aug 2019 12:11:16 +0200 Wachsende Unterstützung für ehrenamtliche Sterbebegleiterinnen und -begleiter https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wachsende-unterstuetzung-fuer-ehrenamtliche-sterbebegleiterinnen-und-begleiter.html Gesetzliche Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste im Land mit mehr als 11,5 Millionen Euro für das Jahr 2019 Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg stellen den ambulanten Hospizdiensten für dieses Jahr über 11,5 Millionen Euro bereit. Das ist rund eine Million Euro mehr als im vergangenen Jahr. Über 7.000 erwachsene Patientinnen und Patienten und über 300 Kinder im Land haben im vergangenen Jahr das Angebot der Sterbebegleitung zu Hause aufgegriffen – insgesamt über 5 Prozent mehr als im Vorjahr.

 

„Eine gute regionale Versorgungsqualität für unsere Versicherten zu gewährleisten, fängt für uns bei der Geburt an und darf am Lebensende nicht aufhören. Vielen Menschen ist es ganz wichtig, zu Hause sterben zu dürfen und sie wollen dabei natürlich bestens versorgt und begleitet sein“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Uns ist es ein Anliegen, die Arbeit der ambulanten Hospizdienste und ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen und deren breite Aufstellung im Land zu sichern.“

 

Frank Winkler von der B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg: „Ziel der Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist es, die ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen. Unser Beitrag trägt dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen Rechnung, die letzte Zeit des Lebens daheim zu verbringen. Damit würdigen wir die verantwortungsvolle und gesellschaftlich sehr wichtige Aufgabe. Insbesondere die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zeigen ein vorbildliches Engagement. Die Krankenkassen danken insbesondere den vielen ehrenamtlichen Sterbebegleitern.“

 

Mit 147 ambulanten Hospizgruppen, die eine Förderung beantragt hätten, sei die ambulante Palliativversorgung im Land gut aufgestellt, so Frank Winkler. „Darauf kann und darf man sich aber nicht ausruhen. Deswegen ist es uns sehr wichtig, diese positive Entwicklung weiter zu stärken und den wertvollen ambulanten Baustein in der Hospiz- und Palliativversorgung kontinuierlich weiter zu entwickeln.“

 

Hermann: „Eine verlässliche und qualifizierte Begleitung der sterbenden Menschen und ihres Umfeldes in den eigenen vier Wänden oder an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, zu ermöglichen, bedeutet, ein letztes Stück Lebensqualität zu bieten. Wir leisten gern unseren Beitrag dazu.“

 

 

 

Pressekontakt:

 

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Frank Winkler

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news-3059 Thu, 25 Jul 2019 11:12:03 +0200 AOK-Facharztvertrag Kardiologie in Baden-Württemberg: Evaluation belegt bessere Versorgungssteuerung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-facharztvertrag-kardiologie-in-baden-wuerttemberg-evaluation-belegt-bessere-versorgungssteuerung.html Sehr gute Ergebnisse bestätigen hohe Versorgungsqualität Erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation des AOK-Facharztvertrags Kardiologie zeigen eine deutlich verbesserte Versorgungssteuerung für die teilnehmenden Versicherten. Bei Herzinsuffizienz (HI) und koronarer Herzkrankheit (KHK) erfolgt die Inanspruchnahme der Fachärzte deutlich gezielter: Die Überweisungsquote im Facharztvertrag liegt bei nahezu 100 Prozent, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei lediglich zwei Drittel. Die Studie belegt ferner, dass es bei der Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte und Liegezeiten für die untersuchten Indikationen signifikante Unterschiede zugunsten des Facharztvertrages gibt. Ende September wird der Abschlussbericht dem Förderer – dem Gemeinsamen Bundesausschuss – vorgelegt, der unter anderem Ergebnisse zur kardiovaskulären Mortalität enthält. Die sehr guten Ergebnisse würden die hohe Versorgungsqualität vor Ort, die sich für kardiologische Patientinnen und Patienten ergeben, bestätigen und dürfe durch den vorliegenden Referentenentwurf des sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ (FKG) nicht aufs Spiel gesetzt werden, so die Vertragspartner. Dieser Referentenentwurf gefährde das Erreichte massiv und würde die gesamte Alternative Regelversorgung in Frage stellen.

 

Die Evaluation des Kardiologievertrags untersucht Effekte im direkten Vergleich zur Regelversorgung, die sich für kardiologische Patienten ergeben, die sowohl an der HZV als auch am Facharztprogramm teilnehmen. Die Goethe-Universität Frankfurt/Main analysierte für die Jahre 2015 und 2016 Daten von 13.404 Versicherten mit Herzinsuffizienz in der Interventions- und 8.776 ebenfalls an Herzinsuffizienz erkrankten Patienten in der Kontrollgruppe: Die Behandlungsquote mit Überweisung lag beim Facharzt im Selektivvertrag bei 99,1 gegenüber 66,6 Prozent in der Regelversorgung. Ähnlich positive Ergebnisse sind bei den Patienten mit KHK zu verzeichnen. Hier erfolgte die gezielte Überweisung in 98,5 Prozent versus 64,8 Prozent der Fälle. Die relative Risikoreduktion (also um welchen Faktor sich ein Risiko bei zwei Gruppen unterscheidet) von Hospitalisierungen wegen akut dekompensierter Herzinsuffizienz liegt bei rund 24 Prozent. Bei KHK-Patienten liegt die relative Risikoreduktion kardiovaskulär bedingter Hospitalisierungen bei 13 Prozent. Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main, weist auf die Bedeutung für die Überlegenheit der selektivvertraglichen Versorgung hin: „Das Beeindruckende der jetzt vorliegenden Ergebnisse zur strukturierten, hausärztlich und fachkardiologisch eng abgestimmten Versorgung im Rahmen des Facharztvertrags Kardiologie ist die Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung. Es zeigt sich, dass auch im deutschen Gesundheitswesen, das ansonsten stark fragmentiert ist, substantielle Fortschritte in punkto integrierter Versorgungssteuerung und -qualität sowie Effizienz möglich sind.”

 

Mit Mitteln des Innovationsfonds haben die Universitäten Frankfurt/Main, Jena und Heidelberg sowie das aQua-Institut in Göttingen den Kardiologievertrag evaluiert. In den ersten Auswertungen sehen die Vertragspartner eine Bestätigung der vier umfassenden Evaluationen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg aus den Jahren 2012 bis 2018 sowie den positiven Erfahrungen von mittlerweile 7.500 versorgenden Ärzten und Psychotherapeuten. Nun sehen sie insbesondere darin eine Gefahr, dass im Referentenentwurf des FKG ein Verbot für Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen enthalten ist. Die derzeitige Formulierung würde gerade auf bestimmte Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsleistungen – wie sie im Facharztprogramm explizit angelegt sind – unmöglich ma-chen. Dazu kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Das FKG gibt vor, den Versorgungswettbewerb zu befördern und konterkariert sein eigenes Ziel mit diesem fatalen Vorschlag, der jetzt wieder kommt, nachdem er bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet wurde. Der Referentenentwurf muss zwingend geän-dert werden, um die erfolgreiche Fortsetzung der Verträge zu gewährleisten. Denn dadurch sind passgenaue regionale Versorgungsstrukturen geschaffen worden. Gerade die Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaftler bestätigen dies eindrucksvoll. Sie sollten daher im Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ernsthaft zur Kenntnis genommen werden, damit der mühsam aufkeimende Versorgungswettbewerb nicht wieder verdorrt.“

 

Hintergrundinformation

2010 startete in Baden-Württemberg der bundesweit erste Selektivvertrag zur fachspezialistischen Versorgung im Bereich der Kardiologie. Vertragspartner des Facharztvertrags Kardiologie nach § 73c SGB V sind die AOK Baden-Württemberg, die Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg, die MEDI-VERBUND AG, der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK), die BNK Service GmbH, sowie der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI). Den Vollversorgungsvertrag kennzeichnet ein verbindlich koordiniertes Zusammenspiel von Hausarzt und Facharzt. Die inhaltliche Basis bilden strukturierte Therapiepfade für relevante Indikationsbereiche und eine daran geknüpfte Vergütung, die eine intensivere ambulante Versorgung ermöglichen. Ein spezielles Ziel des vertraglich verknüpften Haus- und Facharztprogrammes ist es, den Patienten potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen zu ersparen. Derzeit nehmen 40 Prozent der 1,63 Millionen HZV-Teilnehmer auch am AOK-Facharztprogramm teil.

 

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news-3060 Thu, 25 Jul 2019 09:55:10 +0200 Geriatrische Versorgungsstrukturanalyse Baden-Württemberg: AOK-Chef fordert „klaren Blick für die Besonderheiten der Regionen“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/geriatrische-versorgungsstrukturanalyse-baden-wuerttemberg-aok-chef-fordert-klaren-blick-fuer-die-b.html 2035 wird es in Baden-Württemberg über 1,14 Millionen Geriatrie-Patienten geben „Die Zahl geriatrischer Patienten wird in Baden-Württemberg bis 2035 auf über 1,14 Millionen steigen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zu Ergebnissen einer aktuellen Analyse der geriatrischen Versorgungsstrukturen in Baden-Württemberg. Die Untersuchung sage für Stuttgart einen Anstieg im Vergleich zu 2012 von rund 27 Prozent vorher, für den ländlich geprägten Kreis Schwäbisch Hall dagegen von über 60 Prozent und für den Kreis Tübingen sogar von 68 Prozent.

 

„Als große Versorgerkasse leiten wir aus solchen Zahlen den Auftrag ab, dass wir die alternde Gesellschaft nur mit einem klaren Blick für die regionalen Besonderheiten nachhaltig versorgen können“, sagt der AOK-Chef. „Bundesweite Gleichmacherei, wie sie die Zentralisierungsbestrebungen des Bundesgesundheitsministers mit sich bringen würden, versagt vor den Notwendigkeiten in den Regionen.“

 

Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha unterstreicht die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und regional angepassten Versorgung: „Die Versorgungsstrukturanalyse gibt uns Hinweise darauf, dass die geriatrischen Patientinnen und Patienten noch zu häufig in einer für sie nicht geeigneten Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Wichtig ist daher, dass die Steuerung im Entlassmanagement der Kliniken und auch bei den Hausärztinnen und Hausärzten noch besser wird. Hierzu braucht es auch mehr ambulante, mobile und wohnortnahe Reha-Angebote sowie Kurzzeitpflegeplätze mit rehabilitativem Ansatz“, betont Lucha.

 


Hinweis an die Redaktionen:

Die Untersuchung der geriatrischen Versorgungsstrukturen ließen die AOK Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg von der PMV Forschungsgruppe Köln und dem Universitätsklinikum Freiburg durchführen.

 

 

 

 

 

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news-3056 Thu, 18 Jul 2019 10:21:37 +0200 „Schildbürgerstreich“: Verwaltungsrat kritisiert sogenanntes MDK-Reformgesetz scharf https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/schildbuergerstreich-verwaltungsrat-kritisiert-sogenanntes-mdk-reformgesetz-scharf.html Berliner Machthunger frisst Versorgungsqualität vor Ort „Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) droht das nächste Opfer des derzeitigen Machthungers im Bundesgesundheitsministerium zu werden“, so Monika Lersmacher, amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, zum gestern (17.07.2019) vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines so genannten MDK-Reformgesetzes. Dazu auch Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg: „Die Tendenz in der aktuellen Gesetzgebung des Bundesgesundheitsministeriums geht dahin, die Kassen und Beitragszahler – Versicherte ebenso wie Arbeitgeber – zu reinen Zahlmeistern zu degradieren, die zunehmend weniger eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten ihrer gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung besitzen.“ Beide äußerten sich heute (18.07.2019) am Rande der turnusmäßigen Sitzung des Verwaltungsrates der größten Kranken- und Pflegekasse im Land.

 

Der Kabinettsentwurf zum sogenannten MDK-Reformgesetz sieht unter anderem vor, die 15 in Deutschland regional tätigen MDKs in Körperschaften des öffentlichen Rechts umzuwandeln und die Richtlinienkompetenz ihres bundesweiten Spitzengremiums direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu koppeln. „Seit fast 30 Jahren leistet der MDK Baden-Württemberg in seiner aktuellen Struktur hervorragende Arbeit im Interesse der Versicherten und der Solidargemeinschaft der Beitragszahler“, so Lersmacher. „Es gibt keine rationalen oder objektiven Gründe, diese Erfolgsgeschichte mit neuen Gesetzen aus Berlin zu beenden.“

 

Ein weiteres Vorhaben des Kabinettsentwurfs ist es, Vertretern der Selbstverwaltung und erfahrenen Fachleuten der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung aus den Kranken- und Pflegekassen keinen Platz mehr in den Selbstverwaltungsgremien der Medizinischen Dienste und ihres Spitzenverbands einzuräumen. „Es grenzt an einen Schildbürgerstreich, dem Medizinischen Dienst als dem Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das Wissen versierter Selbstverwalter und Experten zu entziehen“, so Lersmacher. „Der Gedanke, dass dadurch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten in ihrer individuellen Lebenswirklichkeit verbessert wird, ist absurd.“

 


Hinweise an die Redaktionen:

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen uns pflegerischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

 

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Organ der Selbstverwaltung der AOK Baden-Württemberg. Er besteht aus insgesamt 30 ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern.

 

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news-3047 Mon, 08 Jul 2019 11:52:13 +0200 Umwelttipps von 2.500 Kindern https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/umwelttipps-von-2500-kindern.html Die jüngsten Versicherten der AOK Baden-Württemberg leben Umwelt- und Naturschutz vor Die AOK Baden-Württemberg hat zahlreiche Umwelttipps auf ihren Aufruf zur Jolinchen-Umwelt-Challenge im AOK-Kindermagazin jojo erhalten. Mehr als 2.500 Kinder aus Baden-Württemberg sind der Aufforderung gefolgt. Sie haben jeweils ihre drei Top-Tipps geschickt, wie sie im Alltag Plastikmüll vermeiden oder reduzieren.

 

Viele einfach nachzumachende aber auch aufwändigere Tipps sind in den letzten Wochen bei der Redaktion des AOK-Kindermagazins jojo eingegangen. Vom Einkaufen im Unverpacktladen über den Kauf von Getränken in Glasflaschen bis hin zum eigenen Anbau von Gemüse oder der Herstellung von Waschmittel. „Es ist beeindruckend zu sehen, mit welcher Leidenschaft sich unsere jüngsten Versicherten um ihre Gesundheit und den Planeten kümmern, auf dem sie leben. Umwelt- und Naturschutz ist für sie gelebter Alltag. Ganz selbstverständlich – wie bei einer Challenge – versuchen sie jeden Tag aufs Neue ihren persönlichen Highscore zu übertreffen und nachhaltig zu leben“, freut sich Claus Bannert, Fachbereichsleiter Infrastrukturmanagement der AOK Baden-Württemberg.

 

Stellvertretend für alle jojo-Leserinnen und -Leser, die bei der Jolinchen-Umwelt-Challenge teilgenommen haben, übergab Leon Schweikart am heutigen Montag gemeinsam mit dem Maskottchen Jolinchen die knapp 8.000 Plastikvermeidungs-Tipps an den baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller. Zusammen mit dem Minister sichtete der jojo-Leser die Tipps und erstellte eine Top-Ten-Liste, die im nächsten AOK-Kindermagazin veröffentlicht wird. Einen seiner eigenen Tipps stellte Leon Schweikart vor Ort vor: „Plastiktüten im Mülleimer gibt es bei uns zu Hause nicht. Ich falte aus alten Zeitungen selbst Müllbeutel. Das geht ganz einfach“, so Leon und animierte den Minister zum Nachmachen. „Ich freue mich sehr, wie viele Gedanken sich Kinder um ihre Umwelt und ihr eigenes Verhalten in Bezug auf Nachhaltigkeit machen. Und mich begeistert, wie konsequent sie das gemeinsam mit Ihren Familien im Alltag umsetzen. Das finde ich einfach super“, sagt Umweltminister Franz Untersteller.

 

Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jolinchen-Umwelt-Challenge verlost die AOK Baden-Württemberg attraktive Preise - Hauptpreis ist ein Erlebniswochenende im Freizeitpark Tripsdrill. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden in der nächsten jojo-Ausgabe bekannt gegeben. Insgesamt wird das AOK-Kindermagazin an 200.000 Kinder im Südwesten verschickt.

 

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news-3042 Wed, 03 Jul 2019 09:13:40 +0200 DVG: Beirat Digitalisierung sieht Licht und Schatten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/dvg-beirat-digitalisierung-sieht-licht-und-schatten.html Hermann warnt vor Mondpreisen digitaler Gesundheitsanwendungen „Gut, dass nun ein Vorschlag für ein ‚Digitale-Versorgung-Gesetz‘ (DVG) auf dem Tisch liegt. Angesichts der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, die digitale Innovation mehr bremsen als befördern, war es überfällig, dass die Bundesregierung Bewegung in dieses Gebiet bringt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, gestern (02.07.2019) am Rande der Sitzung des Beirats Digitalisierung der AOK Baden-Württemberg. Der vorliegende Referentenentwurf skizziere, so Siegmar Nesch, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, echte neue Handlungsspielräume, in denen regional maßgeschneiderte digitale Innovationen im Interesse der Versicherten noch rascher vorangetrieben werden könnten. Weniger glücklich sei man über die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Preisbildung digitaler Gesundheitsanwendungen. Dazu Hermann: „Das vorgesehene System der Preisbildung bei digitalen Gesundheitsanwendungen öffnet Tür und Tor für überhöhte Preise. Bei Arzneimitteln hat sich gezeigt, dass es schnell zu Mondpreisen führt, wenn Hersteller zunächst ihre Preise nach Gutdünken selbst festlegen können. Warum wird aus Fehlern nicht gelernt?“

 

„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss den Bedürfnissen der Menschen vor Ort entsprechen“, so Prof. Dr.-Ing. Prof. e. h. Wilhelm Bauer, geschäftsführender Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und Vorsitzender des Beirats Digitalisierung der AOK Baden-Württemberg. „Als regional verwurzelte Kasse mit vertrauensvollen lokalen Netzwerken und starkem regionalen Gestaltungswillen und -können besitzt die AOK Baden-Württemberg die besten Voraussetzungen, die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung im Interesse der Versicherten und Leistungserbringer zu gestalten.“ Erste IT-Vernetzungsprodukte mit Partnern vor Ort seien vor Kurzem bereits ans Netz gegangen.

 

„Eine erfolgreiche Digitalisierung, die die Menschen mitnimmt, braucht zwingend regionale Präsenz und Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden vor Ort“, so Hermann. „Diese starke regionale Verankerung steht durch die Ausgestaltung des Referentenentwurfs zum sogenannten ‚Faire-Kassenwahl-Gesetz‘ derzeit auf der Kippe.“

 

Die Kundencenter der AOK Baden-Württemberg, so Nesch, seien für viele Menschen erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Gesundheits- und Pflegeversorgung. Diese Erwartungshaltung der Versicherten wolle man auch in der digitalen Welt erfüllen. Online-Angebote wie Meine AOK, die GESUNDNAH-Community und perspektivisch auch die elektronische Patientenakte im Digitalen Gesundheitsnetzwerk der AOK schafften den Versicherten Zugang zu Services der AOK sowie zu ihren eigenen Gesundheitsdaten und gäben ihnen die Möglichkeit, sich dazu weitergehend zu informieren und Fragen zu diskutieren. Das DVG schaffe in diesem Sinn neue Chancen, den Versicherten passende individuelle Versorgungsangebote zu machen.

 


Hinweise für die Redaktionen:

Mitglieder des Beirats Digitalisierung der AOK Baden-Württemberg sind: Prof. Dr. Ing.-Prof. e. h. Wilhelm Bauer, geschäftsführender Leiter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender MEDI, Harry Gatterer, Geschäftsführer Zukunftsinstitut, Prof. Dr. Christoph Igel, Leiter Educational Technology Lab am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Dr. rer. pol. Ilona Köster-Steinebach, Geschäftsführerin Aktionsbündnis Patientensicherheit, Prof. Dr. Jörg Martin, Medizinischer Geschäftsführer Regionale Kliniken Holding RKH, Dr. Alexander Schachinger, Geschäftsführer EPatient RSD, Frank Stratmann, Vorstand Bundesverband Internetmedizin und digitaler Berater und Blogger, Roland Hamm, Versichertenvertreter, Götz Anselm Maier, Arbeitgebervertreter.

 

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news-3038 Mon, 01 Jul 2019 14:58:12 +0200 Faxstandard ade! https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/faxstandard-ade.html Ab 1. Juli startet im Haus- und Facharztprogramm der AOK landesweit die elektronische Vernetzung der Arztpraxen Ab heute beginnt für rund 7.500 versorgende Ärzte in Baden-Württemberg im Rahmen des Haus- und Facharztprogramms der AOK ein neues Zeitalter: Nach umfassenden Vorarbeiten wird das innovative Projekt endlich den überholten Faxstandard ablösen, um die Praxen auch technisch auf den Stand der Zeit zu bringen. Die Alternative Regelversorgung bietet dafür beste Voraussetzungen, weil sie auf einer seit über zehn Jahren erfolgreich etablierten regionalen Versorgungsstruktur aufsetzt. Zum Start stehen zwei Fachanwendungen bereit – der elektronische Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU). Die Module orientieren sich an etablierten Standards und Praxisroutinen und sind in das Praxisverwaltungssystem integrierbar. Alle Praxen erhalten neben einem einmaligen Einrichtungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro eine attraktive Vergütung in Form von Zuschlägen auf die Pauschalen P1 und P2 bzw. die Fachärzte auf jeden Behandlungsfall. Die Teilnahme ist freiwillig. Rund 25 Prozent der AIS-Industrie bietet die notwendige Software-Erweiterung ab sofort an. Die Vertragspartner gehen fest davon aus, dass die anderen schnell nachziehen werden. Bereits im Vorfeld haben über 1.000 Praxen ihr Teilnahmeinteresse bekundet. Weitere Anwendungen, wie der elektronische Medikationsplan, stehen bis Jahresende zur Umsetzung bereit.

 

Der eArztbrief ist komfortabel, schnell, datenschutzrechtlich sicher und vor allem zuverlässig. Er erlaubt es den Ärzten erstmals, definierte Informationen bei Überweisung und Rücküberweisung strukturiert und durch digitale Verarbeitung in Echtzeit Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen. Dabei werden im Gesundheitswesen gängige Standards genutzt, sodass Krankenhäuser, Notfallpraxen, Apotheken oder Pflegedienste eingebunden werden können. „Mit dem eArztbrief haben wir jetzt das, was wir Ärzte seit Jahren wollten. Endlich entfällt das aufwändige Ausdrucken, Einscannen und nicht-digitale Versenden von Befundberichten und alle Teilnehmer erhalten für das Einrichten und Vorhalten der elektronischen Infrastruktur eine angemessene Vergütung“, so Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

 

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen auf die bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Die Daten werden via dezentrale Server in den Hochsicherheits-Rechenzentren der Managementgesellschaften von HÄVG und MEDIVERBUND versendet. Insbesondere durch den Einsatz von Transport- und Inhaltsdatenverschlüsselung sowie zertifikatbasierter Authentifizierung ist gewährleistet, dass ein Zugriff auf Daten nur durch berechtigte Personen erfolgen kann. So ist sichergestellt, dass die relevanten ärztlichen Behandlungsdaten „in ärztlicher Hand bleiben“ und nicht in einer Fülle vermeintlicher Gesundheitsdaten untergehen.

 

Dazu erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Natürlich brauchen wir die elektronische Vernetzung zukünftig auch in der Regelversorgung. Die derzeitige Technik ist aber zu unsicher und macht die Prozesse langsamer, gleichzeitig liegen Haftung und Kosten bei den Ärzten. Der Konnektor für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur gehört daher eher in die Mottenkiste und nicht in die Praxen. Ich rate jedem, dem Faxstandard jetzt Ade zu sagen und die Vorteile der einfachen und sicheren Arzt-zu-Arzt-Kommunikation in den Selektivverträgen zu nutzen.“

 

Die IT-Vernetzung ist kein Selbstzweck, sondern erfolgt zum Nutzen von Patienten, Arztpraxen und der AOK. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, erläutert: „Bestes Beispiel ist die eAU. Sie wird direkt aus der Arztpraxis heraus als unkomplizierter Einzelversand digital an die AOK übermittelt, was uns bei der Datenannahme und -verarbeitung deutlich entlastet. Für die Patientinnen und Patienten entfällt der Postversand. Und das rechtzeitige Vorliegen der AU ermöglicht im Krankengeldfall einen noch besseren Versicherten-Service, insbesondere durch die schnellere Auszahlung von Krankengeld.“

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news-3024 Thu, 27 Jun 2019 13:13:32 +0200 Hermann zu Länderinitiative gegen Importquote: „Exzellent vorgelegt“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/hermann-zu-laenderinitiative-gegen-importquote-exzellent-vorgelegt.html AOK Baden-Württemberg begrüßt Anrufung des Vermittlungsausschusses „Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat exzellent vorgelegt“, urteilt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. „Wir unterstützen die Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen voll und ganz, über die Plenarsitzung vom 28. Juni den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelverordnung (GSAV) weiter zu verbessern. Die Quotensubvention von fragwürdigen Arzneimittelimporten wird nicht dadurch sinnvoller, dass die Bundesregierung sie im GSAV durch weitere bürokratische Winkelzüge zusätzlich verkompliziert“, stellt Hermann klar. „Wenn dieses Steinzeitinstrument dem Gesundheitsminister nicht durch Argumente auszureden ist, können wir das demokratische Regulativ des Vermittlungsausschusses nur begrüßen.“

Das GSAV hatte am 6. Juni mitsamt einer Regelung, die die Importförderquote nochmals verkompliziert, den Bundestag passiert. Das Protokoll des Gesundheitsausschusses des Bundesrats hält nun dazu fest: „Die Vorschrift stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise geringem Einsparpotential dar. Zugleich ist der durch sie beförderte Parallelimportmarkt ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen in den deutschen Markt.“ AOK-Chef Hermann: „Wir weisen gemeinsam mit vielen Kennern der Materie auf den Zusammenhang zwischen staatlicher Importförderung und möglichen Risiken für die Arzneimittelsicherheit der Patientinnen und Patienten seit langer Zeit mit Nachdruck hin. Die Versorgungssicherheit darf nicht den wirtschaftlichen Interessen weniger Importeure geopfert werden. Es wäre fatal, wenn durch einen faulen Kompromiss, wie ihn die Bundesregierung bei der Importquote vorsieht, das Ziel verfehlt wird, das mit dem aktuellen Arzneimittelgesetz eigentlich erreicht werden soll: Mehr Sicherheit in der Versorgung.“

In jüngster Zeit seien in Großbritannien Fälschungen des oralen Gerinnungshemmers Xarelto aufgedeckt worden, führt Hermann weiter aus. Das BfArM hatte am 5. Juni gemeldet, dass bei einem Parallelimporteur eine vollständige Fälschung des Arzneimittels identifiziert worden sei. „Xarelto gehört keiner der beiden Arzneimittelgruppen an, die in dem vom Bundestag verabschiedeten GSAV-Entwurf als Ausnahmen von der Regel definiert wurden“, so Hermann. „Der Vorgang zeigt, dass im Interesse der Versorgungssicherheit an einer vollständigen Abschaffung der Importsubventionierung kein Weg vorbeiführt. Wir setzen jetzt darauf, dass die Länder im Interesse der Patientensicherheit votieren und dem Gesetz in der jetzigen Form ihre Zustimmung verweigern.“

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news-3035 Thu, 27 Jun 2019 10:44:06 +0200 FKG-Entwurf ist Frontalangriff auf innovative regionale Versorgungsstrukturen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/fkg-entwurf-ist-frontalangriff-auf-innovative-regionale-versorgungsstrukturen-und-eine-wettbewerbspo.html Vertragspartner der Alternativen Regelversorgung sehen dringenden Änderungsbedarf beim FKG-Entwurf Die Vertragspartner der Alternativen Regelversorgung im Südwesten sehen beim vorliegenden Entwurf zum sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (FKG) dringenden Änderungsbedarf mit Blick auf den zu erwartenden Kabinettsentwurf. In der jetzigen Form mache es die Fortführung des seit über 10 Jahren erfolgreich laufenden AOK-Haus- und Facharztprogramms weitgehend unmöglich, weil es den Versorgungswettbewerb diskreditiert und ins Abseits stellt. Im Fokus der Kritik stehen drei Regelungen. Sie betreffen gerade chronisch Kranke und ältere Versicherte, die auf qualitativ hochwertige Versorgungsangebote vor Ort angewiesen sind und deshalb von dem Angebot der Alternativen Regelversorgung weit überproportional Gebrauch machen. 1. Der FKG-Entwurf sieht ein Verbot für die Vergütung auf Grundlage von Behandlungsdiagnosen vor. Damit entfiele ein Wesenselement der Selektivverträge – nämlich die Möglichkeit für krankheitsspezifische Leistungsangebote. 2. Eine niedrigere Bewertung von Hausarztdiagnosen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen stelle eine groteske Umkehr der eigentlich gebotenen wirtschaftlichen Anreize dar: Es bestrafe Krankenkassen, wie die AOK Baden-Württemberg, die bewusst auf gute HZV-Verträge setzten und damit auf eine nachweislich bessere und wirtschaftlichere Versorgung. 3. Ein weitreichendes Kontaktverbot für Krankenkassen mit den Vertragsärzten vor Ort widerspreche allen Bemühungen um bessere Zusammenarbeit und Transparenz im Gesundheitswesen.

 

Der FKG-Entwurf sei eine wettbewerbspolitische Sackgasse, so die Vertragspartner. In seiner Begründung gibt der Referentenentwurf das Ziel aus, den Versorgungswettbewerb zu befördern. Indes konterkariert die Vorlage aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in zentralen Punkten die proklamierten Ziele. Dazu der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann: „In der vorliegenden Form wäre ein solches Gesetz Gift für die Versorgung. Was in der berechtigten Kritik am FKG-Entwurf bislang weitgehend unterging ist die Tatsache, dass davon die Alternative Regelversorgung besonders betroffen wäre. Denn dort sind passgenaue regionale Versorgungsstrukturen anders als in der Regelversorgung geschaffen worden.“

 

Verbunden mit der räumlichen Nähe zu ihren Versicherten hat die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit ihren ärztlichen Partnern ein maßgeschneidertes Haus- und Facharztprogramm geschaffen, an dem mittlerweile 7.500 Ärzte und Psychotherapeuten und weit über 1,6 Millionen ihrer Versicherten teilnehmen. Es steht als bundesweites Vorbild für eine bessere und nachhaltige ambulante Versorgung für Patientinnen und Patienten. Wenn die Politik mehr solcher echten Wahloptionen für alle Versicherten will, müsse sie den Wettbewerb der Krankenkassen um qualitativ hochwertige Versorgungsangebote stärken. Es geht um mehr regionale Gestaltungsspielräume und Versorgungsoptionen mit Ärzten, Kliniken und anderen Partnern – und das Aus für planwirtschaftliche bundesweite Einheitsvorgaben. Das wäre die konsequente Vollendung von Lahnstein.

 

Zu den Kritikpunkten:

1. Keine morbiditätsgerechte Versorgung ohne exakte Behandlungsdiagnosen

Ein Verbot der Vergütung für das bloße Kodieren bestimmter Diagnosen sei grundsätzlich richtig. Abzulehnen ist der vorliegende Vorschlag, weil er über das Ziel hinausschieße und den Vertrags- bzw. Leistungswettbewerb faktisch unterbinde. Dafür seien zwingend eineindeutige Diagnosen nötig. Eine Differenzierung auf den Ebenen der Kapitel- oder Obergruppen wie in der Gesetzesbegründung angeführt, reiche hierfür gerade nicht aus. So umfasst zum Beispiel die ICD-Obergruppe „Diabetes mellitus“ (E10-E14) sowohl Diabetes Typ 1 (E10) als auch Typ 2 (E11). Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland erklärt dazu: „Dieser fatale Vorschlag wurde bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet und kommt jetzt wieder. Er betrifft speziell die Anbindung der HZV an die Facharztverträge, die eine entscheidende Rolle für eine strukturierte und morbiditätsgerechte ambulante Versorgung spielen.”

 

2. Niedrigere RSA-Zuweisung für Hausarztdiagnosen diskreditiert HZV-Verträge

Es sei auch nicht nachvollziehbar, zukünftig Diagnosen, die vom Hausarzt vergeben wurden, niedriger zu bewerten – mit der Begründung, dass „identische Diagnosen von Haus- und Fachärzten derzeit zu gleichen Zuschlägen führen, obwohl die hausärztliche Versorgung bei vielen Krankheiten in der Regel zu niedrigeren Ausgaben führt“. Dazu Dr. Berthold Dietsche, Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg: „Das diskreditiert erfolgreiche HZV-Verträge und würde zudem aberwitzige Struktureffekte auslösen, bis dahin, dass spezielle Krankenkassen ihre Versicherten bewusst zum Facharzt schicken.“

 

3. Kein Kontaktverbot von Ärzten und Krankenkassen

Versorgungsorientierte Krankenkassen unterstützen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ärztinnen und Ärzte unter anderen bei der sinnvollen Verordnung von Leistungen, informieren über Änderungen von Richtlinien oder über besondere Versorgungsangebote einer Krankenkasse. Das geplante Kontaktverbot im FKG-Entwurf unterbinde faktisch die persönliche Zusammenarbeit der Krankenkassen mit Vertragsärzten. Das lehnen die Vetragspartner ab, weil es ein wichtiges Element der vertrauensvollen regionalen Zusammenarbeit ist.

 

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news-3034 Thu, 27 Jun 2019 09:17:55 +0200 Baden-Württemberger sind zu viel im Internet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberger-sind-zu-viel-im-internet.html Knapp jeder Zweite hat schon einmal lieber Zeit im Internet verbracht als mit Freunden oder Verwandten Computerspiel- und Internetabhängigkeit hat in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. In Baden-Württemberg sagen 83 Prozent der 14- bis 60-Jährigen Internetnutzer, dass sie das Internet in der Regel jeden Tag privat nutzen. Rund jeder Dritte ist laut spontaner eigener Einschätzung unter der Woche mindestens zwei Stunden pro Tag privat im Netz unterwegs. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. Die Mehrheit (55 Prozent) der Befragten spielt regelmäßig Computerspiele. Knapp jeder dritte „Gamer“ (30 Prozent) ist laut Selbsteinschätzung unter der Woche in der Regel mindestens eine Stunde täglich mit Computerspielen beschäftigt.

 

„Die Nutzung verschiedener Medien findet zunehmend mobil in immer mehr Lebensbereichen statt. Je umfassender elektronische Medien im gesellschaftlichen Lebensalltag genutzt werden, desto größere gesellschaftliche Chancen, aber auch Risiken entstehen im Umgang mit ihnen“, sagt Dr. Manuela Pfinder, Wissenschaftlerin bei der AOK Baden-Württemberg. Die Aufnahme der „Gaming Disorder“ in die ICD-11 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) im Juni 2019 durch die Weltgesundheitsorganisation verdeutlicht die Notwendigkeit von evidenzbasierten und wirksamen Interventionen im Bereich der Computerspiel- und Internetabhängigkeit.

 

Da intensive Internetnutzung und häufiges Computerspielen der Gesundheit möglicherweise schaden kann, hat die AOK Baden-Württemberg eine Studie zur Internet- und Computerspielnutzung in Auftrag gegeben. Im Fokus stehen dabei gesundheitliche oder soziale Auswirkungen und Folgen von Internetnutzung und Computerspielen. „Internet- und Videospielsüchtige entwickeln eine Toleranz, wie es auch Alkoholiker oder Drogenabhängige tun. Die Betroffenen geraten in einen Kreislauf, in dem das Internet oder das Gaming immer mehr Zeit und Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt und die Gesundheit, soziale Kontakte oder die Arbeit in den Hintergrund geraten“, erklärt Pfinder.

 

Laut Befragung haben rund drei Viertel (74 Prozent) der 14- bis 60-jährigen Internetnutzer in Baden-Württemberg das Internet schon einmal länger genutzt als ihnen lieb war. Fast ebenso viele (73 Pro-zent) denken zumindest ab und zu darüber nach, ihre Internetnutzung einzuschränken. Rund zwei von zehn Befragten haben schon einmal andere Hobbies oder Aktivitäten vernachlässigt, weil sie lieber online unterwegs waren. Knapp jeder Zweite hat schon einmal lieber Zeit im Internet verbracht als mit anderen (z. B. Freunden oder Verwandten). Bei 39 Prozent kommt aufgrund der Internetnutzung hin und wieder der Schlaf zu kurz. „Laptop, Handy und Tablet haben im Bett eigentlich nichts zu suchen, da der menschliche Körper auf das blaue Licht reagiert und die Produktion des Schlafhormons Melatonin gehemmt wird. Dies führt zu Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus‘. Wer dennoch im Bett elektronische Medien nutzt, sollte den ‚Nachtmodus‘ (Blaulichtfilter) einstellen“, rät Pfinder.

 

Nahezu alle Befragten (91 Prozent) sind auch in sozialen Medien beziehungsweise sozialen Netzwerken unterwegs wie z. B. WhatsApp, Facebook, Twitter oder Instagram. Dr. Pfinder empfiehlt, soziale Kontakte nicht nur online zu pflegen und lieber Sport an der frischen Luft zu treiben statt an der Konsole zu spielen. Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten bei der Stärkung der seelischen Gesundheit oder bei sportlichen Aktivitäten mit vielfältigen Angeboten.

 

Quelle: Die repräsentative Online-Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 20. und 31. Mai 2019 insgesamt 505 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Internetnutzer im Alter von 14 bis 60 Jahren in Baden-Württemberg.

 

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news-3020 Tue, 25 Jun 2019 11:56:07 +0200 Diabetischer Fuß: Zahl der Fuß- und Beinamputationen zu hoch https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/diabetischer-fuss-zahl-der-fuss-und-beinamputationen-zu-hoch.html Besondere Versorgung soll Diabeteskomplikationen verringern Ein typisches Beispiel für die Folgen diabetesbedingter Nervenschäden und Durchblutungsstörungen ist der diabetische Fuß, der zu den häufigsten Komplikationen bei Diabetikern zählt. Dabei sind die Nerven in den Extremitäten so stark geschädigt, dass Schmerzen am Fuß kaum noch wahrgenommen werden. Aus einer Druckstelle oder kleinen Verletzung entsteht dann schnell eine Wunde, die nur schwer heilt, denn die schlechte Durchblutung der Beine und Füße stört und verlangsamt die Wundheilung. Durch die Nervenschäden kann sich zudem die Fußmuskulatur zurückbilden und der Fuß verformen. Im Extremfall können diese Entwicklungen zur Amputation von Teilen des Fußes oder sogar Unter- bzw. Oberschenkelamputationen führen. In Deutschland wird laut Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) rund 20.000 Menschen pro Jahr ein Teil des Beines oberhalb des Sprunggelenks amputiert. Um diesen drastischen Folgeerscheinungen nach Möglichkeit vorzubeugen, ist nun in den seit 2017 existierenden AOK-Diabetologievertrag das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ aufgenommen worden. Die besondere Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten beginnt am 01. Juli 2019.

 

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der sogenannten Major-Amputationen (Amputationen oberhalb des Sprunggelenks) zwar auch in Deutschland zurückgegangen, gilt im europäischen Vergleich jedoch immer noch als vergleichsweise hoch. Laut Schätzungen von Experten sind von den rund 20.000 Major-Amputationen etwa die Hälfte vermeidbar.

 

Das Vertragsmodul, das die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit der Diabetologen eG Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg aufgesetzt hat, soll in erster Linie anhand eines strukturierten Behandlungspfads und zusätzlichen Maßnahmen die Major-Amputationsrate bei Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom senken. „Wir sind froh, dass das Vertragsmodul nun startet. Ich bin überzeugt davon, dass durch die verbesserte und intensivere Betreuung und Versorgung die Anzahl an schwerwiegenden Komplikationen zurückgehen wird. So verbessern wir vor allem auch die Lebensqualität unserer Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Richard Daikeler, 1. Vorstand der Diabetologen eG Baden-Württemberg und MEDI-Sprecher. Dies soll durch ein abgestuftes Versorgungskonzept von Spezialisten im ambulanten und stationären Versorgungsbereich erzielt werden (Wundnetz). Auch sogenannte Fußambulanzen werden miteinbezogen. Neu ist beispielsweise, dass im Modul der Facharzt bei Risikopatienten bereits einbezogen werden kann, bevor eine Wunde entstanden ist. Existiert bereits eine Wunde, wird der Patient im Vertragsmodul engmaschig betreut. Dazu zählt neben der Wundsäuberung auch eine strukturierte Wundbehandlung. Zeichnet sich nach acht Wochen kein deutlicher Fortschritt bei der Wundheilung ab, erfolgt eine achtwöchige Nachbehandlung, bei der die Therapie und die Kontrollen weiter intensiviert werden. Ist für den Facharzt erkennbar, dass die Wundheilung nicht deutlich fortschreitet, soll der Patient nach spätestens 24 Wochen in ein (zertifiziertes) stationäres Fußzentrum überwiesen werden. Bei Komplikationen wie zum Beispiel die eines Charcot-Fußes, bei dem häufig im Bereich des Fußes unbemerkt vom Patienten Ermüdungsbrüche entstehen, ist eine Einweisung in ein zertifiziertes stationäres Fußzentrum jederzeit möglich. Wichtiger Bestandteil ist außerdem eine strukturierte Patientenschulung. Betroffene werden bei der Wahl gut passenden Schuhwerks unterstützt und erhalten Informationen, was sie selbst für die Fußgesundheit tun können. Dazu zählen unter anderem kleinere Verletzungen und Schwielenbildung zu vermeiden, kein Barfußgehen im Freien, die tägliche selbstverantwortliche Kontrolle der Füße auf kleine Verletzungen und Wunden sowie eine sorgfältige Fußpflege.

 

Für die am Vertrag teilnehmenden Diabetologen/innen wurde eine Vergütungsstruktur geschaffen, die auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf abgestimmt ist und über die Regelversorgung merklich hinaus geht. Sie orientiert sich an dem vereinbarten Behandlungsschema und ist nach Indikation (Klassifikation nach Wagner-Armstrong) in ärztliche Leistungen und Verbandwechsel aufgeteilt.

 

In Deutschland leben laut Daten des Robert-Koch-Institut (RKI) schätzungsweise 6,7 Millionen Menschen mit Diabetes, der damit eine der häufigsten chronischen Erkrankungen ist. Die meisten von ihnen leiden an Diabetes mellitus Typ 2 (ca. 90%). Weltweit sind laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 422 Millionen Menschen von Diabetes betroffen. Damit ist die Zahl der Erkrankten enorm gestiegen - 1980 waren es noch 108 Millionen Menschen. Durch die Entwicklung von Komplikationen ist Diabetes mellitus mit einem hohen Versorgungsaufwand und für die Betroffenen auch mit einem Verlust an Lebensqualität verbunden. Das neue Modul des Diabetologievertrags bringt u.a. mit Hilfe des hinterlegten Versorgungspfads Struktur in die Behandlung der Betroffenen, unterstützt die an der Versorgung beteiligten Therapeuten und honoriert deren Aufwand. Diese Maßnahmen können dazu beitragen dem Verlust an Lebensqualität entgegenzuwirken.

 

(Bildquelle: AOK-Mediendienst)

 

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news-2999 Fri, 07 Jun 2019 10:12:58 +0200 AOK Baden-Württemberg: Minister-Initiative für Regionalität zeigt den einzig richtigen Weg für mehr Versorgungswettbewerb https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-minister-initiative-fuer-regionalitaet-zeigt-den-einzig-richtigen-weg-fuer-mehr.html AOK-Chef Hermann hält regionale Beitragssätze aller Kassen für zielführend

„Mit regionaler und oft bis in die Kommunen hinein reichender Gestaltung von Qualität und Strukturen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung beweisen sich regionale Kassen wie die AOK Baden-Württemberg jeden Tag erfolgreich im Versorgungswettbewerb“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, am Freitag (07.06.2019) in Stuttgart. Er stellt sich damit nicht nur entschlossen hinter die Baden-Württembergische Landesregierung und die Initiative von Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha, sondern geht noch einen Schritt weiter. Hermann: „Es ist in der Folge des bewährten, regionalen Versorgungswettbewerbs nur eine konsequente und zielführende Option, wenn alle Kassen regionale Beitragssätze anbieten müssten. Damit könnte jeder Versicherte bei der Kassenwahl Leistung und Preis exakt vergleichen.“

 

Mit einem Acht-Punkte-Papier intervenierten Lucha und sein hessischer Amtskollege, Kai Klose, Mitte der Woche gegen die Zentralisierungsabsichten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Sie fordern darin die konsequente Zuordnung der Versorgungsgestaltung und Versorgungsverantwortung einschließlich der Rechtsaufsicht darüber auf die Landesebene, auf der sie auch „für Bürgerinnen und Bürger spürbar werden“. Beispielsweise müssten zentrale Vergütungsvorgaben für die Heilmittelversorgung, wie sie im geltenden Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthalten sind, rückgängig gemacht werden, um immensen Preissteigerungen vorzubeugen.

 

Dass es in regionaler Verantwortung, ohne zentrale Vorgaben und gemeinsam mit Ärztepartnern besonders erfolgreich geht, zeigt laut Hermann seit über einer Dekade der Hausarztvertrag mit den angeschlossenen Facharztverträgen im Land. Dieser von AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg geschaffenen Alternativen Regelversorgung sei wiederholt von unabhängiger wissenschaftlicher Seite aus die bessere Versorgungsqualität attestiert worden.

 

Hermann hält deshalb den Schritt hin zu einer regionalen Preisgestaltung bei allen Krankenkassen für eine zielführende Option: „So kommen Versorgungsqualität, Leistungsfähigkeit und Preis dort zusammen, wo sie für Versicherte und Patienten hoch relevant sind: in der Region.“ Die AOK Baden-Württemberg stelle sich diesem Wettbewerb und folge mit dem regionalen Preisaspekt der Monopolkommission und dem wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt. Beide hätten sich bereits in ihren vergangenen Expertisen, die teilweise im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums entstanden sind, für regionale Beitragssätze ausgesprochen.

 

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news-2996 Tue, 04 Jun 2019 17:29:50 +0200 Vernetzung in der regionalen Versorgung macht den Unterschied https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/vernetzung-in-der-regionalen-versorgung-macht-den-unterschied-1.html Wissenschaftskongress „Alter plus 3“: Prävention, Rehabilitation und Pflege als Ganzes denken und umsetzen „Wir können zeigen, dass es grundlegende regionale Unterschiede gibt, was den Anteil geriatrischer Patientinnen und Patienten angeht. Um einer möglichen Unterversorgung entgegenzuwirken, sind differenzierte regionale Versorgungsangebote zielführend“, fasst Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg zusammen. Der Wissenschaftskongress „Formel Zukunft – Alter plus 3“ am Dienstag (04.06.2019) stellt die alternde Gesellschaft in den Mittelpunkt. „Gerade in einer Gesellschaft des langen Lebens müssen wir weg vom Kästchendenken in Sektoren. Wir brauchen vernetzte Versorgungskonzepte und den Mut neue Wege zu gehen“, betont Hermann. „Gesundheitsversorgung geschieht vor Ort. Zusammen mit unseren Partnern entwickeln wir vorhandene Strukturen evidenzbasiert und systematisch ausgearbeitet weiter – das funktioniert nicht mit zentralistischen Vorgaben aus Berlin.“

 

Der Heidelberger Psychologe und Gerontologe Professor Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie der Uni Heidelberg denkt regional, vernetzt und patientenorientiert: „Das Individuum muss sich auf sein Älterwerden und Alter vorbereiten. Dies gilt mit Blick auf alle Lebensbereiche, von der Gesundheit über die soziale Netzwerkbildung bis hin zur finanziellen Planung und zum Wohnen.“ Kruse stellte auf dem Stuttgarter Kongress ein „Positionspapier Altern“ vor, das die seelisch-geistige Entwicklung als lebenslangen Prozess behandelt. Dabei stützt sich Kruse auf eine qualitative Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AOK Baden-Württemberg zu Aspekten der Versorgung älterer Menschen. In einem Mixed-Methods-Ansatz kombiniert die AOK Baden-Württemberg die qualitativen Aussagen des Gerontologen Kruse mit den Ergebnissen einer quantitativen forsa-Umfrage unter mehr als 500 Teilnehmern. Der große Teil der Befragten erwartet von seiner Kranken- und Pflegekasse, dass bestimmte Angebote auf die Bedürfnisse Älterer zugeschnitten sein sollten, zum Beispiel Beratung zur Bewältigung von Alltagsproblemen (72 %), Vermittlung von Facharztterminen oder Pflegediensten (69 %) sowie Gesundheitskurse (70 %). AOK-Vorstandschef Hermann sieht in diesen Zahlen seinen Ansatz bestätigt: „Wir können es uns nicht mehr leisten, die drei zentralen Versorgungsbereiche und Angebote der Prävention, Rehabilitation und Pflege separat zu denken und brauchen für fundierte Angebote, die in eine gute Versorgungszukunft führen, die wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung. Deshalb investiert die AOK Baden-Württemberg seit Jahren in innovative Forschung und moderne, individuell und regional für die Versicherten zugeschnittene Angebote.“

 

Auch Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha stellt die Notwendigkeit der Überwindung der Sektoren insbesondere auch für ältere Menschen heraus: „Essenziell ist aus meiner Sicht: Wir müssen viel stärker vom Patienten her, wir müssen verstärkt regional und vernetzt denken – und wir müssen noch mehr das Wissen und die Kompetenz aller handelnden Akteure nutzen. Unser Land ist auch dank der AOK Baden-Württemberg hier bundesweit Vorreiter“, so der Minister weiter. Bereits im Geriatriekonzept 2014 des Landes, das unter anderem auch die AOK Baden-Württemberg mitentwickelt hatte, seien wohnortnah organisierte, ambulant vor stationär ausgerichtete, eng miteinander vernetzte und durchgängig gestaltete Versorgungsstrukturen zugrunde gelegt worden. „Prävention muss also ebenso wie Akutmedizin, Pflege, Rehabilitation und Palliativmedizin in unserem Land in die Versorgung geriatrischer Patienten mit einbezogen sein.“

 

„Die Gesellschaft des langen Lebens ist längst Realität“, resümiert AOK-Chef Hermann zum Stuttgarter Alterskongress. „Wir befinden uns mitten in einer Entwicklung, die die gesamte Gesellschaft umkrempelt – vom Arbeitsmarkt bis zum Rentensystem. Überall sind passende Lösungen gefragt. Auf dem Gesundheits- und Pflegesektor kennt diese niemand besser als die verantwortlichen Akteure vor Ort.“

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news-2994 Fri, 31 May 2019 10:37:20 +0200 Hermann: „Politische Nebelkerzen sparen den Versicherten keinen einzigen Cent“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/hermann-politische-nebelkerzen-sparen-den-versicherten-keinen-einzigen-cent.html AOKs stehen für regionale Versorgungssteuerung – Neue Arzneimittelverträge starten im Juni „Vielfach hat man den Eindruck, das sogenannte Faire-Kassenwahl-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird vor allem deshalb beklatscht, weil man missgünstig auf die guten Finanzerfolge der AOKs blickt“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Diese Ergebnisse fallen uns aber nicht einfach in den Schoß. Sie sind Folge einer klugen regionalen Versorgungssteuerung.“

 

Als Beleg führt der AOK-Chef die Arzneimittelrabattverträge ins Feld, für deren Ausschreibung in acht verschieden großen Gebietslosen Hermann als Verhandlungsführer beauftragt ist. Die 21. Tranche der Verträge tritt zum 1. Juni in Kraft. „Allein die Zuzahlungsbefreiung rabattierter Produkte im Bereich der Hausarztzentrierten Versorgung und der Facharztverträge hat den Versicherten der AOK Baden-Württemberg im letzten Jahr mehr als 35 Millionen Euro gespart. Politische Nebelkerzen sparen dagegen keinen einzigen Cent.“ Die Erlöse aus den Arzneimittelrabattverträgen für Generika hätten es den elf AOKs auch im vergangenen Jahr ermöglicht, in innovative regionale Gesundheitsangebote zu investieren. 2018 habe die AOK-Gemeinschaft durch die Verträge mit Pharmaunternehmen insgesamt 1,79 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Medikamente einsparen können. 2017 waren es 1,66 Milliarden.

 

„Von unseren fairen Arzneimittelrabattverträgen profitieren einerseits mittelständische Pharmaunternehmen und andererseits sind sie vor allem auch die Basis für eine gute regionale Versorgung“, fährt Hermann fort. „Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft konsequent weitergehen. Doch die Pläne von Minister Spahn für eine erzwungene bundesweite Öffnung aller Krankenkassen würden bei Umsetzung für viele erfolgreiche regionale Versorgungsprojekte auf Dauer das Aus bedeuten.“

 

Zum 1. Juni treten neue AOK-Arzneimittelrabattverträge in Kraft. Die Tranche XXI ersetzt auslaufende Verträge, beinhaltet aber auch Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die zum ersten Mal ausgeschrieben wurden. Die neuen Verträge decken ein jährliches Umsatzvolumen bei allen AOKs von rund 2,3 Milliarden Euro ab (Apothekenverkaufspreis). An der neuen Tranche sind 35 erfolgreiche Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften beteiligt. 20 Fachlose wurden im Mehrpartner-Modell vergeben. Dazu zählen der Magensäurehemmer Omeprazol, der Cholesterinsenker Simvastatin, die Schmerzmittel Diclofenac und Tramadol sowie mehrere Blutdrucksenker.

 

 

 

Die zum 1. Juni 2019 startende Tranche AOK XXI im Überblick:

 

  • Laufzeit: 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021.
  • Verträge über 117 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 118 Fachlosen.
  • 20 Fachlose im Mehrpartnermodell vergeben.
  • 35 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften beteiligt.
  • AOK-Umsatzvolumen: 2,3 Milliarden Euro pro Jahr.

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen auf diesem Weg rund 4,4 Milliarden Euro einsparen können. Der Anteil der elf AOKs lag bei 1,79 Milliarden Euro. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge sorgen zudem nachhaltig für Wettbewerb im Bereich der Generika. Die Verträge der AOKs decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Mit Inkrafttreten von AOK XXI laufen Verträge für 292 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (in 297 Fachlosen) und acht Gebietslosen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von 5,7 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis).

 

 

 

Mehr Informationen: aok-rabattvertraege.de

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news-2992 Wed, 29 May 2019 15:08:31 +0200 Hermann: „Alte Eisen gehören nur eines – verschrottet“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/hermann-alte-eisen-gehoeren-nur-eines-verschrottet.html AOK Baden-Württemberg: Gesetzliche Arzneiimportsubventionierung ganz abschaffen – keine halbgaren Regelungen „Maßgebliche Experten des Gesundheitswesens sind sich längst darin einig, dass die gesetzlich betriebene Subventionierung der Importquote von Arzneimitteln ein Uraltinstrument ist, das schnellstens verschrottet gehört, und jetzt beschäftigt sich die Große Koalition plötzlich mit neuen halbgaren Änderungen“, so Dr. Christopher Hermann, Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Hermann weist den jetzt bekannt gewordenen Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) entschieden zurück. Demnach sollen zukünftig eine Handvoll ausgewählter Arzneimittel von der Quotensubvention für Importe ausgenommen werden. Demgegenüber hatten Apothekerverbände, verfasste Ärzteschaft und AOK Baden-Württemberg, aber auch namhafte Wissenschaftler und Vertreter der forschenden Pharmaindustrie wiederholt dringend angemahnt, die gesetzliche Importförderquote endlich insgesamt aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Lediglich einige ausgewählte Arzneimittelgruppen aus der staatlich angeordneten Importsubventionierung herauszunehmen, so der AOK-Chef weiter, löse die Probleme in der Versorgung für Patientinnen und Patienten nicht: „Die Große Koalition bewegt sich in Richtung Qualität der Versorgung bei den betroffenen Arzneimitteln allenfalls millimeterweise. Potenzielle Qualitätsprobleme werden aber für die Vielzahl der importierten Arzneimittel weiter außer Acht gelassen.“ Offensichtich solle es grundsätzlich weiterhin dabei bleiben, dass subventionierte Importarzneimittel, die ursprünglich nie für den deutschen Markt produziert wurden, mit ihren langen intransparenten Lieferketten über Grenzen hinweg eine sichere Arzneimittelversorgung gefährden können. Unsachgemäße Lagerung und mehrfache Umverpackung ließen durch die Importquote weiterhin das Risiko steigen, dass solche Medikamente auf dem deutschen Markt besonders lukrativ und risikoarm verbreitet werden könnten. „Der unbekannte Umgang mit importierten Medikamenten ist aber“, so Hermann abschließend, „eines der Kernprobleme der Arzneimittelskandale der vergangenen Jahre. Hier hilft nur konsequentes Handeln der verantwortlichen Politik, keine halbgare Scheinlösung.“

 

 

 

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news-2960 Mon, 13 May 2019 15:48:24 +0200 AOK Baden-Württemberg entwickelt Web-Anwendung zur Vermeidung von Verkehr https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-entwickelt-web-anwendung-zur-vermeidung-von-verkehr.html Minister Winfried Hermann informiert sich über erfolgreichen Pilotversuch im Rahmen des Bündnisses für Luftreinhaltung Unnötige Wege zum Arbeitsplatz vermeiden und flexibel tätig sein – das ist das Ziel des Projekts ARIN (Agile Raum- und Infrastrukturnutzung) der AOK Baden-Württemberg. Im Rahmen des Projekts hat die AOK eine Web-Anwendung entwickelt, über die sich die Beschäftigten flexibel an nicht genutzten Arbeitsplätzen in der Region einbuchen können, um so nicht in die Landeshauptstadt pendeln zu müssen. Vom 1. bis zum 26. April 2019 hat der erfolgreiche Pilotversuch für die Web-Anwendung in der AOK-Hauptverwaltung und AOK-Bezirksdirektion Stuttgart stattgefunden, über den sich Verkehrsminister Winfried Hermann (MdL) heute (13.5.2019) informiert hat. Das Ministerium für Verkehr unterstützt das Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitäts-management“ mit einem Förderbetrag in Höhe von 97.200,00 Euro.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL sagte anlässlich seines Unternehmensbesuches: „Das Projekt der AOK Baden-Württemberg ist ein ausgezeichnetes Beispiel für digitales, flexibles und nutzerorientiertes Mobilitätsmanagement. Weniger Arbeitswege bedeuten weniger Stau, weniger Stress, vor allem aber weniger Luftschadstoffe in der Stadt. Ich freue mich, dass wir mit der AOK einen so innovativen und experimentierfreudigen Partner im Bündnis für Luftreinhaltung gewinnen konnten, der als erster auch von der Möglichkeit der Landesförderung für ein betriebliches Mobilitätsmanagement Gebrauch gemacht hat. Ich hoffe sehr, dass das Projekt weiter erfolgreich ist und Nachahmer findet. Das Potenzial ist vorhanden und das Vorbild auch.

Laut Siegmar Nesch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, wolle die AOK Baden-Württemberg mit ARIN nicht nur einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten: „Für uns ist ARIN der Schritt in eine neue Welt. Es ist auch ein Beitrag zur Work-Life-Balance unserer Beschäftigten – wir gehen hier ganz neue Wege, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Gleichzeitig sorgen wir für eine optimale Auslastung unserer Infrastruktur.“

Silvia Pflüger, unternehmensweite Projektleiterin für ARIN, bewertete die Pilotphase positiv: „Wir haben eine Win-Win-Situation. Zum einen haben wir pro Tag im Schnitt knapp 70 km an Autofahrten eingespart – das würde bei einer Hochrechnung auf ein Jahr gesehen etwa zwei Tonnen CO2 einsparen. Zum anderen können die Beschäftigten, die bisher noch nicht von Zuhause aus arbeiten können, dies nun auch flexibel und wohnortnah tun.“

Der erfolgreiche Pilotversuch und die positive Resonanz der Beschäftigten bestätige die Strategie, ergänzte Siegmar Nesch. „Wir planen daher den unternehmensweiten Roll-Out für die komplette AOK Baden-Württemberg für das vierte Quartal 2019.“

 

 

Hintergrundinformationen:

Die AOK Baden-Württemberg versichert mehr als 4,45 Millionen Menschen im Land und verfügt über ein Haushaltsvolumen von über 17 Milliarden Euro. Im Rahmen des Umweltprogramms „greenAOK“ baut die AOK Baden-Württemberg seit 2016 unter anderem ein betriebliches Mobilitätsmanagement auf. So wird den Beschäftigten zum Beispiel ein Job-Ticket mit Arbeitgeberzuschuss angeboten und der Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Die AOK Baden-Württemberg ist darüber hinaus Mitglied im Bündnis für Luftreinhaltung.

Das unternehmensweite Projekt ARIN der AOK Baden-Württemberg startete am 1.1.2019 unter Leitung von Silvia Pflüger.  ARIN wurde im Rahmen eines Pilotverfahrens mit der AOK-Hauptverwaltung und fünf AOK-Bezirksdirektionen im April 2019 getestet. An 21 Standorten der fünf Pilot-Bezirksdirektionen Stuttgart-Böblingen, Ludwigsburg-Rems-Murr, Neckar-Fils, Nordschwarzwald und Ulm-Biberach wurden hierfür insgesamt 175 ARIN-Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Um diese Pilotphase durchführen zu können, wurde eine Web-Anwendung entwickelt, mittels derer die ARIN-Arbeitsplätze sowohl vom PC im Büro, als auch mit dem privaten Smartphone bequem von Zuhause aus gebucht werden können. Die Pilotphase verlief positiv und wird derzeit evaluiert. Ziel des Projektes ist es, den unternehmensweiten Roll-Out von ARIN für alle Bezirksdirektionen der AOK Ba-den-Württemberg für das vierte Quartal 2019 vorzubereiten.

Mit dem Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ unterstützt das Ministerium für Verkehr Projekte von Unternehmen und Behörden, die in einer der 25 Kommunen im Land gelegen sind, in denen die Grenzwerte von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid überschritten werden. Ausführliche Informationen zum Mobilitätsmanagement und zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums.

 

 

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news-2959 Mon, 13 May 2019 14:01:28 +0200 Hermann: „Es geht um Sicherheit, nicht um Klientelpolitik zu Gunsten von Importeuren“ https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/hermann-es-geht-um-sicherheit-nicht-um-klientelpolitik-zu-gunsten-von-importeuren.html Becker: „‘Bastelpackungen‘ verunsichern Apothekenkunden“ / AOK Baden-Württemberg und Apotheker für Abschaffung der Subventionsquote für Importarzneimittel „Nichts wird besser, wenn man ein ineffektives Bürokratiemonster noch komplexer macht“, kommentiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die geplante Änderung der Subventionsklausel für Importarzneimittel. „Das ist nicht nur ein bürokratischer Irrweg, es ist vor allem für Patienten schnell gefährlich und finanziell nutzlos.“ Der AOK-Chef warnt davor, jetzt gerade im neuen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) an jener Klausel festzuhalten, die wiederholt das Haupteinfallstor für die Machenschaften von Hehlerbanden und Arzneimittelfälschern gewesen sei. „Die Interessen von ein paar Subventionsgewinnlern dürfen nicht schwerer wiegen als die Arzneimittelsicherheit. Es geht um Patienten, nicht darum, einem andauernden Problemmarkt per gesetzlicher Quote Umsatz und Gewinn zu garantieren.“

Das Misstrauen, das in der AOK gegen quotengeförderte Importarzneimittel herrscht, teilen viele Apotheker. Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands und Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, beschleicht immer wieder ein ungutes Gefühl, wenn er einen Blick auf die „Bastelpackungen“ wirft, die dank der Quote regulär über den Beratungstisch in der Apotheke wandern können: „Es verunsichert unsere Kunden, wenn Blisterpackungen schräg ausgeschnitten sind, Schachteln mit irgendwelchen Etiketten überklebt wurden oder widersprüchliche Angaben über die enthaltene Arzneimittelmenge auf der Packung stehen. Wir möchten unsere Arbeit nicht durch unseriös wirkende Produkte diskreditiert sehen.“ Ungern erinnert sich Becker an ein Erlebnis mit einem Kunden zurück, der die Apotheke verlassen hatte, um einige Zeit später in Begleitung der Polizei zurückzukehren: Ihn hatte die Aufmachung eines Importarzneimittels entsprechend verunsichert.

Dr. Christopher Hermann ergänzt, die gesetzliche Quotenförderung reize mutmaßliche Betrüger geradezu an, über lange, intransparente Lieferketten quer durch den Kontinent Arzneimittelfälschungen auf den deutschen Markt zu bringen. Ihr Geschäft ist gerade in Deutschland dank der gesetzlichen Quotenförderung besonders lukrativ. Der Bundesrat habe diese Mechanik durchschaut und deshalb nur folgerichtig gehandelt, als er Mitte März die Streichung der Importförderklausel gefordert habe, führt Hermann aus. „Wir appellieren nun dringend an die Abgeordneten des Bundestags, sich in ihren parlamentarischen Beratungen dieser Forderung anzuschließen!“ So sprach sich zuletzt auch die Taskforce ‚Lunapharm‘ nachdrücklich für die Streichung der Reimportförderklausel aus, als Konsequenz aus dem aufgedeckten Skandal um nach Brandenburg eingeschleuste Problemarzneimittel zur Krebsbehandlung. „Das ist ein Fall, der in aller Deutlichkeit zeigt, wie gefährlich eine bürokratische Regelung ist, die Interessen der Reimportlobby Vorrang vor der Arzneimittelsicherheit gewährt“, warnt Hermann. „Es ist hohe Zeit, politisch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen!“

 

Die Fotos unter "Bilder und Grafiken" stammen von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Sie zeigen, wie Importarzneimittel aussehen können.

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news-2929 Tue, 09 Apr 2019 08:45:33 +0200 Präventionsprogramm AOK-JolinchenKids für Kinderbewegung förderlich https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/praeventionsprogramm-aok-jolinchenkids-fuer-kinderbewegung-foerderlich.html Studie mit 62 bundesweit ausgewählten Kindertagesstätten Das AOK-Präventionsprogramm „JolinchenKids – Fit und gesund in der Kita“ wirkt sich positiv auf das Bewegungsverhalten und den Medienkonsum von Kindern aus. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie im Rahmen einer aktuellen wissenschaftlichen Erhebung. „In dieser Studie haben wir einen hohen methodischen Standard angelegt. Dies war im dynamischen Setting Kindertagestätte durchaus schwierig umzusetzen. Dennoch konnten wir positive Effekte des Präventionsprogramms zeigen“, sagt Prof. Dr. Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung.

 

AOK-JolinchenKids kommt bundesweit bereits in über 3.600 Kindertagesstätten zum Einsatz und erreicht rund 132.000 Familien – 340 Einrichtungen davon befinden sich in Baden-Württemberg. Das Programm besteht aus insgesamt fünf flexibel einsetzbaren Modulen: Bewegung, Ernährung, seelisches Wohlbefinden, Elternpartizipation und Erzieher/innengesundheit. In einem anspruchsvollen Studiendesign mit 62 bundesweit zufällig ausgewählten Kindertagesstätten in ländlichen und städtischen Regionen wurden die Effekte des Programms untersucht. Während die eine Hälfte der ausgewählten Einrichtungen das Programm in den Kita-Alltag integriert hatte, nahmen die 31 anderen aus der sogenannten Kontrollgruppe im Messzeitraum von zwölf Monaten nicht an JolinchenKids teil.

 

Gut die Hälfte der Kitas, die das Programm nutzen (55 Prozent), verwendete den Baustein Bewegung, er erzielte der Studie zufolge auch den größten Effekt. Katharina Bahorski, Präventionsexpertin und Sportwissenschaftlerin bei der AOK Baden-Württemberg: „JolinchenKids zeigt schon nach einem Jahr statistisch gesicherte Effekte auf das Bewegungsverhalten von Kindern. In Einrichtungen, die ein Jahr lang das AOK-Bewegungsmoduls durchgeführt hatten, waren die Kinder im Schnitt eine knappe Sekunde schneller, als Kita-Kinder, bei denen JolinchenKids nicht umgesetzt wird.“ Die Ergebnisse wurden mittels eines Motoriktests gemessen, in fünf Modulen wurde dabei insbesondere die Aktionsschnelligkeit der Kinder untersucht.

 

Zwar griff nur jede vierte Kindertagesstätte (23 Prozent) das Modul „Elternpartizipation“ auf, allerdings gab es hier neben dem Bereich Bewegung auch sehr gute Ergebnisse. So berichteten hier die Eltern von einem signifikant niedrigeren Medienkonsum ihres Nachwuchses als in Kitas, in denen das AOK-Präventionsprogramm bis dato nicht zum Einsatz kam. Die Grundlage hierfür lieferten die quantitativen Aussagen von Eltern im Rahmen einer Fragebogenerhebung.

 

„Die Studie zeigt aber auch, dass in vielen Einrichtungen schlichtweg die Zeit fehlt, um ein Programm wie JolinchenKids in den Kita-Alltag zu integrieren. Gerade im Hinblick auf die nun dokumentierten guten Wirkungsnachweise ist das ein kleiner Wermutstropfen“, so Katharina Bahorski. Hier werde die AOK Baden-Württemberg weiter ansetzen und interessierten Kindertagesstätten entsprechende Hilfestellungen geben, damit auch diese zukünftig vom Präventionsengagement der Gesundheitskasse profitieren.

 

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news-2927 Fri, 05 Apr 2019 18:26:37 +0200 25 Jahre AOK Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/25-jahre-aok-baden-wuerttemberg.html Regionalität als Erfolgsfaktor / Hausarztzentrierte Versorgung findet bundesweit Beachtung Die AOK Baden-Württemberg bekräftigt anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens die hohe Bedeutung der Regionalität. Zu den wichtigsten regionalen Infrastruktureinrichtungen zählt laut einer von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage die ärztliche Versorgung. So wünschen sich zum Beispiel über 94 Prozent der Menschen im Südwesten, dass sich die Krankenkasse für eine bessere Vernetzung zwischen Ärzten und Kliniken einsetzt. Wer vor Ort ist, kann zielgenauer gestalten, wie das Haus- und Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg, zeigt. „25 Jahre AOK Baden-Württemberg – das sind 25 gute und erfolgreiche Jahre: für Millionen von Versicherten und Patienten, für Ärzte, Pfleger, Apotheker und für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg insgesamt. Die AOK hält in unserem Land die Fahne moderner, effizienter und flächendeckender Angebote in der ganzen Bandbreite ambulanter und stationärer Versorgung hoch“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Baden-Württemberg ist einer der bedeutendsten Standorte der Gesundheitswirtschaft in Europa. Hervorragend aufgestellt in Medizintechnik, Pharma- und Biotechnologie. Und die Gesundheitsbranche soll in Zukunft noch wichtiger werden. Deshalb habe ich im Sommer 2018 das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Dieses Forum bringt unterschiedliche Akteure zusammen und bietet eine Plattform für mehr Innovation und damit mehr Wertschöpfung. Darum bin ich gegen die zentralistischen Vorstellungen für eine Reform des Gesundheitswesens von Bundesminister Spahn. Gegen eine Reform zum Nachteil unserer Kliniken, unserer Krankenkassen und des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg werden wir uns zur Wehr setzen.“

Auch Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, lehnt den aktuellen Berliner Referentenentwurf ab, da er auf ausschließlich bundesweit agierende Krankenkassen setzt und alle Vorzüge bewährter regionaler Versorgungsstrukturen beseitigen würde. „Das zielt gegen alles, was wir mit den Ärztepartnern gemeinsam über zehn Jahre hinweg erfolgreich etabliert und konsequent vorangetrieben haben: Eine bundesweit einmalige und von Wissenschaftlern bestätigte nachhaltig bessere Versorgung, an der mittlerweile 1,6 Millionen Versicherte und 7.500 Haus-, Kinder- und Fachärzte teilnehmen.“

Monika Lersmacher, Versichertenvertreterin und alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, fordert den Ausbau der regionalen Gestaltungsfreiheit: „Die AOK Baden-Württemberg hat bis heute gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern viele Wege zum Wohl ihrer Versicherten erfolgreich beschritten. Viele Erfolgsrezepte werden weiter ausgebaut, neue Innovationen sind auch für die Zukunft geplant. Die Weichen sind richtig gestellt, denn wir brauchen dringend mehr sinnhaften Wettbewerb im Gesundheitswesen: Wettbewerb um die beste Gesundheitsförderung, um die besten Versorgungsangebote und um die beste Pflegeversorgung, so wie sie für die Menschen in Baden-Württemberg gebraucht wird.“

Gestaltungsbereitschaft und -kompetenz erwarten die Menschen auch in Zukunft von ihrer Krankenkasse, wie die forsa-Befragung im Auftrag der AOK Baden-Württemberg belegt. Demnach wünschen sich 97 Prozent der Baden-Württemberger, dass ihre Krankenkasse die Zusammenarbeit zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtungen gestaltet, 96 Prozent wollen zum Beispiel, dass ihre Krankenkasse ein gutes Entlassmanagement organisiert, und 94 Prozent fordern, dass ihre Krankenkasse die Verantwortung für eine bessere Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Reha-Kliniken übernimmt.

„Die Fusion zur AOK Baden-Württemberg vor 25 Jahren war ein wichtiger Impuls für den Erfolg von heute. Erfolgsfaktoren waren die Verankerung der AOKs in den Regionen und ihre langjährige Erfahrung – beides bestimmt auch heute noch unsere Identität. Wir sind in rund 230 KundenCentern im Land vor Ort für unsere Versicherten da, kennen die Menschen wie auch die Akteure in der Region. Auch in Zukunft sind wir Gestalterin im Gesundheitswesen und nutzen Handlungsspielräume für innovative Versorgungsstrukturen. Für die Zukunft muss die Gesundheitsversorgung digitaler werden; Versorgung muss integriert gedacht und umgesetzt werden und Regionen müssen gestärkt werden. Nur das fördert einen echten Wettbewerb um die beste Versorgung“, so Hermann.
www.wegemacher.de

Hinweis an die Redaktionen:

Für die repräsentative Erhebung führte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Zeitraum von Januar bis Februar 2019 computergestützte Telefoninterviews mit 519 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern durch.

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news-2923 Tue, 02 Apr 2019 09:58:56 +0200 Resolution gegen Zentralismus und Gleichmacherei in der GKV https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/resolution-gegen-zentralismus-und-gleichmacherei-in-der-gkv.html Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg fordert mehr regionalen Versorgungswettbewerb und lehnt reinen Preiswettbewerb strikt ab Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich am Dienstag (02.04.2019) einstimmig gegen die Zentralisierung im Gesundheitswesen in dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf zur Kassenwahl ausgesprochen. Damit werde die bewährte regionale Gesundheitsversorgung gefährdet.

Die vorgesehene Ausgrenzung der ehrenamtlichen und regional verwurzelten Vertreter der Verwaltungsräte der Krankenkassen aus dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sei dabei nur die Spitze des Eisbergs. „Insbesondere das Vorhaben, regionale gesetzliche Krankenkassen zwangsweise bundesweit zu öffnen, ist unzumutbar und wird strikt abgelehnt. Wir brauchen nicht weniger, sondern endlich mehr Versorgungswettbewerb“, kritisiert Monika Lersmacher, die alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg. Der Entwurf ziele allein auf Preiswettbewerb und würde zu einem bundesweiten Scheinwettbewerb auch zwischen elf AOKs führen. Offensichtlich solle aber der Weg zu zentralistischen Strukturen freigemacht werden, die letztendlich zu Lasten der Versorgung der Versicherten in den Regionen gehen werden. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung und den damit eng vernetzten Facharztverträgen beweise die AOK Baden-Württemberg seit mehr als zehn Jahren, dass regional verankerte Vertragslösungen mit regionalen Partnern zu einer besseren Versorgung für die Versicherten führen.


Eine passgenaue gesundheitliche Versorgung könne nur in regionaler Verantwortung gelingen. Denn nur wer vor Ort ist, könne die Bedürfnisse der Menschen erkennen und auf dieser Grundlage mit Partnern zielgenau gestalten.

Gute Versorgung erfordere Lösungen, die die jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen einbeziehen. Deshalb seien im Gesundheitswesen mehr und nicht weniger Gestaltungsmöglichkeiten der Länder sowie der Selbstverwaltung auf Landesebene notwendig. Monika Lersmacher: „Es darf keine Abschaffung regionaler Versorgungsstrukturen geben! Eine zwingende bundesweite Öffnung regionaler Krankenkassen kommt einer Abschaffung regionaler Versorgungsstrukturen gleich und dies geht mit einer Verschlechterung passgenauer Versorgung der Patientinnen und Patienten einher und wird am Ende auf dem Rücken kranker Menschen ausgetragen.“

Für die AOK-Verwaltungsratsvorsitzende zielt der von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Referentenentwurf auf die Gleichmacherei der Krankenkassen, die nicht zu mehr Wettbewerb führe, sondern die Existenz vieler Krankenkassen und damit zahlreiche Arbeitsplätze und die Versorgung der Versicherten aufs Spiel setze: „Dieser Referentenentwurf setzt falsche Anreize für den Wettbewerb und zerstört Strukturen – es ist die Blaupause eines Falsche-Kassenwettbewerb-Gesetzes.“

 

Hinweis an die Redaktionen:

Der Verwaltungsrat ist das wichtigste Organ der Selbstverwaltung der AOK Baden-Württemberg. Das aus 30 Versicherten- und Arbeitgebervertretern (Beitragszahler) bestehende Gremium ist ehrenamtlich tätig. Es ist paritätisch je zur Hälfte mit Vertretern beider Gruppen besetzt. Die Selbstverwalter/-innen auf der Versichertenseite kommen aus den Gewerkschaften und anderen selbstständigen Arbeitnehmerorganisationen. Auf Arbeitgeberseite stellen die Arbeitgebervereinigungen und ihre Verbände die Mitglieder des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat wird alle sechs Jahre durch Sozialversicherungswahlen ermittelt. Die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzes ab.

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news-2916 Mon, 01 Apr 2019 11:41:34 +0200 Schulterschluss mit Kommunen und Kassen für gute Beratung der Bürgerinnen und Bürger https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/schulterschluss-mit-kommunen-und-kassen-fuer-gute-beratung-der-buergerinnen-und-buerger.html Erster Pflegestützpunkt nach neuem Recht in Baden-Württemberg gegründet Am 1. Mai 2019 eröffnet in Waghäusel, Landkreis Karlsruhe, der landesweit erste Pflegestützpunkt nach neuem Rahmenvertrag, auf den sich die AOK Baden-Württemberg mit den übrigen Kranken- und Pflegekassen sowie mit den Kommunen geeinigt hatte. Dort werden speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Menschen zu allen Fragen rund um das Thema Pflege und die Lebensphase Alter beraten, bei denen Unterstützung notwendig werden kann. In den folgenden Monaten sollen weitere Pflegestützpunkte dieser Art im ganzen Land folgen. „Dank des vor zwei Jahren neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs profitieren heute mehr Menschen im Land als jemals zuvor von einer qualitativ hochwertigen und individuell gestalteten Pflege“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Diese positive Entwicklung bringe gleichzeitig einen größeren Bedarf an Beratung mit sich, dem die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den Kommunen auch durch das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte Rechnung trügen.

 

„Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg können sich schon seit Jahren an unsere über 200 Pflegeberaterinnen und -berater in 14 CompetenceCentern Pflege und denen des Sozialen Dienstes im ganzen Land wenden, um kompetent und individuell beraten zu werden“, so der AOK-Chef weiter. Dieses dichte Netz werde man aufrechterhalten oder sogar noch erweitern. Die Pflegestützpunkte seien eine wichtige Ergänzung dazu.

 

Seit 01.07.2018 bestehen für die Gründung und den Betrieb neuer Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg verbindliche Rahmenbedingungen durch einen neuen Vertrag, den die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und die Kreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg miteinander geschlossen haben. Die Gemeinden Baden-Württembergs können damit – wie es das Pflegestärkungsgesetz III vorsieht – regionale Netzwerke noch systematischer planen, bestehende Angebotsstrukturen für ihre Bürgerinnen und Bürger koordinieren und passgenaue Beratung nach Bedarf und Bedürfnis anbieten. Darin werden sie im Schulterschluss von den Kassen verlässlich unterstützt. Alle Vertragspartner legen Wert darauf, bestehende Strukturen – insbesondere auch in der hochwertigen Beratung – weiterhin systematisch einzubinden. „Es ist zu begrüßen, dass sich alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner darin einig sind, Verantwortung auch dafür zu übernehmen, Doppelstrukturen im System ausdrücklich zu vermeiden“, so Hermann.

 

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news-2915 Mon, 01 Apr 2019 09:37:13 +0200 Jedes vierte Kind im Südwesten von psychischen Störungen betroffen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/jedes-vierte-kind-im-suedwesten-von-psychischen-stoerungen-betroffen.html Neue Versorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche Auch Kinder und Jugendliche leiden vielfach bereits an psychischen Störungen und Verhaltensstörungen. Zu den psychischen Störungen, die im Kindes- und Jugendalter auftreten, zählen Depressionen, Angstzustände, Sozialverhaltensstörungen oder Schizophrenie. Laut einer Analyse des Projekts „Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland“ unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Fegert (Universitätsklinikum Ulm) beginnt fast die Hälfte der psychischen Erkrankungen bereits in der Pubertät, bei 75 von 100 psychischen Störungen liegt der Krankheitsbeginn vor dem 25. Lebensjahr. Um die Betreuung und Versorgung in diesem lebensprägenden Zeitraum zu verbessern, hat die AOK Baden-Württemberg zusammen mit MEDI Baden-Württemberg und der Interessengemeinschaft der Kinder- und Jugendpsychiater sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (IG KJPP) den Versorgungsvertrag Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP-Vertrag) um das Modul „Kinder- und Jugendpsychiatrie“ multidisziplinär erweitert. „Wir wollen es gemeinsam schaffen, seelisch belasteten jungen Menschen und ihren Familien gezielt besser zu helfen. Damit dies gelingt, haben wir mit unseren Ärztepartnern die Voraussetzungen für schnellere und umfassendere individuelle Behandlungsstrukturen nach aktuellem Stand der Wissenschaft geschaffen“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die Versorgung mit dem neuen Modul startet am 1. April 2019.

 

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) erleben 10 bis 20 von 100 Kindern und Jugendlichen mentale Störungen. Weil jeder junge Mensch das Recht auf körperliches und seelisches Wohlergehen hat, fordern WHO und Robert Koch-Institut, die psychische Widerstandskraft und deren Schutzfaktoren bei Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie die Risiken zu minimieren. Dafür sind eine psychosoziale und damit ganzheitlich ausgerichtete Beratung und Versorgung erkrankter Kinder und Jugendlicher wichtig. Deshalb haben sich Hausärzte, Pädiater, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychiater mit der AOK Baden-Württemberg darauf geeinigt, die seelische Gesundheit im Sinne des biopsychosozialen Modells zu fördern und die multidisziplinäre Versorgung zu einem alltagsnahen Hilfenetz zusammengeführt.

„Bei psychiatrischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter fehlt es uns im ambulanten Bereich seit Jahren an ausreichend Zeit für die notwendige multidimensionale Diagnostik und Therapie. Hier setzt der Vertrag neue Maßstäbe in der Versorgung. Uns steht mehr Zeit für die Therapie der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. Wir können verstärkt auch sozialpsychiatrische Fachkräfte einbeziehen. Zudem werden wichtige Schnittstellen erstmals systematisch berücksichtigt, beispielweise das Entlassmanagement aus Kliniken und der strukturierte Übergang in die Erwachsenenmedizin”, sagt Raymond Fojkar von der IG KJPP. Teil dieses Netzes sind auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Sozialen Dienstes der AOK, die den Betroffenen und ihren Familien vertraulich und vertrauensvoll mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hinzu kommen zudem niedrigschwellige unterstützende Online-Angebote wie beispielsweise Moodgym oder der ADHS-Elterntrainer.

Wichtig für eine umfassende und rasche Hilfestellung ist auch, dass die jungen Betroffenen keine Scheu haben, einen Arzt aufzusuchen. Der wiederum benötigt ausreichend Zeit, um die Ursachen zu ergründen und zu beraten, welche Hilfsmöglichkeiten individuell optimal unterstützen können. „Das Modul fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Haus- bzw. Kinderärzten und Fachärzten. Es gewährleistet beispielsweise eine bessere persönliche Erreichbarkeit des Kinder- und Jugendpsychiaters“, ergänzt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.

Auswertungen der AOK Baden-Württemberg zeigen die Bedeutung dieser neuen Behandlungsstrukturen für die Betroffenen und ihre Familien: Ärztlich festgestellte F-Diagnosen, die psychische und Verhaltensstörungen umfassen, treten im Südwesten bei 28 von 100 7- bis 13-Jährigen auf und bei 23 von 100 Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Jungen sind davon häufiger betroffen als Mädchen. Damit gehören diese Krankheitsbilder insgesamt zu den häufigsten Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter.

 

Hintergrundinformationen

Die Gründe, warum sich junge Betroffene an einen Arzt wenden, können höchst unterschiedlich sein. So kann eine Depression beispielsweise durch Liebeskummer ausgelöst werden. Ein Jugendlicher in dieser Situation benötigt eine ganz andere Versorgung als ein junger Patient mit Schizophrenie, der versucht, die Stimmen in seinem Kopf mit Rauschmitteln auszuschalten. Denn dies führt zu weiteren seelischen Erkrankungen und verstärkt womöglich die Beschwerden. Für diesen Patienten ist es besonders wichtig, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Durch eine sorgfältige ärztliche Diagnostik besteht auch die Möglichkeit zu heilen und die psychosozialen Belastungen zu mindern. Dazu bedarf es individueller Lösungswege und Maßnahmen oft in gemeinsamer Abstimmung zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, den Angehörigen, Sozialpädagogen und weiteren an der Therapie Beteiligten.

Die teilnehmenden Fachärzte bzw. Psychiater erhalten eine besondere Honorierung für eine umfassende und schnelle Hilfestellung nicht nur in ihren Praxen, sondern auch vor Ort im eigenen Lebensbereich der Betroffenen („Behandlungsansatz Lebensumfeld“, BALU). Das ermöglicht eine Therapie im Alltag der Kinder und Jugendlichen, also zum Beispiel in der Familie oder in der Schule, was die Versorgung entscheidend verbessert. Sie kann von Ärztinnen und Ärzten sowie von Experten mit sozialpsychiatrischer Qualifikation (Heilpädagogen, Psychologen oder Sozialpädagogen) geleistet werden. Zudem werden Eltern und Familien der betroffenen Kinder und Jugendlichen einbezogen: Sie werden über die Erkrankung und die erforderliche Therapie informiert sowie zu möglichen (Selbst-)Hilfestrategien beraten. Das kann dazu beitragen, dass zum Beispiel bei einem schizophrenen Jugendlichen unnötig lange und wiederholte Klinikaufenthalte verringert werden und die Teilhabe am Leben gefördert werden kann. Wird er durch eine gute Beratung

und Behandlung gesundheitlich unterstützt, kann er möglicherweise eine Berufsausbildung abschließen, was seine Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen entscheidend fördern kann.

Gerade psychisch kranke Kinder und Jugendliche benötigen langfristige und/oder wiederholte fachspezifische Betreuung. Vor allem der Übergang von der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Erwachsenenpsychiatrie belastet häufig die Behandlung. Das Modul ermöglicht deshalb auch einen strukturierten Übergang in die Erwachsenenmedizin (Transition). So ist eine Behandlung beim Kinder- und Jugendpsychiater bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich, in Einzelfällen sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In dieser Übergangszeit ist es notwendig, dass sich alle an der Versorgung beteiligten Ärzte und Therapeuten eng miteinander abstimmen. Zudem sollte die Versorgung auch Reha-Maßnahmen und Unterstützung mit Blick auf die berufliche Ausbildung beinhalten.

 

Vorteile des Moduls Kinder- und Jugendpsychiatrie

•    Ausreichend Zeit für die multidimensionale Diagnostik und Therapie.

•    Es können verstärkt sozialpsychiatrische Mitarbeiter für eine gründliche Diagnose und dele-gierbare Leistungen herangezogen werden (z.B. Elternabende oder Elterngruppen).

•    Strukturierte Befundberichte des Kinder- und Jugendpsychiaters an den Haus- oder Kinder- und Jugendarzt mit Empfehlungen innerhalb von 14 Tagen.

•    Unmittelbarer Befundbericht bzw. aktualisierter Medikationsplan vom Facharzt für den Haus- oder Kinder- und Jugendarzt bei Neueinstellung bzw. Therapieumstellung.

•    Förderung von Gruppentherapie.

•    Förderung von Collaborative Care, d. h. multidisziplinär psychosozial ausgerichteter Versorgung.

•    Zugang zu altersgerechten Gesundheitsangeboten der Bewegung, Ernährung, Stressreduktion durch die AOK Baden-Württemberg sowie ein erleichterter und schnellerer Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen.

•    Kooperation beim Krankenhaus-Entlassmanagement.

 

Vertragspartner

•    AOK Baden-Württemberg

•    MEDI Baden-Württemberg

•    MEDIVERBUND AG

•    „Interessengemeinschaft niedergelassener Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Baden-Württemberg“ (IG KJPP)

•    Berufsverband Deutscher Nervenärzte Landesverband Baden-Württemberg der Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (BVDN)

•    Freie Liste der Psychotherapeuten

•    Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)

 

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news-2910 Tue, 26 Mar 2019 14:13:56 +0100 AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg: 1.000 VERAHmobil übergeben https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-hausarztvertrag-in-baden-wuerttemberg-1000-verahmobil-uebergeben.html

Es fährt und fährt und fährt: Das VERAHmobil ist aus dem Straßenbild im Südwesten kaum noch wegzudenken. Heute (26. März 2019) wurde in Biberach an der Riß bereits das 1.000. Fahrzeug ausgeliefert. Seit 2013 unterstützt der innovative Service landesweit die am AOK-Hausarztvertrag teilnehmenden Praxen insbesondere bei der Versorgung chronisch kranker Patienten. Speziell geschulte Medizinische Fachangestellte, sogenannte Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAHs), führen pro Jahr mit dem VERAHmobil etwa hunderttausend Routinehausbesuche durch und entlasten so den Hausarzt.

Ein Ende der mobilen Erfolgsstory ist nicht abzusehen. Mittlerweile wird der kleine Flitzer sogar in drei weitere Bundesländer exportiert.

In unserer Gesellschaft des langen Lebens nehmen chronische Krankheiten und vor allem Mehrfacherkrankungen kontinuierlich zu. Die drei Vertragspartner des bundesweit ersten Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) setzten deshalb von Anfang an auf die Stärkung von Teamwork-Strukturen, um die wohnortnahe ambulante Versorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern.

Dafür stehen in den Praxen neben 5.000 Haus- und Kinderärzten über 2.200 VERAHs. Sie übernehmen ärztlich delegierbare Aufgaben wie das Medikamenten- und Wundmanagement oder regelmäßige Routine-Hausbesuche. Die HZV-Praxen können für ihre VERAH zu Sonderkonditionen einen Kleinwagen (VW up!) in unterschiedlichen Ausführungen leasen. Eines der ersten Fahrzeuge erhielt die Hausarztpraxis von Dr. Frank-Dieter Braun in Biberach, in der über 80 Prozent seiner 1.400 Patienten an der HZV teilnehmen. „Ein Ziel des Angebots ist, die Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, weiter zu verbessern. Aus meiner eigenen Erfahrung und dem Feedback vieler Kollegen und Kolleginnen kann ich bestätigen, dass das VERAHmobil hierzu einen wichtigen Beitrag leistet und den Hausarzt deutlich entlastet“, freut sich Braun, der auch 2. Vorsitzender des Hausärzteverbandes in Baden-Württemberg ist.

Jetzt sind in seiner Praxis sogar zwei VERAHmobile im Einsatz, denn heute (26. März 2019) erhielt VERAH Christina Merk den Schlüssel für das landesweit 1.000. VERAHmobil. Ihre Kollegin Stefanie Deubel ist bereits seit sechs Jahren regelmäßig damit unterwegs: „Meine Tätigkeit erfährt dadurch eine deutliche Aufwertung in der Außenwirkung und auch innerhalb des Praxisteams. Und durch den Leasing-Vertrag mit der Arztpraxis sind die Hausbesuchsfahrten auch rechtlich abgesichert“. Dabei geht es nicht nur um Blutdruckmessen und Medikamentenkontrolle. Der Hausbesuch verrät viel mehr und gibt einen genauen Einblick in das Leben der Patienten. Erfahrene VERAHs erkennen so aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung, ob jemand depressiv oder dement ist oder eine Fallneigung besteht.

Auch Hans-Joachim Seuferlein, stellvertretender Geschäftsführer der AOK Bezirksdirektion Ulm-Biberach, ist davon überzeugt, dass vor allem ältere chronisch Kranke von der umfangreichen Betreuung in den eigenen vier Wänden profitieren. „Diese Patientengruppe benötigt eine intensive Versorgung und stellt mit 60 Prozent die Mehrheit der über 1,6 Millionen Teilnehmer am AOK-HausarztProgramm.“

 

Weitere Informationen unter: www.verahmobil.de.

 

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news-2895 Sat, 16 Mar 2019 11:00:00 +0100 Regionale Apothekenstatistik unterstreicht Bedarf an innovativen Versorgungskonzepten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/regionale-apothekenstatistik-unterstreicht-bedarf-an-innovativen-versorgungskonzepten-1.html Die AOK Baden-Württemberg nimmt Apothekenzahlen unter die Lupe Wie ist es um die Versorgung vor Ort mit Arzneimitteln in Baden-Württemberg bestellt? Die AOK Baden-Württemberg hat dazu eine Apothekenstatistik nach Landkreisen und kreisfreien Städten erstellt. Das Ergebnis: Die Apothekenverteilung in Baden-Württemberg ist ausgesprochen heterogen. In ländlichen Regionen sind Apotheken wesentlich weniger präsent als in Ballungszentren. Innovative Versorgungskonzepte können die Versorgung auf dem Land verbessern.

In der Bundesrepublik insgesamt sind Apotheken meistens sehr gut zu erreichen. Dies hat bereits im Jahr 2013 eine Studie des Thünen-Instituts für Ländliche Räume zeigen können: Fast 60 Prozent der Menschen konnten demnach innerhalb von 15 Minuten zu Fuß zu einer Apotheke gelangen. Nur 0,16 Prozent der Menschen wohnen weiter als 15 Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt. Wer in Deutschland eine Apotheke braucht, wird innerhalb einer durchschnittlichen PKW-Fahrtzeit von vier Minuten an einer vorbeikommen. Während in der Bundesrepublik 24 Apotheken auf je 100.000 Einwohner kommen, sind es in Baden-Württemberg 23. In Europa reicht die Spanne extrem weit von 87 Apotheken je 100.000 Einwohner in Griechenland bis 8 in Dänemark.

Als große Krankenkasse im Südwesten ist die AOK Baden-Württemberg in einem Bundesland erfolgreich, das markante Unterschiede zwischen städtisch definierten Metropolregionen und großflächig ländlich geprägten Regionen aufweist. So versorgt in der Universitätsstadt Freiburg eine öffentliche Apotheke 548 AOK-Versicherte. Im flächenmäßig mehr als neun Mal größeren Landkreis Biberach kommen dagegen mit 2.122 rund viermal so viele AOK-Versicherte auf eine Apotheke. Die Apothekendichte in ländlicher Umgebung ist viel weiter geknüpft als in den Städten.

AOK Baden-Württemberg für innovative Versorgungslösungen

Die erheblichen Stadt-Land-Unterschiede in der Apothekendichte sind auch eine Folge des verbindlichen Preisbildungssystems für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das Festpreissystem, das auf den Einkaufspreis der Apotheke eine staatlich vorgegebene Packungs- und eine Notdienstpauschale sowie einen prozentualen Aufschlag vorsieht, führt dazu, dass rezeptpflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Preis haben. Umsatzsteigerungen können Apotheker somit primär über die Menge der verkauften Arzneimittelpackungen erwirtschaften. Die aber sehen vor allem in der Nachbarschaft einer Arztpraxis ganz anders aus, und so lassen sich Apotheker lieber in der City nieder als in einer Kleinstadt.

Patienten aus ländlichen Regionen mit geringem Verordnungsvolumen werden oft schon heute von den Botendiensten umliegender Apotheken versorgt, wenn in der unmittelbaren Nähe keine Offizin ansässig ist. Durch den Ausbau neuer Versorgungskonzepte kann Baden-Württemberg auch hier zur Vorreiterregion für Deutschland werden. Digitale Rezeptsammelstellen, die telefonisch oder per Messenger mit einer Apotheke in Kontakt stehen, werden derzeit bereits erprobt. Patienten können ihre Rezepte von dort aus unmittelbar nach dem Arztbesuch digital an die ihnen genehme Apotheke übermitteln. Diese versorgt die Patienten über Botengänge und holt die Originalrezepte regelmäßig an der Sammelstelle ab. So wird unkomplizierte und schnelle Versorgung auch auf dem Land besser ermöglicht.

Zudem steht die Einführung des elektronischen Rezepts nun endlich in den Startlöchern. Die Digitalisierung bietet gerade für die Versorgung im ländlichen Raum auch hier große Chancen. Die AOK Baden-Württemberg spricht sich für eine Lockerung der Apothekenbetriebsordnung und des Mehrbesitzverbotes in Regionen mit niedriger Apothekendichte aus. Damit könnten weitere sinnvolle Versorgungskonzepte realisiert und eine innovative Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten auf den Weg gebracht werden.

 

 

Stadt / LandkreisAnzahl ApothekenAnzahl AOK-VersicherteAOK-Versicherte je Apotheke
Freiburg i. Br.13272.287548
Heidelberg10162.489619
Baden-Baden5938.903659
Karlsruhe171113.698665
Konstanz10271.801704
Schwäbisch Hall59110.7361.877
Freudenstadt3871.5671.883
Tuttlingen3057.8761.929
Alb-Donau-Kreis612.5122.085
Biberach4391.2522.122

Die Auswertung der Apothekendichte bezieht sich auf die über 4,4 Millionen Versicherten der AOK Baden-Württemberg und somit auf fast jeden zweiten Einwohner Baden-Württembergs.

 


Vom 15. bis 16. März findet in Stuttgart die Interpharm statt. Die Interpharm ist Deutschlands wichtigste pharmazeutische Fortbildungsmesse. Am 16. März 2019 nimmt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, dort an einer Podiumsdiskussion zur apothekenpolitischen Lage teil. Er diskutiert zwischen 10:30 und 11:30 Uhr mit Fritz Becker, Biggi Bender und Karin Maag.

Interpharm

Programm

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news-2889 Thu, 14 Mar 2019 13:34:48 +0100 TSVG: Zentralismus darf kein Maßstab sein https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/tsvg-zentralismus-darf-kein-massstab-sein.html Versichertenbefragung bestätigt: Regionale Versorgungsstrukturen garantieren Qualität Anlässlich der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag (14.03.2019) äußert sich Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Abzulehnen sind insbesondere die erneuten zentralistischen Tendenzen, die dieses Gesetz kennzeichnen.“ Dies gehe in eine vollkommen falsche Richtung und laufe den Interessen der Versicherten zuwider. „Regionale Gestaltungsbereitschaft und -kompetenz führen zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung der Versicherten.“ Denn in den Regionen kennen die unmittelbar Beteiligten die Bedürfnisse der Patienten am besten. Dies zeige beispielsweise für den Hilfsmittelbereich eine aktuelle Befragung von Versicherten der AOK Baden-Württemberg, die mit Inkontinenzartikeln wie Vorlagen und Inkontinenzhosen versorgt werden. Demnach zeigten 80 Prozent eine hohe Zufriedenheit mit der Qualität der Produkte.

 

„Diese große Zufriedenheit ist Ausdruck der regionalen und qualitätsorientierten Verträge, die die AOK Baden-Württemberg unter anderem mit vielen Apotheken und Sanitätshäusern im ganzen Land geschlossen hat“, so Hermann. Weil man als größte und tief im Land verwurzelte Kasse die Gegebenheiten vor Ort so gut kenne, könne man eben Verträge mit rund 1.600 Anbietern in der Fläche abschließen, die vertrauensvoll und im Interesse der Versicherten Tag für Tag mit Leben gefüllt würden. Und diese Möglichkeit nutze man auch, weil man wisse, wie wichtig dies den Menschen vor allem auch in ländlichen Regionen ist. „Bei der Wahl des Anbieters ist Wohnortnähe für die Befragten mit weitem Abstand der wichtigste Aspekt, gefolgt von der Empfehlung des Arztes“, so Hermann. Mit steigendem Alter bewerteten die Befragten die Wohnortnähe sogar noch höher.

 

Die regionale Nähe zu den Vertragspartnern sei auch aus einem weiteren Grund wichtig. „Wo es seitens der Leistungserbringer Verbesserungspotenziale gibt, ist die AOK Baden-Württemberg – auch räumlich – ganz nah dran, um im Interesse ihrer Versicherten steuernd einzugreifen“, so Hermann. Die Befragung habe gezeigt, dass nur 68 Prozent die vertraglich zugesicherte Beratung der Versicherten bekommen hätten. „Und gerade diese Beratung ist ein Schlüssel zu qualitativ hochwertiger und individueller Versorgung“, so Hermann. „Das werden wir mit unseren Vertragspartnern sicher thematisieren.“ Denn auch die Folgen dieser fehlenden Beratung seien in den Ergebnissen abzulesen: 23 Prozent der Befragten gäben an, nach ihrem Empfinden zu wenig Inkontinenzprodukte zu erhalten. Ebenso viele Befragte sagten, eine private Aufzahlung zu leisten. Und 40 Prozent derjenigen, die aufzahlten, hätten als Grund genannt, dass andernfalls die Menge der Produkte nicht ausreichen würde.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Im Auftrag der AOK Baden-Württemberg befragte das Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung (IMK) insgesamt 622 Versicherte im ambulanten Bereich, die aufsaugende Inkontinenzprodukte nutzen.

 

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news-2882 Mon, 11 Mar 2019 11:20:24 +0100 Darmkrebsvorsorge: Jeder fünfte Versicherte ab 60 geht nicht hin https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/darmkrebsvorsorge-jeder-fuenfte-versicherte-ab-60-geht-nicht-hin.html Zahl der Darmkrebs-Neuerkrankungen geht leicht zurück 79 von 100 Versicherten der AOK Baden-Württemberg im Alter ab 60 Jahren haben in der Zeit von 2007 bis 2016 an einer Maßnahme der Darmkrebs-Früherkennung teilgenommen. Das zeigt eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Im Vergleich zu den bundesweiten Zahlen liegt Baden-Württemberg im Durchschnitt. Laut des „Versorgungs-Report Früherkennung“ des WIdO nahmen in Deutschland 78 Prozent der Versicherten über 60 zwischen 2007 und 2016 entweder den Stuhltest, die Darmspiegelung (Koloskopie) oder die Beratung zur Darmkrebs-Früherkennung in Anspruch. Das bedeutet aber auch, dass etwa jeder Fünfte die Möglichkeit der Früherkennung nicht genutzt hat. „Die Möglichkeit, an Darmkrebs zu erkranken, steigt vor allem, wenn Verwandte ersten Grades betroffen waren, so dass dann regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen besonders wichtig sind“, sagt Dr. Hans-Peter Zipp, Arzt bei der AOK Baden-Württemberg. Zudem spiele der Lebensstil eine erhebliche Rolle bei der Entstehung wie Übergewicht, Zigarettenkonsum, Bewegungsmangel oder hoher Alkoholkonsum. Schützend wirkten fett- und fleisch-arme Ernährung, gemüse- und salatreiche Kost, Nikotinverzicht, regelmäßige körperliche Aktivität und Gewichtsnormalisierung.

 

Darmkrebs stellt laut Robert Koch-Institut (RKI) in Deutschland mit jährlich etwa 61.000 Neuerkrankungen bei Männern die dritthäufigste und bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung dar. 90 von 100 Darmkrebserkrankungen werden nach dem 50. Lebensjahr diagnostiziert. Die Wahrscheinlichkeit, an Darmkrebs zu erkranken, verdoppelt sich bei Menschen im Alter über 40 Jahren alle zehn Jahre. Seit 2008 geht nach Angaben des RKI die Zahl der Neuerkrankungen bei Männern und Frauen aber leicht zurück. Das zeigen auch Zahlen der AOK Baden-Württemberg: Wurden 2015 noch rund 6.400 Versicherte wegen Darmkrebs behandelt, lag diese Zahl im Jahr 2017 bei etwa 5.400. „Verschiedene Faktoren können zur Senkung der Neuerkrankungsrate führen. Fachleute vermuten, dass die verbesserte Darmkrebsfrüherkennung zu dieser Entwicklung beiträgt“, erläutert Dr. Hans-Peter Zipp.

 

Bereits seit April 2014 bietet die AOK Baden-Württemberg ihren Versicherten, die am HausarztProgramm teilnehmen, die Koloskopie ab einem Alter von 50 Jahren an. Im Rahmen der Aktion Darm-Check 2014 und 2015 wertete das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg für eine Studie die Daten von knapp 85.000 Versicherten der AOK Baden-Württemberg aus. 1,9 Prozent der damals angeschriebenen Personen im Alter von 50 bis 54 Jahren nahmen an einer Koloskopie teil. Bei der Studie zeigte sich, dass bei knapp 7 von 100 durchgeführten Koloskopien Darmkrebs oder fortgeschrittene gutartige Tumore entdeckt wurden.

 

Das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, wird unter anderem von der familiären Veranlagung beeinflusst. Sind Verwandte ersten Grades, also beispielsweise Eltern oder Geschwister, an Darmkrebs, Darmpolypen, Eierstock-, Gebärmutter- oder Brustkrebs erkrankt, steigt das Risiko für eine Darmkrebserkrankung. Ob genetische Ursachen oder ein ähnlicher Lebensstil für das gehäufte Auftreten verantwortlich sind, ist nicht abschließend geklärt. Laut Krebsinformationsdienst wird das Erkrankungsrisiko zudem auch vom Lebensstil beeinflusst. So können ein möglichst normales Körpergewicht, regelmäßige Bewegung, Rauchverzicht, kein oder mäßiger Alkoholkonsum und Mittelmeerkost mit ihrem hohen Anteil an Ballaststoffen sowie geringem Anteil an Fett, Fleisch und Wurst das Darmkrebsrisiko senken. „Das zeigt, wie wichtig eine umfassende Beratung zur Früherkennung ist. So sollten Menschen mit familiär erhöhtem Risiko mit ihrem Hausarzt klären, ob für sie Früherkennung bereits vor dem 50. Lebensjahr sinnvoll ist“, sagt Dr. Hans-Peter Zipp.

 

Bei der Beratung sollte jeder Teilnehmer umfassend darüber informiert werden, welchen Nutzen eine Früherkennungsmaßnahme hat und welche Risiken damit verknüpft sind. Ein Blick in die aktuellen WIdO-Daten zeigt, dass in Deutschland hier noch Nachholbedarf besteht: Denn während 75 von 100 Teilnehmern nach eigenen Angaben über den Nutzen der Darmkrebs-Früherkennung informiert wurden, erhielten nur 36 von 100 Teilnehmern Informationen über mögliche Nachteile und Risiken. Die AOK Baden-Württemberg legt in ihrem Hausarzt- und FacharztProgramm gemeinsam mit ihren Ärztepartnern, dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg, ganz bewusst einen Schwerpunkt auf die umfassende Beratung und das Arzt-Patienten-Gespräch.

 

In Deutschland gehört die Früherkennung von Darmkrebs zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr können Männer und Frauen jährlich ihren Stuhl auf kleinste Blutmengen hin untersuchen lassen. Blut im Stuhl kann ein Hinweis auf eine Darmkrebserkrankung sein. Bisher konnten Männer und Frauen ab 55 Jahren eine Koloskopie vornehmen lassen. Dabei wird der Darm von innen mit einem Endoskop betrachtet. Ab diesem Jahr wird die Koloskopie auch in der Regelversorgung Männern bereits ab 50 Jahren angeboten. Denn Studien haben gezeigt, dass Männer ein höheres Erkrankungsrisiko haben als Frauen.

 

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news-2866 Fri, 01 Mar 2019 10:31:04 +0100 Baden-Württemberger treiben zu wenig Sport https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberger-treiben-zu-wenig-sport-2.html Laut Forsa-Befragung hält sich mehr als die Hälfte im Südwesten für weniger sportlich oder unsportlich Gut jeder dritte Baden-Württemberger (36 Prozent) treibt seltener als einmal pro Woche oder nie aktiv Sport. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. 43 Prozent der Befragten halten sich für weniger sportlich und 12 Prozent sagen, dass sie unsportlich sind. „Regelmäßiges sportliches Training stärkt unter anderem das Immunsystem, hält das Herz-Kreislauf-System fit und kann einer Vielzahl von Krankheiten vorbeugen“, sagt Eva Ortlieb, Sportwissenschaftlerin bei der AOK Baden-Württemberg. Drei- bis viermal in der Woche rund 30 Minuten Walken, Rad fahren oder Joggen sei schon ausreichend, um sportlich aktiv zu sein und etwas für seine Gesundheit zu tun.

 

Laut der Forsa-Befragung treiben knapp zwei Drittel (64 Prozent) der Baden-Württemberger mindestens einmal pro Woche in ihrer Freizeit aktiv Sport. Für diesen Teil der Menschen im Südwesten steht der Wunsch, körperlich fit zu sein, an erster Stelle: 67 Prozent der „Sporttreibenden“ veranlasst dies dazu, in ihrer Freizeit sportlich aktiv zu sein. Mehr als die Hälfte der Befragten treibt Sport, um den Körper bzw. die Figur in Form zu bringen: 53 Prozent wollen durch das Training ihr Gewicht halten oder abnehmen und 28 Prozent zielen darauf ab, Muskeln aufzubauen. Jeder Zweite (50 Prozent) sagt, dass er mit Sport etwas gegen gesundheitliche Beschwerden tun will (z. B. gegen Rückenschmerzen oder Bluthochdruck). Bei 47 Prozent der „Sporttreibenden“ trägt sportliche Betätigung zur Entspannung bzw. zum Stressabbau bei und 39 Prozent lockt der Spaß am Sport. Jeder Fünfte (20 Prozent) nutzt die Trainingseinheit, um Zeit mit Freunden oder Bekannten zu verbringen.

 

Problematisch ist jedoch, dass laut Forsa-Befragung jeder dritte Baden-Württemberger seltener als einmal pro Woche (22 Prozent) oder nie (14 Prozent) sportlich aktiv ist. Als weniger sportlich (43 Prozent) oder unsportlich (12 Prozent) sieht sich sogar mehr als die Hälfte der Befragten. Die Folgen von zu wenig regelmäßiger Bewegung könnten gesundheitliche Probleme und Übergewicht sein. Umso wichtiger sei es, mit dem Sport anzufangen, weiß Luisa Brune, Psychologin bei der AOK Baden-Württemberg. „Gerade im Frühling, wenn die Temperaturen steigen, ist für Sportmuffel der richtige Zeitpunkt, um sich an der frischen Luft zu bewegen“, sagt Brune. Denn, so die Expertin, der innere Schweinehund sei meist der größte Gegner auf dem Weg zu einem aktiveren Lebensstil. Um ihn zu überwinden, sei es wichtig, dass man sich nicht direkt zu Beginn mit zu hohen Vorsätzen überfordere. „Wenn man es gemächlich angeht, fällt der Einstieg umso leichter“, so Brune.

 

Die AOK Baden-Württemberg unterstützt ihre Versicherten mit verschiedenen Präventionsangeboten dabei, sich regelmäßig zu bewegen und dadurch ihre Gesundheit aktiv zu verbessern. Weitere Informationen dazu finden sich unter anderem bei den Kursangeboten im Internet unter www.aok.de.

 

Quelle: Die repräsentative Online-Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 29. Juni und dem 12. Juli 2018 insgesamt 1010 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Internetnutzer ab 18 Jahren in Baden-Württemberg.

 

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news-2858 Wed, 27 Feb 2019 10:06:59 +0100 250 Millionen Euro mehr im laufenden Jahr für Kliniken im Land https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/250-millionen-euro-mehr-im-laufenden-jahr-fuer-kliniken-im-land.html AOK Baden-Württemberg trägt mit 110 Millionen Euro den Löwenteil der zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser Die Krankenkassen stellen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg für die Versorgung ihrer Versicherten 2019 über 250 Millionen Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Den Löwenanteil der Steigerung trägt dabei mit rund 110 Millionen Euro die AOK Baden-Württemberg. Der Landesbasisfallwert steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Prozent. Die Finanzmittel, die von den Krankenkassen zum Betrieb der Krankenhäuser aufgebracht werden, liegen damit im Jahr 2019 bei fast 8,5 Milliarden Euro. „Die zu erwartenden Kostenentwicklungen im laufenden Jahr werden mit der Vereinbarung abgebildet“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Krankenhäuser wie auch Leistungsträger haben mit der Einigung eine solide Planungsgrundlage für das laufende Jahr.“

 

Die für Baden-Württemberg vereinbarte Preissteigerung beim Landesbasisfallwert, ohne Berücksichtigung von Ausgleichen (zum Beispiel für Fehleinschätzungen oder andere einmalige Effekte), ist in diesem Jahr einer der höchsten bundesweit. Nachdem sich die Krankenkassen im Land und die Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg auf den neuen Landesbasisfallwert (LBFW) geeinigt haben, können die Versicherten auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Krankenhausbehandlung im Südwesten erwarten. „Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität und guter Versorgung zwingend auf nötige Strukturreformen angewiesen ist“, so Dr. Hermann.

 

 

Zusatzinformation für die Redaktionen:

Die Krankenkassen im Land und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft legen jährlich in gemeinsamen Verhandlungen den Landesbasisfallwert (LBFW) fest. Der zahlbare Landesbasisfallwert wird zum 01.03.2019 um 2,49 Prozent von 3.453,17 Euro auf 3.539,12 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die Fallpauschalen, die mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser bilden. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2018.

 

 

 

 

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news-2855 Wed, 20 Feb 2019 11:58:01 +0100 AOK Baden-Württemberg nimmt Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen stärker in den Fokus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-nimmt-gesundheitsversorgung-in-laendlichen-regionen-staerker-in-den-fokus.html Südwest-AOK investiert dort zusätzlich 20 Millionen Euro und setzt auf Arztentlastung und Web-Anwendungen Dass mit dem Hausarztvertrag und den Facharztverträgen im Südwesten deutschlandweit einzigartige und spürbar bessere Strukturen geschaffen wurden, zeigen aktuelle Befragungsergebnisse des Meinungsforschungsinstituts forsa. Danach sind drei von vier Baden-Württemberger mit der Hausarztdichte im Land zufrieden (76 Prozent), bei der Facharztversorgung sind es immerhin 55 Prozent. „Was wir gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg über zehn Jahre hinweg etabliert und konsequent vorangetrieben haben, ist schlichtweg eine nachhaltig bessere Versorgung. Mittlerweile nehmen 1,6 Millionen Versicherte und 7.500 Haus-, Kinder- und Fachärzte daran teil“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

 

Auch wenn die Herausforderungen für die ärztliche Versorgung vor allem in ländlichen Regionen noch nicht konkret spürbar seien, erkennbar seien sie allemal. Hermann: „Ein Drittel der Hausärzte in Baden-Württemberg wird innerhalb der nächsten fünf Jahren voraussichtlich in Ruhestand gehen, außerdem ist mit der Gesellschaft des langen Lebens auch ein wachsender Bedarf an medizinischer Betreuung verbunden. Wir nehmen die ländlichen Regionen deshalb jetzt stärker in den Fokus.“ Die Idee einer Regionalkomponente in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung lehne er in diesem Zusammenhang deutlich ab. „Gelder wie die zusätzlichen 20 Millionen Euro, mit denen wir die Versorgung auf dem Land fördern, zukünftig dirigistisch in tendenziell überversorgte Metropolen zu pumpen, wäre gegen das Interesse der Versicherten.“

 

Dr. Berthold Dietsche, Vorstand des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bestätigt die schwieriger werdende Situation auf dem Land: „Wir empfehlen ländlichen Gemeinden, in denen sich ein Nachfolgeproblem abzeichnet, sich frühzeitig mit dem ansässigen Hausarzt in Verbindung zu setzen und ihn bei Bedarf bei der Suche eines Praxisnachfolgers zu unterstützen.“ Derzeit seien beispielsweise 20 Gemeinden in Baden-Württemberg über die Internetplattform Perspektive Hausarzt auf der Suche nach einem Hausarzt.

 

Das allein, sind sich die Partner einig, werde aber nicht genügen. Vielmehr müssten auch die Strukturen vor Ort weiter angepasst und verbessert werden. Einen Teil der Lösung sehen sie in der konsequenten Entlastung der Ärzte. Als Beispiel führt Dietsche die VERAHs (Versorgungsassistentinnen und -assistenten in der Hausarztpraxis) an. „Sie unterstützen die Hausärztinnen und -ärzte, indem sie beispielsweise Patienten mit chronischen Erkrankungen regelmäßig in ihrer häuslichen Umgebung besuchen und ihnen dabei helfen, den Umgang mit ihrer Krankheit im Alltag zu meistern“, so Dietsche. Aktuell seien für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg 2.200 VERAHs im Einsatz. Wichtiger Baustein sei PraCMan, ein Hausarztpraxis-basiertes Case Management für chronisch kranke Patienten. Es ermögliche den VERAHs durch Software Assessments, Hilfeplanung und Monitoring eine engmaschige Betreuung dieser Versicherten unter Supervision des Hausarztes. 520 VERAHs, die vor allem in ländlichen Regionen tätig sind, stehe für ihre Tätigkeit zudem ein Fahrzeug zur Verfügung, das die Ärzte, die am Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen, zu vergünstigten Konditionen leasen könnten.

 

Einen vergleichbaren Ansatz gibt es für die Fachärzte. „Nach Vorbild der VERAH übernehmen im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg aktuell mehr als 300 Entlastungsassistentinnen und -assistenten in der Facharztpraxis (EFA) delegationsfähige Aufgaben und tragen dadurch zur Arztentlastung und zur weiteren Verbesserung der Patientenversorgung bei“, so Dr. Norbert Smetak, Stellvertretender Vorsitzender bei MEDI Baden-Württemberg.

 

„Neben der Entlastung der Ärzte wollen wir die strukturierte Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten noch weiter verbessern“, so Hermann. Wie dies gelingen könne, zeige beispielhaft TeleDerm. Dabei werden auffällige Hautveränderungen in der Hausarztpraxis fotografiert und an teilnehmende Hautärzte übermittelt. Innerhalb von nur 48 Stunden erhält der Hausarzt einen Befund und kann auf dieser Grundlage, falls notwendig, weitere Behandlungsschritte einleiten. „Digitale Möglichkeiten wie diese werden wir weiter, wo sie sinnvoll und akzeptiert sind, als wichtigen Baustein der zukünftigen gesundheitlichen Versorgung ausloten“, so der AOK-Chef. Entscheidend sei jedoch, dass sie in vertrauensvolle zwischenmenschliche Strukturen eingebettet seien. Dazu biete das Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg beste Voraussetzungen.

 

 

 

Hinweis an die Redaktionen:

Für die repräsentative Erhebung führte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Zeitraum von Januar bis Februar 2019 computer-gestützte Telefoninterviews mit 519 Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern durch.

 

Die vollständigen Befragungsergebnisse sowie weitere Informationen zu PraCMan, TeleDerm und VERAH stehen im Mediaportal der AOK Baden-Württemberg www.aok-bw-presse.de zum Download bereit.

 

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news-2833 Fri, 15 Feb 2019 08:51:07 +0100 Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg wählt neuen Vorstandsvorsitzenden https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verwaltungsrat-der-aok-baden-wuerttemberg-waehlt-neuen-vorstandsvorsitzenden.html Johannes Bauernfeind neuer Chef der Südwest-AOK ab 01.01.2020 „Der Verwaltungsrat freut sich, dass mit Johannes Bauernfeind eine hervorragend geeignete Persönlichkeit ab 2020 in der Nachfolge von Herrn Dr. Christopher Hermann an die Spitze der AOK Baden-Württemberg tritt“, so die alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg, Monika Lersmacher, am Freitag (15.02.2019) nach der Sondersitzung des höchsten Gremiums der mit 4,45 Millionen Versicherten weitaus größten Kranken- und Pflegekasse im Land. Damit sind durch den Verwaltungsrat frühzeitig die Weichen dafür gestellt worden, dass die AOK Baden-Württemberg ihren erfolgreichen Wachstumskurs der letzten Jahre auch zukünftig nahtlos fortsetzen könne. „Die Wahl von Herrn Bauernfeind ist ein klares Signal dafür, dass wir auf Kontinuität in der auf Qualität und Stabilität angelegten Geschäftspolitik der AOK Baden-Württemberg setzen.“

 

Auf seiner Sondersitzung hatte der Verwaltungsrat den 52-jährigen Johannes Bauernfeind einstimmig zum neuen Vorsitzenden der AOK Baden-Württemberg ab 01.01.2020 gewählt. Bauernfeind folgt dem seit Oktober 2011 auf dieser Position amtierenden Dr. Hermann (64), dessen Vertrag Ende des Jahres ausläuft. Johannes Bauernfeind, von Hause Diplom-Volkswirt, ist bei der AOK Baden-Württemberg seit vielen Jahren in verschiedenen Führungspositionen verantwortlich tätig, zunächst als Fachbereichsleiter Krankenhaus und Leiter der von ihm selbst aufgebauten Stabsstelle Versorgungscontrolling und Analytik in der Hauptverwaltung in Stuttgart, in den letzten fünf Jahren als Geschäftsführer der Bezirksdirektion Neckar-Fils mit Sitz in Esslingen. Bauernfeind kennt damit sowohl die strategischen als auch die operativen Notwendigkeiten und Herausforderungen für die fünftgrößte Krankenkasse in Deutschland im hart umkämpften Krankenversicherungsmarkt in geradezu vorbildlicher Art und Weise.

 

Der Verwaltungsrat verbindet, so die alternierende Vorsitzende abschließend, mit seiner Entscheidung die Gewissheit, dass die AOK Baden-Württemberg auch zukünftig zum Wohle ihrer Versicherten und Beitragszahler die herausragende Stellung im Konzert der Kassen in Deutschland festigen und Gesundheits- und Pflegepolitik in Baden-Württemberg entscheidend mitprägen wird.

 

 

 

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news-2811 Thu, 24 Jan 2019 09:52:41 +0100 Österreichische Delegation informiert sich zum Orthopädievertrag https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/oesterreichische-delegation-informiert-sich-zum-orthopaedievertrag.html Österreichische Delegation informiert sich zum Orthopädievertrag Der Stellvertretende Landeshauptmann des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich, Dr. Stephan Pernkopf, hat mit seinem heutigen Besuch in Baden-Württemberg einen wichtigen Termin zum Gesundheitswesen auf der Agenda: In seiner Funktion als Verantwortlicher für die Landeskliniken in Niederösterreich besucht er mit einer Delegation in Ostfildern eine Facharztpraxis für Orthopädie, um sich über die Vorteile der alternativen Regelversorgung zu informieren. „Wir freuen uns, dass wir uns hier zum Erfolgsmodell ‚hausarztzentrierte Versorgung‘ und den angeschlossenen Orthopädie-Facharztvertrag aus erster Hand informieren können“, sagt Pernkopf. „Wir nutzen die Anregungen, um in Niederösterreich niedergelassene Ärzten und Kliniken besser zu verzahnen und so eine bessere Versorgung der Patienten und effektivere Prozesse bei den Medizinern zu erreichen.“

 

In der Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie von Dr. Burkhard Lembeck in Ostfildern bei Stuttgart werden die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und des Facharztvertrags Orthopädie greifbar. „Für die Entstehung einer Krankheit spielen die Umstände und die Faktoren in der Umgebung des Patienten eine große Rolle und bei der Entscheidung für die geeignete Therapie muss der Patient mitgenommen werden“, sagt Lembeck, der auch MEDI-Sprecher und Landesvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie in Württemberg ist. „Darum ist das Gespräch mit dem Patienten so wichtig. Im Südwesten haben wir ein System entwickelt, in dem sprechende Medizin honoriert wird und das zahlt sich aus, weil der Patient nachweislich eine bessere Versorgung hat.“

 

Auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, sieht Vorteile aus Sicht der Mediziner: „In den Haus- und Facharztverträgen gibt es eindeutige Regelungen bezüglich des Zeitrahmens, in dem ein Patient eine Behandlung bekommen muss. Das ist deswegen möglich, weil in diesen Verträgen, im Gegensatz zum Kollektivvertrag, jeder Behandlungsfall bezahlt und nicht bei Überschreitung eines Budgets einfach gestrichen und damit nicht bezahlt wird.“

 

Vor über zehn Jahren haben die AOK Baden-Württemberg und ihre Partner eine Alternative zur Regelversorgung im Südwesten Deutschlands aufgebaut und diese sukzessive um Facharztverträge ergänzt. „Wir nennen das hausarztzentrierte Versorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der angeschlossene Facharztvertrag Orthopädie verzahnt die Versorgung zwischen Hausärzten und Orthopäden noch enger und bietet für Mediziner sowie Versicherte viele Vorteile, wie aktuelle Studienergebnisse der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg belegen: Teilnehmer der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) werden besser versorgt, Doppeluntersuchungen werden vermieden und erstmals sind sogar Hinweise auf Überlebensvorteile erkennbar. Zudem werden Strukturen geschaffen, die den Medizinern ermöglichen sich mehr Zeit für die Beratung zu nehmen.

 

„Wir wissen, dass die Zeit eines Arztes knapp bemessen ist“, so AOK-Chef Hermann. „Wenn wir den Ärzten die Möglichkeit verschaffen möchten, ihre Patienten adäquat zu beraten, müssen wir die Beratungszeit entsprechend bezahlen. Die sprechende Medizin, die wir in der alternativen Regelversorgung fördern, kann vielen Patienten erwiesenermaßen unnötige Operationen ersparen.“

 

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg ergänzt: „Das Haus- und Facharztprogramm in Baden-Württemberg ist auch deshalb ein Erfolgsmodell, weil der Hausarzt als Lotse für eine strukturierte Einbindung von Facharztkompetenzen in die Versorgung der Patientinnen und Patienten sorgt. Pro Jahr 2,1 Millionen mehr Hausarztkontakte und 1,2 Millionen weniger unkoordinierte Facharztkontakte in der HZV im Vergleich zur Regelversorgung belegen, dass die Koordination funktioniert.“

 

Über die hausarztzentrierte Versorgung und das angeschlossene Facharztprogramm:

Die hausarztzentrierte Versorgung startete 2008. Das Facharztprogramm begann 2010 mit Kardiologie und wird sukzessive um weitere Fachgebiete erweitert. Die Versorgung von Menschen mit orthopädischen Erkrankungen und Beschwerden im Rahmen des Facharztvertrags Orthopädie gibt es seit 2014. Für Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Krankheiten besteht seit Januar 2018 ein eigener Versorgungspfad, das Modul Rheumatologie im Rahmen des Facharztvertrags Orthopädie.

 

Derzeit nehmen knapp 5.000 Haus- und Kinderärzte und rund 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an den Verträgen im Südwesten teil. Sie verantworten gemeinsam die Versorgung von knapp 1,6 Millionen HZV-Versicherten und mehr als 650.000 Versicherten im gemeinsamen Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK.

 

 

Video "Zehn Jahre bessere Versorgung"

Audio-Statement Dr. Christopher Hermann zur HZV

 

Kontakt (Pressestellen):

 

AOK Baden-Württemberg – Telefon: 0711 2593-229

Bosch BKK – Telefon: 0711 811-30790

MEDI Baden-Württemberg – Telefon: 0711 806079-223

Hausärzteverband Baden-Württemberg – Telefon: 0172 201 0390

 

 

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news-2808 Wed, 23 Jan 2019 10:43:22 +0100 Plus 25 Prozent: Krankenkassen unterstützen Ausbildung in Kliniken mit über 340 Millionen Euro https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/plus-25-prozent-krankenkassen-unterstuetzen-ausbildung-in-kliniken-mit-ueber-340-millionen-euro.html Mehr als 12.000 Ausbildungsplätze an baden-württembergischen Krankenhäusern Die Krankenkassen in Baden-Württemberg stellen den Kliniken im Land 2019 über 340 Millionen Euro für die Ausbildung von Gesundheitsfachkräften zur Verfügung – ein Viertel mehr als noch im Vorjahr. Die AOK-Baden-Württemberg trägt daran mit über 150 Millionen Euro den Löwenanteil. „Die Steigerung dieses Jahr ist erheblich und muss qualitätsorientiert eingesetzt werden“, so Nadia Mussa, Fachbereichsleiterin Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Einen großen Teil der zusätzlichen Summe erhalten die Krankenhäuser im Zuge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes für Auszubildende im ersten Lehrjahr. „Gut ausgebildete Fachkräfte sind eine wichtige Voraussetzung für gute Qualität in der stationären Versorgung“, so Mussa. Im Interesse der Auszubildenden und der Versicherten müsse dieses Geld in die Steigerung der Ausbildungsqualität, insbesondere in die Freistellung einer ausreichenden Zahl von Praxisanleitern investiert werden“, so die Krankenhausexpertin weiter.

 

Neu ist auch, dass betrieblich-schulische Auszubildende – beispielsweise angehende Physiotherapeuten und Medizinisch-technische Assistenten – 2019 eine Ausbildungsvergütung bekommen. Die Krankenkassen in Baden-Württemberg erwarten allein dafür zusätzliche Kosten in Höhe von mehr als 25 Millionen Euro.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Der Ausbildungsfonds wird von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft verwaltet und von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg finanziert. Für jeden Patienten/in im Krankenhaus zahlen die Krankenkassen einen pauschalen Ausbildungszuschlag von 145,48 Euro (2018: 113,99 Euro).

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news-2800 Fri, 18 Jan 2019 09:37:55 +0100 Fehltage steigen leicht an https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/fehltage-steigen-leicht-an.html Im Jahr 2018 fehlten die bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Berufstätigen im Schnitt 18,6 Tage Der Krankenstand im Südwesten ist nach aktuellen Zahlen der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zu den beiden zurückliegenden Jahren leicht gestiegen. Die AOK Baden-Württemberg verzeichnete 2018 im Schnitt pro Mitglied 18,6 Fehltage. Das sind 0,4 Tage mehr als 2017 und 0,2 Tage mehr als 2016. Der Krankenstand ist mit 5,1 Prozent im Vergleich zu 2017 um 0,1 Prozent höher.

 

Wie die aktuellen Zahlen zeigen, sind bei Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg insgesamt 3,37 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 35,84 Millionen Fehltage registriert worden. Die Erwerbspersonen in Baden-Württemberg waren 2018 durchschnittlich (1,8-mal) etwas häufiger krankgeschrieben als im Vorjahr (1,7-mal). Für die krankheitsbedingten Fehltage sind besonders Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (22,0 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (14,3 Prozent), psychische Störungen (11,3 Prozent) sowie Verletzungen (10,5 Prozent) verantwortlich. Während die Zahlen für Verletzungen nahezu unverändert geblieben sind, belegt die aktuelle Auswertung bei den Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Rückenschmerzen, sonstige Bandscheibenschäden und Schulterläsionen) einen leichten Rückgang. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage, die auf psychische Störungen zurückzuführen sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich leicht angestiegen, und auch die Zahl für Krankheiten des Atmungssystems hat sich leicht erhöht.

 

„Bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegen Probleme des Bewegungsapparats, aber insbesondere Rückenleiden, mit Abstand an der Spitze. Jeder vierte Krankheitstag in Baden-Württemberg ist mittlerweile auf Rückenschmerzen zurückzuführen“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. „Zu den Hauptursachen für Rückenbeschwerden zählen Bewegungsmangel, Fehlhaltungen und einseitige Belastungen im Alltag und im Beruf“, erklärt die Expertin mit sportmedizinischer Zusatzqualifikation. Untersuchungen zeigen, dass regelmäßiges körperliches Training wie zum Beispiel Walking, Beweglichkeits- und Krafttraining Arbeitsunfähigkeit wegen chronifizierender Rückenschmerzen deutlich verringert. „Der Arzt sollte den Patienten daher gut informieren und ihn aktiv einbeziehen zur Vorbeugung von Rückenschmerzen und zur Linderung bestehender Beschwerden“, erläutert PD Dr. Sabine Knapstein. Beides orientiert sich an den individuellen Ursachen der Beschwerden und den Risikofaktoren. Die Versorgung im Rahmen des Orthopädie-Vertrags der AOK Baden-Württemberg berücksichtigt unter anderem auch diese wissenschaftlichen Erkenntnisse; AOK-Haus- und FacharztProgramm fördern gemeinsam die engere Vernetzung und den interdisziplinären Austausch der teilnehmenden Ärzte.

 

Mehr als die Hälfte der Mitglieder der AOK Baden-Württemberg (55,9%) war 2018 mindestens einmal krankgeschrieben. Dies entspricht ungefähr den Werten der Jahre 2017 und 2016. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und sie für dieses Thema zu sensibilisieren, bietet die AOK Baden-Württemberg neben typischen gesundheitsförderlichen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Führungs- und Unternehmenskultur, des Betriebsklimas, der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei der Betreuung der Betriebe an. Oft reichen schon wenige Maßnahmen, um rückenschonender zu arbeiten und einseitige Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

 

 

Anmerkung für die Redaktionen:

Der Analyse liegen die Daten von mehr als 2,5 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern in Baden-Württemberg zugrunde. Der Krankenstand beschreibt die Arbeitsunfähigkeitstage im Kalenderjahr. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) aller Arbeitsunfähigkeitstage sind auf die vier beschriebenen Krankheitsarten zurückzuführen.

 

 

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news-2788 Mon, 14 Jan 2019 11:25:53 +0100 AOK Baden-Württemberg beruft Beirat Digitalisierung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-beruft-beirat-digitalisierung.html Breites Expertengremium begleitet digitalen Transformationsprozess Die AOK Baden-Württemberg hat einen Beirat aus Experten der Gesundheits- und Digitalwirtschaft berufen, der den Vorstand ab sofort in allen Fragen des weiteren digitalen Transformationsprozesses der größten Krankenkasse im Südwesten beraten wird. „Dass sich die fünftgrößte Krankenkasse in Deutschland bei der digitalen Transformation für die Anregungen und Impulse externen Sach- und Fachverstandes öffnet, begrüße ich als mutigen und richtigen Schritt“, so Prof. Dr.-Ing. Prof. e. h. Wilhelm Bauer, geschäftsführender Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, der in der konstituierenden Sitzung des Beirats zum Vorsitzenden gewählt wurde. Gesundheit sei ebenso wie Digitalisierung ein Megathema. Deren Entwicklung würde unsere Gesellschaft auf Jahre weiter prägen. Daher halte er es für zielführend, möglichst viele unterschiedliche Blickwinkel zu berücksichtigen, wie es der neue Beirat exemplarisch ermögliche.

 

Ausgaben in Höhe von 34 Milliarden Euro, so eine aktuelle Studie, hätte das deutsche Gesundheitswesen 2018 durch Digitalisierung vermeiden können. Zugleich stehe noch jeder vierte Deutsche dem Gedanken ablehnend gegenüber, seine Gesundheitsdaten mit Ärzten, Kliniken und der Krankenkasse zu teilen, wie ein großes Beratungsunternehmen kürzlich in einer repräsentativen Befragung ermittelte. „Mehr digitale Prozesse können die Gesundheits- und Pflegeversorgung der Menschen im Land spürbar verbessern“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zugleich gelte: „Qualität schlägt Geschwindigkeit.“ Man müsse Chancen und Risiken jederzeit aufmerksam im Auge behalten und vor allem den Mehrwert für Versicherte und Patienten in den Mittelpunkt aller digitalen Innovationen rücken.

 

 

Zusammensetzung des Beirats Digitalisierung:

• Prof. Dr. Ing.-Prof. e. h. Wilhelm Bauer, geschäftsführender Leiter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

• Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender MEDI

• Harry Gatterer, Geschäftsführer Zukunftsinstitut

• Prof. Dr. Christoph Igel, Leiter Educational Technology Lab am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz

• Dr. rer. pol. Ilona Köster-Steinebach, Geschäftsführerin Aktionsbündnis Patientensicherheit

• Prof. Dr. Jörg Martin, Medizinischer Geschäftsführer Regionale Kliniken Holding RKH

• Dr. Alexander Schachinger, Geschäftsführer EPatient RSD

• Frank Stratmann, digitaler Berater und Blogger

• Roland Hamm, Versichertenvertreter

• Götz Anselm Maier, Arbeitgebervertreter

 

 

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news-2748 Tue, 18 Dec 2018 11:01:55 +0100 Entwicklungsstörungen: Fast 40 Prozent der baden-württembergischen Jungen zwischen fünf und sieben Jahren betroffen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/entwicklungsstoerungen-fast-40-prozent-der-baden-wuerttembergischen-jungen-zwischen-fuenf-und-sieben-j.html Nicht jede Entwicklungsstörung braucht eine Therapie Die Zahl der Schulstarter mit Entwicklungsstörungen steigt weiter. Aktuelle Zahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen, dass in Baden-Württemberg rund jedes dritte Kind zwischen fünf und sieben Jahren Auffälligkeiten in der motorischen, sprachlichen oder kognitiven Entwicklung aufweist – ein Plus von 28 Prozent in nur zehn Jahren. Jungen sind deutlich häufiger betroffen als Mädchen. Die Zahl therapeutisch betreuter Kinder wächst dagegen deutlich langsamer: Nur jedes zweite dieser Kinder besucht einen Sprach-, Ergo- oder Physiotherapeuten. 2008 lag ihr Anteil noch bei sechs von zehn. Für den Heilmittelbericht analysierte das WIdO die Behandlungsdaten über 110.000 Fünf- bis Siebenjährigen, die bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind.

 

„Nicht jede Entwicklungsstörung bedarf gleich einer Therapie“, so Dr. med. Hans-Peter Zipp, Kinder- und Jugendarzt bei der AOK Baden-Württemberg. Ob eine gezielte Behandlung erforderlich ist, richte sich nach der Art und Schwere der Störung beziehungsweise dem individuellen Verlauf. „Insofern ist es bemerkenswert, dass die relative Zahl der Fünf- bis Siebenjährigen, die von einem Sprach-, Ergo- oder Physiotherapeuten unterstützt wird, gemäß dem Heilmittelbericht des WIdO abnimmt.“ Gerade in der Phase, die durch den Schulstart ohnehin viel Veränderung und Wandel für die Kinder und ihr Umfeld bedeute, solle sorgsam überprüft werden, ob eine Therapie angemessen sei und inwieweit Potenzial zur anderweitigen individuellen Unterstützung wie beispielsweise Übungsmöglichkeiten in Eigenregie bestehe.

 

Ungebrochen bleibt der Trend, dass deutlich mehr Jungen als Mädchen unter Entwicklungsstörungen leiden. So zeigt die WIdO-Studie, dass fünf- bis siebenjährige Jungen rund 1,5-mal so oft in ihrer Entwicklung gestört sind wie gleichaltrige Mädchen, zwei Drittel der therapierten Kinder sind Jungen. „Die Ursachen von Entwicklungsstörungen sind komplex und vielfältig“, so Dr. Leslie Trautrims-Michelitsch, verantwortlich für das Behandlungsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. Bis heute könne die Wissenschaft nicht zweifelsfrei erklären, weshalb Jungen häufiger betroffen seien als Mädchen. „Es gibt Hinweise auf genetische Ursachen. Auch psychosoziale Faktoren könnten eine wichtige Rolle spielen“, so Trautrims-Michelitsch.

 

 

 

Hinweis an die Redaktionen:

Für den Heilmittelbericht 2018 hat das WIdO die über 37,2 Millionen Heilmittelrezepte analysiert, die im Jahr 2017 für die rund 71,4 Millionen GKV-Versicherten ausgestellt wurden. Heilmittel umfassen ergotherapeutische, sprachtherapeutische, podologische und physiotherapeutische Leistungen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Der vollständige Bericht steht zum Download bereit.

 

 

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news-2746 Mon, 17 Dec 2018 11:38:10 +0100 Mehr Transparenz im Pharmamarkt dringend notwendig https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-transparenz-im-pharmamarkt-dringend-notwendig.html Neues Gesetz zur Arzneimittelaufsicht zeigt in die richtige Richtung Positive Aspekte sieht Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, in dem heute bei der Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss diskutierten Referentenentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). „Das Gesetz stärkt in einem ersten Schritt die Arzneimittelaufsicht und die Arzneimittelrabattverträge als wirksames Steuerungsinstrument“, unterstreicht Hermann. Rabattverträge sorgten für die Planungssicherheit beim Hersteller und maßgeblich für die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten, indem ausreichend Packungen für den deutschen Markt zur Verfügung stehen.

 

Dass der Gesetzesentwurf die Rolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) grundsätzlich stärkt, zeigt für Hermann deutlich in die richtige Richtung. Die AOK Baden-Württemberg habe sich nicht erst seit den Arzneimittelskandalen des Sommers 2018 für deutlich mehr Transparenz im Arzneimittelmarkt eingesetzt und dabei auch die Kernforderung erhoben, dass die Pharmaindustrie dem BfArM in allen versorgungsrelevanten Belangen auskunftspflichtig sein müsse. „Wenn das BfArM künftig auch Namen und Anschrift von Wirkstoffherstellern auf seinem Internetportal angeben muss, bringt das tatsächlich etwas mehr Licht in den Pharmamarkt.“ Doch nicht nur Pharmaunternehmen sollten Lieferprobleme verpflichtend melden – alle Akteure der Handelskette (auch Großhandel und Apotheken) müssten ebenso verpflichtet werden, dem Bundesinstitut als Trustcenter regelmäßig ihre Lagerbestände zu übermitteln, fordert Hermann. Um überhaupt erst abschätzen zu können, wie groß ein etwaiges Problem ist, hält der AOK-Chef zudem eine Nachhaltung der im Markt befindlichen Packungsmengen verschreibungspflichtiger Arzneimittel für überfällig.

 

Ein weiterer erster Schritt in die richtige Richtung sei es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium bei der Importförderquote die Einsparungsgrenze von 15 Euro endlich abschaffen möchte.

 

Die noch ausstehende Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im parlamentarischen Verfahren vorausgesetzt, könnte das GSAV im Sommer 2019 in Kraft treten.

 

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news-2737 Wed, 12 Dec 2018 11:24:29 +0100 Psychisch kranke Jugendliche besser versorgt https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/psychisch-kranke-jugendliche-besser-versorgt.html Modellvorhaben für intensive ambulante Betreuung verhindert Psychiatrieaufenthalte für Heranwachsende Rund 14.400 Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Alter von 16 bis 24 Jahren leiden unter schweren Störungen der Emotionsregulation wie Borderline-Störungen, ausgeprägte ADHS, Störungen des Sozialverhaltens, posttraumatische Belastungsstörungen oder schwere Essstörungen. In den vergangenen 5 Jahren stieg die Anzahl der Versicherten mit solchen Diagnosen um 34 Prozent. Um die psychiatrische Versorgung zu verbessern und zu vermeiden, dass sich die Krankheitsbilder verschlechtern und chronisch werden, initiiert die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim und dem BKK Landesverband Süd ein neuartiges Modellvorhaben. „Eine intensive ambulante Betreuung mit festen Ansprechpartnern steht dabei im Vordergrund. Diese soll dazu beitragen, dass weniger Klinikaufenthalte nötig sind und Krisen der jungen Leute rechtzeitig erkannt und behandelt werden“, so Nadia Mussa, Leiterin des Fachbereichs Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Im Jahr 2017 wurden mehr als 900 Versicherte der AOK Baden-Württemberg im Alter von 16 bis 24 Jahren aufgrund von Störungen der emotionalen Regulation im Krankenhaus behandelt. 42,5 Prozent von ihnen waren länger als sechs Wochen im Krankenhaus. „Häufig sind lange und wiederholte Aufenthalte in der Psychiatrie notwendig, was gerade für junge Menschen sehr belastend ist und einen Bruch in ihrer Biografie bedeutet“, so Mussa.

 

Etwa 75 Prozent der schweren psychiatrischen Erkrankungen beginnen in der Adoleszenz, d.h. in einem Alter von 16 bis 24 Jahren. Der frühe Beginn dieser Störungen stellt die Betroffenen vor die Herausforderung, die zentralen Aufgaben des Erwachsenwerdens unter deutlich erschwerten Bedingungen zu bewältigen: „Die Entwicklung der eigenen Identität, Werte und Ziele sowie die Anpassung an wechselnde soziale Bedingungen, müssen unter dem Einfluss von psychischen Erkrankungen gestaltet werden. Hierfür benötigen die Betroffenen Unterstützung durch ein Netz an Therapeuten und Ärzten“, erklärt Professor Dr. Martin Bohus, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Psychiatrische und Psychosomatische Psychotherapie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim, der gemeinsam mit Professor Dr. Tobias Banaschewski, Ärztlicher Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, für das Modellvorhaben und das therapeutische Konzept verantwortlich ist.

 

Vor allem der Übergang von der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Erwachsenenpsychiatrie belaste häufig die Behandlung: „Hier setzt das Modellvorhaben an, indem ein sogenanntes Track-Konzept etabliert wird. Über einen langen Zeitraum haben die Patientinnen und Patienten feste Ansprechpartner, die ihnen zur Seite stehen. Dadurch können viele Krisen vermieden bzw. rechtzeitig erkannt werden, um früh zu intervenieren. Durch diese intensive Begleitung während der gesamten Adoleszenz erreichen wir nachhaltige Behandlungserfolge und vermeiden unnötige Aufenthalte in der Klinik“, so Banaschewski.

 

Katrin Erk, Kaufmännischer Vorstand des ZI, lobt das Engagement der Projektpartner für eine verbesserte Versorgung: „Wir begrüßen es sehr, dass die AOK Baden-Württemberg und der BKK Landesverband Süd mit dem Modellvorhaben innovative Behandlungskonzepte des ZI aufgreift und hierfür die vom Gesetzgeber geschaffenen flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten nutzen.“

 

Das Modellvorhaben startete im Herbst 2018, hat eine Laufzeit von 8 Jahren und wird wissenschaftlich evaluiert.

 

 

 

 

Zusätzliche Informationen für Journalisten zum Modellvorhaben:

Der Fokus des Modellvorhabens liegt auf einer Intensivierung der ambulanten Behandlung. Hierfür wird ein sogenanntes Track-Konzept auf Basis der „Dialektisch Behavioralen Therapie“ eingeführt: Im Zentrum der Behandlung steht die Vermittlung von spezifischen Fähigkeiten zur Stresstoleranz, Emotionsregulation, Selbstakzeptanz und zwischenmenschlicher Kompetenz. Die Patientinnen und Patienten erhalten ergänzend zur regulären ambulanten Behandlung in der Hochschulambulanz Gruppentherapien und die Möglichkeit der Behandlung zu Hause (Home Treatment) sowie ein kontinuierliches erlebnispädagogisch basiertes Programm. Hier werden zum Beispiel wöchentliche Gruppenabende, Wochenendaktivitäten oder gemeinsame Ausfahrten angeboten. Bei Stabilisierung der Patienten und nach Abschluss der Einzel- und Gruppentherapien in der Hochschulambulanz erfolgt die kontinuierliche begleitende Betreuung der Patienten über onlinegestützte Kontaktaufnahmen sowie quartalsweise Termine bei Bedarf. Durch diesen langfristig angelegten Behandlungsverlauf und dem damit verbundenen dauerhaften Patientenkontakt können akute Krisen reduziert bzw. kann umgehend dem Bedarf entsprechend behandelt werden.

 

 

Das Modellvorhaben basiert auf der innovativen therapeutischen Arbeit am Adoleszentenzentrum des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim. Das Adoleszentenzentrum ist eine gemeinsame Behandlungseinheit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin sowie des Instituts für Psychiatrische und Psychosomatische Psychotherapie. Durch die enge Zusammenarbeit dieser drei Abteilungen finden Patienten hier erstmals in Deutschland ein störungsspezifisches und kontinuierliches Behandlungsangebot über die komplette Phase der Adoleszenz.

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news-2736 Tue, 11 Dec 2018 15:01:40 +0100 Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg bestätigt Wachstumskurs: https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verwaltungsrat-der-aok-baden-wuerttemberg-bestaetigt-wachstumskurs.html Beitragssatz sinkt ab 2019 um 0,1 Prozentpunkte – Neue Satzungsleistungen verbessern Versorgung weiter „Die AOK Baden-Württemberg bleibt auf klarem Wachstumskurs und versichert mit nunmehr über 4,454 Millionen Menschen mehr Baden-Württemberger als jemals zuvor“, sagt Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite, am Dienstag (11.12.2018) nach der Sitzung des Verwaltungsrats. Im Vergleich zum Januar 2018 sei die Versichertenzahl damit erneut um weitere mehr als drei Prozent angestiegen, so Lersmacher weiter. Der Wachstumskurs liegt laut Vorstandschef, Dr. Christopher Hermann, im auf Qualität und Stabilität angelegten, soliden Wirtschaften begründet, was jetzt auch die Senkung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent ermögliche. Parallel zum ab 01.01.2019 abgesenkten Beitragssatz investiert die AOK Baden-Württemberg weiter zielgenau in neue Leistungen zur Schließung erkannter Versorgungslücken einzelner Versichertengruppen.

 

Lersmacher: „Die AOK Baden-Württemberg hat den Beitragssatz drei Jahre in Folge stabil gehalten und kann ihn trotz hoher auf die Kasse zukommender Finanzbelastungen guten Gewissens zum Jahresanfang um 0,1 Punkte senken. Dadurch entlasten wir die Beitragszahler im nächsten Jahr um fast 90 Millionen Euro.“

 

Zur weiteren Entlastung der Versicherten trägt laut Hermann auch bei, in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019 zur hälftigen Beitragsfinanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zurückzukehren. Hermann: „Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die Wahl der Krankenkasse nicht primär von der Höhe des Beitragssatzes abhängt, sondern vor allem auch vom Leistungsspektrum und vom Service einer Kranken- und Pflegekasse.“ Ein herausragendes Beispiel dafür sei das seit zehn Jahren erfolgreiche Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg und ihrer ärztlichen Partner. Das Programm habe mit 1,6 Millionen teilnehmenden Versicherten und über 5.000 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten bundesweit Maßstäbe gesetzt und zu einer wissenschaftlich wiederholt nachgewiesenen, besseren Versorgung geführt. „Damit bestätigt sich eindrucksvoll unsere Geschäftspolitik, jeden erwirtschafteten Euro in die Versorgung und bessere Strukturen zu investieren“, so Hermann. Und das wird mit besonderer Treue quittiert. Weit über drei Viertel der mehr als 4,45 Millionen Versicherten seien bereits fünf und mehr Jahre bei der AOK Baden-Württemberg versichert.

 

Auch 2019 wird die größte Kasse im Land ihre Gestaltungsspielräume nutzen, um die Versorgung ihrer Versicherten nochmals zu verbessern. So werden Versicherte der AOK Baden-Württemberg mit Pflegegrad 1 für zwölf Wochen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung haben – eine weitere Leistung, die keine andere gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bietet.

 

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news-2728 Wed, 05 Dec 2018 11:29:33 +0100 Baden-Württemberg fordert Versorgungsreserve für Impfstoffe und Arzneimittel https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberg-fordert-versorgungsreserve-fuer-impfstoffe-und-arzneimittel.html Nach erneutem Impfstoffmangel verlangen Spitzen des Gesundheitswesens im Land Konsequenzen  

Gemeinsame Pressemitteilung

AOK Baden-Württemberg
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Landesapothekerverband Baden-Württemberg

 

Der diesjährige Mangel an Grippeimpfstoffen sorgt für Diskussionen im Land. Spitzenvertreter aus dem Gesundheitswesen fordern jetzt Konsequenzen.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, sieht die Pharmaunternehmen und den Großhandel zwar in der Pflicht, Abhilfe schaffen müsse allerdings der Bund: „Die Impfstoffhersteller haben ihre Zusage an die Politik, die im Zusammenhang mit der Abschaffung der Lieferverträge der Kassen zu Impfstoffen gegeben wurde, nicht eingelöst. An die Stelle der Planungssicherheit ist offensichtlich die Sorge um Überkapazitäten getreten.“ Hermann weiter: „Wir reden hier nicht über irgendwelche Produkte, sondern über unverzichtbare Bestandteile unserer Gesundheitsversorgung. Wenn der Gesetzgeber die Impfstoffhersteller derart aus ihrer Pflicht entlässt, muss er selbst für die Versorgungssicherheit eintreten. Das kann durch Einlagerung von Reservekapazitäten durch den Bund erfolgen.“

Auch Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes, sieht die Lösung in einer nationalen Impfstoff- und Arzneimittelreserve. „Die Apotheken können nur die Impfstoffe ausgeben, die sie bekommen. Offensichtlich scheint das Laissez-faire-System nicht zu funktionieren. Wir fordern daher eine nationale Reserve an wichtigen Impfstoffen und anderen Arzneimitteln, in der wir etwa den Bedarf von mehreren Monaten vorhalten, die Liefereng-pässe überbrücken und die hohe Importabhängigkeit in diesem Bereich ausgleichen können. Wir sehen hier die Arzneimittelhersteller und den Großhandel in der Umsetzungspflicht, die Kosten dafür muss der Bund tragen. Für saisonale Impfstoffe muss ein fixer, für alle verbindlicher Zeitplan her, damit die sinnvollen Vorbestellphasen besser genutzt werden können.“

Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, bringt den Unmut der Ärzteschaft zum Ausdruck. „Seit diesem Jahr haben wir wieder die gleiche Situation wie vor den Kassen-Lieferverträgen: Es sind nicht genügend Impfstoffe gegen die Grippeviren vorhanden. Aktuell haben unsere Ärzte bereits den Großteil ihrer Impfstoffe verbraucht. Gemeinsam werden wir dafür Sorge tragen, die verfügbaren Restbestände auch entsprechend der Versorgung zukommen zu lassen. So fragen wir die noch vorhandenen Impfdosen bei unseren Mitgliedern ab und stellen die Information über eine entsprechende Plattform unseren Mitgliedern zur interkollegialen Versorgung der zu Impfenden zur Verfügung. Die gleiche Situation kann auch bei anderen Arzneimitteln auftreten. Kritisch wird es, wenn dann keine Alternative verfügbar ist wie etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln. Wir haben kein Verständnis, dass es in einem der höchst entwickelten Staaten der Welt nicht möglich ist, ausreichend Impfstoff und Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Wir wollen gar nicht daran denken, was passiert, wenn wir einmal eine plötzliche Epidemie haben. Hier besteht unbedingt dringender Handlungsbedarf.“

 

 

Kontakt (Pressestellen):

 

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Telefon: 0711 7875-3419

 

AOK Baden-Württemberg

Telefon: 0711 2593-229

 

Landesapothekerverband Baden-Württemberg

Telefon: 0711 22334-77

 

 

 

 

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news-2662 Tue, 20 Nov 2018 10:54:20 +0100 Baden-Württemberger trinken laut Forsa-Umfrage zu viel Alkohol https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberger-trinken-laut-forsa-umfrage-zu-viel-alkohol.html Knapp die Hälfte der Baden-Württemberger ist für Werbeverbot von Alkohol Jeder dritte Baden-Württemberger (32 Prozent) trinkt mindestens einmal die Woche Bier, jeder vierte Wein oder Sekt, wohingegen andere Alkoholika wie Schnaps oder Likör von 7 Prozent der Befragten wöchentlich konsumiert werden. Männer trinken tendenziell häufiger und mehr Bier als Frauen, Frauen bevorzugen Wein und Sekt. Beide Gruppen liegen dabei häufig im als riskant eingestuften Bereich. Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. Gesundheitliche Probleme wie Übergewicht oder Bluthochdruck, die durch Alkoholkonsum negativ beeinflusst werden können, haben nach eigenen Angaben dabei 11 Prozent der Befragten.

 

„Als riskant gilt ein Alkoholkonsum von im Durchschnitt mehr als einem Standardglas pro Tag bei Frauen und mehr als durchschnittlich zwei Standardgläsern pro Tag bei Männern. Als Standardglas gelten ein kleines Glas Bier oder ein kleines Glas Wein. Frauen und Männer sollten an mindestens zwei Tagen pro Woche ganz auf Alkohol verzichten“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychotherapeutin bei der AOK Baden-Württemberg. Jede vierte Baden-Württembergerin trinkt mindestens ein Mal die Woche Wein oder Sekt, 10 Prozent mindestens drei Mal die Woche. Die riskante Menge ist laut der Umfrage für viele schnell erreicht: 37 Prozent der Frauen, die angaben, mindestens ein Mal die Woche zu Wein oder Sekt zu greifen, bleiben bei einem einzigen Glas – 41 Prozent trinken zwei Gläser. „Das ist für Frauen bei einem besonderen Anlass noch im Rahmen, wenn an anderen Tagen verzichtet wird“, so PD Dr. Knapstein. 13 Prozent der Frauen, die mindestens einmal pro Woche zu Wein oder Sekt greifen, trinken allerdings drei Gläser und 6 Prozent mehr als drei Gläser Wein oder Sekt. Männer trinken im Vergleich zu Frauen demnach etwas weniger häufig Wein und Sekt: 21 Prozent mindestens einmal pro Woche, 8 Prozent mindestens drei Mal wöchentlich, dafür aber mehr: Fast jeder Zweite, der mindestens einmal pro Woche zu Wein oder Sekt greift, trinkt dann zwei Gläser und 28 Prozent drei oder mehr Gläser Wein.

 

Jeder fünfte männliche Baden-Württemberger trinkt mindestens drei Mal in der Woche Bier, bei den Frauen sind das im Vergleich nur 6 Prozent. Mehr als jeder Dritte Baden-Württemberger (39 Prozent), der mindestens einmal pro Woche Bier trinkt, konsumiert dann 0,6 bis 1 Liter und jeder Zehnte sogar mehr als einen Liter und liegt damit im riskanten Bereich. Nur 16 Prozent der Baden-Württembergerinnen trinken mindestens ein Mal in der Woche Bier. Davon nehmen dann 28 Prozent mehr als 0,6 Liter Bier zu sich.

 

Die Gründe für riskanten Alkoholkonsum können sehr unterschiedlich sein. „Bei Jugendlichen spielen beispielsweise Identitätsfindung, Gruppendruck, das Austesten von Grenzen und der Ablöseprozess vom Elternhaus sowie die Verfügbarkeit von Alkohol eine Rolle“, erläutert PD Dr. Knapstein. In diesen Jahren bilde sich ein Konsummuster heraus, das häufig in Grundzügen auch im Erwachsenenalter beibehalten werde. Dass Alkohol gesellschaftlich akzeptiert, billig zu haben und leicht verfügbar ist, fördert den Konsum auch bei Erwachsenen. Er gilt als Stimmungsmacher. „Gefährlich wird es, wenn man Alkohol konsumiert, um Stress oder Wut zu vergessen. Von älteren Menschen weiß man auch, dass sie damit häufig auf aktuelle Schwierigkeiten reagieren, wie beispielsweise das Gefühl der Leere nach dem Wechsel vom Berufsleben in den Ruhestand, den Verlust des Lebenspartners oder das Gefühl der Einsamkeit“, berichtet PD Dr. Knapstein.

 

Auswirkung auf die Gesundheit hat das Trinkverhalten aus Sicht der Befragten eher weniger: 11 Prozent derer, die mindestens einmal im Monat Alkohol trinken, haben gesundheitliche Probleme, die vom Alkoholkonsum mit beeinflusst werden, zum Beispiel Übergewicht (5 Prozent), Magenprobleme (4 Prozent) oder Bluthochdruck (3 Pro-zent). Rund jeder zehnte Baden-Württemberger (11 Prozent) war in den letzten fünf Jahren schon einmal so betrunken, dass er nicht mehr wusste, was er tat, oder auf Hilfe von anderen angewiesen war. Die deutliche Mehrheit (88 Prozent) hatte dagegen eigenen Angaben zufolge in den letzten fünf Jahren keinen derartigen „Vollrausch“. Dieser ist laut PD Dr. Knapstein unbedingt zu vermeiden: „Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass exzessiver Alkoholkonsum verschiedenste Formen und Abstufungen gesundheitlicher und sozialer Probleme verursachen kann. Er erhöht das Risiko für diverse Krebsarten, neurologische und psychische Störungen, kardiovaskuläre und Magen-Darm-Krankheiten, perinatale Erkrankungen, Alkoholvergiftungen, Unfälle, Suizide und durch Gewalt verursachte Todesfälle.“

 

Doch auch wer die gesundheitlich unbedenklichen Grenzen überschreitet, schädigt seinen Körper und senkt die Lebenserwartung deutlich. „Stress sollte kein Grund sein, regelmäßig zum Feierabendbier zu greifen. Denn er lässt sich auch anders abbauen, zum Beispiel durch körperliche Bewegung. Laufgruppen, Sportvereine oder auch der Besuch im Fitnessstudio schaffen zudem soziale Kontakte und wirken Vereinsamung entgegen“, sagt PD Dr. Knapstein. Die AOK Baden-Württemberg bietet zahlreiche Bewegungs- und Entspannungskurse und hat mit dem Programm ‚Lebe Balance‘ ein Angebot für Menschen, die mit Achtsamkeits- und Entspannungsübungen ihre psychische Gesundheit stärken möchten.

 

Fast jeder zweite Baden-Württemberger (49 Prozent) ist für ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke. Frauen befürworten dies häufiger als Männer, Ältere häufiger als Jüngere. Befragte, die selbst keine alkoholischen Getränke konsumieren, sind überdurchschnittlich häufig dafür, Werbung für alkoholische Getränke komplett zu verbieten. Gut jeder Dritte (35 Prozent) lehnt dagegen solch ein generelles Werbeverbot ab und weitere 16 Prozent sind unentschlossen.

 

Quelle: Die repräsentative Online-Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 29. Juni und dem 12. Juli 2018 insgesamt 1010 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Internetnutzer ab 18 Jahren in Baden-Württemberg.

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news-2656 Mon, 19 Nov 2018 10:45:44 +0100 Baden-Württemberger fordern Zigaretten-Werbeverbot https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberger-fordern-zigaretten-werbeverbot.html Knapp jeder Vierte im Südwesten raucht – der Durchschnitt liegt bei 14 Zigaretten oder Zigarillos am Tag Die deutliche Mehrheit (68 Prozent) der Baden-Württemberger findet, dass Werbung für Tabakwaren komplett verboten werden sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. „Ein Verbot ist auch mit Blick auf die immer jünger werdenden Einstiegsraucher sinnvoll, denn insbesondere jüngere Menschen lassen sich durch Werbung leicht beeinflussen. Diese Gruppe ist besonders gefährdet, da das Risiko lebenslanger Tabakabhängigkeit und die Schwere der gesundheitlichen Folgen mit sinkendem Einstiegsalter steigen“, sagt Dr. Manuela Pfinder, Suchtexpertin bei der AOK Baden-Württemberg. Je mehr Zigarettenwerbung Kinder und Jugendliche sehen würden, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass sie selber mit dem Rauchen beginnen.

 

Trotz abschreckender Bilder auf Tabakwaren ist die Zahl der Raucher in Baden-Württemberg noch immer sehr hoch. Das belegen die Zahlen der Forsa-Studie, wonach sich 15 Prozent der Baden-Württemberger als „regelmäßige Raucher“ und weitere 7 Prozent als „Gelegenheitsraucher“ bezeichnen. Im Durchschnitt werden 14 Zigaretten oder Zigarillos am Tag geraucht: Knapp jeder dritte Raucher (29 Prozent) konsumiert pro Tag bis zu fünf Zigaretten/Zigarillos. Jeweils 18 Prozent nennen eine Stückzahl zwischen sechs und zehn beziehungsweise elf und fünfzehn. Fast ebenso viele (17 Prozent) rauchen täglich 16 bis 20 Zigaretten/Zigarillos. Knapp jeder Zehnte (9 Prozent) nennt eine Stückzahl von mehr als 20, also mehr als eine ganze Packung. 7 Prozent der Raucher sagen, dass sie weder Zigaretten noch Zigarillos rauchen, sondern ausschließlich E-Zigaretten, Shisha, Zigarre oder Pfeife.

 

Nach Ansicht von Dr. Manuela Pfinder ist vor allem das junge Einstiegsalter der Tabakkonsumenten alarmierend. Laut Forsa-Umfrage liegt das Einstiegsalter bei knapp 90 Prozent der Befragten vor dem 21. Lebensjahr: 14 Prozent im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, 29 Prozent mit 16 oder 17 Jahren und 32 Prozent mit 14 oder 15 Jahren. 13 Prozent waren sogar noch jünger. „Es ist nachgewiesen, dass junge Leute, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres mit dem Rauchen angefangen haben, ein deutlich erhöhtes Risiko lebenslanger Tabakabhängigkeit haben. Tabakrauch enthält mindestens 3.500 toxische chemische Substanzen, von denen bereits 55 als karzinogen befunden wurden. Aktives und passives Rauchen haben immense gesundheitliche Folgen wie COPD, Lungenkrebs, frühzeitige Mortalität und viele andere Krankheiten“, sagt die Expertin der AOK Baden-Württemberg. Die Effekte des Rauchens seien in frühen Lebensphasen besonders gravierend und resultierten häufig in gesundheitlichen Langzeitschädigungen. Aus diesem Grunde solle Tabakrauchabstinenz bereits zu Beginn menschlichen Lebens gefordert werden, nämlich ab der pränatalen Phase.

 

Die Hoffnung der Politik, mit abschreckenden Bildern auf Tabakwaren, Raucher vom Rauchen abzubringen, wird durch die Forsa-Studie zerschlagen. 90 Prozent der regelmäßigen Raucher gaben an, die Bilder eher nicht abschreckend zu finden. „Diese Maßnahme hat dementsprechend nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Dafür könnte aber ein Werbeverbot für Zigaretten und Tabakwaren dazu führen, dass in Zukunft weniger Menschen überhaupt erst mit dem Rauchen anfangen“, sagt Dr. Manuela Pfinder.

 

Mit dem bundesweiten Wettbewerb „Be smart, don’t start“ für rauchfreie Schulklassen will die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit ihren Partnern Schülerinnen und Schüler der sechsten bis achten Klassen für die gravierenden gesundheitlichen Folgen des Rauchens sensibilisieren und deren Einstieg ins Rauchen verhindern. Für alldiejenigen, die bereits rauchen und damit aufhören möchten, bietet die AOK Baden-Württemberg Entwöhnungskurse an.

 

Quelle: Die repräsentative Online-Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 29. Juni und dem 12. Juli 2018 insgesamt 1.010 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Internetnutzer ab 18 Jahren in Baden-Württemberg.

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news-2578 Wed, 17 Oct 2018 10:00:44 +0200 Baden-Württemberger essen zu viel Süßigkeiten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/baden-wuerttemberger-essen-zu-viel-suessigkeiten.html Trotz eines Bewusstseins für gesundes Essen ist der Zuckerkonsum im Südwesten zu hoch Jeder Zweite in Baden-Württemberg isst regelmäßig Süßigkeiten wie Schokolade, Gummibärchen, Bonbons oder Kekse. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. So gaben 23 Prozent der Befragten an, fast täglich zu Süßigkeiten zu greifen und weitere 27 Prozent naschen drei- bis fünfmal pro Woche. „Die Häufigkeit allein ist es nicht, auf die Menge kommt es an. Zu viel Zucker kann zu Übergewicht und Karies führen und in Verbindung mit Bewegungsmangel und Übergewicht auch Diabetes begünstigen“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Fachbereichsleiterin Gesundheitsförderung bei der AOK Baden-Württemberg. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, die Zufuhr an freiem Zucker auf 10 Prozent der Gesamtenergiezufuhr zu beschränken, was bei einem Erwachsenen maximal 50 Gramm oder 12 Teelöffeln entspricht. Der tägliche Zuckerverbrauch in Deutschland beträgt jedoch durchschnittlich 90 Gramm pro Person – meist versteckt in Lebensmitteln wie Müsli, Fruchtjoghurt, Tiefkühlpizza, Säften oder Saucen.

 

Damit sich der Zuckerverbrauch der Deutschen verringert, bedarf es mehr Intervention, ist sich Jutta Ommer-Hohl sicher: „Die bisher unternommenen Ansätze von freiwilliger Selbstverpflichtung der Industrie zu einer Verringerung der Zuckermengen in Lebensmitteln und auch zu mehr Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung scheint nicht ausreichend.“ Deutschland gehört schon jetzt zu den zehn Ländern weltweit mit den meisten fettleibigen Einwohnern. „Für alle Bevölkerungsgruppen muss es eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung geben und es sollten verbindliche Standards für die Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden“, sagt Ommer-Hohl.

 

Während trotz des Wissens um die Gefahren von zu viel Zucker Baden-Württemberger zu viele Süßigkeiten und zum Teil unwissentlich versteckten Zucker zu sich nehmen, gibt es laut Forsa-Studie bei gut jedem Zweiten (54 Prozent) fast jeden Tag Essen aus überwiegend frischen Zutaten. Das kann z. B. sowohl ein selbst zubereiteter Salat sein als auch ein aus frischen Zutaten gekochtes Gericht. „Wer selbst kocht, hat die Chance sich bewusst zu ernähren; das kann auch Übergewicht vorbeugen, das durch häufigen Fast-Food-Konsum und Fertigprodukte begünstigt wird“, sagt Jutta Ommer-Hohl.

 

Professionelle Hilfe für alle, die an einer ernährungsbedingten Krankheit wie beispielsweise Bluthochdruck oder Nahrungsunverträglichkeiten leiden, bietet eine Ernährungsberatung bei einer Ernährungsfachkraft. Rund jeder siebente von Forsa befragte Baden-Württemberger (15 Prozent) sagt, dass er sich schon einmal von einer qualifizierten Ernährungsfachkraft beraten lassen hat. Nahezu ebenso viele (16 Prozent) haben dies noch nicht getan, bekunden aber Interesse an solch einer persönlichen Ernährungsberatung. Für die deutliche Mehrheit (69 Prozent) ist das Thema „professionelle Ernährungsberatung“ dagegen nicht relevant, obwohl laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bundesweit 59 Prozent der Männer und 37 Prozent der Frauen übergewichtig sind.

 

Die AOK Baden-Württemberg bietet ihren Versicherten Ernährungskurse und Ernährungsberatung rund um Fragen der richtigen Ernährung und zur Gewichtsabnahme an. Die Teilnehmer erfahren, wie sie ungünstige Ernährungsgewohnheiten endgültig ablegen und dauerhaft gesünder essen – nährstoffreich, ausgewogen und lecker. Denn kurzfristige Diäten oder einseitige Ernährungspläne sind der falsche Ansatz.

 

Wie die nächsten Schritte einer gesamtgesellschaftlichen Strategie zur Zuckerreduktion in Deutschland aussehen könnten, darüber diskutieren Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz sowie Ärzte und Lebensmittelindustrie am 17. Oktober 2018 in Berlin auf dem zweiten Deutschen Zuckerreduktionsgipfel, veranstaltet vom AOK-Bundesverband.

 

 

 

Quelle: Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 29. Juni und dem 12. Juli 2018 insgesamt 1.010 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Personen ab 18 Jahren in Baden-Württemberg.

 

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news-2559 Tue, 09 Oct 2018 10:43:50 +0200 10 Jahre Hausarztvertrag in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/10-jahre-hausarztvertrag-in-baden-wuerttemberg.html Umfassend besser versorgt und erste Hinweise auf Überlebensvorteile Gemeinsame Pressemitteilung

 

Es ist im deutschen Gesundheitswesen ein absolutes Novum, dass Wissenschaftler über eine Dekade forschen, Langzeiteffekte erkennen und beschreiben können. Im Südwesten der Republik ist es in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der AOK Baden-Württemberg und ihrer ärztlichen Partner gelebte Realität. Die Ergebnisse der Universitäten Frankfurt/Main und Heidelberg belegen: HZV-Teilnehmer werden besser versorgt, und erstmals sind auch Hinweise auf Überlebensvorteile erkennbar. Von der intensiveren Betreuung profitieren vor allem chronisch Kranke, die mit 60 Prozent das Gros der 1,6 Millionen freiwilligen HZV-Teilnehmer stellen. Laut Forschungsergebnissen entfallen pro Jahr allein 1,2 Millionen unkoordinierte Facharztkontakte. Herzpatienten bleiben jährlich rund 46.000 Krankenhaustage erspart. Diabetiker werden in sechs Jahren vor ca. 4.000 schweren Komplikationen wie Amputationen oder Schlaganfällen bewahrt. Weitere Versorgungsverbesserungen erwarten die Vertragspartner durch nutzenbringende, digitale Strukturen, die ab 2019 eingerichtet werden und sukzessive die knapp 5.000 HZV-Ärzte mit rund 2.500 Ärzten und Psychotherapeuten in den angeschlossenen Facharztverträgen in Baden-Württemberg untereinander digital vernetzen.

 

Für Diabetiker wirken die geregelten HZV-Strukturen besonders positiv, insbesondere wenn es sich um Folge- und Begleiterkrankungen dreht: „Unsere Analysen zeigen sehr deutlich, dass bei HZV-Patienten mit Diabetes mellitus deutlich weniger und zeitlich später schwerwiegende diabetesbedingte Komplikationen auftreten. Konkret kommen bei Diabetikern in der HZV Dialyse, Erblindung und Amputationen sowie auch Herzinfarkte und Schlaganfälle seltener vor“, so Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt/Main.

 

Ein sehr bemerkenswerter Effekt sei der signifikante Überlebensvorteil zugunsten der HZV-Versicherten. „Wir können zwar, durch die Evaluationsmethodik bedingt, noch nicht alle möglichen Einflussfaktoren auf das Überleben von Patienten kontrollieren. Dennoch zeigt sich bei Betrachtung des Fünfjahreszeitraums 2012 bis 2016, dass das Risiko zu versterben in der HZV geringer ist, als in der Regelversorgung. Das zugrundeliegende statistische Überlebenszeitmodell weist eine Zahl von knapp 1.700 vermiedenen Todesfällen in der HZV aus“, erklärt Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Ärztlicher Direktor der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg.

 

Den Hauptgrund dafür, dass sich die Politik trotz aller positiver Forschungsergebnisse bis heute in der Umsteuerung in Richtung mehr Versorgungswettbewerb überhaupt nicht bewegt hat, sieht der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, in Kurzatmigkeit und fehlendem Mut der politischen Verantwortlichen: „Die Politik hat sich seit Jahren fest in immer mehr Klein-Klein eingerichtet und greift mit Gesetzen und Vorgaben wie jetzt wieder mit dem TSVG noch tiefer in die Regulierungskiste. Das ist nicht unsere Welt. Wir haben längst den schnellen, unkomplizierten Arztzugang, die intensivere Betreuung, bessere Vergütung und die klare Aufwertung der sprechenden Medizin am Netz.“ Investitionen von 618 Millionen Euro im Jahr 2017 in die Alternative Regelversorgung seien laut AOK-Chef hervorragend angelegtes Geld. Die AOK Baden-Württemberg hätte im gleichen Zeitraum in der Regelversorgung glatte 50 Millionen Euro mehr ausgegeben – bei nachweisbar schlechterer Versorgung der Versicherten. Hermann: „Und selbstverständlich bleiben wir nicht stehen. Mit Nephrologie, Pulmologie und HNO wird die Alternative Regelversorgung 2019 um weitere Facharztgebiete erweitert, und die Vernetzung in Richtung Krankenhausversorgung werden wir im nächsten Jahr im Bereich Knie- und Hüft-OPs starten.“

 

Für Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, liegt der Erfolg der letzten zehn Jahre vor allem darin, dass „die HZV nachhaltig die richtigen Antworten auf Kernprobleme der ärztlichen Selbstverwaltung gibt“. Dazu zähle vor allem eine leistungsgerechte Honorierung ohne Budgetierung, eine einfache Abrechnung für die nur noch zwei Stunden, statt zwei Tage benötigt werde und ein verbindliches Einschreibesystem. Dieses sei die Voraussetzung für eine wirksame Versorgungssteuerung. Pro Jahr 2,1 Millionen mehr Hausarztkontakte und 1,2 Millionen weniger unkoordinierte Facharztkontakte in der HZV im Vergleich zur Regelversorgung zeigten, dass die Koordination funktioniert. Mit der HZV sei es darüber hinaus gelungen, eine konsequente Verpflichtung zur Fortbildung mit hausärztlichen Themen zu etablieren. Vier spezielle Fortbildungen pro Jahr seien Pflicht. Aus Sicht von Dietsche sei die HZV-Teilnahme außerdem ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bei der Nachfolgeplanung. Praxen mit einem hohen Anteil an HZV-Patienten steigerten ihren Wert und seien grundsätzlich attraktiver für den Ärztenachwuchs. Sie gäben einerseits Planungssicherheit für Investitionen und laufende Kosten, andererseits fördere die HZV Teamstrukturen und arbeitsteilige Strukturen – Kriterien, die für junge Ärztinnen und Ärzte einen hohen Stellenwert hätten.

 

Wichtig sei auch eine strukturierte und verbindliche Anbindung an die Facharztebene, wie Dr. Norbert Smetak, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und BNK-Bundesvorsitzender unterstreicht: „In den Haus- und Facharztverträgen gibt es eindeutige Regelungen bezüglich des Zeitrahmens, in dem ein Patient eine Behandlung bekommen muss. Das ist deswegen möglich, weil in diesen Verträgen, im Gegensatz zum Kollektivvertrag, jeder Behandlungsfall bezahlt und nicht bei Überschreitung eines Budgets einfach gestrichen und damit nicht bezahlt wird. Das macht nicht nur die Terminservicestellen überflüssig, sondern der Patient kann sich weiterhin an den Arzt seines Vertrauens wenden, statt weitervermittelt zu werden.“

 

Die HZV und die Facharztverträge seien auf die Versorgung akuter und chronischer Krankheiten ausgerichtet und die Schnittstellen zwischen den beiden Versorgungsebenen abgestimmt, so Smetak. „Aber bisher findet der Austausch von Arztbriefen in der Regel immer noch per Post oder Fax statt“, betont er mit Blick auf das kommende IT-Vernetzungsprojekt. Diese Tatsache und das jahrelange Gerangel auf Bundesebene um die elektronische Gesundheitskarte seien Grund genug, die Vernetzung auf Landesebene zu forcieren, so die Vertragspartner unisono. Kaum eine der derzeit zahlreichen IT-Initiativen im deutschen Gesundheitswesen könne auf eine vergleichbare Vertragskonstruktion und eine seit zehn Jahren gelebte und eingespielte, analoge Vernetzung zurückgreifen.

 

Auf Basis der dort entwickelten und gelebten „Kultur der Zusammenarbeit“ sollen ab dem ersten Quartal 2019 zunächst mit drei IT-Anwendungen sukzessive digitale Strukturen aufgebaut werden, um die Qualität der Alternativen Regelversorgung auch online nachhaltig zu sichern: das sind der elektronische Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) und das elektronische Medikationsdossier (Hauskomet). Der E-Arztbrief wird erstmals klar definierte Informationen bei Überweisung und Rücküberweisung strukturiert, und damit digital verarbeitbar, in Echtzeit zur Verfügung stellen. Die E-AU vereinfacht und beschleunigt die Verarbeitung, sodass zum Beispiel Krankengeld noch schneller an die langzeiterkrankten Versicherten überwiesen werden kann. Das hausärztlich koordinierte Medikationsdossier zeigt allen an der Behandlung beteiligten Praxen die medikamentöse Therapie an. Änderungen oder Ergänzungen von Fachärzten werden so lange unter Vorbehalt angezeigt und protokolliert, bis sie vom Hausarzt bestätigt und übernommen werden.

 

Derzeit nehmen knapp 5.000 Haus- und Kinderärzte und 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an den Verträgen im Südwesten teil. Sie verantworten gemeinsam die Versorgung von 1,6 Millionen HZV-Versicherten und mehr als 625.000 Versicherten im gemeinsamen Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK.

 

Video "Zehn Jahre bessere Versorgung"

 

Video "Einfach. Besser. Versorgt"

 

 

Kontakt (Pressestellen):

 

AOK Baden-Württemberg
Telefon: 0711 2593-229

 

MEDI Baden-Württemberg
Telefon: 0711 806079-223

 

Hausärzteverband Baden-Württemberg
Telefon: 0172 201 03 90

 

Weitere Informationen

Neue Versorgung

 

 

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news-2544 Mon, 01 Oct 2018 10:26:03 +0200 Neue AOK-Rabattverträge ab Oktober https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neue-aok-rabattvertraege-ab-oktober.html Hermann: „Effizientes Versorgungsmanagement zahlt sich aus“ „Die Ausgaben für Arzneimittel steigen immer weiter an. Nach wie vor können die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel im ersten Jahr astronomische Mondpreise verlangen“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Mit den Rabattverträgen im Marktsegment der patentfreien Arzneimittel existiert ein effizientes Instrument, das unsere Versicherten und die Arbeitgeber als Beitragszahler nachhaltig entlastet.“ Die Generika-Rabattverträge haben auch im ersten Halbjahr 2018 den Ausgabenanstieg für Medikamente spürbar gebremst. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 haben sie den elf AOKs schon über 678 Millionen Euro eingespart, das sind fast 5 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

 „Im Krankenkassenvergleich schneidet die AOK-Gemeinschaft besonders erfolgreich ab“, sagt der AOK-Chefverhandler und Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann. Im Schnitt seien die Arzneimittelausgaben der Kassen um drei Prozent je Versicherten gestiegen. „Die AOK liegt mit 1,4 Prozent deutlich unter diesem Wert. Hier zahlt sich unser effizientes Versorgungsmanagement aus.“

Hermann äußert sich anlässlich des Starts neuer AOK-Arzneimittelrabattverträge zum 1. Oktober 2018. Die Tranche XX ersetzt auslaufende Verträge. Sie beinhaltet 57 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (58 Fachlose) mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von rund 1,2 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis).

Vertragspartner sind diesmal 27 Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften. Fünf Wirkstoffe wurden im Drei-Partner-Modell vergeben, alle anderen exklusiv. Zu den besonders umsatzstarken Arzneimitteln der Tranche XX gehören der Blutdrucksenker Metoprolol sowie das Diabetesmedikament Metformin.

 

Die zum 1. Oktober 2018 startende Tranche AOK XX im Überblick:

  • Laufzeit: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2020
  • Verträge über 57 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 58 Fachlosen (53 exklusiv, 5 im Dreipartnermodell)
  • 27 erfolgreiche Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
  • AOK-Umsatzvolumen: 1,2 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis)
     

Hintergrund:

Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. 2017 erzielten die Krankenkassen mehr als vier Milliarden Euro an Erlösen. Der Anteil der 11 AOKs lag bei 1,7 Milliarden Euro. Das eingesparte Geld steht für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge sorgen zudem nachhaltig für Wettbewerb im Bereich der Generika. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Mit Inkrafttreten von AOK XX laufen Verträge für 285 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (in 291 Fachlosen) mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro.

 

Mehr Informationen:

aok-rabattvertraege.de

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news-2538 Thu, 27 Sep 2018 11:54:41 +0200 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Mehr Geld muss zu mehr Qualität führen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/pflegepersonal-staerkungsgesetz-mehr-geld-muss-zu-mehr-qualitaet-fuehren.html Personaluntergrenzen im Krankenhaus können nur ein erster Schritt sein Im laufenden Jahr wird allein die AOK Baden-Württemberg über 4 Milliarden Euro für den Betrieb der Krankenhäuser im Land ausgeben – gut 3 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Weitere 121 Millionen Euro stellt sie für die Ausbildung von Pflegekräften in den Kliniken bereit – ein Plus von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Die aktuellen finanziellen Mittel reichen aus, um genügend Pflegerinnen und Pfleger in den Kliniken zu beschäftigen und sie für ihre Arbeit auch angemessen zu vergüten“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Weitere Gesetze dürften nicht dazu führen, die finanzielle Last noch zu steigern, ohne dass positive Auswirkungen auf die Qualität gesichert seien.

 

Am heutigen Donnerstag (27.09.2018) berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Unter anderem sieht es vor, dass Klinikbetreibern zukünftig jede neu geschaffene Stelle in der Pflege am Bett aus Versichertengeldern finanziert wird. „Im Interesse der Versicherten muss ein weiteres finanzielles Plus für die Krankenhäuser mit klaren Qualitäts- und Leistungsverbesserungen verbunden sein“, so Hermann. So könnten die im Gesetz geplanten Personaluntergrenzen nur ein erster Schritt sein und dürften nicht zum Maßstab für gute Pflege werden. Sie definierten lediglich Untergrenzen im Sinn von Mindestanforderungen. „Gute Pflege erfordert ausreichend und bezogen auf das Leistungsspektrum gut qualifizierte Pflegekräfte, die die Patientinnen und Patienten gemäß deren Pflegeanforderungen versorgen. Dafür müssen schnellstmöglich eine Definition für gute Qualität in der Pflege und ein Pflegepersonalbemessungsinstrument erarbeitet werden“, so Hermann. Sowohl die Durchschnittswertbetrachtung im Vergleich mit anderen Staaten als auch die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen seien dafür nicht geeignet. „Erforderlich ist vielmehr die wissenschaftlich fundierte Erarbeitung eines manipulationsresistenten Bemessungsinstruments, mit dem der medizinisch-pflegerische Bedarf je Leistung möglichst dokumentationsarm abgebildet werden kann“, so Hermann. Dabei sei auch der Qualifikationsmix der Pflegekräfte zu berücksichtigen.

 

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news-2535 Wed, 26 Sep 2018 14:15:42 +0200 TSVG bietet Anlass zur Kritik https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/tsvg-bietet-anlass-zur-kritik-1.html Die AOK Baden-Württemberg übt Kritik am Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung Die AOK Baden-Württemberg bewertet das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versor-gungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf heute (26.09.2018) das Bundeskabinett passiert hat, überwiegend kritisch. Es bekämpfe lediglich die Symptome, nicht die Ursachen. „Das Ziel, den Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu verbessern, ist unstreitig; der Weg dorthin jedoch sehr“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die vielen geplanten Maßnahmen sorgten insgesamt weder verlässlich für einen unbürokratischen Zugang zur Versorgung noch werde damit die Zusammenarbeit der Haus- und Fachärzte verbessert oder eine gute ländliche Versorgung sichergestellt.

 

Rund 600 Millionen Euro an Beitragsgeldern ins antiquierte System der Regelversorgung zu gießen, gehe zu Lasten des Wettbewerbs um beste Qualität in der Versorgung. Hermann: „Statt planwirtschaftlichem Dirigismus muss es um regionale und wettbewerbliche Lösungen gehen.“ In Baden-Württemberg mache die AOK in der Hausarztzentrierten Versorgung mit ihren regionalen Partnern bereits seit mittlerweile einem Jahrzehnt erfolgreich vor, wie schnellerer Arztzugang sowie intensivere Betreuung und bessere Vergütung der sprechenden Medizin funktioniere.

 

Der Entwurf des Bundeministeriums für Gesundheit (BMG) wurde heute (26.09.2018) durch das Bundeskabinett beschlossen. Durch das TSVG soll der Zugang für gesetzliche Versicherte zur ambulanten ärztlichen Versorgung durch Verkürzung von Wartezeiten auf Arzttermine, Erweiterung des Sprechstundenangebots und einer Erhöhung der Vergütung für vertragsärztliche Leistungen verbessert werden.

 

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news-2527 Fri, 21 Sep 2018 10:07:46 +0200 Jetzt Zuhause bessere Nachsorge für Frühchen und schwerkranke Kinder https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/jetzt-zuhause-bessere-nachsorge-fuer-fruehchen-und-schwerkranke-kinder.html Südwest-AOK erhöht Vergütung des Bunten Kreises deutlich Fast 900 Babys kommen jährlich in Baden-Württemberg als Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm zur Welt. Sie werden im Land an 21 spezialisierten Kliniken stationär betreut und können meist nach einigen Monaten nach Hause entlassen werden. Für den guten Übergang vom Krankenhaus in die heimische Umgebung sorgt eine hochwertige sozialmedizinische Nachsorge, die seit 2002 vom Bundesverband Bunter Kreis organisiert wird. Die Kosten der Leistungen übernimmt für ihre Versicherten die AOK Baden-Württemberg. Der jetzt neu geschlossene Vergütungsvertrag sieht bis 2021 eine Erhöhung der bisherigen Vergütung von über 27 Prozent vor. Im Durchschnitt stehen dann pro Kind bis zu 1.800 Euro jährlich für Nachsorgemaßnahmen zur Verfügung.

 

Die sozialmedizinische Nachsorge hilft Familien mit Frühchen, schwerkranken oder chronisch kranken Kindern, die Übergangsphase zwischen dem Klinikaufenthalt und dem Alltag zu Hause zu bewältigen. Mit der Vergütung werden den Betreuungsteams dringend benötigte Hausbesuche ermöglicht, um den betreffenden Eltern mit oft sehr schwer erkrankten Kindern die teilweise aufwändigen Wege in die sozialmedizinischen Nachsorgeeinrichtungen zu ersparen. „Es ist uns ein großes Anliegen, für Familien und ihre Kleinsten in solchen Situationen wirklich mehr zu tun. Wir wollen damit auch die Teams würdigen, deren gute Arbeit jetzt durch noch mehr Zeit für die Familien und ihre schwierige Situation spürbar intensiver werden kann“, so der Vorstandvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann.

 

Aktuell betreuen Bunter Kreis Einrichtungen etwa 300 Eltern und Kinder, die bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind. „Durch die zusätzlichen Mittel können die Nachsorgemitarbeiterinnen und -mitarbeiter mehr Stunden bei den Familien zu Hause verbringen und auch mehr Familien in ländlichen Gebieten versorgen. Das sorgt im Ergebnis für noch bessere Unterstützung in der Krankheitsbewältigung“, so der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Bunter Kreis, Andreas Podeswik. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass zu Hause viele Fragen und Probleme auftauchen, die für die Familien in der Klinik noch nicht absehbar waren.“

 

Die Vergütung wird rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 stufenweise über vier Jahre hinweg um insgesamt mehr als 27 Prozent erhöht.

 

2006 war die AOK Baden-Württemberg bundesweit die erste Krankenkasse, die Verträge über sozialmedizinische Nachsorge mit dem Bunten Kreis geschlossen und umgesetzt hat. Seit 2009 gehört die Nachsorge für schwerkranke Kinder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

 


Pressekontakte:

AOK Baden-Württemberg

Pressestelle

Telefon: 0711 2593-229

presse@bw.aok.de

www.aok-bw.de

 

Bundesverband Bunter Kreis

info@bv.bunter-kreis.de

Telefon: 0821 400-4840

www.bunter-kreis-deutschland.de/presse/

 

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news-2519 Wed, 19 Sep 2018 14:23:56 +0200 Kliniken: Konsolidierung für mehr Qualität fortsetzen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/kliniken-konsolidierung-fuer-mehr-qualitaet-fortsetzen.html Mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten: Erste Positivtransparenzliste für Baden-Württemberg Die jüngsten Maßnahmen für mehr Qualität in Kliniken zeigen in Baden-Württemberg erste gute Ergebnisse. Dies geht aus der heute (19.09.2018) erstmals veröffentlichten Mindestmengen-Positivtransparenzliste der AOK Baden-Württemberg hervor. Demnach führen nur die Krankenhäuser im Land bestimmte Operationen durch, die gemessen an der Zahl der Eingriffe, also der Mindestmenge, auch tatsächlich die notwendige Erfahrung und Übung besitzen. Bislang sind bundesweit verbindliche Mindestmengen für sieben Bereiche festgelegt. „Mindestmengen sind ein gutes Instrument, um die Qualität der Behandlung zu sichern, wenn sie konsequent angewandt werden“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Mit der vorgestellten Positivtransparenzliste erhielten die Menschen im Land eine wichtige Orientierung bei der Wahl ihres Krankenhauses.

 

„Die Versorgungsqualität in baden-württembergischen Krankenhäusern ist insgesamt gut“, so Hermann. Darauf dürfe man sich aber nicht ausruhen. „Im Interesse der Patientinnen und Patienten muss es weitergehende Mindestmengenvorgaben geben.“ Dazu sollten auf Grundlage wissenschaftlicher Studien bestehende Mindestmengen sinnvoll angehoben und neue für zusätzliche Leistungsbereiche eingeführt werden. Denn wissenschaftliche Studien zeigten, dass die Ergebnisqualität bei höheren Mindestmengenvorgaben noch verbessert werden könnte. So konnte für komplexe Eingriffe etwa an der Speiseröhre in den Niederlanden nach Anhebung der Mindestmengenfallzahl von zehn auf 20 Eingriffe pro Jahr die postoperative Krankenhaussterblichkeit auf vier Prozent reduziert werden. In Deutschland ist diese bei einer aktuellen Mindestmengenfallzahl von zehn Eingriffen pro Jahr doppelt so hoch. Und auch Mindestmengen beispielsweise in der Thoraxchirurgie helfen, die Qualität der Eingriffe und damit die Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu steigern.

 

Bislang gelten verbindliche Mindestmengen für Leber- und Nierentransplantationen, komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, künstliche Kniegelenke, Stammzelltransplantationen sowie die Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm.

 

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news-2506 Thu, 13 Sep 2018 10:28:18 +0200 Mehr Sicherheit und weniger Bürokratie https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-sicherheit-und-weniger-buerokratie.html Apotheker, Ärzte und AOK Baden-Württemberg fordern Abschaffung der Importquote Gemeinsame Pressemitteilung

Die AOK Baden-Württemberg und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wollen die Arzneimittel-Reimportquote kippen. „Die mit der Importquote erzielten Einsparungen sind im Laufe der letzten zehn Jahre stark rückläufig“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Aus einem Instrument zur bescheidenen Ausgabensteuerung habe sich längst eine planwirtschaftliche Subventionsgarantie für eine Handvoll Pharma-Reimporteure entwickelt. Es existierten weitaus wirkungsvollere und intelligentere Instrumente zur Ausgabensteuerung. Hermann: „Das alte Bürokratiemonster muss weg!“ Um die Sicherheit der Apothekenkunden sorgt sich Fritz Becker, Vorsitzender des DAV: „Die Importquote verursacht nicht nur Bürokratie, sondern gefährdet auch die Arzneimittelsicherheit. Jeder Apotheker braucht ausreichend Spielraum, um sich bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall gegen ein Importmedikament entscheiden zu können. Die Importquotenpflicht im Sozialgesetzbuch lässt sich kurzfristig mithilfe des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) streichen.“


AOK-Chef Hermann sieht in Parallelimporten eines der Haupteinfallstore für gefährliche Pharma-Ware: „Lange, intransparente und grenzüberschreitende Lieferketten machen Hehlerbanden und Arzneimittelfälschern in der EU das Leben relativ einfach. Ihr Geschäft ist gerade in Deutschland dank der gesetzlichen Quotenförderung besonders lukrativ. Auch die Taskforce ‚Lunapharm‘ befürwortet deshalb die Streichung der Reimportförderklausel des Sozialgesetzbuchs als Konsequenz aus dem jüngsten Skandal in Brandenburg.“


DAV-Vorsitzender Fritz Becker hält es nicht für sinnvoll, den Apotheken ein bürokratisches Prozedere zuzumuten, hinter dem die Krankenkassen gar nicht stehen: „Derzeit sind alle deutschen Apotheken noch immer gezwungen, mindestens fünf Prozent ihres Fertigarzneimittelumsatzes mit Importen zu bestreiten, um Kosten für die Krankenkassen zu sparen.“


Die Ineffizienz der Importquote als Kostendämpfungsinstrument lässt sich in Zahlen belegen: In den Jahren 2016 und 2017 sparte die AOK Baden-Württemberg über die Importquote jeweils rund sieben Millionen Euro ein. Die durch die Arzneimittelrabattverträge realisierten Einsparungen bewegen sich in ganz anderen Dimensionen: Eine Ausgabenminderung in Höhe von 227,5 Millionen Euro bedeuteten sie für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg allein im Jahr 2017 (vgl. Grafik). Für das gesamte AOK-System waren es im gleichen Jahr 1,66 Milliarden Euro. Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) betrugen die Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2017 durch die Importquote 120 Millionen Euro, während die Rabattverträge 4 Milliarden Euro einsparten.


Auch die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt die Initiative gegen die Arzneimittelreimportquote. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, erklärt dazu: „Arzneimittel spielen bei vielen Therapien eine unverzichtbare Rolle. Umso wichtiger ist die Sicherheit der Medikamente. Deshalb begrüßen wir die Maßnahme, die darauf hinwirkt, dass Patienten sichere Arzneimittel bekommen. Wir sind gerne zu Gesprächen über andere Maßnahmen zur Ausgabensteuerung bereit.“

 


Ansprechpartner in den Pressestellen


AOK Baden-Württemberg:

Dr. Jörg Schweigard
Tel. 0711 2596-229
presse@bw.aok.de


Deutscher Apothekerverband:

Dr. Reiner Kern
Tel. 030 4000-4132
presse@abda.de

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news-2416 Thu, 26 Jul 2018 11:47:51 +0200 Gesetzliche Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste im Land 2018 mit mehr als 10,5 Millionen Euro https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/gesetzliche-krankenkassen-foerdern-ambulante-hospizdienste-im-land-2018-mit-mehr-als-105-millionen-e.html Wachsendes bürgerschaftliches Engagement in der Sterbebegleitung Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg stellen den ambulanten Hospizdiensten für dieses Jahr über 10,5 Millionen Euro bereit. Rund 7.000 Patientinnen und Patienten im Land werden, so die Prognose, in diesem Jahr das Angebot der Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden wahrnehmen – sechs Prozent mehr als im Vorjahr. „Je stärker sich Familienstrukturen wandeln, desto größer wird die Bedeutung Dritter in der Sterbebegleitung“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Auch in Baden-Württemberg gebe es eine stetige Tendenz zu Ein-Personen-Haushalten. Ihre Zahl sei seit 2005 um rund 25 Prozent gestiegen. „Dem tragen wir im Interesse unserer Versicherten auch mit der wachsenden Förderung der ambulanten Hospizdienste Rechnung.“ Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamts lebten derzeit 2,3 Millionen Baden-Württemberger allein.

 

„Viele Menschen wünschen sich, die letzte Phase ihres Lebens daheim zu verbringen“, so Biggi Bender für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg. Laut einer Studie des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes wollen fast 60 Prozent in den eigenen vier Wänden sterben. Tatsächlich erfülle sich dieser Wunsch für nicht einmal jeden Vierten (23 Prozent). „Umso wichtiger ist es, die ambulanten Hospizdienste weiter zu stärken“, so Bender.

 

Ungebrochen ist in Baden-Württemberg der Trend, sich bürgerschaftlich in der ambulanten Sterbebegleitung zu engagieren. Die Zahl der Ehrenamtlichen im Land stieg in diesem Bereich seit 2008 von 4.200 auf aktuell über 5.500. „Um ihnen die notwendigen Qualifikationen zu vermitteln, investieren die gesetzlichen Krankenkassen gezielt auch in diesen Bereich“, so Hermann. Rund 1,2 Millionen Euro der GKV-Förderung flössen in die Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Sterbebegleiterinnen und -begleitern.

 

 

 

 

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg

Pressestelle

presse@bw.aok.de

Telefon     0711 2593 - 229

Telefax     0711 2593 - 100

www.aok-bw-presse.de

 

 

 

BKK Landesverband Süd

Regionaldirektion Baden-Württemberg, Kornwestheim

Carlos Philipp

Telefon:     07154 1316 - 340

 

 

 

IKK classic

Pressestelle Baden-Württemberg, Ludwigsburg

Bettina Uhrmann

Telefon:     07141 9404 - 231

 

 

 

KNAPPSCHAFT

Regionaldirektion München

Gisbert Frühauf

Telefon:     089 38175 - 405

 

 

 

Verband der Ersatzkassen (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg, Stuttgart

Frank Winkler

frank.winkler@vdek.com

Telefon:     0711 23954 – 19

www.vdek.com/LVen/BAW.html

 

 

 

 

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news-2402 Tue, 24 Jul 2018 10:57:50 +0200 Arzneimittelrabattverträge: AOK schreibt 21. Tranche aus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelrabattvertraege-aok-schreibt-21-tranche-aus.html Hermann: „Wettbewerbsgarant in einem ansonsten verkrusteten Markt“ „Der Pharmaindustrie geht es weiterhin ganz hervorragend“, konstatiert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg mit Blick auf eine aktuelle Marktanalyse („Ökosysteme in der Pharmaindustrie“), die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) veröffentlicht hat. Danach erzielt die Pharmabranche im Vergleich zu anderen Industriezweigen nach wie vor außerordentlich hohe Renditen. „EY geht davon aus, dass sich allein der Pharmamarkt in Deutschland von rund 32 Milliarden Euro im Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 auf schätzungsweise 63 Milliarden Euro in etwa verdoppelt“, so Hermann. Den Markt teilten sich vor allem die großen Hersteller untereinander auf. Arzneimittelrabattverträge bewertet der AOK-Chef als das einzige effektive Steuerungsinstrument, das auch kleineren Herstellern Marktzugang verschaffen könne: „Vor allem die Verträge im patentfreien Markt sind der Wettbewerbsgarant auf diesem ansonsten völlig verkrusteten Markt.“ Die AOK-Gemeinschaft hat nun in acht Gebietslosen die bislang umfangreichste Tranche der bundesweiten Rabattverträge für Generika europaweit ausgeschrieben.

Die jetzige 21. Tranche der AOK-Ausschreibungen umfasst 121 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 123 Fachlosen. 20 Fachlose werden im Drei-Partner-Modell vergeben. Elf Wirkstoffe, für die nach Ablauf des Patentschutzes für die Originalsubstanzen Generika neu auf den Markt gekommen sind, schreibt die AOK-Gemeinschaft erstmals aus.

Insgesamt deckt die Tranche ein jährliches AOK-Umsatzvolumen von rund 2,3 Milliarden Euro ab. Die Pharmaunternehmen können ihre Angebote bis zum 17. September abgeben. Die Verträge lösen im nächsten Jahr die Tranche XVIII ab und sollen vom 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021 gelten.

Zu den besonders umsatzstarken Substanzen der Ausschreibung zählen das Asthmamittel Budesonid+Formoterol, das Antiepileptikum Pregabalin und der Cholesterinsenker Simvastatin. Erstmals ausgeschrieben werden unter anderem Ivabradin zur Behandlung der Angina pectoris, Methocarbamol gegen Muskelverspannungen und Krämpfe sowie Travoprost und Travoprost+Timolol zur Verringerung des Augeninnendrucks.

 

Die Ausschreibung AOK XXI im Überblick:

  • 121 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 123 Fachlosen,
  • davon elf erstmals ausgeschrieben;
  • 20 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen werden im Drei-Partner-Modell vergeben;
  • 1.304 mögliche Zuschläge (163 je Gebietslos);
  • Vertragslaufzeit: 1. Juni 2019 bis 31. Mai 2021;
  • AOK-Umsatzvolumen: rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis)
  • Ende der Angebotsfrist: 17. September 2018

 

Informationen zu den Rabattverträgen

Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. 2017 betrugen die Minderausgaben der elf AOKs rund 1,66 Milliarden Euro. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Insbesondere für chronisch Kranke sorgen die AOK-Verträge für mehr Kontinuität in der Medikamentenversorgung. Nach einer im April 2018 veröffentlichten Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK erhalten 85 Prozent der AOK-Versicherten dauerhaft ein Medikament – 15 Prozent mehr als vor Einführung der Rabattverträge 2006. Dadurch nehmen Therapietreue und Therapieerfolg zu. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten generischen Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für insgesamt 283 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro (Apothekenverkaufspreis).

 

Mehr Infos zu den AOK-Arzneimittelrabattverträgen

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news-2361 Wed, 04 Jul 2018 11:51:53 +0200 Teledermatologie: Zukunftsweisende digitale Vernetzung zwischen Haus- und Hautarzt https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/teledermatologie-zukunftsweisende-digitale-vernetzung-zwischen-haus-und-hautarzt.html Schneller Informationsaustausch zwischen Haus- und Facharzt Keine Überweisung oder Terminsuche, kein langwieriges Anreisen oder Wartezeiten, stattdessen ein schneller Informationsaustausch zwischen Haus- und Facharzt – die Telemedizin eröffnet neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung insbesondere auf dem Land zu verbessern. Hierzu zählt das seit 01. Juli 2018 gestartete Projekt TeleDerm, von dem Patientinnen und Patienten mit Hauterkrankungen oder -veränderungen profitieren. Das Verfahren ist einfach: In der Hausarztpraxis wird unter Einhaltung des Datenschutzes die veränderte Hautstelle fotografiert und die Bilder übers Internet dem Hautarzt übermittelt. Innerhalb von 48 Stunden erhalten die Patientinnen und Patienten von ihrem Hausarzt eine Diagnose, auch die weitere Therapie wird in der Hausarztpraxis durchgeführt. „Das Projekt mit seiner digitalen Technik ermöglicht eine schnellere Behandlung und bringt im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung die Vernetzung der Versorgungsebenen zwischen Haus- und Facharzt voran“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „In Verbindung mit einem vertrauensvollen Patient-Arzt-Verhältnis kann hier die Technik ihr positives Potenzial voll entfalten“, so der AOK-Chef weiter.

 

In dem zum 01. Juli 2018 angelaufenen Projekt TeleDerm wird nun ein Jahr lang beobachtet, in welchem Maß die Zahl der Überweisungen an Dermatologen durch die digitale Vernetzung im Vergleich zu einer Kontrollgruppe zurückgeht. Des Weiteren wird erhoben, inwieweit die Wartezeiten beim Hautarzt für jene Kranken sinken, die auf eine fachärztliche Versorgung angewiesen sind. Untersucht wird auch, wie zufrieden Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte mit dieser Versorgungsform sind. Insgesamt 50 Praxen, die an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, beteiligen sich in den vier Landkreisen Böblingen, Calw, Rottweil und Zollernalb an TeleDerm. Die Praxen sind bereits mit der notwendigen Technik ausgestattet, die von geschultem Personal eingesetzt wird. Seit dem 1. Juli können teilnehmende Hausärzte zusammen mit den Bildern und Beschwerdebefunden über eine sichere Datenleitung Rat von Dermatologen anfordern. Gefördert wird das Projekt aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ergebnisse werden bis Mitte 2020 erwartet.

 

Das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Universitätsklinikums Tübingen ist die projektführende Institution. Für Projektleiterin Prof. Dr. Stefanie Joos, Allgemeinmedizinerin sowie Ärztliche Direktorin des Instituts, liegen die Vorteile für Arzt und Patient auf der Hand: „Die Betroffenen müssen weder lange auf einen Facharzttermin warten, noch weite Wege in Kauf nehmen. In den meisten Fällen können sie dank Teledermatologie eine zuverlässige Diagnose und Therapieempfehlungen auch bei ihrem Hausarzt erhalten.“

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news-2358 Mon, 02 Jul 2018 11:37:05 +0200 Drei Viertel der Baden-Württemberger fühlen sich gesund https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/drei-viertel-der-baden-wuerttemberger-fuehlen-sich-gesund.html AOK-Familienstudie 2018: Aktive Eltern haben gesündere Kinder. Stress und Zeitmangel beeinträchtigen ganze Familie Bereits zum vierten Mal legt die AOK im Rahmen ihrer Initiative "Gesunde Kinder, gesunde Zukunft" ihre Studie zur Gesundheit von Familien vor. Die Ergebnisse zeigen, dass die Gesundheit der Kinder maßgeblich von den Lebensumständen ihrer Eltern abhängt. Insgesamt stimmen die Zahlen der Familienstudie 2018 positiv: Drei Viertel (76 Prozent) der befragten Eltern in Baden-Württemberg beschreiben ihren allgemeinen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut. Ein Wermutstropfen ist der Faktor Zeit. Für 40 Prozent der Befragten sind Zeitprobleme die größte Alltagslast, als weitere Belastungsfaktoren werden psychische Belastung (29 Prozent), finanzielle Belastung (23 Prozent), partnerschaftliche Belastung (21 Prozent) und körperliche Anstrengung (15 Prozent) genannt.

Vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei den Eltern in Baden-Württemberg als tägliche Herausforderung mit immensem Koordinationsaufwand und Zeitdruck empfunden. In besonderem Maß trifft das Alleinerziehende. Die Studie gibt aber auch Hinweise, wie Familien Zeitprobleme in den Griff bekommen können und was der Gesundheit von Familien guttut. So weisen Eltern mit flexiblen Arbeitszeiten und verlässlicher Kinderbetreuung einen besseren Gesundheitszustand auf und auch deren Kinder haben weniger gesundheitliche Beschwerden. Einen wichtigen Beitrag zur Kindergesundheit leisten auch laut früheren Studien Routinen und Regeln im Familienleben. Zu den schönsten Familienmomenten gehören gemeinsame Mahlzeiten, Gespräche mit den Kindern, gemeinsames Lesen oder Vorlesen sowie gemeinsame Bewegung. „Familiengesundheit kann es nur geben, wenn es den Eltern gut geht und die Kinder in einem entspannten, aktiven Umfeld aufwachsen", sagt Jutta Ommer-Hohl, Leiterin der Abteilung Gesundheitsförderung bei der AOK-Baden-Württemberg.

44 Prozent der Eltern in Baden-Württemberg bewegen sich regelmäßig mit dem Nachwuchs – laut Studie ein wichtiger Beitrag zur Kindergesundheit. Jutta Ommer-Hohl ergänzt: „Zwar bewegt sich die Hälfte der Eltern in Baden-Württemberg regelmäßig mit den Kindern, jedoch fällt auf, dass für ein Drittel der Familien Bewegung generell nicht zum Familienalltag gehört. Eltern sollten sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein. Aktive Eltern haben aktive Kinder und das hat direkte Auswirkungen, nicht nur auf die körperliche Fitness, sondern auch auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der gesamten Familie.“ Die Zahlen belegen das. Bei 33 Prozent der Eltern mit Übergewicht spielt Familienbewegung keine Rolle, bei Eltern mit Adipositas trifft das sogar auf 43 Prozent zu.

Nach Einschätzung der befragten Eltern in Baden-Württemberg geht es den meisten Kindern gut. Dennoch ist jedes dritte Kind (37 Prozent) mehrmals pro Woche oder fast jede Woche gereizt oder schlecht gelaunt. Die Studie zeigt außerdem, dass die psychische und soziale Anpassung der Kinder von ihrem Gesundheitszustand abhängt. So haben gesunde Kinder seltener Probleme in der Schule und in der Kita und können sich besser konzentrieren.

Ein immer größeres Problem ist die hohe Mediennutzung der Kinder. Verschiedene Institutionen, wie beispielsweise kindergesundheit.de, geben Empfehlungen für den Medienkonsum von Kindern. Nimmt man diese als Richtwerte, so nutzen 71 Prozent der Kinder von vier bis sechs Jahren Medien häufiger als die empfohlenen täglich 30 Minuten, am Wochenende liegt dieser Wert sogar bei 90 Prozent. „Es zeigt sich, dass Kinder mit einem erhöhten Medienkonsum deutlich häufiger unter Kopfschmerzen leiden“ so Ommer-Hohl.

Hinweis an die Redaktion:
Die AOK-Familienstudie 2018 knüpft an die in den Jahren 2007, 2010 und 2014 erhobenen Vorgängerstudien an. Sie basiert auf einer repräsentativen Telefonbefragung von 4.896 Eltern, davon 500 aus Baden-Württemberg, mit Kindern zwischen 4 und 14 Jahren. Die Studie wurde im Jahr 2017/2018 vom Berliner IGES Institut im Auftrag der AOK durchgeführt.

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news-2353 Fri, 29 Jun 2018 13:25:13 +0200 AOK Baden-Württemberg und ver.di zum Landeskrankenhausgesetz https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-und-verdi-zum-landeskrankenhausgesetz.html Qualität in der Krankenhausversorgung verbindlich regeln Der Ausschuss für Soziales und Integration des Landtags Baden-Württemberg hat sich am Donnerstag (28.06.2018) zwar grundsätzlich für die Möglichkeit der Aufnahme von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung ausgesprochen; eine verbindliche Regelung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) bleibe an dieser Stelle zu vage: „Die Politik muss konkret sagen, welche Qualität die Menschen im Land von Krankenhäusern wirklich erwarten dürfen und wo und wie das verankert wird. Kann-Regelungen helfen da nur begrenzt weiter“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg, am Freitag (29.06.2018) in Stuttgart.

 

Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die über 260 Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei laut Hermann ein hohes Gut, das nicht angekratzt werden dürfe. Die notwendige Ausstattung, genügend und gut geschultes Personal und die passende Infrastruktur sind dafür wesentliche Eckpfeiler: „Gute Pflege gibt es nur mit guter Arbeit. Ein strukturiertes und gestuftes Verfahren zur Berücksichtigung der Qualität bei Planungsentscheidungen ist besser als die finanzielle Bestrafung von Qualitätsmängeln“, so Gross.

 

Kriterien für Qualität in den Kliniken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf wissenschaftlicher Grundlage als planungsrelevante Qualitätsindikatoren geschaffen. Diese sollen laut G-BA gleichrangig neben den bisherigen maßgebenden Parametern Bedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gelten. „An der Berücksichtigung dieser Qualitätsindikatoren führt kein Weg vorbei, zumal Behandlungsqualität allgemeingültig ist und eben nicht an Landesgrenzen Halt macht“, so Hermann. Sonst drohe eine Entwicklung, dass Menschen in anderen Bundesländern perspektivisch strukturell qualitativ höherwertig versorgt werden könnten als in Baden-Württemberg, und das wolle sicherlich niemand.

 

Hermann und Gross sind sich einig, dass die Aufnahme von landesweit verbindlichen Qualitätsvorgaben und ein institutionalisiertes Verfahren zur Bewertung der Qualitätsindikatoren in das LKHG der beste Weg sind.

 

Als Bestandteile eines solchen strukturierten Verfahrens bieten sich an:

•    Nutzung krankenhausinterner Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung.

•    Begleitung durch externe Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung (Beratung, Peer-Reviews usw.).

•    Bei Fortbestehen von Qualitätsabweichungen daraus abgeleitete planerische Entscheidungen.

 

 

 

Pressekontakt:

AOK Baden-Württemberg

Pressestelle

Dr. Jörg Schweigard

presse@bw.aok.de

Telefon             0711 2593 - 229

www.aok-bw-presse.de

 


ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Pressestelle

Dr. Thomas Böhm

thboehm@t-online.de

Telefon             0151 423 20 137

bawue.verdi.de

 

 

 

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news-2356 Fri, 29 Jun 2018 13:15:15 +0200 AOK Baden-Württemberg übernimmt Kosten für HPV-Impfung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-uebernimmt-kosten-fuer-hpv-impfung.html Grünes Licht für Impfung Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat nun auch offiziell grünes Licht für eine HPV-Impfung von Jungen zwischen 9 und 14 Jahren gegeben. Die rund 125.000 Versicherten der AOK Baden-Württemberg im entsprechenden Alter können sich ab sofort gegen Humane Papillomaviren (HPV) impfen lassen. Die Kosten werden von der größten Kasse im Land übernommen.

 

„Ergebnisse internationaler Studien, insbesondere aus den USA und Australien, stützen die Empfehlung für eine HPV-Impfung bei Jungen“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein, Fachärztin bei der AOK Baden-Württemberg. „Wer sich über die Impfung, ihren Nutzen und ihre Risiken informieren möchte, findet umfassende Informationen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de. Dazu gehört auch das Wissen, dass es eine Reihe unterschiedlicher HP-Viren-Typen gibt und daher auch nach der Impfung eine Infektion mit solchen HPV-Typen möglich ist, gegen die der Impfstoff nicht immun macht.“

 

Bei Jungen und Männern kann eine HPV-Infektion zu Krebserkrankungen insbesondere im Genitalbereich führen. Das Robert-Koch-Institut zählt in Deutschland Jahr für Jahr rund 1.600 Männer, die in Folge einer HPV-Infektion an Krebs erkranken.

 

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news-2331 Tue, 19 Jun 2018 11:36:51 +0200 AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-rabattvertraege-nur-noch-mit-mehreren-partnern-nuetzt-vor-allem-pharmakonzernen.html Die Gesundheitsminister der Länder wollen sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten.

 

Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr. Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: „Die zwanghafte Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten.“ So habe die AOK mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45 Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte.

 

Versorgungssicherheit braucht Transparenz

 

Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine hochwertige, patientenorientierte und verlässliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu begegnen. „Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins Hintertreffen“, ist Hermann sicher. „Darüber hinaus sind die Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Versorgungssicherheit.“ Um noch rascher umfassend bei Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor. Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden.

 

Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. „Bis heute hat die AOK rund 10 Milliarden Euro eingespart – ein Ergebnis, das auch seinen Grund in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat. Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil wir dieses Geld in die Versorgung investieren.“ Das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: „Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen Pharmakonzerne.“

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news-2319 Wed, 13 Jun 2018 11:59:38 +0200 TK und AOK Baden-Württemberg sprechen sich für einheitliche Gesundheitsakte aus https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/tk-und-aok-baden-wuerttemberg-sprechen-sich-fuer-einheitliche-gesundheitsakte-aus.html Baas und Nesch auf Digital Health Summit Die Techniker Krankenkasse (TK) und die AOK Baden-Württemberg setzen sich für eine Standardisierung der Gesundheitsakten für Versicherte in Deutschland ein. Gemeinsames Ziel sei es, dass alle Aktenlösungen einheitlichen technischen Standards folgten, forderten Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, und Siegmar Nesch, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, auf dem Digital Health Summit der CEBIT. Nur so sei gewährleistet, dass die unterschiedlichen Lösungen der Krankenkassen miteinander kompatibel sind und sich keine Insellösungen etablieren.

 

Das gemeinsame Ziel von TK und AOK Baden-Württemberg ist es, die Akteure im Gesundheitswesen über die Sektorengrenzen hinweg zu vernetzen, und so die Versorgung der Versicherten zu optimieren. Bislang liegen medizinische Daten isoliert voneinander bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. Diese Daten bieten jedoch nur einen Mehrwert für die Versorgung der Versicherten, wenn sie sinnvoll zusammengeführt und genutzt werden können. Das bedeutet, dass die Versicherten die Datenhoheit über ihre persönlichen Gesundheitsinformationen besitzen müssen, um selbst bestimmen zu können, wann sie wem Zugriff darauf gewähren. Damit diese digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen möglich wird, müssen die bestehenden technischen Lösungen sinnvoll zusammengeführt werden.

 

"Es ist gut, dass Krankenkassen hier die Führungsposition übernommen haben und das Thema Gesundheitsakte voranbringen", sagt Dr. Jens Baas. Das dürfe aber nicht zu einer Vielzahl von Einzellösungen führen. "Die Digitalisierung macht dort Sinn, wo sie den Versicherten und ihrer Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bringt. Die großen Potenziale der Digitalisierung können wir heben, wenn wir gemeinsam auf die Kompatibilität der technischen Lösungen setzen", sagt Siegmar Nesch. Es sei wichtig, dass Aktenlösungen und Gesundheitsnetzwerke so gestaltet werden, dass die Daten portabel sind. "Wir schaffen offene Standards, sodass ein Versicherter seine Daten bei einem Kassenwechsel problemlos mitnehmen kann", sagt Baas. Um es Versicherten zu ermöglichen, ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten strukturiert und übersichtlich an einem Ort zu speichern und selbst zu managen, hat die TK gemeinsam mit IBM den digitalen Datentresor TK-Safe entwickelt. Über ihr Smartphone können TK Versicherte sicher auf ihre Gesundheitsinformationen zugreifen und ihre Daten verwalten.

 

Die AOK-Gemeinschaft hat in den Modellregionen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ihr digitales Gesundheitsnetzwerk gestartet. Über die Plattform können Patienten, niedergelassene Ärzte und Kliniken Gesundheitsdaten digital miteinander austauschen. Es schafft damit die technische Grundlage für die sektorenübergreifende Vernetzung. Der Versicherte bleibt dabei jederzeit Herr seiner Daten, die nur fließen, wenn er sein Einverständnis für den Datenaustausch gegeben hat. „Starke Vernetzung der Patienten mit ihren Ärzten und den Ärzten untereinander, mehr Qualität und klare Struktur sind das Gebot der Stunde und dies kann durch digitale Anwendungen enorm befördert werden“, so Nesch.

 

 

 

Hinweis für die Redaktionen:

Die Techniker Krankenkasse und die AOK-Gemeinschaft versichern rund 37 Millionen Menschen in Deutschland. Das entspricht etwa jedem zweiten gesetzlich Versicherten in Deutschland.

 

 

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news-2300 Tue, 05 Jun 2018 11:40:08 +0200 Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zahl-moeglicher-behandlungsfehler-steigt-um-10-prozent-1.html AOK Baden-Württemberg hilft Versicherten bei Verdachtsfällen Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“

 

Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard entspricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten.

 

In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Ortho-pädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent.

 

Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler helfen die Experten der AOK Baden-Württemberg ihren Versicherten, klären den Sachverhalt und zeigen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf. Kontakt: Denise Juraske, Telefon 0711 2593-723, E-Mail denise.juraske@bw.aok.de

 

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news-2234 Fri, 04 May 2018 09:53:48 +0200 Zehn Jahre AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zehn-jahre-aok-hausarztvertrag-in-baden-wuerttemberg-1.html Neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung Auf den 8. Mai 2008 datiert der Aufbruch in eine völlig neue qualitätsgesicherte gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg. An diesem Tag besiegelten AOK, Hausärzteverband und MEDI in Baden-Württemberg den bundesweit ersten freien Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese vertrauensvolle Partnerschaft trägt von Jahr zu Jahr mehr Früchte. Mittlerweile profitieren 4.000 Haus- und Kinderärzte von besseren Arbeitsbedingungen durch Honorierung ohne Budgetierung sowie einer einfachen Abrechnung, was insbesondere mehr Zeit für die sprechende Medizin lässt. 1,55 Millionen einge-schriebene Versicherte, davon 60 Prozent mit chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen, werden besser versorgt, wie die Evaluation der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg bestätigen. Auch ansonsten ist die HZV als alternative Regelversorgung zukunftsweisend, etwa durch die schnellere Terminvergabe in den seit 2010 sukzessive angeschlossenen Facharztverträgen oder bei Antworten auf den Hausärztemangel. HZV-Praxen stehen für team- und arbeitsteilig orientierte Strukturen, sind für den Ärztenachwuchs nachweislich attraktiver und wirken somit dem Hausärzteschwund entgegen.

 

Die „Gesellschaft des langen Lebens“ mit weiterer Zunahme chronischer Erkrankungen und Multimorbidität geht mit dem Trend zu einer ausgeprägten Spezialisierung der Medizin einher. Für die Patientinnen und Patienten fehlt es an der notwendigen Abstimmung ihrer Behandlung. Dem Hausarzt als qualifiziertem „Rundum-Versorger“ vor Ort kommt daher eine zentrale Aufgabe zu. Er behandelt nicht nur alle Patientinnen und Patienten mit vielen unterschiedlichen gesundheitlichen Problemen, sondern steht als Koordinator im engen Austausch mit seinen Fachkolleginnen und -kollegen. Der sich auch bereits vor zehn Jahren angesichts starrer Budgetierung, zunehmenden Honorarverlusten und fehlender Anerkennung abzeichnende Hausärztemangel ist mittlerweile in aller Munde. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erinnert sich: „Allen Beteiligten war damals klar, dass das Versorgungssystem dringend eine wettbewerbliche Frischzellenkur der tradierten Strukturen benötigte. Dessen zentralistisches Einheitssystem hatte sich bei zudem immer mehr bürokratischen Vorgaben total festgefahren. Wir sehen heute, dass wir trotz anfangs massiver Gegenwehr der Altstrukturen durch Verbindlichkeit und Strukturierung für über 1,5 Millionen AOK-versicherte Patientinnen und Patienten im Land eine nachweislich bessere Versorgung auf freiwilliger Basis ermöglichen.“

 

Die HZV steht für einen Paradigmenwechsel in der hausärztlichen Versorgung. Den teilnehmenden Versicherten der AOK Baden-Württemberg bietet sie die Sicherheit des für sie jederzeit Verantwortung übernehmenden Hausarztes bei qualitätsorientierter und besser koordinierter Versorgung. Basis sind vertragliche Kriterien, wie eine durch Leitlinien gestützte Diagnostik und Therapie, verbindliche Qualitätszirkel unter den teilnehmenden Ärzten und eine rationale Pharmakotherapie.

 

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg und Teilnehmer der ersten Stunde kann das bestätigen: „Die HZV ist die wichtigste Errungenschaft für die Hausärzte. Die leistungsgerechte Honorierung in festen Eurobeträgen ohne Budgetierung sichert die wirtschaftliche Zukunft unserer Praxen und bietet Planungssicherheit, zum Beispiel für die Anstellung von angestellten Ärzten. Und die HZV steht auch für moderne, teamorientierte Praxisstrukturen. Die Erfahrungen belegen, dass die Weiterführung von HZV-Praxen eindeutig besser gelingt als in reinen KV-Praxen.” Rund 2.200 Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH) entlasten landesweit die Ärzte unter anderem durch Routinehausbesuche und spielen so eine zentrale Rolle bei einer zeitgemäßen Patientenversorgung.

 

Zur alternativen Regelversorgung gehören mittlerweile sechs erfolgreich laufende Facharztverträge für neun Facharztgruppen mit über 1.900 teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, erklärt dazu: „Die Kombination aus Hausarzt- und Facharztverträgen ist wegen der Zunahme älterer und versorgungsintensiver Patienten zunehmend wichtiger. Dazu bedarf es insbesondere verbindlich geregelter Schnittstellen, was systembedingt in der KV-Regelversorgung nicht funktionieren kann.“

 

Innovativ sind die Vertragspartner in vielen Bereichen unterwegs. „Durch unsere eigene Gestaltungsautonomie in den Haus- und Facharztverträgen wollen wir gemeinsam auch die Chancen der Digitalisierung sinnvoll nutzen. Hohe Priorität hat dabei, die strukturierte Zusammenarbeit der an den Verträgen teilnehmenden Praxen auf eine jederzeit sichere, elektronisch vernetzte Basis zu stellen“, so AOK-Chef Hermann. Im Herbst werden die aktuellen Ergebnisse der mittlerweile vierten Evaluationsrunde veröffentlicht. Der HZV-Vertrag wird seit Beginn durch eine unabhängige Versorgungsforschung der Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg begleitet. Sie überprüft die alternative Regelversorgung im direkten Vergleich mit der bekannten Regelversorgung und identifiziert Anhaltspunkte zur weiteren Entwicklung der Verträge. Damit sind die HZV- und Facharztverträge auch Vorbild in punkto Transparenz und Zukunftsorientierung.

 

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news-2219 Fri, 27 Apr 2018 16:16:38 +0200 Wissenschaftliche Forschung belegt: Versorgungssicherheit durch Arzneirabattverträge gewährleistet https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/wissenschaftliche-forschung-belegt-versorgungssicherheit-durch-arzneirabattvertraege-gewaehrleistet.html Kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Rabattverträgen Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat am Freitag (27.04.2018) die Effizienz der Arzneirabattverträge eindeutig bestätigt. Für Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneirabattverträge, profitiere gerade die Versorgungssicherheit von einem geregelten Arzneimittelmarkt: „Entgegen ständig wiederholter Aussagen der Pharmalobby gibt es keinen Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und exklusiven Rabattverträgen.“ Die von den Herstellern gemeldeten Lieferengpässe betreffen fast ausschließlich den Klinikbereich, in dem es keine Rabattverträge gebe. Im rabattvertragsgeregelten ambulanten Arzneimittelmarkt sei dagegen die Lieferfähigkeit ausgezeichnet. Lediglich bei 0,6 Prozent der abgegebenen Fertigarzneimittel dokumentierten die Apotheken ein Lieferversagen des Herstellers und geben dann ein gleichwertiges, austauschbares Arzneimittel ab.

 

Auch jüngsten Forderungen nach einer generellen Ausschreibung von Rabattverträgen unter drei Anbietern (Mehrfachausschreibung/Mehrpartnermodell) erteilt Hermann eine Absage. Zwei Bundesländer übernähmen damit unreflektiert die Argumente der Pharmahersteller, die durch Mehrpartnermodelle den Wirkmechanismus der Rabattverträge aushebeln wollten. Die WIdO-Forschung weise nach, dass seit Einführung der Rabattverträge die Marktkonzentration deutlich abgenommen habe. „Mehrpartnermodelle hingegen fördern genau jene Marktkonzentration, die die Politik eigentlich bekämpfen möchte. Gerade kleinere Unternehmen können in einem Mehrpartnermodell ihren Absatz und damit ihren Angebotspreis nicht planen und werden so aus dem Markt verdrängt“, erklärt Christopher Hermann.

 

Unter marktwirtschaftlichen Aspekten – so Hermann weiter – sei das Interesse führender Pharmahersteller an möglichst hohen Arzneimittelpreisen sicher nachvollziehbar, die Politik jedoch sei besser beraten, wenn sie sich gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Interessen der Versicherten einsetze. Hermann weiter: „Die AOKs haben 2017 durch ihre Arzneimittelrabattverträge über 1,6 Milliarden Euro eingespart und diese Gelder wieder in die Versorgung ihrer Versicherten investiert. Unsere Ausgaben für Medikamente sind 2017 nur um 0,9 Prozent je Versichertem gestiegen, der GKV-Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Hohe Preise sind also nicht in Stein gemeißelt, auch wenn viele Anbieter das gerne so sehen würden.“

 

Pressemeldung des WIdO als pdf-Download

 

 

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news-2199 Fri, 13 Apr 2018 09:43:29 +0200 Konsequente Reha könnte deutscher Volkswirtschaft 500 Millionen Euro sparen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/konsequente-reha-koennte-deutscher-volkswirtschaft-500-millionen-euro-sparen.html Rehabilitation kann Erwerbsminderung verhindern und Altersarmut entgegenwirken Allein die orthopädische Rehabilitation bei Rückenschmerzen könnte die Steuer- und Beitragszahler in Deutschland jährlich um fast eine halbe Milliarde Euro entlasten. Dies belegt eine aktuelle Studie der AOK Baden-Württemberg, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) und des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm (IFR Ulm). Erstmals konnten so die positiven finanziellen Effekte von Reha auf die deutsche Volkswirtschaft beziffert werden. „Immer noch wird Rehabilitation hier und da belächelt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Nun ist definitiv belegt: Wer sich für eine Reha entscheidet, handelt sich selbst, seinem Arbeitgeber und der gesamten Gesellschaft gegenüber höchst verantwortungsbewusst.“

 


Der wissenschaftliche Vergleich zeigt: Menschen mit chronischen Rückenschmerzen, die an einer Rehabilitation teilnehmen, stabilisieren ihre Gesundheit spürbar. So weisen sie in den ersten beiden Jahren nach der Reha im Schnitt 14 Krankheitstage weniger auf als diejenigen, die bei gleicher Diagnose auf eine Reha verzichten. Zudem müssen sie wesentlich seltener im Krankenhaus behandelt werden. „Zwar liegen die Behandlungskosten des Einzelnen durch eine Rehabilitationsmaßnahme zunächst höher als ohne. Diese Mehrkosten werden aber durch weniger Arbeitsunfähigkeitstage und weniger Krankenhausbehandlungen in den folgenden zwei Jahren mehr als aufgewogen“, erklärt Dr. Rainer Kaluscha vom IFR Ulm. Insgesamt mache die Reha die Menschen also nicht nur gesünder, sie senke auch die Krankheitskosten um mehr als 700 Euro je Patient.

 


Umdenken bei Politik und Unternehmen erhofft

„Endlich ist der wissenschaftliche Nachweis erbracht, dass Rehabilitation nicht nur einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag in der Versorgung kranker Menschen leistet. Durch sie kann ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vermieden und damit Altersarmut entgegengewirkt werden“, betont Andreas Schwarz, Erster Direktor der DRV Baden-Württemberg. Diese Erkenntnis führe hoffentlich zu einem positiven Umdenken bei Politik und Unternehmen. „Dass die Reha oft langjährige Krankheitsverläufe positiv beeinflusst, hören wir täglich von unseren Patienten. Dass sich dieser Effekt aber so nachhaltig auf das Gesundheitssystem auswirkt, hat uns alle überrascht“, sagt Prof. Dr. Gert Krischak, Leiter des IFR Ulm und Chefarzt der Federseeklinik in Bad Buchau.

 


Zusatzinformationen an die Redaktionen:

Die vorliegende Studie vergleicht die Krankheitsverläufe von mehr als 36.000 Patientinnen und Patienten mit chronischen Rückenschmerzen, von denen rund 2.500 eine Reha-Maßnahme in Anspruch nahmen. Durchgeführt wurde sie vom IFR Ulm. Sie basiert auf anonymisierten Datensätzen der AOK Baden-Württemberg, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Krankheitsverläufe von rund einer Million Versicherten über zehn Jahre enthalten. Studienleiter Prof. Dr. Gert Krischak, Leiter des IFR, und seine Mitarbeiterin Dr. Lena Tepohl erhielten für diese Forschungsarbeit den Preis für Rehabilitationsforschung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.

 

Die Pressemitteilung wurde wortgleich auch von der DRV Baden-Württemberg verteilt.

 

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news-2184 Tue, 03 Apr 2018 11:44:55 +0200 Arzneimittelrabattverträge bremsen Ausgabenanstieg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/arzneimittelrabattvertraege-bremsen-ausgabenanstieg.html „Effizientes Arzneimittelmanagement trägt wesentlich zum Erfolg der AOK bei“ „Die Arzneimittelrabattverträge sind Marktwirtschaft vom Feinsten und das erfolgreichste Instrument zur Ausgabensteuerung. Die AOKs konnten 2017 durch solche Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen über 1,6 Milliarden Euro einsparen, die direkt der Versichertengemeinschaft zugutekommen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, zum Start der inzwischen 19. Vertragstranche. Die AOK-Ausgaben für Medikamente seien 2017 lediglich um 0,9 Prozent je Versicherten gestiegen. Das sei der niedrigste Wert unter den Krankenkassen. Der GKV-Schnitt liege bei einem Anstieg von 2,8 Prozent.

Die zum 1. April in Kraft getretene große Vertragstranche für 118 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen beinhaltet neben den Produkten der auslaufenden Tranchen XV und XVI zehn Generika, die erstmals ausgeschrieben wurden. Darunter befinden sich mehrere Präparate gegen Bluthochdruck und zur Behandlung von HIV-Infektionen, zur Vorbeugung von Nebenwirkungen einer Chemotherapie und zur medikamentösen Therapie bei Depressionen. Partner der AOKs sind 49 Pharmaunternehmen und Bietergemeinschaften. Das jährliche AOK-Umsatzvolumen der 19. Tranche beziffert AOK-Chef Hermann auf fast zwei Milliarden Euro.

 

Die zum 1. April 2018 gestartete Tranche „AOK XIX“ im Überblick:

  • Laufzeit: 1. April 2018 bis 31. März 2020
  • Verträge über 118 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen
    in 121 Fachlosen (23 im Dreipartnermodell vergeben)
  • 49 erfolgreiche Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften
  • jährliches AOK-Umsatzvolumen: 1,98 Milliarden Euro

 

Hintergrund:

Die Rabattverträge für Generika ermöglichen Einsparungen bei gleichbleibend hoher Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge sorgen zudem nachhaltig für Wettbewerb im Bereich der Generika. Die AOK-Verträge decken zwei Drittel des Generikamarktes ab und umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Mit Inkrafttreten von AOK XIX laufen aktuell Verträge für 282 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (in 288 Fachlosen) mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro.

Mehr Informationen:  aok-rabattvertraege.de

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news-2132 Mon, 12 Mar 2018 19:14:13 +0100 Ambulante und stationäre Versorgung gestalten https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/ambulante-und-stationaere-versorgung-gestalten.html "Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist weit besser als ihr Ruf." Eine gute medizinische Versorgung der Versicherten ist auch von der personellen Ausstattung der Krankenhäuser und Praxen abhängig, da sind sich die Akteure im Gesundheitswesen einig. Aber trotz aller Herausforderungen, die Demografie und fehlende Fachkräfte mit sich bringen, – Anlass zu Alarmismus bei Mängeln an Ärzten und Pflegekräften sieht die AOK Baden-Württemberg nicht. „Die gesundheitliche Versorgung im Land steht auf stabilen Fundamenten und gemeinsam mit allen Akteuren gestalten wir die bestmögliche Patientenversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Zentrales Beispiel: „In den Praxen nutzen wir durch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern seit fast einem Jahrzehnt konsequent die Freiräume zur wettbewerblichen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und sichern so, durch die Stärkung der Rolle der Hausärzte, die ambulante ärztliche Versorgung.“

 

Die HZV setzt neue Anreize für den Hausarztberuf und wirkt so auch dem geographischen Ungleichgewicht der ärztlichen Versorgung entgegen. Für die AOK Baden-Württemberg stehen der Hausarzt mit seiner Lotsenfunktion und die strukturierte Vernetzung mit dem fachärztlichen Bereich im Mittelpunkt der Problemlösung. Mit der alternativen Regelversorgung setzen wir auf hohe Qualitätsorientierung, reduzieren Bürokratie und sichern auskömmliche Vergütung für jeden Patienten. Die Folge ist zudem eine nachweislich bessere Versorgung, von der über 1,5 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg profitieren“, so Hermann. Im Weiteren übernimmt die AOK Baden-Württemberg auch Verantwortung, etwa für die Ausbildung des Ärztenachwuchses: Die größte Krankenkasse im Land hat allein 2017 die Weiterbildung in der Allgemein- und Facharztmedizin mit fast 9 Millionen Euro gefördert. Mit dem Projekt „PJmobil“ setzt die AOK Baden-Württemberg zusammen mit ihren ärztlichen Partnern beim ärztlichen Nachwuchs an und unterstützt die Mobilität der an-gehenden Ärzte im Praktikum auf dem Land. Deshalb gilt: Haus- und fachärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sind grundsätzlich weiterhin gesichert, auch wenn sich, insbesondere in einzelnen ländlichen Regionen, Nachbesetzungen schwierig gestalten. Alle Partner sind weiterhin gefordert, dass dies auch weiterhin so bleibt.

 

Beim Blick auf die Situation im stationären Bereich ist die Personalausstattung in Baden-Württemberg in Summe deutlich besser als in vielen anderen Bundesländern. Baden-Württemberg befindet sich sowohl nach Fällen pro Jahr als auch nach zu versorgenden Patienten (belegte Betten) pro Tag unter den Top 4 mit den besten Quoten bundesweit.  Um den Herausforderungen zu begegnen, zieht die AOK Baden-Württemberg mit den Partnern im Gesundheitswesen auch hier am gleichen Strang. Auch bei der Krankenpflege zeigt die größte Krankenkasse im Land hohes Engagement: Über den Ausbildungsfonds hatte die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 die nichtärztliche Ausbildung in Krankenhäusern mit 112 Millionen Euro wesentlich mitfinanziert. „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Kliniken und Praxen ist in Baden-Württemberg weit besser als ihr Ruf“, bilanziert Hermann.

 

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news-2117 Mon, 05 Mar 2018 13:51:54 +0100 Koalitionsvertrag ist kein großer Wurf https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/koalitionsvertrag-ist-kein-grosser-wurf.html AOK Baden-Württemberg: Gestaltungsspielräume für mehr Wettbewerb werden kaum genutzt Der Koalitionsvertrag stellt zwar bei Gesundheit und Pflege die Weichen an vielen Stellen richtig, nutzt aber vorhandene Spielräume für eine patientenorientierte Versorgung noch unzureichend. „Wer die bestmögliche Versorgung der Versicherten will, muss Wettbewerb fördern und nachhaltige strukturelle Veränderungen umsetzen“, fordert Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Im Koalitionsvertrag werden wichtige Themen für Verbesserungen im Gesundheitswesen angesprochen und auch einige Rahmenbedingungen optimiert. Dazu zählen die Qualitätsoffensive Pflege und die Investitionen in die Digitalisierung. Dennoch gibt es noch Luft nach oben“, bilanziert der Vorstandsvorsitzende der größten Krankenkasse im Bundesland.

 

Um die Potentiale im Gesundheitswesen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Versorgung nutzen zu können, seien ein weiterer Ausbau der wettbewerblichen Gestaltungsspielräume und mehr Durchlässigkeit im System nötig, so Hermann. Zwar sei die Reform der Notfallversorgung ein überfälliger Schritt in eine sektorenübergreifende Versorgung. Auch der hohe Stellenwert von E-Health und Digitalisierung im Koalitionsvertrag sei richtig und wie die geplante Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung positiv zu bewerten. „Doch der Weg von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb der Krankenkassen und zu einem integrierten Versicherungsmarkt, in dem Krankenversicherungen um die beste Versorgung der Versicherten konkurrieren, ist noch weit“, so Hermann. Die neue Bundesregierung müsse deutliche Impulse für mehr Wettbewerb setzen und weitere Spielräume für regionale Versorgung schaffen. Ein Verbot des Arzneimittel-Versandhandels würde dem beispielsweise widersprechen. Auch wenn erste Schritte in die richtige Richtung erkennbar seien, müsse die Durchlässigkeit der Sektoren weiter verbessert werden und eine regionale, eigenverantwortliche Versorgungssteuerung der Krankenkassen langfristig die zentrale Steuerung ersetzen.

 

Die AOK Baden-Württemberg nutzt die vorhandene Möglichkeiten bereits äußerst erfolgreich mit der alternativen Regelversorgung: Über 1,5 Millionen Versicherte sind freiwillig in die Hausarzt- und Facharztverträge eingeschrieben. Diesen Weg der eigenverantwortlichen Versorgungssteuerung will die AOK Baden-Württemberg auch bei den Themen Vernetzung und der Digitalisierung fortführen, die auch im Koalitionsvertrag einen hohen Stellenwert haben.

 

„Dringend angemahnte Impulse für eine stärkere wettbewerbliche Orientierung der Gesundheitspolitik fehlen auch zum Start der neuen großen Koalition“, so das Fazit Hermanns. „Aber erste Maßnahmen geben Hoffnung, dass weitere nachhaltige Schritte, hin zu mehr Qualitäts- und Leistungswettbewerb, folgen. Dafür wird sich die AOK Baden-Württemberg weiter einsetzen, denn auch in Zukunft muss der Fokus auf der Wahlfreiheit aller Beteiligten und der Qualität der Versorgung liegen.“ Unabhängig von wichtigen Schritten, die im Koalitionsvertrag fixiert sind, werde sich die AOK-Baden-Württemberg in den nächsten Monaten verstärkt in den Bereichen Pflege, Digitalisierung, Versorgung und Prävention engagieren.

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news-2107 Mon, 19 Feb 2018 11:30:42 +0100 Jeder fünfte Baden-Württemberger informiert sich über Gesundheitsthemen https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/jeder-fuenfte-baden-wuerttemberger-informiert-sich-ueber-gesundheitsthemen.html Nationaler Aktionsplan soll Gesundheitskompetenz weiter voranbringen „Der richtige Umgang mit der Gesundheit und das Verständnis für den eigenen Körper sind wichtige Voraussetzungen für ein gesundes Leben“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Bereichsleiterin Gesundheitsförderung und Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg. Damit umschreibt sie den Kern des Begriffs „Gesundheitskompetenz“. Aktuelle Zahlen belegen, dass in Baden-Württemberg 21 Prozent der Teilnehmer einer von der AOK in Auftrag gegebenen YouGov-Umfrage Schwierigkeiten haben, im Internet zwischen seriösen und unseriösen Gesundheitsinformationen zu unterscheiden. Die Umfrage ist im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz“ entstanden.

 

Dabei ist das Bedürfnis nach verlässlichen Informationen sehr groß. Eine steigende Lebenserwartung, die Zunahme chronischer Erkrankungen, ein sehr komplexes Gesundheitssystem und die digitale Informationsflut bringen auch in Baden-Württemberg immer mehr Menschen dazu, eigenständig nach relevanten Antworten auf ihre Fragen zu suchen. Jeder fünfte Baden-Württemberger (22 Prozent) recherchiert regelmäßig in den verschiedenen Medien nach Informationen zum Umgang mit Gesundheit und Krankheit. „Je früher die Menschen anfangen, sich mit Gesundheitsthemen zu beschäftigen, desto besser“, betont Jutta Ommer-Hohl.

 

Derzeit allerdings bewertet die aktuelle YouGov-Umfrage die Gesundheitskompetenz jedes zweiten Deutschen als eingeschränkt. Der AOK-Bundesverband will im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz“ gegen bestehende Defizite vorgehen. Der Plan umfasst 15 konkrete Empfehlungen, die alle gesellschaftlichen Akteure einbinden und darauf abzielen, sowohl das Gesundheitssystem nutzerfreundlicher zu gestalten als auch die Gesundheitskompetenz des Einzelnen zu fördern. Der Aktionsplan geht auf eine Initiative von Wissenschaftlern zurück und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers. Die Robert Bosch Stiftung und die AOK haben die Arbeit gefördert. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2048 Personen zwischen dem 12.01.2018 und 15.01.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung – differenziert nach Bundesländern – ab 18 Jahren.

Für 21 Prozent der Baden-Württemberger „trifft überhaupt nicht zu“/„trifft eher nicht zu“, zwischen seriösen und unseriösen Angeboten im Internet zu unterscheiden.

Für 22 Prozent der Baden-Württemberger „trifft eher zu“/„trifft voll und ganz zu“, regelmäßig in verschiedenen Medien nach Informationen zum Umgang mit Gesundheit und Krankheit zu suchen.

 

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news-2102 Wed, 14 Feb 2018 15:00:00 +0100 „Junge Hausärzte fürs Land“ - erstes PJmobil in Freiburg übergeben https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/junge-hausaerzte-fuers-land-erstes-pjmobil-in-freiburg-uebergeben.html Partner des AOK-Hausarztvertrages fördern landesweites Projekt zur Stärkung des ärztlichen Nachwuchses in ländlichen Regionen Mit dem heutigen landesweiten Start des ersten PJmobils in Freiburg fördert die Stiftung Perspektive Hausarzt angehende Ärzte bei ihrer hausärztlichen Tätigkeit auf dem Land. Dank der mobilen Unterstützung fährt der Medizinstudent Richard Koch (27) in seinem Praktischen Jahr (PJ) ab jetzt täglich für vier Monate von Freiburg in seine hausärztliche Lehrpraxis nach Titisee-Neustadt. Weitere acht Autos werden in Kürze an den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin der Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen zur Verfügung gestellt. Finanziell unterstützt wird das Projekt von den Partnern des AOK-Hausarztvertrages – neben der AOK Baden-Württemberg sind das der Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg – sowie dem Freiburger Autohaus Gehlert.

Die ambulante ärztliche Versorgung leidet auch in Baden-Württemberg zunehmend an Nachwuchsproblemen, besonders stark betroffen sind die Hausärzte. 35 Prozent der niedergelassenen Hausärzte sind bereits älter als 60 Jahre, das entspricht 2.500 Ärzten. Davon scheiden, wie der Versorgungsbericht der KV Baden-Württemberg ausweist, ca.1.600 in den nächsten fünf Jahren aus dem Berufsleben aus. Diese Abgänge können derzeit nicht ausreichend kompensiert werden, denn der Anteil der Facharztprüfungen im Bereich Allgemeinmedizin liegt auch in Baden-Württemberg mit jährlich rund 190 zwar über dem Bundesdurchschnitt, aber immer noch deutlich zu niedrig. Und je ländlicher die Region, desto schwieriger wird die Suche nach der Praxisnachfolge.

„Deshalb brauchen wir schlicht mehr Studienabgänger mit dem Berufswunsch Hausarzt, die auch bereit sind, selbstständig oder angestellt in ländlichen und strukturschwächeren Regionen zu arbeiten“, sagt Prof. Dr. Wilhelm Niebling, Leiter des Lehrbereichs Allgemeinmedizin der Universität Freiburg. „Eine entscheidende Weichenstellung pro Facharztausbildung Allgemeinmedizin erfolgt dabei im PJ – also im letzten Teil des Medizinstudiums, wie wir auch aus landesweiten Umfragen unter Studierenden wissen“, so Niebling weiter. Demnach könne sich auch gut ein Drittel der Befragten eine Niederlassung in einer Kleinstadt und rund ein Viertel in einer ländlichen Region vorstellen.

Genau hier setzt das Projekt ‚Junge Hausärzte fürs Land‘ an. Gemeinsam entwickelt wurde es von der Stiftung Perspektive Hausarzt, einer Initiative zur Nachwuchsförderung des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, und der Universität Freiburg. Die Kleinwagen werden der oder dem Studierenden im PJ vier Monate für den freiwilligen Abschnitt im Bereich Allgemeinmedizin zur Verfügung gestellt, sofern dies in einer Lehrpraxis in ländlichen Regionen mit weniger als 10.000 Einwohnern stattfindet. Die erste Resonanz ist sehr positiv, denn viele Studierenden besitzen kein eigenes Auto und die meisten Landarztpraxen sind von den Universitätsstandorten aus nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wer in der Stadt wohnt und sein PJ Allgemeinmedizin auf dem Land absolvieren möchte, muss also bereit sein, einiges an Zeit und Geld zu investieren.

Richard Koch ist entsprechend begeistert: „Das ist eine tolle Unterstützung für meine Arbeit“, freut sich der Medizinstudent, der nun das Hausarztleben in einer ländlichen Region hautnah miterleben wird. Dieser Weg lohnt sich besonders, denn dort sind das Patientenspektrum und die medizinischen Beratungsanlässe oft vielfältiger als in der Stadt. „Wichtig ist auch, dass der ärztliche Nachwuchs im PJ bewusst erfährt, dass sich der Hausarztberuf deutlich gewandelt hat – weg vom Einzelkämpfer mit einer 70-Stunden-Woche hin zu modernen, arbeitsteiligen Organisationsformen mit qualifiziertem Praxispersonal, angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie Teilzeitarbeitsplätzen“, so Niebling, der auch Partner in der Lehrpraxis in Titisee-Neustadt ist.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, nennt die Motive der Vertragspartner für die Unterstützung: „Unser Hausarztvertrag mit landesweit über 1,5 Millionen eingeschriebenen Versicherten ist zusammen mit den angeschlossenen Facharztverträgen ein hervorragender Baustein für die dauerhafte Sicherstellung der qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung vor Ort. Die alternative Regelversorgung stärkt den Hausarzt in seiner Lotsenfunktion umfassend und garantiert stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Daher unterstützen wir zusammen mit den ärztlichen Vertragspartnern auch diese sinnvolle Maßnahme zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses nachdrücklich.“

Weitere Informationen unter: www.stiftung-perspektive-hausarzt.de/portfolio/pjmobil

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news-2081 Thu, 01 Feb 2018 17:39:59 +0100 Deutlich mehr Geld für Kliniken im Land https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/deutlich-mehr-geld-fuer-kliniken-im-land.html Krankenhäuser in Baden-Württemberg erhalten 2018 zusätzliche 320 Millionen Euro Für die Versorgung ihrer Versicherten im laufenden Jahr stellen die Krankenkassen den Krankenhäusern in Baden-Württemberg zusätzliche 320 Millionen Euro zur Verfügung – die AOK Baden-Württemberg trägt mit 144 Millionen Euro den Löwenanteil des Betrages. Insgesamt erhöhen sich damit die Finanzmittel gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent auf über 9 Milliarden Euro, die von den Krankenkassen über den sogenannten Landesbasisfallwert für den Betrieb der Krankenhäuser im Land aufgebracht werden.

 

Die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft haben sich in gemeinsamen Verhandlungen auf die Erhöhung geeinigt: „Mit dieser deutlichen Steigerung sind die Betriebskosten der Krankenhäuser auch im Jahr 2018 vollständig finanziert und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (01.02.2018) in Stuttgart.

 

Mit der Steigerung des Landesbasisfallwertes werden vollumfänglich die Personal- und die Sachkosten der Krankenhäuser im Land, insbesondere auch in der Pflege, von den Krankenkassen getragen. Das gelte laut Hermann unisono für den zu erwartenden Kostenanstieg etwa durch Tarifsteigerungen für die Angestellten in der Pflege und im übrigen nichtärztlichen Dienst in den Kliniken. Hermann: „Die Krankenhäuser haben mit der höheren Finanzausstattung beste Voraussetzungen, sich weiterhin auch als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte zu profilieren.“

 

 

Zusatzinformationen:

Der zahlbare Landesbasisfallwert mit Ausgleichen wird zum 01.02.2018 um 3,08 Prozent von 3.350,01 Euro auf 3.453,17 Euro erhöht. Auf ihm beruhen die sogenannten Fallpauschalen. Diese bilden mit Zu- und Abschlägen die Grundlage für die Abrechnung der somatischen Krankhäuser. Die Krankenkassen zahlen damit durchschnittlich deutlich mehr Geld pro stationärer Behandlung an die somatischen Krankenhäuser als 2017.

 

 

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news-2071 Mon, 29 Jan 2018 11:22:19 +0100 Leichter Rückgang der Fehltage https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/leichter-rueckgang-der-fehltage.html In 2017 fehlten die bei der AOK Baden-Württemberg versicherten Berufstätigen durchschnittlich 18,2 Tage Der Krankenstand im Südwesten ist nach aktuellen Zahlen der AOK Baden-Württemberg im Vergleich zu den beiden zurückliegenden Jahren leicht gesunken. Die AOK Baden-Württemberg verzeichnete 2017 im Schnitt pro Mitglied 18,2 Fehltage. Das sind 0,2 Tage weniger als 2016 und 0,4 Tage weniger als 2015. Der Krankenstand ist mit 5 Prozent im Vergleich zu 2016 nahezu unverändert und um 0,1 Prozent niedriger als 2015.

 

Wie die aktuellen Zahlen zeigen, sind bei Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg insgesamt 3,11 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und 33,22 Millionen Fehltage registriert worden. Die Erwerbspersonen in Baden-Württemberg waren 2017 durchschnittlich (1,7-mal) etwas seltener krankgeschrieben als noch in den beiden Vorjahren. Für die krankheitsbedingten Fehltage sind besonders verantwortlich Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (22,4 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (13,7 Prozent), psychische Störungen (11,3 Prozent) sowie Verletzungen (10,6 Prozent). Während die Zahlen für Atemwegserkrankungen und Verletzungen nahezu unverändert geblieben sind, belegt die aktuelle Auswertung bei den Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (z. B. Rückenschmerzen, sonstige Bandscheibenschäden und Schulterläsionen) einen leichten Rückgang. Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage, die auf psychische Störungen zurückzuführen sind, ist in den letzten Jahren kontinuierlich leicht angestiegen.

 

Ein Grund für die Spitzenposition der Krankschreibungen aufgrund von Muskel- und Skeletterkrankungen sei das ständige Sitzen und die dabei eingenommenen Fehlhaltungen bei der Arbeit und in der Freizeit, weiß PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychologin bei der AOK Baden-Württemberg. „Das belastet die Wirbelsäule und schwächt auf Dauer die Rückenmuskulatur, was unter anderem zu Rücken-, Nacken- und Schulterschmerzen führen kann. Auch psychosoziale Belastungen, wie zum Beispiel Stress durch geringe Handlungsspielräume oder Angst um den Arbeitsplatz, können Ursache von Rückenschmerzen sein. Vorbeugen kann man unter anderem mit einer Arbeitsgestaltung, die körperliche und geistige Beweglichkeit fördert, bewegten Pausen und regelmäßiger Bewegung in der Freizeit“, so Knapstein.

 

Mehr als die Hälfte der Mitglieder der AOK Baden-Württemberg (55,3%) war 2017 mindestens einmal krankgeschrieben. Dies entspricht ungefähr den Werten der Jahre 2016 und 2015. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und sie für dieses Thema zu sensibilisieren, bietet die AOK Baden-Württemberg viele Aktionen und Maßnahmen in Betrieben an. Oft reichen schon wenige Maßnahmen, um rückenschonender zu arbeiten. Zu wenig oder einseitige körperliche Aktivität am Arbeitsplatz, ohne Ausgleich in der Freizeit, spielen beim Thema Rückenschmerzen eine entscheidende Rolle.

 

Anmerkung für die Redaktionen:

Der Analyse liegen die Daten von mehr als 2,3 Millionen AOK-versicherten Arbeitnehmern in Baden-Württemberg zugrunde. Der Krankenstand beschreibt die Arbeitsunfähigkeitstage im Kalenderjahr. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) aller Arbeitsunfähigkeitstage sind auf die vier beschriebenen Krankheitsarten zurückzuführen.

 

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news-2034 Thu, 11 Jan 2018 10:50:33 +0100 Kinder kochen um die Wette https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/kinder-kochen-um-die-wette.html Kochwettbewerb der AOK Baden-Württemberg für Kinder und Jugendliche auf der Slow Food Messe 2018 Bei der Slow Food Messe vom 5. bis 8. April 2018 in Stuttgart stellen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren ihre Kochkünste unter Beweis. An drei Messetagen zeigen die Teilnehmer des AOK-Kochwettbewerbs, dass sie auf gesunde Lebensmittel und regionale Zutaten setzen und Spaß am Kochen haben. Die AOK Baden-Württemberg richtet den Wettbewerb zum 12. Mal in Kooperation mit Slow Food Deutschland e. V. aus. Darüber hinaus veranstaltet die größte Südwestkasse drei Kochshows.

 

Beim Kochwettbewerb am 5., 6. und 8. April 2018 treten jeweils zwei Dreier-Teams gleichzeitig an und bereiten in 45 Minuten (plus Vorbereitungszeit) ein Gericht zu. Eine Jury aus Vertretern der Meistervereinigung Gastronom Baden-Württemberg e. V., AOK-Ernährungsfachkräften, Slow Food Deutschland e. V. und EDEKA Südwest bewertet anschließend die Speisen und vergibt Bronze-, Silber- oder Gold-Medaillen und weitere Preise. Zudem wird die Teilnahme mit einer Urkunde belohnt.

 

Der Fokus der jungen Teilnehmer liegt bei ihren Rezepten auf gesunden Lebensmitteln und regionalen Produkten, die zur Jahreszeit passen. „Die Grundlagen für einen gesunden Lebensstil und Essgewohnheiten werden bereits in der Kindheit gelegt. Deshalb ist es uns sehr wichtig, Kindern und Jugendlichen so früh wie möglich entsprechendes Wissen zu vermitteln“, sagt Jutta Ommer-Hohl, Leiterin des Fachbereichs Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg.

 

Bewerben können sich Dreier-Teams in den Altersgruppen 10 bis 12 Jahre, 13 bis 15 Jahre und 16 bis 18 Jahre bis zum 9. Februar 2018. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen gibt es unter www.aok-bw.de/kochwettbewerb oder können per E-Mail unter AOK-Kochwettbewerb@bw.aok.de angefordert werden.

 

Neben dem Wettbewerb für Kinder und Jugendliche ist die AOK mit drei Kochshows und dem AOK-Frauenlauf auf der Slow Food Messe präsent. Zur „Nacht der Sinne“ am Eröffnungsabend bereitet ein Profi-Koch gemeinsam mit einer AOK-Ernährungsfachkraft außergewöhnliche Fingerfoodgerichte zu. Und am 7. April geht es bei den Kochshows vor und nach dem AOK-Frauenlauf um vegetarische Ernährung für Sportler. Für den zum fünften Mal stattfindenden Frauenlauf kann man sich unter aok-bw.de/frauenlauf anmelden.

 

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news-2032 Wed, 10 Jan 2018 09:20:20 +0100 Verkehrsstaus sind Hauptursache für Pendler-Stress https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/verkehrsstaus-sind-hauptursache-fuer-pendler-stress.html Repräsentative Forsa-Umfrage 40 Prozent der Erwerbstätigen in Baden-Württemberg empfinden ihren Weg zur Arbeit als Belastung. Je länger die Fahrt zum Arbeitsplatz dauert, desto eher verursacht sie Stress bei Berufspendlern. Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage unter Erwerbstätigen in Baden-Württemberg. Verkehrsstaus sind für 63 Prozent derjenigen, die sich durch ihren Arbeitsweg belastet fühlen, die Hauptursache für Pendler-Stress – gefolgt vom Zeitaufwand allgemein mit 29 Prozent sowie Verspätung beziehungsweise Ausfall und Überfüllung öffentlicher Verkehrsmittel mit jeweils rund 10 Prozent. Baden-Württemberg zählt laut ADAC zu den drei Bundesländern mit den häufigsten Staumeldungen.

 

Wochenendpendler und Pendler, die täglich lange Strecken zurücklegen, haben im Vergleich zu anderen Berufstätigen ein deutlich erhöhtes Risiko, Stress zu empfinden. „Ob Stress als positiv oder negativ erlebt wird und ob überhaupt Stress erlebt wird, hängt von unseren subjektiven Einschätzungen ab. Eine positive Grundeinstellung zur Mobilität kann helfen, Fehlbelastungen vorzubeugen oder sie zu mindern“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin bei der AOK Ba-den-Württemberg.

 

Laut Forsa-Studie ist das Auto für mehr als zwei Drittel (67 Prozent) der Erwerbstätigen in Baden-Württemberg das bevorzugte Verkehrsmittel zur Bewältigung ihres Arbeitswegs. Nur etwa jeder Zehnte nutzt Bus, U- oder S-Bahn, Straßenbahn beziehungsweise Regional- und Fernzug. Noch seltener fahren die Erwerbstätigen mit dem Fahrrad oder gehen zu Fuß (jeweils 8 Prozent). Die Mehrheit (64 Prozent) der Erwerbstätigen benötigt weniger als 30 Minuten, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Etwa ein Viertel (24 Prozent) ist 30 Minuten bis eine Stunde unterwegs, und knapp jeder Zehnte hat einen Arbeitsweg von mehr als einer Stunde.

 

Je länger der Weg zur Arbeit, desto höher ist die empfundene Belastung. 42 Prozent derjenigen, die länger als 30 Minuten unterwegs sind, fühlen sich „sehr stark“ oder „ziemlich stark“ belastet. Weitere 30 Prozent empfinden eine „schwache“ Belastung“. Im Vergleich zu einer Forsa-Studie der AOK Baden-Württemberg von 2015 hat die gefühlte Belastung durch den Arbeitsweg tendenziell zugenommen. Laut Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg pendeln täglich rund 3,2 Millionen Erwerbstätige in Baden-Württemberg zur Arbeit.

 

21 Prozent der befragten Erwerbstätigen in Baden-Württemberg fühlen sich durch ihren Arbeitsweg in ihrem Freizeitverhalten eingeschränkt. 15 Prozent sagen, Familie und Freunde kämen zu kurz. Unter typischen Stress-Symptomen wie Nervosität, Herzrasen oder Schweißausbrüchen leiden 6 Prozent der Befragten. Knapstein: „Berufliche Mobilität führt nicht immer und bei allen zu psychischen und körperlichen Belastungen. Flexibilität bei der Zeiteinteilung, Handlungsspielräume bei der Aufgabenbewältigung und soziale Unterstützung durch Kollegen werden häufig als positiv erlebt.“ Auch Pendler können von einer gesunden Lebensweise profitieren, insbesondere mit Blick auf Ernährung, ausreichend Bewegung, Schlaf und Pausen. Entlastung von ihrem Pendler-Stress versprechen sich 27 Prozent durch häufigere Arbeit von zuhause aus. 18 Prozent würden eine Fahrgemeinschaft in Erwägung ziehen.

 

Die AOK Baden-Württemberg hat 2013 das Präventionsprogramm „Lebe Balance“ gestartet, das zum Ziel hat, die Anfälligkeit für psychische Störungen zu senken. Die Menschen erlernen in dem Programm, ihre persönlichen Schutzfaktoren zu stärken und ihr Leben intensiver nach ihren Werten auszurichten. „Sind Menschen freiwillig mobil, zeigen sich deutlich weniger bis keine negativen Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden“, erklärt PD Dr. Sabine Knapstein. Negative Folgen für das Wohlbefinden habe Mobilität insbesondere dann, wenn sie als Zwang empfunden wird – etwa, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

 

Knapstein empfiehlt, die Fahrt zum Arbeitsweg für Stress reduzierende Tätigkeiten zu nutzen, in Bus und Bahn beispielsweise mit der Lebe-Balance-App, mit der sämtliche Inhalte des AOK-Präventionsprogramms per Smartphone leicht verfügbar sind. Die Lebe Balance-App, die für Android und IOS in den jeweiligen App-Stores kostenlos verfügbar ist, hilft bei der Stressbewältigung und führt den Nutzer mit angeleiteten Übungen, Tipps und kurzen Nachrichten durch den Alltag. Der häufigste Zeitvertreib ist für 55 Prozent der Erwerbstätigen bislang das Hören von Musik. 14 Prozent der Befragten telefonieren auf dem Arbeitsweg. 10 Prozent erledigen berufliche Aufgaben, 8 Prozent sind im Internet aktiv und 7 Prozent lesen ein Buch oder eine Zeitung.

 

Quelle: Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Zwischen dem 24. Oktober und 13. November 2017 wurden insgesamt 505 Erwerbstätige ab 18 Jahren in Ba-den-Württemberg anhand von computergestützten Telefoninterviews (CATI) befragt.

 

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news-2017 Thu, 21 Dec 2017 15:21:42 +0100 700 zusätzliche Ausbildungsplätze in Krankenhäusern https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/700-zusaetzliche-ausbildungsplaetze-in-krankenhaeusern.html AOK Baden-Württemberg finanziert Löwenanteil mit über 121 Millionen Euro In 2018 wird es mehr Nachwuchs bei den nichtärztlichen Berufen an Baden-Württembergischen Krankenhäusern geben: „Es können rund 700 Ausbildungsplätze mehr als im laufenden Jahr angeboten und aus dem durch die Krankenkassen gefüllten Ausbildungsfonds finanziert werden.  Mit über 121 Millionen Euro tragen wir wieder den Löwenanteil und werden unseren Finanzierungsbeitrag sogar noch um 8,6 Millionen Euro erhöhen“, so Nadia Mussa, Fachbereichsleiterin Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg am Donnerstag (21.12.2017) in Stuttgart.

Insgesamt ermöglichen es die von den Krankenkassen bezahlten Fördermittel des Ausbildungsfonds, im kommenden Jahr 11.900 Ausbildungsplätze an Krankenhäuser kostendeckend zu finanzieren. Mussa: „Das ist ein Höchststand an Ausbildungsangeboten, die auch dringend gebraucht werden. Denn der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in Krankenpflege, Geburtshilfe und weiteren Gesundheitsberufen wird in den kommenden Jahren noch weiter steigen.“

Laut AOK werden die Krankenkassen im Land für 2018 insgesamt fast 270 Millionen Euro und damit über 7,6 Prozent mehr als im laufenden Jahr den Kliniken in Baden-Württemberg für die Ausbildung zur Verfügung stellen. Knapp die Hälfte dieser im Ausbildungsfonds bereitgestellten Mittel kommen von der AOK Baden-Württemberg.

 

 

 

Hinweis an die Redaktionen:

Der Ausbildungsfonds wird von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft verwaltet und von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg finanziert. Pro Krankenhauspatient/-in zahlen die Krankenkassen für 2018 einen pauschalen Ausbildungszuschlag von 113,99 Euro (2017: 106,50 Euro) für den Ausbildungsfonds. Aus dem Ausbildungsfonds werden den Krankenhäusern die Kosten der Ausbildungsstätten und die Mehrkosten, die dem Krankenhaus durch die Ausbildung entstehen, pauschal vergütet.

 

 

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news-2014 Tue, 19 Dec 2017 11:39:32 +0100 AOK Baden-Württemberg https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg.html Beitragssatz bleibt stabil – solides Finanzmanagement durch mittelfristige Planung Qualität und Stabilität zeichnen das Managementhandeln der AOK Baden-Württemberg aus: „Das sehr gute Wirtschaften, die Qualität und die Breite des Leistungsspektrums spiegeln sich auch in den konstant wachsenden Versichertenzahlen wider. Sie sind aktuell auf einen Höchststand von über 4,33 Millionen geklettert“, betont Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Baden-Württemberg auf Versichertenseite. Stabilität gilt auch beim Beitragssatz, bestätigt der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann: „Mit dem seit zwei Jahren stabilen Satz von 15,6 Prozent gehen wir auch ins kommende Jahr“. Dies sei auf der Grundlage einer Mittelfristplanung und auch unter der herrschenden unklaren politischen Konstellation eine sehr solide Richtung.

 

Zudem gebe das bisher für das laufende Jahr errechnete Plus von rund 230 Millionen Euro zusätzlichen Spielraum für wirkungsvolle Investitionen in bessere Versorgungsstrukturen. Hermann: „So kommt das Geld spürbar den Menschen zugute, wie das bei der gemeinsam mit den Ärztepartnern erfolgreich organisierten alternativen Regelversorgung der Fall ist.“ Dieses AOK-Hausarztprogramm feiere 2018 sein zehnjähriges Bestehen und sei mit aktuell über 1,5 Millionen Teilnehmern das bundesweit erfolgreichste Programm.

 

Hermann sieht die AOK Baden-Württemberg für die noch von der politischen Bühne in Berlin zu erwartenden Entscheidungen bestens gerüstet: „Unabhängig davon, wer künftig in Berlin regieren wird, liegen die Handlungsfelder im Gesundheitswesen offen vor uns: Wir brauchen politische Rahmenbedingungen, die einem echten Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen förderlich sind. Dazu zählen für uns auch Gestaltungsspielräume auf regionaler Ebene und eine Digitalisierungsstrategie, die diesen Namen auch verdient.“

 

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news-1983 Thu, 23 Nov 2017 10:44:21 +0100 Qualitätsmonitor 2018: Große Unterschiede bei Kliniken https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/qualitaetsmonitor-2018-grosse-unterschiede-bei-kliniken.html Krankenhaus-Qualität im Südwesten darf kein Glücksspiel sein Wer ein künstliches Knie benötigt, sollte sorgfältig wählen, wo er sich operieren lässt. Jede dritte Klinik (30 Prozent) in Baden-Württemberg erreicht bei der Knie-Endoprothetik überdurchschnittlich gute Ergebnisse. Bundesweit gilt das nur für jede fünfte Klinik (20 Prozent). Dies ist das Ergebnis des Qualitätsmonitors 2018, der heute (23.11.2017) in Berlin vorgestellt wird. „Der Qualitätsmonitor zeigt, dass Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg bei einer Knie-Endoprothetik nicht immer die optimale Versorgung bekommen“, so Nadia Mussa, Leiterin des Fachbereichs Krankenhausversorgung bei der AOK Baden-Württemberg. „Die Qualitätsunterschiede unter den Kliniken sind enorm. Wesentliche Faktoren dafür sind die Erfahrung der Klinik und Operateure beim jeweiligen Eingriff sowie der postoperativen Versorgung.“

 

So sei vor allem dort die Qualität sehr gut, wo ausreichend Erfahrung und Expertise auch auf Grund hoher Fallzahlen vorliege, so Mussa weiter. Das nächstgelegene Krankenhaus sei nicht immer auch das am beste geeignete. In Baden-Württemberg bieten allein über 100 Krankenhäuser diesen Eingriff an. Die AOK Baden-Württemberg setzt sich für eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung ein. Gerade planbare Eingriffe, wie zum Beispiel Knie-Endoprothesen, sollten dort gebündelt angeboten werden, wo die spezifische Qualifikation des Personals, spezifische Geräte sowie definierte Prozessabläufe vorliegen, plädiert die Krankenkasse. Denn das hat eine höhere Qualität zur Folge, was der vorliegende Qualitätsmonitor erneut belegt.

 

Anmerkung für die Redaktionen:

Für den Bericht zur stationären Versorgungsstruktur hat das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) die Strukturierten Qualitätsberichte von 1.352 Krankenhäusern im Bundesgebiet, in denen im Jahr 2015 Patienten mit einer der folgenden Behandlungsanlässe dokumentiert wurden, ausgewertet. Die Fallzahl zur Hüftendoprothesen-Erstimplantation basieren auf dem Berichtsjahr 2014, weil für das Berichtsjahr 2015 die Qualitätsindikatoren vom G-BA nicht zur Veröffentlichung empfohlen wurden. Für die Betrachtung der Knie-Endoprothetik in Baden-Württemberg wurden 19.165 Fälle in 128 baden-württembergischen Kliniken ausgewertet. Weitere Informationen zum Qualitätsmonitor 2018 finden Sie auf der Seite des AOK-Bundesverbandes. Unter diesem Link finden Sie den AOK-Krankenhausnavigator.

 

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news-1978 Wed, 22 Nov 2017 10:00:00 +0100 AOK Baden-Württemberg fordert mehr politischen Mut in Berlin https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-fordert-mehr-politischen-mut-in-berlin.html Hermann: „Chance für Neuanfang in der Gesundheitspolitik nutzen“ „Nachdem sich die Parteien im Wahlkampf und in den nun gescheiterten Jamaika-Sondierungsgesprächen nicht gerade mit Feuereifer um das Thema Gesundheitspolitik gekümmert haben, bietet sich einer wie auch immer gearteten neuen Bundesregierung nun die Chance eines echten Neuanfangs“, sagt Dr. Christopher Hermann. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg fordert weiterhin, den Krankenkassen endlich mehr Gestaltungsspielräume zu eröffnen, um den Versorgungswettbewerb zugunsten der Versicherten zu befördern: „Wir brauchen kassenspezifische, dezentrale Lösungen sowohl in der ambulanten und stationären als auch in der sektorenübergreifenden Versorgung. Für die Politik kann die Losung jetzt nur heißen: echter Neustart statt fortgesetzter Reformeritis!“

In der Bevölkerung erkennt der AOK-Chef hohe Unterstützung für seine Forderung. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar hatte im Vorfeld der Bundestagswahl in einer repräsentativen Umfrage ermittelt, dass sich 60 Prozent der Befragten wünschen, von ihrer Krankenkasse mehr Möglichkeiten zu erhalten, um die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. „Immer noch“, so Hermann weiter, „diktieren zwanghafte Kollektivverträge zwischen Krankenkassenverbänden und Kliniken die stationäre Versorgung. Der überkommene ordnungspolitische Rahmen ist nicht darauf ausgelegt, dort eine sektorenübergreifende und wettbewerbsorientierte Qualitätsversorgung zu ermöglichen.“ In der ambulant-ärztlichen Versorgung habe die AOK Baden-Württemberg mit ihren Direktverträgen gemeinsam mit ihren Arztpartnern im Land für mittlerweile über 1,5 Millionen Versicherte eine erfolgreiche Alternative geschaffen, die der klinischen Versorgung als Vorbild dienen könne.

„Wir sind überall dort besonders erfolgreich, wo wir direkt für unsere Versicherten verhandeln können“, unterstreicht Hermann. Die AOK beweise das seit nunmehr zehn Jahren in der Arzneimittelversorgung: „Mit den Arzneimittelrabattverträgen konnte die AOK Baden-Württemberg bei gleichbleibender Qualität der Arzneimittel allein 2016 rund 213 Millionen Euro einsparen, die unserer Versichertengemeinschaft durch Investitionen in verbesserte Versorgungsstrukturen zugutekommen.“

Versorgungssicherheit ist für den AOK-Chef auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ein Kernthema. Für eine verlässliche Versorgung gerade im ländlichen Raum sieht Hermann in der Telemedizin eine zukunftsweisende Option. „Natürlich setzt das eine weitere Lockerung des Fernbehandlungsverbots voraus. Zudem brauchen wir auch hier einen klaren Ordnungsrahmen, der Interoperabilität sicherstellt und Vernetzung fördert. Ich setze auf die Lernfähigkeit der Politik, aus Fehlern wie bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die notwendigen Schlüsse zu ziehen.“

„Nach der Wahl verordnet: die ‚Hallo-Wach-Spritze‘ für das Gesundheitssystem“ hieß am 21.11.2017 das Thema der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog“ in der Stuttgarter Staatsgalerie.

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news-1960 Thu, 16 Nov 2017 09:59:43 +0100 65 Prozent der Baden-Württemberger bevorzugen das Leben im Alter daheim https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/65-prozent-der-baden-wuerttemberger-bevorzugen-das-leben-im-alter-daheim.html Stationäre Pflege besser als ihr Ruf Nur jeder vierte Baden-Württemberger (27 Prozent) kann sich vorstellen, im Alter in ein Pflegeheim zu ziehen – oft aus Unwissenheit über die dortige Realität, wie eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg zeigt. Denn: Wer über zu pflegende Angehörige bereits Erfahrungen mit dem Leben im Heim gemacht hat, beurteilt es viel positiver. So würde mehr als ein Drittel dieser Befragten (34 Prozent) das Wohnen im Alter im Pflegeheim der Pflege in den eigenen vier Wänden vorziehen. „Zu lange und zu Unrecht wurde ‚ambulant vor stationär‘ postuliert und die Pflege im Heim damit diskreditiert“, so Britta March, verantwortlich für den Bereich Pflege bei der AOK Baden-Württemberg. „Damit muss Schluss sein. Erstens, weil das Leben im Pflegeheim hierzulande deutlich besser ist als sein Ruf. Zweitens, weil die Gesellschaft des langen Lebens ambulant und stationär braucht.“ Denn bis 2030 werde die Zahl der Menschen, die Pflege benötigten, um ein Drittel steigen, so March weiter. Es sei bedeutsam, den Menschen die freie Wahl zu lassen. Eine Wohnform auszuschließen, ohne nach dem individuellen Bedürfnis zu fragen, sei falsch.

 

In der Gesellschaft des langen Lebens könnten und wollten die Menschen alt werden. Das bedeute für viele Menschen Beeinträchtigungen, Hilfe- und Pflegebedarf im Alltag, so March weiter. Wo aber ein Mensch wohne und Unterstützung und Pflege erhalte, solle jeder für sich entscheiden können. „Es ist unsere Verantwortung, den Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf das ‚passende Zuhause‘ anbieten zu können – das Zuhause soll da erlebbar sein, wo der Hilfe- oder Pflegebedürftige wohnt. Und es längst erwiesen: Lebensqualität ist auch im Pflegeheim möglich. Es ist dringend notwendig, dass die Menschen die Vorurteile gegen die Pflege im Heim abbauen“, fordert March und ergänzt, dass schlechter Pflege immer konsequent begegnet werden müsse. Heime generell an den Pranger zu stellen sei unfair, undifferenziert und falsch.

 

Die Vorurteile sind gewaltig, wie die aktuelle forsa-Befragung im Auftrag der AOK Baden-Württemberg zeigt. Nur jeder zweite Baden-Württemberger (54 Prozent) glaubt, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner in einem Pflegeheim wohlfühlen können. Nicht einmal die Hälfte (42 Prozent) meint, man kümmere sich liebevoll um sie. Deutlich positiver bewerten diejenigen, die durch einen zu pflegenden Angehörigen eigene Erfahrungen mit Pflegeheimen gemacht haben, die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner. Zwei Drittel von ihnen (67 Prozent) empfinden, dass sie sich dort wohlfühlen können. Ebenso viele (63 Prozent) sind überzeugt, dass man sich liebevoll um sie kümmert.

 

 

 

 

Hinweis an die Redaktionen:

Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Insgesamt 512 Personen ab 18 Jahren in Baden-Württemberg beantworteten dafür zwischen dem 8. und 18. August 2017 am TV-Bildschirm, PC, Laptop, Tablet oder Smartphone zu selbst gewählten Zeiten einen Fragebogen.

 

 

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news-1959 Wed, 15 Nov 2017 10:39:43 +0100 Digitalisierung in der hausärztlichen Versorgung https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/digitalisierung-in-der-hausaerztlichen-versorgung.html Zwei Drittel der Baden-Württemberger wünschen eine stärkere digitale Vernetzung im Gesundheitswesen Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Baden-Württemberger würden den elektronischen Austausch von Patientendaten zur stärkeren Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen begrüßen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage. Mit ihrem Projekt TeleDerm sind die größte Südwestkasse, das Universitätsklinikum Tübingen, der Hausärzteverband Baden-Württemberg und weitere Projektpartner auf dem richtigen Weg. In den Landkreisen Calw, Rottweil, Zollernalb und Böblingen können 50 Hausarztpraxen Fotos von auffälligen Hautpartien ihrer Patientinnen und Patienten über eine geschützte Onlineplattform einem Dermatologen zur Befundung zur Verfügung stellen. Innerhalb von zwei Tagen kann der Hausarzt dessen Fachdiagnose an die Patienten weitergeben.

 

„Das Projekt TeleDerm verbindet die hausärztliche Versorgung mit einem telemedizinischen Ansatz. Durch die telemedizinisch konsiliarische Einbindung von Dermatologen können zeitliche und räumliche Engpässe überbrückt sowie die hausärztliche Versorgung insgesamt gestärkt werden“, sagt Jürgen Graf, Fachbereichsleiter „Integriertes Leistungsmanagement“ der AOK Baden-Württemberg anlässlich einer Informationsveranstaltung für die am Projekt teilnehmenden Hausärzte, die heute (15.11.2017) in Tübingen stattfindet.

 

Der Wunsch nach digitaler Kommunikation und Vernetzung ist unter den Baden-Württembergern fast genauso groß wie die Forderung nach einer stärkeren elektronischen Vernetzung der Akteure untereinander. Laut Forsa-Studie würde es die Mehrheit (60 Prozent) begrüßen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit hätte, Rezepte und Überweisungen auf elektronischem Wege zu übermitteln. Im Rahmen ihres Hausarzt- und Facharztprogramms arbeitet die größte Südwestkasse mit ihren Partnern Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg genau daran. „Das Einschreibeprinzip ins Hausarztprogramm und das enge Zusammenspiel mit den AOK-Facharztverträgen sind eine hervorragende Basis, um auch digitale Innovationen für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung voran zu treiben“, sagt Jürgen Graf.

 

Während der Wunsch nach elektronischer Vernetzung, digitaler Datenübertragung und einer moderneren Infrastruktur im Gesundheitswesen hierzulande groß ist, möchte nur ein Viertel der Baden-Württemberger (27 Prozent) eine Video-Sprechstunde mit ihrem Arzt nutzen. Ebenfalls gering ist die Anzahl derer im Land, die eine Gesundheitsapp installiert haben. Nur 9 Prozent der Baden-Württemberger verwenden eine App zur Unterstützung ihrer Gesundheit.

 

Quelle: Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der AOK Baden-Württemberg durchgeführt. Befragt wurden zwischen dem 10. bis 23. August 2017 insgesamt 507 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Personen ab 18 Jahren in Baden-Württemberg.

 

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news-1901 Mon, 23 Oct 2017 13:23:52 +0200 Mehr als 1,5 Millionen Teilnehmer im AOK-Hausarztprogramm https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/mehr-als-15-millionen-teilnehmer-im-aok-hausarztprogramm.html Bessere Versorgungsqualität und besondere Serviceleistungen überzeugen immer mehr Versicherte Stefanie Herzog aus Schramberg hat sich in der Gemeinschaftspraxis von Dr. Susanne Andreae und Dr. Ralph Jäger und weiteren Ärzten in Schramberg-Sulgen als 1,5-millionste Teilnehmerin in das AOK-Hausarztprogramm in Baden-Württemberg eingeschrieben. Sie profitiert jetzt von den vielen Vorteilen des innovativen Versorgungskonzeptes: Kürzere Wartezeiten, schnellere Facharzttermine, Abendsprechstunden bis 20 Uhr und keine Zuzahlungen bei vielen Medikamenten sind vertraglich gesichert. Chronisch Kranken wie Diabetikern bleiben durch die intensivere Betreuung nachweislich in signifikantem Umfang Komplikationen wie Amputationen oder Schlaganfälle erspart. Gesunde profitieren durch umfangreiche Vorsorgemaßnahmen. Hausärzte setzen sich besonders für ihre Patientinnen und Patienten ein und erfüllen besondere Qualitätsstandards. Dafür erhalten sie ein höheres Honorar mit unbürokratischer Abrechnung, die ihnen weit mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten lässt.

 

Das AOK-Hausarztprogramm wurde bereits 2008 von AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als erster Hausarztvertrag in Deutschland gestartet, der als wettbewerbliche Alternative eine Versorgung außerhalb des herkömmlichen Systems der Kassenärztlichen Vereinigung erlaubt. Zusammen mit dem 2010 gestarteten AOK-Facharztprogramm, in das knapp 600.000 Versicherte eingeschrieben sind, verbessert das alternative Konzept nachweislich die ambulante Versorgung der Versicherten. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erklärt den Erfolg: „Haus- und Facharztprogramm sind exakt auf die Bedürfnisse unserer Versicherten in Baden-Württemberg zugeschnitten und wir entwickeln sie permanent in enger Abstimmung mit unseren Partnern auf der Ärzteseite weiter.“ 1,5 Millionen freiwillig eingeschriebene Versicherte und 4.000 Haus- und Kinderärzte seien ein klarer Beweis dafür, dass es für Versicherte und Ärzte die attraktive und versorgungsmäßig bessere Alternative sei, so Hermann bei einem Pressegespräch in der Gemeinschaftspraxis „regiodocs“. Weitere Gesellschafter dieser überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit fünf Zweigpraxen sind neben Dr. Andreae und Dr. Jäger auch Dr. Gebhard Pfaff und Simon Klausmann.

 

Auch die 1,5-millionste Teilnehmerin, die Schrambergerin Stefanie Herzog, ist sich sicher: „Mir ist besonders wichtig zu wissen, dass mein Hausarzt mir auch in den nächsten Jahren stets zur Verfügung stehen wird. Da ich berufstätig bin, empfinde ich die Abendsprechstunde als guten Service. Außerdem spart man Geld, weil bei vielen Medikamenten die Zuzahlung entfällt.“ In der Gemeinschaftspraxis „regiodocs“ sind 2659 Patientinnen und Patienten im AOK-Hausarztprogramm eingeschrieben. Dr. Ralph Jäger, Partner der Gemeinschaftspraxis, sieht darin viele Vorteile: „Durch den Vertrag habe ich deutlich mehr Zeit für meine Patienten. Ein Grund dafür ist die einfache Abrechnung, für die wir in der Regelversorgung früher Tage gebraucht haben.“ Ältere Patientinnen und Patienten mit mehreren Erkrankungen profitieren besonders. So entlastet im AOK-Hausarztprogramm eine speziell ausgebildete medizinische Versorgungsassistentin - VERAH genannt - den Hausarzt bei wichtigen Aufgaben wie zum Beispiel Routine-Hausbesuchen und Medikamenten-Management. Aber auch jüngeren Versicherten sichert das AOK-Hausarztprogramm dauerhaft die hausärztliche Versorgung vor Ort.

 

Dr. Berthold Dietsche, Landesvorsitzender des Hausärzteverbandes unterstreicht die Bedeutung des AOK-Hausarztprogramms aus Sicht der Hausärzte. „Eine zentrale Herausforderung ist das Thema Praxisnachfolge, denn jeder dritte Hausarzt im Lande ist bereits älter als 60 Jahre.“ Dank der besseren wirtschaftlichen und organisatorischen Bedingungen durch die Hausarztverträge sei inzwischen eine Trendumkehr erkennbar. „Die Gemeinschaftspraxis in Schramberg ist ein gutes Beispiel für eine zukunftssichere und modern aufgestellte Praxis, die den Hausarztberuf gerade in ländlichen Regionen wieder deutlich attraktiver macht.“

 

Dr. Werner Baumgärtner, ebenfalls Hausarzt und Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, sagt: „Unseren Patienten empfehlen wir zusätzlich die Teilnahme am AOK-Facharztprogramm. So wurde zum Beispiel bei den teilnehmenden Patienten am Facharztprogramm die Zahl der Krankenhausbehandlungen bei Herzerkrankungen nachweislich gesenkt. Unnötige Krankenhauseinweisungen zu reduzieren ist ein wichtiges Ziel der Facharztverträge, denn die stationäre Einweisung ist für Patienten belastend und hat medizinisch betrachtet keine Vorteile. Die Kombination aus Hausarzt- und Facharztverträgen sorgt dafür, dass die Patienten schneller beim Facharzt behandelt werden und durch die strukturiertere Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten wird vieles ambulant geregelt.“

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news-1898 Thu, 19 Oct 2017 09:43:00 +0200 Zahl der Rehospitalisierungen senken https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/zahl-der-rehospitalisierungen-senken.html Innovationsfonds fördert Projekt VESPEERA Allein unter den Versicherten der AOK Baden-Württemberg mussten 2016 fast 130.000 Patienten innerhalb von drei Monaten nach ihrer Krankenhausentlassung erneut stationär aufgenommen werden. Häufiger Grund sind vermeidbare Komplikationen, die im Nachgang eines stationären Aufenthalts auftreten. Die AOK Baden-Württemberg will diese Zahl deutlich senken. Helfen soll dabei ein neues Konzept, das ein strukturiertes Einweisungs- und Entlassmanagement zwischen Hausarztpraxen und Kliniken vorsieht. Patienten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf erhalten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt zudem ein engmaschiges Monitoring durch die Hausarztpraxis. Das Projekt VESPEERA (Versorgungskontinuität sichern: Patientenorientiertes Einweisungs- und Entlassmanagement in Hausarztpraxen und Krankenhäusern) wird zunächst in acht Landkreisen umgesetzt und evaluiert. Experten halten das Projekt für so zukunftsweisend, dass es als neue Versorgungsform durch den bundesweiten Innovationsfonds gefördert wird.

 

„Aktuelle Studien zeigen, dass ein strukturiertes Einweisungs- und Entlassmanagement vermeidbare Rehospitalisierungen reduzieren kann“, erklärt Katrin Tomaschko, Projektleiterin bei der AOK Baden-Württemberg. „Mit dem Rahmenvertrag zum Entlassmanagement ist ein erster wichtiger Schritt getan“, so Tomaschko weiter. Mit dem nun startenden Projekt VESPEERA setze man ergänzend dazu insbesondere in der Verzahnung mit den Hausarztpraxen neue Maßstäbe.

 

Patientinnen und Patienten, die an dem Projekt teilnehmen, erhalten ein strukturiertes Einweisungsmanagement durch ihre Hausarztpraxis. Die von den Kliniken durchgeführte Entlassplanung wird über den Rahmenvertrag hinaus konkretisiert. Außerdem werden teilnehmende Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in den ersten drei Monaten nach der Entlassung aus der Klinik durch eine VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) engmaschig telefonisch betreut. Die Aufgabe der VERAH ist es, durch strukturierte, Software-gestützte Fragestellungen Verschlechterungen des Gesundheitszustandes frühzeitig zu erkennen. Dadurch erhält die Hausarztpraxis die Möglichkeit, Maßnahmen einzuleiten, die eine erneute Einweisung ins Krankenhaus verhindern können. So sollen die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten gesteigert und dem sogenannten „Drehtür-Effekt“ entgegengewirkt werden.

 

Das Projekt VESPEERA und seine begleitende Evaluation laufen bis September 2020. Projektpartner sind neben der AOK Baden-Württemberg die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung und das Institut für Medizinische Biometrie und Informatik des Universitätsklinikums Heidelberg, das aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen, die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft sowie der Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.

 


Hinweis an die Redaktionen:

Die zitierten aktuellen Studien zu strukturellem Einweisungs- und Entlassmanagement meinen die folgenden Veröffentlichungen:

 

  1. Gonçalves-Bradley DC, Lannin NA, Clemson LM, et al. (2016). Discharge planning from hospital. Cochrane Database Syst Rev (1):CD000313.
  2. Jenq GY, Doyle MM, Belton BM, et al. (2016). Quasi-Experimental Evaluation of the Effectiveness of a Large-Scale Readmission Reduction Program. JAMA Intern Med; 176(5):681-90.
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news-1894 Tue, 17 Oct 2017 18:46:06 +0200 AOK Baden-Württemberg: Neuer Verwaltungsrat konstituiert https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-baden-wuerttemberg-neuer-verwaltungsrat-konstituiert.html Grundstein für verlässliche Strukturen für die nächsten sechs Jahre gelegt Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich am Dienstag (17.10.2017) für die nächsten sechs Jahre konstituiert. „Damit ist die Basis für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit der größten Krankenkasse im Land, auch unter sich schneller ändernden Rahmenbedingungen, geschaffen“, so die in ihrem Amt bestätigte alternierende Vorsitzende auf Versichertenseite des AOK-Verwaltungsrats, Monika Lersmacher. „Im Jahr 2016 hat die Südwest-AOK mit einem GKV-Volumen von 12,8 Milliarden Euro ein Plus von 191 Millionen Euro erzielt und damit erneut ihr erfolgreiches Wirtschaften unter Beweis gestellt“, bekräftigt der ebenfalls im Amt bestätigte alternierende Verwaltungsratsvorsitzende auf Arbeitgeberseite, Peer-Michael Dick.

 

„Wir können solche Ergebnisse erzielen, weil wir die Ausgabenseite im Griff haben und uns konsequent dem Wettbewerb um bessere Versorgung und Qualität für unsere Versicherten stellen, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg.

 

Im Jahr 2016 hat die AOK Baden-Württemberg mehr als 12,6 Milliarden Euro für Versicherungsleistungen ausgegeben. Die drei größten Ausgabenblöcke waren der Krankenhausbereich mit mehr als 3,9 Milliarden Euro, die ärztliche Behandlung mit 2,2 Milliarden Euro sowie der Arzneimittelbereich mit rund 2 Milliarden Euro.

 

Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg, der sich im Bildungszentrum des Unternehmens in Pfedelbach-Untersteinbach für die nächsten sechs Jahre konstituiert hat, ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der AOK Baden-Württemberg. Ihm gehören 30 Mitglieder an, die je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Versichertenseite besetzt sind. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den beiden Bänken. Als Verwaltungsratsvorsitzende für die Versichertenseite wurde Monika Lersmacher ebenso einstimmig bestätigt, wie auf der Arbeitgeberseite Peer-Michael Dick.

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news-1887 Fri, 29 Sep 2017 10:37:44 +0200 Neuer Versorgungsansatz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/neuer-versorgungsansatz-in-der-kinder-und-jugendpsychiatrie.html AOK Baden-Württemberg und Universitätsklinikum Tübingen vereinbaren einzigartiges Modellvorhaben. Am 1. Oktober 2017 starten die AOK Baden-Württemberg, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und das Universitätsklinikum Tübingen ein bundesweit einmaliges Modellvorhaben, um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren psychischen Störungen zu verbessern. Im Jahr 2016 wurden ca. 2.500 bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder und Jugendliche stationär in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik behandelt. 42 Prozent von ihnen waren dabei sogar länger als sechs Wochen im Krankenhaus. „Gerade für Heranwachsende mit schweren psychischen Störungen ist es von zentraler Wichtigkeit, zeitnah in ein selbstbestimmtes Leben zurückzufinden. Dabei ist der Übergang aus dem stationären Aufenthalt in die soziale Lebenswelt eine extrem sensible Phase. Hier setzt das Modell an und ermöglicht insbesondere eine therapeutisch intensiv begleitete Rückkehr in den Alltag draußen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die aufgrund schwerer psychischer Probleme oder Störungen stationär behandelt werden, steigt stetig an. So werden im Vergleich zum Jahr 2011 inzwischen 19 Prozent mehr AOK-Versicherte in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen. Besorgniserregend ist die hohe Zahl an Notaufnahmen. Diese lag 2016 in Baden-Württemberg bei durchschnittlich
51 Prozent, am Universitätsklinikum Tübingen sogar bei 76 Prozent. 2016 wurden in der Notaufnahme der Tübinger Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter so viele Kinder und Jugendliche behandelt, wie nie zuvor.

In der nun startenden Modellversorgung erhalten die Kinder und Jugendlichen im Anschluss an eine möglichst verkürzte vollstationäre Behandlung eine „Therapeutische Intensivbehandlung im Ambulanten Setting“ (TIBAS). „Diese neue ambulante Intensivbehandlung hat das Ziel, bei umfassender therapeutischer Versorgung betroffenen Kindern und Jugendlichen schneller eine Rückkehr in ihre Lebensbezüge mit Familie, Freunden, Schule und Verein zu ermöglichen“, betont Professor Dr. Tobias Renner, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter am Universitätsklinikum Tübingen. „Mit TIBAS entwickeln wir etwas völlig Neues, was es in der Form heute nicht gibt.“

Im Modellprojekt erhalten die Kinder und Jugendlichen umfängliche einzel- und gruppentherapeutische sowie tagesstrukturierende Angebote am Klinikum, bewegen sich aber auch in ihrem häuslichen Umfeld. Ein persönlicher Betreuer (Case Manager) begleitet die Kinder und Jugendlichen zudem über die gesamte Behandlungsdauer, ist in alle Behandlungsschritte eingebunden und steht auch nach der Klinikentlassung zur Verfügung. „Die Behandlungsintensität passen wir gezielt auf die Patientenbedürfnisse an. So erreichen wir eine nachhaltige Stabilisierung, können aber auch bei wiederkehrenden Krisen schnell mit allen Versorgungsangeboten des Krankenhauses reagieren, um erneute stationäre Einweisungen möglichst zu vermeiden“, erläutert Renner. „Sobald es möglich ist, geben wir die Patientin oder den Patienten in die bewährte Behandlung durch die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie die speziell für Kinder und Jugendliche ausgebildeten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“

Das Modellvorhaben hat eine Laufzeit von acht Jahren und wird wissenschaftlich evaluiert. Ziel ist es, das Angebot später auch über die Region Tübingen hinaus anzubieten.

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news-1851 Fri, 15 Sep 2017 15:44:29 +0200 Behandlungsfehler: Jeder fünfte Verdacht bewahrheitet sich https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/behandlungsfehler-jeder-fuenfte-verdacht-bewahrheitet-sich.html AOK Baden-Württemberg fordert Stärkung von Patientenrechten Um rund 1.500 Fälle vermuteter Behandlungsfehler hat sich die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 gekümmert, sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Die Steigerung führt der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, vor allem darauf zurück, dass zunehmend mehr Versicherte darüber Bescheid wissen, dass ihre Krankenkasse sie umfänglich unterstützt, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht: „Wir verstehen uns als Anwalt unserer Versicherten und nehmen diese Rolle sehr ernst. Tatsächlich bewahrheitete sich 2016 mehr als jeder fünfte Verdachtsfall. Die neutralen fachärztlichen Gutachter sahen in 21 Prozent der untersuchten Fälle tatsächlich einen Behandlungsfehler“, konstatiert Hermann.

 

Ein Behandlungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn eine durchgeführte medizinische Maßnahme nicht dem wissenschaftlichen Standard entspricht. Damit kann die Falschdiagnose durch einen Arzt ebenso gemeint sein wie ein in einer Operationswunde vergessener Tupfer. Wenn zu den gesundheitlichen Sorgen auch noch die Belastung durch einen Rechtsstreit kommt, fühlen sich die meisten Patientinnen und Patienten überfordert. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Behandlungsfehler einen gesundheitlichen Schaden verursacht hat. Den Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden müssen jedoch grundsätzlich die Patienten beweisen. „Ob sie in ihrer Situation die Kraft dazu aufbringen können, ihre Ansprüche einzufordern, ist eine andere Frage“, beschreibt AOK-Chef Hermann das Dilemma der Geschädigten. Spezialisierte Serviceteams der AOK Baden-Württemberg unterstützen Versicherte daher, indem sie auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Betroffenen die erforderlichen Patientenunterlagen anfordern.

 

Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, werden neu­trale fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird den Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Besonders oft müssen sich von der AOK beauftragte Fachgutachter mit Fällen aus der Orthopädie oder der Unfallchirurgie beschäftigen: 23 Prozent der erstellten Gutachten stammten im Jahr 2016 aus diesen Fachgebieten. Dahinter folgt mit 18 Prozent die Allgemeine Chirurgie; Zahnheilkunde und Innere Medizin waren mit 13 beziehungsweise 12 Prozent betroffen.

 

Anlässlich des Tags der Patientensicherheit fordert Hermann von der Politik eine gerechtere Verteilung der Beweislast: „Wir sehen es als zielführend an, wenn die Beweisführung bei Behandlungsfehlern im Sinne der Versicherten erleichtert wird. Überwiegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Behandlungsfehler ursächlich war für einen gesundheitlichen Schaden, sollte dies zukünftig als Beweis ausreichend sein.“

 

Faktenbox "Behandlungs- und Pflegefehler" (pdf-Dokument)

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news-1850 Thu, 14 Sep 2017 13:55:56 +0200 AOK-Programm „Lebe Balance“ stärkt die psychische Gesundheit https://aok-bw-presse.de/landesweite-presseinfos/lesen/aok-programm-lebe-balance-staerkt-die-psychische-gesundheit.html Krankmeldungen: Psychische Erkrankungen und Lebenskrisen nehmen zu Die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Erkrankungen und Lebenskrisen in den Betrieben Baden-Württembergs steigen von Jahr zu Jahr. Die Gründe dafür liegen häufig in einer zu hohen Belastung, Leistungsdruck, Terminstress, sich ändernden Lebensumständen oder einer privaten Krise. Im vergangenen Jahr wurden 186.717 Arbeitsunfähigkeits-Fälle (AU-Fälle) in Baden-Württemberg aufgrund einer psychischen Erkrankung diagnostiziert. 8.146 AU-Fälle wurden aufgrund einer Lebenskrise gemeldet. Mit ihrem Programm „Lebe Balance“ unterstützt die AOK Baden-Württemberg die Betriebe dabei, die psychische Gesundheit ihrer Angestellten zu stärken.

 

Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen stetig zu – auch weil die Arbeitswelt sich in den vergangenen Jahren massiv verändert hat. Beschleunigung, Informationsflut, Zunahme der Kopfarbeit, Arbeitsverdichtung – all das spielt ebenso wie beispielsweise die ständige Erreichbarkeit im Privaten eine Rolle. Die aktuellen Zahlen zur Arbeitsunfähigkeit (AU) der AOK Baden-Württemberg belegen diesen Trend. Wurden 2014 noch 167.630 AU-Fälle im Südwesten aufgrund einer psychischen Erkrankung gemeldet, waren es zwei Jahre später 186.717 AU-Fälle. Das entspricht einer Steigerung von 11,38 Prozent. Ebenfalls zugenommen haben