Innovationsfonds – ein Türöffner für neue Versorgungswege mit Optimierungsbedarf
„Individuelle Budgets der Kassen könnten regionale Spielräume ausnutzen"
Datum: 01.12.2022 / Ressort: Versorgung
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen, denn die Alterspyramide verschiebt sich, die Kosten der gesundheitlichen Versorgung steigen und medizinische Fachkräfte fehlen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung und Veränderung bestehender Strukturen unumgänglich und der Gesetzgeber 2016 hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz den Innovationsfonds, zunächst befristet, eingeführt. Ziel des Innovationsfonds ist es, mit innovativen Ansätzen die Versorgung in der GKV qualitativ weiterzuentwickeln: Durch neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, sowie Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung ausgerichtet sind.
Der Abschlussbericht der gesetzlich festgelegten Evaluation vom März 2022 bestätigt dem Innovationsfonds zwar die erfolgreiche organisatorische Umsetzung, seine Eignung zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung bleibt jedoch unbeantwortet. Selbst die Gutachter des Abschlussberichts räumen ein, dass die Eignung zum Zeitpunkt des Abschlussberichts nicht bewertet werden kann. Erst zwölf Prozent der geförderten Projekte waren zum Zeitpunkt der Evaluation abgeschlossen und konnten im Hinblick auf einen Transfer bewertet und in die Evaluation mit aufgenommen werden. Umso unverständlicher ist es, dass eine unbefristete Verlängerung des Innovationsfonds empfohlen wurde.
„Der Erfolg des Innovationsfonds sollte nicht durch den erfolgreichen Abschluss einzelner Vorhaben bemessen werden, sondern durch den Transfer dieser Vorhaben in die dauerhafte Versorgung“, sagt Katrin Tomaschko, Geschäftsbereichsleiterin Versorgungsinnovationen & sektorenübergreifende Versorgungslösungen der AOK Baden-Württemberg. Die in Sektoren unterteilte Versorgungslandschaft steht dem Transfer der Vorhaben aber oftmals im Wege. Aus Sicht der Expertin wäre ein Innovationsbudget für die einzelnen Krankenkassen für die Weiterentwicklung und qualitative Verbesserung der Versorgung effizienter: „Individuelle Budgets der Kassen könnten regionale Spielräume ausnutzen, sektorale Grenzen durchlässiger und flexibler gestalten und Versorgungsinnovationen so nachhaltig in der Versorgung verankern.“
Der Innovationsfonds in Zahlen:
Die Fördersummen des Innovationsfonds betrugen 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro, von 2020 bis 2024 stehen jeweils 200 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. 80 Prozent der Mittel fließen in neue Versorgungsformen, 20 Prozent in die Versorgungsforschung. Von 2016 bis 2021 wurden 507 Projekte mit einem Volumen von 1.408 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt. 194 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 313 Forschungsvorhaben wurden bisher so unterstützt. Rund 300 Projekte laufen noch, in den nächsten Jahren kommen weitere Vorhaben hinzu. Für 23 Vorhaben hat der Innovationsausschuss eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung ausgesprochen.
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht im #AgendaGesundheit Magazin. Den Link zur aktuellen Ausgabe finden Sie im Anhang dieser Seite.