Lieferkettengesetz
Datum: 09.03.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und Umweltaspekten durch Vorgaben an die unternehmerische Lieferkette besser nachzukommen. Die AOK begrüßt dies grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, bezweifelt aber, ob die Kontrollmechanismen ausreichen und Verbesserungen bei der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen erzielt werden können. Gesetzgebung