Faire-Kassenwahl-Gesetz: Bundesgesundheitsminister setzt weiter auf Zentralismus und Dirigismus
Datum: 26.03.2019 / Ressort: Versorgung
Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, kritisiert den Referentenentwurf zum Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) scharf:
"Gesundheitliche Versorgung spielt sich regional ab. Denn wer vor Ort ist, kennt Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen vor Ort besser und kann auf dieser Grundlage zielgenau gestalten. Andernfalls entscheiden Menschen irgendwo in der Republik ohne tiefe Kenntnis über die regionalen Versorgungsstrukturen und -notwendigkeiten konkret in Baden-Württemberg. Das Haus- und Facharztprogramm, das wir gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg seit einem Jahrzehnt erfolgreich leben und das wissenschaftlich erwiesen zu besserer Versorgung für die Patienten führt, ist das beste Beispiel dafür, dass regionale Gestaltungsbereitschaft und -kompetenz zwingend sind, um Qualität, Struktur und Vernetzung im Interesse der Versicherten zu verbessern.
Herr Spahn will elf AOKs in den bundesweiten Scheinwettbewerb stellen, ob ihm die Zentralisierung in einer Bundes-AOK vorschwebt, weiß ich nicht. Um effiziente und qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen wie zum Beispiel eine hausarztzentrierte Versorgung aufzusetzen, sind aber regionale Verwurzelung und die Kenntnis der Bedürfnisse der Menschen vor Ort unerlässlich.
Als AOK Baden-Württemberg definieren wir uns nicht vor allem über einen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern über die bestmögliche Versorgungsqualität. Dabei setzen wir seit Jahren auf Beitragsstabilität und -wirtschaftlichkeit – und das bei einem attraktiven Beitragssatz. Die Menschen im Land geben uns recht. Mittlerweile vertrauen fast 4,5 Millionen Baden-Württemberger ihre gesundheitliche Versorgung der AOK Baden-Württemberg an, so viele wie nie zuvor.
Die aktuelle Gesetzgebung des Bundesgesundheitsministers zeichnet sich durch klare Tendenzen zu noch mehr Zentralismus und Dirigismus aus. Schauen Sie auf die neuen Regelungen zur Heilmittelversorgung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) oder das Vorhaben der Aushebelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wie es der Referentenentwurf zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR) vorsieht. Aber es gilt auch: Es kommt kein Gesetz so aus dem parlamentarischen Prozess, wie es hineingeht. Ich gehe davon aus, dass sich die besseren Argumente durchsetzen und Herr Spahn mit seinen Allmachtsphantasien letztlich Schiffbruch erleiden wird."