Ärztliche Zweitmeinung im Land hilft Versicherten bei Entscheidungsfindung
Hohe Nachfrage vor allem bei Orthopädie und Onkologie
Datum: 24.10.2019 / Kategorie: AOK-Angebote und Leistungen
Stuttgart.
Die AOK Baden-Württemberg war vor zehn Jahren die erste gesetzliche Krankenkasse überhaupt, die eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei lebensverändernden Krankheiten angeboten hat. Insgesamt rund 11.000 Anfragen gingen bisher an die hochrangigen medizinischen Spezialisten in Baden-Württemberg. Für Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der größten Krankenkasse im Südwesten, ist Regionalität in der Gesundheitsversorgung auch hier das Gebot der Stunde: „Die enge Zusammenarbeit mit den medizinischen Experten im Land ermöglicht es uns, innovative Lösungen zu finden, die oftmals weit über die gesetzliche Leistung hinaus gehen und die erst den Bedürfnissen der Einzelnen gerade bei schwierigen gesundheitlichen Fragestellungen gerecht werden.“
Am häufigsten war 2018, wie auch in den Vorjahren, die Zweitmeinung in den Fachgebieten Orthopädie und Onkologie gefragt – in insgesamt über zwei Dritteln der Fälle. In der Orthopädie fielen mehr als die Hälfte der Zweitmeinungen abweichend von der Erstmeinung aus. In der Onkologie konnten die Zweitmeinungsexpertinnen und -experten hingegen knapp 80 Prozent der empfohlenen Therapien bestätigen.
„Die AOK Baden-Württemberg koordiniert den Dialog zwischen den Versicherten, den behandelnden Ärzten und den Zweitmeinungsexperten und klärt in einem Erstgespräch mit den Versicherten offene Fragen zur Diagnose oder der empfohlenen Behandlungsmethode. Bei Bedarf vermitteln wir dann einen Termin bei einem der medizinischen Zweitmeinungsexperten im Land. Unser Ziel ist es, unsere Versicherten im souveränen und sachkundigen Umgang mit ihrer Erkrankung zu unterstützen“, so Dr. med. Leslie Trautrims-Michelitsch, Leiterin des Bereichs Behandlungsmanagement der AOK Baden-Württemberg.
Die Beweggründe für den Wunsch nach einer Zweitmeinung sind laut den Experten sehr individuell. Sie betreffen etwa Ängste, wenn eine lebensbedrohende Erkrankung diagnostiziert wird. „In diesem Fall stehen wir bereit. Unsere Versicherten können sich jederzeit an ein AOK-KundenCenter in ihrer Nähe oder das AOK-MedTelefon wenden. Von da an begleiten wir sie von der Diagnose bis zur Entscheidung der für sie am besten geeigneten Therapie und versichern ihnen damit einen hilfreichen Kompass an die Hand zu geben,“ unterstreicht Trautrims-Michelitsch.
Dazu AOK-Chef Hermann: „Dieses individuelle Angebot konnte nur durch unsere nachhaltige regionale Gestaltungskompetenz in den letzten zehn Jahren erfolgreich etabliert werden. Wer vor Ort ist, versteht die Menschen und ihre Bedürfnisse und kann täglich Qualität, Struktur und Vernetzung in ihrem Interesse verbessern.“
Hinweise an die Redaktionen:
Informationen zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung:
Seit dem 01.07.2009 bietet die AOK-Baden-Württemberg als erste gesetzliche Krankenkasse die Einholung einer Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung an. Das umfangreiche Angebot umfasst heute acht Fachgebiete und wird kontinuierlich erweitert.
Die wichtigsten Fakten:
• Die Möglichkeit, bei lebensverändernden Diagnosen die ärztliche Zweitmeinung ausgewiesener regionaler Spezialisten einzuholen
• Ein umfangreicheres Angebot im Vergleich zur gesetzlichen Zweitmeinung (diese kann aktuell nach § 27b SGB V für Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) beansprucht werden)
• Kontakt und weitere Informationen zur Ärztlichen Zweitmeinung rund um die Uhr über das AOK-MedTelefon unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 1050501, über die AOK-KundenCenter oder unter aok.de/bw/zweitmeinung
Die Ärztliche Zweitmeinung bietet folgende Unterstützung:
• Koordination des Zweitmeinungsverfahrens durch ein Ärzteteam der AOK Baden-Württemberg
• Im Bedarfsfall Terminvermittlung bei einem Spezialisten innerhalb von acht Tagen
• Qualifizierte Beurteilung des Erstbefundes sowie persönliche Beratung durch einen Spezialisten, die eine Erläuterung des Erstbefundes sowie der Behandlungsmöglichkeiten beinhaltet
In folgenden Fachgebieten wird die Ärztliche Zweitmeinung angeboten:
• Orthopädie einschließlich Kinderorthopädie
• Neurochirurgie
• Allgemein- und Viszeralchirurgie
• Onkologie
• Urologie
• Kardiologie
• Herzchirurgie
• Gynäkologie und Geburtshilfe
Die wichtigsten Fakten der Statistik 2018 zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung:
• Zwei Drittel der Anfragen umfassen orthopädische und onkologische Fragestellungen.
• Die häufigsten Anfragen sind der Orthopädie zuzuordnen (54%). Hier waren 52 Prozent der Zweitmeinungen abweichend von der Erstmeinung.
• Krankheiten der Wirbelsäule machen mit 16 Prozent den zweithäufigsten Anteil der aufgetretenen Krankheitsbilder bei den Anfragen für eine Zweitmeinung aus.
• In der Wirbelsäulenchirurgie wurde in 57 Prozent der Fälle anstelle eines operativen Eingriffs zu einer konservativen Behandlung geraten.
• 23 Prozent der Nachfragen bezogen sich 2018 auf die Onkologie. 79 Prozent der empfohlenen Therapien wurden hier bestätigt.
Weitere Fakten zur Statistik 2018 zur Strukturierten Ärztlichen Zweitmeinung stehen unter "Anhänge" zum Download bereit.
AOK Baden-Württemberg – Pressestelle
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E-Mail: presse@bw.aok.de
Telefon: 0711 6525-21488
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