Corona-Abwehr: Ausgabe von FFP2-Masken hat begonnen

AOK Baden-Württemberg verschickt Gutscheine an ihre Versicherten

Datum: 16.12.2020 / Kategorie: AOK-Angebote und Leistungen

Stuttgart

Seit dem 15. Dezember geben Apotheken bundesweit FFP2-Masken an bezugsberechtigte Personen aus. Für die ersten drei Masken genügt dafür bis 6. Januar 2021 die Vorlage eines Personalausweises in der Apotheke. Nach dem 6. Januar 2021 regeln fälschungssichere Gutscheine („Vouchers“), wer an zwei Terminen jeweils sechs weitere Masken erhalten darf. Die AOK Baden-Württemberg schreibt ihre betroffenen Versicherten persönlich an.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht ab 15. Dezember 2020 in seiner „Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung“ die Ausgabe von bis zu 15 FFP2-Masken pro Person an Angehörige von Risikogruppen vor. Die Ausgabe der ersten drei Masken erfolgt in den Apotheken an Personen, die mit ihrem Personalausweis belegen können, dass sie älter als 60 Jahre sind oder glaubwürdig machen können, dass sie einer der nicht altersbedingten Risikogruppen angehören. Letzteres ist der Fall, wenn bei ihnen folgende Risikofaktoren diagnostiziert sind:

 

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz ab Stadium 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • Stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21 (Down-Syndrom)
  • Risikoschwangerschaft

 

Nach dem 6. Januar 2021 können Versicherte innerhalb zweier sich überlappender Zeiträume jeweils eine Sechserpackung mit weiteren FFP2-Masken abholen: Erstmals im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar, und danach im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. April. Zur Abholung beider Tranchen müssen Versicherte dann jeweils einen der beiden Gutscheine vorlegen, die ihnen per Post zugehen werden, wenn sie einer der Risikogruppen angehören. Bei jeder Abholung fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro an.

 

AOK Baden-Württemberg – Pressestelle

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