Das Ende des Papiers

Antrag auf Zahnersatz: Ab 2023 nur noch digital

Datum: 27.02.2023 / Ressort: Versorgung

Wer eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, für den erstellt die Zahnarztpraxis vor Beginn einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieses Papierformular, mit allen wichtigen Infos über den Gebisszustand, den geplanten Zahnersatz, die geschätzten Behandlungskosten und welche Kosten von der Krankenkasse erstattet werden, gehört nun der Vergangenheit an. Seit Juli werden die Zahnarztpraxen stufenweise auf das neue „elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte“ (EBZ) umgestellt, das ab 2023 verpflichtend ist. Sowohl Krankenkassen, Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten profitieren von einer deutlich einfacheren und schnelleren Genehmigungsprozedur für Zahnersatz-, Kiefer- oder Parodontose-Behandlungen. „Mit dem elektronischen HKP werden die Daten künftig von der Zahnarztpraxis komplett über das sichere Mail-Verfahren ‚Kommunikation im Medizinwesen‘ (KIM) an die Krankenkasse übermittelt“, erläutert Oliver Orawski, verantwortlicher Projektleiter bei der AOK Baden-Württemberg. Die Genehmigung an die Zahnarztpraxis erfolgt ebenso auf diesem Weg. „Alle Beteiligten sparen dadurch Zeit und Aufwand und erleben dadurch einen echten Mehrwert.“
Patientinnen und Patienten wird nicht mehr der herkömmliche und für Laien komplexe Heil- und Kostenplan ausgehändigt, er muss auch nicht mehr von ihnen per Post versendet werden. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung. Im Alltag der Zahnarztpraxen werden Bürokratie und kleinteilige Arbeitsschritte spürbar reduziert. Zu den größten Vorteilen zählen dabei die Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung und letztlich vor allem dadurch ein schnellerer Beginn der Behandlung.

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht im #AgendaGesundheit Magazin. Den Link zur aktuellen Ausgabe finden Sie im Anhang dieser Seite.